Das Richtlernziel ist die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Personaldienstleistungen. Dem Auszubildenden (2. Lehrjahr) werden die Aufgaben der Personalverwaltung, einschließlich Eintritte und Austritte, vermittelt. Nach dem Lehrgespräch ist der Auszubildende in der Lage, einen Ausbildungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften selbstständig und fehlerfrei auszufüllen.
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