Der Auszubildende kann nach der Unterweisung selbstständig, sorgfältig und in angemessener Zeit Lieferungen im Bereich Warenannahme auspacken, die Ware auf offene Mängel überprüfen und mit beiliegendem Lieferschein abgleichen. Den Lieferschein kann er mit Datum und Unterschrift versehen und richtig ablegen.