Eingedenk etwa einer hochinteressanten Vorlesung ua bei Prof Dr Höpfel sowie dem (wissenschaftlich-)nachdenklichen Geiste etwa von Prof Dr. Kert an der Universität Wien wird im Folgenden die so genannte "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" im Kontext der so genannten "unechten" Unterlassungdelikte im Rahmen der so genannten "Quasikausalität" sowie im Rahmen der grob pflichtwidrigen Unterlassung Dritter bei Durchbrechung des Risikozusammenhangs im (ö) Strafrecht analysiert. Fernerhin wird ua der Frage nachgegangen, inwieweit die obgenannte Wortfolge im aktuellen (ö und d) Prozessrecht angebracht ist. Wissenschaftlich wird fernerhin auf Fehlbehauptungen ua von Bumberger, Rechberger, Tipold, Fuchs, Kienapfel/Höpfel - stets in sachlicher und respektvoller, gleichwohl entschieden die Fehlerhaftigkeit der Argumentation darlegenden Weise - in extenso eingegangen. Fernerhin wird ua der Frage nachgegangen, inwieweit in der Prozesspraxis Sachverständige der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" sich bedienen können. Umrahmt wird diese wissenschaftliche Untersuchung ua von trivial-statistischen Untersuchungen, wobei u.a. Fehlbehauptungen etwa von Mises und die axiomatische (!) Normierungsbedingung von Kolmogorow, vermeintlich treffend "heruntergebrochen" in die (reale!) Welt der statistischen Praxis, als problematisch und inkorrekt im Kontext der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" sachlich und verständlich für den Rechtspraktiker und Rechtsdogmatiker kommuniziert werden. Neben (trivial-)stochastischen Fehlern iSv unzulässigen "Vermengungen" erfolgt überdies - unter (impliziter) Würdigung ua von Arbeiten Ludwig Wittgensteins ein sprachlicher Aufriss der unterschiedlichen "Wahr"-nehmungswinkel, unter (impliziter) Einbeziehung historischer Komponenten. Prozesspraktisch wird überdies Gestaltungsspielraum im Kontext gutachterlicher Behauptungen aufgezeigt. So wie etwa der sog "wahre Wert" ein (rein) theoretisches Konstrukt ist, ebenso wie etwa der (rein) theoretische Begriff der so genannten "Unendlichkeit", wird - vor dem Anspruch wissenschaftlich, seriös, ernstlich, zugleich lebensnah, verständlich und geduldig Wesentliches zu sagen, was bisher in dieser Form so nicht "wirklich" gesagt wurde, darzulegen. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Sachverständige (nicht nur im Sektor des d & ö Strafrechts) sollten hiervon ihren (persönlichen) Nutzen ziehen können. Diesem praktischen Anspruch sieht sich diese Arbeit verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Einführung
- Gang der Untersuchung
- Haftung des „Geschäftsherrn“ durch Unterlassen
- HEINES Fragestellung
- „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?
- Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen
- Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften
- Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache
- Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften
- Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache
- Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft
- Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen
- Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL
- Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu
- Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis
- „Heisenberg'sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?
- Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der öRSpr
- Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der dRSpr
- Das „beyond a reasonable doubt“ in der „Common Law“-RSpr
- Implikationen für die (Prozess-)Praxis
- Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick
- Analyse des Begriffs „Wahrscheinlichkeit“ in verschiedenen Disziplinen (Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Umgangssprache)
- Untersuchung der „Quasi-Kausalität“ im Kontext der Unterlassungshaftung
- Kritik an der Verwendung des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht
- Vergleich der Beweisstandards im österreichischen, deutschen und angloamerikanischen Rechtssystem
- Entwicklung von Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis der Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich wissenschaftlich-praktisch mit der Frage der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere im Kontext der „Quasi-Kausalität“ bei unechten Unterlassungsdelikten und im Rahmen grob pflichtwidrigen Unterlassens Dritter bei Durchbrechung des Risikozusammenhangs unter Behandlung (straf-)prozesspraktischer Gestaltungshinweise in Österreich und Deutschland sowie lebensnaher Erläuterung (trivial-)stochastischer Aspekte.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht und Strafprozessrecht ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit. Sie beleuchtet die Problematik der Unterlassungshaftung und die Bedeutung der „Quasi-Kausalität“ in diesem Kontext.
Das Kapitel „Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen“ untersucht den Begriff „Wahrscheinlichkeit“ in verschiedenen Disziplinen, insbesondere in den Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und der Umgangssprache. Es werden die unterschiedlichen Interpretationen und Bedeutungen des Begriffs beleuchtet und die Grenzen der Anwendbarkeit im Strafrecht diskutiert.
Das Kapitel „Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften“ analysiert die Verwendung des Begriffs „Wahrscheinlichkeit“ in der Entscheidungstheorie und im Kontext von Entscheidungsproblemen unter Unsicherheit. Es werden die unterschiedlichen Ansätze zur Bestimmung von Wahrscheinlichkeiten in der Wirtschaftstheorie vorgestellt und die Relevanz für die juristische Argumentation im Strafrecht diskutiert.
Das Kapitel „Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache“ untersucht die Verwendung des Begriffs „Wahrscheinlichkeit“ in der Alltagssprache und beleuchtet die Unterschiede zur wissenschaftlichen Verwendung des Begriffs. Es werden die verschiedenen Bedeutungen und Interpretationen des Begriffs in der Umgangssprache analysiert und die Auswirkungen auf die juristische Argumentation im Strafrecht diskutiert.
Das Kapitel „Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften“ analysiert die Verwendung des Begriffs „Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht und Strafprozessrecht. Es werden die verschiedenen Beweisstandards und die Anforderungen an die Beweisführung im Strafprozess beleuchtet. Die Diskussion konzentriert sich auf die Verwendung des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht und die Kritik an dieser Formulierung.
Das Kapitel „Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen“ untersucht die „Quasi-Kausalität“ im Kontext der Unterlassungshaftung und diskutiert die Kritik an der Verwendung des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in diesem Zusammenhang. Es werden die verschiedenen Argumente für und gegen die Anwendung der „Quasi-Kausalität“ im Strafrecht analysiert und die Auswirkungen auf die Beweisführung im Strafprozess diskutiert.
Das Kapitel „Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL“ analysiert die Positionen von FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL zur „Quasi-Kausalität“ und diskutiert die Kritik an ihren Argumenten. Es werden die verschiedenen Ansätze zur Beweisführung im Strafrecht im Kontext der „Quasi-Kausalität“ beleuchtet und die Auswirkungen auf die Praxis der Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft diskutiert.
Das Kapitel „Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu“ analysiert die „media sententia“ von FUCHS zur „Quasi-Kausalität“ und diskutiert die Kritik an dieser Position. Es werden die verschiedenen Argumente für und gegen die Anwendung der „media sententia“ im Strafrecht analysiert und die Auswirkungen auf die Beweisführung im Strafprozess diskutiert.
Das Kapitel „Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis“ untersucht die Verwendung des Begriffs „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis und beleuchtet die verschiedenen Beweisstandards im österreichischen, deutschen und angloamerikanischen Rechtssystem. Es werden die Unterschiede in der Beweisführung und die Auswirkungen auf die Beweiswürdigung im Strafprozess diskutiert.
Das Kapitel „„Heisenberg'sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?“ diskutiert die Anwendung der „Heisenberg'schen Unschärfe-Relation“ im Strafrecht und die Auswirkungen auf die Beweisführung im Strafprozess. Es werden die verschiedenen Argumente für und gegen die Anwendung der „Heisenberg'schen Unschärfe-Relation“ im Strafrecht analysiert und die Auswirkungen auf die Praxis der Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft diskutiert.
Das Kapitel „Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der öRSpr“ analysiert die Verwendung des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ im österreichischen Strafprozessrecht und diskutiert die Kritik an dieser Formulierung. Es werden die verschiedenen Argumente für und gegen die Anwendung des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ im österreichischen Strafprozessrecht analysiert und die Auswirkungen auf die Beweisführung im Strafprozess diskutiert.
Das Kapitel „Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der dRSpr“ analysiert die Verwendung des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ im deutschen Strafprozessrecht und diskutiert die Kritik an dieser Formulierung. Es werden die verschiedenen Argumente für und gegen die Anwendung des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ im deutschen Strafprozessrecht analysiert und die Auswirkungen auf die Beweisführung im Strafprozess diskutiert.
Das Kapitel „Das „beyond a reasonable doubt“ in der „Common Law“-RSpr“ analysiert den Beweisstandard „beyond a reasonable doubt“ im angloamerikanischen Rechtssystem und diskutiert die Unterschiede zum österreichischen und deutschen Strafprozessrecht. Es werden die verschiedenen Argumente für und gegen die Anwendung des Beweisstandards „beyond a reasonable doubt“ im angloamerikanischen Rechtssystem analysiert und die Auswirkungen auf die Beweisführung im Strafprozess diskutiert.
Das Kapitel „Implikationen für die (Prozess-)Praxis“ diskutiert die Auswirkungen der Erkenntnisse der Arbeit auf die Praxis der Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft. Es werden konkrete Gestaltungsmöglichkeiten für die Beweisführung im Strafprozess aufgezeigt und die Bedeutung der wissenschaftlichen Analyse für die juristische Argumentation im Strafrecht betont.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, die „Quasi-Kausalität“, die Unterlassungshaftung, das Strafrecht und Strafprozessrecht, die Beweisführung, die Beweiswürdigung, die Beweisstandards, das österreichische, deutsche und angloamerikanische Rechtssystem, die Heisenberg'sche Unschärfe-Relation, die „media sententia“, die Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis der Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft.
- Quote paper
- Mag. Georg Schilling (Author), 2009, Die so genannte "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126248
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