Eingedenk etwa einer hochinteressanten Vorlesung ua bei Prof Dr Höpfel sowie dem (wissenschaftlich-)nachdenklichen Geiste etwa von Prof Dr. Kert an der Universität Wien wird im Folgenden die so genannte "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" im Kontext der so genannten "unechten" Unterlassungdelikte im Rahmen der so genannten "Quasikausalität" sowie im Rahmen der grob pflichtwidrigen Unterlassung Dritter bei Durchbrechung des Risikozusammenhangs im (ö) Strafrecht analysiert. Fernerhin wird ua der Frage nachgegangen, inwieweit die obgenannte Wortfolge im aktuellen (ö und d) Prozessrecht angebracht ist. Wissenschaftlich wird fernerhin auf Fehlbehauptungen ua von Bumberger, Rechberger, Tipold, Fuchs, Kienapfel/Höpfel - stets in sachlicher und respektvoller, gleichwohl entschieden die Fehlerhaftigkeit der Argumentation darlegenden Weise - in extenso eingegangen. Fernerhin wird ua der Frage nachgegangen, inwieweit in der Prozesspraxis Sachverständige der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" sich bedienen können. Umrahmt wird diese wissenschaftliche Untersuchung ua von trivial-statistischen Untersuchungen, wobei u.a. Fehlbehauptungen etwa von Mises und die axiomatische (!) Normierungsbedingung von Kolmogorow, vermeintlich treffend "heruntergebrochen" in die (reale!) Welt der statistischen Praxis, als problematisch und inkorrekt im Kontext der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" sachlich und verständlich für den Rechtspraktiker und Rechtsdogmatiker kommuniziert werden. Neben (trivial-)stochastischen Fehlern iSv unzulässigen "Vermengungen" erfolgt überdies - unter (impliziter) Würdigung ua von Arbeiten Ludwig Wittgensteins ein sprachlicher Aufriss der unterschiedlichen "Wahr"-nehmungswinkel, unter (impliziter) Einbeziehung historischer Komponenten. Prozesspraktisch wird überdies Gestaltungsspielraum im Kontext gutachterlicher Behauptungen aufgezeigt. So wie etwa der sog "wahre Wert" ein (rein) theoretisches Konstrukt ist, ebenso wie etwa der (rein) theoretische Begriff der so genannten "Unendlichkeit", wird - vor dem Anspruch wissenschaftlich, seriös, ernstlich, zugleich lebensnah, verständlich und geduldig Wesentliches zu sagen, was bisher in dieser Form so nicht "wirklich" gesagt wurde, darzulegen. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Sachverständige (nicht nur im Sektor des d & ö Strafrechts) sollten hiervon ihren (persönlichen) Nutzen ziehen können. Diesem praktischen Anspruch sieht sich diese Arbeit verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Einführung
- 1.2 Gang der Untersuchung
- 1.3 Haftung des „Geschäftsherrn“ durch Unterlassen
- 1.3.1 HEINES Fragestellung
- 1.4 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?
- 1.4.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen
- 1.4.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften
- 1.4.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache
- 1.4.4 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften
- 1.4.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache
- 1.4.6 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft
- 1.4.7 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen
- 1.4.8 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL
- 1.4.9 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu
- 1.5 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis
- 1.5.1 „Heisenberg'sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?
- 1.5.2 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der öRSpr
- 1.5.3 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der dRSpr
- 1.5.4 Das „beyond a reasonable doubt“ in der „Common Law“-RSpr
- 1.5.5 Implikationen für die (Prozess-)Praxis
- 1.6 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht wissenschaftlich-praktisch die Frage der Verantwortlichkeit, insbesondere im Kontext der sog. Unterlassungshaftung und der „Quasi-Kausalität“. Der Fokus liegt auf der kritischen Analyse des Begriffs der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht und Strafprozessrecht Österreichs und Deutschlands, unter Berücksichtigung wirtschaftswissenschaftlicher und sprachlicher Aspekte. Es werden Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis aufgezeigt.
- Kritische Analyse des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“
- Untersuchung der „Quasi-Kausalität“ im Kontext der Unterlassungshaftung
- Vergleich der Rechtsprechung in Österreich und Deutschland
- Einbezug wirtschaftswissenschaftlicher und sprachlicher Perspektiven
- Aufzeigen von Gestaltungsspielräumen für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Arbeit ein und beschreibt den Entstehungshintergrund im Kontext der Unterlassungshaftung und der Quasi-Kausalität. Sie erläutert die Forschungsfrage und den methodischen Ansatz, der sowohl juristische als auch wirtschaftswissenschaftliche Literatur sowie praktische Erfahrungen miteinbezieht. Die Arbeit zielt darauf ab, die "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" kritisch zu analysieren und Gestaltungsspielräume aufzuzeigen.
1.4 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken?: Dieses Kapitel befasst sich eingehend mit dem Begriff der „Wahrscheinlichkeit“ und seinen unterschiedlichen Bedeutungen in den Rechtswissenschaften, der Wirtschaftswissenschaft und der Umgangssprache. Es analysiert kritisch den Begriff der „Quasi-Kausalität“ und die Verwendung der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ im Kontext von Haftungsfragen. Die verschiedenen Interpretationen und ihre Implikationen für die Rechtsprechung werden diskutiert.
Schlüsselwörter
Quasi-Kausalität, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, Unterlassungshaftung, Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftswissenschaften, Risikoberechnung, Österreich, Deutschland, Rechtsprechung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dokument "Inhaltsverzeichnis, Zielsetzung und Zusammenfassung"
Was ist der Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht wissenschaftlich-praktisch die Frage der Verantwortlichkeit, insbesondere im Kontext der sog. Unterlassungshaftung und der „Quasi-Kausalität“. Der Fokus liegt auf der kritischen Analyse des Begriffs der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht und Strafprozessrecht Österreichs und Deutschlands, unter Berücksichtigung wirtschaftswissenschaftlicher und sprachlicher Aspekte. Es werden Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis aufgezeigt.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse des Begriffs „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, der Untersuchung der „Quasi-Kausalität“ im Kontext der Unterlassungshaftung, dem Vergleich der Rechtsprechung in Österreich und Deutschland, dem Einbezug wirtschaftswissenschaftlicher und sprachlicher Perspektiven und dem Aufzeigen von Gestaltungsspielräumen für die Praxis.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung (Kapitel 1), die die Thematik, die Forschungsfrage und den methodischen Ansatz erläutert. Kapitel 1.4 analysiert den Begriff der „Wahrscheinlichkeit“ und die „Quasi-Kausalität“ detailliert. Weitere Unterkapitel in Kapitel 1 befassen sich mit der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ in verschiedenen Rechtsordnungen und deren Implikationen für die Prozesspraxis. Die Arbeit enthält außerdem eine Zusammenfassung der Kapitel und Schlüsselwörter.
Was ist unter „Quasi-Kausalität“ zu verstehen?
Dieses Kapitel untersucht eingehend den Begriff der „Wahrscheinlichkeit“ in verschiedenen Kontexten (Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Umgangssprache) und analysiert kritisch den Begriff der „Quasi-Kausalität“ und die Verwendung der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ im Kontext von Haftungsfragen. Die verschiedenen Interpretationen und ihre Implikationen für die Rechtsprechung werden diskutiert.
Welche Bedeutung hat der Begriff „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“?
Die Arbeit analysiert kritisch den Begriff der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht und Strafprozessrecht, wobei die Rechtsprechung in Österreich und Deutschland verglichen wird. Die unterschiedlichen Interpretationen und ihre Auswirkungen auf die Praxis werden untersucht.
Welche Perspektiven werden in der Arbeit berücksichtigt?
Die Arbeit integriert juristische, wirtschaftswissenschaftliche und sprachliche Perspektiven, um ein umfassendes Verständnis des Themas zu ermöglichen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Arbeit?
Die Arbeit zielt darauf ab, die "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" kritisch zu analysieren und Gestaltungsspielräume für die Praxis aufzuzeigen. Die Einleitung bietet einen skeptisch-ambivalenten Ausblick.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit am besten?
Quasi-Kausalität, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, Unterlassungshaftung, Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftswissenschaften, Risikoberechnung, Österreich, Deutschland, Rechtsprechung
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- Mag. Georg Schilling (Autor:in), 2009, Die so genannte "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126248