„Normaler Weise kann man, was man braucht“. So beschreibt Burkhard Meißner die Helden in Homers Epen. Dies lässt sich durchaus auf die gesamte Arbeitswelt in der Antike übertragen. Denn tatsächlich bereitet es Schwierigkeiten, wenn man dieses „Können“, vor allem die Aneignung dessen näher beleuchten und untersuchen will. Vor allem in der archaischen Gesellschaft, aber auch bis tief in die römische Zeit hinein und sogar darüber hinaus scheint es absolut üblich zu sein, dass Berufsgeheimnisse von Generation zu Generation innerhalb der Familie weitergegeben werden, die Söhne sprichwörtlich in die Fußstapfen der Väter treten.
Eine nach heutiger Vorstellung staatlich gelenkte oder zumindest von Organisationen überwachte Berufsausbildung hat es in der Antike nicht gegeben. Will man sich dennoch ein Bild verschaffen von Art, Umfang, Inhalt und Dauer einer Ausbildung, muss man auf das Wenige zurückgreifen, was uns vorliegt. Denn dass es so etwas gegeben haben muss ist einerseits aus logischen Gesichtspunkten absolut unabdingbar und andererseits in den literarischen Quellen nur allzu oft bezeugt. Leider schweigen diese Quellen aber über die genaue Organisation der Berufsausbildung. Anders sieht es aus bei Ausbildungsverträgen, die uns aus dem römischen Ägypten auf Papyri überliefert sind und zum Teil erstaunliche Bestimmungen bis hin zu Konventionalstrafen bei Vertragsverstößen und Arbeitsschutzklauseln wie bezahltem Urlaub enthalten.
Im Folgenden will ich auf diese beiden Quellengattungen ebenso eingehen, wie auf inschriftliche Belege wie Signaturen und die Entwicklung der Berufsausbildung von der archaischen Zeit bis in die römische Kaiserzeit untersuchen.
Wenn auch in der Forschung das „antike Handwerk“ an sich mittlerweile recht umfangreich beleuchtet worden ist und die soziale Stellung von Handwerkern teils kontrovers diskutiert wird, so mangelt es doch immer noch an Arbeiten zur antiken Berufsausbildung, da die Quellenlage zu dieser Thematik mehr als dürftig ist.
Gliederung
I. Einleitung
II. Berufsausbildung in den literarischen Quellen
III. Inschriftliche Quellen und Signaturen
IV. Außerfamiliäre Ausweitung der Berufsausbildung
V. Ärzte und ärztliche Ausbildung
VI. Berufsausbildung im Hellenismus
VII. Form und Inhalt der ägyptischen Ausbildungsverträge
A. Beteiligte
B. Gestellungs- und Ausbildungspflicht
C. Lohn, Unterhalt, Steuer und Urlaub
VIII. Die Rolle des Staates bei der Berufsausbildung
IX. Zusammenfassung
X. Verzeichnis der verwendeten Literatur
A. Quellen
B. Lexika
C. Sekundärliteratur
I. Einleitung
„Normaler Weise kann man, was man braucht“[1]. So beschreibt Burkhard Meißner die Helden in Homers Epen. Dies lässt sich durchaus auf die gesamte Arbeitswelt in der Antike übertragen. Denn tatsächlich bereitet es Schwierigkeiten, wenn man dieses „Können“, vor allem die Aneignung dessen näher beleuchten und untersuchen will. Vor allem in der archaischen Gesellschaft, aber auch bis tief in die römische Zeit hinein und sogar darüber hinaus scheint es absolut üblich zu sein, dass Berufsgeheimnisse von Generation zu Generation innerhalb der Familie weitergegeben werden, die Söhne sprichwörtlich in die Fußstapfen der Väter treten.
Eine nach heutiger Vorstellung staatlich gelenkte oder zumindest von Organisationen überwachte Berufsausbildung hat es in der Antike nicht gegeben. Will man sich dennoch ein Bild verschaffen von Art, Umfang, Inhalt und Dauer einer Ausbildung, muss man auf das Wenige zurückgreifen, was uns vorliegt. Denn dass es so etwas gegeben haben muss ist einerseits aus logischen Gesichtspunkten absolut unabdingbar und andererseits in den literarischen Quellen nur allzu oft bezeugt. Leider schweigen diese Quellen aber über die genaue Organisation der Berufsausbildung. Anders sieht es aus bei Ausbildungsverträgen, die uns aus dem römischen Ägypten auf Papyri überliefert sind und zum Teil erstaunliche Bestimmungen bis hin zu Konventionalstrafen bei Vertragsverstößen und Arbeitsschutzklauseln wie bezahltem Urlaub enthalten.
Im Folgenden will ich auf diese beiden Quellengattungen ebenso eingehen, wie auf inschriftliche Belege wie Signaturen und die Entwicklung der Berufsausbildung von der archaischen Zeit bis in die römische Kaiserzeit untersuchen.
Wenn auch in der Forschung das „antike Handwerk“ an sich mittlerweile recht umfangreich beleuchtet worden ist und die soziale Stellung von Handwerkern teils kontrovers diskutiert wird, so mangelt es doch immer noch an Arbeiten zur antiken Berufsausbildung, da die Quellenlage zu dieser Thematik mehr als dürftig ist.
II. Berufsausbildung in den literarischen Quellen
Betrachtet man die Gesellschaft in den Epen Homers, so stellt man fest, dass die Berufsausbildung hier keine große Rolle spielt. „Eine Ursache dafür liegt im geringen Grad der Differenzierung dieser Gesellschaften, ein anderer aber in der Strenge dieser Differenzierung, die das Überschreiten von Statusunterschieden und beruflichen Grenzen nur ausnahmsweise erlaubte. Daher wird die berufliche Ausbildung nicht detailliert geschildert, sondern in den Epen nur eben tangiert.“[2]
Es handelt sich in dieser Bevölkerungsstruktur vornehmlich um Bauern, die wie selbstverständlich ihr Wissen zum Bestellen der Felder und anderer wichtiger Arbeitstechniken durch die Mithilfe in der Landwirtschaft von klein auf vom Vater erlernt haben.
Burkhard Meißner macht es deutlich: „Weil die innerfamiliäre Weitergabe elementarer beruflicher Fähigkeiten […] selbstverständlich ist, wird sie nur dann zum Gegenstand der Betrachtung, wenn die Familie in ihrer Ausbildungsfunktion versagt oder ausnahmsweise keine Rolle spielt.“[3] Dies lässt sich am Beispiel des Achill zeigen, der – über die „normalen“ Fähigkeiten hinaus – ebenso Krieger, heilkundig und musisch gebildet ist: „Mich sandte mit dir ja der graue reisige Peleus / Damals als er aus Phthia zum stolzen Atriden dich sandte, / Jung wie du warst, noch unerprobt im verheerenden Kriege, / Auch in des Rates Verhandlung, darin sich Männer hervortun. / Darum sandt’ er mich fort, um dich alles zu lehren, / Wohlberedt in Worten zu sein und rüstig in Taten.“[4] So etwas wie eine Lehre ist hier zwar nur zu erahnen, darf aber sicherlich als solche angesehen werden. Ebenso in folgender Stelle bei Homer: „Aber nun schütz’ mich, indem du zum schwarzen Schiff mich geleitest; / Schneide den Pfeil aus dem Schenkel und spüle davon mit erwärmtem / Wasser das schwärzliche Blut, und streue mir heilende milde / Kräuter darauf, wie dich’s Achilleus, heißt es, gelehrt hat, / Der es von Chiron gelernt, dem rechtlichsten aller Kentauren.“[5]
Noch eine weitere Stelle bei Homer bezeugt eine Berufsausbildung, nämlich lässt Penelope Sklavinnen in der Textilverarbeitung schulen: „Fünfzig dienende Weiber hast du hier in dem Hause, / Wir haben selber sie angelernt im häuslichen Wesen, / Wolle gar fein zu krempeln und allen Dienst zu verrichten.“[6]
Nach Alison Burford ist das „Weitergeben von Berufsgeheimnissen innerhalb einer Familie von Generation zu Generation […] immer der wichtigste Faktor im Entwicklungsgang eines Handwerks.“[7] Dies lässt sich auch im alten Israel beobachten, was einige Stellen in der Bibel belegen. So lässt zum Beispiel Salomo aus Mangel an fachkundigen Baumeistern eben solche in sein Land bringen, die diese Fertigkeiten von ihren Vätern gelernt haben, um den Tempel zu bauen.[8] Auch die Anordnungen für Heiligtum und Kult im zweiten Buch Moses setzten Handwerker voraus, deren Fähigkeiten unmittelbar auf göttliche Inspiration zurückgeführt wird.[9]
Ähnliche Beschreibungen, bei denen jedoch ebenfalls Ausbildungsvorgänge ausgespart werden, finden sich auch bei Hesiod.[10]
Nicht ergiebiger ist Platon: „Ja ich glaube nicht einmal, wenn du nachfragtest, wer wohl die Söhne unserer Handwerker in der Kunst unterrichtete, die sie bereits von ihrem Vater, soweit er dazu imstande war, und von seinen kunstverwandten Freunden gelernt haben.“[11]
Eine Berufsausbildung hat es also offensichtlich gegeben. Die literarischen Quellen bezeugen dies, stellen sie wie selbstverständlich dar. Sie war jedoch weitestgehend innerfamiliär und die Organisation bleibt unklar.
III. Inschriftliche Quellen und Signaturen
Bei der Betrachtung der Quellengattung der Inschriften gelangt man schnell zu der Erkenntnis, dass sich auch hier keine neuen Befunde in Bezug auf die Organisation der Berufsausbildung gewinnen lassen. Zwar gibt es zahlreiche inschriftliche Belege, die Auszubildende in verschiedensten Berufen nennen und diese auch deutlich von den Lehrherren unterscheiden, aber konkrete Aussagen oder Bestimmungen zur Organisation fehlen vollkommen.[12]
Alison Burford hat jedoch interessante Befunde erlangt, als sie Signaturen zum Beispiel von Bildhauern oder Töpfern untersucht hat: „Sehr häufig schließen Handwerkersignaturen auch ihre Vaternamen mit ein; und es gibt genug Söhne, von denen wir durch literarische Hinweise mit Sicherheit wissen, daß sie dieselbe Laufbahn wie ihre Väter einschlugen, so daß wir ziemlich sicher sein dürfen, daß etwa der Bildhauer Kallonides aus Athen mit seiner Signatur ,Kallonides, Sohn des Deinios’ sagen wollte, daß auch sein Vater Bildhauer gewesen sei, und er mit der Angabe seines Vaternamens sich als gebührend ausgebildeter Handwerker – einer, der bei Deinios gelernt hatte – auswies.“[13]
Indem sie diese Beobachtung unter Berücksichtigung der Genealogien auf verschiedene Handwerksberufe ausweitet[14], hebt sie die Bedeutung des Handwerks als Familientradition nochmals deutlich hervor. Aber leider lässt sich auch hierdurch erneut lediglich feststellen, dass es Berufsausbildung gab, meist innerfamiliär. Inhalte, Ablauf und Organisation bleiben weiterhin im Dunkeln.
IV. Außerfamiliäre Ausweitung der Berufsausbildung
Im Vorangegangenen habe ich die Bedeutung des Familienbetriebs für ein Handwerk – eine Bedeutung, die wohl bis heute nicht geringer geworden ist – und die damit verbundene Weitergabe von Berufsgeheimnissen von Generation zu Generation deutlich gemacht. Für die Berufsausbildung hat dies zur Folge, dass es sie zwar zweifelsohne gegeben hat, die genaue Organisation aber nicht durch Quellen in der archaischen Zeit belegt ist. Für das Anlernen des eigenen Nachwuchses erscheint dies zugegebenermaßen ja auch nicht als unbedingt nötig. Alison Burford beschreibt jedoch ein Problem, aus dem resultierend die Hoffnung besteht, neue Befunde zu erlangen: „Es ist mehr als wahrscheinlich, daß viele Handwerker in allen Handwerkszweigen kinderlos blieben und daß sie selbst einzige Söhne waren, so daß sie keine jungen Verwandten hatten, die sie als Helfer und eventuelle Nachfolger in ihre Werkstätten holen konnten.“[15]
Auch ist es nahe liegend, dass Handwerker Kinder hatten, die, was vor allem bei einem höheren Grad der Spezialisierung durchaus denkbar erscheint, eventuell untalentiert oder gar uninteressiert waren. Nach Burford hatten Handwerker verschiedene Möglichkeiten, diesen „Mangel an Talent oder Neigung innerhalb der eigenen Familie wettzumachen oder um überhaupt das Fehlen von Familienmitgliedern auszugleichen“[16]. Die einfachste Möglichkeit wird wohl die Adoption eines jungen Verwandten oder eines Freundes gewesen sein. Eine weitere Möglichkeit bestand darin, Söhne freier Männer oder Sklaven, deren Herren ihnen eine gute Ausbildung zukommen lassen wollten um sie dann selber gewinnbringend einzusetzen, als Lehrlinge annehmen. Nicht zuletzt bestand natürlich die Möglichkeit, sich selbst Sklaven zu kaufen und auszubilden.
Auf eine außerfamiliäre Ausweitung der Berufsausbildungsstruktur weist bereits Solons Gesetzgebung, etwa 594 v. Chr. hin. Um Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihrer Kinder zu regeln und „legitime von illegitimen […] abzugrenzen, schuf Solons Gesetzgebung so den Rechtsbegriff des Berufes und der Berufsausbildung.“[17] Zwar setzt er wohl den Normalfall voraus, dass innerfamiliär ausgebildet wird, macht aber lediglich einen Anspruch der Kinder auf Ausbildung und damit Erlernung eines Berufes, nicht zwingend den des Vaters, als Voraussetzung zur Unterhaltsverpflichtung gesetzlich fix.
Meißner beschreibt die Struktur der Berufsausbildung zum Ende der archaischen Zeit wie folgt: „Ausbildung dürfte in der spätarchaischen Zeit nicht mehr ausnahmslos innerhalb der Familie stattgefunden haben, und ein solches zunehmendes Aufbrechen der familiären Schranken der beruflichen Bildung dürfen wir für die späte archaische und frühklassische Zeit allgemein annehmen.“[18]
V. Ärzte und ärztliche Ausbildung
Wahrscheinlich einer der ersten Berufe, für den es üblich wurde, auch außerfamiliär auszubilden, vielleicht sogar der erste überhaupt, ist der des Arztes. In jedem Fall war es der erste Beruf, der seine eigene Fachliteratur entwickelte, was Meißner auf die „Veränderungen in der Zusammensetzung des ärztlichen Nachwuchses und der Ausbildungsmodalitäten“[19] zurückführt. Dabei kann man wohl davon ausgehen, dass auch in diesem Berufsfeld genau wie in allen anderen Handwerken innerfamiliär durch Nachahmung ausgebildet wurde.
Bei der außerfamiliären Ausweitung der Ausbildung entstand dann Regelungsbedarf: „Ein Indiz für diese Spannungen und auch die Rechtsprobleme, die das Überschreiten der Familiengrenzen in der Medizinerausbildung heraufbeschwor, ist der sog. Eid des Hippokrates“[20], welcher zunächst verschiedene Selbstverpflichtungen desjenigen zum Ausdruck bringt, der eine medizinische Ausbildung antrat.
Dass diese Ausbildung nicht mehr innerhalb der Familie stattfinden muss wird direkt deutlich: „Den, der mich diese Kunst gelehrt hat, meinen Eltern gleich zu achten“[21]. Zwar wird weiterhin als normal angesehen, seine eigenen Nachkommen in der gleichen Kunst zu unterrichtet, aber es scheint nicht mehr unnormal und verwerflich zu sein, dies als Nachkomme abzulehnen: „[…] und sie diese Kunst zu lehren – wenn sie wünschen, sie zu erlernen – ohne Honorar und Vertrag“[22]. Dies gilt im Übrigen ebenso für Kinder des Ausbilders. Auch weitere Bestimmungen machen deutlich, dass das Lehrverhältnis auf den ursprünglich familiären Charakter der Berufsausbildung abgestimmt wurde und somit der Auszubildende gegenüber seinem Lehrmeister nahezu dieselben Verpflichtungen auf sich nahm, die ein Sohn gegenüber seinen Eltern hatte. So ist zum Beispiel die Altersfürsorge („[…]und mein Leben in Gemeinschaft mit ihm zu leben und, wenn er Geld nötig hat, an meinem Anteil zu geben“[23] ) ebenso durch den Eid festgelegt, wie die Bewahrung von Berufsgeheimnissen: „[…] an Regeln und mündlichem Unterricht und allem übrigen Wissen meinen Söhnen Anteil zu geben und den Söhnen dessen, der mich unterrichtet hat, und Schülern, die den Vertrag unterzeichnet und einen Eid geleistet haben nach ärztlichem Brauch, aber sonst niemandem.“[24]
„Der Hippokratische Eid versetzt also den Lehrling gegenüber dem Meister in eine Rechtslage, die der seiner Kinder, der normalen Lehrlinge, ähnlich ist. So wurde die Medizin gelernt wie jeder andere Beruf, aber früher und deutlicher als in anderen Berufen wurden in ihr die Familiengrenzen in der Ausbildung überschritten. Um diese neuen Verhältnisse zu bewältigen, wurde die außerfamiliäre Ausbildung in rechtlicher Analogie zur Ausbildung im Familienverband gestaltet“[25], schreibt Meißner.
Der Hippokratische Eid kann somit als erster und ältester Ausbildungsvertrag angesehen werden.
[...]
[1] Meißner, Burkhard: Mündliche Vermittlung und schriftliche Unterweisung in der antiken Berufsausbildung, in: Horster, Marietta und Reitz, Christiane (Hrsg.): Antike Fachschriftsteller: Literarischer Diskurs und sozialer Kontext, Wiesbaden 2003 (Palingenesia, Band 80), S. 155.
[2] Ebd.
[3] Ebd.
[4] Homer: Ilias, 9, 438-443.
[5] Ebd., 11, 828-832.
[6] Homer: Odyssee, 22, 421-423.
[7] Burford, Alison: Künstler und Handwerker in Griechenland und Rom, Mainz 1985 (Kulturgeschichte der Antiken Welt, Band 24), S. 98.
[8] Vgl. Das zweite Buch Samuel, 5,11, Das erste Buch der Könige, 5,15-7,51 und Das zweite Buch der Chronik, 2,1-5,1.
[9] Vgl. Exodus, 25,1-27,19; 28; 30; 31,1-11.
[10] Vgl. Meißner, a.a.O., S. 156f.
[11] Platon: Protagoras, 328a.
[12] Vgl. Weeber, Karl-Wilhelm: Alltag im Alten Rom. Ein Lexikon, Düsseldorf/Zürich 1995, S. 49.
[13] Burford, a.a.O., S. 100.
[14] Vgl. ebd., S. 100 ff.
[15] Ebd., S. 104.
[16] Ebd.
[17] Meißner, a.a.O., S. 158.
[18] Ebd.
[19] Ebd., S. 159.
[20] Ebd.
[21] Eid des Hippokrates, Z. 5f, zitiert nach Edelstein, Ludwig: Der Hippokratische Eid, Zürich/Stuttgart 1969.
[22] Ebd., Z. 9f.
[23] Ebd., Z. 6f.
[24] Ebd., Z. 10ff.
[25] Meißner, a.a.O., S. 159.
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