Das nachfolgende Glossar mit seinen Erläuterungen entstand während meines Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam und war mir stets ein mehr als nützlicher Helfer zum besseren Verständnis der jeweiligen Thematik.
Im Zuge der Veröffentlichung wurden die Begriffe und Definitionen erneut sorgsam durchgegangen und – sofern notwendig – aktualisiert.
Weil ich aus eigener Erfahrung weiß, auf welche teilweise exotischen Detailfragen die Klausursteller gerne kommen (und manchmal übersehen, dass BWL´er keine Juristen sind), habe ich versucht, etlichen mir selber begegneten Spitzfindigkeiten mittels der teilweise umfassenden Beispielaufzählung zu begegnen.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Studium!
Berlin, im April 2009,
Oliver Michaelis
Inhaltsverzeichnis
- A
- Abgabe von Willenserklärungen
- Abhandenkommen von Sachen
- Absolutes Recht
- Abstraktionsprinzip
- Abtretung
- AGB
- Aktiengesellschaft
- Aktiv-Vertretung
- Alleinbesitz
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Altersbedingte Geschäftsunfähigkeit
- Annahme
- Annahme an Erfüllungs Statt
- Anscheinsvollmacht
- Antrag
- Anwaltschaftsrecht
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Arglist
- Auflösende Bedingung
- Aufrechnung
- Aufschiebende Bedingung
- Auftragsbestätigung
- Auftragsvertrag
- Ausbeutung
- Ausdrückliche Kundgabe
- Ausdrückliche Täuschung
- Ausländischer Verein
- Ausschluss der freien Willensbildung
- Außenvollmacht
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- I
- J
- K
- L
- M
- N
- O
- P
- Q
- R
- S
- T
- U
- V
- W
- Z
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Glossar dient dem besseren Verständnis zivilrechtlicher Begriffe, Formeln und Erläuterungen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre für Bachelor- und Masterstudiengänge. Es soll Studierenden helfen, typische Detailfragen zu klären und ein umfassenderes Wissen zu vermitteln.
- Willenserklärungen und deren Wirksamkeit
- Rechtsgeschäfte und deren Anfechtbarkeit
- Schuldverhältnisse und deren Arten
- Sachenrechtliche Grundlagen (Eigentum, Besitz)
- Stellvertretung und Vollmacht
Zusammenfassung der Kapitel
Das Glossar behandelt alphabetisch geordnet eine Vielzahl von zivilrechtlichen Begriffen. Zu jedem Begriff findet sich eine prägnante Definition, ergänzt durch Beispiele und Hinweise zur Anwendung. Die Einträge reichen von grundlegenden Konzepten wie Willenserklärungen und Eigentum bis hin zu spezialisierten Themen wie Anscheinsvollmacht und erweiterter Eigentumsvorbehalt. Der Fokus liegt auf der praxisrelevanten Anwendung der Begriffe im Kontext der Betriebswirtschaftslehre.
Schlüsselwörter
Zivilrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Willenserklärung, Vertrag, Eigentum, Besitz, Stellvertretung, Vollmacht, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung, Kaufvertrag, Mängel, Haftung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Abstraktionsprinzip im deutschen Zivilrecht?
Es besagt, dass die Wirksamkeit der Übereignung (Verfügungsgeschäft) rechtlich unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Kaufvertrags (Verpflichtungsgeschäft) ist.
Was regelt das Sachenrecht?
Das Sachenrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen von Personen zu Sachen, insbesondere mit den Grundlagen von Eigentum und Besitz.
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, während Eigentum die rechtliche Herrschaft (das umfassende Recht an der Sache) darstellt.
Wann ist eine Willenserklärung wirksam?
Eine Willenserklärung wird wirksam, wenn sie abgegeben wurde und dem Empfänger zugeht (Zugangsprinzip), sofern keine Nichtigkeitsgründe vorliegen.
Was versteht man unter einer Anscheinsvollmacht?
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln eines anderen zwar nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und der Geschäftspartner auf die Vollmacht vertrauen durfte.
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- Oliver Michaelis (Author), 2009, Glossar und Erläuterungen zur BWL: Zivilrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125318