Große wirtschaftliche Bedeutung im Bereich der IT-Verträge haben Softwarepflege- und Hardwarewartungsverträge. Der Anbieter sichert sich somit über die reine Software- oder Hardwarebeschaffung bzw. Erstellung hinaus eine laufende Vergütung und bindet den Anwender auch künftig an sich. Der Anwender sichert über diese Verträge seine Investitionen ab. Die Soft- und Hardware bleibt funktionstüchtig und auf dem aktuellen Stand der Technik. Höchst umstritten ist jedoch die Rechtsnatur dieser Verträge. Entsprechend der jeweiligen vertragstypologischen Zuordnung können sich dabei insbesondere Folgen für die Mängelhaftung ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt die verschiedenen Ansichten hierzu vor und bewertet diese.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Rechtliche Einordnung
- I. Werkvertrag
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- II. Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- III. Dienstvertrag
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- IV. Mietvertrag analog
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- V. Kaufvertrag
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- VI. Vertrag sui generis
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- VII. Gemischter Vertrag
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- VIII. Servicevertrag als „mehrdimensionaler Raum“
- 1. Darstellung
- 2. Stellungnahme
- C. Zusammenfassung
- D. Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Rechtsnatur von Hardwarewartungs- und Softwarepflegeverträgen. Ziel ist es, die vertragstypologische Einordnung dieser Verträge zu klären und die damit verbundenen Folgen, insbesondere für die Mängelhaftung, zu beleuchten. Die Arbeit analysiert die verschiedenen in der Literatur vertretenen Ansichten und bewertet deren Vor- und Nachteile.
- Vertragstypologische Einordnung von Softwarepflege- und Hardwarewartungsverträgen
- Analyse der verschiedenen Vertragstypen (Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag analog, Kaufvertrag, Vertrag sui generis, Gemischter Vertrag)
- Bewertung der jeweiligen Ansätze hinsichtlich Dogmatik und Praktikabilität
- Bedeutung der Vertragsfreiheit und des Parteiwillens
- Folgen für die Mängelhaftung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beschreibt die wirtschaftliche Bedeutung von Softwarepflege- und Hardwarewartungsverträgen und stellt die zentrale Forschungsfrage nach deren vertragstypologischer Zuordnung. Kapitel B analysiert verschiedene vertragliche Einordnungen: Werkvertrag, Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis, Dienstvertrag, Mietvertrag analog, Kaufvertrag, Vertrag sui generis und gemischter Vertrag. Für jeden Vertragstyp werden die jeweiligen Argumente der Literatur dargestellt und kritisch bewertet. Die Kapitel I-VII untersuchen die verschiedenen Vertragstypen im Detail, wobei jeweils die Argumentationslinien der jeweiligen juristischen Positionen sowie deren Stärken und Schwächen beleuchtet werden. Die Kapitel konzentrieren sich auf die jeweiligen Argumente für und wider die Zuordnung der jeweiligen Vertragstypen und lassen abschließende Wertungen offen.
Schlüsselwörter
Softwarepflegevertrag, Hardwarewartungsvertrag, Vertragstypisierung, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, gemischter Vertrag, Vertrag sui generis, Mängelhaftung, AGB, Vertragsfreiheit, Schuldrechtsmodernisierung, §§ 320 ff. BGB, § 307 Absatz 2 Ziffer 1 BGB, Dauerschuldverhältnis.
- Quote paper
- Markus Schröder, LL.M. (Informationsrecht) (Author), 2008, Zur Rechtsnatur von Hardwarewartungs- und Softwarepflegeverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125174