Vorläufer des Kaiserreiches war der Norddeutsche Bund, der nach Auflösung des
Deutschen Bundes 1866 als deutscher Bundesstaat mit einheitlicher Gesetzgebung
gegründet wurde. Dem Norddeutschen Bund gehörten 22 Mittel- und Kleinstaaten
nördlich der Mainlinie unter der Vorherrschaft Preußens an. Über Zollverein und
Zollparlament waren auch die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund
verbunden.
1871 wurde dann das Deutsche Kaiserreich proklamiert. Das Deutsche Reich war in
seiner Staatsform ein Bundesstaat1. Zur Schaffung dieses kleindeutschen
Nationalstaates bedurfte es der preußischen Staatsmacht, der bürgerlichen
Nationalbewegung (Revolution von 1848), dreier Kriege und kluger Diplomatie. Der
Traum vom Großdeutschland als Nationalstaat aller Deutschen unter Einbeziehung
Österreichs konnte hingegen nicht verwirklicht werden. Der Begriff „Deutschland“
erscheint erstmals im Text der Reichsverfassung von 1871, jedoch nicht als
Staatsname, sondern als Bezeichnung des Reichsterritoriums. Das Reichsgebiet
schloss Elsaß und Lothringen mit ein und die Mittelstaaten Süddeutschlands (Baden,
Württemberg, Bayern und Hessen) ohne die deutschen Teile Österreichs traten neu
hinzu. Die später erworbenen Kolonien und deren Verwaltung gingen auf das Reich
über.
In der Folge wurde die staatsrechtliche Eigenständigkeit der Länder stark
eingeschränkt, wenngleich die Länder weiter bestanden und auch ihre Verfassungen
weiterhin in Kraft blieben (bis 1918).
Das Kaiserreich war gekennzeichnet von einem komplizierten Mit- und
Nebeneinander von Reich und Preußen, Bundesrat und Reichstag, Zentralgewalt
und einzelstaatlichen Regierungen.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines
- 2. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871
- 3. Die öffentlichen Aufgaben
- 3.1. Aufgaben des Reiches
- 3.2. Aufgaben der Länder (Bundesstaaten)
- 4. Reichszentralverwaltung
- 4.1 Oberste Reichsbehörden
- 4.1.1. Reichskanzleramt
- 4.1.2. Das Auswärtige Amt
- 4.1.3. Reichspostamt
- 4.1.4. Reichsmarineamt
- 4.1.5. Reichseisenbahnamt
- 4.1.6. Reichsjustizamt
- 4.1.7. Reichsschatzamt
- 4.1.8. Reichsamt des Inneren
- 4.1.9. Reichskolonialamt
- 4.2. Reichskanzlei
- 4.3. Geheimes Zivilkabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs
- 4.4. Zentrale Reichsfinanzbehörden
- 4.4.1. Rechnungshof
- 4.4.2. Verwaltung des Reichsinvalidenfonds
- 4.4.3. Reichsschuldenverwaltung
- 4.4.4. Reichsbank
- 4.5. Zentrale Reichsjustizbehörden
- 4.5.1. Reichsoberhandelsgericht
- 4.5.2. Reichsgericht
- 4.5.3. Reichskonsulargerichte
- 4.5.4. Gerichte in den Schutzgebieten
- 4.5.5. Reichsmilitärgericht
- 4.5.6. Marinestrafgerichte
- 4.6. Weitere zentrale Reichsbehörden waren:
- 4.6.1. Reichskommissar für das Auswanderungswesen
- 4.6.2. Reichsschulkommission
- 4.6.3. Normal-Eichungskommission
- 4.6.4. Statistisches Amt
- 4.6.5. Kaiserliches Gesundheitsamt / Reichsgesundheitsamt
- 4.6.6. Kanalkommission / Kanalamt
- 4.6.7. Schiffsvermessungsamt
- 4.1 Oberste Reichsbehörden
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreichs. Sie beleuchtet die Reichsverfassung, die Struktur der Reichsbehörden und die Aufgabenverteilung zwischen Reich und Bundesstaaten. Der Fokus liegt auf der Entwicklung und dem Funktionieren der zentralen Reichsverwaltung.
- Die Reichsverfassung von 1871 und ihre Bedeutung
- Die Struktur und Organisation der obersten Reichsbehörden
- Die Aufgabenverteilung zwischen Reich und Bundesstaaten
- Das Verhältnis zwischen Kaiser, Reichskanzler und Reichstag
- Die Entwicklung der zentralen Reichsverwaltung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Allgemeines bietet einen Überblick über die Vorläufer des Deutschen Kaiserreichs, den Norddeutschen Bund, und die Herausbildung des Nationalstaates. Es werden die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen seiner Entstehung beleuchtet.
Kapitel 2: Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 analysiert die wichtigsten Bestimmungen der Reichsverfassung, insbesondere die Rolle des Bundesrates, des Reichskanzlers und des Reichstags. Das "Bennigsen-Gesetz" und das "Stellvertretergesetz" werden im Detail besprochen.
Kapitel 3: Die öffentlichen Aufgaben beschreibt die Aufgabenbereiche des Reiches und der Bundesstaaten, differenziert nach verschiedenen Politikfeldern.
Kapitel 4: Reichszentralverwaltung geht detailliert auf die Organisation und Aufgaben der verschiedenen zentralen Reichsbehörden ein, von obersten Behörden bis zu weiteren zentralen Institutionen.
Schlüsselwörter
Deutsches Kaiserreich, Reichsverfassung, Reichsbehörden, Bundesstaat, Reichskanzler, Bundesrat, Reichstag, Zentralverwaltung, Föderalismus, Bismarck, Industrialisierung, Verstädterung.
Häufig gestellte Fragen
Wann wurde das Deutsche Kaiserreich proklamiert?
Das Kaiserreich wurde im Jahr 1871 nach dem Norddeutschen Bund als kleindeutscher Nationalstaat gegründet.
Was war die Rolle des Reichskanzlers in der Verwaltung?
Der Reichskanzler leitete die Reichszentralverwaltung und war oft in Personalunion preußischer Ministerpräsident.
Welche Aufgaben hatten die Bundesstaaten (Länder) im Kaiserreich?
Die Länder behielten eigene Verfassungen und waren für viele Verwaltungsaufgaben zuständig, während das Reich Kompetenzen in Außenpolitik, Militär und Zollwesen hatte.
Was war das Reichsamt des Innern?
Es war eine der obersten Reichsbehörden, zuständig für innere Angelegenheiten, Sozialpolitik und Wirtschaft.
Wie war das Verhältnis zwischen Reichstag und Bundesrat?
Es gab ein kompliziertes Mit- und Nebeneinander; der Bundesrat vertrat die Regierungen der Einzelstaaten, während der Reichstag das gewählte Parlament war.
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- Michael Krischak (Autor), 2006, Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125157