Die beiden Aufgabenstellungen sind:
1. Ein Stadtarchiv verwahrt die Überlieferung der Schulen seines Sprengels. Ein Benutzer wendet sich an das Archiv mit der Bitte um Einsicht in die Klassenbücher seines Jahrgangs. Er möchte die originellsten Eintragungen zum silbernen Abiturjubiläum auf einer Internetseite veröffentlichen.
a.) Prüfen Sie anhand des für Ihr Bundesland geltenden Archivgesetzes und ggf. anderer Rechtsvorschriften (Informationsfreiheitsgesetze), unter welchen Bedingungen eine Einsichtnahme möglich ist.
2. Prüfen Sie anhand des Archivrechts und des Urheberrechts, ob eine Veröffentlichung der Eintragungen im Internet zulässig ist.
Inhaltsverzeichnis
- Beurteilung nach dem Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen
- Rechtlicher Rahmen nach Landesarchivgesetz NRW
- Ist der Benutzer Betroffener oder gelten die Vorschriften der Nutzung durch Dritte?
- Unter der Annahme der Nutzer sei Betroffener: Steht einer Einsichtnahme und Nutzung eine Rechtsvorschrift entgegen?
- Gegen die Anwendung von § 6 (Nutzung durch Betroffene)
- Die Art der Unterlagen
- Die Tangierung von berechtigten Interessen einer dritten Person
- Der Nutzer ist nicht wirklich Betroffener
- Ein Klassenbucheintrag setzt eine Betroffenheit erst in Gang
- Nutzung durch Dritte
- Sperr- / Schutzfristen
- Personenbezogene Daten in den Klassenbüchern
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die archivrechtlichen Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Schulklassenbücher und die Veröffentlichung von Klassenbucheinträgen im Internet. Der Fokus liegt auf der Anwendung des Landesarchivgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Informationsfreiheitsgesetzes.
- Berechtigtes Interesse an der Nutzung von Archivgut
- Anwendung des Landesarchivgesetzes Nordrhein-Westfalen (§6 und §7)
- Sperrfristen und Schutzfristen für Archivgut
- Personenbezogene Daten in Klassenbüchern und deren rechtliche Relevanz
- Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz persönlicher Daten
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Arbeit analysiert das Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen und dessen Relevanz für die Fragestellung. Es werden die Unterschiede zwischen der Nutzung durch Betroffene (§6) und der Nutzung durch Dritte (§7) erläutert. Die verschiedenen Argumente gegen eine Anwendung von §6 werden detailliert dargestellt, unter anderem die Vielzahl von Betroffenen und die Schwierigkeit, alle Einwilligungen einzuholen.
Anschließend wird die Möglichkeit der Nutzung nach §7 (Nutzung durch Dritte) untersucht. Hierbei werden die Kriterien für ein berechtigtes Interesse beleuchtet, sowie die Bedeutung der Sperrfristen im Kontext des silbernen Abiturjubiläums. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Klassenbücher als personenbezogene Daten einzustufen sind und welche Konsequenzen dies für die Sperrfristen hat. Die unterschiedlichen Aspekte der Schutzfristen und deren Anwendung auf die vorliegenden Klassenbücher werden geprüft.
Schlüsselwörter
Archivrecht, Schulklassenbücher, Informationsfreiheitsgesetz, Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen, personenbezogene Daten, Sperrfristen, berechtigtes Interesse, publizistische Zwecke, Datenschutz, Nutzung von Archivgut, öffentliches Interesse, Betroffenenrechte.
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- Michael Krischak (Autor), 2008, Klassenbücher aus der Sicht des Archivrechts. Veröffentlichung von Klassenbüchern im Internet, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125143