1 Einleitung
Am 01.01.1990 trat das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Kraft. Durch diese Einführung ergibt sich ein wesentlich verbesserter Verbraucherschutz und somit eine Haftungsverschärfung für den Hersteller. Dies bedeutet, dass der Hersteller eines Produktes für Personen- oder Sachschäden unabhängig davon haftet, ob ihn hinsichtlich des Fehlers ein Verschulden trifft oder nicht. Zu den Herstellern zählen nach dem ProdHaftG auch die Importeure aus Nicht-EU-Ländern, die Quasihersteller und die Händler. Mögliche Ansprüche von Geschädigten scheitern im Zuge dieses Gesetzes nicht mehr daran, dass zwar der Händler, nicht aber der eigentliche Hersteller ausfindig gemacht werden kann.1 Das Produktrecht ist für Nichtjuristen unübersichtlich. Voraussetzungen und Regelungen sind nicht allein im ProdHaftG zu finden, sondern auch in Verbindung mit anderen Gesetzestexten, wie dem Futtermittelgesetz, Arzneimittelgesetz und an verschiedenen Stellen des
BGB.2
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die vier allgemeinen Anspruchsgrundlagen der Produkthaftung
- Zusicherungshaftung
- Haftung wegen schuldhafter Vertragsverletzung
- Deliktsrechtliche Produkthaftung (§ 823 Abs. 1 BGB)
- Produkthaftungsgesetz
- Haftungstatbestand des ProdHaftG
- Haftungsadressat
- Tatsächlicher Hersteller
- Quasi-Hersteller
- Importeur
- Lieferant
- Produkt
- Fehler
- Ersatzfähige Schäden
- Kausalität
- Haftungsadressat
- Haftungsausschlüsse des ProdHaftG
- Endprodukt-Hersteller
- Teilprodukt-/Grundstoffhersteller
- Unabdingbarkeit der Haftung, Verjährung und Erlöschen von Ansprüchen aus dem ProdHaftG
- Beweislast
- Unabdingbarkeit der Haftung
- Verjährung und Erlöschen
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit setzt sich zum Ziel, einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Produkthaftung zu geben. Sie beleuchtet die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, die für Ansprüche wegen fehlerhafter Produkte relevant sind, und analysiert die zentralen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) im Detail.
- Die verschiedenen Anspruchsgrundlagen der Produkthaftung
- Die Haftungsbedingungen des ProdHaftG
- Die Bedeutung des ProdHaftG für den Verbraucherschutz
- Die Rechtsfolgen bei Produkthaftungsansprüchen
- Die Abgrenzung von ProdHaftG und anderen Haftungsformen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das ProdHaftG vor und erläutert seine Bedeutung für den Verbraucherschutz. Es wird auf die Haftungsverschärfung für den Hersteller hingewiesen und die besonderen Herausforderungen des Produktrechts für Nichtjuristen beleuchtet.
Im zweiten Kapitel werden die vier allgemeinen Anspruchsgrundlagen der Produkthaftung erläutert: Zusicherungshaftung, Haftung wegen schuldhafter Vertragsverletzung, deliktsrechtliche Produkthaftung und das Produkthaftungsgesetz. Es wird aufgezeigt, wie diese Gesetze miteinander in Verbindung stehen und das Produktrecht bilden.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit dem Haftungstatbestand des ProdHaftG. Es werden die verschiedenen Haftungsadressaten, das Produkt, der Fehler, die ersatzfähigen Schäden und die Kausalität behandelt.
Das vierte Kapitel untersucht die Haftungsausschlüsse des ProdHaftG, die für Endprodukt-Hersteller und Teilprodukt-/Grundstoffhersteller gelten.
Im fünften Kapitel werden die Unabdingbarkeit der Haftung, die Verjährung und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem ProdHaftG betrachtet. Dabei werden die Beweislast, die Besonderheiten der Haftung und die relevanten Fristen behandelt.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit konzentriert sich auf die zentralen Bereiche des Produkthaftungsrechts. Daher werden Themen wie Produkthaftungsgesetz, Verbraucherschutz, Herstellerhaftung, Fehlerhaftung, Schadenersatz, Haftungsausschlüsse und Verjährung behandelt. Die Analyse bezieht sich auf die relevanten Rechtsgrundlagen des BGB und des ProdHaftG, um einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Aspekte der Produkthaftung zu bieten.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)?
Das ProdHaftG regelt die verschuldensunabhängige Haftung eines Herstellers für Personen- oder Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden.
Wer gilt laut Gesetz als „Hersteller“?
Neben dem tatsächlichen Hersteller gelten auch Quasi-Hersteller (die ihre Marke anbringen), Importeure aus Nicht-EU-Ländern und unter bestimmten Bedingungen auch Lieferanten als Haftungsadressaten.
Was ist der Unterschied zwischen deliktsrechtlicher Haftung und ProdHaftG?
Die deliktsrechtliche Haftung (§ 823 BGB) setzt ein Verschulden voraus, während die Haftung nach dem ProdHaftG eine Gefährdungshaftung ist, die kein Verschulden verlangt.
Wann verjähren Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz?
Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und erlöschen spätestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts.
Gibt es Haftungsausschlüsse für Hersteller?
Ja, zum Beispiel wenn das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach dem Stand der Wissenschaft und Technik keinen Fehler aufwies (Entwicklungsfehler-Ausschluss).
- Quote paper
- Thomas Knappe (Author), 2002, Einführung in die Produkthaftung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12466