Die Schuldrechtsmodernisierung bringt neben vielen Änderungen im Bereich von Kauf- und Werkverträgen sowie bei der Verjährung vor allem ein völlig reformiertes Leistungsstörungsrecht. Die Modernisierung sollte Regelungslücken beheben und bestehende Rechtsfortbildung in das BGB integrieren. Dazu wurden einige durch Richterrecht geschaffene und gewohnheitsrechtlich anerkannte Institute in das Leistungsstörungsrecht aufgenommen. Dazu gehört, die in dieser Arbeit betrachtete, positive Vertragsverletzung. Bereits 1902, also kurz nach der Einführung des BGB a.F., wurde die pVV von Staub entwickelt. Damit sollte die Regelungslücke bei Schlechterfüllung oder Schutzpflichtverletzung eines Schuldverhältnisses geschlossen werden. Der entsprechende Passus im BGB findet sich im § 242 BGB. Aus dem § 242 BGB ergibt sich die Pflicht zur „Leistung nach Treu und Glauben“ und damit im Umkehrschluss die Definition einer PV. Die Leistung selbst kann laut § 241 BGB in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Die grundsätzliche Vorraussetzung zur Anwendung der pVV ist also das Auftreten einer PV, in Anlehnung an § 242 BGB, in einem bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis, sofern nicht durch das Gesetz geregelt. Diese PV muss rechtswidrig und durch einen der Vertragspartner bzw. dessen Gehilfen verschuldet worden sein. Bedingt durch die Regelung neben dem Gesetz ist die pVV immer subsidiär zu den im BGB niedergeschriebenen Leistungsstörungen. Neben der pVV bestehen als weitere Formen der Rechtsfortbildung die Pflichtverletzung vor Vertragsschluss (c.i.c.) und der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Anwendung findet die pVV wieder bei beendeten Schuldverhältnissen, wenn eine Verletzung einer nachvertraglichen Pflicht (auch c.p.c.f.) vorliegt. Ziel meiner Seminararbeit ist es darzustellen wie die Problematik der pVV in das neue Leistungsstörungsrecht integriert wurde. Dazu stelle ich zunächst die bisherige richterrechtliche Regelung dar, zeige die Rechtsfolgen und Konkurrenzverhältnisse zum geschriebenen Recht, mit dem Focus auf dem Kaufvertragsrecht, auf. Im zweiten Teil wird die nun kodifizierte Form vorgestellt. Weiterhin wird im Vergleich zwischen alter und neuer Regelung aufgezeigt welcher Art die vorgenommenen Änderungen sind und welche Konsequenzen daraus folgen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Bisherige Regelung der pVV
- 1. Vorraussetzungen
- 2. Arten der Pflichtverletzung
- a. Leistungsbezogene PV
- b. Leistungsunabhängige PV
- 3. Rechtsfolgen und Verjährung
- 4. pVV als Konkurrenz zum BGB a.F.
- a. Verhältnis zu gegenseitigen Verträgen
- b. Verhältnis zum Kaufrecht
- c. Verhältnis zum Werkvertragsrecht
- C. Neue Regelung der pVV
- 1. Reformen durch die Kodifizierung
- 2. Arten der Pflichtverletzung und ihre Rechtsfolgen
- a. Leistungsbezogene PV
- b. Leistungsunabhängige PV
- c. Verjährung
- 3. PV als Konkurrenz innerhalb des BGB n.F.
- a. Verhältnis zum Kaufvertragsrecht
- b. Verhältnis zum Werkvertragsrecht
- D. Vergleich beider Regelungen
- 1. Konkurrenzverhältnisse
- 2. Anwendungsbereiche
- 3. Rechtsfolgen und Verjährung
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die gesetzliche Regelung der positiven Vertragsverletzung im deutschen Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Vergleich der alten und neuen Regelung des BGB, die durch die Schuldrechtsreform im Jahr 2002 umfassend geändert wurde.
- Entwicklung der Rechtsprechung zur positiven Vertragsverletzung
- Analyse der Reform des Schuldrechts im Hinblick auf die positive Vertragsverletzung
- Vergleich der alten und neuen Regelungen der positiven Vertragsverletzung
- Bewertung der Rechtsfolgen und Verjährungsvorschriften
- Bedeutung der positiven Vertragsverletzung im Kontext des Kauf- und Werkvertragsrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A führt in die Thematik der positiven Vertragsverletzung ein und stellt die Relevanz des Themas im Kontext des deutschen Schuldrechts dar. Kapitel B beleuchtet die bisherige Regelung der positiven Vertragsverletzung im BGB a.F., wobei die Voraussetzungen, Arten der Pflichtverletzung, Rechtsfolgen und Verjährungsvorschriften sowie die Konkurrenz zu anderen Regelungen des BGB a.F. beleuchtet werden. Kapitel C befasst sich mit der neuen Regelung der positiven Vertragsverletzung im BGB n.F., die durch die Schuldrechtsreform von 2002 eingeführt wurde. Hierbei wird die Kodifizierung der Reform, die Arten der Pflichtverletzung und ihre Rechtsfolgen, sowie die Verjährung und Konkurrenz zu anderen Regelungen des BGB n.F. analysiert. Kapitel D schließlich setzt sich mit einem Vergleich der beiden Regelungen auseinander und beleuchtet die Konkurrenzverhältnisse, Anwendungsbereiche, Rechtsfolgen und Verjährungsvorschriften im Detail. Kapitel E fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bietet eine abschließende Bewertung der Entwicklung der positiven Vertragsverletzung im deutschen Recht.
Schlüsselwörter
Positive Vertragsverletzung, Schuldrechtsreform, BGB a.F., BGB n.F., Pflichtverletzung, Leistungsbezogene PV, Leistungsunabhängige PV, Rechtsfolgen, Verjährung, Konkurrenz, Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht.
- Quote paper
- Christian Neuerburg (Author), 2002, Die gesetzliche Regelung der positiven Vertragsverletzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12453