Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events


Seminararbeit, 2005

35 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abstract

1 Einleitung

2 Das Event
2.1 Von der Veranstaltung zum Event
2.1.1 Merkmale des Events
2.1.2 Eventvielfalt
2.2 Der Veranstalter des Events
2.2.1 Definition des Veranstalters
2.2.2 Die Aufgaben des Veranstalters
2.3 Gefahren und Risiken bei Events
2.3.1 Mögliche Eventrisiken
2.3.2 Risiken des Veranstalters
2.3.3 Risikopotenziale
2.3.4 Das Risikopotenzial bei Events unter Beachtung des besonderen Risikofaktors „Mensch“

3 Haftung
3.1 Haftungsarten und Veranstalterhaftung gegenüber bestimmten Personengruppen
3.2 Die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters
3.3 Veranstalterhaftung bei Eventausfall

4 Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
4.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
4.2 Versicherungen
4.2.1 Veranstalterhaftpflichtversicherung
4.2.2 Eventausfallversicherung

5 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Urteilsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufgabenbereiche bei der Ausrichtung eines Events

Abbildung 2: Von der Veranstaltung zum Event – vom Grundnutzen zum Zusatznutzen

Abbildung 3: Vielfalt von Events

Abbildung 4: Risikoauswahl bei Events

Abbildung 5: Risikostufen und Risikopotenziale bei Events

Abbildung 6: Vertragliche und deliktische Haftung

Abbildung 7: Mögliche Ursachen des Eventausfalls

Abstract

Seitdem festgestellt wurde, dass Events sehr gut als kommerzielle Ereignisse mit extrem hohen Gewinnchancen vermarktet werden können, werden sie verstärkt in allen nur denkbaren Bereichen eingesetzt. Die Kehrseite der Medaille liegt jedoch in den entsprechend hohen Haftungsrisiken, welche die Eventveranstalter zu tragen haben und die diese nicht selten in den Ruin treiben.

In der vorliegenden Arbeit soll ein kleiner Einblick dahingehend gewährt werden, mit welchen Risiken sich die Veranstalter auseinander setzen müssen und welche haftungsrechtlichen Aspekte sich daraus vor, während und auch nach dem Event ergeben können bzw. wie man diese Aspekte eventuell zum eigenen Vorteil beeinflussen kann.

Ein weiterer Schwerpunkt wurde darüber hinaus auf die so genannten Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters gelegt, da diese bis zum heutigen Tag noch in keinem einheitlichen Gesetz festgeschrieben sind, sondern lediglich auf, sich teilweise widersprechenden Urteilen beruhen.

1 Einleitung

Veranstaltungen existieren in ihrer einfachsten Form schon seit Anbeginn der Zeit, betrachtet man beispielsweise das zeremonielle Begehen der Winter- und Sommersonnenwende an entsprechenden steinzeitlichen Observatorien. Trotz dieser Tatsache und der vielgestaltigen Veranstaltungsentwicklung über die Zeit hinweg kann man aber sagen, dass ein wahrer „Veranstaltungsboom“ sowie aber auch deren Kommerzialisierungen erst im letzten Jahrhundert, beispielsweise aufgrund der vorangegangenen Industrialisierung und der damit einhergehenden Innovationen und Technologien, einsetzte.

Das Event[1] als Sahnehäubchen[2] einer Veranstaltung kristallisierte sich jedoch erst in den letzten Jahrzehnten besonders heraus. So werden beispielsweise Festivals, wie „Rock am Ring“, Eisrevuen, wie „Holiday on Ice“, oder Sportveranstaltungen, ähnlich der deutschen Tourenwagenmeisterschaft, als Events bezeichnet. Aber auch Musicals in den verschiedensten Facetten oder andere skurrile Erlebnisse, wie die Teilnahme an einem „Mörderspiel“[3], verdienen die Bezeichnung Event.

Hinter dem perfekten Ablauf eines Events steckt jedoch meist mehr Vorbereitung und Organisation, als es sich der Besucher vorstellen mag. So sind unter anderen folgende Bereiche bei der Ausrichtung eines Events zu berücksichtigen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Aufgabenbereiche bei der Ausrichtung eines Events

Quelle: In Anlehnung an Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 184.

Im Folgenden wurde nun der Schwerpunkt auf den Bereich der Randbedingungen mit dem Unterpunkt der Haftung gelegt. Entsprechend wird zuerst dargestellt, was unter einem Event überhaupt zu verstehen ist und welche Aufgaben dem Veranstalter bei der Durchführung zukommen. Anschließend werden die daraus resultierenden Gefahren und Risiken analysiert, um mögliche Haftungsquellen des Veranstalters herauszufiltern. Abschließend erfolgt eine kurze Darstellung dahingehend, wie die identifizierten Haftungsaspekte für den Veranstalter gegebenenfalls verhindert oder eingeschränkt werden können.

2 Das Event

2.1 Von der Veranstaltung zum Event

2.1.1 Merkmale des Events

Übersetzt man Event aus dem Englischen ins Deutsche, bedeutet dies nichts anderes als Ereignis. Aber welche Faktoren führen dazu, dass aus einer einfachen Veranstaltung ein, sowohl für den Besucher als auch für die Veranstalter, unvergessliches Ereignis wird?

Nach Holzbaur kann jedes Event als Veranstaltung gesehen werden, umgekehrt stellt aber nicht jede Veranstaltung ein Event dar.[4] Meist wird dann von einem Event gesprochen, wenn in dem „Erlebten“ eine gewisse Einzigartigkeit und Einmaligkeit[5] liegt, die dem Besucher das Gefühl gibt, dass er nur jetzt, und dann nie wieder die Möglichkeit hat, dieses Ereignis zu erleben.[6] Dennoch darf aus dieser Beschreibung, und vor allem aus dem letzten Teilsatz heraus, nicht geschlussfolgert werden, dass ein Event, wie beispielsweise „Holiday On Ice“, nur ein einziges Mal auf Tournee gehen kann, da es sonst seine Einmaligkeit verlieren würde. Events können durchaus periodisch wiederkehrend sein, wobei sie aber für den Besucher bei jeder Tournee überraschend anders gestaltet sein müssen. Dies wird v. a. dadurch erreicht, dass man die Wahrnehmung der Zuschauer permanent neu und einzigartig beeinflusst, beispielsweise durch den sich ständig ändernden Licht- und Medieneinsatz bei der Vorführung, durch die Kompositionen und Storys sowie die vielfältigen und kaum zu überblickenden Kostüme. Aus diesem Grund kann auch festgehalten werden, dass bei einem Event das subjektive Erleben der Zuschauer im Vordergrund steht und nicht wie bei einer Veranstaltung der unweigerliche objektive Ablauf.[7]

Jede Veranstaltung, egal ob das alljährliche Dorffest der 300-Seelen-Gemeinde oder die schon international anmutenden Händel-Festspiele, hinterlässt beim Besucher einen doch hoffentlich positiven Erinnerungswert[8]. Wie groß dieser aber ist, hängt unter anderem auch vom Zusatznutzen der jeweiligen Veranstaltung ab. In der Literatur geht Holzbaur davon aus, dass aus einer Veranstaltung, neben den oben genannten Aspekten, nur ein Event werden kann, wenn auch ein Zusatznutzen zum ursprünglichen Veranstaltungsinhalt vorhanden ist.[9] Ein solcher Zusatznutzen kann unter anderem in der problemlosen und angenehmen An- und Abreise zum Event gesehen werden oder in der Unterbringung und Verpflegung.[10] Nicht zu vergessen sind natürlich auch andere Faktoren, wie beispielsweise die Möglichkeit, an einer Autogrammstunde des auftretenden Stars oder dem Probetraining bei einem Formel 1-Rennen teilzunehmen. Entsprechend kann man ein Event also auch als Sahnehäubchen[11] unter den Veranstaltungen bezeichnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Von der Veranstaltung zum Event – vom Grundnutzen zum Zusatznutzen

Quelle: Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 47.

2.1.2 Eventvielfalt

So vielfältig, wie Events sind, so schwierig ist auch ihre Einteilung. Die Literatur ist sich darüber weitgehend einig, dass es fast unmöglich ist, Events entsprechend bestimmter Kategorien, wie:[12] ihrer Entstehung, der Häufigkeit des Events, der Größe, des Veranstaltungsanlasses oder des Veranstaltungsinhaltes überschneidungsfrei einzuteilen. Lediglich Wevers[13] Einteilung nach dem Nutzen[14] kann als relativ überschneidungsfrei angesehen werden, ist aber für den weiteren Fortgang der Arbeit weniger geeignet. Aus diesem Grund wurde auf die Grafik von Freyer zurückgegriffen, um zumindest annähernd zu verdeutlichen, wie viele unterschiedliche Arten von Events existieren. Überschneidungsfreiheit wird auch hier nicht 100%-ig gewährleistet, so wie kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Vielfalt von Events

Quelle: In Anlehnung an Freyer, W.: Event-Management im Tourismus, 1998, S. 20.

2.2 Der Veranstalter des Events

2.2.1 Definition des Veranstalters

Für einen Event-Veranstalter lässt sich keine einheitliche Definition aus den Gesetzen ableiten.

Aus Besuchersicht stellt dies jedoch kein großes Problem dar, da der Veranstalter den Besuchern gegenüber auf den unterschiedlichen Kommunikationsmitteln, wie:[15] Drucksachen, Plakaten oder Eintrittskarten, immer klar und deutlich abgedruckt sein muss, um die Möglichkeit eines kompetenten Ansprechpartners zu wahren.

Gegenüber anderen Partnern können sich aus dieser fehlenden Definition aber wesentliche Probleme ergeben. So ist man dazu übergegangen, sich bezüglich der Definition des Veranstalters an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu orientieren. Entsprechend ist ein Veranstalter jemand, „der in organisatorischer und finanzieller Hinsicht für die Veranstaltung verantwortlich ist …“[16] und „die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung übernimmt und das unternehmerische Risiko trägt.“[17]

2.2.2 Die Aufgaben des Veranstalters

Entsprechend der eben aufgezeigten Definition sind die Aufgaben des Veranstalters äußerst vielfältig und umfangreich. Allen voran hat er den Auftraggebern, Besuchern und sonstigen Eventteilnehmern die vertraglich festgelegten und zugesicherten Leistungen zu erbringen.[18] Entsprechend müssen die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Durchführung des Events geschaffen werden.[19] Damit einher geht natürlich auch das Einholen entsprechender Genehmigungen und Einwilligungen sowie das Beachten aller auch nur im Entferntesten in Betracht kommenden Gesetze und Verordnungen.[20] Daneben muss ebenfalls auch eine gedankliche Konzeption des Events durch den Veranstalter vorhanden sein, die mit Hilfe der zu engagierenden Künstler und Mitarbeiter planvoll umgesetzt wird.[21] Aber auch das Organisieren weiterer Aspekte, wie:[22] einer Location, anderer notwendiger Sachmittel, Security und Sicherheit aller Beteiligten oder der Verpflegung und Unterbringung, steht damit im Zusammenhang. Darüber hinaus darf der Veranstalter aber auch seine Kommunikations- und Werbemaßnahmen nicht vernachlässigen, für welche er ebenfalls verantwortlich ist.[23]

Natürlich hat der Veranstalter nicht nur diese organisatorisch-technischen Aufgaben, wie sie hier teilweise aufgeführt wurden, sondern auch noch eine Vielzahl anderer Pflichten während des konkreten Events, auf welche jedoch an anderer Stelle detailliert eingegangen werden soll.

Entsprechend könnte man es auch mit Güllemanns Worten zusammenfassen: „Zentrale Aufgabe des Veranstalters ist es, die richtigen Personen und Mittel an der richtigen Stelle zusammenzuführen, damit die Erwartungen und Ansprüche des Publikums und des etwaigen Auftraggebers befriedigt werden.“[24]

[...]


[1] Auf den Begriff des Events wird im Punkt 2.1 näher eingegangen.

[2] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 23.

[3] Nähere Ausführungen dazu sind Anhang 1 auf Seite 28 zu entnehmen.

[4] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 23.

[5] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 7.

[6] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 1, Wochnowski, H.: Veranstaltungsmarketing, 1996, S. 27.

[7] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 15.

[8] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 7.

[9] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 6, 23.

[10] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 6.

[11] Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 23.

[12] Vgl. Freyer, W., Groß, S.: Tourismus und Sport-Events, 2002, S. 1.

[13] Wever, K.: Die Entwicklungstendenzen im Veranstaltungswesen – Ein Beitrag zur Bestimmung der Kapazitäten künftiger Neubauten, 1980.

[14] Zur Nutzeneinteilung von Events, siehe Anhang 2 auf Seite 28.

[15] Vgl. Güllemann, D.: Veranstaltungsmanagement und Recht, 2003, S. 111.

[16] Fitzweiler, J./Pfister, B./Summerer, Th.: Praxisbuch Sportrecht, 1998, S. 367 § 58, zitiert nach: BGHZ 27, 265; 39, 352; NJW 1970, S. 2060.

[17] Funke, E./Müller, G.: Handbuch zum Eventrecht, 2003, S. 61, § 237.

[18] Vgl. Güllemann, D.: Veranstaltungsmanagement und Recht, 2003, S. 55.

[19] Vgl. Funke, E./Müller, G.: Handbuch zum Eventrecht, 2003, S. 52, § 217.

[20] Vgl. Berghoff, P./Kolfhaus, S.: Rechtspflichten bei Kulturveranstaltungen, 1994, S. 1, Funke, E./Müller, G.: Handbuch zum Eventrecht, 2003, S. 150, § 578.

[21] Vgl. Güllemann, D.: Veranstaltungsmanagement und Recht, 2003, S. 55.

[22] Vgl. Güllemann, D.: Veranstaltungsmanagement und Recht, 2003, S. 55, 102.

[23] Vgl. Funke, E./Müller, G.: Handbuch zum Eventrecht, 2003, S. 52, § 218.

[24] Güllemann, D.: Veranstaltungsmanagement und Recht, 2003, S. 55.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena
Veranstaltung
Wirtschaftsrecht
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
35
Katalognummer
V124371
ISBN (eBook)
9783640294459
ISBN (Buch)
9783656448310
Dateigröße
544 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problematik, Veranstalterhaftung, Events, Wirtschaftsrecht
Arbeit zitieren
Nicole Rodegast (Autor:in), 2005, Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124371

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