Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 18.8.2006 in Kraft
getreten ist, erfolgte zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismus-Richtlinie), 2000/78/EG (Rahmen-Richtlinie), 2002/73/EG (Revidierte Gleichbehandlungs-Richtlinie), sowie 2004/113/EG (Vierte Gleichstellungs-Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens).
Es beruht stark auf dem Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes, welches
in der 15. Legislaturperiode des Bundestags von der Regierungskoalition
SPD/Grüne eingebracht wurde.
Das AGG verwendet jedoch im Gegensatz zu den EU Richtlinien und dem
Gesetzesentwurf der SPD/Grünen aus der 15. Legislaturperiode des Bundestages
nicht mehr den Begriff der Diskriminierung, sondern den Begriff der
Benachteiligung. Der Gesetzgeber wandte sich diesem Begriff zu, um zu verdeutlichen,dass nicht jede unterschiedliche Behandlung, die für den Betroffenenmit einem Nachteil verbunden ist, auch eine Diskriminierung ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. Der Begriff der Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und seine Systematik
- B. Tatbestand der unmittelbaren Benachteiligung
- I. Weniger günstige Behandlung
- 1. Beurteilungsmaßstab
- 2. Benachteiligen durch Unterlassen
- 3. Benachteiligungsgefahr
- 4. Vergleich mit einer anderen Person
- a. Person
- b. Vergleichbare Situation
- II. Wegen eines in § 1 genannten Grundes
- III. Verdeckte Benachteiligungen und Benachteiligungen von Teilgruppen
- C. Die mittelbare Benachteiligung
- I. Wesen und Funktion der mittelbaren Benachteiligung
- II. Dem Anschein nach neutrale Regelung
- III. Benachteiligung
- IV. Feststellung der benachteiligenden Wirkung
- V. Kausalität und subjektive Merkmale
- VI. Rechtfertigung
- D. Tatbestände der Belästigung und der sexuellen Belästigung
- I. Unerwünschte Verhaltensweisen
- II. Zusammenhang mit einem in § 1 genannten Grund
- III. Bezwecken oder Bewirken einer Verletzung der Würde
- IV. Feindliches Umfeld
- E. Tatbestand der Anweisung zur Benachteiligung
- I. Beteiligte
- II. Vorsatzerfordernis
- III. Versuch der Anweisung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Tatbestand der Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel ist es, die verschiedenen Aspekte der Benachteiligung, sowohl unmittelbar als auch mittelbar, sowie verwandte Tatbestände wie Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung, umfassend darzustellen.
- Begriff der Benachteiligung nach dem AGG
- Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung
- Tatbestände der Belästigung und sexuellen Belästigung
- Anweisung zur Benachteiligung
- Systematik des AGG bezüglich Benachteiligung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A erläutert den Begriff der Benachteiligung gemäß dem AGG und dessen Systematik. Kapitel B befasst sich mit der unmittelbaren Benachteiligung, inklusive der Kriterien für eine weniger günstige Behandlung und den verschiedenen Aspekten des Vergleichs mit anderen Personen. Kapitel C behandelt die mittelbare Benachteiligung, ihre Funktionsweise und die Kriterien zur Feststellung einer benachteiligenden Wirkung. Kapitel D beschreibt die Tatbestände der Belästigung und sexuellen Belästigung, inklusive unerwünschter Verhaltensweisen und der Verletzung der Würde. Kapitel E schließlich widmet sich dem Tatbestand der Anweisung zur Benachteiligung, einschließlich der beteiligten Personen und des Vorsatzerfordernisses.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Benachteiligung, unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung, Anweisung zur Benachteiligung, weniger günstige Behandlung, Vergleichbarkeit, Rechtfertigung.
- Quote paper
- Max Mälzer (Author), 2008, Der Tatbestand der Benachteiligung nach dem AGG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124019