Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Häusliche Gewalt - Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche“.
Zu Beginn werden wir die Begriffe „Gewalt und Häusliche Gewalt“ unter anderem mithilfe von dem Buch „Häusliche Gewalt – Handbuch der Täterarbeit“ von Anja Steingen und Ulrich Papenkort näher erklären. Anschließend möchten wir näher auf die verschiedenen Arten häuslicher Gewalt, also physische, psychische und sexuelle Gewalt eingehen. Als Literatur verwenden wir hierfür das Handbuch Häusliche Gewalt von Melanie Büttner sowie eine repräsentative Studie von Monika Schröttle und Ursula Müller. Im weiterführenden Punkt möchten wir auf die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder und Jugendliche, als Betroffene oder mit betroffenen Müttern eingehen. Hierfür verwenden wir unter anderem auch das Buch von Anja Steingen sowie Bücher von den Autorinnen Sandra Dlugosch und Barbara Kavemann. „Die existierenden Projekte gegen häusliche Gewalt machen deutlich, dass der Fokus auf den Frauen als den primär Betroffenen liegt.“ (Rudolph, 2007) In unserer Hausarbeit möchten wir den Fokus ausschließlich auf die Kinder, Jugendlichen und Frauen als Betroffene richten. Darauf folgend werden wir im nächsten Punkt die Interventionsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit näher betrachten. Im nächsten Punkt werden wir noch auf die aktuellen Zahlen, auch im Kontext der Corona Pandemie eingehen Abschließend formulieren wir noch ein Fazit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsdefinition
2.1 Gewalt
2.2 Hausliche Gewalt
3. Formen hauslicher Gewalt
3.1 Physische Gewalt
3.2 Sexuelle Gewalt
3.3 Psychische Gewalt
4. Auswirkungen hauslicher Gewalt
5. Interventionsmoglichkeiten fur die soziale Arbeit
6. Aktuelle Zahlen
7. Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Hausliche Gewalt - Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche“. „Hausliche Gewalt sind alle Handlungen korperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen fruheren oder derzeitigen (Ehe-)Partner*innen vorkommen, von der grundsatzlich auch Manner betroffen sein konnen.“ (Deutscher Juristinnenbund 2020)
Wir haben uns fur das Thema „Hausliche Gewalt“ entschieden, da wir uns bereits in einem vorherigen Semester mit der Thematik befasst haben. Jedoch mochten wir in dieser Hausarbeit genauer auf die Interventionsmoglichkeiten fur Kinder- und Jugendliche naher eingehen.
Zu Beginn werden wir die Begriffe „Gewalt und Hausliche Gewalt“ unter anderem mithilfe von dem Buch „Hausliche Gewalt - Handbuch der Taterarbeit“ von Anja Steingen und Ulrich Papenkort naher erklaren. Anschlieftend mochten wir naher auf die verschiedenen Arten hauslicher Gewalt, also physische, psychische und sexuelle Gewalt eingehen. Als Literatur verwenden wir hierfur das Handbuch Hausliche Gewalt von Melanie Buttner sowie eine reprasentative Studie von Monika Schrottle und Ursula Muller. Im weiterfuhrenden Punkt mochten wir auf die Auswirkungen hauslicher Gewalt auf Kinder und Jugendliche, als Betroffene oder mit betroffenen Muttern eingehen. Hierfur verwenden wir unter anderem auch das Buch von Anja Steingen sowie Bucher von den Autorinnen Sandra Dlugosch und Barbara Kavemann. „Die existierenden Projekte gegen hausliche Gewalt machen deutlich, dass der Fokus auf den Frauen als den primar Betroffenen liegt.“ (Rudolph, 2007: S.33) In unserer Hausarbeit mochten wir den Fokus ausschlieftlich auf die Kinder, Jugendlichen und Frauen als Betroffene richten. Darauf folgend werden wir im nachsten Punkt die Interventionsmoglichkeiten der Sozialen Arbeit naher betrachten. Im nachsten Punkt werden wir noch auf die aktuellen Zahlen, auch im Kontext der Corona Pandemie eingehen Abschlieftend formulieren wir noch ein Fazit.
2. Begriffsdefinition
2.1 Gewalt
Die soziologische Definition von Gewalt besagt, dass Gewalt den Einsatz von physischen psychischen Mittel bedeutet, „um einer anderen Person gegen ihren Willen a) Schaden zuzufugen, b) sie dem eigenen Willen zu unterwerfen (sie zu beherrschen) oder c) der solchermaften ausgeubten G[ewalt] durch Gegen- G[ewalt] zu begegnen.“ (vgl. Schubert und Klein, 2020, zitiert nach Bundeszentrale fur politische Bildung, Gewalt) In dem Werk „Gewalt - eine interdisziplinare Betrachtung“ unterscheidet Ulrich Papenkort zwischen „vier unterscheidbare[n] Bedeutungen“ von Gewalt. Es handelt sich hierbei um die „bewegende Gewalt“, die „bestimmende Gewalt“, die „notigende Gewalt“ und die „schadigende Gewalt“ (vgl. Papenkort, 2009: S. 17).
Unter der „bewegenden Gewalt“ werden „Naturgewalten“, die „Gewalt der Leidenschaften“ und „hohere Gewalten“ verstanden. Bei der bestimmenden Gewalt handele es sich nach Papenkort „um den Begriff der Macht“ (vgl. ebd.: S.18) „Wenn jemand Kraft und Starke zugeschrieben wird, uber die er tatsachlich verfugen kann, aber nicht muss, verwandelt sich Kraft uber eine physische Macht hinaus oder unabhangig von ihr in soziale Macht: bestimmende Gewalt.“ (ebd.)
Zwang oder Notigung kann zu dem Begriff „notigende Gewalt“ gezahlt werden. (vgl. ebd.: S.20) Allgemein liege Notigung bzw. Zwang vor, wenn ein Individuum die Handlungsumstande eines anderen Individuums so manipuliere, dass dieses gegen seinen Willen dem Willen des Zwingenden nach handle. (vgl. Batthyani 2007: S. 199, zitiert nach ebd.)
Die „Schadigende Gewalt“ ist die letzte der vier Begriffsunterscheidungen von Gewalt. Diese Gewaltform gehe nur vom Menschen aus und ist >Gewalttatigkeit< (vgl. Papenkort, 2009: S. 21).“
2.2 Hausliche Gewalt
„So werden nicht selten unter hauslicher Gewalt alle Gewalttaten verstanden, die in einem familiaren Kontext bzw. in hauslicher Gemeinschaft zu beobachten sind, d. h. sowohl Gewalt zwischen Partnern, Eltern und Kindern oder anderen Familienangehorigen." (Steingen, 2020: S. 22) Das schreibt Anja Steingen in ihrem Buch „Hausliche Gewalt - Handbuch der Taterarbeit", fugt aber im Anschluss hinzu, dass diese Zusammenfassung zu einer Verzerrung der Befundlage fuhren konne und in der Taterarbeit nicht sinnvoll sei, „da all diese Zielgruppen eigene Interventionsansatze benotigen, die sich deutlich voneinander unterscheiden." (ebd.)
Aus diesem Grund bezieht sie sich auf die Definition von der Bundesarbeitsgemeinschaft Taterarbeit Hausliche Gewalt, die hausliche Gewalt wie folgt definiert: „Hausliche Gewalt kann ein Muster von kontrollierendem Verhalten beinhalten, das ernsthafte und langanhaltende negative Auswirkungen auf Wohlergehen, Selbstwertgefuhl, Autonomie, korperliche und seelische Gesundheit der geschadigten Person haben kann. Hausliche Gewalt beinhaltet physische, psychische, sexualisierte, soziale, emotionale und okonomische Gewalt, Isolation, Stalking, Bedrohung und Einschuchterung." (Bundesarbeitsgemeinschaft Taterarbeit Hausliche Gewalt, Arbeit mit Tatern in Fallen hauslicher Gewalt: Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Taterarbeit Hausliche Gewalt e.V., 2021: S. 5)
3. Formen hauslicher Gewalt
Wenn es um das Thema hausliche Gewalt geht, haben die meisten Menschen gewalttatige Situationen im Kopf, in denen haufig die Frau von ihren Partnern Verletzungen am Korper zugezogen bekommt. Hausliche Gewalt auBert sich jedoch in vielen verschiedenen Formen. „Hausliche Gewalt umfasst alle Formen korperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt und betrifft Personen jeden Geschlechts und Alters.“ (o. V., 2020: S. 1) Hausliche Gewalt kann in jeder Familie vorkommen und ist meistens kein einmaliger Vorfall. Die gewaltausubende Person nutzt den Machtvorteil gegenuber der Gewalt erhaltenden Partners um das Verhaltnis der Unterlegenheit der Person aufrecht zu erhalten. Oft leiden die Opfer nach der Erfahrung der hauslichen Gewalt unter Minderwertigkeitsgefuhlen und geben sich zudem die Schuld an der vorliegenden Situation. (vgl. Stotz, o.D.) Partnerschaftsgewalt kann sich wie bereits erwahnt in verschiedenen Formen auBern. Melanie Buttner nimmt in ihrem Buch „Handbuch Hausliche Gewalt“ die Abbildung der Stiftung
Kinderschutz Schweiz zur Hand um die verschiedenen Formen von Partnerschaftsgewalt zu veranschaulichen. 1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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1 Diese Abbildung zeigt die Formen von Partnerschaftsgewalt. Informationsgrafik beruhend auf der Themenmappe „Es soll aufhoren" der Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2020, www.kinderschutz.ch
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