[...] Dieser Nachwuchs muss jedoch in irgendeiner Form ausgebildet werden, um effizient und gut zu arbeiten.
Eine Ausbildung– gerade in Krisenzeiten und besonders im Einzelhandel/ kaufmännischen Bereich – kann und muss jedoch noch viel mehr leisten. Wenn die Konkurrenz zwischen Branchen immer größer wird und sie sich in ihrem Angebot und ihren Leistungen gleichzeitig immer mehr annähern, dann muss sich die Ausbildung diesen Gegebenheiten anpassen. Sie muss optimal auf den jeweiligen Beruf vorbereiten und dadurch, nämlich durch sehr gut ausgebildete Arbeitskräfte, den Eigenen von ähnlichen Branchenzweigen abgrenzen. Die folgende Arbeit greift dieses Thema speziell für die Ausbildung in Verlag und Buchhandel auf. Der direkte Untersuchungsgegenstand ist die Ausbildungs-neuordnung der Berufsbilder Verlagskaufmann/-frau sowie Buchhändler/-in im Jahre 1998. Es wird erstens gefragt, ob die Umgestaltung der Ausbildungs-verhältnisse notwendig war und zweitens, ob deren Neuerungen in die Realität umgesetzt werden konnten und ob eventuelle Probleme in dieser Umsetzung zum Teil zu der momentanen Wirtschafts- und Personalkrise der letzten 3 Jahre mit beigetragen hat. Zeitlich bewegt sich die Arbeit von 1998 – wie eben erwähnt wurde in diesem Jahr in beiden Bereichen eine Ausbildungsneuordnung vorgelegt - bis zum Fertigstellungsdatum der Arbeit (01. März 2004). Zu Beginn leitet eine kurze Darstellung der Berufsbildung in Deutschland allgemein in die Arbeit ein. Das folgende Kapitel bezieht sich dann speziell auf die Thematik der Berufsbildung und in Buchhandel und Verlag und deren Neuordnung 1998. Anfangs wird dabei ein kurzer Rückblick in Zahlen vor 1998 gegeben. Danach folgen die Gründe für die Neuordnungen sowie deren Inhalte. Die Arbeit wird sich jedoch bei den Inhalten konkret nur auf die Neuerungen beziehen. Paragraphen in den Ausbildungsverordnungen, die nicht geändert wurden, nicht den direkten Inhalt und die Struktur der Ausbildung betreffen (z.B. juristische sowie finanzielle Komponenten) oder zu sehr ins Detail gehen, werden nicht berücksichtigt. Es geht der Arbeit vielmehr darum, einen Gesamt-Überblick über die strukturellen und damit inhaltlichen Veränderungen der Ausbildungen zu geben. Darauf folgen wird eine Problem-Analyse der Umsetzung in Theorie und Praxis, bei der positive wie negative Aspekte angeführt werden
Inhaltverzeichnis
1 Einleitung
2 Berufsbildung allgemein
3 Die Ausbildungsneuordnungen 1998
3.1 Rückblick in Zahlen
3.2 Gründe einer Neustrukturierung
3.3 Neuerungen betreffend die Ausbildungsordnungen Buchhandel und Verlag
4 Problem-Analyse der Umsetzung
4.1 Theorie: Berufsschulen und Prüfung
4.2 Praxis: Betriebe
5 Fazit
6 Ausblick
7 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
In jeder Branche ist die Ausbildung eine der wichtigsten Komponenten, um ihre Existenz zu sichern, denn ganz pragmatisch gesehen müssen neue, junge Mitarbeiter nachkommen, wenn Alte in Pension gehen, „zugleich soll sie den Unternehmen einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs sichern“[1]. Dieser Nachwuchs muss jedoch in irgendeiner Form ausgebildet werden, um effizient und gut zu arbeiten.
Eine Ausbildung– gerade in Krisenzeiten und besonders im Einzelhandel/ kaufmännischen Bereich – kann und muss jedoch noch viel mehr leisten. Wenn die Konkurrenz zwischen Branchen immer größer wird und sie sich in ihrem Angebot und ihren Leistungen gleichzeitig immer mehr annähern, dann muss sich die Ausbildung diesen Gegebenheiten anpassen. Sie muss optimal auf den jeweiligen Beruf vorbereiten und dadurch, nämlich durch sehr gut ausgebildete Arbeitskräfte, den Eigenen von ähnlichen Branchenzweigen abgrenzen. Die folgende Arbeit greift dieses Thema speziell für die Ausbildung in Verlag und Buchhandel auf. Der direkte Untersuchungsgegenstand ist die Ausbildungsneuordnung der Berufsbilder Verlagskaufmann/-frau sowie Buchhändler/-in im Jahre 1998. Es wird erstens gefragt, ob die Umgestaltung der Ausbildungsverhältnisse notwendig war und zweitens, ob deren Neuerungen in die Realität umgesetzt werden konnten und ob eventuelle Probleme in dieser Umsetzung zum Teil zu der momentanen Wirtschafts- und Personalkrise der letzten 3 Jahre mit beigetragen hat. Zeitlich bewegt sich die Arbeit von 1998 – wie eben erwähnt wurde in diesem Jahr in beiden Bereichen eine Ausbildungsneuordnung vorgelegt - bis zum Fertigstellungsdatum der Arbeit (01. März 2004). Zu Beginn leitet eine kurze Darstellung der Berufsbildung in Deutschland allgemein in die Arbeit ein. Das folgende Kapitel bezieht sich dann speziell auf die Thematik der Berufsbildung und in Buchhandel und Verlag und deren Neuordnung 1998. Anfangs wird dabei ein kurzer Rückblick in Zahlen vor 1998 gegeben. Danach folgen die Gründe für die Neuordnungen sowie deren Inhalte. Die Arbeit wird sich jedoch bei den Inhalten konkret nur auf die Neuerungen beziehen. Paragraphen in den Ausbildungsverordnungen, die nicht geändert wurden, nicht den direkten Inhalt und die Struktur der Ausbildung betreffen (z.B. juristische sowie finanzielle Komponenten) oder zu sehr ins Detail gehen, werden nicht berücksichtigt. Es geht der Arbeit vielmehr darum, einen Gesamt-Überblick über die strukturellen und damit inhaltlichen Veränderungen der Ausbildungen zu geben. Darauf folgen wird eine Problem-Analyse der Umsetzung in Theorie und Praxis, bei der positive wie negative Aspekte angeführt werden. Das Fazit präsentiert durch eine kurze Zusammenfassung die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse und beantwortet dann auf Diesen basierend die oben gestellte Frage. Der Ausblick schließlich stellt weitergehende Überlegungen und bereits in Planung befindliche Konzepte der Branchen vor und weist so auf die möglichen fortführenden Entwicklungen hin.
2 Berufsbildung allgemein
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausbildung von Basisberufen durch ein duales System gekennzeichnet. Das heißt sie „gliedert sich in einen betrieblichen (praktischen) und einen schulischen (theoretischen) Bereich.“[2] Die Rahmenbedingungen des Ausbildungssystems sind vom Staat vorgegeben, und zwar durch das 1969 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz. Dieses garantiert ein hohes Maß an staatlicher und rechtlicher Kontrolle, das Ausbildungssystem verfügt aber durch seinen dualen Aufbau auch über korporativistische (körperschaftliche) Elemente.[3] Denn die Regelung der schulischen Ausbildung und folglich die Ausarbeitung der Rahmenlehrpläne unterliegt der Kulturhoheit der Länder in Absprache mit regionalen Partnern, den Berufsschulen und den Industrie- und Handelskammern (IHK), die die Prüfungen abnehmen. Vom Bund gesetzlich geregelt ist die betriebliche Ausbildung, also auch die Formulierung der Ausbildungsordnung, wobei Letztere ebenso immer im Konsens mit den entsprechenden Partnern in der Wirtschaft erarbeitet wird.[4] Soll nun ein neues Berufsbild eingeführt oder ein altes modernisiert werden, so erfolgt dies in einem mehrstufigen Verfahren. Das Bundesinstitut für Berufsbildung erklärt:
„Ausgang einer Neuordnung von Ausbildungsberufen im dualen System auf der Grundlage der §§ 25 und 26 des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung ist ein entsprechender Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft. In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium, in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspolitischen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungsordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden.“[5]
Nachdem Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan von den oben bereits erwähnten Instanzen erarbeitet sind, werden sie inhaltlich und zeitlich von den Sachverständigen aufeinander abgestimmt. Erlassen werden die Ausbildungs-ordnungen dann durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft treten sie in der Regel zum darauf folgenden 1.August, dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres. Beide erarbeiteten Texte werden schließlich zusätzlich mit einem Ausbildungsprofil im Bundesanzeiger veröffentlicht.[6]
3 Die Ausbildungsneuordnungen 1998
1998 wurde sowohl im Verlag als auch im Buchhandel eine neue Ausbildungsordnung rechtskräftig. Bereits am 19. März veröffentlichte das Bundesgesetzblatt diejenige für den Buchhandel (Anerkennungsdatum: 05. März 1998)[7], die Neuordnung für die Ausbildung zum Verlagskaufmann/ zur Verlagskauffrau wurde zum 28. Mai erlassen (Anerkennungsdatum: 15. Mai 1998)[8]. Die Neuverordnungen traten schließlich wie üblich am 1. August des Jahres in Kraft. Für beide Berufsbilder war es die dritte Änderung seit ihrer Anerkennung als Ausbildungsberuf in der Bundesrepublik Deutschland, wobei sich für das Berufsbild im Verlag zwischenzeitlich die Berufsbezeichnung änderte.
3.1 Rückblick in Zahlen
1951, 5 Jahre nach Gründung der BRD, wurde die Ausbildung für den Kaufmann im Zeitungsverlag wieder aufgenommen. Das Berufsbild wurde zum größten Teil – außer einiger Änderungen im Zuge der politischen Neuordnung - von vor 1939 übernommen. 13 Jahre später trat eine erste Neufassung mit gleichzeitiger Änderung der Berufsbezeichnung in Kraft. Ausgebildet wurde nun zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Zeitungs- und Zeitschriftenverlag[9]. 1981 hob man das alte Berufsbild komplett auf und ersetzte es durch dasjenige des Verlagkaufmanns/ der Verlagskauffrau. Der Grund dafür:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle 3.1
„Nachdem das im Jahr 1969 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz eine grundlegende Neuordnung der bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse vorschrieb, erarbeiteten sie drei Verlegerverbände, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, eine gemeinsame Vorlage.“[10]
Man entschied sich für die Zusammenlegung der drei Bereiche unter dem Dach eines Berufsbildes, einigte sich jedoch auf nur zwei Schwerpunkte, da die Ausbildungsinhalte bei Zeitschrift- sowie Zeitungsverlag fast deckungsgleich sind; der zweite Schwerpunkt wurde auf den Buchverlag gelegt. Das neue Berufsbild konnte sich durch die grundlegende Neuformulierung auch in allen Komponenten auf die damaligen veränderten Bedingungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Technik einstellen[11]. 17 Jahre später kam es 1998 zur ersten Änderung in der Ausbildung dieses 1981 neu etablierten Berufsbildes, die in 3.4. erläutert werden wird.
[...]
[1] Kultusministerkonferenz der Länder (KMK): Überlegungen der Kultusministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Berufsbildung, verabschiedet am 23.10.1998, S.1. In: www.kmk.org. URL: http://www.kmk.org/doc/beschl/uebb98-10-23.pdf (01.03.2004)
[2] Willhelm Stöckle: abc des Buchhandels. 9. Aufl. Würzburg 1998, S. 26
[3] Vgl. Manfred Tessaring: Ausbildung im gesellschaftlichen Wandel. 1. Aufl. Thessaloniki 1998,
S. 20-21
[4] Vgl. Stöckle, abc Buchhandel, S. 26
[5] Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Wie entsteht eine Ausbildungsordnung? In: www.bibb.de. URL: http://www.bibb.de/de/4963.htm (03.03.2004)
[6] Vgl. ebd.
[7] Bundesgesetzblatt Jg. 1998 Teil I Nr. 15, S. 462ff.
[8] Bundesgesetzblatt Jg. 1998 Teil I Nr. 29, S. 1038ff.
[9] Vgl. BIBB: Genealogie Verlagskaufmann. In: www.bibb.de. URL: http://bibb. skygate.de/z/genealogie/html/b1161.html (09.03.2004) 3.1 Ebd. (http://bibb.skygate.de/z/genealogie/html/b1161.html)
[10] Reinhard Mundhenke und Marita Teuber: Der Verlagskaufmann. 9. Aufl. Frankfurt 2002, S. 34
[11] Vgl. ebd., S.34
- Quote paper
- Michaela Rhino (Author), 2004, Die Restrukturierung der Ausbildung in Verlag und Buchhandel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123735
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