Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich kritisch mit der Reaktion der UN während und nach dem Jugoslawienkrieg, mit dem Fokus auf den Bosnienkrieg, in Bezug zu Massenvergewaltigungen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, in erster Linie zu hinterfragen, ob aktivere Beteiligung von Seite der internationalen Gemeinschaft zahlreiche Opfer sexualisierter Gewalt minimalisieren und den Überlebenden, bei darauffolgenden Gerichtsverfahren, mehr Gerechtigkeit bringen konnte.
Die Vergewaltigung von Frauen durch Soldaten in Kriegszeiten gibt es im Laufe der Geschichte immer wieder. Tatsächlich werden die Vergewaltigungen lange Zeit als eine bedauerliche, aber unvermeidliche Begleiterscheinung des Krieges angesehen. Übergriffe dieser Arten werden zur Normalität in diesen Ausnahmezeiten.
Zwei der schlimmsten Beispiele waren die sexuelle Versklavung von Frauen in den von der japanischen Armee eroberten Gebieten und die Massenvergewaltigungen an deutschen Frauen durch vorrückende russische Soldaten. Obwohl bei den Nürnberger Prozessen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahnt werden, sind Vergewaltigungen oder Zwangsprostitution keine Anklagepunkte, noch gelten diese Verbrechen als Kollateralschaden des Krieges. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurden mehrere internationale Dokumente erstellt, um die Wiederholung ähnlicher Tragödien zu verhindern.
Aber nicht einmal fünfzig Jahre später traten sie wieder auf, als der Krieg auf dem Balkan im Jahr 1992 eskaliert. Doch trotz der Tatsache, dass diese Verträge Verbote gegen die Vergewaltigung von Frauen enthalten, bleibt die Frage, ob diese Dokumente konkrete Auswirkungen auf den Schutz von Frauen in Kriegszeiten haben. Organisationen für Menschenrechte, wie zum Beispiel Amnesty International, sind der Meinung, dass die UN, beziehungsweise die UN-Mitgliedsstaaten, es versäumen, adäquat und rechtzeitig zu reagieren. Ebenso bei späteren Gerichtsverfahren, die die letzte Hoffnung geben, den Opfern der sexualisierten Gewalt die Gerechtigkeit zu bringen, entstehen Problematiken.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Bosnienkrieg
1.2. Wirkung der Vergewaltigung im Krieg
2. Wahrend des Krieges
2.1. Einsatz in Bosnien
2.2. Militarisches Eingreifen
3. Deutsche Medien
3.1. Weltweite Medien als Katalysator des Krieges
4. „Blauhelme“ als Teil des Problems
5. ICTY-Entstehung und seine Funktionsweise
5.1. Fragwurdige Effektivitat
5.2. Mangelnde Unterstutzung der Opfer
5.3. Ubergabe an die bosnische Regierung
6. Schlussfolgerung
Literaturverzeichnis
Anhang
1. EINLEITUNG
Die Vergewaltigung von Frauen durch Soldaten in Kriegszeiten gibt es im Laufe der Geschichte immer wieder. Tatsachlich werden die Vergewaltigungen lange Zeit als eine bedauerliche, aber unvermeidliche Begleiterscheinung des Krieges angesehen. Ubergriffe dieser Arten werden zur Normalitat in Kriegs-, also Ausnahmezeiten. Deswegen behaupten viele Weltfuhrer, dass die Vergewaltigung „nichts anderes als ein naturlicher mannlicher Reflex“ (Welser, 1993, Seite 29) und „aus biologischem Grunden vollig normal“ (ebd.) sei. Ihr Einsatz als Kriegswaffe wurde wahrend des Zweiten Weltkriegs auf grausame Weise demonstriert, als sowohl alliierte wie auch auBereuropaische Armeen Vergewaltigungen als Mittel zur Terrorisierung der feindlichen Zivilbevolkerung und zur Demoralisierung der feindlichen Truppen einsetzten. Zwei der schlimmsten Beispiele waren die sexuelle Versklavung von Frauen in den von der japanischen Armee eroberten Gebieten und die Massenvergewaltigungen an deutschen Frauen durch vorruckende russischen Soldaten. Obwohl bei den Nurnberger Prozessen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahnt werden, sind Vergewaltigungen oder Zwangsprostitution keine Anklagepunkte, noch gelten diese Verbrechen als Kollateralschaden des Krieges. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurden mehrere internationale Dokumente 1 erstellt, um die Wiederholung ahnlicher Tragodien zu verhindern. Aber, nicht einmal funfzig Jahre spater traten sie wieder auf, als der Krieg auf dem Balkan im Jahr 1992 eskaliert. Doch trotz der Tatsache, dass diese Vertrage Verbote gegen die Vergewaltigung von Frauen enthalten, bleibt die Frage, ob diese Dokumente konkrete Auswirkungen auf den Schutz von Frauen in Kriegszeiten haben. Organisationen fur Menschenrechte, wie zum Beispiel Amnesty International, sind der Meinung, dass die UN, beziehungsweise die UNMitgliedsstaaten (da die Handlungen der UN von dem Willen ihrer Mitglieder abhangig sind), es versaumen, adaquat und rechtzeitig zu reagieren. Ebenso bei spateren Gerichtsverfahren, die die letzte Hoffnung geben, den Opfern der sexualisierte Gewalt die Gerechtigkeit zu bringen, entstehen Problematiken. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich kritisch mit der Reaktion der UN wahrend und nach dem Jugoslawienkrieg, mit dem Fokus auf Bosnienkrieg, im Bezug zu Massenvergewaltigungen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, in erster Linie zu hinterfragen, ob aktivere Beteiligung von Seite der internationalen Gemeinschaft zahlreiche Opfer sexualisierter Gewalt minimalisieren und den Uberlebenden, bei darauffolgenden Gerichtsverfahren mehr Gerechtigkeit bringen konnte.
1.1. Bosnienkrieg
Nach der Erklarung der Unabhangigkeit Sloweniens und Kroatiens von der Sozialistischen Foderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) im Juni 1991, erklarte die damalige Republik Bosnien-Herzegowina (RBiH) im Oktober 1991 ihre Souveranitat. Zu dieser Zeit bestand die Bevolkerung von RBiH aus bosnischen Muslimen (Bosniaken), Kroaten und Serben sowie Angehorigen verschiedener ethnischer Minderheiten zusammen. Nach dem Referendum, bei dem 92,7 Prozent der Abstimmenden fur die Unabhangigkeit abstimmen, eskalierten die Spannungen zwischen den drei wichtigsten ethnischen Gruppen in RBiH und am 6. April 1992 brach in Sarajevo ein Krieg aus. Zwischen April 1992 und September 1995 war RBiH der Schauplatz schwerer
Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechtsverletzungen, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, einschlieBlich einer groBen Anzahl von Totungen, Vergewaltigungen und Zwangsumsiedlungen. Jedoch sind die vergewaltigte Frauen und Madchen diejenige, die am wenigsten Aufmerksamkeit und Schutz bekommen. Am umfangreichsten werden bosnische, kroatische und, infolge EheschlieBung mit Muslimen, „unreine“ (Vranic, 1996, Seite 150) serbische Frauen von den Truppen der bosnischen Serben vergewaltigt. 30.000 (EU) bis 50.000 (bosnisches Innenministerium) der Frauen werden zu Opfer diesen Graueltaten.
1.2. Wirkung der Vergewaltigung im Krieg
Vergewaltigung wird in diesem Krieg als Waffe eingesetzt. Vergewaltigung wird oft nur auf den Aspekt der Triebhaftigkeit oder Naturhaftigkeit reduziert, anstatt sie auf ihre politische, historische, aber auch funktionale Bedeutung hin zu analysieren. Ihre Bedeutung spielt im Jugoslawienkriege eine zentrale Rolle.2
2. WAHREND DES KRIEGES
Bereits 1992 hatte die UNO Bosnien und Herzegowina als souveranen Nationalstaat anerkannt, versaumte es aber, Serbien als Aggressoren im Krieg zu verurteilen. Als die bosniakische (bosnischmuslimische) Gemeinschaft beschossen und vergewaltigt wurde, versaumte es die UNO ebenso, angemessen Reaktion zu haben, um das anhaltende Gemetzel zu beenden.
2.1 Einsatz im Bosnien
Ab 1992 befindet sich in Bosnien UNPROFOR. Die UNPROFOR (auch bekannt als „Blauhelme“) war kein Kampfeinsatz. Anfangs hatte die UN-Truppe einen reinen Beobachterstatus, erst als die Kampfe sich auf bosnischen Boden verlagerten, entscheidet der UN-Sicherheitsrat, UNPROFOR in eine Friedenssicherungstruppe zu verwandeln. Sie sollte ermoglichen, den Balkan zu stabilisieren und Friedensverhandlungen zu fuhren. Das Mandat der UNPROFOR verpflichtete die Truppen zur Neutralitat und erlaubte nur die Uberwachung der Einhaltung von Waffenstillstanden und Frieden. Jedoch gab es zu diesem Zeitpunkt weder Waffenstillstand noch Frieden. In 1993 kommt es auch zu Bildung der „Schutzzonen“, diese haben aber nur eine symbolische Bedeutung. Jeder Versuch diese tatsachlich beschutzt zu behalten scheitert aufgrund minimalen Bemuhungen der UN. Dies lasst sich durch Folgendes beweisen: Die UNPROFOR und UN-Hochkommissar fur Fluchtlinge (UNCHR) konnten aufgrund der Blockade von Hilfsgutern und der Schikanen der Serben gegen ihre Manner nur sehr wenig tun. Trotz der unverminderten Behinderung von Hilfslieferungen durch die Serben in Bosnien hat der UN-Sonderbeauftragte die Dringlichkeit, nicht so hoch eingeschatzt als die Hilfslieferungen dort gestoppt wurden. In UN kommt es fast jeden Tag zu neuen Entscheidungen, die Mandate andern sie standig, es ist unklar welche Aufgaben die „Blauhelme“ haben und ihnen werden keine Mitteln gegeben um diese durchzusetzen. UNO-Generalsekretar versaumt es, effektive DurchsetzungsmaBnahmen zu ergreifen. Ein Beispiel fur mangelhafte Unterstutzung der Truppen ist Folgendes. Im Zuge der „Sicherheitsrats-Resolution 836“ (Rigby, 1994, o.S.), die zu einer Verbesserung der Lage in den Sicherheitszonen fuhren sollte, wurden die Kommandeure mit folgenden Problemen konfrontiert: General Jean Cot, der damalige Kommandeur der UNPROFOR, fordert Luftnahunterstutzung durch die NATO gegen die Splittergruppen an, die die Blauhelme, die muslimische Zivilbevolkerung und die Hilfskonvois angriffen, um sich im Felde mehr Respekt zu verschaffen. Doch der Generalsekretar Boutros-Ghali verhinderte diese Lufteinsatze. Cot erklarte dem Sicherheitsrat, dass er neben den bereits in Kroatien stationierten 13.000 Soldaten noch 7.600 zusatzliche Mann schnell benotigen wurde. AuBerdem machte er gegenuber den GroBmachten im Sicherheitsrat deutlich, dass die Blauhelme in Bosnien noch auf die Verstarkung warten, um die „safe areas“ schutzen zu konnen. Tatsachlich dauerte es fast acht Monate, bevor wenigstens 5.000 Soldaten an den wichtigsten Orten stationiert werden konnten. Weiterhin drangte der Prasident Izetbegovic (bosniakischer Prasident) auf eine sofortige UN-Intervention. Seine Forderung nach 1015.000 Truppen, unterstutzt durch Luftstreitkrafte, um "die Ordnung wiederherzustellen" (ebd.), kam nicht in Frage. Generalsekretar Boutros-Ghali wies darauf hin, dass "angesichts der Intensitat und des AusmaBes der Kampfe ein solches Konzept viele Zehntausende von Truppen erfordern wurde, die fur einen potenziellen Kampf mit schwer bewaffneten und entschlossenen Gegnern ausgerustet waren. Ich glaube nicht, dass eine solche Durchsetzungsaktion ein praktikabler Vorschlag ist."(ebd.). Nachdem die Europaische Kommission Sanktionen gegen Serbien verhangt hatte, beschloss die UNO, diesem Beispiel zu folgen. Boykott Serbiens erfolgt. Diese Sanktionen erwiesen sich jedoch als unwirksam, da Serbien selbst eine weitgehend autarke Wirtschaft war und Unterstutzung anderer Lander hatte (z.B. Russland).
2.2 Militarisches Eingreifen
Es gab einen drastischeren Weg, um das Leid in Bosnien zu verringern, namlich eine direkte militarische Intervention. Am 09. und 10. Juli 1992 waren sich die Amerikaner und die Europaer einig, dass der Einsatz militarischer Gewalt zur Beendigung des Konflikts notwendig sei. Da die Serben nun zwei Drittel von Bosnien kontrollierten und die Realitat eines GroBserbiens jeden Tag groBer wurde, argumentierten sie, dass die Zeit fur eine Intervention jetzt oder nie gekommen sei. Dazu gab es verschiedene Plane: Die Vereinigten Staaten und Europa konnten mit genugend Bodentruppen und Ausrustung die Serben zweifellos besiegen. Aber dazu waren vielleicht 50.000 (Rigby, 2007) Mann erforderlich, und es gab keine Garantie fur einen schnellen Sieg. Deswegen wird dieser Plan nicht durchgefuhrt. Als Alternative zum direkten Eingreifen gegen die Serben gab es die Moglichkeit, zum Schutz der Zivilbevolkerung einzugreifen. Die NATO und die WEU (Western European Union) hatten die Durchfuhrbarkeit dieses Konzepts gepruft, sei es durch die Freigabe von durch den Krieg abgeschnittenen Hilfskorridoren oder durch die Schaffung sicherer Zufluchtsorte. Auch dies wurde den Einsatz von Tausenden von Bodentruppen erfordern, die zu moglicherweise schweren Kampfhandlungen bereit waren.
SchlieBlich drangten zahlreiche muslimische Lander die UNO, ihr unberechtigtes Waffenembargo gegen Bosnien aufzuheben, damit die bosnischen Muslime die notigen Waffen importieren konnten, um die wesentlich besser bewaffneten Serben auf Augenhohe zu bekampfen. Der bosnische Prasident Alija Izetbegovic schrieb am 3. August an den Sicherheitsrat und forderte, dass Bosnien Waffen importieren durfe, um "das in Artikel 51 der UN-Charta garantierte Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung" (ebd.) zu verwirklichen. Die meisten westlichen Regierungen zogen diese verschiedenen militarischen Optionen in Betracht, um sie dann abzulehnen. Obwohl alle sich einig waren, dass das militarische Eingreifen notwendig ist, passiert nichts, da die benotigte Ressourcen fur alle Beteiligte zu groBe Investition gewesen sind.
Das Versagen lasst sich am Beispiel von Srebrenica am besten verdeutlichen. Eines der am besten dokumentierten Ereignisse wahrend des Krieges war das Massaker von Srebrenica im Juli 1995. Achttausend Jungen und Manner wurden von den serbischen Streitkraften massakriert, die Frauen und jungen Madchen wurden vergewaltigt. Dieses Massaker geschah aufgrund des vorherigen Unwillens derer, die verpflichtet waren, direkt einzugreifen. Dem serbischen Angriff wurde weder am Boden noch in der Luft etwas entgegengesetzt. Erst als die Serben im August 1995 das Ultimatum der UNO nicht erfullten, griff die NATO (mit USA als fuhrende Macht), in den laufenden Krieg ein.
3. DEUTSCHE MEDIEN
Negieren der grausamen Taten wird fur die Welt und auch fur die deutsche Offentlichkeit immer schwieriger, nachdem am 15.November 1992 Mona Lisa Sendung live im Fernseher gezeigt wird. Endlich kommt das in Fluchtlingslager gedrehtes Material in die Offentlichkeit. Sie hatten schon Berichte gelesen, jedoch hoffen die Reporterinnen, dass die Verzweiflung in den Gesichtern diesen Frauen zeigt wie viel grausamer Wahrheit ist, als es sich bisher auf dem weiBen, geduldigen Papier lesen lieB. Zunachst versucht die Redaktion die Wunschgaste zu erreichen: Vertreter der UNOMenschenkommissionen, der internationalen und nationalen Roten Kreuzes und Politiker der CDU, SPD, etc. Von allem kommt das fatale „Nein“. Gaste wie Rupert Neudeck, Dr. Herta Gmalin, Prof. Rupert Schulz und amerikanischer Journalist Roy Gutman. Viele Frauen wollen nicht vor die Kamera, sie brechen in Tranen aus, Scham und Entsetzen uber das Erlebte ist zu groB. Eine der Frauen, die sich traut ist Asisa: „Als sie fertig waren, haben sie gesagt, dass meine Tochter auch vergewaltigt wird. Ich soll sie auf die Vergewaltigung vorbereiten,... Dann haben sie den Kleinen abgefuhrt. Sie wollten ihm Genitalien abschneiden. Ich habe gebettelt, damit sie ihm nichts tun. Sie sollen mit mir wirklich alles machen, was sie wollen. Die Antwort war: weil du deine Kinder so liebst und dich selbst nicht, werden wir dich braten.In diesem Moment habe ich gebettelt, mich und meine Kinder umzubringen. Einfach weil ich mich nicht mehr qualen kann. Sagten die Manner: Moslems sollen nicht so leicht sterben, ihr Moslems muBt leiden. Man muss euch zerstuckeln, weil wir euer Blut trinken mussen.“ (Welser, 1993, Seite 72-73). Ihre Aussage ist kein Individuum, sie steht fur Viele. Einige der Gaste im Studium waren selber vor Ort und bestatigen, dass alles was im gedrehtem Material gezeigt wurde, ein haufig vorkommendes Muster darstellt. Ebenso stimmen alle einer Aussage zu. Etwas muss getan werden. Sofort, da bisherige MaBnahmen wie Waffen-Embargo, UNPROFOR, Boykott Serbiens nicht funktionieren. Sie rufen UNO und Internationalen Gerichtshof wegen fehlenden Handlungen zum Schutz diesen Frauen aus. Die Sendung lost eine Lawine der Reaktionen aus, jedoch nur zivilistischen Bevolkerung. Protestkundgebungen, Unterschriftenlisten, Hilfsfonds „Vergewaltigte Frauen“, Bundestagsausschuss nimmt das Thema an. Im Bundestag sprechen viele Vertreter kroatischen und bosnischen Organisationen die Dringlichkeit, Psychologinnen erlautern die Auswirkung der Vergewaltigungen auf einzelne Frauen und die Gesellschaft. Am Ende kommt die Rede der UN- Vertreter, Herr Dr. Wieruszewski, der erneut darauf hinweisen mochte dass UN schon bestimmte Resolutionen verabschiedet hat. Diese Resolutionen empfehlen bestimmte politische Schritte, um so Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Man sollte nicht vergessen, dass die Vereinte Nationen nur „nach dem Willen ihrer Mitglieder vorgehen konnen“ (ebd. Seite 144). Es ist nicht der UN selbst, es sind vielmehr die Mitgliedsstaaten, die entscheiden, welche MaBnahmen ergriffen werden sollen.
Journalisten wie Maria von Welser berichten in nachsten Monaten weltweit immer intensiver daruber und authentische liegen Beweismaterial vor, um Druck auf die eigene Regierung auszuuben.
3.1. Weltweite Medien als Katalysator der Reaktion
In nachsten Monaten verbreiten sich die Bilder und Aussagen der hilflosen Frauen durch die ganze Welt. Man ist jedem dankbar, der sich hier engagierte, Hilfslieferungen reichen aber nicht mehr. Im Fluchtlingslager in Zagreb hat man diese schon oft gehort: „Wir brauchen keine Kleider, beenden Sie den Krieg!“, (ebd. Seite 13) so berichtet die Reporterin Maria von Welser. Viele weitere Berichte mit ahnlichem Inhalt erreichen in nachsten Monaten den Menschenrechtsausschuss in Genf. Internationale Journalisten wie Roy Gitman 105 versorgen mit authenischem Beweismaterial und ubereinstimmenden Aussagen. Die Vereinten Nationen reagieren in Januar 1993 auf diese internationale Diskussionen durch die Entsendung einer Experienkommision nach Kroatien, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Tadeusz Mazowiecki macht den Bericht der Expertengruppe zu einem wesentlichen Bestaneheil seiner eigenen Bericht uber die Menschenrechtsituation im ehemaligen Jugoslawien und kommt im Februar 1993 offiziel zu dem Schluss, dass "Vergewaltigung als Instrument der ethnischen Sauberung eingesetzt wurde“ (Fischer, 1993, Seite 73). Wie es sich am Anfang der Arbeit schon feststellen lasst auch diese Information reichte den UN nicht um in 1993 militarische MaBnahmen zu ergreifen. Jedoch erfolgt dem Bericht zufolge die Entstehung ICTY (The International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia)
4. „BLAUHELMEN“-TEIL DES PROBLEMS
Eine der Stadte, wo UNPROFOR-Soldaten im Jahr 1993 stationiert sind, ist Visoko. Da die Stadt unter Dauerbeschuss steht, dringen die Konvois kaum noch durch und dies fuhr zur Hungersnot. UNBlauhelme nutzen diese Situation aus. Ausgerechnet diese humanitare Helfer, die gekommen sind, um das Land zu befrieden, sind nun die beste „Kunden“ der Madchen und Frauen, die sich fur Hungerlohne und manchmal tatsachlich fur Lebensmittel prostituieren. Als Kirsten Wienberg, Mitarbeiterin der Medica Zenica Hilfsorganisation, bei der Einsatzleitung das Problem anspricht, kommt als Reaktion nur „Lassen Sie die Jungs sich doch amusieren.“ (Louis, 2008, Seite 161) und das wochentliche Madchenreport wird entfernt.
In UNPROFOR- Hauptquarter in Mostar steht auf dem Schwarzen Brett zwischen den Meldungen uber sichere und unsichere Strecken: „Best tits are in Mostar!“(ebd. Seite 160) und daneben eine Liste auf der steht wo „es“ am besten und billigsten ist. Wenn die Konvoi Fahrer ihre LKWs durch die Kriegsgebiete lenken, gibt es uberall Stellen, an denen Frauen stehen und sich anbieten. Fur „5 Dollar, zwei Eier oder einem Liter Milch“ (ebd. Seite 160) Ein paar Monate spater nimmt Kirsten Wienberg an einer UNHCR-Sitzung teil. Nach Ende der Debatte, in der es auch um die Lage der kriegsvergewaltigten Frauen in Zenica geht, landet sie in die Bar des Hotel Tuzla. Die Szenario, die die sich ihr darbietet, Frauen die an Stangen tanzen. Wer sind die Kunden? „Genau die Leute, mit dennen ich tagsuber im UNHCR-Meeting gessesen hatte!“ berichtet die Medica Zenica-Mitarbeiterin. Bosnien ist kein Einzelfall, zum gleichem Zeitpunkt sorgt ein neuer Skandal fur Schlagzeilen. Als die Veriene Nationen 1992 ihre Blauhelme nach Kambodscha schicken, vervielfachte sich die Zahle der Prostituierten von 6000 auf 25000. Verstandnisvoller Kommentar des UN-Missionsverantwortlichen Yasushi Akashi auf das Problem lautet: „Boys will be boys“. (ebd. Seite 161). Es sind nicht nur Frauen, sondern auch minderjahrige Madchen, Kriegswaisen die unter den grausamen Taten der sogenannten Peacekeeper leiden. Auch deutsche Soldaten blieben von gleichartigem Skandalen nicht ausgeschlossen. Beispielsweise halten in 2000 KFOR-Truppen(Die Kosovo-Truppen) in mazedonischem Tetvo zur „Entspannung“ minderjahrige Madchen als Sklavinnen. Mehrere Zeuginen geben zu Protokoll, dass unter ihrer „Kunden“ Hunderte deutsche Soldaten gewesen seien. Medica Modiale (Medica Mondiale setzt sich weltweit fur Frauenrechte ein und unterstutzt durch sexuelle Gewalt traumatisierte Frauen und Madchen in Kriegsgebieten) weist in nachsten Jahren weiter hartnackig auf erdruckende Beweise der UN-Bordellen in ehemaligen Jugoslawien hin. Sie schreibt dem ehemaligen Verteidigungsminister Scharping, der sich hingegen weniger um die minderjahrige missbrauchte Frauen zu sorgen als um den Ruf seiner Truppe, verlangt daher auch keine Konsequenzen fur die Taten der Truppen. Bevor bosnische Frauen die Zeit haben ihre Wurde zu rehabilitieren, sind sie erneut in einer Situation, uber welcher sie keine Kontrolle haben. Die Kontrolle liegt wieder in der Hand eines Mannes, Mannes wessen ursprungliche Aufgabe es war, ihr zu helfen. Keine Nation der Blauhelme bleibt bei diesem Problem unschuldig, auf die Frage, welche Nationalflagge sie an den Uniform-Armel ihrer „Kunden“ gesehen hatte, antwortet eine der Zwangsprostituierten mit: „Alle.“ (ebd. 170). In 2003 verkundet Kofi Annan die „zero tolerance“ Richtlinie, die in Zukunft fur UN-Truppen gelten soll. Dies bleibt jedoch, nur auf dem Papier, da das
Umsetzten enorme Investition und Offentlichkeitsarbeitalptraum sein. „Es ist okay, zu den UNSoldaten zu gehen, sie halten uns keine Waffe an den Kopf, wie die Soldaten fruher.“(ebd. 162) meint eine der traumatisierten Frauen. Durch Organisation, die diese Frauen von ihren fruheren
Gewalttatern schutzen sollen, kommt es zu neuen Ubergriffen und damit zur Retraumatisierung. Anstatt den betroffenen Frauen die Mittel zu geben aus ihren tiefem Loch der Trauma rauszukommen in dem sie beschutzt werden, werden sie immer tiefer in ihre Trauma vergraben.
5. ICTY-ENTSTEHUNG UND SEINE FUNKTIONSWEISE
Wahrend des noch andauernden Konfliktes auf dem Gebiet der ehemaligen sozialistischen Republik Jugoslawiens beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, unter Druck vieler internationalen Institutionen, am 25. Mai 1993 (mit Resolution 827) einen Internationalen Gerichtshof zu errichten, „The International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia“ (ICTY). AusschlieBlicher Zweck dieses Tribunals war es, Personen zu verfolgen, die fur die dort begangenen schweren VerstoBe gegen das humanitare Volkerrecht verantwortlich sind, welche sich ab dem 01. Januar 1991 ereignet haben. In Urteilen hat das ICTY Vergewaltigung als ein Verbrechen nach internationalem Recht definiert und festgestellt, dass sie je nach den Umstanden, unter denen sie stattgefunden hat, als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder als Volkermord verfolgt werden kann. Als drei bosnische Serben, Zoran Vukovic, Radomir Kovac und Dragoljub Kunarac, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und VerstoBen gegen die Gesetze oder Gebrauche des Krieges verurteilt werden, war es das erste Mal, dass ein internationales Gericht eine Kombination aus sexueller Versklavung und Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beurteilte.
5.1. Fragwurdige Effektivitat
Durch seine Rechtsprechungen hat der ICTY zur Entwicklung des internationalen Strafrechts in Bezug auf Vergewaltigung und andere Formen von sexualisierte Gewalt beigetragen. Obwohl erhebliche Fortschritte bei der Anerkennung von Vergewaltigung als Kriegsverbrechen gemacht wurden, ist die tatsachliche Zahl der Verurteilungen sehr gering. Seit seiner Grundung gibt es 72 Angeklagte, mit Anklagen Im Bezug zu Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt im Krieg in Bosnien und Herzegowina. Durch die Ankundigung der Vollendungsstrategie im Jahr 2003 - „Completion Strategy“, steht ICTY unter zeitlichem Limit und begrenzten Ressourcen. Demzufolge werden in einigen Fallen bestimmte Anklagepunkte in den Anklageschriften reduziert, um die Verfolgung der Falle zu beschleunigen. So werden zum Beispiel Anklagen im Zusammenhang mit Verbrechen der sexualisierten Gewalt aus einigen Anklageschriften ausgeschlossen. Der Ausschluss dieser Anklagepunkte aus den Anklageschriften fuhrte dazu, dass Uberlebenden dieser Verbrechen der Zugang zur Justiz verwehrt wird und die Verantwortlichen fur diese Verbrechen straffrei bleiben. Zum Beispiel im Fall von Milan und Sredoje Lukic, die wegen Kriegsverbrechen in der Region Visegrad angeklagt waren, wurden die Vorwurfe bezuglich ihrer Beteiligung an Vergewaltigungen und sexueller Sklaverei im „Vilina Vlas“ (notorisch bekannter Vergewaltigungslager), nicht in die Anklageschrift aufgenommen. Dies passierte trotz zahlreichem Beweismaterial. Eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen haben auch Zeugenaussagen von Opfern dokumentiert, die behaupten, dass sie von Mitgliedern paramilitarischer Gruppen unter dem Kommando von Milan Lukic vergewaltigt wurden. Amnesty International (Amnesty International ist weltweit groBte Bewegung, die fur die Menschenrechte eintritt.) dokumentierte im Jahr 1993 zwei Falle, in denen Madchen berichteten, sie seien im Hotel Vilina Vlas vergewaltigt worden, angeblich von Mitgliedern der „WeiBen Adler“, die unter Milan Lukics Kommando standen. Die Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Carla Del Ponte bekundete ihr Interesse, die ursprungliche Anklageschrift in diesem Fall zu andern, indem sie Anklagen im Zusammenhang mit sexueller Gewalt aufnahm, und erhielt eine Frist bis November 2007, um eine neue Anklageschrift vorzulegen. Die neue Anklageschrift wurde jedoch nicht fristgerecht eingereicht, angeblich aufgrund der Notwendigkeit, die Strafverfolgung im Einklang mit der „Completion Strategy“ zu beschleunigen. Im Juni 2008, nach dem Ausscheiden von Carladel Ponte, beantragte der neue Chefanklager, Serge Brammertz, die Erlaubnis des Tribunals die Anklageschrift zu andern, obwohl der dafur vorgesehene Zeitrahmen langst verstrichen war. Der Antrag wurde von der Strafkammer im Juli 2008 abgelehnt. Dies fuhrte zu Enttauschung bei der Uberlebenden, die das Gefuhl hatten, dass ihre Zeugenaussagen ignoriert und ihr Leid nicht anerkannt wurde.
5.2 Mangelnde Unterstutzung der Opfer
Als Internationaler Gerichtshof die VerstoBe gegen das Volkerrecht ahndet, ist die Justiz nicht, das einzige Organ, das tatig werden muss. Abteilung fur Zeugenschutz, Spezialableitung fur sexualisierte Gewalt spielen bei ICTY-Verfahren eine zentrale Rolle. Grundsetzlich war es allen Beteiligten unmissverstandlich, dass die Gefahr, dass die potenzielle Zeuginnen durch Begegnung mit den Tatern, von unsensiblen Anklagevertretern und Verteidiger verletzt und retraumatisiert werden konnen. Trotz dieser Erkenntnisse, verhalt sich die ICTY besonders unprofessionell, notwendige Schritte zur respektvollen Umgang und besseren Schutz der Zeuginnen werden von ICTY unterlassen. Bei Gerichtsverfahren treffen verschiedene Prozess-Gepflogenheiten aufeinander. IM Gerichtssaal herrscht haufig eine „extrem zeuginnenfeindliche“ (Louis, 2009, Seite 102) Atmosphare. Die Verteidigung stellt Zeuginnen Fragen wie „Wieso haben Sie eigentlich die Pille mit ins Lager gebracht?“ (ebd. Seite 101). Durch Fragen dieser Art erreicht die Verteidigung genau das erwunschte Ziel. Die Zeugin fuhlt sich angegriffen, wird emotional, widerspricht sich, dies wird dann als Beweis ihrer Unzuverlassigkeit benutzt. Es wird ihr vielleicht unterworfen, dass sie den Angeklagten „verfuhrt“ hatte. Obwohl man Verstandnis dafur hat, dass die Verteidigung ihren Job machen, es sei unakzeptabel, dass das Gericht in meisten Fallen nicht eingreift, auch wenn die Verteidigung alle Grenzen uberschreitet. Die beauftragte Prozessbeobachterin Gabi Mischkowski emport sich und kommentiert die Lage. „Das war so eine Respektlosigkeit der Frau gegenuber, da stockte mir manchmal der Atem“ (ebd. Seite 102). Hinzu funktioniert der Zeugenschutz nicht. Zum einen ist die Anonymitat der Frauen automatisch ausgeschlossen, da die Verteidigung, damit auch der Angeklagte, Namen aller Zeuginnen sechs Wochen vor Prozessbeginn erfahren darf. Dies fuhrt moglicherweise dazu, dass die Freunde/Familie der Angeklagten durch Bedrohung und Einschuchterung einen Einfluss auf die Zeugin in Bosnien haben, da der Schutz nur fur den Aufenthalt in Haag gilt, beziehungsweise fur die Fahrt hin und zuruck. Zum anderen kommt es auch bei der Schutz beim Verhandlungsort zu absurden Vorfallen. Die Aussagewilligen werden gemeinsam mit Verteidigung in einem Hotel untergebracht, so dass sich alle Beteiligten beim Fruhstuck im Speisesaal begegnen. Eine Zeugin findet die Platze im Flug nach Haag um sich herum von der Verwandtschaft des Angeklagten besetzt.
ICTY berucksichtigt die Verletzlichkeit der Frauen in dieser Lage nicht mit ausreichender Ernstlichkeit. Erst nach Jahren und dank vielen Frauenorganisationen sind Fortschritte zu sehen, jedoch werden diese wiederum ruckgangig gemacht, da es keine finanzielle Ressourcen fur solche Stellen ergibt.
5.3 Ubergabe an die bosnische Regierung
Die Priorisierung einiger Falle und Straftaten gegenuber anderen dazu, fuhrt dazu, dass einige Ermittlungen aufgrund der „Completition Strategy“ eingestellt oder gesamt unterlassen wurden. Infolgedessen blieb die Staatsanwaltschaft des ICTY im Besitz zahlreicher unvollstandiger Fallakten, die Beweise gegen einzelne Verdachtige enthielten, als sie Ende 2004, ihre letzten Anklagen erhob. Die Staatsanwaltschaft des Tribunals ubergibt solche Falle an nationale bosnische Staatsanwalte. Es liegt in der Verantwortung der zustandigen Organe der nationalen Justizbehorden, solche Ermittlungen auf der Grundlage der vom ICTY erhaltenen Beweise zum Abschluss zu bringen und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Infolge der administrativen Organisation des Landes konnen Kriegsverbrecherverfolgungen vor 10 kantonalen Gerichten in der FBiH, funf Bezirksgerichten in der RS (Republik Srpska, die serbische Entitat in Bosnien) und dem Grundgericht des Bezirks Brcko stattfinden. Dazu wurde im Marz 2005 WCC (bosnisches Kriegsverbrecherkammer, dieser spielt auch die zentrale Rolle) gegrundet, mit dem Ziel, die Kapazitat der Justiz in Bosnien und Herzegowina zu erhohen. Jedoch lasst sich hier folgende Problematik erkennen. Zunachst lasst sich feststellen, dass es erhebliche Unterschiede zwischen diesen Gerichtsbarkeiten gibt in der Gesetzgebung in Bezug auf Kriegsverbrechen gibt, die in vielen Fallen zu einer unterschiedlichen rechtlichen Definition des gleichen Verbrechens, einschlieBlich Vergewaltigung, und Uneinheitlichkeit bei den verhangten Strafen fuhren. WCC und kantonale Gerichte wenden bei rechtlicher Verfolgung von
Kriegsverbrechen das Strafgesetzbuche der SFRJ (Die Sozialistische Foderative Republik Jugoslawien) anstelle des Strafgesetzbuches von BiH. Dieses stimmt inhaltlich mit dem internationalem Recht nicht uberein. Die Anwendung des Strafgesetzbuches der SRFJ fuhrt zu Unterschieden bei der Verurteilung von Straftatern. So betragt die Hochststrafe fur die gleiche Straftat unter SRFJ Strafgesetztbuch 20 Jahre und unter Strafgesetzbuch von Bosnien und Herzegowina betragt sie dagegen 45 Jahren Freiheitsstrafe. Weiterhin stimmt weder SRFJ noch BiH Strafgesetzbuch in der Definition von sexueller Gewalt mit der Definition solcher Verbrechen in internationalen Standards und der Rechtsprechung internationaler Gerichte. ICTY wirkt desinteressiert bezuglich das Losen dieser Problematik, da keine weitere Schritte erfolgen zum Ausgleich der Gesetze. Es entsteht ebenso Sorge, dass ein Mangel an konsequenter Zeugenunterstutzung und -schutz zu einer Diskriminierung von Frauen fuhren kann, die Zugang zur Justiz suchen. In vielen Gemeinden waren jetzige lokale Polizeikrafte angeblich an der Begehung von Kriegsverbrechen beteiligt. AuBerdem sind die meisten Polizeibeamten in BiH mannlich, was es fur weibliche Uberlebende extrem schwer machen kann, mit ihnen zu sprechen, da die kriminellen Handlungen, denen sie ausgesetzt waren, sehr intim sind. SchlieBlich ist das allgemeine Misstrauen gegenuber der Polizei in BiH hoch, selbst wenn die Polizisten nicht direkt fur Kriegsverbrechen verantwortlich waren, waren viele Berichten zufolge an der Verschleierung der Beweise wahrend und nach dem Krieg beteiligt. Eine Uberlebende einer Vergewaltigung die 1995 das an ihr begangene Verbrechen anzeigte, erzahlte Amnesty International, dass sie, als sie nach dem Krieg zur ortlichen Polizei ging, um eine Akte zu ihrem Fall zu verlangen als sie nach dem Krieg bei der ortlichen Polizei nach einer Akte zu ihrem Fall fragte, mit Besturzung feststellte, dass die Akte fehlte. Ihr wurde gesagt dass die Polizei "unwichtige" (Amnesty International, 2009, Seite 32) Informationen nie langer als notig aufbewahrt. Zu diesem Zeitpunkt wird deutlich, dass die Strafverfolgung in ganz Bosnien und Herzegowina in einem Justizsystem stattfindet, das unzureichende Ressourcen und einen enormen Ruckstau an ungelosten Fallen hat, der sich auf fast 2 Millionen. Unter ihnen sind lautet Amnesty International schatzungsweise 6.000 bis 16.000 ungeloste Falle von Kriegsverbrechen, die sich in unterschiedliche. Stadien der Strafverfolgung, die in allen 13 Gerichtsbarkeiten des Landes registriert sind. Ein Land, das sich vor dem Krieg erholt, bekommt eine auBerst komplexe Aufgabe, fur die Organisationsfahigkeit und Stabilitat der Regierung oberste Prioritat sind. Dies bestatigten viele unabhangige Organisationen, jedoch entscheidet UN, ICTY zu beenden und die Falle an bosnische Regierung zu geben. Unter dieser Entscheidung leiden heute viele Frauen, Frauen in kleinen bosnischen Stadten, die ihren Vergewaltiger jeden Tag auf der StraBe begegnen, nicht nur das, sie tragen auch oft eine Polizeiuniform und sie weiterhin in der Lage ihre Macht auszuuben. In einem Staat, wo das der Alltag ist, kann es nie zur Rehabilitation der traumatisierten Frauen kommen.
6. SCHLUSSFOLGERUNG
Im Zuge der Auseinandersetzung mit dieser Problematik kann konstatiert werden, dass die UN nicht zu allen verfugbaren Mittel greift um Vergewaltigungsopfer wahrend und nach dem Krieg in BiH zu beschutzen. Die Handlungen der Serben wurden im Allgemeinen auf diplomatischem und wirtschaftlichem Wege bestraft. Dennoch hat dies nicht die Vergewaltigungen gestoppt. Es war ein Fehler Blauhelme, die auf die Friedenserhaltung nach einem Krieg ausgerichtet sind, in einen tobenden und schwierigen Burgerkrieg wie den Jugoslawien-Konflikt zu schicken. Aber das abtragliche daran waren die auBerst begrenzten Moglichkeiten dieser Truppe im Sinne der Friedensschaffung. Hatte der UN-Sicherheitsrat Serbien als Aggressor bezeichnet, fuhrte diese automatisch zur Aktivierung von „Kapitel VII der UN-Charta“ (Ahmad, 1998), wie im Fall von Kuwait, wo nach der „Resolution 678“ (Ahmad, 1998) der Irak als Aggressor gebrandmarkt wurde und eine multilaterale Einsatztruppe nach Kapitel 7 der UN-Charta eingesetzt werden konnte. Mit mehr materiellen und finanziellen Ressourcen, mehr Handlungsfreiheit und Interventionsmacht, hatten sie diesen Krieg wohl noch viel fruher befrieden konnen, wodurch die Zahl der Vergewaltigungsopfern minimalisiert und andere Katastrophen, wie zum Beispiel Massaker von Srebrenica verhindert werden konnten. Das Versagen der UN bestatigen auch ihre Mitglieder, wie zum Beispiel als Diego Arria (ehemaliger venezolanischer Botschafter bei der UNO und Mitglied des UN-Sicherheitsrates) behauptet, dass er sich, wenn er Jahrzehnte nach dem Ende des Krieges durch die Hallen der UNO ging, wie „ein Zeuge eines Verbrechens“ (Rigby, 1994) fuhlte. Die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, darunter auch er, hatten weggeschaut, als die Bosniaken wiederholt die internationale Gemeinschaft aufforderten, ihnen zu Hilfe zu kommen. Erfolg und Nicht-Erfolg der UNO-Truppen hangen jedoch stets vom Willen ihrer Mitglieder ab. Dabei kommt den reichen Industrienationen, wie USA, Deutschland, Frankreich, etc. eine besondere Rolle zu. UN hat die Ressourcen, die ihre Mitlieder zur Verfugung stellen. Alle Regierungen mussten im Rahmen der Vereinten Nationen, hier agieren. Im Anbetracht auf die Anzahl der von ICTY behandelten Fallen und die Ubergabe der Restlichen an die bosnische Regierung trotz mangelhaften Ressourcen uber welche Bosnien und Herzegowina verfugt, lasst sich feststellen, dass die Grundung der ICTY nur ein symbolisches Zeichen der aktiven Beteiligung war. In einer Utopie funktioniert der Plan der UN, jedoch uberpruft hier der UNSicherheitsrat nicht ob die zustandige Behorden in Bosnien Interesse und Mittel zur Ausfuhrung dieser Aufgabe besitzen. Wahrend die Welt zuschaut, sind mutige Frauen, wie Monika Hause, ihre medica modiale-Team und Medica Zenica, diejenige die der bosnischen Frauen aktiv Hilfen anbieten. Ihre aktive Beteiligung rettet Leben der traumatisierten Frauen durch psychische und medizinische Hilfe. Die Existenz der internationalen Gesetze, die Vergewaltigungen verbieten, verhinderte jedoch nicht die Tat selbst, und das Rechtssystem blieb langsam, um Vergewaltiger aus Kriegszeiten vor Gericht zu bringen. Es lasst sich ein klares Muster der Wirkungsweise der internationalen Gemeinschaft erkennen, sie sind zwar effizient im Verfassen von Dokumenten der Verurteilung, aber nicht in der Lage, ihre Anspruche umzusetzen und die Menschenrechte von Frauen in bewaffneten Konflikten zu schutzen.
Literaturverzeichnis:
Amorin, Britta: Kriegsvergewaltigungen als Waffe, unter: https://www.kinofenster.de/filmdesmonats/archivfilmdesmonats/kf0810/kriegsvergewaltigungen_al s_waffe/ (abgerufen am 30.03.20211)
Amnesty International (2009): Cija pravda? Zene Bosne i Hercegovine jos cekaju, London: Amnesty International Publications
Durakovic, Indira (2008): Massenvergewaltigungen im Bosnienkrieg (1992-1995), Graz
Fischer, Horst (1993): Grundlagen der volkerstrafrechtlichen Verfolgung von Vergewaltigungen im bosnischen Krieg, o.O.: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
Idrizdovic, Nusret (1996): Hude sudbe, Zagreb: AGM
IWPR (2007): International justice failing rape victims, o.O., unter: https://reliefweb.int/report/bosnia-and-herzegovina/international-justice-failing-rape-victims (abgerufen am 28.03.2020)
Kind, Christian (1994): Krieg auf dem Balkan. Geschichte-Hintergrunde. Motive, Zurich: Ferdinand Schoningh
Louis, Chantal (2008): Monika Hauser- Nicht aufhoren anzufangen, Zurich: Ruffer & Rub
Rigby, Vincet (1994): Bosnia-Hercegovina: The International Response, unter: http://publications.gc.ca/Collection-R/LoPBdP/BP/bp374-e.htm (abgerufen am 30.03.2021)
Viseur Sellers, Patricia, o.J.: The Prosecution of Sexual Violence in conflict: The Importance of Human Rights as Means of Interpretation, unter: https://www2.ohchr.org/english/issues/women/docs/Paper_Prosecution_of_Sexual_Violence.pdf (abgerufen am 03.04.2021) von Welser, Maria (1993): Am Ende wunscht man sich nur noch den Tod, Munchen: Ebner Ulm
Vranic, Seada (1996): Pred zidom sutnje, Zagreb: Aktant d.o.o.
Wullweber, Helga (1993): Vergewaltigung als Waffe und das Kriegsvolkerrecht, o.O.: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
Zulfiqar Ahmad, Sheila (1998): The UN's Role in the Bosnian Crisis: A Critique, o.O.: Pakistan Institute of International Affairs,
ANHANG
1. Internationale Dokumente
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurden mehrere internationale Dokumente erstellt, um die Wiederholung ahnlicher Tragodien zu verhindern. Serben konnten fur die von ihnen begangenen Massenvergewaltigungen unter den folgenden Vertragen strafrechtlich verfolgt werden.
1.1 Genozid-Konvention
Eines der bedeutendsten Dokumente, das nach dem Zweiten Weltkrieg entstand, war die Volkermordkonvention, die den Volkermord als volkerrechtliches Verbrechen anerkennen sollte. Am 12. Januar 1951 trat die "Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes" (Viseur Sellers, o.J., Seite 10) in Kraft. Die Massenvergewaltigungen von muslimischen Frauen in Bosnien erfullen die Definition von Volkermordes unter der Volkermordkonvention, weil sie als Teil der Kampagne der Serben zur Ausrottung einer nationalen, religiosen oder ethnischen Gruppe begangen wurden. Diese Feststellung wurde vom Internationalen Gerichtshof anerkannt.
1.2 Genfer Konventionen und Protokolle
Die Genfer Konvention (aus 1949) uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Personen in Kriegszeiten" (Zivilistenkonvention) ist in hohem MaBe anwendbar auf die Behandlung von muslimischen Frauen in Bosnien. Vergewaltigung ist unter Artikel 27 der Zivilkonvention ausdrucklich verboten: "Frauen sind besonders zu schutzen gegen jeden Angriff auf ihre Ehre, insbesondere gegen Vergewaltigung, Zwangsprostitution oder jede Form von unsittlichen Ubergriffen."
1.3 Der Internationale Pakt uber burgerliche und politische Rechte
Der Internationale Pakt uber burgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) schreibt den Staaten die Pflicht vor, die burgerlichen und politischen Rechte ihrer Burger zu wahren. Artikel 17 gilt speziell fur Frauen als Verbot von rechtswidrigen Angriffe auf die Ehre und verbietet "Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung". Da Vergewaltigung als eine solche Behandlung betrachtet werden kann, sowohl unter dem ICCPR als auch unter dem Ubereinkommen gegen Folter, wurde gegen diese Gesetze durch serbische Vergewaltigungen verstoBen.
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2. Wirkung der Vergewaltigung im Krieg
2.1 Vergewaltigung als Kriegswaffe
Zum einen waren die Massenvergewaltigungen eine Methode der „ethnischen Sauberung“. Die serbischen Fuhrer benutzen den Begriff "ethnische Sauberung" als ein Euphemismus, um ihre brutale Kampagne zur Schaffung eines homogenen Serbiens, „GroBserbiens“, zu charakterisieren. Um ihre Mission zu erfullen, vergewaltigten serbische Soldaten muslimische Frauen nach einem typischen Muster. Die Serben verwandelten Dorfer, Hotels, Schulen in Vergewaltigungslager um ihren Soldaten Bequemlichkeit und leichten Zugang zu den Frauen zu versichern. Die Vergewaltigungen wurden vor allem begangen, um muslimische Frauen zu schwangern und um sie uber den Zeitraum hinaus, in dem eine sichere Abtreibung moglich war, gefangen zu halten, damit sie "ungewollte serbische Babys gebaren" wurden. Die geborene Kinder sollen „die Exekutoren ihrer Vater“ seien So berichtet eine Frau aus der Moschee in Zagreb, die in ein Fluchtlingslager umfunktioniert wurde Folgendes. Wahrend ein Mann sie fest hielte, haben andere zwei sie vergewaltigt und die ganze Zeit mit Worten: „Du wirst ein Kind gebaren mit serbischen Kokarde und nicht mit dem muslimischen Halbmond. Du taugst gut dazu.“ (Welser, 1993, Seite 71) „Mit Vergewaltigung spart man Bomben.“ (Welser, 1993, Seite 74) sagt Asja, eine vergewaltigte Fraue. Sie hat Recht, Vergewaltigung ist wirksamer da mit ihr weniger Kosten verbunden sind, eine Okonomie des Krieges.
2.2 „Verletzte“ Ehre
Manner des besiegtem Landes werten die Vergewaltigung „ihrer Frauen“ als groBte Erniedrigung. Ein symbolisches Ausdruck der Demutigung, da ihre Mannlichkeit dadurch verletzt wird. Da balkanische Gesellschaft sehr patriarchalisch organisiert ist, steht die Frau nicht im Fokus, sondern die Verletzung mannlicher Ehre. Es geht um eine Botschaft von Mann zu Mann. „Deine Frau gehort jetzt zu mir, du hast sie nicht beschutzen konnen.“ ( Welser, 1993, Seite 148). Wodurch die Frau entmenschlicht wird und ihr Wert von der Existenz ihres Mannes/Vaters/Sohnes/Bruders abhangig ist.
2.3. Deperonalisieren der Frau
Vergewaltigung dient in der Psyche des Taters nicht sexuellen Zwecken, sondern der Artikulation von Wut, Gewalt und Herrschaft uber eine Frau. Es geht darum, eine Frau zu erniedrigen, zu demutigen und sie zu unterwerfen. Diese Gewalttat wird allerdings mit sexuellen Mitteln durchgefuhrt, daher spricht man von sexualisierter Gewalt und niche sexuellen Gewalt. Das gewalttatige Eindringen in das Innere des Korpers bedeutet den schwersten denkbaren Angriff auf das intimste Selbst und die Wurde des
Menschen und ist in aller Regel ein Kennzeichen schwerer Folter. Das gewaltsame Eindringen in den Innenraum der Frau hat Wirkungen, die der Folter vergleichbar.
[...]
1siehe Anhang, „Internationale Dokumente
2 siehe Anhang, „Wirkung der Vergewaltigung im Krieg
Haufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptthema des Dokuments?
Das Dokument analysiert kritisch die Reaktion der UN wahrend und nach dem Jugoslawienkrieg, mit dem Fokus auf den Bosnienkrieg, insbesondere im Bezug zu Massenvergewaltigungen. Es untersucht, ob eine aktivere Beteiligung der internationalen Gemeinschaft die Anzahl der Opfer sexualisierter Gewalt hätte minimieren und den Überlebenden bei Gerichtsverfahren mehr Gerechtigkeit bringen können.
Was sind die Hauptpunkte der Einleitung?
Die Einleitung behandelt die historische Perspektive von Vergewaltigung in Kriegszeiten, die Wahrnehmung von Vergewaltigung als unvermeidliche Begleiterscheinung des Krieges, und die Rolle von Vergewaltigung als Kriegswaffe während des Zweiten Weltkriegs. Es wird auch auf internationale Dokumente eingegangen, die nach dem Zweiten Weltkrieg erstellt wurden, um ähnliche Tragödien zu verhindern, sowie die Reaktion der UN auf den Krieg im Balkan.
Welche Rolle spielte die UNPROFOR (Blauhelme) in Bosnien?
Die UNPROFOR war ab 1992 in Bosnien präsent. Anfangs hatte sie nur einen Beobachterstatus. Später wurde sie in eine Friedenssicherungstruppe umgewandelt, um den Balkan zu stabilisieren und Friedensverhandlungen zu führen. Ihr Mandat verpflichtete die Truppen zur Neutralität und erlaubte nur die Überwachung der Einhaltung von Waffenstillständen, die aber nicht vorhanden waren. Die Truppe wurde als ineffektiv kritisiert, da sie unzureichend unterstützt wurde und es versäumte, die Zivilbevölkerung zu schützen. Die Stadt Srebrenica ist hierfür das beste Beispiel.
Wie haben die deutschen Medien auf die Vergewaltigungen im Bosnienkrieg reagiert?
Nach der Ausstrahlung einer Mona Lisa-Sendung im November 1992, die in Flüchtlingslagern gedreht wurde, wurde es für die Weltöffentlichkeit schwieriger, die Gräueltaten zu ignorieren. Die Sendung zeigte die Verzweiflung der Frauen und führte zu Protestkundgebungen und Hilfsfonds. Journalisten berichteten intensiver über die Verbrechen und übten Druck auf die Regierungen aus. Es erfolgte eine Reaktion des Bundestages.
Was war das ICTY und wie hat es sich mit Vergewaltigungen im Bosnienkrieg befasst?
Das ICTY (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) wurde 1993 vom UN-Sicherheitsrat gegründet, um Personen zu verfolgen, die für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind. Das ICTY definierte Vergewaltigung als ein Verbrechen nach internationalem Recht und verfolgte sie als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder als Völkermord. Die tatsächliche Zahl der Verurteilungen war jedoch gering. Zudem wurde es wegen mangelnder Unterstützung der Opfer kritisiert.
Welche Probleme gab es bei der Übergabe der Fälle an die bosnische Regierung?
Nach der "Completion Strategy" des ICTY wurden viele unvollständige Fallakten an bosnische Staatsanwälte übergeben. Es gab jedoch erhebliche Unterschiede in der Gesetzgebung in Bezug auf Kriegsverbrechen zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten in Bosnien und Herzegowina. Es gab auch Bedenken hinsichtlich des Zeugenschutzes und des allgemeinen Misstrauens gegenüber der Polizei, was es für weibliche Überlebende erschwerte, mit ihnen zu sprechen. Diebosnische Regierung hatte nicht genügend Resourcen um die Aufgabe durchzuführen.
Was ist die Schlussfolgerung des Dokuments?
Die UN hat nicht alle verfügbaren Mittel genutzt, um Vergewaltigungsopfer während und nach dem Krieg in Bosnien und Herzegowina zu schützen. Die Blauhelme waren für einen tobenden Burgerkrieg schlecht ausgerüstet, die Bemühungen des ICTY waren symbolisch. Auch konnte ein effizienter Schutz der Menschenrechte der Frauen in bewaffneten Konflikten nicht gewährleistet werden.
Was sind die wichtigsten Punkte im Anhang?
Der Anhang enthält detailliertere Informationen zu internationalen Dokumenten, die zum Schutz von Frauen in Kriegszeiten geschaffen wurden. So wurden die Serben konnten fur die von ihnen begangenen Massenvergewaltigungen unter der Genozid-Konvention, den Genfer Konventionen und Protokollen sowie dem Internationalen Pakt über burgerliche und politische Rechte strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem findet sich hier eine detailliertere Beschreibung der Kriegswaffe Vergewaltigung (ethnische Säuberung, Erniedrigung des Mannes, Deperonalisieren der Frau).
- Quote paper
- Elena Komaric (Author), 2021, Massenvergewaltigungen im Bosnienkrieg (1992-1995). Fehlerhaftes Handeln des "Westens"?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1236113