Die vorliegende Ausbildungseinheit ist in den Kontext der Arbeit mit Kundendaten an EDV Systemen eingebunden. Die vorhergehende Ausbildung „Bestimmungen des Datenschutzgesetzes“ hatte die Vermittlung von rechtlichen Grundlagen zum Ziel. Aufbauend auf die vorliegende Ausbildungseinheit folgt die Ausbildung „Verwendung von Kundendaten für absatzfördernde Maßnahmen“.
Inhaltsverzeichnis
1. Themenbegründung
1.1 Inhaltsangabe
1.2 Bezug zur Ausbildungsordnung
1.3 Bedeutung für das Berufsleben
1.4 Bedeutung für die Ausbildung
2. Didaktische Analyse
2.1 Sachlogische Einordnung
2.2 Grobziele
2.3 Feinziel und Lernschritte
2.4 Angestrebte zu vermittelnde Schlüsselqualifikationen
2.5 Zuordnung der Lernziele zu Verhaltensbereichen
3. Adressatenanalyse
3.1 Ausbildungsteilnehmer
3.2 Konsequenzen der Analyse
4. Rahmenbedingungen
4.1 Lernort
4.2 Lerndauer
5. Methoden
5.1 Darstellung der verwendeten Methoden
5.2 Begründung der Methodenwahl
6. Ablauf der Unterweisung
7. Medieneinsatz
1 Themenbegründung
1.1 Inhaltsangabe
Die Leistungsfähigkeit von Unternehmen in der sich globalisierenden Wirtschaft wird zusehends durch die Qualität der Datenverarbeitung und daraus resultierenden Nutzeffekten bestimmt. Das Thema „Prüfung und Erfassung von Kundendatensätzen“ ist für zukunftsorientierte Unternehmen unerlässlich um so die Vorteile von umfassenden Kundendatenbanken und den entsprechenden Auswahlmöglichkeiten im Zuge der Absatz- und Marketingorientierung zu nutzen.
1.2 Bezug zur Ausbildungsordnung
Das gewählte Thema ist in mehreren Richt- und Groblernzielen der Ausbildungsverordnung zur Berufsausbildung zum/zur Industriekaufmann/-frau festgelegt (vgl. §4 Ausbildungsverordnung in Ergänzung durch den nach §6 zugehörigen Ausbildungsrahmenplan).
1.3 Bedeutung für das Berufsleben
Durch die bereits aufgezeigte zunehmende Bedeutung von EDV-Systemen sammeln die Ausbildungsteilnehmer übergreifende Erfahrungen im grundsätzlichen Umgang mit Personal-Computern (PC). Über diese Qualifikation hinaus wird das Erkennen von innerbetrieblichen Zusammenhängen und gemeinsam genutzten Ressourcen, wie z. B. einer einheitlichen Kundendatenbank gefördert.
1.4 Bedeutung für die Ausbildung
Neben der Prüfungsrelevanz bietet die Ausbildung den Auszubildenden die Möglichkeit im weiteren Verlauf der Ausbildung tägliche Aufgaben im Umgang mit Kundendaten selbstständig zu bewältigen, was zu einer Erleichterung der Übungsphase und Erhöhung des Selbstständigkeitsgrades führt.
2 Didaktische Analyse
2.1 Sachlogische Einordnung
Die vorliegende Ausbildungseinheit ist in den Kontext der Arbeit mit Kundendaten an EDV Systemen eingebunden. Die vorhergehende Ausbildung „Bestimmungen des Datenschutzgesetzes“ hatte die Vermittlung von rechtlichen Grundlagen zum Ziel. Aufbauend auf die vorliegende Ausbildungseinheit folgt die Ausbildung „Verwendung von Kundendaten für absatzfördernde Maßnahmen“.
2.2 Grobziele
Die Ausbildung wird in der Ausbildungsverordnung, bzw. ergänzend im Ausbildungsrahmenplan durch die Vorgabe von Richt- und Groblernzielen thematisch eingeordnet. Das Feinlernziel ist durch den Ausbildenden formuliert und festgelegt und wird im folgenden Kapitel näher dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Sachlogische Einordnung der Ausbildung
2.3 Feinziel und Lernschritte
Die Definition des Feinzieles ergibt sich neben den vorangegangen (Kapitel 2.2) aufgeführten Rahmenbedingungen aus den Erfordernissen, aber auch den Ausbildungsmöglichkeiten des Ausbildungsbetriebes. Zur vollständigen und in den beruflichen Kontext eingebundenen Vermittlung der Lerninhalte werden im Folgenden vier Lernschritten definiert. Diese ermöglichen eine objektive und wiederholbare Überprüfung des Ausbildungserfolges.
1. Die Teilnehmer sollen die wichtigsten Merkmale der Datenschutzbestimmungen frei wiedergeben können.
2. Die Teilnehmer sollen fehlende oder fehlerhafte Kundendaten erkennen und anhand von Beispielen benennen können.
3. Die Teilnehmer sollen die Kundendaten fehlerfrei in das EDV-System eingeben können.
4. Die Teilnehmer sollen Kundendaten nach vorgegebenen Kriterien sortieren können und diese als Liste ausdrucken.
Das Feinlernziel, nämlich „Erkennen und benennen von fehlerhaften und/oder fehlenden Kundendaten und die fehlerfreie Eingabe dieser in ein DV-System“ ist erreicht, wenn alle aufgezeigten Lernschritte ohne Beanstandungen bearbeitet wurden.
2.4 Angestrebte zu vermittelnde Schlüsselqualifikationen
Die zu vermittelnden Schlüsselqualifikationen liegen mit Masse im Bereich der Individualkompetenzen. So ist die Vermittlung von Qualitätsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Konzentrationsfähigkeit angestrebt. Zwar werden weitere Schlüsselqualifikationen wie z. B. Aufmerksamkeit berührt, jedoch bietet die Dauer der Ausbildung keine Gelegenheit diese auszuprägen. Durch die Anlage der Ausbildung und daraus resultierendem fehlendem Kundenkontakt sowie der Form der überwiegenden Einzelausbildung werden keine Sozialkompetenzen vermittelt. Mögliche Methodenkompetenzen, welche durch das Thema vermittelt werden können sind ebenfalls anlässlich der Dauer der Ausbildung nicht als Ziel gesetzt. Allgemein sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass Schlüsselqualifikationen nicht alleinig gelehrt/vermittelt werden können, sondern sich deren Förderung immer erst im Zusammenhang mit dem Inhalt und der Anlage der Ausbildung ergeben.
2.5 Zuordnung der Lernziele zu Verhaltensbereichen
Die festgelegten Lernziele liegen im kognitiven Bereich. Zwar kann die eigentliche Bedienung des PC als psychomotorisches Tätigkeit angesehen werden, jedoch wird diese Betrachtung vernachlässigt. Die Begründung hierfür liegt in der Alltäglichkeit des Umgangs mit PC in der heutigen Zeit.
3 Adressatenanalyse
3.1 Ausbildungsteilnehmer
Zur genauen Analyse der Ausbildungsgruppe ist eine Einzelanalyse der teilnehmenden Auszubildenden unabdingbar. Die Ausbildungsgruppe der vorliegenden Ausbildungseinheit besteht aus den Folgenden vier Teilnehmern:
1. Frau Sylvia L. ist 21 Jahre alt und hat die Schule mit der Hochschulreife beendet. Zwar hat sie nach dem Abitur eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerwirtschaft in einem anderen Betrieb begonnen, diese wurde jedoch noch während des ersten Ausbildungsjahres durch sie abgebrochen. Aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Anrechnung befindet sie sich im ersten Lehrjahr. Sie ist eine aufgeschlossene und einsatzfreudige Auszubildende, welche sich gut in die Ausbildungsgruppe integriert hat.
2. Frau Anke M. ist 19 Jahre alt und hat die Schule ebenfalls mit der Hochschulreife abgeschlossen. Sie befindet sich im ersten Lehrjahr und zeigt sich als introvertierte Person. Auch sie ist in die Gruppe der Auszubildenden integriert.
3. Herr Sebastian K. ist 20 Jahre alt und hat die Realschule erfolgreich beendet. Er befindet sich im ersten Lehrjahr, wenngleich er bereits zwei Jahre als Hilfsarbeiter in der Firma eingesetzt war. Er ist ein sehr aufgeschlossener und kommunikationsfreudiger Auszubildender. In der Gruppe der Auszubildenden ist er als informeller Führer anerkannt.
4. Herr Fritz D. ist 18 Jahre alt und hat die Realschule erfolgreich abgeschlossen. Er ist im ersten Lehrjahr und zeichnet sich durch Gewissenhaftigkeit und sehr zuvorkommendes Verhalten aus. Er ist in die Gruppe der Auszubildenden integriert.
Zwar sind alle Ausbildungsteilnehmer in einer Altersklasse, jedoch ergeben sich erhebliche Unterschiede hinsichtlich der bisherigen Bildung und insbesondere der persönlichen Verhaltensmerkmale. Die Ausbildungsgruppe ist heterogen.
3.2 Konsequenzen der Analyse
Die bezeichneten vier Ausbildungsteilnehmer haben unterschiedliche Erfahrungswerte und Vorbildungen. In Konsequenz sollte dies bei der Entscheidungsfindung zu der anzuwendenden Ausbildungsmethode dahin gehend berücksichtigt werden, als dass kein einheitliches Lerntempo angebracht ist. Gerade Sylvia L. und Sebastian K. verfügen bereits über Kenntnisse hinsichtlich der genutzten betriebsüblichen Verfahren und DV-Systeme. Aus diesem bereits vorhandenen Wissen resultiert die Gefahr des Motivationsverlustes, bzw. der gar nicht erst entstehenden Motivation für diese Ausbildungseinheit. Bei Frau Anke M. besteht das Risiko der mangelnden Beteiligung aufgrund ihrer Persönlichkeitsmerkmale und der Dominanz andere Ausbildungsteilnehmer.
4 Rahmenbedingungen
4.1 Lernort
Als Lernort ist der Computer-Based-Training-Lehrsaal vorgesehen. Die Eignung für die Ausbildungseinheit ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass keine Beeinträchtigungen des Lehrens und Lernen durch Telefone, Kollegen, Kunden etc. entstehen. Darüber hinaus bietet der CBT-Lehrsaal optimale technische Voraussetzungen für eine derartige Ausbildungseinheit. Die vorhandene Anzahl an PC erlaubt dass jeder Auszubildende seinen eigenen Lernplatz hat und keine Leerläufe entstehen.
Ein wesentlicher Faktor ist die Gelegenheit Fehler zu machen, da der CBT-Lehrsaal nicht im Real-System abgebildet ist. Dies verhindert eine betriebliche Einschränkung durch mögliche fehlerhafte Datensätze und nimmt Auszubildenden den Druck der Fehleranfälligkeit.
[...]
[1] Alle Normangaben beziehen sich auf den Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/Industriekauffrau
- Quote paper
- Christian Klein (Author), 2008, Prüfung und Erfassung von Kundendatensätzen (Unterweisung Industriekaufmann / -kauffrau), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123379
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.