Professionelle Sozialarbeit und Selbsthilfe scheinen oberflächlich betrachtet nicht zusammenzupassen. Doch schaut man genauer hin, stellt man schnell fest, dass das auch im Umfeld der Selbsthilfe professionelle Beratungs- und Unterstützungsstrukturen existieren. Dass diesen Strukturen im Vergleich zu anderen Felder der Sozialarbeit eine ihnen eigene Charakteristik gemein ist, erscheint nicht zuletzt durch die enge Bindung zum Konzept des Empowerments evident. Die Selbsthilfe als ein komplett eigenständiges Feld der sozialen Arbeit zu betrachten wäre jedoch nicht ganz angemessen, da die vielen Parallelen, Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten mit anderen Feldern eine derart scharfe Differenzierung als nicht sinnvoll erachten lassen. Trotzdem kann von einer Eigentümlichkeit der Professionellen Arbeit im Kontext der Selbsthilfe geredet werden. Sowohl die Themenvielfalt, die Klienten, das Beratungsverständnis, die Rolle der Professionellen als auch die dem Empowerment-Ansatz innewohnende Ethik bzw. das darin verankerte Menschenbild, machen die Unterstützung der Selbsthilfe durch professionelle Sozialarbeiter und Sozialpädagogen zu einem spannenden und vielfältigem Arbeitsfeld, bei dem es sich lohnt, genauer hinzuschauen und die Eigentümlichkeit zu erforschen. Dieser Aufmunterung sollen die folgenden Ausführungen Folge leisten.
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Inhalt
Prolog
1 Empowerment in der sozialpädagogischen Arbeit
1.1 Was ist politisch an der Sozialpädagogischen Arbeit im Kontext der Selbsthilfeunterstützung?
2 Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
2.1 Gesellschaftliche Ursachen der Selbsthilfe
2.2 Was charakterisiert Selbsthilfegruppen?
2.3 Arten von Selbsthilfegruppen
2.4 Gründe für den Beitritt in eine Selbsthilfegruppe
2.5 Die Anonymen Alkoholiker – ein prominentes Beispiel
2.5.1 Das Selbstverständnis der Anonymen Alkoholiker
2.5.2 Die 12 Traditionen der Anonymen Alkoholiker
2.5.3 Die 12 Schritte der Anonymen Alkoholiker
3 Professionelle Unterstützung der Selbsthilfe durch Selbtshilfekontaktstellen
4 Beratung in der Selbsthilfe
4.1 Das Beratungsverständnis professioneller Sozialarbeit in der Selbsthilfe
4.2 Aufgaben professioneller Beratung in der Selbsthilfe
4.3 Beratungssetting professioneller Selbsthilfeunterstützung
5 Die Beratungspraxis
5.1 Selbsthilfekontakstellen - Klienten und Adressaten
5.1.1 Alles klar - der aufgeklärte Klient
5.1.2 Das Clearinggespräch – der Klient im Dunkel seiner selbst
5.1.3 Der gründungswillige Klient – Informationen und Unterstützung bei der Gruppengründung
5.1.4 Wo finde ich Hilfe für meinen Klienten? – Experten am Telefon
5.1.5 Beratung von Gruppen
5.2 Das Beratungsverständnis von Selbsthilfekontakstellen
6 Neue Herausforderungen für Selbsthilfe durch die Gesundheitsreform
7 Epilog
8 Literatur
Prolog
Professionelle Sozialarbeit und Selbsthilfe scheinen oberflächlich betrachtet nicht zusammenzupassen. Doch schaut man genauer hin, stellt man schnell fest, dass das auch im Umfeld der Selbsthilfe professionelle Beratungs- und Unterstützungsstrukturen existieren. Dass diesen Strukturen im Vergleich zu anderen Felder der Sozialarbeit eine ihnen eigene Charakteristik gemein ist, erscheint nicht zuletzt durch die enge Bindung zum Konzept des Empowerments evident. Die Selbsthilfe als ein komplett eigenständiges Feld der sozialen Arbeit zu betrachten wäre jedoch nicht ganz angemessen, da die vielen Parallelen, Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten mit anderen Feldern eine derart scharfe Differenzierung als nicht sinnvoll erachten lassen. Trotzdem kann von einer Eigentümlichkeit der Professionellen Arbeit im Kontext der Selbsthilfe geredet werden.
Sowohl die Themenvielfalt, die Klienten, das Beratungsverständnis, die Rolle der Professionellen als auch die dem Empowerment-Ansatz innewohnende Ethik bzw. das darin verankerte Menschenbild, machen die Unterstützung der Selbsthilfe durch professionelle Sozialarbeiter und Sozialpädagogen zu einem spannenden und vielfältigem Arbeitsfeld, bei dem es sich lohnt, genauer hinzuschauen und die Eigentümlichkeit zu erforschen. Dieser Aufmunterung sollen die folgenden Ausführungen Folge leisten.
1 Empowerment in der sozialpädagogischen Arbeit
Der Begriff "Empowerment" kommt aus dem Englischen und kann mit "Ermächtigung" übersetzt werden. Damit ist auch gleich vage ausgesagt, welches Ziel mit dem Empowerment-Konzept verfolgt wird: Es geht um die Ermächtigung von Menschen. In der Literatur wurden drei Definitionen von Empowerment herausgegriffen: Im Verständnis von Georg Theunissen steht Empowerment „für einen Prozess, in dem Betroffene ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen, sich ihrer eigenen Fähigkeiten bewusst werden, eigene Kräfte entwickeln und soziale Ressourcen zu nutzen. Leitperspektive ist die selbstbestimmte Bewältigung und Gestaltung des eigenen Lebens“ (Theunissen/Plaute 2002). Die zweite Definition kommt von Wolfgang Stark: "Empowerment bezieht sich „... auf die Möglichkeiten und Hilfen, die es Individuen oder Gruppen erlauben, Kontrolle über ihr Leben und ihre sozialen Zusammenhänge zu gewinnen, und die sie darin unterstützen, die dazu notwendigen Ressourcen zu beschaffen" (Stark 1996, 17f). Bei einem Vergleich der beiden Definitionen fällt auf, dass in der von Theunissen/Plaute die Selbsthilfe der Betroffenen besonders hervorgehoben wird, während in der Definition von Stark die Bedingungen ("Möglichkeiten und Hilfen") im Mittelpunkt stehen, die eine Ermächtigung von Menschen ermöglichen. Als dritte und letzte Definition findet die Definition von Norbert Herriger Eingang in diese Arbeit: „Mit Empowerment bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die Geeignet sind, das Maß an Selbstbestimmung und Autonomie im Leben der Menschen zu erhöhen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Belange (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortet und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen.“ (Herriger 2002). Die dritte Definition umschließt sowohl den individuellen Prozess der Selbstermächtigung, als auch den Aspekt der professionellen Unterstützung. Damit schlägt er eine Brücke zwischen dem Spannungsfeld „Selbsthilfe und Sozialarbeit“. Er stellt fest, dass Selbsthilfe durchaus professioneller Unterstützung bedarf bzw. das professionelle Hilfsangebote und Selbsthilfe nicht miteinander konkurrieren, sondern sich ergänzen. Diese Auffassung teilt er mit Hans Thiersch, der ebenfalls von einer Kooperation von professioneller und nicht-profesioneller Hilfe spricht und sich dezidiert gegen ein Konkurrenzverhältnis mit dem Ziel der Verdrängung ausspricht. Folgt man seinen Ausführungen, sind Ehrenamtliche kein „Ersatz für professionelle Hilfe, sondern bieten vielmehr spezifische Leistungen in Kooperation mit Professionellen Angeboten an (Vgl. Thiersch, 1984). Im Deutschen wird Empowerment auch als „Selbstkompetenz“ bezeichnet. Damit ist Selbsthilfe als Prinzip definiert, eigene Probleme aus eigener Kraft bzw. gemeinsame Probleme mit gemeinsamer Anstrengung zu bearbeiten. Dies realisiert sich einerseits in primären Lebenskreisen und Lebensbereichen des privaten und familiären Alltags (Primäre Selbsthilfe), andererseits über die Problemlösungs- und Problembearbeitungsfähigkeit organisierter Selbsthilfe als bewusstes Gegenkonzept zu bürokratisch oder professionell organisierter „Fremdhilfe“ (vgl. Herriger).
Die Frage „was will Selbsthilfe erreichen?“ findet hier Antworten. Um die Wichtigkeit der drei Elemente für den Ansatz des Empowerments zu verdeutlichen werden sie als die drei „Grundpfeiler von Empowerment“ bezeichnet (vgl. Herriger u. a.):
1. Selbstbestimmung und Lebensautonomie : Ein erstes normatives Fundament der Philosophie des Empowerments ist der feste Glauben an die Fähigkeit eines jeden Individuums, aus dem Dilemma von Abhängigkeit, Resignation und erlernter Hilflosigkeit herauszukommen und in eigener Kraft Autonomie, Selbstverwirklichung und Lebenssouveränität zu erstreiten. Obwohl die Soziale Arbeit das Recht des Klienten auf Selbstbestimmung und Lebensautonomie stets betont, erscheint die Nennung dieses Grundwertes nicht überflüssig. Denn: Die berufsalltägliche Einlösung dieses Anspruches erfordert von den Mitarbeitern in den Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik eine sensible selbstreflexive Eingrenzung der eigenen Expertenmacht ("sharing power").
2. Soziale Gerechtigkeit : Dieser zweite Grundwert thematisiert die gesellschaftlichen Strukturen sozialer Ungleichheit, d. h. die sozial ungleiche Verteilung von materiellen Lebensgütern (Niveau und Sicherheit des verfügbaren Einkommens und Vermögens) und immateriellen Lebensgütern (Bildung; Gesundheit; soziale Sicherung; Inklusion in tragende soziale Netzwerke). Das Empowermentkonzept bleibt hier - auch in Zeiten des von Herriger konstatierten „konservativen Roll-Backs“ sowie des durchgreifenden Reformpessimismus - einem sozialaufklärerischen Programm verpflichtet. Es ist sein Ziel, Menschen ein kritisches Bewusstsein für die Webmuster der sozial ungleichen Verteilung von Lebensgütern und gesellschaftlichen Chancen zu vermitteln und in ihren Köpfen ein analytisches Wissen um die Veränderbarkeit dieser übermächtig erscheinenden Strukturmuster zu festigen. Und es ist sein Ziel, Menschen sowohl im mikrosozialen Kosmos ihrer alltäglichen Lebenswirklichkeit als auch im makrosozialen Kosmos politischer Selbstvertretung zu sozialer Aktion anzustiften.
3. Demokratische Partizipation: Der dritte normative Grundpfeiler des Empowermentkonzeptes ist das Prinzip Bürgerbeteiligung. Empowermentprozesse zielen auf die Stärkung der Teilhabe der Bürger an Entscheidungsprozessen, die ihre personale Lebensgestaltung und ihre unmittelbare soziale Lebenswelt betreffen. Sie zielen auf die Implementierung von Partizipationsverfahren, die ihren Wünschen und Bedürfnissen nach Mitmachen, Mitgestalten, Sich-Einmischen in Dienstleistungsproduktion und lokaler Politik Rechnung tragen und eine eigenverantwortliche Gestaltung von lokalen Umwelten zulassen. In dieser Strategie sozialpolitischer Einmischung verbinden sich die Philosophie des Empowerments und die aktuelle Diskussion über "Zivilgesellschaft" und "Kommunitarismus". Empowerment und Kommunitarismus gemeinsam ist die Forderung, die Eigenverantwortung und Eigenbeteiligung der Bürger in der Besorgung lokaler Angelegenheiten zu stärken, neue zivile Verbindlichkeiten ("Gemeinsinn") zu etablieren und niedrigschwellige Verfahren einer kollektiven Selbstregelung in kleinen lokalen Kreisen zu implementieren (vgl. Herriger 2002).
Nimmt man die vorhergehend beschriebenen Prinzipien des Empowerments und der sozialpädagogischen Praxis ernst, ist (beinahe vollständig) auszuschließen, dass ein Betroffener zu einem passiven Empfänger professioneller Hilfe wird. Dies kann und darf insbesondere im Kontext von Empowerment und Selbsthilfegruppen nicht geschehen: Hier ist jeder gleichzeitig Geber und Nehmer von Hilfe. Um die eigene Lage zu verbessern, muss hier selbständig und selbstverantwortlich und aus eigenem Antrieb bzw. eigener Motivation gehandelt werden. Selbsthilfe und Formen der Eigeninitiative sind realistische Optionen für Menschen mit gesundheitlichen, psychischen oder Sucht-Problemen sowie mit sozialen Anliegen. Selbsthilfe wird dabei unbedingt als individuelle Handlungsmöglichkeit und als ergänzende Hilfe zu professionellen Angeboten verstanden und ist als dieses auch bekannt und akzeptiert. Selbsthilfe erhebt nicht den Anspruch professionelle Hilfs- und Unterstützungsangebote zu ersetzen. Vielmehr ist die Teilnahme an Selbsthilfegruppen als eine eigenständige, primäre oder unterstützende bzw. stabilisierende Maßnahme zu betrachten, deren Hauptziel die Kommunikation bzw. der Austausch zwischen Betroffenen und Gleichgesinnten ist. Die der Selbsthilfe sowie dem Empowerment-Konzept innewohnenden Strategie ist die Selbstermächtigung durch Partizipation (vgl. Stark). Diese muss im Beratungsverständnis der professionellen Selbsthilfeunterstützung berücksichtigt und gestützt werden, was noch aufzuzeigen ist.
1.1 Was ist politisch an der Sozialpädagogischen Arbeit im Kontext der Selbsthilfeunterstützung?
Sozialpädagogisches Handeln ist nicht nur auf der Mikroebene des Individuums zu sehen. Vielmehr heißt professionelles sozialpädagogisches Handeln auch politisch zu handeln. Es geht also nicht nur darum, die Missstände zu verwalten, sondern im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Individuum und Sozialarbeit neue Strukturen, Voraussetzungen Perspektiven für den Einzelnen, als auch für die Gesellschaft zu entwickeln sowie die Beseitigung von sozialer Ungerechtigkeit voranzutreiben. Dabei muss das Handlungsfeld insbesondere durch die Gesellschaft definiert werden, die gleichzeitig sowohl als Auftraggeber, Problemursache und Problemlösungsteil/-inhaber anzusehen ist (vgl. Engelhardt et al). Folgt man diesen Ausführungen kann es keine soziale Arbeit ohne politische Arbeit geben.
Im Kontext der Selbsthilfe, die in ihrem Ursprung und in ihrer Definition von Grund auf politisch bzw. demokratisch zu betrachten ist, wird dem politischen Mandat der professionellen Selbsthilfeunterstützung eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die gesellchaftlich wichtigste Funktion der Selbsthilfeuntertützung stützt sich auf das Subsidaritätsprinzip. In diesem Sinne geht es (auch) bei der Förderung der Selbsthilfe um den Ausgleich von ungleich verteilten Mitteln sowie ungleich verteilte Möglichkeiten der Einflussnahme zwischen öffentlichen und freien Trägern, kleinen und großen Trägern – kurz: um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Selbsthilfe und Eigeninitiative (vgl. Engelhardt, 1995). Damit besteht die Gesellschaftspolitische Aufgabe der Selbsthilfeunterstützung darin, marginalisierten Menschen und Menschengruppen in der Gesellschaft bzw. Öffentlichkeit nicht nur Gehör zu verschaffen, sondern sie auch bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Forderungen zu unterstützen. Vom einzelnen Betroffenen über die Selbsthilfegruppe bis hin zur Bildung Vereinen, Verbänden oder Interessensvertretungen steigen die quanti- und qualitativen Möglichkeiten der Einflussnahme von Betroffenen auf gesellschaftliche, politische und strukturelle Bedingungen. Dies zu unterstützen heißt, Strukturen und Voraussetzungen zu schaffen, die derartige Empowerment- und Emanzipationsprozesse nicht nur unterstützen, sondern fördern und initiieren.
Im Bezug auf die Selbsthilfe heißt dies: Informationen zu sammeln, sie zur Verfügung zu stellen und diese zu verbreiten; Finanzierungsmöglichkeiten zu finden und finanzielle Unterstützungen zu gewähren; Die Selbsthilfeunterstützung Bundesweit zu organisieren und zu vernetzen (z. B. durch Verbände); Selbsthilfegruppen Beratungswissen und -angebote, Räume und Equipment zur Gruppengründung sowie zur Durchführung der Treffen zur Verfügung zu stellen. Dieses Selbstverständnis von Organisationen und Institutionen der Selbsthilfeunterstützung ist auf den dreien – von Herriger proklamierten - Grundpfeilern von Empowerment (vgl. Kapitel 1) verankert und wird durch Selbsthilfekontakstellen „in der Praxis gelebt“. Als wichtigster individueller Aspekt der demokratisch, politischen Orientierung und Wirkung der sozialen Arbeit im Kontext der Selbsthilfe, ist die Unterstützung und Förderung des Einzelnen bei seiner Selbstermächtigung, am gesellschaftlichem und Bürgerlichen Leben nicht nur zu partizipieren, sondern sein Recht auf Selbstbestimmung und Lebensautonomie (wieder) wahrzunehmen.
2 Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen gab es schon immer in der menschlichen Geschichte der Neuzeit: "... wo eine Gruppe von Menschen in gemeinsamer Not war und ihre Situation erkannte." Möller, S. 45). Sie realisierten, dass sie durch Kooperation und Solidarität die Chance zur gemeinsamen Rettung hatten. Zu Beginn der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft lebten die Menschen in festen Gruppen. Probleme von einzelnen wurden innerhalb der Gruppe gelöst. Primäre Selbsthilfe entwickelte sich im privaten Umfeld, speziell in der eigenen Familie. Da, wo die primäre Selbsthilfe an ihre Grenzen kam, setzten die Selbsthilfegruppen an. Aber erst Ende der 60er Jahre begann die große Entwicklung und Verbreitung der Selbsthilfegruppen, so, wie wir sie heute kennen: Verschiedenste Bürgergruppen kämpften um mehr Rechte, gegen den Krieg, für die Gleichstellung der Frau, für den Verbraucherschutz und für den Umweltschutz etc..
2.1 Gesellschaftliche Ursachen der Selbsthilfe
Was Selbsthilfe ist, definiert sich aus ihrer Entstehungsursache, aus den Zielen und Motiv in der Selbsthilfe-Akteure sowie aus der jeweils gewählten oder bevorzugten institutionellen Gestalt. Eine Verbindung zwischen der genetischen Perspektive, d. h. auf die Bedingungen, unter denen Menschen Selbsthilfe als Chance für sich entdecken, und der Struktur theoretischen Perspektive, wie sich Selbsthilfeformen als Teil gesellschaftliche Organisation typologisieren lassen sie ihren lassen, entsteht durch eine historische Betrachtung: Die Verlaufs Perspektive verdeutlicht, warum sich eine Strukturtyp aus dem anderen entwickelt hat bzw. auch, warum in bestimmten Entwicklungsphasen der Gesellschaft ganz neue Erscheinungsformen von Selbsthilfe aufgetreten sind. Ein weiterer Erklärungsansatz für die Entstehung von Selbsthilfe ist die qualitative Defizit These. Sie argumentiert, dass Selbsthilfe dann entsteht, wenn eine qualitative Inadäquanz sozialstaatlicher Hilfsangebote erlebt wird. Die qualitative Defizit These nimmt damit weniger die Perspektive "von oben" ein wie die Vertreter der quantitativen Defizit These, sondern sie argumentiert aus der Nutzer- bzw. der Betroffenenperspektive: selbst noch so perfekte professionelle Dienstleistungsangebote und Sozialstaatleistungen würden Selbsthilfe nicht überflüssig machen. Selbsthilfe ist etwas qualitativ anderes als professionelle Fremdhilfe.
Dies spitzt die dritte Entstehungstheorie über Selbsthilfe noch weiter zu: die Potentialthese geht von einem bürgerschaftlich-gemeinschaftlichen Impuls der Bürgerinnen und Bürger aus. Eine solche Sozialsicht liegt vor allem liberalen Gesellschaftstheorien zu Grunde. Bereitschaft und Wille zur Selbsttätigkeit und zum Austausch mit anderen werden als eine anthropologische Bereitschaft aller Menschen angenommen. Allerdings ist es ein verletzliches Potenzial und hat vielfältige, auch institutionellen Voraussetzungen, worauf eine entsprechende Sozialordnungspolitik reagieren muss. Auch die Potentialthese geht damit von orginären Leistungen der Selbsthilfe aus, die durch professionelle Dienste und Sozialstaat Leistungen nicht einfach ersetzt werden können.
Alle drei Thesen machen im Wesentlichen unter den Bedingungen wohlfahrtsstaatlicher Gesellschaften Sinn und greifen einen wichtigen Aspekt auf, was sich durch eine Betrachtung der Selbsthilfe in historischer Perspektive zeigen lässt. Ebenso lassen sich bisher historisch betrachtet drei Phasen der Entstehung von Selbsthilfe sowie der Verwendung des Selbsthilfebegriffs unterscheiden. Deutlich zu betonen ist, dass keine dieser Phasen abgeschlossen ist. Sie wurde je unter spezifischen Bedingungen des sozialen Wandels konstituiert und markieren das jeweils vorherrschende Verständnis von Selbsthilfe und für Verwendung des Selbsthilfebegriffs.[1]
Kennzeichnen für die heutige Verwendung des Selbsthilfebegriffs ist zweierlei: zum einen die symbolische Vermittlung über die selbst Betroffenheit - Irvin Goffmann brachte es auf die Formulierung, "um sich unerwünscht anderes zu sehen als die Mehrheit". Wer Selbsthilfe in Gruppen praktiziert, wer die Gemeinschaft mit anderen selbst betroffenen sucht, machte zuvor in der Regel die unfreiwillige Erfahrungen, anders oder gar unerwünscht zu sein. Es sind Menschen, die beispielsweise von chronischer Krankheit betroffen sind, die vor ihren Altersgenossen Einschränkungen erfahren. Selbsthilfe aus selbst Betroffenheit, das ist auch Selbsthilfe für Menschen, die sich marginalisiert fühlen, der Soziologe Robert Merton sprach von "relativer Deprivation" (vgl. Braun, 1992).
Selbsthilfe bewegt sich so zwischen Selbstveränderung und Fremdveränderung. Zum einen geht es den Menschen in Selbsthilfegruppen um eine Sinnveränderungen im faktisch Unveränderbaren. Neue Perspektiven sollen zudem gewonnen werden, was das Leben verändert hat (vgl. Braun, 1992). Das Eingangsbekenntnis der Anonymen Alkoholiker - dass "der Alkohol mächtiger ist als ich" - ist ein Beispiel für diese Veränderung der Perzeption, der Wahrnehmungsstrukturen. Fremdveränderung heißt Veränderung der Lebenslage, heißt politische Perspektiven, heißt Veränderung sozialen Gesundheits politischer Strukturen für sich, aber auch für andere. Ein Beispiel dafür ist die Erfahrung der Eltern von behinderten Kindern, die in den sechziger Jahren die "Lebenshilfe" gründeten. Sie stellten fest, dass Behinderung auch ein Mittelschichtsphänomen sein kann. Sie forderten nun Fremdveränderung: Ansprüche an den Sozialstaat, ihre Kinder so zu behandeln, wie andere, nicht behinderte Kinder auch. Je stärker der Veränderungswille ist, um so stärker war und ist die die Bewegung hin zur Verbandsbildung; zum Engagement für die eigenen Bedürfnisse und Interessen. Die Selbsthilfegruppen der sechziger Jahre schlossen sich Wohlfahrtsverbänden an, gründeten Selbsthilfeverbände und bereicherten damit die Verbändedemokratie in Deutschland (vgl. Braun, 1992).
Die Wohlfahrtsbewegung prangerte die teilweise entwürdigende Praxis der sozialen Institutionen an, welche die Klienten abhängig machten, statt deren Selbständigkeit zu fördern. In der heutigen Zeit sind Selbsthilfegruppen sehr spezialisiert auf unterschiedlichste Problemlagen. Verbreitet und bekannt sind Selbsthilfegruppen, in denen die Mitglieder von gleichen oder ähnlichen Krankheiten oder Behinderungen betroffen sind. Ein prominentes Beispiel für eine Selbsthilfegruppe für Suchtkranke sind die – schon erwähnten - Anonymen Alkoholiker, die ein weltweites Netz von Selbsthilfegruppen haben und selbst wiederum eine Vorbildfunktion für die Gründung anderer Selbsthilfegruppen haben.[2] Neben der Professionellen Unterstützung der Selbsthilfe durch Sozialpädagogen oder andere Fachkräfte, wird die Selbsthilfe auch durch den Staat gefördert und unterstützt. Bund, Länder und Kommunen fördern einzelne Selbsthilfegruppen durch finanzielle Zuwendungen und durch die Einrichtung oder Förderung von Selbsthilfekontaktstellen. Nach § 20 (3a) SGB V können auch die gesetzlichen Krankenkassen Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen mit gesundheitsfördernder oder rehabilitativer Zielsetzung durch Zuschüsse fördern.
Zusammenfassend kann festgehalten werden dass Eigeninitiative immer mehr gefördert wird und das Subsidiaritätsprinzip[3] immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Selbsthilfe steht heute vor der Fremdhilfe und damit die Autonomie des Klienten vor dem Interesse der professionellen Sozialarbeit bzw. der stattlichen Fürsorge. Über die Ursache dieser Entwicklung kann spekuliert werden: Einerseits könnten führende Stellen erkannt haben, dass dies eine positive Weiterentwicklung unseres sozialen Systems ist, weil die Lösung der Probleme wieder in der Hand des aktiven (mündigen) Bürgers liegt und er nicht mehr passiver Hilfeempfänger ist. Andererseits könnten auch der immer stärker werdende finanzielle Druck diese Entwicklung maßgeblich beeinflusst haben. Vermutlich spielen beide Faktoren dabei eine Rolle. Die angesprochene staatliche Förderung geschieht materiell, zum Beispiel durch finanzielle Unterstützung einzelner Selbsthilfegruppen oder -kontaktstellen. Dies zeigt sich in einer besonderen Weise in Berlin. „Das städtische Bundesland“ verfügt über eine verhältnismäßig gut ausgebaute Selbsthilfestruktur. Zwar wurde die Anzahl der Selbsthilfekontaktstellen im Zuge der Berliner Stadtteil-Reform auf 16 reduziert, aber für die Übriggebliebenen gilt die Finanzierung in naher Zukunft gesichert. Durch die Förderung der Eigeninitiative hat die Sozialarbeit in den letzen Jahren eine neue Rolle bekommen: Durch die Entwicklung der Selbsthilfe und des Ehrenamtes hat sie ihre Hilfe-Monopol-Stellung verloren. Konkurrenzdenken ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht angebracht, weil dadurch der Blick weg vom Betroffenen hin zum Helfer selbst gerichtet wird. Sozialarbeit ist aber kein Selbstzweck, sondern sollte stets zum Nutzen des Betroffenen sein. Insofern ist die Entwicklung der Selbsthilfe als Chance denn als Bedrohung der Profession Sozialpädagogik zu sehen.
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[1] Auf eine dezidierte Beschreibung der drei Phasen wir im Rahmen dieser Arbeit verzichtet.
[2] Die AA werden in dieser Arbeit stellvertretend für die anderen Gruppen in Kapitel 2.5 detailliert besprochen.
[3] Siehe Kapitel 3
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