Der europäische Sport steht im 21. Jahrhundert vor neuen Herausforderungen,
Problemen und Möglichkeiten. Die Politik, hiermit meine ich insbesondere die der
EU, beschäftigt sich mit dem komplexen Thema Sport intensiver als zuvor. Schon
seit 1974 verfolgt die EU die Entwicklungen des Sports. Anfänglich jedoch meist nur aus wirtschaftlicher Sicht. Bisher ist der Sport auf EU Ebene nur durch eine
Erklärung im Vertrag von Amsterdam berücksichtigt. Diese besagt, dass die
gesellschaftliche Bedeutung des Sports anerkannt wird (vgl. Kommission der
Europäischen Gemeinschaften, 1999a, S. 1). Im noch nicht ratifizierten Lissabon-
Vertrag werden der europäischen Politik erstmals Kompetenzen im Bereich des
Sports zugewiesen. Besonders in den Bereichen Bildung, Gesundheit und
Integration will die EU künftig mehr auf die Möglichkeiten, die der Sport bietet,
eingehen (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Zugriff am
22.09.2008 unter http://europa.eu/ lisbon_treaty /glance/better_life/ index_de.htm).
Am 11. Juli 2007 hat die Europäische Kommission (KOM) mit dem Weißbuch Sport
ihre erste umfassende Initiative im Sportsektor veröffentlicht. Zuvor gab es diverse
Berichte der Kommission und anderen Institutionen, die sich mit Teilaspekten des
Sports beschäftigten.
Im zweiten Kapitel möchte ich daher zwei Dokumente (Das Europäische Sportmodell
und den Helsinki Bericht) der EU Kommission kurz vorstellen, die als Vorläufer des
Weißbuchs von 2007 gesehen werden können. Darauf aufbauend, wird im dritten
Kapitel das Weißbuch Sport inhaltlich dargestellt. Gleichzeitig wird ein Blick auf die
Intentionen der Kommission geworfen. Abschließend sollen im vierten Kapitel die
Reaktionen, die das Weißbuch Sport bei diversen Verbänden und Organisationen
hervorgerufen hat, anhand von drei ausgewählten Beispielen (DOSB, CEP und FIFA)
analysiert und verglichen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die
rechtlichen Aspekte, wie Autonomie des Sportbereichs, Arbeitsrecht und
Vereinbarkeit der Sportstrukturen mit dem gültigen Wettbewerbsrecht zu legen. Die
größten Kritikpunkte sollen herausgestellt und bewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Andere Dokumente der EU Kommission zum Themenkomplex Sport
2.1 Das Europäische Sportmodell (1999)
2.2 Der Helsinki-Bericht zum Sport (1999)
3. Das Weißbuch Sport (2007)
3.1 Die gesellschaftliche Rolle des Sports
3.2 Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.3 Die Organisation des Sports
3.4 Folgemaßnahmen
4. Reaktionen auf das Weißbuch Sport
4.1 Gesellschaftliche Rolle des Sports
4.2 Wirtschaftliche Dimension des Sports
4.3 Organisation des Sports
5. Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der europäische Sport[1] steht im 21. Jahrhundert vor neuen Herausforderungen, Problemen und Möglichkeiten. Die Politik, hiermit meine ich insbesondere die der EU, beschäftigt sich mit dem komplexen Thema Sport intensiver als zuvor. Schon seit 1974 verfolgt die EU die Entwicklungen des Sports. Anfänglich jedoch meist nur aus wirtschaftlicher Sicht. Bisher ist der Sport auf EU Ebene nur durch eine Erklärung im Vertrag von Amsterdam berücksichtigt. Diese besagt, dass die gesellschaftliche Bedeutung des Sports anerkannt wird (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 1999a, S. 1). Im noch nicht ratifizierten Lissabon-Vertrag werden der europäischen Politik erstmals Kompetenzen im Bereich des Sports zugewiesen. Besonders in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Integration will die EU künftig mehr auf die Möglichkeiten, die der Sport bietet, eingehen (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Zugriff am 22.09.2008 unter http://europa.eu/ lisbon_treaty /glance/better_life/ index_de.htm).
Am 11. Juli 2007 hat die Europäische Kommission (KOM) mit dem Weißbuch Sport ihre erste umfassende Initiative im Sportsektor veröffentlicht. Zuvor gab es diverse Berichte der Kommission und anderen Institutionen, die sich mit Teilaspekten des Sports beschäftigten.
Im zweiten Kapitel möchte ich daher zwei Dokumente (Das Europäische Sportmodell und den Helsinki Bericht) der EU Kommission kurz vorstellen, die als Vorläufer des Weißbuchs von 2007 gesehen werden können. Darauf aufbauend, wird im dritten Kapitel das Weißbuch Sport inhaltlich dargestellt. Gleichzeitig wird ein Blick auf die Intentionen der Kommission geworfen. Abschließend sollen im vierten Kapitel die Reaktionen, die das Weißbuch Sport bei diversen Verbänden und Organisationen hervorgerufen hat, anhand von drei ausgewählten Beispielen (DOSB, CEP und FIFA) analysiert und verglichen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die rechtlichen Aspekte, wie Autonomie des Sportbereichs, Arbeitsrecht und Vereinbarkeit der Sportstrukturen mit dem gültigen Wettbewerbsrecht zu legen. Die größten Kritikpunkte sollen herausgestellt und bewertet werden.
2. Andere Dokumente der EU Kommission zum Themenkomplex Sport
Wie erwähnt, veröffentlichte die EU Kommission bereits mehrere Dokumente zum Sport. Die beiden, die im Zusammenhang mit dem Weißbuch Sport am wichtigsten erscheinen, werden anschließend kurz skizziert.
2.1 Das Europäische Sportmodell (1999)
Das Dokument Das Europäische Sportmodell wurde 1999 von der EU Kommission als Diskussionspapier herausgegeben. In dem Dokument werden Organisation, Merkmale, jüngste Entwicklungen und Probleme des Sports in Europa erläutert. Inhaltlich ist es dreigeteilt. In Kapitel eins werden die Wesensmerkmale (z.B. der basisnahe Ansatz, die Subsidiarität und die nationale Identität), die Organisation (z.B. der pyramidale Aufbau, Vereine und Verbände), sowie die Bedeutung des Sports in Europa grundlegend dargestellt.
Das zweite Kapitel trägt die Überschrift „Sport und Fernsehen“. Hauptthemen sind die Vergabe der Übertragungsrechte (z.B. Vermarktung und Exklusivität), das Recht auf Information der EU-Bürger und die zukünftige Rolle der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Die Kommission spricht sich für den freien Empfang von Sportgroßereignissen aus.
In Kapitel drei geht es um die Verknüpfung von Sport und Sozialpolitik. Der Zusammenhang von Sport und Erziehung wird erläutert, wie auch die Beziehung des Sports zu folgenden Themenkomplexen: Integration, Bekämpfung von Rassismus, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und der Kampf gegen Dopingsünder.
Zu allen Punkten finden sich diskussionsleitende Fragen, wie beispielsweise:
Hat es positive oder negative Folgen, wenn es keine Solidarität mehr gibt? Müssen öffentliche Mittel in Zukunft die Zuschüsse der Verbände ersetzen?“ (Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 1999a, S. 12)
2.2 Der Helsinki-Bericht zum Sport (1999)
Auf dem Wiener Gipfel von 1998 hat der Europäische Rat die EU Kommission aufgefordert einen Bericht mit Hinblick auf den Schutz der sportlichen Strukturen Europas zu entwickeln.
Der Helsinki-Bericht zum Sport soll Antworten auf bestimmte negative Entwicklungen im Sport geben, die seine pädagogischen und sozialen Funktionen nachhaltig beeinträchtigen. Zu diesen zählen beispielsweise Doping und die zunehmende Kommerzialisierung.
Das Dokument umfasst vier Schlüsselaspekte:
A. Die exzessive Kommerzialisierung
B. Der Schutz jugendlicher Sportler
C. Die Dopingbekämpfung
D. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Sports
Auf die Frage, ob die Kommission garantieren kann, dass die zurzeit im Sport zu beobachtenden Entwicklungen nicht die derzeitigen Strukturen und die gesellschaftlichen Funktion des Sports in Frage stellen, antwortete die Kommission entschieden mit: nein (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 1999b, S. 10) Da der EU Kommission vertraglich noch keine Kompetenzen eingeräumt wurden, ist sie nicht weisungsbefugt. Das Fazit des Helsinki-Berichts sagt aus, dass die EU Kommission neue Partnerschaften zwischen den europäischen Institutionen, den Mitgliedsstaaten und den Sportverbänden initiieren möchte. Laut der Kommission kann isoliertes Vorgehen in eine Sackgasse führen. Die EU, ihre Mitgliedsstaaten und die Sportverbände müssen einen Sport fördern, der seiner sozialen Rolle treu bleibt und gleichzeitig die Großkonzerne mit einbindet, um an Fördermittel zu gelangen.
3. Das Weißbuch Sport (2007)
Laut Definition ist ein Weißbuch eine Sammlung von Vorschlägen zum Vorgehen in einem bestimmten politischen Bereich. Im ursprünglichen Sinne ist es eine Dokumentensammlung, die von einer Regierung eines Staates veröffentlicht wird, um Orientierung über politische Fragen zu geben (vgl. Weber-Fas, 1995, S. 570).
Wird ein Weißbuch der EU Kommission von Rat und Parlament angenommen, kann aus ihm ein konkreter Aktionsplan entstehen. Ein solcher Aktionsplan ist Teil der Intentionen, die die KOM mit dem Weißbuch Sport verfolgen. Der Aktionsplan („Pierre de Coubertin“), der aus dem Weißbuch hervorgehen soll, umfasst 53 Aktionspunkte. Ein weiteres Ziel ist die Anregung einer strategischen Diskussion zur Rolle des Sports in Europa. Die EU Kommission will generell Austausch und Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten, den Verbänden und der EU fördern. Die Sichtbarkeit des Sports in der EU soll erhöht werden. Informationen zur Anwendung des EU-Rechts auf den Sportsektor sollen bereitgestellt werden, um die Rechtslage zu entwirren (vgl. DOSB, 2007, S. 1).
Das Weißbuch Sport ist thematisch in die drei Teilgebiete Gesellschaft, Wirtschaft und Organisation (umfasst EU-Recht) untergliedert. Abschließend werden noch einige „Folgemaßnahmen“ erläutert (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2007, S. 19-21).
In den nächsten Unterkapiteln (3.1 – 3.4) wird das Weißbuch inhaltlich vorgestellt.
3.1 Die gesellschaftliche Rolle des Sports
Die gesellschaftliche Rolle des Sports lässt sich grob in sechs Themenkomplexe gliedern:
(A) Verbesserung der Gesundheit durch körperliche Aktivität
Laut EU Kommission sollen bis Ende 2008 neue EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas vorgestellt werden. Konkrete Informationen werden zu diesem Vorhaben nicht gegeben. Die Kommission fordert die Mitgliedsstaaten auf, ihre Bildungs- und Berufsbildungssysteme neu auszurichten. In diesem Zusammenhang setzt sich die EU Kommission beispielsweise dafür ein, den Schulsport stärker zu fördern. Ausgehend von den Erfahrungen des EJES 2004 (Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport) sollen künftig mehr bewegungsfördernde Projekte aktiv unterstützt werden (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2007, S. 4).
(B) Dopingbekämpfung
Die Kommission möchte Partnerschaften zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Länder, der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und Interpol fördern. Eine bessere Zusammenarbeit soll ermöglichen, dass Verfahren, Daten und neue Erkenntnisse schnellst möglich ausgetauscht werden können. Die EU Kommission regt an, dass mit Dopingmitteln strafrechtlich genauso verfahren wird, wie mit illegalen Drogen. Außerdem fordert die EU Kommission die Sportorganisationen auf, eigene Verhaltenskodexe zu erstellen, um präventiv gegen Dopingmissbrauch vorzugehen (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2007, S. 5).
(C) Sport in der Bildungspolitik
An Schulen soll ein europäisches Siegel für besonderes Engagement im Sportbereich eingeführt werden. Außerdem will die Kommission Schulen durch ein verbessertes Sportangebot attraktiver für die Schülerinnen und Schüler machen. Insgesamt soll an Schulen und Universitäten mehr Zeit für Sportangebote investiert werden. Die EU Kommission will die Mitgliedsstaaten dazu auffordern, sportbezogene Maßnahmen im Rahmen ihrer Strukturfonds zu berücksichtigen. Im Bereich der nicht formalen Bildung will die Kommission Ehrenamt und aktive Bürgerschaft fördern. In diesem Bereich sind zum Beispiel Austauschprogramme zwischen den EU Ländern angedacht (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2007, S. 5-7).
(D) Kampf gegen Rassismus und Gewalt
Die EU-Kommission testet, nach eigenen Angaben, neue Rechtsinstrumente und möchte im Zuge dessen EU weit neue Standards zur Vermeidung von öffentlichen Ausschreitungen etablieren. Entsprechende Aktivitäten sollen auch in bereits bestehende Programme (z.B. DAPHNE III, Jugend in Aktion und Bürger für Europa) integriert werden. Die EU Kommission setzt sich für den Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten, internationalen Organisationen, Sportorganisationen, Strafverfolgungsbehörden und anderen Akteuren, wie zum Beispiel Fanclubs ein. Außerdem möchte die Kommission, dass EU weite Polizeischulungen durchgeführt werden. Die Beamten der verschiedenen Länder sollen auf das gleiche Niveau gebracht werden, um besser kooperieren zu können. Desweiteren sollen, laut EU Kommission, bewährte Verfahren ausgetauscht werden (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2007, S. 9).
(E) Sport und nachhaltige Entwicklung
Europäische, aber auch internationale Sportorganisationen sollen aufgefordert werden, bei Großveranstaltungen „Umweltmanagementsysteme“ einzusetzen, die dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen. Desweitern möchte die EU Kommission Umweltzeichen für besonders umweltschonende Veranstalter vergeben (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2007, S. 11).
[...]
[1] Wie die Autoren des Weißbuches Sport übernehme ich die Definition für „Sport“ des Europarates: „[Als Sport gilt] jegliche Form körperlicher Ertüchtigung, die innerhalb oder außerhalb von Vereinen betrieben wird, um die körperliche und seelische Verfassung zu verbessern, zwischenmenschliche Beziehungen zu entwickeln oder ergebnisorientierte Wettkämpfe auf allen Ebenen zu bestreiten.“ (Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2007, S. 2)
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