Die wesentlichen Punkte einer Beratung sind von Schwarzer & Posse 1986 wie
folgt festgehalten worden:
„Beratung ist eine freiwillige, kurzfristige, oft nur situative, soziale Interaktion
zwischen Ratsuchenden (Klienten) und Berater mit dem Ziel, im
Beratungsprozess eine Entscheidungshilfe zur Bewältigung eines vom Klienten
vorgegebenen aktuellen Problems durch Vermittlung von Informationen und/oder
Einüben von Fertigkeiten zu erarbeiten.“ (vgl. Schwarzer, Ch. & Posse, N., 1986,
S.634).
Dietrich (1983) hebt v.a. den aktiven Lernprozess, der von Seiten des Beraters
beim Klienten in Gang gebracht wird, hervor, durch den v.a. die
Selbsthilfebereitschaft des Klienten verbessert werden soll. (vgl. Krause, Chr.,
2003, S.22).
Drei verschiedene Anlässe zu einer Beratung können unterschieden werden:
Einmal Informationsbedarf, den man bei bestimmten anstehenden
Entscheidungen evtl. entwickelt, einmal die inadäquate Belastung bzw.
Entlastung, und Prävention zur Verhinderung von antizipierten Problemen, die
ohne Beratung auftreten könnten. (S. 28).
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines zur Beratung und Familienberatung: Definition und Überblick
2. Verschiedene Beratungsansätze
2.1 Systemische Beratung und Familienberatung
2.1.1 Fallbeispiel I: aggressives Verhalten bei Kindern
2.1.2. Fallbeispiel II: Trennung und Scheidung der Eltern
2.2 Verhaltenstheoretische Ansätze
2.2.1 Fallbeispiel
3. Studien zum Thema
3.1 Studie von Straus, Höfer und Gmür
3.2 Untersuchung zur sozialpädagogischen Familienberatung von Riemann
4. Schluss
1. Allgemeines zur Beratung und Familienberatung: Definition und Überblick
Die wesentlichen Punkte einer Beratung sind von Schwarzer & Posse 1986 wie folgt festgehalten worden:
„Beratung ist eine freiwillige, kurzfristige, oft nur situative, soziale Interaktion zwischen Ratsuchenden (Klienten) und Berater mit dem Ziel, im Beratungsprozess eine Entscheidungshilfe zur Bewältigung eines vom Klienten vorgegebenen aktuellen Problems durch Vermittlung von Informationen und/oder Einüben von Fertigkeiten zu erarbeiten.“ (vgl. Schwarzer, Ch. & Posse, N., 1986, S.634).
Dietrich (1983) hebt v.a. den aktiven Lernprozess, der von Seiten des Beraters beim Klienten in Gang gebracht wird, hervor, durch den v.a. die Selbsthilfebereitschaft des Klienten verbessert werden soll. (vgl. Krause, Chr., 2003, S.22).
Drei verschiedene Anlässe zu einer Beratung können unterschieden werden: Einmal Informationsbedarf, den man bei bestimmten anstehenden Entscheidungen evtl. entwickelt, einmal die inadäquate Belastung bzw. Entlastung, und Prävention zur Verhinderung von antizipierten Problemen, die ohne Beratung auftreten könnten. (S. 28).
In der Familienberatung steht das Lösen familiärer Probleme im Vordergrund. Es gibt hierbei einige Vorraussetzungen, die dabei nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, der gesetzlichen Grundlage für Familienberatungsstellen, eingehalten werden müssen. Dazu zählen v.a. Multidisziplinarität, d.h. es sollen Menschen mit verschiedenen beruflichen Backgrounds zusammen arbeiten, so z.B. Ärzte und Erzieher, Sozial- und Heilpädagogen wie auch Psychologen. Des weiteren sollen alle Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund Zugang zu einer Familienberatung bekommen. Die Inanspruchnahme einer Beratung sollte freiwillig erfolgen und es muss gewährleistet sein, dass bereitgestellte Daten vertraulich behandelt werden.
Im Laufe einer Beratung sollen v.a. die vorhandenen Ressourcen innerhalb der Familie, die es dieser möglich machen, Lösungen für ihr Problem zu finden, gefördert und gestärkt werden. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/ Familienberatung).
Nachfolgend soll das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz, das oben bereits genannt wurde, näher erläutert werden. 1991 neu verfasst, wurden die gesetzlichen Hilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr nun aus einer ganz anderen Sicht festgehalten. Waren früher die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung und Arbeitserziehung oder die Rettung von Kindern vor dem gefährdenden Einfluss ihrer Eltern“ die vorrangige Augabe der Jugendhilfe, so sind es nach der Neuverfassung des Gesetzes nun „ die Förderung der Entwicklung junger Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft … in unterschiedlichen Lebenssituationen.“ (Brünger, M., 2002, S.133, zitiert nach Wiesner et al. , 1995).
So wurde z.B. die bis dato vorhandene Unterteilung in die Begriffe „Jugendpflege“ und „Jugendfürsorge“, Also die Unterteilung in Maßnahmen für gesunde und Maßnahmen für kranke Kinder und Jugendliche, beendet. Auch greift das Gesetz jetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Volljährige bis zum 27. Lebensjahr, und Kinder sind als Adressaten des Gesetzes mehr herausgehoben als bisher, sie werden v.a. in alle Vorgänge, die sie betreffen, mit einbezogen. (vgl. Brünger, M., 2002, S. 133-134).
2. Verschiedene Beratungsansätze
Es existieren eine Vielfalt von Beratungsansätzen, von denen einige hier vorgestellt werden sollen. Ken Wilber, ein Bewusstseinsforscher und Philosoph, hat ein Quadrantenmodell entworfen, mit dem er zu erklären versucht, dass alle Theorien zumindest zum Teil, zutreffen, weil sie die Wirklichkeit aus einer der vier Perspektiven betrachten. Diese Perspektiven sind einmal die Innenperspektive, die sich mit inneren subjektiven Prozessen beschäftigt, dann die Außenperspektive, die sich auf beobachtbare Verhaltensweisen und Sachverhalte bezieht. Diese beiden Perspektiven sind individuell, also auf das Individuum bezogen. Die beiden anderen, Verstehen, also Intersubjektives Erleben, und Machen, also Systeme, soziale Gegebenheiten und Umwelten, sind dagegen kollektiv, also auf andere bezogen.
Die verschiedenen Beratungsansätze lassen sich in diese vier Quadranten wie folgt einordnen: Eine individuelle Innenperspektive weisen sowohl die psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Ansätze auf, als auch humanistisch-psychologische Ansätze und kognitive analytische Ansätze, da für sie v.a. die inneren Vorgänge und das Verstehen dieser von Bedeutung sind. Mehr in die Außenperspektive einzuordnen wären hingegen verhaltenstheoretisch begründete Ansätze wie z.B. Verhaltensmodifikation.
Gruppenberatung lässt sich weiterhin in den eher verstehensorientierten kollektiven Quadranten einordnen, da sich diese Art der Beratung ja auf mehrere Individuen bezieht. Systemische Beratung zu guter Letzt ist im lösungsorientierten kollektiven Quadranten angesiedelt.
Familienberatung hat generell eine kollektive Perspektive, lässt sich also in die beiden letztgenannten Perspektiven einordnen, je nach Ausrichtung. (vgl. Thiel, H.-U., 2003, S.119-126).
Anders unterteilt wird Familientherapie von E.Steiner et al.: Er ordnet die Richtungen der Therapie in psychoanalytisch, entwicklungsorientiert und systemisch ein. Da sich diese Arbeit aber mit der Beratung und nicht mit Therapie befasst, wird dies hier nur am Rande erwähnt. (vgl. Steiner, E. et al. 2002, S. 8).
Im folgenden Teil wird näher auf die beiden Formen der systemischen und der verhaltensorientierten Familienberatung eingegangen. Diese werden erläutert und jeweils durch ein bis zwei Fallbeispiele ergänzt.
2.1 Systemische Beratung und Familienberatung
Systemische Berater und Therapeuten wollen v.a. wissen bzw. herausfinden, welche Regeln und Überzeugungen dem Verhalten und auch Erleben der Menschen zugrunde liegen und wie man diese eventuell verändern könnte.
Im Vergleich zum linear-kausalen Denken weist das relativ neue systemische Denken eine Reihe von Unterschieden auf. Wo die „alte“ Sichtweise z.B. Ursachen sucht, sucht die „neue“ nach Regeln, mit deren Hilfe die Wirklichkeit erklärt werden kann. Im systemischen Paradigma gilt der Satz „Alles ist in Bewegung“ im Gegensatz zum alten „Es gibt die eine Wahrheit“. Auch geht die systemische Sichtweise davon aus, dass das System, in dem wir leben, komplex ist und seine eigenen Gesetzmäßigkeiten aufweist, und der Mensch die Welt alleine nicht verändern kann. Die Sichtweise des linearen Denkens, dass die Theorie die Wirklichkeit abbilden kann, wird hier auch verworfen, viel mehr wird angenommen, dass dem nicht so ist, weil es nicht die Wirklichkeit für jedermann ist, sondern nur die in Beziehung zu ihrem Beobachter. (vgl. Krause, Chr., 2003, S. 127-134).
Nach Arist von Schlippe wird der systemische Ansatz folgendermaßen erklärt: ein Problem ist nicht eine Sache die einer einzelnen Person zuzuschreiben ist sondern durch mehrere Menschen verursacht, die alle miteinander kommunizieren bzw. interagieren. Jeder sieht das Problem nun anders, aus seiner individuellen Perspektive, die aber auch gleichzeitig die Wirklichkeit ist. Der Berater versucht nun, die vorhandenen Ressourcen ausfindig zu machen und dadurch nach Lösungen zu suchen. So fragt er z.B. die einzelnen Personen was generell gut läuft / lief. Dies ist im systemischen Ansatz wichtiger als das Problem, also das was nicht gut läuft. Die Herausforderung dabei ist nun, eine gemeinsame „Kooperationsbeziehung“ zwischen allen Beteiligten zu errichten. (vgl. von Schlippe, A., S.30-31).
Um nun zur systemischen Famlienberatung zu kommen, wird zuerst einmal die Familie als System betrachtet. Die Elemente dieses Systems sind die einzelnen Familienmitglieder, die Relationen sind die Kommunikationen, um die es in der Beratung geht. Von Interesse sind nun die Muster dieser Kommunikationen und auch die Relation dieser. Wenn man jetzt weiß, dass jedes Mitglied der Familie das Geschehen und die Kommunikation subjektiv erlebt, liegt es nahe, dass Störungen dieser Kommunikation relativ schnell auftreten können.
Der Berater muss die Regeln identifizieren, nach denen die Kommunikation in der Familie abläuft. Das Warum ist hierbei weniger wichtig. Um die Sichtweise der einzelnen Mitglieder in Erfahrung zu bringen, eignet sich das so genannte „zirkuläre Fragen“ besonders gut. Mit dieser Technik kann man auch hervorbringen, wie jeder meint dass der andere es sieht. Dazu wird jedes Mitglied der Familie über bestimmte Aspekte der Kommunikation und der Beziehung zu den anderen befragt, um Unterschiede herauszuarbeiten, da jeder eine andere Sichtweise an den Tag legen wird. Allein dadurch, dass die anderen nun die Sichtweisen ihrer Familie kennen, können Veränderungen eintreten oder gar Lösungen in Sichtweite geraten. Es gibt natürlich noch weitere Techniken in der systemischen Familienberatung, wie z.B. das so genannte „Joining“ oder „Arbeit an den Grenzen“, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden soll. (vgl. Krause, Chr., 2003, S.172-181).
Nach K. Ludewig ist die systemische Beratung in Familien eine Hilfe für deren Mitglieder, die bereits vorhandenen Ressourcen besser nutzen zu können und die vorhandenen Probleme durch Alternativen zu ersetzen. Es kann sich bei der Beratung auch um Anleitung oder Begleitung handeln, je nach den Bedürfnissen und der Lebenssituation der betroffenen Familie. (vgl. Ludewig, 2002, S.71).
Im Folgenden werden zum besseren Verständnis der Durchführung des systemischen Ansatzes zwei Fallbeispiele aus unterschiedlichen Bereichen der Familienberatung und die jeweilige durchgeführte Intervention näher erläutert.
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- Quote paper
- Petra Effenberger (Author), 2008, Familienberatung - Überblick über verschiedene Beratungsansätze und Studien zum Thema, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122871
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