[...] Beide Pläne wurden vom Ministerium für Umwelt bearbeitet und setzen sich aus einem Teil A mit textlichen Festlegungen, sowie einem Teil B mit zeichnerischen Festlegungen zusammen. Im Anschluss an eine überblicksartige Einführung in die Planungshierarchie Deutschlands und die saarländischen Besonderheiten der Raumordnung folgt eine kritische Analyse der beiden Teilpläne. Dabei wird das methodische Vorgehen für den Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“ wie folgt ablaufen: Zunächst wird jeweils der Inhalt des aktuellen Plans aufgeführt wonach sich ein Vergleich - allerdings ohne Wertung - mit dem vorherigen Plan vom 18. Dezember 1979 anschließt. Darauf folgt die Kritik, die sowohl positive als auch negative Aspekte beleuchtet. Es werden alle Punkte aufgeführt, jedoch aus Gründen der Vielzahl an Festlegungen, Analyseschwerpunkte auf ausgewählte Themenkomplexe gesetzt. Die vorgenommene Auswahl beruht weitestgehend auf dem Kenntnisstand des Autors oder auf dem verfügbaren Informationsmaterial.
Zur Vervollständigung einiger Informationen wurde ein informelles Interview am 9.12.2005 mit Herrn Ulrich Plewka vom Ministerium für Umwelt durchgeführt. Aussagen seitens Herrn Plewkas wurden mit „(Plewka)“ kenntlich gemacht.
Für den Landesentwicklungsplan „Siedlung“ wird eine etwas andere Analyse-methodik verwendet, da dieser Plan die derzeitige Situation im Saarland nicht optimal darstellt, die Fortschreibung noch nicht abgeschlossen und deshalb nicht einsehbar ist. Aufgrund dieser Tatsache wird die Analyse des Landesentwicklungs-plans „Siedlung“ sehr viel kürzer ausfallen und eher einer kurzen Zusammenfassung ähneln.
Für beide Pläne gilt, dass Ziffern der zitierten Plansätze als Zahlen in Klammern gesetzt sind. Punkte des Inhaltsverzeichnisses der analysierten Pläne werden meistens nicht als eigene Punkte in dem Inhaltsverzeichnisses dieser Arbeit aufgelistet, sondern finden sich in den Abschnitten mit dem Titel „Inhalt“ wieder.
Durch die vielfältigen Ansprüche an den Raum mit begrenzten Ressourcen werden durch die beiden Teilpläne des Landesentwicklungsplans des Saarlandes unter-schiedliche Nutzungsansprüche an den Raum koordiniert und gegeneinander abgewogen.
Wie diese anspruchsvolle Aufgabe in dem flächenmäßig sehr kleinen Saarland am Rande der Republik gelöst wurde und welche Folgen auftreten könnten, wird in dieser kritischen Analyse wertend dargestellt.
Inhalt
1 Einleitung
2 Die Planungshierarchie in Deutschland
2.1 Planungsebenen
2.2 Das saarländische Planungssystem
3 Kritische Analyse des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Umwelt“ (LEPl „Umwelt“)
3.1 Aufbau, Struktur und grundsätzliche Neuerungen
3.2 Analyse der Vorbemerkungen
3.2.1 Inhalt
3.2.2 Neuerungen
3.2.3 Kritik
3.3 Analyse der Ziele der Raumordnung: Die Vorranggebiete
3.3.1 Inhalt
3.3.2 Neuerungen
3.3.3 Kritik
3.4 Analyse der Ziele der Raumordnung: Die Verkehrsverbindungen
3.4.1 Inhalt
3.4.2 Neuerungen
3.4.3 Kritik
3.5 Analyse der Ziele der Raumordnung: Die Standort- und Trassenbereiche
3.5.1 Inhalt
3.5.2 Neuerungen
3.5.3 Kritik
3.6 Analyse der Ziele der Raumordnung: Die Fachlichen Ziele
3.6.1 Inhalt
3.6.2 Neuerungen
3.6.3 Kritik
4 Kritische Analyse des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Siedlung“ (LEPl Siedlung)
4.1 Aufbau und Struktur
4.2 Räumliche Struktur des Landes
4.2.1 Inhalt
4.2.2 Kritik
4.3 Zentrale Orte und Siedlungsachsen
4.3.1 Inhalt
4.3.2 Kritik
5 Zusammenfassung und Fazit
6 Literaturverzeichnis
Anhang: Fragen zum Interview mit dem Umweltministerium des Saarlandes am 09.12.05
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis:
Abbildung 1: Planungshierarchie in Deutschland
Abbildung 2: Raumkategorien im Saarland
Abbildung 3: Verlauf der Verkehrsträger im Saarland
Abbildung 4: Regionalpark im Saarland
Abbildung 5: Regionalpark im Saarland
Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung Saarland
Abbildung 7: Zentrale Orte und raumordnerische Siedlungsachsen.
Tabelle 1: Überlagerung von Vorranggebieten.
Tabelle 2: Überlagerung von Vorranggebieten im LEPl „Umwelt“ 2004
1 Einleitung
Der Landesentwicklungsplan des Saarlandes stellt, neben dem Landesplanungs- gesetz, das wichtigste Planungsinstrument für das Land dar. Im Unterschied zu Baden-Württemberg umfasst der Landesentwicklungsplan zwei getrennte Teilab- schnitte. Zurzeit sind dies zum einen der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ vom 13. Juli 2004 und zum anderen der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Siedlung“ vom 9. Oktober 1997.
Beide Pläne wurden vom Ministerium für Umwelt bearbeitet und setzen sich aus einem Teil A mit textlichen Festlegungen, sowie einem Teil B mit zeichnerischen Festlegungen zusammen.
Im Anschluss an eine überblicksartige Einführung in die Planungshierarchie Deutschlands und die saarländischen Besonderheiten der Raumordnung folgt eine kritische Analyse der beiden Teilpläne. Dabei wird das methodische Vorgehen für den Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“ wie folgt ablaufen:
Zunächst wird jeweils der Inhalt des aktuellen Plans aufgeführt wonach sich ein Vergleich - allerdings ohne Wertung - mit dem vorherigen Plan vom 18. Dezember 1979 anschließt. Darauf folgt die Kritik, die sowohl positive als auch negative Aspekte beleuchtet. Es werden alle Punkte aufgeführt, jedoch aus Gründen der Vielzahl an Festlegungen, Analyseschwerpunkte auf ausgewählte Themenkomplexe gesetzt.
Die vorgenommene Auswahl beruht weitestgehend auf dem Kenntnisstand des Autors oder auf dem verfügbaren Informationsmaterial.
Zur Vervollständigung einiger Informationen wurde ein informelles Interview am 9.12.2005 mit Herrn Ulrich Plewka vom Ministerium für Umwelt durchgeführt. Aussagen seitens Herrn Plewkas wurden mit „(Plewka)“ kenntlich gemacht.
Für den Landesentwicklungsplan „Siedlung“ wird eine etwas andere Analyse- methodik verwendet, da dieser Plan die derzeitige Situation im Saarland nicht optimal darstellt, die Fortschreibung noch nicht abgeschlossen und deshalb nicht einsehbar ist. Aufgrund dieser Tatsache wird die Analyse des Landesentwicklungs- plans „Siedlung“ sehr viel kürzer ausfallen und eher einer kurzen Zusammenfassung ähneln.
Für beide Pläne gilt, dass Ziffern der zitierten Plansätze als Zahlen in Klammern gesetzt sind. Punkte des Inhaltsverzeichnisses der analysierten Pläne werden meistens nicht als eigene Punkte in dem Inhaltsverzeichnisses dieser Arbeit aufgelistet, sondern finden sich in den Abschnitten mit dem Titel „Inhalt“ wieder.
Durch die vielfältigen Ansprüche an den Raum mit begrenzten Ressourcen werden durch die beiden Teilpläne des Landesentwicklungsplans des Saarlandes unter- schiedliche Nutzungsansprüche an den Raum koordiniert und gegeneinander abgewogen.
Wie diese anspruchsvolle Aufgabe in dem flächenmäßig sehr kleinen Saarland am Rande der Republik gelöst wurde und welche Folgen auftreten könnten, wird in dieser kritischen Analyse wertend dargestellt.
2 Die Planungshierarchie in Deutschland
2.1 Planungsebenen
Um räumliche bzw. regionale Disparitäten in der Bundesrepublik Deutschland auszugleichen, werden durch die Raumordnung Nutzungsansprüche an den Raum koordiniert. Die Raumordnung ist dabei kein gesetzlich festgelegter Begriff, sondern eher als Auftrag zu verstehen. Sie ist hierarchisch aufgebaut, d.h. es gibt die Bundes-, Länder-, Regional-, und Kommunalebene (Abb.1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Planungshierarchie in Deutschland (Quelle: http://www.isl.uni-karlsruhe.de/vrl/swvl/ sw08planungsprozess.html, 05.12.05)
Zwischen der Bundes- und Länderebene steht die Ministerkonferenz für Raum- ordnung (MKRO), ein Gremium, in dem die Planungsabsichten des Bundes bzw. der Länder gebündelt und abgestimmt werden.
Die Raumordnung in Deutschland funktioniert jedoch nicht ausschließlich als „top- down“ System, sondern im so genannten Gegenstromprinzip (§ 1 (3) ROG von 1997), wodurch eine verstärkte Kommunikation möglich ist.
Die verschiedenen Ebenen besitzen verschieden Kompetenzen und Aufgaben, die mit den jeweiligen Instrumenten nachfolgend erläutert werden:
Die Ebene desBundesbesitzt eine Rahmenkompetenz. Allgemeine Vorschriften sind im Raumordnungsgesetz (ROG) in seiner Fassung vom 18.8.1997 in §1 (Aufgabe und Leitvorstellungen der Raumordnung) und 2 (Grundsätze der Raum- ordnung) niedergelegt.
Der Bund entwickelt Leitbilder, die in einem nichtverbindlichen „Raumordnungs- politischen Orientierungsrahmen“ dargestellt werden und von den Ländern und Gemeinden auszufüllen bzw. zu konkretisieren sind. Daneben gibt es Raumord- nungsberichte, die einen Überblick über die räumliche Situation in Deutschland geben sollen und vom BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) ausge- arbeitet werden.
AufLänderebenewerden Landesentwicklungsprogramme/Landesentwicklungs- pläne erstellt. Gesetzesgrundlagen sind das ROG § 8 und die jeweiligen Landesplanungsgesetze. Planungsträger sind z.B. in Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium, im Saarland das Ministerium für Umwelt.
DieRegionalebeneist nur dann von Bedeutung, wenn das Gebiet eines Landes die Verflechtungsbereiche mehrerer zentraler Orte oberster Stufe umfasst (nach: § 8 (1) ROG). In dem Fall muss ein Regionalplan erstellt werden. Die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan werden nachrichtlich übernommen und dürfen nicht ge- ändert werden.
Auf derKommunalenEbene haben die Gemeinden Planungshoheit. Ihr Instrument ist die Bauleitplanung, die den behördenverbindlichen Flächennutzungsplan und den rechtsverbindlichen Bebauungsplan beinhaltet. Gesetzliche Grundlagen bilden das Grundgesetz (GG) § 28, das jeweilige Landesplanungsgesetz und das Bauge- setzbuch.
Darüber hinaus gibt es das 1996 von derEUentwickelte „Europäische Raum- entwicklungskonzept“ (EUREK).
Die EU besitzt derzeit noch keine oroginäre Raumordnungskompetenz, kann sich jedoch über die jeweiligen Fachplanungen sehr stark einbringen.
2.2 Das saarländische Planungssystem
Grundlage des saarländischen Planungssystems ist neben dem ROG auch das Saarländische Landesplanungsgesetz (SLPG) vom 12. Juni 2002. Als Landes- planungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt genannt.
In § 2 wird unter anderem erläutert, welche Inhalte im Landesentwicklungsplan darzustellen sind:
(5) Der Landesentwicklungsplan enthält Festlegungen zur Raumstruktur, insbesondere zu:
1. der anzustrebenden Siedlungsstruktur; hierzu gehören mindestens a) Raumkategorien, b) zentrale Orte, c) Achsen, d) Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe),
2. der anzustrebenden Freiraumstruktur; hierzu gehören mindestens a) großräumig übergreifende Freiräume und Siedlungszäsuren, b) schutzbezogene Festlegungen für Natur und Landschaft sowie für Hoch- und Grundwasserschutz, c) nutzungsbezogene Festlegungen für Rohstoffgewinnung, Landwirtschaft sowie für Freizeit und Erholung,
3. den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur; hierzu gehören mindestens a) Verkehrsinfrastruktur und Umschlaganlagen von Gütern, b) Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.
Daraus lässt sich erkennen, dass die Inhalte des saarländischen Landesent- wicklungsplans denen entsprechen, die in Baden-Württemberg im Landes- entwicklungsplan und im Regionalplan aufgeführt sind (LplG Abschnitt 1 und 2). Die Ebene der Region als Planungsebene existiert aus Gründen der geringeren Flächenausdehnung des Saarlandes nicht. Dadurch kommt dem Landesent- wicklungsplan im Saarland besondere Bedeutung zu, da für die Kommunale Ebene in diesem Plan bereits eine Konkretisierung eines breiten Themenkomplexes vorgenommen sein muss.
3 Kritische Analyse des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Umwelt“ (LEPl „Umwelt“)
3.1 Aufbau, Struktur und grundsätzliche Neuerungen
Der aktuelle Landesentwicklungsplan „Umwelt“ enthält ausschließlich Ziele zur Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur. Die textlichen Fest- legungen schließen an die Ziele mit Begründungen/Erläuterungen an.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle bereits, dass der vorherige Plan ausschließlich Grundsätze umfasst, jedoch im Anhang eine lange Auflistung von Gebieten beinhaltet, zu denen Zielsetzungen festgelegt werden.
Der Aufbau und Inhalt des Planes gliedert sich in die folgenden Ziele:
- Für den angestrebten Schutz der freien Landschaft und der Naturgüter: Festlegung von Vorranggebieten für Naturschutz, Freiraumschutz, Grundwasserschutz und Hochwasserschutz.
- Für die angestrebten räumlichen Verteilungen der Flächennutzungen: Festlegung von Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Windenergie und Landwirtschaft.
- Für die angestrebte räumliche Verteilung der punktuellen Infrastruktur: Festlegung von Standortbereichen für Rohstoffwirtschaft, kulturelles Erbe, Tourismus, besondere Entwicklungen, Binnenschifffahrt und Luftverkehr.
- Für die angestrebte räumliche Verteilung der Verkehrsinfrastruktur: Sicherung der raumordnerisch relevanten Netzstrukturen für Straße, Schiene und Wasserstraße und ihrer Trassenbereiche (nach (7)).
Der Plan von 1979 enthält weitere Bereiche als Planungsgegenstand. So werden die Abfallbeseitigungen in Form von Deponien kenntlich gemacht, sowie Wohn- siedlungstätigkeit und technischer Umweltschutz (Immissionsschutz) abgedeckt.
Neu aufgelistet sind dagegen der Hochwasserschutz, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung und kulturelles Erbe.
Es lässt sich außerdem eine völlig überarbeitete Vorgehensweise bei den Darstellungen und Bezeichnungen der Inhalte des Plans erkennen. Im aktuellen Landesentwicklungsplan werden die vorher vielzähligen Einteilungen der Gebiete, Flächen und Maßnahmen „gebündelt“ und als so genannte Vorranggebiete, Ver- kehrsverbindungen, Standort- und Trassenbereiche und fachliche Ziele kate- gorisiert.
Durch ein „Agrarstrukturelles Entwicklungskonzept“ ist die Grundlage für die Abgrenzung von Vorranggebieten für Landwirtschaft besser gegeben und auch für andere Bereiche sind neben den Datengrundlagen auch die Erhebungsmethoden viel besser geworden. So wurden Vorranggebiete für Naturschutz früher anhand von bestehenden Landschaftsschutzgebieten bzw. Naturschutzgebieten ausgewiesen, welches nun durch eine umfassende Biotopkartierung geschah. Ein Manko ist jedoch die fehlende Darstellung der Kaltluftgebiete. Diese sind ökologisch sehr wichtig, wurden aber nicht aufgenommen (Plewka).
Durchgängig wird das Prinzip der Nachhaltigkeit in allen Bereichen aufgegriffen. Dieser Aspekt zählt wohl zu einem der wichtigsten Neuerungen des Landesent- wicklungsplans „Umwelt“ für das Saarland. Zusammen mit den oben genannten, neu aufgelisteten Bereichen zeigt der Plan aktuelle Vorhaben und Zustände, wodurch er der heutigen Situation und modernen Entwicklungen der Gesellschaft angepasst wurde.
3.2 Analyse der Vorbemerkungen
3.2.1 Inhalt
Aufgabe des Landesentwicklungsplans
Die Aufgabe des Landesentwicklungsplans ist es, die „Flächenansprüche an den Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen Nutzungen unter Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte zu koordinieren und zu sichern“ (1). Es werden Ziele der Raumordnung festgelegt, die die Naturgüter unmittelbar oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben (nach: (2)). Diese verbindlichen Ziele werden insbe- sondere gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften bedeutsam (nach: (3)).
Aufbau und Inhalt des Landesentwicklungsplans
Dieser Abschnitt wurde in Punkt 3.1 bereits ausreichend dargestellt.
Übergeordnete Prinzipien
Die Umsetzung der raumordnerischen Leitvorstellungen wird unter den Prinzipien der Gleichwertigkeit, der Nachhaltigkeit und der dezentralen Konzentration vorgenommen, wobei Letzteres vorbeugend gegenüber einer weiteren Zersiedelung intakter Landschaftsräume wirken soll. Demnach werden Schwerpunkträume mit einzelnen Nutzungen gebildet (nach: (9) bis (12)).
Räumliche Leitvorstellungen
Neben verschiedenen räumlichen Leitvorstellungen, die die Sicherung von Vorrangebieten anmerken, wird eine spezielle strukturräumliche Gliederung des Saarlandes, die in Abbildung 2 graphisch verdeutlicht werden soll, beschrieben:
- Kernzone des Verdichtungsraumes:
Es werden verschiedene Leitvorstellungen, wie z.B. Herstellung eines Systems ökologischer Entwicklungsbereiche in band- oder inselförmiger Form, Erhaltung des kulturellen Erbes, Entwicklung der Naherholung genannt.
Als ein geeignetes Instrument zur Erreichung der Leitvorstellung wird an dieser Stelle erstmals der Regionalpark erwähnt (15).
- Randzone des Verdichtungsraumes:
In dieser Zone soll besonders eine Sicherung der landschaftsbezogenen Nutzungen geschehen (16).
- Ländlicher Raum:
Aufgaben sind in dieser Zone die Produktion von Nahrungsmitteln und Holz, Pflege des Landschaftsbildes, Erhaltung der Klimageneration, die Grund- wassererneuerung, der Ferntourismus und die Naherholung.
Als Gestaltungs- und Entwicklungskonzepte werden an dieser Stelle die Einrichtung des Naturparks Saar-Hunsrück und die Biosphärenregion im Bliesgau genannt. Darüber hinaus soll die Zahl der berufsbedingten Pendler minimiert werden (18).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Raumkategorien im Saarland (Quelle: http://www.umwelt.saarland.de/1812.htm:, 20.11.05)
Grenzüberschreitende Abstimmung
Das Saarland soll die Grundlinien der raumordnerischen Zielsetzungen und Pläne mit den unmittelbar angrenzenden Nachbarländern (Rheinland-Pfalz, Lothringen und Luxemburg) abstimmen (19).
Geltungsbereich, Planungszeitraum und Bindungswirkung
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“ wird für das Saarland für einen Zeitraum von zehn Jahren aufgestellt. Die Bindungswirkungen der Ziele richten sich nach § 4 ROG.
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