Die Zeiten im schnelllebigen Geschäft des Profifußballs können sich rasant ändern. Das überproportionale Wachstum dieser Branche macht sich auch in der deutschen Bundesliga bemerkbar. Starkes Wachstum hat dazu geführt, dass die wirtschaftlichen Interessen neben den sportlichen Zielen eine immer bedeutendere Rolle einnehmen. Fußballclubs agieren nunmehr als Fußballunternehmen, die mit Unternehmen aus der Wirtschaft durchaus vergleichbar sind. Wo früher die Bundesligisten noch in einem eingetragenen Verein (e.V.) organisiert waren und das Gemeinnützigkeitsprinzip pflegten, finden sich heute die Lizenzspielerabteilungen vorwiegend in ausgegliederten Kapitalgesellschaften wieder.
Bei der Entwicklung des Marktes reichen die Innenfinanzierungsmittel zur Deckung des Kapitalbedarfs nicht mehr aus. Trotz Rekordeinnahmen durch die TV-Rechtevermarktung und Zuschauerquoten sowie Marketingerlösen auf höchstem Niveau wird stetig versucht, neue Finanzierungsquellen für die Stärkung der Kapitalbasis zu erschließen. Zielpersonen in der heutigen Fußballbranche sind deshalb nicht mehr alleine die Fans, sondern ebenfalls potenzielle externe Kapitalgeber. Auf den ersten Blick scheint der professionelle Fußball also eine positive ökonomische Entwicklung zu nehmen. Wenn aber die wirtschaftlichen Ziele bereits die sportlichen dominieren, ist das bedenklich.
Die DFL Deutsche Fußball Liga (DFL) als Veranstalter der Bundesliga und 2. Bundesliga sieht sich folglich stark veränderten wirtschaftlichen Entwicklungen ausgesetzt, auf die es zu reagieren gilt. Deshalb stellt sich die Frage, inwieweit die bisherigen Regulierungen der DFL im heutigen Profigeschäft wirksam hinsichtlich ihrer Zielsetzung sind und welche Effekte sie auf die Bundesliga haben. Außerdem muss hinterfragt werden, ob die implizierten Vorschriften noch zeitgemäß sind oder eine Anpassung an die stark veränderte Marktsituation empfehlenswert ist.
Abstract
2 Theoretische Aspekte der Wettbewerbsregulierung
2.1 Definition der Begriffe Wettbewerb und Regulierung
2.2 Funktionen des Wettbewerbs
2.3 Marktversagen: Definition und Gründe
2.3.2 Externe Effekte und öffentliche Güter
2.3.3 Asymmetrische Informationen
2.4.1 Einordnung und Aufgaben der Wettbewerbspolitik
2.4.2 Wettbewerbspolitische Maßnahmen
3 Wettbewerbsregulierung im professionellen Fußball
3.1 Wettbewerbsstruktur der Bundesliga
3.1.1 Verbandsstruktur des Fußballs in Deutschland
3.1.2 Rechtsformen der Fußballclubs - Bestandsaufnahme Bundesliga
3.1.3 DFL-Lizenzierungsverfahren
3.2 Maßnahmen zur finanziellen Regulierung der Bundesliga
3.2.1 Financial Fairplay-Regelung der UEFA
3.2.2 50+1-Regel
3.2.3 Zentralvermarktung der TV-Rechte
4 Analyse der Finanzregulierung in der Bundesliga
4.1 Ursachen für finanzielle Instabilität
4.2 Finanzsituation der Bundesligen in der Saison 2016/2017
4.3 Wirksamkeit der finanziellen Regulierungsinstrumente
5 Diskussion und Handlungsempfehlungen
6 Schlussbetrachtung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Prinzipal-Agenten-Theorie. Eigene Darstellung in Anlehnung an (Fritsch, 2014, S. 256).
1 Einführung
„Sie managen Klubs, wie sie gemanagt werden sollten, das ganze System in Deutschland ist anders. Man kann keinen Klub besitzen wie in England. Sie geben kein Geld aus, dass sie nicht haben.“ (Schuler, 2012)
Diese Worte von Arsene Wenger, dem ehemaligen Manager des FC Arsenal London, aus dem Jahr 2012 stützen die Expertenmeinungen über die Bundesliga, die demnach, durch ihre vollen Stadien, die geringe Verschuldung und den steigen Umsätzen, in Sachen Profitabilität als Musterliga gilt (dpa, 2012a).
1.1 Problemstellung
Die Zeiten im schnelllebigen Geschäft des Profifußballs können sich rasant ändern. Das überproportionale Wachstum dieser Branche macht sich auch in der deutschen Bundesliga bemerkbar (Sieweck, 2016, S. 24). Keine andere Sportart in Europa ist so populär und präsent. Starkes Wachstum hat dazu geführt, dass die wirtschaftlichen Interessen neben den sportlichen Zielen eine immer bedeutendere Rolle einnehmen. Fußballclubs agieren nunmehr als Fußballunternehmen, die mit Unternehmen aus der Wirtschaft durchaus vergleichbar sind (Modder, 2014, S. 36). Wo früher die Bundesligisten noch in einem eingetragenen Verein (e.V.) organisiert waren und das Gemeinnützigkeitsprinzip pflegten, finden sich heute die Lizenzspielerabteilungen vorwiegend in ausgegliederten Kapitalgesellschaften wieder (Auer, 2014, S. 10–11). Bei der Entwicklung des Marktes reichen die Innenfinanzierungsmittel zur Deckung des Kapitalbedarfs nicht mehr aus. Trotz Rekordeinnahmen durch die TV-Rechtevermarktung und Zuschauerquoten sowie Marketingerlösen auf höchstem Niveau wird stetig versucht, neue Finanzierungsquellen für die Stärkung der Kapitalbasis zu erschließen (Dworak, 2010, S. 105). Zielpersonen in der heutigen Fußballbranche sind deshalb nicht mehr alleine die Fans, sondern ebenfalls potenzielle externe Kapitalgeber (Kloch, 2014, S. 16). Auf den ersten Blick scheint der professionelle Fußball also eine positive ökonomische Entwicklung zu nehmen. Wenn aber die wirtschaftlichen Ziele bereits die sportlichen dominieren, ist das bedenklich. Die exorbitanten Transfersummen und unverhältnismäßig hohen Spielergehälter sind nur eine Folge (Grodde, 2007, S. 168).
Die DFL Deutsche Fußball Liga (DFL) als Veranstalter der Bundesliga und 2. Bundesliga sieht sich folglich stark veränderten wirtschaftlichen Entwicklungen ausgesetzt, auf die es zu reagieren gilt. Regularien, die vor einigen Jahren noch als unumstößlich galten, müssen heute auf den Prüfstand gestellt werden (Zieschang et al., 2004, S. 22). Deshalb stellt sich die Frage, inwieweit die bisherigen Regulierungen der DFL im heutigen Profigeschäft wirksam hinsichtlich ihrer Zielsetzung sind und welche Effekte sie auf die Bundesliga haben. Außerdem muss hinterfragt werden, ob die implizierten Vorschriften noch zeitgemäß sind oder eine Anpassung an die stark veränderte Marktsituation empfehlenswert ist.
1.2 Zielsetzung und Aufbau
Zur Beantwortung dieser Fragen wird in Abschnitt 2 zunächst auf die theoretischen Aspekte der Wettbewerbsregulierung eingegangen, denn diese spiegeln aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung auch die grundlegenden Mechanismen der Fußballbranche wider. Im Speziellen erfolgt dabei zu Beginn eine definitorische Abgrenzung der Begriffe Wettbewerb sowie Regulierung und eine Beschreibung der Funktionen eines Wettbewerbs. Regulatorische Eingriffe sind dann gerechtfertigt, wenn der Markt ohne Regularien versagen würde. Deshalb werden im nächsten Schritt die Gründe für Marktversagen erläutert, bevor die Wettbewerbspolitik sowie deren Maßnahmen näher betrachtet werden.
Abschnitt 3 bezieht sich explizit auf die Wettbewerbsregulierung im professionellen Fußball. Für eine Beurteilung der Wirksamkeit der Regulierungen ist es zunächst wichtig zu wissen, wie der Profifußball strukturiert ist. Deswegen wird im ersten Teil des dritten Abschnittes auf die Verbandsstruktur des Fußballs aus deutscher Perspektive eingegangen. Danach erfolgt eine Bestandsaufnahme der Rechtsformen in der Bundesliga, die für das DFL-Lizenzierungsverfahren von Bedeutung sind. Um eine Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb zu erhalten, müssen sich die Clubs den Vorschriften des Verbandes unterwerfen. Diese Vorschriften sind fest im DFL-Lizenzierungsverfahren verankert, welches Gegenstand des Gliederungspunktes 3.1.3 ist. Da die Entwicklung des Profifußballs vor allem wirtschaftlich geprägt ist, wird sich in dieser Arbeit ausschließlich auf die finanzielle Regulierung beschränkt. Zum Ende dieses Abschnitts werden aufgrund dessen drei wichtige Maßnahmen erörtert, die einen starken Einfluss auf die finanziellen Belange der Bundesligisten haben: die Regelung zum finanziellen Fairplay, die 50+1-Regel und die Zentralvermarktung der TV-Rechte.
Eine Analyse der Finanzregulierung in der Bundesliga erfolgt in Abschnitt 4. Analog zu wirtschaftlichen Märkten kann auch der Fußballmarkt aus diversen Gründen versagen. Aus diesem Grund werden zunächst die Ursachen für finanzielle Instabilität im Profifußball erläutert. Im Anschluss wird mit Hilfe der Finanzsituation der Bundesliga in der Saison 2016/2017 aufzeigt, inwieweit sich die Regularien auf die Bilanzergebnisse der Clubs auswirken. Im letzten Punkt dieses Kapitels wird die Analyse der Wirksamkeit der drei Instrumente vorgenommen.
Am Ende dieser Arbeit wird in Abschnitt 5 die vorangegangene Analyse diskutiert und es werden Handlungsempfehlungen gegeben, bevor in Abschnitt 6 nach einer Schlussbetrachtung der Ausblick folgt.
2 Theoretische Aspekte der Wettbewerbsregulierung
Um einen Überblick über die Dimensionen und verschiedenen Facetten eines Wettbewerbs und dessen Regulierungen zu erhalten, erfolgt zunächst eine Definition dieser Begriffe. Im Anschluss werden die Funktionen, die ein Wettbewerb erfüllen soll, beschrieben sowie die Gründe erläutert, wieso es in einem Markt zum Versagen kommen kann. Um ein solches Versagen zu verhindern, bedarf es einer regulativen Steuerung bzw. Politik (Fischer, 2009, S. 71). Zum Abschluss dieses Kapitels wird deshalb auf die Wettbewerbspolitik eingegangen, indem sie eingeordnet wird, ihre Aufgaben beschrieben und die wettbewerbspolitischen Maßnahmen betrachtet werden.
2.1 Definition der Begriffe Wettbewerb und Regulierung
In der Literatur existieren zahlreiche verschiedene Definitionen des Begriffs Wettbewerb. Allgemein kann er jedoch als Zustand wechselseitiger Abhängigkeit von mindestens zwei rivalisierenden Wettbewerbern beschrieben werden, die das gleiche Ziel verfolgen. Dabei entscheiden außenstehende Dritte darüber, wie die Teilnehmer ihre Ziele in welchem Umfang erreichen (Roth et al., 1971, S. 32). Bei konkretem Bezug des Wettbewerb auf die Marktwirtschaft, lässt er sich als Streben der Wirtschaftssubjekte (z. B. Unternehmen) definieren, die auf ihrem jeweiligen Markt als Anbieter oder Nachfrager agieren und durch gezielte Aktivitäten versuchen, einen größeren Erfolg als ihre Rivalen zu generieren. Messbar ist dieser Erfolg durch Größen wie bspw. Umsatz, Gewinn oder Rentabilität (Olten, 1995, S. 14). In der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb das dominierende Instrument, um wirtschaftliche Entscheidungen zu koordinieren und dabei gesamtwirtschaftlich vorteilhafte Ergebnisse zu bewirken. Die Unternehmen richten sich nach dem Wettbewerb und auf Basis dessen wird über Produktwahl und -menge sowie für welche Endverbraucher sie hergestellt werden, entschieden. Um einen funktionierenden Wettbewerb gewährleisten zu können, sind Markttransparenz, Flexibilität und freie Zugänglichkeit des Marktes wichtige Voraussetzungen. Außerdem stellen die ökonomischen Freiheitsrechte eine wichtige Bedingung dar. Hierzu zählen die freie Wahl der Unternehmenstätigkeit, des Konsums und des Arbeitsplatzes (Basseler et al., 2010, S. 190).
Literarisch ebenfalls viel diskutiert wird der Begriff der Regulation, der definitorisch in den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen mit unterschiedlichen Bedeutungsgehalt gefüllt wird. In der Wirtschaft wird im Allgemeinen jedoch von staatlichen Eingriffen gesprochen, die das Verhalten von Wirtschaftssubjekten beeinflussen und das Ziel haben, unerwünschte Marktergebnisse zu vermeiden und allokatives Marktversagen zu korrigieren. Der Regulierungsbegriff ist also dann angebracht, wenn der Staat sich nicht auf die Rahmensetzung eines Wettbewerbs beschränkt, sondern direkt in das Geschehen eingreift (Döhler & Wegrich, 2010, S. 31–32).
2.2 Funktionen des Wettbewerbs
Wie in Kapitel 2.1 bereits beschrieben, ist der Wettbewerb das zentrale Instrument der Marktwirtschaft. Er erfüllt eine Vielzahl an Funktionen, die sich grundsätzlich in außerökonomische und ökonomische kategorisieren lassen.
Die außerökonomischen oder auch gesellschaftspolitischen Funktionen werden hinsichtlich zwei Aspekten unterschieden. Zum einen soll Wettbewerb die individuelle Freiheit der Marktteilnehmer sichern. Dabei soll der gesellschaftliche Grundwert der Freiheit auch in der Wirtschaft Anwendung finden und konkretisiert sich sowohl in der Handlungs- und Entschließungsfreiheit der Konkurrenten im marktwirtschaftlichen Parallelprozess als auch in der Wahlfreiheit der Wirtschaftssubjekte im marktwirtschaftlichen Austauschprozess (Art.2 Abs.1 GG). Zum anderen fungiert der Wettbewerb als Begrenzung und Kontrolle der wirtschaftlichen Macht. Er ist nur dann funktionsfähig, wenn eine dezentrale wirtschaftliche Ordnung herrscht, d. h. die Konzentration der wirtschaftlichen Macht auf die Teilnehmer des Wettbewerbs verteilt ist (Piekenbrock & Hennig, 2013, S. 40).
Bei Betrachtung der ökonomischen Ebene, lässt sich erkennen, dass der Wettbewerb auch hier zahlreiche Funktionen hat. Grundsätzlich lassen sich hierbei statische und dynamische Aspekte unterscheiden. Zu den statischen Aspekten zählen die Anpassungs- und Koordinierungsfunktion. Der Wettbewerb sorgt dafür, dass die Wirtschaftsteilnehmer eines Marktes das Angebot entsprechend den Konsumentenpräferenzen ausrichten. Die Waren oder Dienstleistungen werden demnach in der Art, der Qualität und der Quantität angeboten, wie sie von den Verbrauchern nachgefragt werden. Da sich Präferenzen der Konsumenten im Hinblick auf den Bedarf im Laufe der Zeit verändern, müssen Unternehmen in der Produktion anpassungsfähig sein. Um die Knappheit der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen lokalisieren zu können, ist für diese beiden Funktionen ein intakter Preismechanismus eine elementare Voraussetzung (Olten, 1995, S. 23). Eng verbunden mit der Anpassungs- und Koordinierungsfunktion ist die Allokationsfunktion. Unternehmen müssen sich zwar im Hinblick auf die Produktion nach den Präferenzen der Nachfrager richten, haben aber gleichzeitig auch immer den Fokus auf die Durchsetzung der eigenen Interessen gerichtet. Aus diesem Grund lenkt der Wettbewerb die knappen Produktionsfaktoren in die gewünschte Verwendungsrichtung und sorgt analog dafür, dass die ökonomischen Ressourcen optimal zum Einsatz kommen (Piekenbrock & Hennig, 2013, S. 32). Ökonomisch erfolgreich sind nur die Marktteilnehmer, die ihre Faktorleistungen Boden, Arbeit, Kapital und Know-how in ihrer Kombination so einsetzen, dass ein Maximum an Produktivität entsteht (Nullmeier, 2005, S. 108). Aufbauend auf der Allokationsfunktion fungiert der Wettbewerb außerdem als Verteilungsmechanismus. Im Genauen geht es dabei um die leistungsgerechte Einkommensverteilung, also die Entlohnung der Produktionsfaktoren entsprechend ihrer Leistung auf dem Wettbewerbsmarkt (Schmidt & Haucap, 2013, S. 15).
Im Zuge des Wettbewerbsparadigmas sind auch die dynamischen Aspekte Anpassungsflexibilität und Innovationsaktivität von Relevanz, um einen funktionsfähigen Wettbewerb gewährleisten zu können (Tolksdorf, 2013, S. 58). Die Anpassungsflexibilität richtet sich nach den laufenden Marktergebnissen. Durch den Wettbewerb wird die Produktion sowohl an die Veränderungen der Nachfrage und Faktorpreise als auch an die Veränderungen der Rahmenbedingungen ständig angepasst (Olten, 1995, S. 19). Die Innovationsfunktion muss in zwei Kategorien separiert werden, die Prozess- und die Produktinnovation. Zum einen soll der Wettbewerb die Wettbewerbsteilnehmer anregen, kostengünstigere Produktionsverfahren zu entwickeln und anzuwenden, zum anderen soll er einen positiven Beitrag zur Entwicklung neuer Produkte und zur Verbesserung bereits bestehender Produkte im Hinblick auf die Qualität leisten. Folglich ist es für Unternehmen durch die ständige Infragestellung des Status Quo sowie durch innovatives und imitatives Agieren möglich, sich gegenüber weniger fortschrittlichen Konkurrenten Kosten- und Gewinnvorteile zu schaffen (Wildmann, 2007, S. 222).
2.3 Marktversagen: Definition und Gründe
Marktversagen ist ein in der Literatur viel diskutierter Begriff, für den keine einheitliche Definition existiert. Grund hierfür ist die differenzierte Auffassung über die Bedeutung des Begriffs Wettbewerb. In der Theorie des vollkommenen Marktes kommt es durch den Preismechanismus zu einem Gleichgewicht, dass eine effiziente Allokation der Ressourcen erreicht. Als effizient werden die Gegebenheiten dann bezeichnet, wenn sie pareto-optimal sind (Frambach, 2018, S. 141). Ein Pareto-Optimum ist ein Zustand, der es nicht möglich macht, eine Position besser zu stellen, ohne gleichzeitig eine andere in ihrem Ist-Zustand zu benachteiligen (McKee, 1980, S. 366). Folglich lässt sich Marktversagen im Allgemeinen als eine Situation definieren, in der die Koordination über den Markt im Resultat vom Ergebnis der optimalen Allokation von Gütern und Ressourcen im Modell der vollkommenen Konkurrenz abweicht (Zohlnhöfer & Dümig, 2011, S. 18). Trotz dessen, dass der Begriff Versagen in der Gesellschaft im Allgemeinen negativ behaftet ist, bedeutet das Auftreten von Marktversagen letztlich aber nur eine gewisse Entfernung vom modelltheoretischen Idealzustand (Frambach, 2009, S. 184).
2.3.1 Marktmacht
Im Modell der vollständigen Konkurrenz ist die Marktstruktur dadurch gekennzeichnet, dass eine große Anzahl von Nachfragern auf sehr viele Anbieter treffen, weshalb diese nur jeweils einen geringen Marktanteil aufweisen. In der Realität findet sich allerdings ein anderes Bild wieder. Auf vielen Märkten lässt sich ein erhebliches Ausmaß an Konzentration und Marktmacht feststellen, was zur Folge haben kann, dass die Funktionsfähigkeit des Marktes eingeschränkt ist (Fritsch, 2014, S. 159–160). Durch Marktmacht haben die wenigen Anbieter die Möglichkeit, erheblichen Einfluss auf die Leistungen, Preise oder auch Konditionen der Marktpartner zu nehmen und dadurch gesamtwirtschaftlich nutzenstiftende Transaktionen verhindern können. Außerdem sind sie in der Lage, die für sie gewinnmaximale Kombination aus Preis und Menge des Produktes oder der Leistung weitestgehend selbst zu bestimmen, was in der Folge die Gefahr birgt, dass die jeweilige Marktgegenseite durch überhöhte Preise, einer zu geringen Angebotsmenge oder schlechter Qualität der Leistung benachteiligt wird (Eckhardt, 2011, S. 181). Im Extremfall bedient lediglich ein Unternehmen den gesamten Markt. Tritt dieser Fall ein, wird von einem natürlichen Monopol gesprochen (Siebert & Lorz, 2007, S. 137). Ursachen, die zur Bildung eines Angebotsmonopols führen können, gibt es verschiedene. Ein oft genannter Grund für Marktmacht sind die Unteilbarkeiten bzw. Größenvorteile. Unteilbarkeiten entstehen meist auf Märkten, auf denen die Produktion mit hohen Fixkosten verbunden ist. Anbieter, die eine größere Stückzahl herstellen, werden unter diesen Bedingungen durch eine hohe Absatzmenge geringere Durchschnitts- und Grenzkosten haben als Anbieter mit kleineren Produktionsmengen. Sie nutzen also die Massenproduktion aus, um ihre Stückkosten zu senken und Kostenvorteile gegenüber anderen Unternehmen zu generieren. In der Folge ist es den großen Anbietern möglich, die kleineren vom Markt zu verdrängen und eine Monopolstellung einzunehmen (Klump, 2011, S. 68). Eine weitere Ursache von Marktmacht können Innovationsvorsprünge sein. Den betreffenden Unternehmen ist es durch Innovationen möglich, mit der Setzung hoher Preise Pioniergewinne zu erwirtschaften und sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten zu verschaffen (Scheufen, 2018, S. 222–223). Grundlegend ist die Durchführung von Innovationsaktivitäten aber zunächst im Sinne der Erfüllung der Innovationsfunktion aus Abschnitt 2.2 und deshalb durchaus erwünscht. Hohe Gewinne bieten Unternehmen die Gelegenheit, hinreichend Ressourcen für Innovationsaktivitäten einzusetzen, die aufgrund ihrer Unsicherheit hinsichtlich deren Ergebnisse über Kredite nur schwer zu finanzieren wären (Fritsch, 2014, S. 169–170). Innovatives Agieren ist deshalb im Sinne des Wettbewerbs, da dadurch neue Märkte entstehen und zusätzliche Wohlfahrt realisierbar ist. Sollten diese hohen Innovationsanstrengungen jedoch zu dauerhaften Innovationsvorsprüngen eines Unternehmens führen und damit eine dauerhafte monopolistische Struktur verursachen, entstehen dynamische Wettbewerbsschranken und das Unternehmen muss auf dem Markt gegen keinen Wettbewerber mehr konkurrieren (Fritsch, 2014, S. 170). Eine weitere Ursache, die zur Bildung von Marktmacht führen kann, sind die privaten oder staatlichen Marktzutrittsschranken. Private Barrieren entstehen, wenn am Markt befindliche Unternehmen den Zugang für Konkurrenten verhindern, indem sie z. B. für kurze Zeit nicht kostendeckende Preise durchsetzen (Frambach, 2009, S. 170). Durch staatliche Marktzutrittsbeschränkungen wird der Markteintritt von potenziellen Konkurrenten davon abhängig gemacht, ob das Angebot des betreffenden Unternehmens bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Somit begrenzt der Staat die Anzahl der Marktteilnehmer und der Markt ist nicht oder nur in eingeschränktem Maß bestreitbar (Fritsch, 2014, S. 169). Unfaire Wettbewerbspraktiken, die eine Behinderung der Konkurrenz bewirken, sind ebenfalls ein Grund für Marktmacht. Stattfinden kann das bspw. in Form einer Preisbildung, die konkurrierende Wettbewerber in den Ruin treibt oder auch durch Behinderung beim Zugang zu Ressourcen, die das Unternehmen kontrolliert und von deren Nutzung andere Marktteilnehmer abhängig sind (Fritsch, 2014, S. 170). Inwiefern sich Unternehmenszusammenschlüsse negativ auf das Modell der vollständigen Konkurrenz auswirken, ist nicht ganz klar. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass Fusionen oder abgestimmtes Verhalten dann einen Wettbewerbsvorteil für die betreffenden Wirtschaftssubjekte bedeuten, wenn damit die Abschöpfung von Größenvorteilen verbunden ist (Stobbe, 2013, S. 28).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich Marktmacht auf unterschiedliche Weise bilden kann, aber nicht jede gewonnene Marktmacht sofort eine Wettbewerbseinschränkung und somit ein Versagen des Marktes darstellt, denn die Generierung höherer Marktanteile im Vergleich zur Konkurrenz durch effizientere interne Betriebsabläufe und bessere Unternehmensleistung ist an sich kein Verstoß gegen die rechtlichen Gesetze (Kralicek et al., 2013, S. 448).
2.3.2 Externe Effekte und öffentliche Güter
Als externe Effekte bzw. Externalitäten werden die unmittelbaren Auswirkungen der ökonomischen Aktivitäten eines Wirtschaftssubjektes auf die Produktions- und Konsummöglichkeiten anderer Wirtschaftssubjekte bezeichnet, die weder vom Verursacher berücksichtigt werden, noch Rechte auf Entgelt oder Kompensation zwischen den beteiligten Unternehmen oder Haushalten begründen (Baßeler & Heinrich, 2001, S. 67). Eine effiziente Allokation der Ressourcen in der Marktproduktion ist somit nicht mehr möglich, was gleichbedeutend dem Versagen des Marktes entspricht. Je nach Wirkungsrichtung können sich Externalitäten sowohl positiv als auch negativ auf unbeteiligte Dritte auswirken, ohne dass diese Beeinflussung über den Preismechanismus des Marktes erfasst und ausgeglichen wird (Zinke, 2016, S. 41). Negative externe Effekte ergeben sich beispielsweise durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Autofahrer zahlen zwar einen großen Teil der durch die Nutzung entstehenden Kosten (z. B. Kraftstoff, Autoversicherung, etc.) selbst, andere Kosten (z. B. gesundheitliche Schäden durch Lärm und den Ausstoß von CO²) werden jedoch von unbeteiligten Dritten getragen (Lauterbach, 2008, S. 124). Positive externe Effekte lassen sich zum Beispiel im Bereich der Entwicklung und Forschung erkennen. Eine Neuentdeckung eines Arzneimittels kann, sofern sie nicht geschützt ist, auch von anderen Unternehmen, die nicht an der Entwicklung beteiligt waren, aufgegriffen und vermarktet werden. Aus diesem Grund kann der finanzielle Nutzen nicht vollumfänglich dem Unternehmen zugeordnet werden, welches die Evolution dieses Produktes vorangetrieben hat (Lauterbach, 2008, S. 124).
Durch die gerade beschriebene Definition und Beschreibung der Externalitäten lässt sich ein weiterer positiver externer Effekt ableiten – das öffentliche Gut. Öffentliche Güter, auch Kollektivgüter genannt, unterscheiden sich von privaten Gütern und lassen sich durch zwei besondere Eigenschaften kennzeichnen, der Nicht-Rivalität und der Nicht-Ausschließbarkeit (Frambach, 2009, S. 202). Kann ein Gut von einem Individuum konsumiert werden, ohne dass sich die Quantität des Gutes für alle anderen Nachfrager verringert, besteht keine Rivalität und das Gut ist somit öffentlich. Beispiele hierfür sind in der Gesellschaft sehr häufig zu finden, wie etwa die Nicht-Rivalität im Konsum der Güter Umwelt, Sicherheit, Fernsehprogramme usw. (Baßeler & Heinrich, 2001, S. 66). Können potenzielle Konsumenten, auch wenn sie keinen Beitrag zur Finanzierung der Produktion leisten, nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand von der Nutzung eines Gutes ausgeschlossen werden, liegt laut Definition ein Nicht-Ausschließbarkeit vor. Ein öffentliches Gut definiert sich als umso reiner, je stärker die Ausprägung der Nicht-Rivalität ist und je höher die Kosten des Ausschlusses sind (Frambach, 2009, S. 202).
Konsequenz dieser Tatbestände ist, dass kein ökonomisch rational handelnder Interessent sich freiwillig bereit erklärt, einen Preis für diese Güter zu zahlen und es den Konsumenten somit möglich ist, eine Trittbrettfahrer-Position einnehmen. Vor dem Hintergrund, dass mit einer Bereitstellung öffentlicher Güter die Erbringung von Aufwand einhergeht, wird jedes erwerbswirtschaftliche und ökonomisch denkende Unternehmen davon absehen, diese Güter anzubieten (Frambach, 2009, S. 202–203). Folglich ist eine planmäßige Versorgung mit öffentlichen Gütern über den Markt nicht möglich bzw. würde zu Marktversagen führen, da für diese Produkte kein Preis existiert, der Produzenten zu einem Angebot auf dem Markt bewegt sowie Interessenten von einer unentgeltlichen Nutzung fernhält (Cezanne, 2005, S. 36–37).
2.3.3 Asymmetrische Informationen
Im Modell des vollkommenen Marktes wird davon ausgegangen, dass den Wirtschaftssubjekten alle Informationen, die sie zur Entscheidungsfindung benötigen, zur Verfügung stehen. Wenn die Beteiligten jedoch bei ihrer wirtschaftlichen Transaktion einen unterschiedlichen Kenntnisstand aufweisen, liegt eine asymmetrische Informationsverteilung vor (Conrad, 2017, S. 109). Mit Hilfe der Prinzipal-Agenten-Theorie lassen sich Probleme, die mit asymmetrisch verteilten Informationen verbunden sind, analytisch darstellen.
Abbildung 1: Prinzipal-Agenten-Theorie. Eigene Darstellung in Anlehnung an (Fritsch, 2014, S. 256).
Der Prinzipal (Auftraggeber) beauftragt den Agenten (Auftragnehmer), bestimmte Handlungen vorzunehmen bzw. Leistungen zu erbringen. Dabei besteht für den Prinzipalen die Unsicherheit, ob der Agent die erwartete Leistung nach seinen Wünschen erfüllt. Eine Missachtung der Interessen des Prinzipals ist vor allem dann zu befürchten, wenn der Prinzipal über die Eigenschaften oder Handlungen des Agenten nicht in Gänze informiert ist, also asymmetrische Informationen vorliegen (Fritsch, 2014, S. 256). Aufgrund der Eigennutz- oder Gewinnmaximierungsannahme muss davon ausgegangen werden, dass die besser informierte Seite darauf abzielt, den Informationsvorteil zu ihren Gunsten zu nutzen (Schumann et al., 2011, S. 451). Die Folge sind pareto-ineffiziente Zustände und das Wohlfahrtsoptimum kann nicht erreicht werden (Fritsch, 2014, S. 256). Die Arten des Informationsunterschieds lassen sich in drei verschiedene Formen sowie ihren möglichen Folgen unterscheiden.
Verfügt eine Marktpartei vor dem Vertragsabschluss über mehr Informationen bezüglich der objektiven Eigenschaften des zu tauschenden Gutes als der Tauchpartner (Hidden Characteristics), begünstigt dies den Prozess der Adverse Selection bzw. Negativauslese. Das Problem der Hidden Characteristics findet sich in erster Linie auf anonymen Märkten, bei denen sich die Tauschpartner nicht kennen und unabhängig voneinander sind (Conrad, 2017, S. 109). Der Wirtschaftswissenschaftler George A. Akerlof stellte im Jahr 1970 die Konsequenz dieser asymmetrischen Informationsverteilung am Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes modellhaft dar. Interessenten eines Autos ist es nicht oder nur unter großem Aufwand möglich, alle Merkmale und die Qualität eines Kraftfahrzeugs in Erfahrung zu bringen. Die Gebrauchtwagenhändler hingegen haben vollen Kenntnisstand über ihre Fahrzeuge und deshalb einen Informationsvorsprung. Bei dieser Ausgangslage ist der Anreiz gegeben, wichtige Informationen vorzuenthalten und Fahrzeuge mit schlechter Qualität über ihrem Wert zu verkaufen. Die Konsumenten sind sich dessen bewusst und deshalb ab einem bestimmten Preis nicht mehr bereit, den Vertrag zum Abschluss zu bringen. Diesen bestimmten Preis, auch Reservationspreis genannt, orientieren die potenziellen Konsumenten an der durchschnittlichen Qualität aller Autos auf dem Markt. Logischerweise liegt dieser Betrag unter dem Angebotspreis für Fahrzeuge mit hoher Qualität, was dazu führt, dass die Anbieter qualitativ hochwertiger Produkte nichts verkaufen können und im Laufe der Zeit vom Markt verdrängt werden. In der Folge wird das dazu führen, dass die durchschnittlich angebotene Qualität und damit auch der Höchstpreis, den die Kunden bereit sind zu zahlen, weiter sinken wird und das zum Zusammenbruch des Marktes führen kann (Akerlof, 1970).
Während die Gefahr der negativen Auslese durch Hidden Characteristics bereits vor dem eigentlichen Kauf entsteht, können Informationsasymmetrien auch erst nach Vertragsabschluss das Marktergebnis beeinflussen. Nach dem Zustandekommen eines Vertrags zwischen zwei Parteien weiß der eine Partner im Allgemeinen nicht, wie sein Gegenüber sich verhalten wird. Das begünstigt mögliche versteckte Handlungen (Hidden Actions) und damit opportunistisches Verhalten, was auch als Moral Hazard bzw. moralisches Risiko bezeichnet wird (Enste et al., 2016, S. 26).
Ähnlich wie bei dem Problem der Hidden Actions gestaltet sich die Ausgangslage bei den Hidden Intentions. Der Unterschied besteht darin, dass in diesem Fall der Vorsatz hinzukommt. Die wahren Absichten des Vertragspartners bleiben im Verborgenen und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vertragspartei die Vereinbarung einseitig zum eigenen Vorteil auslegt und bspw. ein Teil der Leistungen vorenthält oder eine größere Gegenleistung fordert, kann vom Gegenüber nicht genau abgeschätzt werden. Die Gefahr eines solchen opportunistischen Verhaltens, welches auch als Hold Up-Verhalten bezeichnet wird, besteht grundsätzlich dann, wenn bei einem geschlossenen Vertrag Interpretationsspielräume hinsichtlich der Auslegung von Vertragsregeln bestehen oder mindestens eine der beiden Vertragsparteien für die Beziehung spezifische irreversible Investitionen getätigt hat, die nach Abbruch der Beziehung versinken würden (Fritsch, 2014, S. 254). Diese beziehungsspezifischen Aufwendungen von den Akteuren machen sie vom Vertragspartner abhängig und damit ausbeutbar. Würde die Vertragsbeziehung enden, wären die einseitig getätigten Ausgaben verloren (Fritsch, 2014, S. 254–255).
2.4 Wettbewerbspolitik
Für Marktteilnehmer bestehen aufgrund ihres ökonomischen Eigeninteresses stets Anreize, den Wettbewerb in irgendeiner Weise einzuschränken, um den für sie maximalen Nutzen zu generieren. Aufgabe des Staates ist es, dieses Streben durch ihre Politik ex ante nicht zu ermöglichen oder ex post dagegen vorzugehen. Folglich lässt sich Wettbewerbspolitik als alle Bestrebungen, Handlungen und Maßnahmen staatlicher Institutionen definieren, die einen freien und funktionsfähigen Wettbewerbsprozess in einem marktwirtschaftlichen System schaffen, ordnen und sichern (Olten, 1998, S. 159).
2.4.1 Einordnung und Aufgaben der Wettbewerbspolitik
Zunächst lässt sich die Wettbewerbspolitik als Teilgebiet der Wirtschaftspolitik einordnen, im Speziellen zur Wirtschaftsordnungspolitik. In einem nationalen Staatsgebilde ist es Aufgabe des Staates, in der Verfassung und den Gesetzen die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen, innerhalb derer sich die Wettbewerbskräfte entfalten können. In Ausnahmefällen kann die Wettbewerbspolitik auch prozesspolitischen Charakter annehmen. Dies ist der Fall, wenn sie den Wettbewerb quasi ersetzen und die Marktergebnisse vorschreiben muss, also in den Marktmechanismus eingreift. Grundsätzlich steht aber die sog. Ordnungspolitik für einen gesetzgeberischen Rahmen im Mittelpunkt (Kerber, 2003, S. 301).
Um eine positive Wirtschaftsentwicklung zu gewährleisten und den Wettbewerb zu schützen, hat die Wettbewerbspolitik im Wesentlichen zwei Aufgaben. Als erstes ist die Garantie der individuellen unternehmerischen Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu nennen. Nur wenn die Akteure auf dem Markt frei in der Wahl ihrer Ziele und Handlungen sind und vor Beschränkungen anderer Wirtschaftssubjekte geschützt sind, kann ein funktionsfähiger Wettbewerb gewährleistet werden (Herdzina, 1999, S. 115). In diesem Zusammenhang wird auch vom Individualschutz der Marktteilnehmer gesprochen. Die zweite Aufgabe der Wettbewerbspolitik ist die Erhaltung der Freiheit des Wettbewerbs gegenüber Beschränkungen, die von den Unternehmen selbst ausgehen. Da der Markt als marktwirtschaftliche Institution auftritt, wird diese Form des Schutzes auch als Institutionenschutz bezeichnet. Das Ziel des rechtswissenschaftlichen Teilgebietes der Wirtschaftspolitik ist es, die aus Abschnitt 2.2 beschriebenen Funktionen des Wettbewerbs mit Hilfe von Gesetzen und Regelungen aufrechtzuerhalten und einen funktionsfähigen Wettbewerb sicherzustellen (Karenfort & Weitbrecht, 2010, S. 14).
2.4.2 Wettbewerbspolitische Maßnahmen
Mit wettbewerbspolitischen Maßnahmen stehen dem Staat Instrumente zur Verfügung, mit denen er Einfluss auf wettbewerbsbeeinträchtigendes Verhalten der Marktteilnehmer nehmen kann. Im Folgenden werden diese Maßnahmen grob skizziert, um einen Überblick zu schaffen.
Staatliche Eingriffe können interventionistisch stattfinden, also auf einen Einzelfall ausgerichtet oder in Form von bestimmten Regeln manifestiert sein. Unterschieden wird dabei zwischen per-se-rule und rule-of-reason. Bei den per-se-Regeln ist der Staat sich im Klaren, dass ein bestimmtes Verhalten mit großer Wahrscheinlichkeit den Wettbewerb beschränken würde, weshalb dafür ein generelles Verbot verhängt wird. Im umgekehrten Fall können aber auch diverse Aktivitäten grundsätzlich erlaubt werden. (Herdzina, 1999, S. 116).
Das Gegenstück zu den automatisch wirkenden per-se-Regeln bildet das Konzept der rule-of-reason. Bei dieser Regelungsart handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die eine Abwägung von Vor- und Nachteilen des Verhaltens von Marktteilnehmern erlaubt. Den Behörden wird also ein Ermessensspielraum eingeräumt, ob eine bestimmte Aktivität zulässig ist oder nicht (Voigt & Schmidt, 2011, S. 21).
Wettbewerbspolitische Maßnahmen lassen sich außerdem nach dem Zeitpunkt des staatlichen Eingriffs unterscheiden. Als ex ante-Maßnahmen werden Interventionen bezeichnet, die vor dem unzulässigen Verhalten stattfinden, ex post-Kontrollen finden im Nachhinein statt (Zhou, 2015, S. 17).
Neben dem Zeitpunkt kann auch zwischen den Größen, auf die die wettbewerbspolitische Maßnahme abzielt, differenziert werden. Staatliche Eingriffe können sowohl auf das Marktverhalten, wenn bspw. Mengen- und Preisabsprachen verboten werden und damit das Verhalten einzelner Unternehmen eingeschränkt wird, als auch auf die Marktstruktur gerichtet sein. Hierbei wird das Augenmerk auf die Kontrolle von Marktteilnehmer gelegt, die miteinander fusionieren möchten (Deimer et al., 2017, S. 63).
- Quote paper
- Anonymous,, 2019, Wettbewerbsregulierung im Profifußball am Beispiel der Bundesliga, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1224168
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