Diese Arbeit befasst sich zunächst mit den Anspruchsvoraussetzungen, der Inanspruchnahme und den Rechtsfolgen der Elternzeit (§ 15 ff. BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) und thematisiert insbesondere die Fragestellung, wie Teilzeitarbeit in der Elternzeit möglich ist. Auf das Elterngeld als sozialrechtlicher Teil wird nur so weit eingegangen, wie es für die Fragestellung von Bedeutung ist.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel. Im zweiten Kapitel wird auf die Voraussetzungen der Elternzeit, die insbesondere in § 15 BEEG verankert sind, eingegangen. Die Inanspruchnahme der Elternzeit wird in Kapitel drei thematisiert. Es wird dabei kurz auf die Form- und Fristerfordernisse eingegangen, sowie die Dauer der Elternzeit erläutert. Kapitel vier behandelt anschließend die Rechtsfolgen der Elternzeit und fokussiert sich insbesondere auf die Hauptleistungspflichten sowie die Vergütung und den Kündigungsschutz. Das nachfolgende fünfte Kapitel geht auf die Teilzeitarbeit in der Elternzeit ein und widmet sich insbesondere den Voraussetzungen der Teilzeitarbeit. Abschließend wird diese Hausarbeit im sechsten Kapitel durch ein Fazit beendet.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (bspw. bei Alleinerziehenden) ist in der heutigen, schnelllebigen Zeit eine zunehmende Herausforderung für (werdende) Eltern. Die gesetzliche Elternzeit soll hier Abhilfe schaffen. Sie dient dazu, anspruchsberechtigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu ermöglichen, für maximal 36 Monate nach der Geburt des Kindes, sich um dessen Betreuung und Erziehung zu kümmern. Ob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf jedoch in der Praxis durch die Elternzeit vorteilhaft beeinflusst wird, ist nicht trivial zu beantworten.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Anspruchsvoraussetzungen der Elternzeit
- Arbeitsverhältnis
- Anspruchsberechtigter Personenkreis
- Betreuungsverhältnis zum Kind
- Inanspruchnahme der Elternzeit
- Rechtsfolgen
- Ruhen der Hauptleistungspflichten
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- Vergütungsansprüche
- Kündigungsverbot des § 18 BEEG
- Urlaub
- Betriebsratsmitglieder
- Möglichkeiten zur Vereinbarung von Elternzeit und Beruf
- Teilzeitarbeit in der Elternzeit
- Teilzeitarbeit beim alten Arbeitgeber
- Teilzeitarbeit beim anderen Arbeitgeber / selbstständige Arbeit
- Diskussion der Vereinbarungsmöglichkeiten
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Anhangsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Sie analysiert die Voraussetzungen, die Inanspruchnahme und die Rechtsfolgen der Elternzeit, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegt, wie Teilzeitarbeit in der Elternzeit ermöglicht werden kann.
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit
- Rechtsfolgen der Elternzeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Möglichkeiten und Herausforderungen der Teilzeitarbeit in der Elternzeit
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Elternzeit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kontext der Elternzeit
Zusammenfassung der Kapitel
Das zweite Kapitel untersucht die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit, die in § 15 BEEG geregelt sind. Es geht dabei insbesondere auf das notwendige Arbeitsverhältnis, den anspruchsberechtigten Personenkreis und das Betreuungsverhältnis zum Kind ein.
Kapitel drei widmet sich der Inanspruchnahme der Elternzeit, beleuchtet die Formalitäten der Beantragung und erläutert die Dauer der Elternzeit.
Im vierten Kapitel werden die Rechtsfolgen der Elternzeit betrachtet, mit Fokus auf die Ruhen der Hauptleistungspflichten, Vergütungsansprüche und den Kündigungsschutz.
Das fünfte Kapitel analysiert die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit in der Elternzeit, untersucht die Voraussetzungen und diskutiert die verschiedenen Vereinbarungsmöglichkeiten.
Schlüsselwörter
Elternzeit, BEEG, Anspruchsvoraussetzungen, Rechtsfolgen, Teilzeitarbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitspflicht, Arbeitsverhältnis, Betreuungsverhältnis, Kündigungsschutz, Vergütung, Mutterschutz.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Elternzeit in Deutschland?
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Wie lange darf man in Elternzeit gehen?
Die Elternzeit kann für bis zu 36 Monate pro Kind in Anspruch genommen werden, wobei ein Teil davon auch auf einen späteren Zeitraum übertragen werden kann.
Darf man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, gemäß BEEG ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Stunden (bzw. 30 Stunden bei Geburten vor Sept. 2021) pro Woche möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt oder gesetzliche Bedingungen erfüllt sind.
Besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz?
Ja, § 18 BEEG regelt ein besonderes Kündigungsverbot, das ab der Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Elternzeit gilt.
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, sofern der Arbeitnehmer nicht in Teilzeit arbeitet.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2021, Elternzeit. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1223569