„Eine Gesellschaft, [...] bei welcher die Teilung der Gewalten nicht durchgeführt ist, hat keine Verfassung“. Dieser Satz wurde im Zuge der Französischen Revolution am 26. August 1789 in Art. 16 der „Déclaration des droits de l`homme et du citoyen” festgeschrieben. Hiermit wurde die Gewaltenteilung zu einem der konstituierenden Grundsätze des Verfassungsstaates erhoben.
Die Anschauungswelt der modernen Staaten wird seitdem von der Lehre der Gewaltenteilung beherrscht, die Staatsrechtslehre sowie die Politikwissenschaft zählt sie zu den Grundprinzipien der Demokratie. Nach vorherrschender Meinung wird heute das Prinzip der Gewaltenteilung in einer Verfassung, „in der drei Staatsfunktionen durch gesonderte Organisationen wahrgenommen und jedes auf seine eigene Funktion beschränkt ist“ (Riklin 1989: S.423), als erfüllt angesehen.
„Das die Macht die Macht zügelt“ Diesem Grundsatz folgten die Erschaffer der Lehre von der Teilung der Gewalten, wodurch sie ihn einerseits zum Ausgangspunkt der Entwicklung dieses verfassungsstaatlichen Prinzips und andererseits zu dem ihm immanenten Kern erhoben. Ihr Ziel war die Verhinderung ungezügelter staatlicher Machtausübung und dieser folgend die andauernde Mäßigung der Staatsgewalt auf der Grundlage einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Verfassung.
Doch wer waren die Väter dieses Prinzips? Schon in den Schriften Homers ist „[...] ein Ansatz von der Teilung der staatlichen Gewalt im Politischen“ (Tsatsos 1967: S.11) zu erkennen. Aristoteles hat seine Lehre der Gewaltenteilung in seinem politischen Hauptwerk „Politika“ dargestellt (vgl. Tsatsos 1967: S.13). Trotzdem werden diese weder in der Staatsrechtslehre noch in der politischen Wissenschaft selten als Begründer der Lehre von der Gewaltenteilung genannt.
Vielmehr wird, der 1632 in Wrington (England) geborene, John Locke als Urvater der Gewaltenteilung der Neuzeit angesehen.
[...]
In Anbetracht von Gegenwart und Vergangenheit soll nun geklärt werden, ob die Vorstellung von der Gewaltenteilung, die sich seit 1789 bis in die heutige Zeit in der Staatslehre bewahrt hat, den Überlegungen und Darstellungen Lockes und Montesquieus tatsächlich gerecht wird. Ob sie den Kern ihres Denkens repräsentiert oder nur eine aus dem Zusammenhang gerissene Facette ihres Denkens, die ihre Bedeutung auch nur im Zusammenhang preis gibt, ist.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung (von Mathieu Schade und Anis Ben Rhouma)
- Zum Begriff der Gewaltenteilung (von Anis Ben Rhouma)
- Gewaltenteilungslehre von der Antike bis zu John Locke (von Anis Ben Rhouma)
- Die aristotelische Lehre der Gewaltenteilung
- Von Aristoteles zu Locke
- John Locke- Der Vordenker der modernen Gewaltenteilungslehre (von Anis Ben Rhouma)
- Biographie
- Hauptwerke
- Naturwissenschaftlicher Untersuchungsansatz
- Menschenbild- Der Mensch als Individuum
- Naturzustand
- Lockes Konstitutionelle Monarchie
- Die Aufgaben der Staatsgewalt
- Die Legislative
- Die Exekutive
- Föderative und Prärogative
- Zusammenfassung- Lockes Lehre der zwei Gewalten
- Vom Geist der Gesetze und der Gewaltenteilung bei Montesquieu (von Mathieu Schade)
- Der Weg zur Gewaltenteilung
- Zur Person
- Welt- und Menschenbild Montesquieus
- Das positive Recht
- Ziel:,,liberté politique“
- Der Weg zur Gewaltenteilung
- Über die Verfassung Englands“ (von Mathieu Schade)
- Die Gewaltenteilung in vorhergehenden Kapiteln
- Die Gewaltenteilung im 6. Kapitel des XI. Buches
- Die Legislative
- Die Judikative
- Die Exekutive
- Die Gewalten im Einklang
- Zusammenfassung der Gewaltenteilung bei Montesquieu
- Vergleich Locke/Montesquieu (von Mathieu Schade und Anis Ben Rhouma)
- Von Montesquieu in die Gegenwart (von Mathieu Schade)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Lehre der Gewaltenteilung, einem zentralen Prinzip des Verfassungsstaates. Die Hauptaufgabe ist es, die Entwicklung dieses Prinzips anhand der Schriften von John Locke und Charles-Louis Montesquieu zu analysieren, um die Entstehung und Weiterentwicklung der Gewaltenteilungslehre im Kontext der Staats- und Demokratietheorie zu erforschen.
- Entwicklung der Gewaltenteilungslehre von der Antike bis zur Moderne
- Analyse der Ansätze zur Gewaltenteilung bei John Locke und Charles-Louis Montesquieu
- Vergleich der Konzepte Lockes und Montesquieus
- Bedeutung der Gewaltenteilung für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates
- Relevanz der Gewaltenteilung in der Gegenwart
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet eine kurze Einführung in die Thematik der Gewaltenteilung und ihren Stellenwert im modernen Verfassungsstaat. Kapitel 2 widmet sich der Definition des Begriffs der Gewaltenteilung und beleuchtet verschiedene Ansätze zur Interpretation des Prinzips. Kapitel 3 betrachtet die historischen Wurzeln der Gewaltenteilungslehre, beginnend mit Aristoteles und seiner Lehre in der "Politika", bis hin zu John Locke.
In Kapitel 4 wird das Werk John Lockes im Detail untersucht, insbesondere seine "Two treatises of government". Hier werden Lockes Biographie, seine Hauptwerke, sein naturwissenschaftlicher Ansatz und sein Menschenbild dargestellt. Besonders im Fokus stehen Lockes Vorstellungen von einer konstitutionellen Monarchie, der Aufgaben der Staatsgewalt, der Legislative, der Exekutive sowie die Themen Föderative und Prärogative. Der Abschnitt endet mit einer Zusammenfassung von Lockes Lehre der beiden Gewalten.
Kapitel 5 beleuchtet die Ausführungen Montesquieus in "Vom Geist der Gesetze". Dabei werden seine Lebensgeschichte, sein Welt- und Menschenbild, seine Ausführungen zum positiven Recht und sein Ziel der "liberté politique" erörtert.
Kapitel 6 analysiert Montesquieus Werk "Über die Verfassung Englands" und untersucht seine Ausführungen zur Gewaltenteilung. Es werden die verschiedenen Elemente der Gewaltenteilung im Kontext der englischen Verfassung beleuchtet und eine Zusammenfassung der Gewaltenteilungslehre Montesquieus gegeben.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Begriffen wie Gewaltenteilung, Verfassungsstaat, Staats- und Demokratietheorie, John Locke, Charles-Louis Montesquieu, Konstitutionelle Monarchie, Legislative, Exekutive, Judikative, "liberté politique", "Two treatises of government", "Vom Geist der Gesetze", "Über die Verfassung Englands".
- Quote paper
- Magister Artium Mathieu Schade (Author), 2003, John Locke Charles-Louis Montesquieu und das Dogma der Gewaltenteilung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12235