Heutzutage besteht eine regelrechte Notwendigkeit für eine Kosten- und Erlösrechnung im Unternehmen, diese muss transparent sein, schenkt man Basel II und KonTraG Aufmerksamkeit.
Für die Planung und Steuerung der innerbetrieblichen Leistungserstellung ist die Kosten- und Erlösrechnung maßgeblich. Die Erlösrechnung dient der Erfassung der Umsätze eines Unternehmens. Sie ist „...das Pendant zur Kostenrechnung.“
Die Kostenrechnung steht bereits seit den Anfängen der Betriebswirtschaftslehre im Mittelpunkt der Betrachtung des internen Rechnungswesens, während die Erlösrechnung mehr oder minder im Schatten der Kostenrechnung zugegen ist.
Der Erlösrechnung wird in der Literatur meist eine weniger ausführliche und tiefgreifende Darstellung und Erwähnung zuteil, obwohl Kosten- und Erlösrechnung gleichsam entscheidend für die Ergebnisrechnung sind.
Als oberstes Ziel dieser Arbeit versteht sich das Aufzeigen der Elemente und Bedeutsamkeit der Erlösrechnung in Hinblick auf die Einordnung in der Kosten- und Erlösrechnung. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik lässt der vorgegebene Umfang nicht zu, deshalb stellt diese Arbeit auf die herrschende Meinung in der Literatur ab.
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung in die Thematik
2. Grundbegriffe und Einteilung der Erlösrechnung
2.1 Begriffe
2.1.1 Leistung und Erlös
2.1.2 Pagatorischer und wertmäßiger Erlösbegriff
2.1.3 Differenzierung von Einzahlungen, Erträgen und Erlösen
2.2 Einteilung der Erlöse
2.2.1 Arten der Erlöse
2.2.2 Zurechenbarkeit und Struktur
2.3. Eingliederung der Erlösrechnung ins Rechnungswesen
3. Planung und Kontrolle der Erlöse
3.1 Die Erlösplanung
3.1.1 Bruttoerlöse
3.1.2 Erlösschmälerung
3.1.3 Nettoerlöse
3.2 Die Erlöskontrolle
4. Aufbau und Systeme der Erlösrechnung
4.1 Aufbau
4.1.1 Erlösartenrechnung
4.1.2 Erlösstellenrechnung
4.1.3 Erlösträgerrechnung
4.2 Erlösrechnungssysteme und deren Kriterien
4.2.1 Kriterien der Systematisierung
4.2.2 Systeme der Erlösrechnung
5. Probleme bei der Erlösrechnung
5.1 Zurechnungsobjekte
5.2 Erlösverbundenheit
5.3 Erlösrealisation
6. Resümee
Literaturverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung Bezeichnung
Abb. 1 Abgrenzung von Einzahlungen, Erträgen und Erlösen der Periode
Abb. 2 Beziehungen der Erlösrechnung zur Kosten und Ergebnisrechnung
Abb. 3 Ermittlung marginaler Nettoerlöse für einzelne Aufträge in Betrieben, die ihren Kunden periodenbezogene Gesamtumsatzrabatte gewähren
Abb. 4 Schrittweise Ermittlung von Nettoerlösen
Abb. 5 Kosten- und Erlösrechnungssysteme
1. Einführung in die Thematik
Heutzutage besteht eine regelrechte Notwendigkeit für eine KER im Unternehmen, diese muss transparent sein, schenkt man Basel II und KonTraG Aufmerksamkeit.[1]
Für die Planung und Steuerung der innerbetrieblichen Leistungserstellung ist die KER maßgeblich.[2] Die ER dient der Erfassung der Umsätze eines Unternehmens.[3] Sie ist „...das Pendant zur Kostenrechnung.“[4]
Die KR steht bereits seit den Anfängen der Betriebswirtschaftslehre im Mittelpunkt der Betrachtung des internen Rechnungswesens, während die ER mehr oder minder im Schatten der KR zugegen ist.[5]
Der ER wird in der Literatur meist eine weniger ausführliche und tiefgreifende Darstellung und Erwähnung zuteil, obwohl KR und ER gleichsam entscheidend für die Ergebnisrechnung sind.
Als oberstes Ziel dieser Arbeit versteht sich das Aufzeigen der Elemente und Bedeutsamkeit der ER in Hinblick auf die Einordnung in der KER. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik lässt der vorgegebene Umfang nicht zu, deshalb stellt diese Arbeit auf die herrschende Meinung in der Literatur ab.
2. Grundbegriffe und Einteilung der Erlösrechnung
2.1 Begriffe
Einer Betrachtung der Leistungs- bzw. ER geht notwendiger Weise eine Klärung der verwendeten Termini voraus. Die Unterscheidung zwischen Leistung und Erlös, pagatorisch und wertmäßig, sowie die Abgrenzung von Einzahlung, Ertrag und Erlös bilden Grundlagen für das im Folgenden abgehandelte Thema.
2.1.1 Leistung und Erlös
Die Begrifflichkeiten Leistung und Erlös werden in Werken über die Leistungs- bzw. ER häufig gleichermaßen benutzt. Inhaltlich ist es nicht korrekt diese Begriffe gleichzusetzen oder beliebig zu substituieren, da es wesentliche Unterschiede gibt.
Unter Leistung ist die mengenmäßige Ausbringung der Produktionsprozesse einer Periode in Form von materiellen oder immateriellen Gütern zu verstehen.[6] Dieser Begriff findet oft Anwendung im „...naturwissenschaftlich-technischen Bereich...“[7].
Der Erlös ist vielmehr eine Rechengröße mit der Güterbewegungen innerhalb eines Unternehmens abgebildet werden können. Gebraucht man diesen Begriff, spricht man von bewerteter, betriebsbezogener Leistungserstellung, dem Gegenbegriff der Kosten.[8] Wird der Begriff Erlös verwendet, ist die „...in Geldeinheiten bewertete...“[9] Größe gemeint, als Produkt aus Preis und Menge.[10] Es ist daher sinnvoll fortfolgend von Erlösen zu reden, da diese das direkte Gegenstück der Kosten bilden.
2.1.2 Pagatorischer und wertmäßiger Erlösbegriff
Pagatorische Erlöse werden grundsätzlich von den Einnahmen abgeleitet und man versteht darunter bare und kreditorische Einnahmen, die aus Veräußerungen von Gütern oder Dienstleistungen hervorgehen. Diese Definition ist finanzwirtschaftlich ausgerichtet und bezieht sich ebenfalls auf erfolgsunwirksame Einnahmen. Im engeren Sinne spricht man von Erlösen als Entgelt für die an den Markt abgegebenen, vom Unternehmen erstellte, Leistungen. [11] Der wertmäßige Erlösbegriff nimmt ebenfalls Bezug auf Güter und Leistungen im Sinne eines Wertzuwachses für das Unternehmen. Hierbei werden die Erlöse jedoch nicht auf Einnahmen reduziert. Es werden nicht abgesetzte Leistungen zu erwartenden Marktpreisen angesetzt. Dieses Herangehen geht zwar nicht konform mit dem Realisationsprinzip der externen Rechnungslegung, kann aber dennoch von Bedeutung für innerbetriebliche Planungsentscheidungen sein. [12]
2.1.3 Differenzierung von Einzahlungen, Erträgen und Erlösen
Zwischen den Rechengrößen Einzahlungen, Erträge und Erlösen gibt es ein analoges Verhältnis wie zwischen den Komponenten der KR Auszahlungen, Aufwand und Kosten. Einzahlungen sind Geldbewegungen, somit ist von einem pagatorischen Begriff die Rede. Der Ertragsbegriff baut auf dem Einzahlungsbegriff auf und bedeutet erfolgswirksame Güterentstehung, ebenfalls mit pagatorischem Charakter. Jeder Ertrag stimmt mit einer erfolgswirksamen Einzahlung überein, wobei sich der Entstehungszeitpunkt zur Einzahlung unterscheiden kann. Ein Ertrag kann nicht ohne gezahlte oder zahlbare Einzahlung entstehen. Zudem existieren erfolgsneutrale Einzahlungen die nicht mit einer Güterentstehung einhergehen (z.B. Einlagen) und daher zu keinen Erträgen führen.
Unterschiede in Ertrag und Einzahlung sind somit in der Erfolgswirksamkeit zu finden. Zwischen Ertrag und Erlös gibt es einen übereinstimmenden Teil, dieser wird als Grunderlös oder Zweckertrag bezeichnet. Keine Übereinstimmung ist der Fall, wenn der Ertrag größer ist als der Erlös, ein so genannter neutraler Ertrag (sachzielfremd, periodenfremd, außerordentlich, bewertungsbedingt neutral). Anderenfalls, ist der Erlös größer als der Ertrag, wird dieser als kalkulatorischer Erlös bezeichnet, der sich wiederum in Anders- und Zusatzerlös untergliedert.[13] (siehe Abb.1)
2.2 Einteilung der Erlöse
Erlöse sind durch unterschiedliche Merkmale gekennzeichnet. Eine sinnvolle Einteilung kann nach Art der Erfassung, Zurechenbarkeit und Struktur erfolgen.
2.2.1 Arten der Erlöse
Erlöse werden grundsätzlich in Grunderlöse und kalkulatorische Erlöse untergegliedert. Grunderlöse sind den Zweckerträgen gleichzusetzen, als Beispiel ist der Verkauf von Waren zu nennen.[14] Grunderlöse beruhen auf Leistungen des Sachzielbereiches des Unternehmens.[15] Kalkulatorische Erlöse beinhalten Anders- oder Zusatzerlöse. Anderserlöse sind Erlöse denen Erträge in anderer Höhe entsprechen, wie z.B. selbsterstellte und verkaufte Patente (fallen unregelmäßig an), oder fertige und unfertige Produkte (auf Lager).[16] Zusatzerlöse lassen sich dadurch kennzeichnen, dass ihnen gar keine Erträge gegenüberstehen, sie also nicht als Erträge erfasst werden. Als Beispiel hierfür lassen sich selbsterstellte immaterielle Güter (z.B. Patente) anführen, die im Unternehmen genutzt, aber in der pagatorischen Rechnung nicht angesetzt werden (z.B. Aktivierungsverbot).[17]
2.2.2 Zurechenbarkeit und Struktur
Erlöse können in Einzel- und Gemeinerlöse kategorisiert werden.[18] Einzelerlöse sind direkt zurechenbare Erlöskomponenten (z.B. Verkauf einer Glühbirne), während Gemeinerlöse nicht direkt zurechenbar sind. Hier besteht meist eine Leistungsverbundenheit (z.B. Pauschalreise).
Inhaltlich sollte man diese nicht analog in den Zusammenhang mit Einzel- und Gemeinkosten bringen. Zum Beispiel fallen Gemeinkosten auch in voller Höhe an, selbst wenn eines der gemeinsam zurechenbaren Kalkulationsobjekte nicht mehr im Unternehmen vorhanden ist. Allerdings fallen Gemeinerlöse bereits weg, wenn eines der vom Unternehmen angebotenen Produkte aus der Produktpalette entfernt wird. [19]
Ebenfalls sollten variable und fixe Erlöse in die Betrachtung einbezogen werden. Variable Erlöse stehen in Abhängigkeit zur gelieferten Gütermenge, fixe Erlöse sind davon unabhängig.[20] Fixe Erlöse fallen insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen an, durch das dauerhafte zur Verfügung stellen der Leistungsbereitschaft. Diese wird durch einen Pauschalpreis entgolten, welcher aus Sicht der Abnehmer einen fixen Preis darstellt (z.B. eine monatliche Grundgebühr). [21]
2.3. Eingliederung der Erlösrechnung ins Rechnungswesen
Die ER ist Bestandteil einer ineinandergreifenden KER. Sie steht im Mittelpunkt des internen Rechnungswesens. Aus ER und KR resultiert die periodenbezogene Ergebnisrechnung.[22]
3. Planung und Kontrolle der Erlöse
3.1 Die Erlösplanung
Der Erlösplanung kommt eine zentrale Rolle für die Steuerung eines Unternehmens zu. Alle unternehmerischen Entscheidungen basieren auf Erlöserwartungen, mit bestmöglichen Ergebnissen. Mittels des Top-down-Prozesses werden Planziele meist aus finanzwirtschaftlichen Zielen abgeleitet, wie zum Beispiel der Gewinn oder die Rentabilität. Die Erlösgröße muss auf Bereiche, Sparten oder Produkte heruntergebrochen werden, so dass schlussendlich Erlöse für eine Leistungsart als Zielgrößen ermittelt werden können. Dem steht ein Bottom-up-Ansatz gegenüber, wobei ausgehend von Kunden, Segmenten oder Regionen eine Prognose zur Zielgrößengewinnung erfolgt. Erlösgrößen werden nach oben aggregiert und mit den Zielvorstellungen der Unternehmensleitung verglichen. Die Basis der Erlösplanung bilden oft Schätzungen, die auf Vergangenheitswerten beruhen, so dass Unsicherheiten gegeben sind.[23] Grundsätzlich beschäftigt sich die Erlösplanung mit der Planung der Bruttoerlöse, der Berücksichtigung der Erlösschmälerung und den sich daraus ergebenden Nettoerlösen.
3.1.1 Bruttoerlöse
Bruttoerlöse setzen sich aus Basiserlösen und Erlöszuschlägen zusammen. Damit werden unmittelbar Erlösminderungen, Erlösberichtigungen und Erlöskorrekturen verrechnet. [24]
3.1.2 Erlösschmälerung
In der Literatur fehlt es oft an einer eindeutigen Abgrenzung der Termini für die Erlösschmälerung und Kosten. Es erfolgt zum Teil keine klare Trennung. Es werden zudem unterschiedliche Bezeichnungen der negativen Erfolgsvariablen gewählt, die als Abzugsposten mit den Erlösen zu verrechnen sind.[25] Erlösschmälerungen stehen in keinem inhaltlichen Verhältnis zu Kosten. Die Unterscheidung ist nicht immer ganz einfach. Erlösschmälerungen gehen zu Lasten des Unternehmenserfolgs, während sie nicht wie Kosten mit dem Verzehr von Gütern oder Leistungen in Verbindung stehen. Die Abgrenzung ist deshalb wichtig, da die Weiterverrechnung unterschiedlich erfolgt. Erlösschmälerungen stehen in einem direkten Verhältnis zum Kunden. Sie fallen an, sobald Preisnachlässe gewährt werden. Damit einhergehend werden, buchhalterisch betrachtet, Abzüge auf den Debitorenkonten verbucht. [26] Erlösschmälerungen können namentlich auftragsbezogene Mengenrabatte, Rabatte für Selbstabholer, Sofortrabatte, Gutschriften, Kundenskonti, Boni, wechselkursbedingte Erlösminderungen oder periodenbezogene Gesamtumsatzrabatte usw. sein.[27]
3.1.3 Nettoerlöse
Nettoerlöse sind die Beträge, die nach Abzug der Erlösschmälerungen von den Bruttoerlösen verbleiben. Es handelt sich um den Betrag, den das liefernde Unternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt bzw. fordert. Wolfgang Männel spricht hier vom „...effektiven Entgelt einer abgesetzten Leistung...“[28]. (siehe Abb.4)
[...]
[1] Vgl. Barth, Th. (2006) S. 5.
[2] Vgl. Djanani, Ch. (1997), S. 15.
[3] Vgl. Männel, W. (1983) S. 120.
[4] Engelhardt, W. (1992) S. 656.
[5] Vgl. Engelhardt, W. (1992) S. 656.
[6] Vgl. Becker, W. (2005), S. 236.
[7] Hoitsch, H.-J. (2004), S. 16.
[8] Vgl. Becker, W. (2005), S. 225.
[9] Barth, Th. (2006), S. 27.
[10] Vgl. Hoitsch, H.-J. (2004), S. 16.
[11] Vgl. Männel, W. (1992), S. 633.
[12] Ebenda, S. 634.
[13] Vgl. Schweitzer, M. (2003), S. 23-26.
[14] Vgl. Barth, Th. (2006), S. 27.
[15] Vgl. Djanani, Ch. (1997), S. 21.
[16] Vgl. Schweitzer, M. (2003), S. 25.
[17] Ebenda, S. 25.
[18] Vgl. Männel, W. (1992), S. 634.
[19] Vgl. Männel, W. (1992), S. 634.
[20] Vgl. Schweitzer, M. (2003), S. 83.
[21] Vgl. Männel, W. (1992), S. 635.
[22] siehe Abb. 2.
[23] Vgl. Engelhardt, W. (1992), S. 657.
[24] Vgl. Männel, W. (1992), S. 638.
[25] Vgl. Männel, W. (1975), S. 12.
[26] Vgl. Männel, W. (1992), S. 638-639.
[27] siehe Abb. 3.
[28] Männel, W. (1992), S. 639.
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