Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die allen Menschen gleiche Würde und Rechte garantieren soll, und auch viele folgende Menschenrechtskonventionen ändern nichts an der Tatsache, dass es weltweit häufig zur Verletzung dieser unveräußerlichen Rechte kommt, und Frauen im Besonderen davon betroffen sind, vor allem durch Menschenrechtsverletzungen, die ausschließlich Frauen treffen. Viele Staaten betrachten Handlungen wie häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Abtreibung weiblicher Föten, Genitalverstümmelung, Zwangssterilisation nicht als Recht auf Leben, als Recht auf körperliche Unversehrtheit, als Recht auf Sicherheit und Freiheit und somit nicht als Menschenrechtsverletzungen.
FrauenMenschenrechte sind in einigen Menschen- und Frauenrechtskonventionen enthalten, was vor allem durch Verhandlungen von internationalen Frauenrechtsorganisationen, die in die Vereinten Nationen eingebettet sind, erzielt wurde.
In dieser Arbeit gebe ich einen kurzen Einblick in die weltweite soziale und wirtschaftliche Lage von Frauen in Zeiten der Globalisierung und darin, wie die Verletzung Ihrer Menschenrechte in das patriarchale neoliberale System eingebunden ist.
Zudem beschreibe ich die Instrumente des Völkerrechts, des Europarates, sowie der Organisation Amerikanischer, Afrikanischer und Islamischer Staaten hinsichtlich ihrer Beinhaltung frauenspezifischer Menschenrechtsverletzungen sowie deren Durchsetzbarkeit.
Weiters gehe ich auf die Eingliederung von Frauennetzwerken in die Vereinten Nationen und auf deren Rolle in der internationalen Frauenpolitik auch hinsichtlich der Veränderungen durch die fortschreitende Globalisierung ein.
[...]
Inhalt
1. Einleitung
2. Zur allgemeinen Situation der Frauen
3. FrauenMenschenrechte
3. 1. Instrumente der Vereinten Nationen
3. 2. Instrumente des Europarates
3. 3. Instrumente der Organisation amerikanischer Staaten (OAS)
3. 4. Instrumente der Organisation für afrikanische Einheit (OAU)
3.5. Instrumente der Organisation der Islamischen Konferenz
4. Globalisierung als Chance für die internationale Frauenvernetzung ?
5. Das „Globalwerden“ internationaler Frauennetzwerke innerhalb der Vereinten Nationen
6. Zur heutigen Lage der internationalen Frauennetzwerke der Vereinten Nationen
7. Aufgaben und Perspektiven von Frauenrechtsorganisationen
8. Resümee
9. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die allen Menschen gleiche Würde und Rechte garantieren soll, und auch viele folgende Menschenrechtskonventionen ändern nichts an der Tatsache, dass es weltweit häufig zur Verletzung dieser unveräußerlichen Rechte kommt, und Frauen im Besonderen davon betroffen sind, vor allem durch Menschenrechtsverletzungen, die ausschließlich Frauen treffen. Viele Staaten betrachten Handlungen wie häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Abtreibung weiblicher Föten, Genitalverstümmelung, Zwangssterilisation nicht als Recht auf Leben, als Recht auf körperliche Unversehrtheit, als Recht auf Sicherheit und Freiheit und somit nicht als Menschenrechtsverletzungen.
FrauenMenschenrechte sind in einigen Menschen- und Frauenrechtskonventionen enthalten, was vor allem durch Verhandlungen von internationalen Frauenrechtsorganisationen, die in die Vereinten Nationen eingebettet sind, erzielt wurde.
In dieser Arbeit gebe ich einen kurzen Einblick in die weltweite soziale und wirtschaftliche Lage von Frauen in Zeiten der Globalisierung und darin, wie die Verletzung Ihrer Menschenrechte in das patriarchale neoliberale System eingebunden ist.
Zudem beschreibe ich die Instrumente des Völkerrechts, des Europarates, sowie der Organisation Amerikanischer, Afrikanischer und Islamischer Staaten hinsichtlich ihrer Beinhaltung frauenspezifischer Menschenrechtsverletzungen sowie deren Durchsetzbarkeit.
Weiters gehe ich auf die Eingliederung von Frauennetzwerken in die Vereinten Nationen und auf deren Rolle in der internationalen Frauenpolitik auch hinsichtlich der Veränderungen durch die fortschreitende Globalisierung ein.
2. Zur allgemeinen Situation der Frauen
Die extrem negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Globalisierung in ihrer heutigen neoliberalen Ausformung auf Menschen auf der ganzen Welt sowie die Konsequenzen durch die Ausbeutung der Natur, zeigen sich unter vielen weiteren Problemen in der Zunahme von Frauenhandel und Verschuldungsproblemen. Am stärksten sind von diesen Entwicklungen Frauen betroffen. (vgl. Frauenwelten, S. 49)
Laut UNIFEM Report „Progress of the World’s Women 2000“ beteiligen sich Frauen als Folge der Globalisierung vermehrt am weltweiten Arbeitsmarkt, gleichzeitig kommt es aber zu einer Verstärkung der Ungleichheit zwischen Frauen.
Für qualifizierte Frauen entstanden mehr und besser bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten als je zuvor. (vgl. Frauenwelten S. 34)
Es kam zu einer Feminisierung des Proletariats. Der Druck des Neoliberalismus auf Firmen, die Produktion in billig produzierende Länder auszulagern, führte dazu, dass viele Frauen aus Entwicklungsländern in der Industriearbeit tätig wurden, vor allem in Industriebereichen wie der Bekleidung und der Montage von elektronischen Geräten.(vgl. Sassen, S.200)
Auch die im Zuge der Globalisierung starke Ausweitung des informellen Sektors in der Wirtschaft hat für Frauen aus vielen Teilen der Welt zwar eine zunehmende Einbindung in den Arbeitsmarkt zur Folge, allerdings verstärken diese meist ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnisse die bereits bestehenden Unsicherheiten und Ungleichheiten gegenüber den Männern.
In allen Ländern der Welt bestehen deutliche Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Frauen konzentrieren sich am unteren Ende des Arbeitsmarktes in wenigen Beschäftigungssektoren und verfügen in ihren Tätigkeiten über wenig bis keine Befugnis. Frauen übernehmen ca. 70% der unsichtbaren und unbezahlten Arbeit bei der Versorgung der Familien.
Im Jahr 2001 liegt die weltweite Alphabetisierungsrate bei erwachsenen Frauen bei 75% im Vergleich zu 85% bei Männern.
Die Kindersterblichkeitsrate bei weiblichen Kindern im Alter von 1 bis 4 beträgt 42%, während sie bei männlichen Kindern nur 33% erreicht. (vgl. Frauenwelten, S. 34ff)
Christa Wichterich beschreibt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Globalisierung auf die Lage von Frauen folgendermaßen:
„Im internationalen Unterbietungswettbewerb wird ‚die globalisierte Frau’ wie ein natürlicher Rohstoff verheizt: Sie ist die Akkordarbeiterin in den Exportindustrien, die devisenremittierende Migrantin, die Prostituierte oder Katalogbraut auf den internationalen Körper- und Heiratsmärkten und der ehrenamtliche Stoßdämpfer von Sozialabbau und Strukturanpassung.“ (Wichterich, 1998, S. 252)
Diese Ausbeutungsverhältnisse von Frauen sind häufig mit FrauenMenschenechtsverletzungen verbunden, die sich sehr facettenreich gestalten, und sowohl von staatlicher Seite als Unterdrückungs- und Einschüchterungsmittel eingesetzt werden, als auch im häuslichen Bereich, am Arbeitsplatz oder auf der Flucht begangen werden.
„Nach Feststellungen des VN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) wird mindestens jede dritte Frau in ihrem Leben geschlagen, zum Sexualverkehr gezwungen oder in einer anderen Weise missbraucht. In der Bevölkerungsstatistik fehlen über 60 Millionen Mädchen aufgrund selektiver Abtreibung, Kindesmord oder Tod durch Vernachlässigung. Besorgniserregend ist die Zunahme von Frauen- und Mädchenhandel in die Zwangsprostitution. Traditionelle schädliche Praktiken, wie Genitalverstümmelung, werden trotz internationaler Ächtung und nationaler Strafgesetze weiterhin millionenfach durchgeführt.“ (Kaltheneger, www.terre-des-femmes.de)
Menschenrechtsverletzungen an Frauen sind häufig in ein kulturelles, religiöses oder traditionelles Werte- und Normensystem eingebunden (vgl. Kaltheneger, www.terre-des-femmes.de), und werden durch neoliberale Politik und die damit verbundene Schlechterstellung von Frauen und Verlust der Lebensgrundlagen, forciert. FrauenMenschenrechte stehen in starkem Gegensatz zu Bestrebungen westlicher Staaten und demokratisch nicht legitimierter Institutionen wie der WTO, die ihren Marsch angetreten haben, menschenrechtliche Mindeststandards zu untergraben. Als Folge wirtschaftlicher und politischer Krisen nimmt in nahezu allen Ländern der Erde das Ausmaß von Frauenfeindlichkeit und damit verbunden die Anwendung körperlicher Gewalt zu. (vgl. Kalny, Frauensolidarität (2003), 3, S. 7)
(Bürger)Kriege bedeuten für Frauen eine erhöhte Gefahr, Menschenrechtsverletzungen unterworfen zu werden, die in Form von systematischen Massenvergewaltigungen, als Einschüchterungsmittel des Kriegsgegners ausgeübt werden. (vgl. Kaltheneger, www.terre-des-femmes.de)
3. FrauenMenschenrechte
3. 1. Instrumente der Vereinten Nationen
Die Menschenrechte von Frauen finden selbst bei den Vereinten Nationen wenig Beachtung, wie Joanna Kerr bemerkt, sie werden in wenig effektiven und marginalisierten Abteilungen an den Rand gedrängt. (Globalisierung aus Frauensicht, S. 39f)
Die Interpretation von Rechtsexperten und Regierungen der Instrumente der Kommission über die Rechtstellung der Frau sowie die Arbeit der angesehenen Menschenrechtsorgane macht deutlich, dass Frauenrechte in der jüngsten Vergangenheit nicht als prinzipielle Menschenrechte, sondern als mindere „soziale Angelegenheiten“ gesehen wurden.
Zu Beginn der 1990er Jahre wurden geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen, also Gesetze und Positionen von Staaten, die jede Form der direkten und indirekten Gewalt an Frauen tolerierten, von der Kommission für Menschenrechte negiert. Die Kommission für Menschenrechte existiert zwar ebenso lange wie die Kommission für die Rechtstellung der Frau, ersterer wird allerdings ein unvergleichlich höheres Ansehen von Seiten der Fachwelt entgegengebracht.
Ebenfalls blind für geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen war das bedeutendste Organ zur Untersuchung von Verletzungen der Menschenrechte, der Ausschuss für Menschenrechte.
Der Jahresbericht des Center for Women’s Global Leadership von 1991 zeigt die mangelnde Aufmerksamkeit dieses Organs bezüglich genderspezifischen Fragen innerhalb des Diskurses, der über die Rechte, die im Rahmen des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte geschützt werden, geführt wurde. Bei der Beschreibung der jeweils wichtigsten Dimensionen jedes Rechts bleibt zum Beispiel hinsichtlich des Rechts auf körperliche Integrität und des Rechts auf Leben die Körperliche Gewalt gegen Frauen gänzlich unerwähnt. Ein mehrerer hundert Seiten umfassender Bericht über Folter und Völkerrecht geht nicht einmal ansatzweise auf die Rolle der sexuellen Gewalt als Mittel der Einschüchterung und Bestrafung von Frauen ein. (vgl. Neuhold, Menschenrechte-Frauenrechte, S. 25)
Bei der Betrachtung der Umsetzung der im Jahr 1948 entstandenen „ Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ wird deutlich, dass gerade der Teil über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Frauen vor allem in Ländern des Südens betrifft, mit einer sehr schlechten Durchsetzbarkeit ausgestattet ist. Der erste der beiden verbindlichen Pakte, die auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erarbeitet und 1966 angenommen wurden, der „ Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ ist zwar „ein ausgezeichnetes Instrument, das für Frauen viele wichtige und wertvolle Anknüpfungspunkte enthält“ (Frauenwelten, S. 45), wurde allerdings von einigen Staaten nur unterschrieben und nicht ratifiziert. (vgl. Frauenwelten, S. 45)
Erst 1985 entstand eine eigene Instanz zur Überprüfung des Paktes, während bis heute keine Möglichkeit einer Individualbeschwerde geboten wird.
Während die Rechte zur Wahrung der Bedürfnisse von Frauen wenig Beachtung fanden, war der zweite Pakt, der „ Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte “ von Beginn an mit starken Rechtsdurchsetzungsmitteln versehen.
Die Abteilung zur Förderung der Frau, die für die Umsetzung von Frauenrechten und Frauenpolitik zuständig ist, ist im Vergleich zum Zentrum für Menschenrechte, das die Umsetzung der Menschenrechte und Menschenrechtspolitik garantieren soll, finanziell wesentlich schlechter gestellt. (vgl. Neuhold, Menschenrechte-Frauenrechte, S. 26)
Die 1979 verabschiedete Frauenrechtskonvention Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW), das von den Vertragsstaaten gesetzgeberische und andere Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung der Frauen verlangt, trifft einerseits auf mangelnden politischen Umsetzungswillen von Seiten der meisten Vertragsstaaten und besitzt andererseits keine geeigneten Mechanismen der Durchsetzbarkeit. CEDAW ist bezüglich der internationalen Überwachung und Kontrolle rechtlich viel schwächer gestellt als andere Menschenrechtsverträge (vgl. Globalisierung aus Frauensicht, S. 40) und verfügt über geringere finanzielle Mittel als der Ausschuss für Menschenrechte. Die Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau wurde zwar von vielen Staaten ratifiziert, 1999 waren es 163 Vertragsparteien, allerdings wurde sie von wichtigen Staaten wie den USA lediglich unterzeichnet und nicht ratifiziert. 27 Staaten, unter ihnen der Vatikan und viele islamische Staaten haben die Konvention weder unterzeichnet noch ratifiziert. Über 80 Staaten, darunter auch Österreich haben substanzielle Vorbehalte gegen CEDAW eingebracht, die zum Teil dem Sinn der Konvention entgegenstehen.
[...]
- Arbeit zitieren
- Britta Vogl (Autor:in), 2004, Frauen-Menschenrechte und deren Durchsetzung durch Frauenorganisationen im Kontext der Globalisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121657
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.