Die Annahme, dass den uns heute noch bekannten Weltgerichtsspielen1 eine gemeinsame Vorlage zugrunde liegt, wird in der neueren wie älteren Forschung nicht bestritten. Erscheint sie doch, bei Vergleich der überlieferten Spiele, als evident. Nichtsdestotrotz hat sich das Forschungsinteresse deutlich verschoben: vom Ideal einer klassischen Einheitsästhetik der Lachmann-Germanistik, welche die Besonderheiten der einzelnen Handschriften ausgemerzt sehen wollte und eine ins mittelhochdeutsche ‚übertragene’ Urfassung rekonstruierte2, hin zu einem ausgeprägten, gleichsam ‚archäologischen’ Interesse gerade für diese Besonderheiten; die Frage nach dem Gefallen wird hier nur noch selten gestellt.
Neben dem Münchner weist das Berliner Weltgerichtsspiel3 die größte Zahl an hinzugefügten Versen und Veränderungen auf, nach Meinung Reuschels jedoch „allerhand nicht Hineingehöriges“4.
Dieser Vorwurf meint vor allem die zwei größten (textlichen5) Einschübe: die Anklage der Welt durch Christus mit anschließender Fürbitte Marias6 und den Disput zwischen Leib und Seele7, die Gegenstand der hier gemachten Ausführungen sind. Beide Passagen beeinträchtigen die Folgerichtigkeit des Spiels erheblich, da durch ihren Einschub z.B. die Fürbitte (bzw. Deesis) wie auch die Berufung der Apostel teilweise mehrmals wiederholt werden.
Es muss also nicht nur nach der Motivation des Redaktors für die Aufnahme besagter Teile in den Gesamttext gefragt werden, sondern auch danach, warum deren Bearbeitung nicht so erfolgt, dass Unstimmigkeiten erst gar nicht entstehen. Erschienen ihm in den Vorlagen vorkommende Motive so wichtig, dass er gewillt war, trotz möglicherweise erst durch deren Aufnahme entstehende Komplikationen innerhalb des Weltgerichtspiels in Kauf zu nehmen? Oder sind diese gar nicht durch die Vorlagen vorgegeben?
Um diese Fragen zu beantworten musste der Weg über die vermuteten Quellen für die Einschübe genommen werden. Da jene aber nicht, bis auf eine Ausnahme, als direkte Vorlage angesehen werden können – die Übereinstimmungen sind oft zu gering oder nicht genau genug – bleiben die hier gezogenen Schlüsse in letzter Konsequenz nur hypothetisch.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Handschrift und Redaktion
3. Die Verurteilung der Welt
4. Der Disput von Leib und Seele
5. Schluss
6. Literatur
6.1 Primärliteratur
6.2 Sekundärliteratur
1. Einleitung
Die Annahme, dass den uns heute noch bekannten Weltgerichtsspielen[1] eine gemeinsame Vorlage zugrunde liegt, wird in der neueren wie älteren Forschung nicht bestritten. Erscheint sie doch, bei Vergleich der überlieferten Spiele, als evident. Nichtsdestotrotz hat sich das Forschungsinteresse deutlich verschoben: vom Ideal einer klassischen Einheitsästhetik der Lachmann-Germanistik, welche die Besonderheiten der einzelnen Handschriften ausgemerzt sehen wollte und eine ins mittelhochdeutsche ‚übertragene’ Urfassung rekonstruierte[2], hin zu einem ausgeprägten, gleichsam ‚archäologischen’ Interesse gerade für diese Besonderheiten; die Frage nach dem Gefallen wird hier nur noch selten gestellt.
Neben dem Münchner weist das Berliner Weltgerichtsspiel[3] die größte Zahl an hinzugefügten Versen und Veränderungen auf, nach Meinung Reuschels jedoch „allerhand nicht Hineingehöriges“[4].
Dieser Vorwurf meint vor allem die zwei größten (textlichen[5] ) Einschübe: die Anklage der Welt durch Christus mit anschließender Fürbitte Marias[6] und den Disput zwischen Leib und Seele[7], die Gegenstand der hier gemachten Ausführungen sind. Beide Passagen beeinträchtigen die Folgerichtigkeit des Spiels erheblich, da durch ihren Einschub z.B. die Fürbitte (bzw. Deesis) wie auch die Berufung der Apostel teilweise mehrmals wiederholt werden.
Es muss also nicht nur nach der Motivation des Redaktors für die Aufnahme besagter Teile in den Gesamttext gefragt werden, sondern auch danach, warum deren Bearbeitung nicht so erfolgt, dass Unstimmigkeiten erst gar nicht entstehen. Erschienen ihm in den Vorlagen vorkommende Motive so wichtig, dass er gewillt war, trotz möglicherweise erst durch deren Aufnahme entstehende Komplikationen innerhalb des Weltgerichtspiels in Kauf zu nehmen? Oder sind diese gar nicht durch die Vorlagen vorgegeben?
Um diese Fragen zu beantworten musste der Weg über die vermuteten Quellen für die Einschübe genommen werden. Da jene aber nicht, bis auf eine Ausnahme, als direkte Vorlage angesehen werden können – die Übereinstimmungen sind oft zu gering oder nicht genau genug – bleiben die hier gezogenen Schlüsse in letzter Konsequenz nur hypothetisch.
2. Handschrift und Redaktion
Als Schreiber konnte, durch Schriftvergleich, der von 1466 bis 1482 in Augsburg ansässige Konrad Bollstatter[9] identifiziert werden[10], der mit großer Sicherheit – da außerdem in anderen ihm zugeordneten Handschriften eine ähnliche Bearbeitungsmethode angewandt wurde[11] – auch der Redaktor ist. Die Illustrationen stammen entweder aus einer anonymen Hand oder ebenfalls aus der Bollstatters, wie Blosen recht überzeugend dargestellt hat[12]. Fest steht jedoch eine sehr enge Zusammenarbeit von Schreiber und Illustrator, welche nicht zuletzt durch ein Verderbnis belegt wird, das sich in Wort und Bild findet[13].[8]
Die Redaktion des Berliner Weltgerichtsspiel greife, neben den erwähnten größeren Interpolationen, „nicht grundlegend in die Struktur der Vorlage“[14] ein, sondern setze nur punktuell an. Hier fehlen einige Verse, an anderer Stelle wurden neue hinzugefügt. Doch, von Ausnahmen abgesehen, scheinen dies keine Abschrift-Fehler zu sein, sondern vom Redaktor bewusst herbeigeführte Änderungen, die „[e]inerseits [...] eine möglichst ansprechende Handschrift für einen Leser/Betrachter herstellen [...]“[15] und andererseits „[...] den erbaulichen Charakter des Textes nach Kräften zu erhöhen [...]“[16] suchen sollen.
Dies äußert sich sinnfällig in Änderungen, die eine Strategie der Glättung des Gesamttextes verfolgen, so werden z.B. die Weissagungen der Propheten einander angeglichen[17], in der ersten Replik Christi gegenüber den Verdammten werden zwei Verse weggelassen, so dass die Redebeiträge jeweils die gleiche Länge von vier Versen erhalten[18]. Des weiteren lässt sich auch das Einfügen der Selbstvorstellungen der Apostel[19] nur damit erklären, dass dieser Textteil dem der Prophetenreden symmetrisch gegenübergestellt werden soll.
Bollstatter hat also auch auf der Textebene ästhetische Beweggründe. Diese sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass formal ungleichmäßig erscheinende Textpassagen einander angeglichen werden. Wie aber ist diese Feststellung mit der Dopplung einzelner Passagen zu vereinbaren?
3. Die Verurteilung der Welt
Das Hauptproblem dieser Interpolation gibt die Interpretation des Bildes ‘Welt’ auf. Wie Trauden richtig bemerkt, kann die Welt hier, „[...] nach der Auferstehung der Menschen, kaum die alte diesseitige sein, da diese zum fraglichen Zeitpunkt bereits im Weltenbrand untergegangen ist. Aber auch eine allegorische Auffassung von ‘Welt’ im Sinne von dem Diesseits verhafteter Weltmenschen ist nicht unproblematisch, da diese ja wohl unter die erst später zu verurteilenden Bösen zu rechnen wären.“[20]
Als Quelle für diesen Einschub schlägt Ursula Schulze die „apokalyptische Mahnrede“[21] „Die Frau Welt“ vor[22], welche „[...] in vier geistlichen Sammelhandschriften der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts überliefert ist und dessen Entstehung Mitte des 14. Jahrhunderts in „Südfranken“ angesetzt wird.“[23] Als direkte Vorlage diente Konrads von Würzburg „Der Welt Lohn“.[24] Das damals geläufige Motiv der ‘Frau Welt’ - von vorn schön anzusehen und verführerisch, der Rücken jedoch hässlich und verwest – taucht einzig hier im eschatologischen Kontext auf.
[...]
[1] Zur Überlieferung siehe: Helmut Rosenfeld: ‘Berliner Weltgerichtsspiel’. In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begründet von Wolfgang Stammler, fortgeführt von Karl Langosch. 2. A. Hg. v. Kurt Ruh et. al. Bd. 1. Berlin New York: 1978, S. 735 – 737; Dieter Trauden: Gnade vor Recht. Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam Atlanta: 2000 ( = Amsterdamer Publikationen zur Sprache und Literatur 142), S. 1 – 9.
[2] Rudolf Klee: Das mittelhochdeutsche Spiel vom jüngsten Tage. Marburg: 1906.
[3] Ursula Schulze schlägt die vom Schreiber selbst vorangestellte Bezeichnung ‘Augsburger Buch vom Jüngsten Gericht’ („Das Jung∫t Gericht puch“) vor. In Hinblick auf den spezifischen Charakter der Handschrift ist dies sicherlich sinnvoll, doch wird dadurch der verwandtschaftliche Zusammenhang mit den anderen Weltgerichtsspielen zu undeutlich. Das Berliner Weltgerichtsspiel. Augsburger Buch vom Jüngsten Gericht. Ms. germ. fol. 722 der Staatsbibliothek Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Abbildung der Handschrift mit einer Einleitung und Texttranskription. Hg. v. Ursula Schulze. Göpppingen: 1991 (= Litterae. Göppinger Beiträge zur Textgeschichte 114), S. 1.
[4] Karl Reuschel: Die Deutschen Weltgerichtsspiele des Mittelalters und der Frühe Neuzeit. Eine literarhistorische Untersuchung. Leipzig: 1906, S. 92. Auffällig ist hierbei, dass das Berliner Weltgerichtsspiel, bei Reuschel noch unter ferner Liefen erwähnt, in der Monographie Traudens bereits an erster Stelle der untersuchten Handschriften steht.
[5] Nicht zu vernachlässigen ist der Einschub der Illustrationen zu den Fünfzehn Vorzeichen (fol. 6v – 11v).
[6] Das Berliner Weltgerichtsspiel. Augsburger Buch vom Jüngsten Gericht. Ms. germ. fol. 722 der Staatsbibliothek Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Abbildung der Handschrift mit einer Einleitung und Texttranskription. Hg. v. Ursula Schulze. Göpppingen: 1991 (= Litterae. Göppinger Beiträge zur Textgeschichte 114), S. 81 - 86, V. 473 – 605; im Weiteren: BeWg.
[7] Ebd., S. 102 – 107, V. 1020a – 1170.
[8] Eine weitere genaue Beschreibung der Handschrift scheint hier unnötig, da den bereits vorliegenden bis auf weiteres nichts hinzuzufügen ist. Daher sei verwiesen auf: Das Berliner Weltgerichtsspiel. Augsburger Buch vom Jüngsten Gericht. Ms. germ. fol. 722 der Staatsbibliothek Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Abbildung der Handschrift mit einer Einleitung und Texttranskription. Hg. v. Ursula Schulze. Göpppingen: 1991 (= Litterae. Göppinger Beiträge zur Textgeschichte 114), S. 1 – 22; Dieter Trauden: Gnade vor Recht. Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam Atlanta: 2000 ( = Amsterdamer Publikationen zur Sprache und Literatur 142), S. 9 – 15; Helmut Rosenfeld: ‘Berliner Weltgerichtsspiel’. In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begründet von Wolfgang Stammler, fortgeführt von Karl Langosch. 2. A. Hg. v. Kurt Ruh et. al. Bd. 1. Berlin New York: 1978, S. 735 – 737.
[9] „Nennt sich auch Konrad Müller, Molitor oder Mulitor, Konrad Schreiber von Öttingen und Konrad Lappleder von Deiningen.“ Karin Schneider: Bollstatter, Konrad. In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begründet von Wolfgang Stammler, fortgeführt von Karl Langosch. 2. A. Hg. v. Kurt Ruh et. al. Bd. 1. Berlin New York: 1978, S. 931.
[10] Das Berliner Weltgerichtsspiel. Augsburger Buch vom Jüngsten Gericht. Ms. germ. fol. 722 der Staatsbibliothek Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Abbildung der Handschrift mit einer Einleitung und Texttranskription. Hg. v. Ursula Schulze. Göpppingen: 1991 ( = Litterae. Göppinger Beiträge zur Textgeschichte 114), S. 1.
[11] vgl. Hans Blosen: Die Fünfzehn Vorzeichen des Jüngsten Gerichts im Kopenhagener und im Berliner Weltgerichtsspiel. In: Ja muz ich sunder ruiwe sin. Festschrift für Karl Stackmann zum 15. Februar 1990. Hg. v. Wolfgang Dinkelacker. Göttingen: 1990, S. 222f.
[12] Ebd.; Freilich sind die Anhaltspunkte für eine stichhaltige Beweisführung zu gering.
[13] Beim 9. Vorzeichen im V. 274f. (BeWg S. 73) tauchen fallende Bäume und Berge auf („Alle paum müssent sich nider lan / Vnd die hohen berg überal“), anstatt, wie in der Vorlage für ‘Die Fünfzehn Vorzeichen’, der ‘Legenda Aurea’ des Jacobus de Voragine, ‘Bühlen’ und Berge. Dieser Lesefehler findet sich auch in der dazugehörigen Illustration (fol. 9v). Dieter Trauden: Gnade vor Recht. Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam Atlanta: 2000 ( = Amsterdamer Publikationen zur Sprache und Literatur 142), S. 14; Hans Blosen: Die Fünfzehn Vorzeichen des Jüngsten Gerichts im Kopenhagener und im Berliner Weltgerichtsspiel. In: Ja muz ich sunder ruiwe sin. Festschrift für Karl Stackmann zum 15. Februar 1990. Hg. v. Wolfgang Dinkelacker. Göttingen: 1990, S. 219f.
[14] Dieter Trauden: Gnade vor Recht. Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam Atlanta: 2000 ( = Amsterdamer Publikationen zur Sprache und Literatur 142), S. 315.
[15] Ebd., S. 320.
[16] Ebd., S. 321.
[17] So gibt es Hinzufügungen bei den Reden des Sophanias (BeWg, S. 65, V. 65 – 68; BeWg, S. 65, V. 71f.), des Gregorius (BeWg, S. 66F., V. 107 – 122), des Jopp (BeWg, S. 67f., V. 125 – 140; BeWg S. 68f., V. 145 – 172) und des Salomon (BeWg, S. 69, V. 189 – 194). Dieter Trauden: Gnade vor Recht. Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam Atlanta: 2000 ( = Amsterdamer Publikationen zur Sprache und Literatur 142), S. 136.
[18] Nach V. 763, BeWg, S. 92; Dieter Trauden: Gnade vor Recht. Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters. Amsterdam Atlanta: 2000 ( = Amsterdamer Publikationen zur Sprache und Literatur 142), S. 317.
[19] Ebd.
[20] Ebd., S. 318.
[21] Jürgen Geiss: ‘Weltlohn’. In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begründet von Wolfgang Stammler, fortgeführt von Karl Langosch. 2. A. Hg. v. Burghart Wachinger et. al. Bd. 10. Berlin New York: 1999, S. 838.
[22] Begründend schreibt Schulze: „Nicht allein das zentrale Bild, die Welt vor dem letzten Richter als Typus des von den Todsünden belasteten Menschen, sondern auch eine Reihe von Einzelmotiven, die in dem Augsburger Buch vorkommen, haben in dem Gedicht eine Entsprechung.“ Das Berliner Weltgerichtsspiel. Augsburger Buch vom Jüngsten Gericht. Ms. germ. fol. 722 der Staatsbibliothek Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Abbildung der Handschrift mit einer Einleitung und Texttranskription. Hg. v. Ursula Schulze. Göpppingen: 1991 ( = Litterae. Göppinger Beiträge zur Textgeschichte 114), S. 44.
[23] Ebd.
[24] Jürgen Geiss: ‘Weltlohn’. In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begründet von Wolfgang Stammler, fortgeführt von Karl Langosch. 2. A. Hg. v. Burghart Wachinger et. al. Bd. 10. Berlin New York: 1999, S. 838.
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