Diese Abschlussarbeit am Geographischen Institut der Humboldt Universität zu Berlin wurde in Zusammenarbeit mit der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming (HF) erstellt. Durch das Interreg IIIc Projekt “WindTechKnow“ ergab sich die Möglichkeit, unterstützt durch kompetente Partner, ein praxisrelevantes Thema zu bearbeiten. Im Rahmen dieses Projektes erfolgte eine Befragung von über 1900 Bürgern zur Akzeptanz von Windenergie in der Planungsregion HF. Dafür wurden Personen im Umkreis von elf Windeignungsgebieten zu ihrer Haltung zur Windenergienutzung befragt. Diese Magisterarbeit gibt detaillierte Aufschlüsse über die Akzeptanz von Windenergie im Umkreis der Nauener Platte, dem größten Windeignungsgebietes in der Region HF.
Ziel der Arbeit ist es zu untersuchen, in wie weit die Windenergie von stark „betroffenen“ Bürgern akzeptiert wird. Dabei sollen mögliche Einflussfaktoren identifiziert werden, die diese Akzeptanz der Bürger zur Windenergienutzung bestimmen. Untersucht werden auf ihre Relevanz folgende Faktoren: Die Betroffenheit der Bürger, die Wahrnehmung der lokalen WEA und die Einstellung zu erneuerbaren Energien. Es stellt sich zudem die Frage wie die Informationsbereitstellung zu den Windenergieprojekten der Nauener Platte erfolgte und welche Rolle die Berichterstattung in den Lokalmedien spielt.
Zunächst liefert diese Arbeit einen Überblick der Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland und konkret am Beispiel der Planungsregion HF. Dabei wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland eingegangen und eine Verbindung zur Entwicklung der Windenergienutzung auf dem internationalen Markt hergestellt.
Anschließend wird ein theoretischer Hintergrund zum Akzeptanzbegriff und zur Akzeptanzforschung gegeben. Dann werden bisherige deutsche und internationale Studien zur Akzeptanz von Windenergie vorgestellt.
In dem anschließenden empirischen Teil erfolgt nach Aufstellung der Fragestellungen zunächst die Beschreibung des Untersuchungsgebietes. Dabei werden der Befragungsraum und das Windeignungsgebiet Nauener Platte vorgestellt.
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
1.1 Einführung in das Thema
1.2 Fragestellungen und Aufbau der Arbeit
2 ZAHLEN UND FAKTEN ZUR WINDENERGIE
2.1 Windenergie in Deutschland
2.1.1 Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland
2.1.2 Verteilung von Windenergieanlagen in Deutschland
2.1.3 Vergleich mit anderen Ländern
2.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.2.1 Baurechtliche und raumordnerische Festlegungen
2.2.2 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
2.3 Windenergienutzung in Havelland-Fläming
2.3.1 Planungsregion Havelland-Fläming
2.3.2 Teilplan zur Windenergienutzung
2.3.3 Windeignungsgebiete
2.3.4 Verteilung der Windenergieanlagen
3 THEORETISCHE UND EMPIRISCHE GRUNDLAGEN DER AKZEPTANZFORSCHUNG
3.1 Begriffsbestimmung „Akzeptanz“
3.2 Allgemeine Indikatoren der Akzeptanzforschung
3.3 Forschungsstand: Akzeptanz von Windenergie in Deutschland
3.4 Forschungsstand: Akzeptanz von Windenergie im internationalen Kontext
3.5 Zusammenfassung
4 EMPIRISCHER TEIL
4.1 Fragestellungen
4.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
4.2.1 Befragungsraum
4.2.2 Windeignungsgebiet Nauener Platte
4.3 Methodik der Untersuchung
4.3.1 Beschreibung der Untersuchungsmethode
4.3.2 Erhebungsinstrument
4.3.3 Fehlerfaktoren der Untersuchungsmethode
4.4 Auswertung der Untersuchung
4.4.1 Grundgesamtheit und Stichprobe
4.4.2 Altersstruktur der Probanden
4.4.3 Wissen über die Nutzung der Energieträger und Bewertung
4.4.4 Einstellung zur Windenergienutzung
4.4.5 Betroffenheit durch die lokalen Windenergieprojekte
4.4.6 Bewertung der lokalen Windenergieprojekte
4.5 Bearbeitung der Fragestellungen
4.5.1 Fragestellung 1: Einfluss der räumlichen Betroffenheit
4.5.2 Fragestellung 2: Einfluss der Wahrnehmung
4.5.3 Fragestellung 3: Einfluss der Information
4.5.4 Fragestellung 4: Einfluss des Umweltbewusstseins
4.5.5 Fragestellung 5: Gewichtung der Einflussfaktoren
5 DISKUSSION DER ERGEBNISSE UND FAZIT
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
ANHANG A- ANLEITUNG FÜR BÜRGERBEFRAGUNG
ANHANG B- FRAGEBOGEN DER EMPIRISCHEN UNTERSUCHUNG
ANHANG C- RAUMORDNUNG LAND BRANDENBURG
ANHANG D- AUSZUG AUS DER MEDIENANLALYSE FÜR VIER ZEITUNGEN IN HF
ANHANG E– WEITERE ABBILDUNGEN ZUR UNTERSUCHUNG
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Land Brandenburg – Regionen im Überblick
Abbildung 2: Windeignungsgebiete der Planungsregion Havelland-Fläming mit Aufstellungszahlen WEA
Abbildung 3: Windeignungsgebiet Nauener Platte - Standorte der WEA
Abbildung 4: Alter der Probanden
Abbildung 5: Wunsch nach mehr Informationen über verschiedene Energieträger
Abbildung 6: Einstellung zu erneuerbaren Energien
Abbildung 7: Einstellung zur Windenergienutzung
Abbildung 8: Diskrepanz zwischen Einstellung zur Windenergienutzung und zu
erneuerbaren Energien
Abbildung 9: Entfernung der Wohnhäuser zu den Windenergieanlagen
Abbildung 10: Wahrnehmung der lokalen Windenergieanlagen
Abbildung 11: “Gestörtheit“ durch lokale Windenergieanlagen
Abbildung 12: Gewünschte Mindestentfernung der WEA zu bewohnten Gebäuden
Abbildung 13: Gewünschte Anzahl von WEA in der näheren Umgebung
Abbildung 14: Stimmung im Wohnort gegenüber den WEA
Abbildung 15: Information zu den lokalen Windenergieprojekten (zeitlich)
Abbildung 16: Umfang von Informationen zu den Windenergieprojekten
Abbildung 17: Informationsquellen über die lokalen Windenergieprojekte
Abbildung 18: Zusammenhang zwischen Wahrnehmung der lokalen WEA und Information über die MAZ
Abbildung 19: Einschätzung der Windenergienutzung nach Einstellung zu erneuerbaren Energien
Abbildung 20: Regressionsmodell – Akzeptanz der Windenergienutzung
ANHANG
Abbildung A1: Land Brandenburg –Raumordnung
Abbildung A2: Finanzieller Vorteil der Gemeinde durch Windenergie
Abbildung A3: Einstellung zur Windenergienutzung nach Altersgruppen
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Zahlen zur Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland seit 1997
Tabelle 2: Zahlen zur Windenergienutzung in den Bundesländern
Tabelle 3: Zahlen zur Windenergienutzung in den international führenden Ländern
Tabelle 4: Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien: Vergleich 2000, 2004 und 2009
Tabelle 5: Windeignungsgebiete in der Region Havelland-Fläming
Tabelle 6: Gemeinden/ Ortsteile im Befragungsraum: Einwohnerzahlen und Kennzahlen über die Verteilung der Fragebögen
Tabelle 7: Informationsquellen zur zukünftigen Energieproblematik
Tabelle 8: Wissen über verschiedene Energiequellen
Tabelle 9: Stellenwert der Energieträger
Tabelle 10: Vorteile der Windenergienutzung
Tabelle 11: Nachteile der Windenergienutzung
Tabelle 12: Reaktion auf geplante Windenergieprojekte in der Nachbarschaft
Tabelle 13: Gründe für eine sinnvolle Windenergienutzung
Tabelle 14: Einfluss Entfernung der WEA auf die Einstellung zur Windenergienutzung
Tabelle 15: Chi-Quadrat Tests und Symmetrische Maße für den Einfluss der Betroffenheit auf die Einstellung zur Windenergienutzung
Tabelle 16: Zusammenhang zwischen Einstellung zur Windenergienutzung und Wahrnehmung lokaler WEA
Tabelle 17: Chi-Quadrat Tests und Korrelationstest für den Einfluss der Wahrnehmung der WEA auf die Einstellung zur Windenergienutzung
Tabelle 18: Informationsstand der Probanden zu den lokalen Windenergieprojekten
Tabelle 19: Einfluss des Informationsstands auf die Wahrnehmung der lokalen WEA
Tabelle 20: Chi-Quadrat Tests für den Zusammenhang zwischen Informationsstand und Wahrnehmung der lokalen WEA
Tabelle 21: Zusammenhang zwischen Akzeptanz zur Windenergienutzung und Einstellung zu erneuerbaren Energien bei gleicher räumlicher Betroffenheit der Probanden .
Tabelle 22: Chi-Quadrat Tests und Korrelationskoeffizient für den Einfluss der Einstellung zu erneuerbarer Energien auf die Akzeptanz der Windenergienutzung
Tabelle 23: Ranking der Vorteile der Windenergienutzung- Befürworter und Gegner bis 1600m
Tabelle 24: Auswertung der multiplen linearen Regressionsanalyse zur Akzeptanz von Windenergie
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 EINLEITUNG
Die Magisterarbeit zur „Akzeptanz der Windenergie in Deutschland am Beispiel der “Nauener Platte““ untersucht die Einstellung einer lokal betroffenen Bevölkerung zum Thema Windenergie. Die Einleitung schafft einen Überblick über die Thematik und stellt die erkenntnisleitenden Fragestellungen und den Aufbau der Arbeit vor.
1.1 Einführung in das Thema
Erneuerbare Energien werden in Deutschland als wichtige Träger in der zukünftigen Energieversorgung gesehen. Dabei spielt die Windenergienutzung eine relevante Rolle, um die gesetzten Ziele der Bundesregierung zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls1 zu erreichen. Durch die Förderung des Ausbaus der Windenergie durch gesetzliche Rahmenbedingungen hat sich die deutsche Windenergiebranche in den letzten Jahren international zu einem Marktführer entwickelt. Gegenwärtig orientiert sich die Branche auf den weltweit wachsenden Markt der Windenergienutzung. Mit der Neunovellierung des “Erneuerbarer Energien Gesetz (EEG)2“, dass 2009 in Kraft tritt, sollen wieder Anreize für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland geschaffen werden. Der stabile Innlandsmarkt ist die Grundlage für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche.
Obwohl Meinungsumfragen in Deutschland häufig eine hohe Zustimmung für den Ausbau von Windenergie melden, kommt es lokal immer wieder zu emotional geführten Konflikten. Besonders im Umkreis der Nauener Platte sind einige Bürgerinitiativen entstanden, die sich gegen den Ausbau der Windenergie einsetzen. Das Windeignungsgebiet Nauener Platte, mit zurzeit 118 installierten Windenergieanlagen (WEA), ist eines der größten Flächen für die konzentrierte Nutzung der Windenergie in Deutschland. Sowohl national als auch international soll der Ausbau der Windenergie weiterhin eine zukunftsträchtige Rolle spielen. Die Ergebnisse von Akzeptanzuntersuchungen können Meinungen einer kritischen, betroffenen Bevölkerung aufnehmen und helfen den lokalen Widerstand gegen zukünftige Projekte auf kommunaler Ebene im Vorfeld zu vermindern.
1.2 Fragestellungen und Aufbau der Arbeit
Diese Abschlussarbeit am Geographischen Institut der Humboldt Universität zu Berlin wurde in Zusammenarbeit mit der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming (HF) erstellt. Durch das Interreg IIIc Projekt “WindTechKnow“ ergab sich die Möglichkeit, unterstützt durch kompetente Partner, ein praxisrelevantes Thema zu bearbeiten. Im Rahmen dieses Projektes erfolgte eine Befragung von über 1900 Bürgern zur Akzeptanz von Windenergie in der Planungsregion HF. Dafür wurden Personen im Umkreis von elf Windeignungsgebieten zu ihrer Haltung zur Windenergienutzung befragt. Diese Magisterarbeit gibt detaillierte Aufschlüsse über die Akzeptanz von Windenergie im Umkreis der Nauener Platte, dem größten Windeignungsgebietes in der Region HF.
Ziel der Arbeit ist es zu untersuchen, in wie weit die Windenergie von stark „betroffenen“ Bürgern3 akzeptiert wird. Dabei sollen mögliche Einflussfaktoren identifiziert werden, die diese Akzeptanz der Bürger zur Windenergienutzung bestimmen. Untersucht werden auf ihre Relevanz folgende Faktoren: Die Betroffenheit der Bürger, die Wahrnehmung der lokalen WEA und die Einstellung zu erneuerbaren Energien. Es stellt sich zudem die Frage wie die Informationsbereitstellung zu den Windenergieprojekten der Nauener Platte erfolgte und welche Rolle die Berichterstattung in den Lokalmedien spielt.
Zunächst liefert diese Arbeit einen Überblick der Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland und konkret am Beispiel der Planungsregion HF. Dabei wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland eingegangen und eine Verbindung zur Entwicklung der Windenergienutzung auf dem internationalen Markt hergestellt.
Anschließend wird ein theoretischer Hintergrund zum Akzeptanzbegriff und zur Akzeptanzforschung gegeben. Dann werden bisherige deutsche und internationale Studien zur Akzeptanz von Windenergie vorgestellt.
In dem anschließenden empirischen Teil erfolgt nach Aufstellung der Fragestellungen zunächst die Beschreibung des Untersuchungsgebietes. Dabei werden der Befragungsraum und das Windeignungsgebiet Nauener Platte vorgestellt. Es wird auf die methodische Vorgehensweise und mögliche Fehlerfaktoren der Befragung eingegangen, bevor die eigentliche Auswertung der Ergebnisse erfolgt. Hier werden die in der durchgeführten Erhebung gewonnenen Ergebnisse mittels statistischer Verfahren verarbeitet, ausgewertet und die aufgestellten Fragestellungen überprüft.
Im abschließenden Kapitel werden die Ergebnisse der Fragestellungen zusammengefasst und diskutiert. Dabei sollen Ansätze für die Verminderung von Akzeptanzproblemen der Windenergienutzung unter Berücksichtigung der ermittelten Einflussfaktoren vorgestellt werden.
2 ZAHLEN UND FAKTEN ZUR WINDENERGIE
Regenerative Energien dienen in Deutschland seit dem „Erneuerbare Energien Gesetz“, als wichtiges Mittel zur CO²-Reduzierung nach den Bestimmungen des Kyoto-Protokolls. Zu den erneuerbaren Energien gehört neben Sonnenenergie, Wasserkraft, Geothermie, und Biomasse auch die Windenergie. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Entwicklung der Windenergie in Deutschland allgemein wie auch spezifisch in der Planungsregion HF verschaffen. Dabei wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingegangen und eine Verbindung zur Entwicklung der Windenergienutzung auf dem internationalen Markt hergestellt.
2.1 Windenergie in Deutschland
Die Windenergie nimmt in der Förderung erneuerbarer Energien einen zentralen Platz in Deutschland ein. Von Politik gefördert, von der Bevölkerung aber nur bedingt akzeptiert, hat es zu diesem Thema in den letzten Jahren einige polarisierende Debatten gegeben. Dennoch zählt Deutschland zu den Vorreitern der Windenergie und ist heute Hauptexporteur von technologischem und planerischem Know- how auf dem internationalen Markt.
2.1.1 Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland
In den letzten Jahren verzeichnete die Windenergiebranche eine enorme Wachstumsdynamik. So stieg die Zahl der installierten Nennleistung aller Windenergieanlagen (WEA) seit 1997 stetig an. Betrug die Nennleistung im Jahre 1997 noch 2.097 Megawatt (MW), so hat sich dieser Wert bis zum Jahr 2007 auf 22.247 MW mehr als verzehnfacht. Tabelle 1 auf der folgenden Seite, zeigt diese Entwicklung wie auch die neu installierte Nennleistung seit 19974, die Anzahl der pro Jahr aufgestellten WEA, deren Gesamtzahl und die durchschnittlich installierte Nennleistung aller WEA pro Jahr, welche die gesteigerte Leistungsfähigkeit der Anlagen widerspiegelt.
Die neu installierte Nennleistung nimmt seit ihrem Höhepunkt 2002 kontinuierlich ab, was mit dem Rückgang von geeigneten Windnutzungsgebieten und der Ausbreitung deutscher Firmen auf dem Exportmarkt zusammenhängt (BMU 2007, Benkenstein 2003).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Zahlen zur Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland seit 1997
Quelle: eigene Darstellung nach Molly 2008 S.10
Der Ausbau von Windenergie onshore5 in Deutschland ist weitgehend stagnierend. Schon in der von Molly und Ender 2002 herausgegebenen Windenergie-Studie wurde „mit einer Sättigung des deutschen Marktes 2003 gerechnet“ (Molly / Ender 2002, In: Koitek 2005 S.25). In diesem Zusammenhang war auch eine Ausweitung von den windreichen Küstengebieten zu weniger guten Standorten im Binnenland zu erkennen, das für die Implementierung der Windenergie in Deutschland immer wichtiger wurde (Koitek 2005 S.24). Heute bestehen weitere Ausbaumöglichkeiten für Windenergieanlagen offshore.6 Aufgrund des großen Zeitaufwandes, den die Planungsprozesse und die Etablierung neuartiger Technologien für den wirtschaftlichen Einsatz von Offshore-Anlagen erfordern, sind erste Projekte in Deutschland erst ab 2008 geplant (BMU 2006 S.10)7.
Die durchschnittlich installierte Nennleistung der pro Jahr aufgestellten Windenergieanlagen nimmt stetig zu (vgl.: Tab.1), da sich durch technologische Verbesserungen, die Anlagenhöhen und das Repowering8 der alten Anlagen, die Leistungsfähigkeit der WEA erhöht. So hatten rund 83% aller im ersten Halbjahr 2007 neu aufgestellten WEA eine Leistung von 2 MW und mehr.9 Dies ist eine Steigerung von 13 % gegenüber dem Jahr 2006 (Ender 2007 S.38).
Mit dem über Jahre erworbenen technologischen und planerischen Know-how konzentriert sich die deutsche Windenergiebranche aktuell auf den Export von Onshore- Windenergieanlagen in das Ausland, da der internationale Windenergiemarkt „boomt“ und dort noch viele Ausbaupotentiale bestehen (Benkenstein 2003 S.6). Trotz der Abnahme verfügbarer windreicher Standorte wird der Ausbau an den guten Binnenstandorten auch in Deutschland weiter vorangetrieben. Außerdem werden über den Ersatz alter, kleiner Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen (Repowering) weitere Potenziale erschlossen (Koitek 2005 S.25). Ein stabiler Inlandsmarkt wird als Basis für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Zulieferer, Anlagenbauer und Planer angesehen, weswegen für den Inlandsmarkt wieder Anreize geschaffen werden müssen (IWR 2008a).
Insgesamt trägt die Windenergie in Deutschland Ende 2007 einen Anteil von 6,4% des gesamten Bruttostromverbrauchs in Deutschland. Damit hat die Windenergie einen großen Anteil daran, dass das Ziel der deutschen Bundesregierung, bis zum Jahr 2010 den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttostromverbrauch auf 12,5 % zu erhöhen, mit 14,2 % schon im Jahr 2007 überboten wurde (BMU 2008 S.4).
Dieses stetige Wachsen der Windenergiebranche in Deutschland hat aber nicht gleichermaßen zu einem Anstieg der Akzeptanz geführt. „Aufgrund des großen Erfolgs der Windenergie und der günstigen Rahmenbedingungen wie das EEG zum Bau von Windenergieanlagen wurden jedoch auch Standorte zugelassen, die aufgrund ungünstiger Witterung oder der Nähe zu Siedlungen nicht in vollem Maße geeignet waren“ (Heier 2000 S.17f). Diese Ausweitung führte zu neuerlichen Akzeptanzproblemen und polarisierenden Debatten in den lokalen Medien, in denen der Sinn der Förderung von Windenergie wiederholt in Frage gestellt wurde. Daraufhin wurde durch die gezielte Ausweisung von Windeignungsflächen damit begonnen, eine besser kontrollierte Ausbreitung der Windenergie zu gewährleisten.
Dies wirft aber sowohl auf der Seite der Akteure der Windenergiebranche, als auch auf Seite der Bürger viele Konflikte auf. Einerseits können einige windreiche Gebiete nicht mehr genutzt werden, anderseits fühlen sich Gemeinden und Bürger in der Nähe der großen zugewiesenen Eignungsflächen10 einer zu großen Belastung ausgesetzt. Die Konzentration vieler WEA in den Windeignungsgebieten stößt vermehrt auf Ablehnung seitens der Bürger, während die Abstandsbestimmungen und Höheneinschränkungen in den jeweiligen Bundesländern die Errichtung von ertragreicheren und technologisch verbesserten Anlagen bremsen. Auch bürokratische Hindernisse wie lange Genehmigungsverfahren gelten als Hemmnisfaktoren für den weiteren Ausbau der Windenergie auf dem Inlandsmarkt.
2.1.2 Verteilung von Windenergieanlagen in Deutschland
Bei genauerer Betrachtung des Windenergieanteils an der Stromerzeugung lassen sich starke regionale Unterschiede feststellen. Küstennahe Regionen stellten in der Vergangenheit den höchsten Anteil von Windenergieanlagen in Deutschland (Zoll 2001 S.44). Durch günstige Rahmenbedingungen, wie sie das EEG und naturräumliche Gegebenheiten schaffen, haben sich in den letzten Jahren auch die weniger windstarken Binnenländer intensiver der Windenergie zugewandt (Benkenstein 2003 S.6). Verantwortlich für diese Verlagerung ist die Verknappung von windreichen Vorrangflächen an der Küste. Gleichzeitig bieten neue Anlagentypen11 Potentiale für die Erschließung windschwächerer Standorte (Ender 2008 S.39).
So wurden vor allem in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren verstärkt Windenergieanlagen errichtet (Hoppe-Klipper 2004 S.21). Im Jahr 2007 stellte Brandenburg mit über 3.000 MW hinter dem Küstenland Niedersachsen den zweitgrößten Anteil an installierter Gesamtleistung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Zahlen zur Windenergienutzung in den Bundesländern
Quelle: eigene Darstellung nach Molly 2008 S.11
Die drei Bundesländer Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind nun, mit zusammen mehr als 11.500 MW installierter Nennleistung, die Hauptträger der Windenergie in Deutschland (vgl. Tab.2 S.7).
Anhand der Tabelle ist zu erkennen, dass Brandenburg trotz einer geringeren Anzahl von Windenergieanlagen eine höhere installierte Gesamtleistung vorzuweisen hat als die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dies ist ein Indiz dafür, dass Brandenburg aktuell viele neue Windenergieanlagen installiert bzw. erst in den letzten Jahren installiert hat und die Windparks daher mit moderneren, leistungsfähigeren Anlagen betrieben werden. Im Gegensatz dazu sind in den flächenmäßig großen, aber windarmen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern bisher vergleichsmäßig wenig WEA errichtet worden (Ratzbor 2005 S.10). In Schleswig-Holstein werden heute weniger neue WEA installiert, da verfügbare Standorte größtenteils aufgebraucht sind.
Das erwartete Repowering der ersten errichteten küstennahen Windenergieanlagen ist noch nicht weit fortgeschritten. Nach Angaben des Präsidenten des BWE12, Hermann Albers, betrug der Anteil des Repowering im Jahr 2007 nur 6% der neu installierten WEA. Dies zeigt, dass im Repowering in Hinblick auf die Erhöhung der Gesamtleistung zukünftig hohe Potentiale liegen, aber gleichzeitig noch gesetzliche und wirtschaftliche Anreize fehlen (IWR 2008a).
So stehen viele der alten WEA auf Gebieten, die mit den seit 1997 ausgewiesenen Eignungsflächen kollidieren (Energieportal24 2008), und daher nicht für ein gefördertes Repowering in Frage kommen. Weiterhin sind die aktuell implementierten Höhen- und Abstandsregelungen, sowie die sinkenden Einspeisungsvergütungen Hemmnisfaktoren für die Umsetzung des Rewopering (Klinski 2007 S.10). Eine weitere Schwierigkeit für das Repowering stellen die steigenden Kosten für die Rohstoffe zum Bau der WEA dar.
Dies wird sich durch die erneute Novellierung des EEG ab 2009 voraussichtlich ändern, da es eine höhere gesetzlich fixierte Vergütung für Windstrom vorsieht, um dem negativen Einfluss der Verteuerung von Rohstoff- und Energiepreisen auf den Inlandsmarkt entgegenzuwirken (BWEa 2008).
In Schleswig-Holstein wurden 2007 insgesamt 42 WEA durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Lediglich drei Anlagen wurden in Niedersachsen erneuert (Ender 2008 S.36). In den übrigen Bundesländern erfolgte noch keine Erneuerung der Anlagen, da in den Binnenländern die Nutzung der Windenergie, wie bereits aufgeführt, später erfolgte. Die WEA sind meist noch zu kurz in Betrieb und ein Austausch würde sich nicht lohnen, da die Differenz zwischen alter und neuer Leistung zu gering ist. Daher kann zukünftig das Potential der Windenergienutzung onshore in Deutschland im Repowering gesehen werden.
2.1.3 Vergleich mit anderen Ländern
Deutschland ist das führende Land in der Erzeugung von Energie durch Windenergieanlagen. Gefolgt von den USA und Spanien steht Deutschland als Vorreiter der Windenergie an der Spitze der Länder im Bereich der installierten Gesamtleistung durch Windenergie (vgl.: Tab.3). Dies ist auf den frühen Beginn der Schaffung politischer Rahmenbedingungen für die Förderung der Windenergie zurückzuführen.
Im Hinblick auf die neu installierte Leistung durch WEA überbot Spanien 2007 jedoch mit 3.522 MW den bis dahin höchsten Wert an neu installierter Leistung durch WEA in Europa13 und stellte damit allein 40% der Neuinstallationen in Europa (EWEA 2008 S.10). Weltweit trat die USA mit über 5.000 MW Zubau an die Spitzenposition (vgl.:Tab.3). Während der deutsche Markt in der neu installierten Leistung an Windenergie rückläufig bzw. stagnierend ist, war 2007 international ein Rekordjahr. „The global wind energy markets have seen another record year in 2007, with 20 GW of new installations. This figure, which was released today by the Global Wind Energy Council (GWEC), is up by 30% compared to the new installations in 2006, while the sum of the world’s total installations has increased by 27% to reach over 94 GW by the end of 2007” (BWE 2008b).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Zahlen zur Windenergienutzung in den international führenden Ländern
eigene Darstellung nach Zahlen des GWEC 2007
An den Zahlen in Tabelle 3 ist zu erkennen, dass Deutschland seine Spitzenposition im Bereich neu inst8allierter Leistung verloren hat und nun hinter den USA, Spanien, China und Indien nur noch an fünfter Stelle liegt, aber aktuell noch das Land mit der weltweit höchsten installierten Gesamtleistung ist.
Prognosen gehen davon aus, dass der nordamerikanische Markt Deutschland auch in der Gesamtleistung bis Ende 2009 überbieten wird (GWEC 2008 S.6). Aber der Exportmarkt „boomt“, und die deutsche Windenergiebranche hat einen Anteil am Weltmarkt von 22% (ebenda S.38).
Dieser weltweite Trend der Installation von Windenergie wird durch die Bestimmungen des Kyoto-Abkommens begünstig. Zum einen setzen Instrumentarien wie die CDM14-Projekte, Anreize für Unternehmen, sich an der Umsetzung von klimapolitischen Interessen zu beteiligen. Andererseits wird die Windenergiebranche nun durch die Einführung gesetzlicher Rahmenbedingungen in anderen Ländern nach Vorbild des EEG unterstützt (Heier 2007 S.21). „In China and India, Kyoto’s Clean Development Mechanism (CDM) has provided a boost to renewable energy in general and to wind power in particular. There are now more than 15,000 megawatts of wind power in the CDM ‘pipeline’, mostly in China and India”(GWEC 2008 S.67).
2007 betrug der Anteil aller in Europa neu installierten WEA an der weltweiten Gesamtleistung knapp 43%. Der Trend tendiert zu einer weiteren Abnahme des europäischen Anteils gemessen an dem weltweiten Einsatz von WEA (ebenda S.8). Während in den vergangenen Jahren vor allem in Europa Windenergieanlagen errichtet wurden, weitet sich die Installation der WEA nun auf alle Kontinente aus. Vor allem Asien15 und Nordamerika werden bis 2012 auf europäisches Niveau aufholen (ebenda S.14).
Deutsche Zulieferer, Planer und Investoren profitieren nun von ihren langjährigen Erfahrungen auf dem deutschen Windenergiemarkt. Der Anteil der deutschen Zulieferer und Hersteller am globalen Umsatz durch Windenergie betrug nach Berechnungen des BWE, im Jahr 2007 28%. Dabei belief sich der Gesamtumsatz durch den Export auf 6,1 Milliarden €uro. Bedingt durch den schwächer werdenden Inlandsmarkt lag die Exportquote bei 74 % und könnte 2009 sogar auf 90 % steigen. Gerade bei der behördlichen Genehmigung der neueren Anlagen, die deutlich effizienter, aber auch wesentlich größer als die älteren Modelle sind, treten in Deutschland Probleme auf, die zu einer Abwanderung der Windenergiebranche ins Ausland führen könnte (BWE 2008c). Da der Ausbau der Windenergienutzung in vielen Ländern in der Einführungsphase ist, kann es auch dort zu Kontroversen zwischen den Akteuren kommen. Nicht nur das technologische Know-how, sondern auch der Umgang mit Planung und Informationsverbreitung von Projekten kann zur Akzeptanzförderung beitragen. Deutschland kann im Bezug zur Akzeptanz von Windenergie auf einen langjährigen Erfahrungsschatz bauen, der für die Vergabe von internationalen Aufträgen entscheidend sein kann.
2.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
In Deutschland wird durch politische Maßnahmen die Förderung und Erzeugung von Strom durch Windenergie geregelt. Dabei sind, durch gesetzliche Rahmenbedingungen wie das EEG, Anreize für Planer, Investoren und Betreiber geschaffen worden, während gleichzeitig baurechtliche und raumordnerische Regelungen den unkontrollierten Ausbau von Windenergie eindämmen sollen.
2.2.1 Baurechtliche und raumordnerische Festlegungen
„Mit Blick auf eine gesteuerte Erschließung der Windenergienutzung an geeigneten Standorten wurde 1997 mit der Änderung des § 35 BauGB ein Planungsvorbehalt für die zur Ausweisung geeigneten Flächen in das Baugesetzbuch aufgenommen. Seither können Windenergieanlagen grundsätzlich nicht mehr außerhalb von Vorrang- oder Eignungsflächen errichtet werden, sofern Kommunen solche Flächen ausgewiesen haben.“ (BMU 2007 S.17). Gleichzeitig zählen Windenergieanlagen seitdem als privilegierte Bauvorhaben und sind damit grundsätzlich zulässig, wenn dem keine öffentlichen Belange entgegen stehen (Ratzbor 2005 S.19). In Deutschland bedürfen Flächen für Windenergie einer besonderen Regelung.
„Eignungsgebiete sind nach §7 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 ROG, Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Maßnahmen, die städtebaulich nach §35 BauGB zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsgebiet ausgeschlossen werden, geeignet sind“ (Koitek 2005 S.52). Dadurch besteht auch die Möglichkeit gegen eine Installierung und Nutzung von Windenergieanlagen aus überörtlicher Sicht der Raumordnung zu intervenieren. (ebenda S.52) Die Genehmigung und Ausweisung von Flächen für die Nutzung von onshore- Windenergieanlagen fällt dementsprechend in den Aufgabenbereich der Länder und Kommunen. (BMU 2006 S.17).
Während die Windenergieanlagen zwar baurechtlich durch die Bestimmungen der Bauordnungen der Länder geregelt werden, unterstehen sie jedoch auch dem Anlagenbegriff des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BMU 2006 S.17). Bis Juni 2005 war für die Errichtung von ein bis zwei Windenergieanlagen generell ein Baugenehmigungsverfahren ausreichend. Wenn mehr als drei Windenergieanlagen errichtet wurden, galten sie als „Windfarm“ und unterstanden dem Genehmigungsverfahren nach Vorschriften des BImSchG (Ratzbor 2005 S.21). Dieses Genehmigungsverfahren beinhaltete eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Anlagenhöhe von über 35m und einer Leistung von mehr als 10 KW (ebenda S.21).
Seit dem 1. Juli 2005 richtet sich die Genehmigung der Windenergieanlagen nicht mehr nach der Anzahl, sondern nach der Gesamthöhe der Anlagen. So unterstehen nun alle WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50m der Genehmigung nach dem BImSchG; während kleinere Anlagen nach den Bauordnungen der Länder genehmigt werden (BMU 2006 S.17).
„Grundsätzlich findet das vereinfachte Genehmigungsverfahren statt. Ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist an die UVP-Pflicht gekoppelt16 (BWE 2005).
Die Abstandsregelungen zu Siedlungen und Naturschutzgebieten werden von den Ländern im Rahmen der Ausweisung von Eignungsgebieten geregelt. Diese wurden von den empfohlenen ca. 500m Mindestabstand zu Siedlungen, in den meisten Ländern aufgrund von Akzeptanzproblemen seit 2003 erhöht (Ratzbor 2005 S.25).
2.2.2 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien wurde im März 2000 in Deutschland eingeführt und dient dazu, mit Hilfe von Subventionen den Ausbau Erneuerbarer Energien zu forcieren. Dadurch wurde der durch Windenergieanlagen eingespeiste Strom beginnend mit 9,10 Cent pro Kilowattstunde (KWh) fünf Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage vergütet (EEG 2000 §7). „Danach betrug die Vergütung für Anlagen, die in dieser Zeit über 60 % des Referenzertrages erzielten17, mindestens 6,19 Cent pro Kilowattstunde“ (EEG 2000 §7).
Damit wurde gewährleistet, dass Anlagen an nicht geeigneten Standorten18, die nur wenig Leistung produzieren, nicht in den Vergütungsanspruch gelangen.
Diese Bestimmungen des EEG wurden 2004 überarbeitet und geändert. So wurde der Vergütungssatz für eingespeisten Strom aus Windenergieanlagen gesenkt. 2008 beträgt der Vergütungssatz nach Abzug der zweiprozentigen Degression noch 8,03 Cent pro Kilowattstunde für fünf Jahre ab Inbetriebnahme. Nach fünf Jahren verringerte sich die Förderung auf den Basisvergütungssatz von 5,17 Cent pro Kilowattstunde (EEG 2004 §10; Jesse 2007).
Die Novellierung des EEG im Jahr 2004 führte auch den Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas ein. Entsprechende Anlagen mussten nun bevorzugt an das Stromnetz angeschlossen werden (EEG 2004 §5). „Durch dieses EEG verpflichten sich Betreiber von Stromnetzen, zu festgesetzten Tarifen den gesamten aus erneuerbaren Quellen produzierten und angebotenen Strom in das Elektrizitätsnetz einzuspeisen“ (Kramer-Krone 2005 S.30). Bei Auslastung des Netzes müssen demnach konventionelle Kraftwerke ihre Stromproduktion zeitweilig verringern. Des Weiteren soll der Ausbau der Stromnetze in Deutschland erweitert und erneuert werden. „Die Netzbetreiber müssen ihre Netze entsprechend dem Ausbau der Erneuerbaren Energien unverzüglich erweitern“ (BMU 2007 S.5).
Eine weitere Novellierung des Gesetzes vom 4.7.2008 tritt 2009 in Kraft. Diese beinhaltet explizit Neuregelungen zum geplanten Repowering, während außerdem die Vergütungssätze für Windenergie aufgrund der Verteuerung der Rohstoffpreise wie Stahl und Kupfer erhöht werden (IWR 2008a). Eine weitere Neuerung ist, dass die Netzbetreiber zum Ausbau und der Optimierung bestehender Netze verpflichtet sind. Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich für nicht abgenommenen Strom tätigen (BWE 2008d).
Folgende Tabelle zeigt die drei Phasen des EEG mit den Komponenten der Vergütung, Degressionsrate und den wichtigsten Änderungen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien: Vergleich 2000, 2004 und 2009
Quelle: eigene Darstellung nach EEG 2000, 2004 und 2009
Ziel des Gesetzes ist es, die nachhaltige Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten und den Anteil der erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch gegenüber dem Jahre 2000 bis zum Jahre 2010 auf 12,5 % zu verdoppeln (BMU 2006 S.3).
2.3 Windenergienutzung in Havelland-Fläming
Wie schon die regionale Verteilung der installierten Windenergieanlagen verdeutlicht (vgl.: Tab.2 S.7), hat sich Brandenburg mit einer installierten Leistung von 3.359 MW Ende 2007 zu einem bedeutenden Windenergiestandort in Deutschland entwickelt. Dies liegt an günstigen naturräumlichen Bedingungen, wie den zahlreichen windhöffigen Gebieten mit relativ geringen Einwohnerdichten. In der Region Havelland-Fläming erzeugen aktuell 460 WEA rund 1.200 Gigawattstunden elektrische Energie pro Jahr. Damit wird der Stromverbrauch von durchschnittlich 200.000 Einwohnern gedeckt (RPG 2008).
2.3.1 Planungsregion Havelland-Fläming
Die Planungsregion Havelland-Fläming ist zwischen Berlin und dem Bundesland Sachsen- Anhalt, sowie der Region Prignitz-Oberhavel im Norden und Lausitz-Spreewald im Süden gelegen. Mit 68 000 km² bilden die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow Fläming, sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg die flächenmäßig zweitgrößte Region Brandenburgs (LBV 2006 S.196). Abbildung 3 zeigt die Regionen Brandenburgs. Diese erstrecken sich räumlich-sektoral von der inneren bis zur äußeren Landesgrenze.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Land Brandenburg – Regionen im Überblick
Quelle: http://gl.berlin-brandenburg.de/regionalplanung/regionen/index.html
Mit einer Bevölkerung von 739.000 Einwohnern19 ist Havelland-Fläming die bevölkerungsreichste und mit einer Bevölkerungsdichte von 109 EW/ km² die am dichtesten besiedelte Region Brandenburgs (ebenda S.198). Diese Einwohnerdichte wird aber hauptsächlich im inneren Verflechtungsraum des Berliner Umlandes erzielt, und ist dort mit 220 EW/ km² fast viermal so hoch wie im äußeren Entwicklungsraum (60 EW/ km²).20 Auch der Einwohnerzuwachs von 8% für die Region HF, erfolgt vornehmlich in den Gemeinden und Städten des Berliner Umlands (ebenda S.198). Die geringe Einwohnerdichte im äußeren Entwicklungsraum lässt sich auch durch eine Vielzahl von Naturschutzgebieten verifizieren. So sind 540 km² der Region Havelland-Fläming ausgewiesene Naturschutzgebiete. Gleichzeitig liegen zwei Fünftel aller ehemals in Brandenburg vom Militär genutzten Flächen in dieser Region (ebenda S.197). Diese Faktoren wurden bei der Ausweisung der Eignungsgebiete für Windenergienutzung berücksichtigt.
2.3.2 Teilplan zur Windenergienutzung
Seit 2005 wird die Errichtung von neuen WEA baugesetzlich durch den Windeignungsplan für das Planungsgebiet Havelland-Fläming geregelt. Dieser weist Flächen aus, die als potentielle Gebiete zur Installierung von Windenergieanlagen geeignet sind. Der Regionalplan Windenergie kann bis zu 10 Jahre ohne Änderungen rechtskräftig sein.
„Auf Grundlage der Beratung durch Gutachter wurden für die Ausweisung der Flächen generell bestimmte Bereiche ausgeschlossen:
- bestehende und genehmigte Wohn- und Mischgebiete mit einer Schutzzone von 800m,
- festgesetzte, im Verfahren befindliche und einstweilig gesicherte Naturschutzgebiete mit einer Schutzzone von 200m (wenn durch den Schutzzweck geboten),
- festgesetzte, im Verfahren befindliche und einstweilig gesicherte Landschaftsschutzgebiete,
- Natura 2000-Schutzgebiete (SPA-Gebiete) mit einer Schutzzone von 500 m,
- Natura 2000-Schutzgebiete (FFH-Gebiete),
- Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutzdeiche,
- Stehende Gewässer > 1 ha, Gewässer 1.Ordnung mit einem Schutzabstand von 500 m,
- Gebiete des ökologisch wirksamen Freiraumverbundes gemäß Entwurf LEP GR (Stand 23. März 2004),
- regional bedeutsame Freiräume mit
- regional bedeutsamen Waldgebieten,
- regional bedeutsamen Abbaugebieten von oberflächennahen Rohstoffen,
- regional bedeutsamen Gebieten für den Freiraumverbund und
- regional bedeutsamen Teilräumen der Kulturlandschaft,
- Sonderflächen Bund,
- Flugplätze (darunter unter anderem Landeplätze und Segelfluggelände) mit ihren festgesetzten Bauschutzbereichen und Platzrunden“ (AfB 2005 S.5f).
Dieser sachliche Teilplan "Windenergienutzung" ist nach einem dreijährigen Aufstellungsverfahren am 2. März 2005 in Kraft getreten. Ursprünglich waren 18 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung geplant, aber durch die Anregungen und Bedenken von 151 Trägern öffentlicher Belange und von über 700 Bürgern sind im rechtsgültigen Plan nun 13 Gebiete enthalten. Die Eignungsgebietsfläche wurde dadurch um ca. 4.000 Hektar reduziert (RPG 2008.)
2.3.3 Windeignungsgebiete
In der Gemeinde Havelland-Fläming sind seit der Bekanntmachung des sachlichen Teilplans "Windenergienutzung", Windeignungsgebiete festgelegt worden, in denen die konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen legitimiert wird. Die nachfolgende Tabelle listet die 13 ausgewiesenen Windeignungsgebiete mit ihrer zugehörigen Flächengröße auf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 5: Windeignungsgebiete in der Region Havelland-Fläming
Quelle: eigene Darstellung nach Afb 2005
Außerhalb dieser ausgewiesenen Eignungsgebiete ist die Aufstellung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen (AfB 2005 S.3).
Weiter werden die Gemeinden bzw. Städte aufgeführt, welche das Windeignungsgebiet betreffen. Die Nauener Platte ist mit 2741 ha das größte Windeignungsgebiet in der Region Havelland-Fläming. Zu diesem Gebiet gehören die Gemeinden Brieselang, Wustermark und die Städte Nauen und Ketzin. Flächenmäßig stellt das Windeignungsgebiet Dahme- Falkenberg, mit weniger als der Hälfte der Fläche der Nauener Platte, auch ein sehr bedeutsames Gebiet für WEA in der Planungsregion dar. Die Nauener Platte und Möthlitz sind die einzigen Windeignungsgebiete im Landkreis Havelland. Westliche Zauche, Dretzen, Haseloff-Grabow und Brücker Urstromtal befinden sich im Landkreis Potsdam-Mittelmark. An den Landkreisgrenzen zwischen Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark liegen die Eignungsgebiete Altes Lager und Niederer Fläming West. In Teltow-Fläming verteilen sich die Windeignungsgebiete Dahme-Falkenberg, Niederer Fläming Mitte und Ost, Lüdersdorf und Heidehof (vgl. Abb.2 S.18).
2.3.4 Verteilung der Windenergieanlagen
Die folgende Karte stellt die räumliche Verteilung der Windeignungsgebiete in der Region Havelland-Fläming dar. Sie zeigt die Anzahl der installierten und der genehmigten, also kurz vor dem Bau stehenden WEA in den verschiedenen Eignungsgebieten. Im Windeignungsgebiet Nauener Platte sind aktuell 118 WEA installiert, in Planung sind weitere 65 Anlagen. Damit ist die höchste Konzentration von WEA in diesem Windeignungsgebiet aufgestellt. In kleineren Windeignungsgebieten, z.B. Möthlitz und Altes Lager sind aktuell noch keine Windenergieanlagen in Betrieb. Während für das Gebiet Altes Lager aber 17 Anlagen genehmigt sind, gibt es über den Bau von WEA in Möthlitz noch keine Informationen. So ist das Windeignungsgebiet Möthlitz nicht auf der Karte eingetragen, da sich diese Darstellung nur auf bestehende bzw. genehmigte WEA bezieht. Die Punkte, welche die Standorte der WEA in der Karte kennzeichnen, sind für jedes Windeignungsgebiet mit einer anderen Farbe versehen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Windeignungsgebiete der Planungsregion Havelland-Fläming mit Aufstellungszahlen WEA
Quelle: eigene Darstellung nach Daten der Planungsgemeinschaft Havelland Fläming
3 THEORETISCHE UND EMPIRISCHE GRUNDLAGEN DER AKZEPTANZFORSCHUNG
Die Akzeptanz von Windenergie wurde in den letzten Jahren besonders in Deutschland und zuletzt auch in anderen europäischen Ländern vielfältig untersucht. Verschiedene empirische Studien zeigen unterschiedliche Akzeptanzwerte auf. Dieses Kapitel soll einen Überblick über den Akzeptanzbegriff in der Forschung geben und verschiedene Akzeptanzuntersuchungen auf nationaler und internationaler Ebene aufzeigen. In diesen Studien werden unterschiedliche Variablen identifiziert, welche die Akzeptanz von Windenergie beeinflussen können.
3.1 Begriffsbestimmung „Akzeptanz“
Als Akzeptanz kann man prinzipiell „eine positive oder zumindest tolerierende Einstellung von Personen oder Personengruppen gegenüber einem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt“ (Abts 2001 S.98) verstehen.
Diese von Abts benannte Einstellung muss nicht unbedingt ein tatsächliches Verhalten implizieren, obwohl sie die Bereitschaft enthalten kann, sich gemäß dieser Einstellung zu verhalten (Lucke 1995 S.103). Sie bedeutet aber in jedem Fall ein gewisses Einverständnis oder die Bereitschaft zur Toleranz. Doch auch eine tolerierende oder positive Einstellung steht immer in einem engen Zusammenhang mit dem Begriff des Konfliktes, denn Akzeptanz bedeutet, dass es nicht zu Auseinandersetzungen über die Beibehaltung oder Veränderung von Gegebenheiten kommt. Eine Akzeptanzanalyse ist damit gleichzeitig auch eine Konfliktanalyse. Ihre Funktion ist es, mögliche Konfliktfelder, aber auch Voraussetzungen bzw. Prämissen möglicher Akzeptanz zu erkennen und damit dazu beizutragen, z.B. Planungsprozesse bei Windenergieanlagen entsprechend zu gestalten (Abts 2001 S.99). Akzeptanz wird in Abts Definition weiterhin als ein Phänomen gefasst, das von einer Personengruppe oder einer Person ausgeht, die man als Akzeptanzsubjekt bezeichnen kann.
Nach Lucke beschäftigt sich die Akzeptanzforschung mit der zentralen Frage, „warum bestimmte Dinge und Meinungen sich durchsetzen und von den Mitgliedern einer Gesellschaft oder einzelnen Bevölkerungsgruppen „angenommen“ werden, während andere – manchmal sogar die zweckmäßigeren, objektiv vernünftigeren, sozial gerechteren, wissenschaftlich fruchtbareren oder technisch fortschrittlicheren – abgelehnt oder ignoriert werden“ (Lucke 1995 S.236). Mit dieser Forschungsperspektive grenzt sie sich von einem technisch gefassten Akzeptanzbegriff ab, der Akzeptanz als „Eigenschaft einer Innovation“ bzw. des Akzeptanzobjektes versteht, durch die positive Reaktionen hervorgerufen werden (Endruweit 2002 S.6).
Im Unterschied zu dem objektiven Ansatz von Sozialverträglichkeitsanalysen steht bei der Akzeptanzforschung also ein subjektiver Ansatz im Vordergrund (ebenda S.6). Dieser subjektorientierte Begriff der Akzeptanz muss damit auch von dem Begriff der Akzeptabilität unterschieden werden. Akzeptabilität ist die normative Aussage über Chancen und Risiken einer bestimmten Technologie, diese wird in einem wissenschaftlichen oder technischen Prüfverfahren nach vorher festgelegten Kriterien der Akzeptanz untersucht und bewertet bzw. eingeschätzt (FISI 2002 S.21). Diese Kriterien können sich z.B. auf eine gesetzlich vereinbarte Akzeptanzschwelle bzw. Norm bezüglich von Umweltbelastungen oder Gesundheitsrisiken beziehen. Akzeptabilität sagt damit aber noch nichts über die heterogenen, subjektiven Einstellungen bestimmter betroffener Personen oder Personengruppen zu dieser Technologie aus, kann diese Einstellungen aber durchaus beeinflussen.
Die Einstellung einer Person oder Personengruppe zu einem bestimmten Akzeptanzobjekt, wie zum Beispiel die technische Innovation einer Windenergieanlage, prägt sich in einem jeweiligen Umfeld aus, das sowohl vom Akzeptanzsubjekt als auch vom Akzeptanzobjekt bestimmt wird und das als Akzeptanzkontext bezeichnet werden kann (Lucke S.89). Dabei interagieren Akzeptanzsubjekt, Akzeptanzobjekt und der Akzeptanzkontext miteinander und beeinflussen sich gegenseitig. Es geht bei der Analyse des Konstrukts Akzeptanz immer darum, die Frage „wer akzeptiert was unter welchen Umständen“ zu berücksichtigen (FISI S.24). Akzeptanz ist damit auch keine feste Eigenschaft des Akzeptanzsubjektes, sie hängt ihm nicht als eine konstante Einstellung und Verhaltensdisposition an, sondern wird ständig ausgebildet, bestätigt oder eben verändert. Auch auf Seiten des Akzeptanzobjektes handelt es sich nicht um eine objektimmanente, themen- und situationsunspezifische Qualität (ebenda S.24). Akzeptanz ist damit auch die Chance, „für bestimmte Meinungen, Maßnahmen, Vorschläge und Entscheidungen bei einer identifizierbaren Personengruppe ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung zu finden und unter angebbaren Bedingungen aussichtsreich auf deren Einverständnis rechnen zu können“ (Lucke 1995 S.104). Subjekt, Objekt und Kontext wirken wechselseitig aufeinander ein, um eine jeweilige Ausprägung der Akzeptanz zu bestimmen (ebenda S.91f).
In diesem Wechselspiel zwischen Akzeptanzsubjekt, -objekt und dem entsprechenden Kontext sind beobachtbare und nicht beobachtbare Komponenten der Akzeptanz zu unterscheiden. Die Einstellungsakzeptanz, die in affektive und kognitive Komponenten differenziert werden kann, ist nicht direkt beobachtbar, da sie sich nicht immer in sichtbaren Handlungen und Verhaltensweisen äußert. Es ist allerdings möglich, die subjektiven Gefühle im Umgang mit einer Innovation durch direkte Auskünfte des Anwenders oder des Betroffenen zu erheben. Die Handlungsakzeptanz hingegen ist beobachtbar. Allerdings muss in vielen Fällen eine Diskrepanz zwischen der erhobenen Einstellungsakzeptanz und dem beobachteten Verhalten festgestellt werden (Quiring 2006 S.4).
Damit wird deutlich, dass Akzeptanz weder eine einfach beobachtbare Größe ist, noch eine feststehende Tatsache oder Eigenschaft, die mit entsprechend geeichten Instrumenten direkt gemessen werden könnte. Akzeptanz muss als ein komplexes, veränderbares und vielschichtiges Geflecht von Wechselwirkungen aufgefasst werden, das angemessene Indikatoren der Forschung braucht, um die jeweiligen und im betreffenden Fall wichtigen Dimensionen von Akzeptanz auf indirektem Wege zu erheben (Brock 2001 S.196). Dabei können stets nur bestimmte Dimensionen der Akzeptanz erfasst werden (Renn 1997 S.15).
3.2 Allgemeine Indikatoren der Akzeptanzforschung
In der Akzeptanzforschung steht die Untersuchung von Kriterien der Zustimmung zu bzw. der Ablehnung von Produkten bzw. Innovationen im Mittelpunkt. Es handelt sich dabei um einen sozialwissenschaftlichen Teilbereich der Begleitforschung, die Auswirkungen von aktuellen Technologien auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben analysiert (Kollmann 1998 S.54). Weitere Felder der Begleitforschung sind neben der Akzeptanzforschung z.B. auch die Evaluationsforschung, die sich mit der Bewertung von sozialen bzw. politischen Programmen befasst, die Wirkungsforschung, die sich mit den Auswirkungen der Nutzung auf Individuum und Gesellschaft beschäftigt oder die Technologiefolgenabschätzung, die die Konsequenzen des technologischen Wandels für Individuum und Gesellschaft vorhersagen soll.
Akzeptanzforschung ist also ein empirisches Forschungsprogramm, das auf der Anwenderseite der technologischen Innovationen ansetzt und die Gründe für eine Annahme bzw. eine Ablehnung im Anwendungsbereich erforscht, so dass Fehlentwicklungen oder Konfliktfelder frühzeitig erkannt werden können (Reichwald 1982 S.36f).
Der Anwendungsbereich kann dabei in drei wichtige Teilbereiche differenziert werden:
- die Individualebene – die Bedeutung und Nutzung von Technologien für und durch einzelne Personen oder Personengruppen
- die Organisationsebene - Aspekte des Technologieeinsatzes im Hinblick auf organisatorische Rahmenbedingungen
- Gesellschaftsebene - Wechselwirkungen zwischen Technologieanwendungen und der Realisierung politischer Programme (Reichwald 1982 S.36ff).
Die Akzeptanzforschung hat eine empirisch-analytische und eine gestaltende Zielsetzung. Sie soll zum einen die Wechselbeziehung zwischen Anwendung und Technologiefolge erklären. Zum anderen will sie die Technologiewirkung und -nutzung beeinflussen (Kollmann 1998 S.56).
Von anderen Begleitforschungsansätzen unterscheidet sich die Akzeptanzforschung vor allem durch die Zielobjektbetrachtung, d.h. hier wird ein festgelegter Untersuchungsgegenstand durch Auftragsforschung untersucht, während die Wirkungsforschung in der Regel allgemeine Betrachtungen der Mittel und Inhalte anstellt. Die Akzeptanzforschung grenzt sich zweitens durch den Zeithorizont ab, da sie in der Regel gegenwartsorientiert ist, während die Technologiefolgenabschätzung etwa zukunftsorientiert ist. Auch die Forschungsumgebung unterscheidet von anderen Begleitforschungsrichtungen. In der Regel handelt es sich um eine ökonomisch orientierte Produktbetrachtung, während es in der Evaluationsforschung etwa um politisch orientierte Programmbetrachtungen geht (Kollmann 1998 S.57).
Mit ihrer speziellen Ausrichtung bietet die Akzeptanzforschung die Möglichkeit an, die vorherrschende ex-post-Orientierung der anderen Begleitforschungsansätze um die Richtung einer ex-ante-Sichtweise zu erweitern. Auf diese Weise können z.B. Standortkriterien in Bezug auf die Implementierung einer neuen Technik mithilfe einer akzeptanzorientierten Innovationsgestaltung entwickelt werden. Mithilfe von Akzeptanzforschung können Systeme also zumindest teilweise an die Bedürfnisse und Ansprüche der Benutzer bzw. Betroffenen angepasst werden. Dies kann durch kontrollierte Planungsprozesse geschehen, etwa indem Standorte für Windenergieanlagen entsprechend auch unter subjektiven Kriterien ausgesucht werden oder eine gezielte Kommunikations- und Informationsarbeit geleistet wird. Gerade dem Einsatz von PR-Maßnahmen kommt in der Steuerung der Wahrnehmung von Windenergieanlagen eine große Bedeutung zu.
[...]
1 Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 an der dritten Vertragsstaatenkonferenz des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen (UNFCCC) in Kyoto, Japan, angenommen. „Die meisten OECD- Länder verpflichteten sich zu einer Reduktion ihrer anthropogenen Treibhausgas-Emissionen (CO2, CH4, N2O, H-FKW, FKW und SF6) um mindestens 5% unter den Stand von 1990 innerhalb des Verpflichtungszeitraumes von 2008 bis 2012“ (UN 1998 Article 3).
2 „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) ist die Kurzfassung für das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Weitere Ausführungen in Kapitel 1.3.
3 Im Sinne der Lesbarkeit wurde auf die Unterscheidung in weibliche und männliche Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet. Das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter.
4 Die Tabelle zeigt die Zahlen seit 1997. Seitdem gelten Windenergieanlagen durch die Änderung des Baugesetzbuches als privilegierte Bauvorhaben, daher kann diese Gesetzesänderung als ein Meilenstein der Förderung von Windenergie angesehen werden. Der Start für die Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland war durch das Stromeinspeisungsgesetz (StEG) von 1991 gelegt worden (Jesse 2007 S.4).
5 Als „onshore“ wird die Windenergienutzung an Land bezeichnet.
6 „Offshore“ bedeutet die Windenergienutzung auf dem Meer.
7 Baubeginn des ersten deutschen Offshore-Windparks "alpha ventus" im Sommer 2008 (IWR 2008b).
8 Unter Repowering wird ein Austausch technisch veralteter und leistungsmäßig kleiner Anlagen gegen neuere, leistungsstärkere Anlagen verstanden (Kramer-Krone 2005 S.27).
9 Windenergieanlagen der 2 MW-Klasse haben eine Rotorgrößenklasse von 60 bis 90 m Durchmesser (Ender 2008 S.44).
10 Mit einer dem entsprechender Vielzahl an WEA.
11 Beispielsweise binnenlandoptimierte WEA mit einer größeren Rotorfläche.
12 BWE: Bundesverband für Windenergie.
13 Bis 2007 war der Höchstwert an neu installierter Leistung von Deutschland im Jahr 2002 erreicht worden (vgl.: Tab.1 S.5).
14 Der „Clean Development Mechanism“ erlaubt Industrieländern mit der Verpflichtung zur Emissionsreduktion, CO2 reduzierende Maßnahmen nicht nur im eigenen Land durchzuführen, sondern auch durch kostengünstigere Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern (UNFCCC 2008).
15 Insbesondere China.
16 Bei Windfarmen ab 20 Anlagen zwingend, bei weniger Anlagen nur wenn im Rahmen der standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung eine UVP-Pflicht bejaht wird (BWE 2005).
17 Der Referenzertrag ist „die für jeden Typ einer Windenergieanlage einschließlich der jeweiligen Nabenhöhe bestimmte Strommenge, die dieser Typ bei Errichtung an dem Referenzstandort rechnerisch auf Basis einer vermessenen Leistungskennlinie in fünf Betriebsjahren erbringen würde“ (EEG 2004).
18 Windschwache Standorte mit unterhalb von 60% des Referenzertrages (Ratzbor 2005, S.9).
19 Stand: Dezember 2004 (LBV 2006 S.198).
20 Eine Darstellung zur Raumordnung im Land Brandenburg mit der dazugehörigen Abgrenzung zwischen engerem Verflechtungsraum und äußerem Entwicklungsraum befindet sich im Anhang C.
- Quote paper
- M.A. Geograph/Soziologe Ralf Mädler (Author), 2008, Akzeptanz von Windenergie in Deutschland am Beispiel "Nauener Platte", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120937
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