Die Auswirkungen des Kleinsiedlungsprogramms sind unter dem Strich als marginal zu klassifizieren, was jedoch im Kontext der betriebenen Aufrüstungspolitik und entsprechenden Mittelrestriktionen auch gar nicht anders möglich war. Gemessen an seiner bautechnischen Implementierung müssen die propagierten Ziele – 100000 Kleinsiedlerstellen und mehr pro Jahr – als Phantastereien bezeichnet werden. Wollte man im Laufe der weiteren Jahrzehnte drei bis vier Millionen gewerbliche Arbeiter umsiedeln und dauerhaft auf dem Land sesshaft machen, so gelang trotz einer Schwerpunktverlagerung im Kleinsiedlungsbau von Großstädten hin zu Mittelstädten und kleineren Gemeinden zwischen 1933 und 1939 die reichsweite Fertigstellung von lediglich 130000 bis 150000 Kleinsiedlerstellen, welche mitnichten die intendierte nachhaltige Veränderung der Raumstruktur erwirken konnten. Unter den gegeben Umständen – einer in führenden politischen NS-Kreisen insgesamt als nachrangig ange-sehenen Relevanz der Wohnungspolitik sowie daraus resultierenden finanziellen und materiellen Restriktionen – muss es als vollends irrationales Ziel der Nationalsozialisten angesehen werden, qua Rückkehr zur „Alten Einfachheit“ die Umkehr des säkularen Trends der Verstädterung anzustreben. Doch selbst entsprechende Impulse zu dessen Abschwächung setzte man nicht nachhaltig genug.
Inhaltliche
I. Einleitung
II. Das Reichsprogramm des Brüningschen Präsidialkabinetts zur Errichtung der vorstädtischen Kleinsiedlung
III. Das Kleinsiedlungsprogramm der Nationalsozialisten
III.I. Anknüpfen an überkommene Strukturen
III.II. Ideologische Penetration und parteipolitische Aufladung des Kleinsiedlungsgedankens
III.II.I. Der Dualismus zwischen RAM und DAF
III.II.II. Das „Deutsche Siedlungswerk“
III.II.III. Das Reichsheimstättenamt
III.III. Zurückbleiben hinter den Erwartungen I: Der quantitative Aspekt des Kleinsiedlungsprogramms
III.III.I. Selbstverordnete strukturelle Hindernisse
III.III.II. Kriegwirtschaftliche Prioritäten der Ressourcenvergabe
III.IV. Zurückbleiben hinter den Erwartungen II: Der qualitative Aspekt des Kleinsiedlungsprogramms
III.IV.I. Rückschritte in der Wohnqualität
III.IV.II. Architektonische Gestaltung
III.V. Anspruch und Realität nationalsozialistischen Kleinsiedlungsbaus
III.V.I. „Arbeiterwohnstättenbau“, „Volkswohnungsprogramm“ und „Vierjahresplansiedlungen“
III.V.II. Sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung
III.V.III. Auslaufen des Kleinsiedlungsprogramms
III.VI. Nachkriegsplanungen
III.VI. Auswirkungen nationalsozialistischer Kleinsiedlungsbestrebungen
IV. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
In Deutschland stellte von Beginn der 1930er bis in die 1950er Jahre hinein der Kleinsiedlungsbau zumindest auf programmatischer Ebene wegen der „Möglichkeiten […] zu Selbsthilfe und Selbstversorgung“ sowie der Realisierung „weitreichende[r] und heteroge[r] wohnungs- und gesellschaftspolitische[r] Zielsetzungen“ die wichtigste Wohnform dar.[1] Und wenngleich ohne Zweifel die städtebaulichen und wohnungspolitischen Vorstellungen zwischen führenden Nationalsozialisten in diesem – gemessen an der Umsetzung relativ peripheren, propagandistisch allerdings eminent wichtigen – Politikfeld[2] im Einzelnen auseinander gehen mochten und heterogene Intensionen verfolgt wurden,[3] so bestand doch bei einem Gros von ihnen Konsens in einer grundsätzlichen Umgestaltung der von „Liberalismus und Marxismus“ geschaffenen Raumstrukturen.[4] Als planerisch-ideologisches Feindbild fungierten die suburbanen Villenviertel bzw. gründerzeitlichen Mietskasernen und Großstädte, sie bildeten gleichsam den Kristallisationspunkt der nahezu unermüdlich propagierten Abkehr vom „Kulturbolschewismus des Neuen Bauens.“[5] Die „Entballung“ der urbanen Zentren[6] bzw. die Sesshaftmachung der Bevölkerung auf dem Lande erhob man in der Außendarstellung zu den obersten Prioritäten nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik.
Die Implementierung zahlreicher konkurrierender politischer Institutionen, Bürokratien, Verwaltungs- und Führungsstrukturen waren einesteils Ausdruck der vorherrschenden divergierenden Motive und programmatisch-theoretischen Ansätze,[7] welche jedoch allesamt in ihrer praktischen Umsetzung hinter den propagandistischen Zielsetzungen zurückblieben. Darüber hinaus stellte dieses – bewusst intendierte – polykratische Organisationsgeflecht ein symptomatisches Charakteristikum der politischen Strukturen des Nationalsozialismus dar,[8] politisch handelte es sich hierbei, bar jeglicher grundsätzlich-programmatischer Dokumente seitens der politischen Führung, weder um eine Interessens- noch Handlungseinheit.[9] So liefen bspw. individuell geplante und initiierte Projekte zur Industrieförderung und dem großstädtischen Ausbau vor allem ab 1936 forciert und konkurrierend zu den agrarromantischen Wohnungspolitikkonzepten.[10] „Der von den Nationalsozialisten beschworene ‚einheitliche Wille im neuen deutschen Bauschaffen’ war [somit, N.H. ] eine Fiktion und wurde nach außen primär durch ‚Gleichschaltung’ und Propaganda, Zensur und Terror hergestellt.“[11]
Spätestens mit der Verabschiedung des Vierjahresplanes 1936 im Zeichen einer forcierten Aufrüstung und Kriegsvorbereitung erwiesen sich sämtliche wohnungspolitischen Konzepte ohnehin als obsolet, der Paradigmenwechsel hin zu einer immer evidenteren Rehabilitierung der Industrie- und Großstadt erlaubte gleichsam eine stillschweigende Negation des politischen Versagens auf diesem Gebiet. Andererseits bleibt zu konstatieren, dass innerhalb der zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft es schlicht nicht möglich war, das propagierte „Wort aus Stein“ bautechnisch zu realisieren, also merklich, sichtbar und umfassend mit der Weimarer Baukultur zu brechen – vielmehr „sprach“ hier ein schlichter Funktionalismus im Zeichen restriktiver Mittelverwendung.[12] Der hohe Stellenwert der Architektur war dennoch evident, das „Wort aus Stein“ stilisierte man paradigmatisch zu einem Bedeutungsträger nationalsozialistischer Ideologie.[13]
II. Das Reichsprogramm des Brüningschen Präsidialkabinetts zur Errichtung der vorstädtischen Kleinsiedlung
Die Initiierung des Stadtrandsiedlungsprogramms für Erwerbslose durch die Regierung Brüning Anfang Oktober 1931 war in Zeiten der ökonomischen Krise sowie einem durch eigene deflatorische Notverordnungspolitik immens zugespitzten Wohnungs- und Arbeitsmarkt konzipiert als ein Instrumentarium[14], mit dessen Hilfe man bei möglichst geringem Mitteleinsatz ein doppeltes Ziel verfolgte: die Beschäftigung von Erwerbslosen und die Schaffung von Wohnraum.[15] Unter zunehmendem Druck der politischen Rechten war es allerdings nicht zuletzt auch eine Reaktion auf die in der Not der Weltwirtschaftskrise wurzelnde „selbstinitiative und selbstorganisierte“[16] Siedlerbewegung.
Ungeachtet dessen, dass das Programm anhand der knapp fünf Millionen Arbeitslosen 1931 quantitativ gar nicht mehr als ein „Tropfen auf dem heißen Stein“[17] sein konnte, war es in seiner praktischen Durchführung äußerst erfolgreich und wurde schon zeitgenössisch – den Intentionen der politisch Verantwortlichen durchaus entsprechend – als Reagrarisierung in großem Stil perzipiert.[18] Die Bewohner der – in Teilen als Kontrast zur allseits verhassten Großstadt bewusst sparsam ausgestatteten – Siedlungsbauten sollten qua Bewirtschaftung der eigenen Landzulage zu ihrer weitgehenden Selbstversorgung beitragen, intendiert war ebenso im Rahmen einer urbanen Dezentralisierung die stärkere Bindung an das jeweilige Stück Land.[19]
[...]
[1] Vgl. Harlander (1993), S. 123. Ein deutsches Spezifikum in Bezug auf die Kleinsiedlungspolitik bildete „das Nebeneinander von bürokratischer Kontinuität und wechselnder ideologischer Vereinnahmung.“ (ebd.) Intention der vorliegenden Arbeit ist in diesem Rahmen die möglichst umfassende Untersuchung nationalsozialistischer Kleinsiedlungsbestrebungen. Aus Platzgründen geschieht dies i. d. R. ohne expliziten Bezug auf die NS-Wohnungspolitik im Allgemeinen, dennoch finden notwendigerweise jene aus ihr resultierenden Zusammenhänge und Dependenzen Eingang in die Analyse.
[2] Eine Auseinandersetzung mit Objekten der Architektur bzw. Gegenständen der NS-Wohnungspolitik fand in der Geschichtswissenschaft über lange Zeit bis Ende der 1960er Jahre nicht statt, in den 1980er Jahren ging der Trend hin zu einer historisch neutralisierten Betrachtung von Einzelaspekten, also deren räumlich, personell, zeitlich und stilistisch isolierten Untersuchung. Dies wiederum änderte sich erst im Verlauf der 1990er Jahre, als die Betrachtung des Einzelaspektes ohne die „Mystifizierung der Herrschafts- und Propagandatechnik des Nationalsozialismus“ (Nerdinger (1993), S. 11) erfolgte, aber dennoch in den strukturellen Kontext seiner Bedeutung und Zielsetzung eingebunden wurde. Schließlich ließ man auch den sog. „Faschismusvorwurf“ fallen, welcher den Blick auf viele Aspekte der NS-Baukultur lange Zeit verstellte und hinsichtlich einer historisch-baukulturellen Aufarbeitung nicht konstruktiv war. Vgl. hierzu Frank (1985), S. 8 und 20, Schulz (1993), S. 32-38, von Saldern (1995), S. 195 sowie Nerdinger (1993), S. 9-13.
[3] Der insgesamt als disparat zu bezeichnende Forschungsstand betrifft vor allem das wohnungspolitische Handeln bzw. den Verlauf der Kontroversen zwischen den Hauptakteuren der Wohnungspolitik in den 1930er Jahren, Deutsche Arbeitsfront (DAF) und Reichsarbeitsministerium (RAM). Im Folgenden wird darauf noch näher einzugehen sein. Vgl. hierzu v. a. Harlander (1995), S. 9-11, mit einschlägigen Literaturverweisen (Anm. 2).
[4] „Die Bemühungen um die Wiedergewinnung eines ‚bodenständigen’, ‚landschaftsgebundenen’, ‚organischen’ Bauens setzten zunächst einmal die Abrechnung mit dem Bauen der Vergangenheit voraus.“ (Harlander (2001c), S. 268/269) Vgl. auch Blumenroth (1975), S. 265/266.
[5] In der Perzeption des Leiters des Reichsheimstättenamtes, Wilhelm Ludowici, hatte sich ein „erschreckender Verstädterungsprozess vollzogen, der zur Wurzel schwerster politischer, kultureller und wirtschaftlicher Schäden geworden sei.“ Außerdem führten diese Entwicklungen zu „geistiger, körperlicher und sittlicher Entwurzelung […] und Verbreitung der marxistischen Irrlehre“, ergänzte Gottfried Feder, welcher 1934 für kurze Zeit das Amt des Reichsiedlungskommissars bekleidete. Vgl. Harlander (2001a), S. 250/251 und Haerendel (1999), S. 121.
[6] Angedachte Maßnahmen hierfür waren die Bildung selbständiger Trabantenstädte, der Ausbau des Nahverkehrs sowie eine gezielte Entwicklung und Kontrolle der suburbanen Siedlungstätigkeit, vgl. Harlander (2001a), S. 252/253 sowie Peltz-Dreckmann (1978), S. 144.
[7] Neben dem grundsätzlich zuständigen Reichsarbeitsminister verlangten im Laufe der Zeit unter anderem folgende Institutionen und Personen nach weit reichenden, notwendiger Weise kollidierenden Kompetenzen: der „Reichskommissar für das deutsche Siedlungswesen“ (Feder), das Reichsheimstättenamt (Ludowici; von Stuckrad), der „Reichswohnungskommissar“ (Ley), der „Sonderbeauftragte für das Deutsche Wohnungshilfswerk“ (Walter) oder der „Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums“ (Himmler), vgl. Harlander (1995), S. 10/11.
[8] Selbst im relativ peripheren Politikbereich der Wohnungspolitik war der Dualismus von Partei und Staat zu beobachten. Dieses System wirkte sich „‚im Zusammenhang mit stets offen bleibenden, gelegentlich durch Privatverträge vereinbarte Kompetenzabgrenzungen [… durchaus] zugunsten partikularer Machthaber aus.` Kurzfristig [stimulierte] dieses anfänglich nicht ungeschickt ausbalancierte Organisationsprinzip […] Energien und Initiativen, die der anfänglichen populistischen Dynamik des Systems zugute kamen.“ (ebd.)
[9] Da ergo verschiedene, auf diesem Sektor tätige Beamte und Politiker federführend waren, kam es zudem häufig zu Spannungen zwischen Partei- und Kommunalpolitikern, da auf lokaler Ebene bspw. die Reichsdarlehen nur für den intendierten Zweck verwendet werden durften. Vgl. Haerendel (1999), S. 10/11, 122.
[10] Vgl. Schulz (1986), S. 151, Harlander (2001c), S. 268 und Hafner (1994), S. 47.
[11] Harlander (1995), S. 10.
[12] Der Bruch einer in Realität weitgehend kontinuierlichen Baukultur wurde lediglich propagiert – zum Teil jedoch durchaus erfolgreich. Neu war in der Architektur lediglich die „strikte Aufgabenteilung“ zwischen den einzelnen Stilrichtungen, baulich orientierte man sich ekletisch durchaus am populären Geschmack der Bevölkerung. Vgl. hierzu Haerendel (1999), S. 17, Frank (1985), S. 10, Kähler (2000), S. 43, Hafner (1994), S. 50, Fehl (1995), S.252 sowie im Folgenden Weihsmann (1998), S. 13 und 19. Weiter vertiefend soll die Mitte der 1960er Jahre von Dahrendorf angestoßene, breite wissenschaftliche Kontroverse über Modernität oder Anti-Modernität des Nationalsozialismus an dieser Stelle nicht geführt werden. Vgl. hierzu umfassend und detailliert Harlander (1995), S. 15-26 sowie Fehl (1995), S. 275 Anm. 74.
[13] So besaß der Terminus der „Siedlungsideologie“ unter den Nationalsozialisten stets eine doppelte Konnotation: zum einen die Idealisierung der Siedlung als Wohnform und andererseits die ideologische Penetration des Kleinsiedlungsgedankens. Vgl. Haerendel (1999), S. 21.
[14] Es ist im Rahmen von Thema und Umfang der Arbeit lediglich möglich, hier einen kurzen Abriss zum Reichprogramm des Brüningschen Kabinetts darzustellen.
[15] Das auf zum überwiegenden Teil positive öffentliche Resonanz stoßende Programm im Rahmen der dritten Notverordnung beinhaltete vor dem Hintergrund heterogener Motivlagen einerseits arbeitsmarkt- und sozialpolitische Implikationen und war darüber hinaus getragen vom agrarkonservativen Gedanken der Siedlung als idealer Wohnform im Sinne der Sesshaftmachung und Selbstversorgung auf dem Lande. Der Schwerpunkt lag in diesem frühen Stadium allerdings auf dem Aspekt der Arbeitsbeschaffung bzw. der Erleichterung des Lebensunterhaltes für Erwerbslose, beides überlagerte zu diesem Zeitpunkt noch das Problem der Wohnungsnot und die Notwendigkeit entsprechender Konzepte. Vgl. hierzu Blumenroth (1975), S. 284/285, Peltz-Dreckmann (1978), S. 100-110, Harlander (1988), S. 9 und 39, Haerendel (1999), S. 199 und Kähler (2000), S. 418.
[16] Harlander (1988), S. 285. Zur „Kleingarten- oder Schrebergartenbewegung“ vgl. auch Peltz-Dreckmann (1978), S. 84-87 und 114. Die Eindämmung des „wilden Siedelns“ war vor allem für die Kommunen von Belang. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass ohne eine Intensivierung der Debatte um die ländliche Siedlung Ende der 1920er Jahre für das Projekt der Stadtrandsiedlung Mittel bereitgestellt worden wären. Denn neben der generellen Ablehnung staatlich subventionierter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lehnte das breite Spektrum bürgerlicher und agrarkonservativer Kreise die Stadtrandsiedlung allein als inkonsequent ab, vgl. ebd., S. 286/287 sowie Fehl (1995), S. 253.
[17] Man ging davon aus, 50000-75000 Erwerbslose durch Arbeit an der Siedlung wieder in Beschäftigung zu bringen. Vgl. Peltz-Dreckmann (1978), S. 110 und Harlander (1988), S. 9. Zu der geschichtswissenschaftlichen Debatte um die Bewertung dieses Siedlungsprogramms als evidente Abkehr von der Weimarer Wohnungspolitik vgl. ebd., S. 10-16.
[18] Zur bereits zeitgenössisch breit und intensiv geführten Diskussion um die Stadtrandsiedlung, welche trotz der gemeinsam gesehenen Chance zur Überwindung der Weimarer Wohnungspolitik bzw. der Großstadt in verschiedene Richtungen wies, vgl. Harlander (1988), S. 46-67.
[19] Vgl. Fey (1936), S. 26. Per Definitionem war die Kleinsiedlung „ein landwirtschaftlich-gärtnerischer Betrieb in unmittelbarer Umgebung der Städte, dessen Größe so bemessen ist, daß er dem Siedler (und seiner Familie) bei durchschnittlicher Tätigkeit einen bescheidenen Lebensunterhalt gewährt“ (zit. bei Peltz-Dreckmann (1978), S. 101).
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