Aus meiner Arbeit soll hervorgehen, dass die Erziehung der Jugend eines der wichtigsten Instrumente für die Nationalsozialisten gewesen ist. Im Stiftland hielt sich der unmittelbare Einfluss zwar in Grenzen und die ideologische Umsetzung des Unterrichts unterlag an den kleineren Dorfschulen, auf Grund von mangelnden Kontrollmöglichkeiten, hauptsächlich den einzelnen Lehrern. Aber die Nationalsozialisten haben durchaus erkannt, dass sie durch die Erziehung der Jugend den Grundstein für ihr „Tausendjähriges Reich“ legen können, da, wie es so schön heißt, in der Jugend von heute die Zukunft von morgen liegt. Der erste Teil meiner Arbeit befaßt sich mit der Umwandlung von der Konfessionsschule hin zur Gemeinschaftsschule. Im zweiten Teil analysiere ich dann exemplarisch den Stand des Volksschulwesens im Schulaufsichtsbezirk Tirschenreuth in den Kriegsjahren 1940 - 1944.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Das Schulsystem in der NS-Zeit
1. Allgemeiner Überblick
2. Umwandlung der Schule in Bayern in der NS-Zeit, anhand von Beispielen aus dem Stiftland
2.1 Ausschalten des kirchlichen Einflusses
2.1.1 Von der Bekenntnis- zur Volks- bzw. Gemeinschaftsschule
2.1.2 Einschränkung religiöser Aktivitäten
2.2 Ideologischer Einfluss
2.2.1 Rassenideologie
2.2.2 Erziehung durch den Staat
2.3 Widerstand Einzelner
3. Stand des Volksschulwesens im Schulaufsichtsbezirk Tirschenreuth
3.1 Zustand der Schulen
3.2 Umsetzung der NS-Ideologie
3.3 Die Kriegsjahre 1940 – 1944
3.3.1 Das Schuljahr 1940/41
3.3.2 Das Schuljahr 1941/42
3.3.3 Das Schuljahr 1942/43
3.3.4 Das Schuljahr 1943/44
III. Schluss
IV. Literatur- und Quellenverzeichnis
V. Anhang
(I) Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
(II) Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
(III) Gesetz über den Neuaufbau des Reichs
(IV) Gesetz über die Hitlerjugend
(V) Umwandlung der Bekenntnisschulen in Deutsche Gemeinschaftsschulen
(VI) Der Weg des „gleichgeschalteten“ Staatsbürgers
(VII) Volksabstimmung in Fuchsmühl
(VIII) Gesetz über die Schulpflicht im deutschen Reich
(IX) Entfernung konfessioneller Bilder und der Kruzifixe aus den Schulräumen
(X) Reichsbürgergesetz S
(XI) Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der Ehre
(XII) Bericht des Leiters der Volksschule Poppenreuth über die Familie Klorek S
(XIII) Schulbesuch polnischer Kinder
(XIV) Schulgebet
(XV) „Fürsorge“ für Grußverweigerer
(XVI) Use of Volksschule Waldsassen
I. Einleitung
In der folgenden Arbeit werde ich mich mit dem Schulwesen im Stiftland in der NS- Zeit, unter Berücksichtigung der Situation im Reich, beschäftigen.
Eingangs ist zu erwähnen, dass es schwer war Quellen für eine einzelne Region zu finden. Denn während der NS-Zeit war es der Fall, dass, nachdem das gesamte Bildungssystem gleichgeschaltet war und die einzelnen Länder ihre Erziehungs- und Bildungshoheit verloren hatten, alles von Berlin aus gelenkt wurde. Anweisungen an die Volksschulen wurden in eine Art Rundschreiben weitergeleitet, wobei diese in der Regel alle Schulen betrafen und nur selten einzelne Schulen erwähnt sind. Teilweise stellte sich auch das Problem, dass manche Akten noch nicht zur öffentlichen Einsicht freigeben waren.
Ein weiterer Grund für den Mangel an schriftlichen Quellen ist nach Herrn Fähnrich, einem Historiker des Landkreises Tirschenreuth, darauf hin zurück zu führen, dass zu Kriegsende vieles von Leuten vernichtet wurde, um so ihrer Involvierung in das System zu vertuschen.
Etliches ist anschließend dann auch einfach im Zuge der Entnazifizierung zerstört worden. Außerdem gab Herr Herbert Keis, der ein Privatarchiv über das Dorf Griesbach führt, über den Zustand in der Nachkriegszeit, an: „Papier in der damaligen Zeit war knapp und wenn’s auch mal an Brennbarem gefehlt hat, hat man halt einfach die Akten aus der alten Dorfschule genommen“. Niemand hat sich für die Verwaltung und Instandhaltung der kleinen Schularchive gekümmert. So ging vieles der damaligen Zeit durch schlechte Pflege, Eindringen von Nässe oder dem natürlichem Verfall verloren. Ein gutes Beispiel hierfür ist die alte Volksschule in Münchenreuth. Bei meiner Visite lagen die alten Akten auf einem großen Haufen auf dem Dachboden des alten Schulhauses, wo sie dem Rad der Zeit überlassen wurden.
Dankend, für Unterstützung bei der Materialbeschaffung, möchte ich an dieser Stelle Frau Angelika Schraml erwähnen, die mir die HEIMAT – Landkreis Tirschenreuth Bänder zur Verfügung stellte und mir vor allem den Kontakt mit Herrn Meier und ein Exemplar seines noch nicht veröffentlichten Lebenslaufes verschaffte. Doc. Louis A. Meier, der jetzt in den USA lebt und ein Mitglied des American College of Surgeons ist, war 1937 – 1945 ein Schüler der Volksschule Tirschenreuth. Als weitere Zeitzeugen habe ich noch Frau Berta Gradl aus Griesbach, die von 1936 - 1944, eine Schülerin an der selbigen Volksschule war und den mittlerweile leider verstorbenen
Herrn Leonhard Müller, der ein Lehrer, in der NS-Zeit, an der Volksschule Gründlbach war, zu Rate gezogen.
Die einzelnen Befragungen fanden auf unterschiedlichste Weisen statt. Mit Herrn Meier bestand über E-Mails Kontakt, während ich mit Frau Gradl ein eher lockeres Gespräch führte, von dem ich mir dann kurze Notizen und Mitschnitte machte. Herr Müller war zum Zeitpunkt meiner ersten Recherchen schon von einer schweren Krankheit gezeichnet und befand sich im Krankenhaus. Daraufhin erklärte sich seine Frau bereit ihm meine Fragen zu stellen. Außerdem gewährte sie mir Einblick in den 2. Band einer privat geführten Chronik mit dem Titel: „Ich war einmal Lehrer in Gründlbach“.
Die zum Thema gefundenen Akten vom Bezirksamt Tirschenreuth, aus dem Staatsarchiv in Amberg und die Angaben des schon erwähnten Leonhard Müller im HEIMAT – Landkreis Tirschenreuth, Band 10, dienten neben den von mir durchgeführten Interviews als hauptsächliche Grundlage für meine Arbeit.
Ich möchte noch anführen, dass es in dem von mir behandelten Gebiet des Stiftlandes auch noch verschiedene Berufsschulen als Fortsetzung der Volksschulen und die im Krieg errichtete Hauptschule in Waldsassen gab, ich aber in dieser Arbeit nicht weiter auf diese eingehen werde.
II. Das Schulsystems in der NS-Zeit
1. Allgemeiner Überblick
Das Schulsystem in der NS-Zeit stand, wie alle anderen Bereiche des Deutschen Reiches ganz im Zeichen der Gleichschaltung. Im Bereich der Bildung hieß dies, dass man den einzelnen Ländern die Bildungs- und Kulturhoheit entzog und sie auf das Reicht übertrug. Das nationalsozialistische Regime hatte auch hier, wenn Änderungen zunächst nicht auf „regulären“ Wegen zu erreichen waren, nach Erlass des „Ermächtigungsgesetztes“ am 23. März 1933 1, seine Willkür walten lassen und seinen ideologischen Einfluss ausgeübt2.
Ein wichtiges Instrument zur Gleichschaltung war das Gesetz zu „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7.4.1933 3.Es handelte sich scheinbar um ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum, aber in Wahrheit sollte es nur sicherstellen, dass unerwünschte Beamte aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden konnten. Es legte fest, dass nicht-arische oder von der nationalsozialistischen Linie nicht überzeugte Lehrer ihres Amtes enthoben werden durften und in Zukunft auch nicht mehr eingestellt werden sollten. Diese Einschränkungen wurden in den folgenden Jahren zusehends verschärft und auf weitere, dem Regime nach, staatfeindliche Gruppierungen wie den Kommunisten4, ausgeweitet.
Die Zentralisierung des Bildungssystems erfolgte dann durch das Gesetz zur „Neuordnung des Reiches“ vom 30.1.1934 5 und der kurz darauf, am 1.5.1934, folgenden Einrichtung des Reichserziehungsministeriums6. Am 1.12.1936 wurde das Gesetz über die Hitlerjugend verabschiedet, wodurch die Staatsjugend zur Zwangsjugend wurde7. Somit nimmt die Partei mit dem Beginn des 10. Lebensjahres
Einfluss auf das Leben der Jugendlichen. Den Eltern und der Schule wurde dadurch die erzieherische Aufgabe mehr und mehr abgenommen, was deren Einflussmöglichkeiten auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen stark einschränkte.
Der Geburtsjahrgang 1926 war der erste, der am 19.4.1937 geschlossen in die HJ aufgenommen wurde. Dadurch war es der Jugend unmöglich geworden, sich dem Einfluss des NS-Regimes zu entziehen8. Ausbildung und Eingliederung in die Partei verliefen nun parallel zueinander. Es wurde angeordnet: „Elternhaus, Schule und HJ. müssen in engster Verbindung stehen und haben sich in ihren Erziehungsmaßnahmen gegenseitig verständnisvoll zu ergänzen.“9
Von klein auf wurde die Jugend dadurch auf ihre Aufgabe in der „Volksgemeinschaft“ vorbereitet. In seiner Filmdokumentation „Hitlers Helfer“ sagt Guido Knopp darüber:
„Hitlers Jugend – von Kindesbeinen an hat sie gelernt Schritt zu halten, mitzulaufen...und sich einzureihen...“.
Für Hitler kam es vor allem darauf an „willige Vollstrecker“ heranzuziehen, die jedem Befehl blind befolgen würden, ohne ihn auch nur ansatzweise in Frage zu stellen. Sally Perel10 sagte über die Erziehung der deutschen Jugend folgendes: „Hier entstand das Neue ... das was Schirach erreichen wollte, diese Gleichschaltung, diese Enteignung des deutschen Jungens, die Zerstörung seines Individuums, das war Schirachs Programm...und das hat er erreicht.“
Die geistige Bildung an sich rückte dabei mehr und mehr in den Hintergrund. Für Individualisten und Intellektuelle hatte das NS-Regime nicht viel übrig. Wichtig war, dass man sich einreihte und ganz dem Führer unterordnete. Hitlers Vorstellung von der Jugend war nicht, dass sie sich geistig weiterbildete, sondern vor allem körperlich in der bestmöglichen Verfassung sein sollte11. Wichtig war seiner Meinung nach: „In unseren Augen da muss der deutsche Junge schlank und rank sein, flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Krupp Stahl“.12 Diese Einstellung lässt sich auch schon in Hitlers 1925 erschienenem Buch „Mein Kampf“ sehr gut erkennen, darin heißt es:
„Der Völkische Staat hat in dieser Erkenntnis seine gesamte Erziehungsarbeit in erster Linie nicht auf das Einpumpen bloßen Wissens einzustellen, sondern auf das Heranzüchten kerngesunder Körper. Erst in zweiter Linie kommt dann die Ausbildung der geistigen Fähigkeiten. Hier aber wieder an der Spitze die Entwicklung des Charakters, besonders die Förderung der Willens- und Entschlußkraft, verbunden mit der Erziehung zur Verantwortungsfreudigkeit, und erst als letztes die wissenschaftliche Schulung. Der völkische Staat muß dabei von der Voraussetzung ausgehen, daß ein zwar wissenschaftlich wenig gebildeter, aber körperlich gesunder Mensch mit gutem, festem Charakter [13 ], erfüllt von Entschlußfreudigkeit und Willenskraft für die
Volksgemeinschaft wertvoller ist als ein geistreicher Schwächling.“14
Es wurde versucht den Einfluss von Elternhaus und Kirche soweit wie möglich einzuschränken. Die „Verführung der Jugend“ sollte so „total“ wie möglich sein und falls es auf friedlichem Wege nicht ging, scheuten die Nationalsozialisten auch nicht davor zurück anderweitig Druck oder im Extremfall auch Gewalt anzuwenden. Denn man war sich durchaus bewusst, dass in der Jugend die Zukunft lag. Sie sollte die kommende Stütze des „Tausendjährigen Reiches“ sein; ganz im Sinne der Ideologie erzogen.
Daher versuchte man schon auf die Jüngsten einzuwirken und diese zu willigen Vollstreckern im Sinne der Volksgemeinschaft zu formen. Die Aufgabe, die Jugend zum Nationalsozialismus hin zu führen unterlag zum einem Reichserziehungsminister Bernhard Rust und Reichsjugendführer Baldur von Schirach der für die HJ zuständig war. Später haben dann auch Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich versucht mehr und mehr ihren Einfluss geltend zu machen15. Der nationalsozialistische Geist, lässt sich sehr gut in der Landesschulordnung Bayerns von 1943 wieder erkennen. Schüler haben sich in der Klassen- und Volksgemeinschaft einzureihen und die Schaffung eines „Gemeinschaftsgefühles“ wurde als eines der höchsten Ziele ausgegeben. Ganz nach einem ihrer Hauptslogans: „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ sollte die Jugend erzogen werden16.
2. Umwandlung der Schule in Bayern in der NS-Zeit, anhand von Beispielen aus dem Stiftland
2.1 Ausschalten des kirchlichen Einflusses
2.1.1 Von der Bekenntnis- zur Volks- bzw. Gemeinschaftsschule
Das Bestreben der Nationalsozialisten lag darin, die Kontrolle über das komplette Bildungssystem zu erhalten. Ihrer Meinung nach, sollte nur der Staat die Jugend erziehen17.
Im Bereich der Erziehung sahen sie, die Kirche als ihren größten Widersacher an. Daher versuchte man deren Einfluss systematisch zu verringern.
Ein erster Schritt war hierbei die Gründung der neuen Gemeinschaftsschulen18, die die
alten Konfessionsschulen19 und somit den Einfluss der jeweiligen Kirche verdrängen sollten. Damit erhielt der Staat Kontrolle über die Ausbildung und die Erziehung der Jugendlichen. Bei der Einrichtung der Gemeinschaftsschulen versuchte man zunächst, wie bei vielen andern Neuerungen der Nationalsozialisten, nach Außen den demokratischen Schein zu wahren. Es wurde diesbezüglich nicht einfach eine Notverordnung erlassen, welche die Angelegenheit auf „diktatorische“ Art und Weise geregelt hätte und dem Volk aufgezwungen worden wäre, sondern man hielt öffentliche Abstimmungen ab und erst wenn diese Zugunsten der Gemeinschaftsschule ausfiel, ließ man eine solche errichten20.
Die neuen Schulen boten augenscheinlich nur Vorteile, da nun alle Kinder auf gleichem Standart unterrichtet und - vor allem für die ärmliche Gegend des Stiftlandes wichtig - auf Staatskosten ausgebildet wurden21.
Um auch dem Argument geistlicher Vertreter entgegenzuwirken, die Jugend an den Volksschulen komme in der religiösen Bildung zu kurz und „verrohe“, lies man in der Regel mindestens 2 Wochenstunden Religion, je nach Konfession getrennt gegeben, im Stundenplan.
Im Stiftland, wie in Bayern allgemein, ging die Entwicklung von den Konfessionsschulen hin zu den Gemeinschaftsschulen ziemlich schnell. Vorangetrieben wurde diese Entwicklung v.a. vom Bayerischen Kultusminister Adolf Wagner22.
Eine der ersten Schulen im Stiftland, die dem Ruf folgte, war die Schule in Fuchsmühl. Am 7. Dezember 1937 stimmten die Erziehungsberechtigten für die Einrichtung einer deutschen Gemeinschaftsschule23. Die Idee von der Gemeinschaftsschule in der alle Kinder gleich und vor allem umsonst erzogen wurden, wurde auch im restlichen Stiftland begeistert aufgenommen. So heißt es beispielsweise von der Abstimmung am 13.12.1937 in Pechbrunn: „Die Erziehungsberechtigten der beiden Schulen Pechbrunn und Groschlattengrün bekannten sich gestern in überfüllter Versammlung im Hagensaale in Pechbrunn mit 95% zur deutschen Gemeinschaftsschule. Das Ergebnis der Abstimmung wurde von den anwesenden Volksgenossen mit minutenlangem stürmischem Beifall aufgenommen.“24 In Bärnau stimmten sogar 100% der 156 Anwesenden Eltern für die Umwandlung der „Katholischen Volksschule Bärnau“ in eine deutsche Gemeinschaftsschule25. Auch in Tirschenreuth stimmen die Bewohner
für die Gemeinschaftsschule, so dass Bürgermeister Mayer am 29. Januar, nachdem er sich Tags zuvor mit dem verstärkten Gemeinderat beraten hatte, verkündete:
„Nach Beratung mit dem Gemeinderat Tirschenreuth und den Vertretern der übrigen zum Schulsprengel Tirschenreuth gehörigen Gemeinden gibt mir der Ausgang der Abstimmung der Erziehungsberechtigten in Tirschenreuth Veranlassung, an die zuständige Stelle den Antrag auf Einführung der Gemeinschaftsschule in Tirschenreuth für Knaben und Mädchen zu stellen. Der weit überwiegende Teil der Erziehungsberechtigten hat seinen unzweideutigen Willen in dieser Hinsicht kundgegeben.“26
Natürlich nahmen die kirchlichen Gremien das neue Schulsystem nicht widerspruchslos hin. Widerstand kam im Stiftland hauptsächlich von der katholischen Seite, die sich ihres Einflusses beraubt sah. Man betrachtet das neue Schulsystem als Bruch des Konkordats zwischen dem Vatikan und dem deutschen Reich, vom 20. Juli 1933 27.
Eben dies war der Fall als man von dem Beschluss erfuhr, dass die katholische Bekenntnisschule in Tirschenreuth abgeschafft und die Gemeinschaftsschule eingeführt werden sollte. Das katholische Pfarramt Tirschenreuth legte am 27.1.1938 Rechtsverwahrung gegen die geplante Auflösung der Bekenntnisschule Tirschenreuth ein, wobei es sich auf den oberhirtlichen Auftrag der katholischen Kirche28 und den Artikel 23 29 des oben angeführten Reichskonkordats berief:
„Mit Berufung auf den Artikel 23 des Reichskonkordates und im Oberhirtlichen Auftrag legt hiermit das katholische Stadtpfarramt Tirschenreuth gegen die durch den Herrn Bürgermeister der Stadt Tirschenreuth geplanten Beseitigung der Bekenntnisschule in aller Form Rechtsverwahrung ein. Die Beseitigung der katholischen Bekenntnisschule wäre Rechts- und Vertragsbruch und somit rechtsungültig. Ergebens ersuche ich das Bezirksamt als Staatsaufsichtsbehörde diesen Konkordatsbruch verhindern zu wollen.“30
Solche Einsprüche verpufften in der Regel ohne jegliche Wirkung. Den Nationalsozialisten war der Einspruch der Kirche relativ gleichgültig und die Kirche wollte, wie anzunehmen ist, den Konflikt nicht eskalieren lassen, um ihre noch vorhandenen Freiräume zu bewahren.
Die Umwandlung der Bekenntnis- in Gemeinschaftsschulen verlief relativ rasch und die Niederlage der Kirche auf diesem Gebiet war am 24.10.1938 in Bayern durch die stolze Bekanntgabe von Minister Wagner, „In ganz Bayern sind nun mehr die Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt“31, besiegelt. Durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 war dann auch die allgemeine Schulpflicht und wer diese zu erfüllen hatte festgelegt32. Kinder musste nun entweder 4 Jahre an die Volksschule und dann an eine weiterführende Schule gehen oder, was in der ländlichen Oberpfälzer Gegend die Regel war, 8 Jahre an eine Volksschule33 und dann noch weitere 3 Jahre an eine Berufsschule. Das Bezirksschulamt Tirschenreuth war nun mehr für folgende Volksschulen verantwortlich:
Altglashütte, Altmugl, Bärnau, Beidl, Ellenfeld, Falkenberg, Friedenfels, Fuchsmühl, Griesbach, Großkonreuth, Gründlbach, Hermannsreuth, Hohenhard, Hohenthan, Konnersreuth, Lengenfeld I, Lengenfeld-Mansbg., Leonberg, Mähring, Maiersreuth, Manzenberg, Marchaney, Mitterteich, Münchenreuth, Neualbenreuth, Ottengrün, Pechbrunn-Groschlattengrün, Plößberg, Poppenreuth, Schloppach, Schönkirch, Schwarzenbach, Stein, Steinmühle, Thanhausen, Tirschenreuth, Waldershof, Waldsassen, Wernersreuth, Wiesau, Wildenau, Wondreb34
2.1.2 Einschränkung der religiösen Aktivitäten
Der Handlungsraum der Kirche wurde nun von den Nationalsozialisten immer mehr und mehr eingeschränkt. So wurde beispielsweise den Schülern Befreiungen vom Unterricht zur Teilnahme an Gottesdiensten35 und den alljährlichen Exerzitien36 untersagt.
Im Gegensatz dazu stand die Entscheidung des Staatsministeriums für Kultus und Unterricht vom 31.5.1937, die die Beurlaubung von Schülern zwecks der Einrichtung von Zeltlagern der Hitler-Jugend betraf. Die Schulen wurden angewiesen einzelne Schüler und Schülerinnen schon vor Beginn der großen Ferien vom Unterricht zu befreien.37 Für solche Maßnahmen, die nach Meinung der Nationalsozialisten notwendig waren um der Jugend einen „tüchtigen Willen“ für den „Lebenskampf“ anzueignen, wurden natürlich Ausnahmen gemacht. Des Weiteren verbot man
verschiedene religiöse Schriften, wie zum Beispiel „Katechismus Wahrheiten“ und
„Das Kind bei der heiligen Messe“, an den Schulen. Es wurden in diesem Zuge auch in Tirschenreuth die Religionslehrer ausdrücklich darauf hingewiesen, „daß bei einer Zuwiderhandlung schulaufsichtlich eingeschritten wird“.38
Anfang des Jahres 1938 regelten zwei Ministerialbekanntmachungen, dass 14jährige für sich selbst entscheiden können ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen oder nicht, bei 12 – 14jährigen würden dies die Erziehungsberechtigten entscheiden; jedoch bedürfen sie in diesen Fällen der Zustimmung des Kindes.
Am 17.April 1939 wurde vom Bayerischen Kultusministerium die Bekanntmachung erlassen, dass sich der Religionsunterricht fortan auf nicht mehr als 2 Wochenstunden beschränken werde. Den Schulen wurde auch nahe gelegt diese beiden Stunden auf die ersten oder letzten Stunden eines Tages zu legen, wodurch Schüler die sich vom Religionsunterricht abgemeldet hatten den Vorzug genossen entweder später zu Schule kommen zu müssen, oder eher nach Hause gehen zu dürfen.
Ab 1940 zeigte dann auch das Zeugnisformular die Festlegung der neuen Werte in der Erziehung. Religion musste seinen ersten Platz mit Turnen39, das den letzten Platz inne hatte, tauschen40. Dies Schritt soweit fort, dass am 3.12.1940 von Berlin aus die Anweisung erging, dass „kirchlich – konfessionelle Veranstaltungen [...] in Schulräumen nicht mehr stattfinden [dürfen]“41. Dagegen sollten wiederum „Anträge der Hitler-Jugend auf Überlassung von Schulräumen im Benehmen mit den zuständigen Schulleiter wohlwollend [geprüft] und möglichst entgegenkommend [behandelt werden]“42.
Am 14.8.1941 kam aus München gar die Vorgabe, „daß Kruzifixe und konfessionelle Bilder bis zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien 1941 aus den Schulräumen entfernt sein müssen“43. Als diese Nachricht am 23.8. vom Landrat an den NSDAP Kreisleiter Schiffmann in Tirschenreuth weitergeleitet wurde, sprach sich dieser in erstaunlicher Weise gegen die beabsichtigte Maßnahme aus. Wörtlich schrieb er:
„Die Entfernung konfessioneller Bilder und der Kruzifixe aus den Schulräumen in der bisherigen Form halte ich weder für geboten, noch ist in unserem Kreisgebiet ein Anlass dazu gegeben. Meines Erachtens ist daher vorerst in dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen.“44
Wahrscheinlich hatte zudem, ein teilweise kompromissloses Vorgehen einiger übereifriger Lehrkräfte und Schulaufsichtsorgane beim Abnehmen der Kruzifixe, Anstoß in der überwiegend katholischen Bevölkerung hervorgerufen. Erstaunt war man in München unter anderem darüber, dass sich an solchen Protestkundgebungen gegen die staatlichen Maßnahmen auch Parteimitglieder, wie der oben erwähnte Tirschenreuther Hauptreichsleiter Schiffmann, beteiligten.
Dass dessen eigentlich verwunderliche Reaktion kein Sonderfall war, geht aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hervor, welches die Situation analysierte:
„[…]Grund für die Vorkommnisse war teils die gut organisierte Gegenpropaganda der Geistlichkeit, teils die politisch falsche bezw. übereifrige Handlungsweise von Lehrkräften und Schulaufsichtsorganen. Besonders bedenklich und nicht voraussehbar erscheint mir vor allem die Beteiligung von Parteigenossen und sogar uniformierter Angehöriger der Gliederung der Partei an solchen Protestkundgebungen gegen die staatlichen Maßnahmen […]“45
Dies alles zeigt, dass der Erlass zur Entfernung sehr großen Unmut in Teilen der Bevölkerung hervorgerufen haben muss. Bestätigt wird dies durch Herrn Müller, der berichtet: „Da ich aber meine Bauern kannte und wusste wie sehr sie ihrer Kirche verbunden sind, habe ich diese Weisung nicht befolgt.“
Aus den Reaktionen lässt sich erkennen, dass die katholische Kirche immer noch einen nicht zu verachtenden Einfluss auf die Menschen46 ausübte. Daher sah man sich im Ministerium veranlasst, dass man „zur Aufrechterhaltung des inneren Friedens […] eine weitere Durchführung [der] Anordnungen derzeit nicht weiter verantworten kann, [und wies unter Umgehung einer öffentlichen Aufhebung der Anordnung aus Gründen der Staatsautorität an] weitere Maßnahmen abzustoppen“47.
2.2 Ideologischer Einfluss
2.2.1 Rassenideologie
Ein wichtiger Erziehungspunk an den Schulen war der „rassenkundliche Unterricht“. Julius Streicher48 wies die Lehrer an, die Kinder zu einem „gesunden Hass“ zu erziehen. Im Zuge des Rassenwahns wurde am 14.November 1938 an alle Schulen in Bayern die Anweisung gegeben „sämtliche jüdische Schüler und Schülerinnen von jedem Unterricht zu beurlauben“. Sprüche wie: „Alles Unheil kommt von den Juden!“; welcher auf dem folgenden Bild im Hintergrund eines Klassenzimmers an der Tafel stand, waren keine Ausnahme49.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Um festzustellen wer Jude war, sollte man im Reichsbürgergesetz50 vom 14. November 1935 nachsehen51. Da aber in den Akten des Bezirksamtes Tirschenreuth keine weiteren Vermerke über Probleme mit jüdischen Schülern angeführt sind52, ist davon auszugehen, dass es diesbezüglich im Bezirk zu keinen größeren Vorkommnissen bzw. notwendigen Anwendungen der Verordnung kam.
Eine ähnliche Regelung geht aus einem nicht veröffentlichten Rundschreiben vom 8.April 1941 für „die Zulassung von Zigeunern und Negermischlingen zum Besuch öffentlicher Volksschulen“ hervor. Aber auch hier gab es im Amtsbereich Tirschenreuth offensichtlich keine nennenswerten Ereignisse, denn der Landrat gibt in seiner knappen Antwort nur wieder: „Weiteres nicht veranlasst.“53
Bestätigt wird diese Vermutung auch durch Herrn Doc. Louis A. Meier, der über die Volksschule Tirschenreuth angibt: „We did not have any non-German students at that time“54.
Am 23. Juli 1941 ergeht von Berlin aus sogar der Befehl, dass alle „Kinder die nicht in die deutsche Volksliste aufgenommen werden bzw. deren Aufnahme unwahrscheinlich, deren Eindeutschung also unerwünscht ist, vom Beginn des neuen Schuljahres an, nicht mehr in deutschen Schulen unterrichtet werden dürfen“55.
Anders war es jedoch für sog. „eindeutschungsfähige nichtdeutsche“ Familien. Gemeint sind damit überwiegend Familien aus den neuen Ostgebieten, die als Arbeitskräfte ins deutsche Reich kamen. Kinder solcher Familien war der Zutritt zu den Volksschulen nicht verwehrt, sie sollten im Gegenteil sogar, wenn nötig gefördert oder falls in großer Anzahl vorhanden in eigene Klassen eingeteilt werden, bis sie Anschluss an die regulären Klassen erhielten.
In Bereich des Bezirksamtes Tirschenreuth kam für den Landrat zu dieser Zeit eine Familie in Betracht. Dies war die Familie Klorek aus Poppenreuth mit früherer polnischer Staatsangehörigkeit. Die Eheleute Franz und Valentina Klorek hatten 4 Kinder: Klorek Marie, die den 3. Schülerjahrgang besuchte; Klorek Sofie, die den 2.
[...]
1 Teilweise Abschrift siehe: Anhang I.
2 So wurde bereits am 31.3.1933 das „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ erlassen. Durch dieses wurde festgelegt, dass die Länderparlamente den Reichstagswahlergebnissen entsprechend umgebildet wurden, so dass NSDAP und DNVP auch in sämtlichen Ländern die Mehrheit hatten. Am 30.1.1934 kam dann das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“, das die Länderparlamente gänzlich abschaffte. Bayern behielt zwar seine Landesregierung, die von nun an aber nicht mehr regierte, sondern bis zum Ende der Regierung der Nationalsozialisten nur noch eine verwaltende Aufgabe inne hatte. Sinngemäß Führnrohr, S.174/ 175.
3 Abschrift siehe: Anhang II.
4 „[…]Ungeeignet sind alle Beamte, die der kommunistischen Partei oder kommunistischen Hilfs- oder Ersatzorganisationen angehören. Sie sind daher zu entlassen.“; Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 195.
5 Abschrift siehe. Anhang III.
6 Vgl.: Schnor, S.117.
7 Abschrift siehe: Anhang IV.
8 Dettelbacher, S.297 in Anmerkung 6 S.298; Vgl. dazu auch dem, den Anhang beigefügtes Blatt in: Eisele, Willi, Schule in Deutschland im Dienste der Ideologien: Beispiele aus der NS-Diktatur und der SED-Diktatur in der DDR, S.6 (Anhang V).
9 Giesler, S.59.
10 Jude, der sich als Deutscher ausgab und sich so durch die NS-Zeit „mogelte“, auch als „Hitler Junge Salomon“ bekannt. Zitat aus Videodokumentation „Hitlers Helfer: Schirach, der Hitler-Junge“ von Guido Knopp.
11 Hitler hatte hierbei schon den kommenden Krieg vor Augen und er wollte eine körperlich fitte Jugend die schnell zu Soldaten ausgebildet werden konnte.
12 Vgl.: Filmdokumentation: Guido Knopp, Hitlers Helfer: Schirach, der Hitler-Junge.
13 Herr Meier erinnert sich das Charakterstärke damals wichtiger war als Wissen. Betont wurden v.a. Patriotismus, Ehre und Pflichtbewußtsein.
14 Vgl.: Hitler, S.452.
15 Allerdings waren diese eher an den weiterführenden Eliteschulen interessiert, wie den Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (Napola), den sog. Ordensburgen und den Adolf-Hitler-Schulen Schulen. Hieraus rekrutierten sie in de 243. Im Bezirk Tirschenreuth gab es damals keine Schule dieser Art daher werde ich nicht weiter auf diese eingehen.
16 Sinngemäß Giesler, S.59 – 61.
17 Vgl.: Flierl, S.265.
18 Es handelt sich hierbei um staatlich gelenkte Schulen.
19 So gab es in vielen Orten je eine katholische und eine evangelische Schule, die in Konkurrenz zueinander standen. An diesen Schulen stand die religiöse Erziehung im Vordergrund.
20 Wobei die Ergebnisse dieser Abstimmungen teilweise mit Vorsicht zu genießen sind, da die Abstimmungen oftmals durch erheblichen Druck der Parteidienststelle veranlaßt wurden und die Berichte über die Abstimmungen zu Gunsten der Gemeinschaftsschulen von den Verfassern sicherlich auch übertrieben dargestellt worden sind. Allerdings wären die Abstimmungsergebnisse letztendlich wahrscheinlich egal gewesen, denn für die Nationalsozialisten stand die Einführung der Gemeinschaftsschulen schon längst fest. Die positiven Abstimmungsergebnisse bei den durchgeführten Versammlungen dienten nur als willkommene Fassade. So konnte man die im Schulsystem vorgenommenen Veränderungen als „Wille des Volkes“ ausgeben. Vgl.: Flierl, S.263.
21 Was die Glaubwürdigkeit der Nationalsozialisten stärkte, da sie dadurch ein von ihnen im Wahlkampf gegebenes Versprechen gehalten haben. So heißt es im Parteiprogramm der NSDAP von 1920 unter Punkt 20: „Um jedem fähigen und fleißigen Deutschen das Erreichen höherer Bildung und damit das Einrücken in führende Stellungen zu ermöglichen, hat der Staat für einen gründlichen Ausbau unseres gesamten Volksbildungswesens Sorge zu tragen. Die Lehrpläne aller Bildungsanstalten sind den Erfordernissen des praktischen Lebens anzupassen. Das Erfassen des Staatsgedankens muß bereits mit Beginn des Verständnisses durch die Schule (Staatsbürgerkunde) erzielt werden. Wir fordern die Ausbildung geistig besonders veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand oder Beruf auf Staatskosten.“Berg, S.290. Dass man seine Kinder aber dadurch den Nationalsozialisten und ihrer Propaganda hilflos auslieferte, wie Herr Müller bemerkte, wurde zu diesem Zeitpunkt von den meisten Eltern nicht erkannt.
22 Bayrischer Innenminister in NS-Zeit und seit 28.Nov. 1936 auch Minister für Unterricht und Kultus, nachdem sein Vorgänger Hans Schemm bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, 1941 erlitt er einen Schlaganfall und war seit 1942 dienstunfähig. Sein Amt übernahm in den letzten Kriegsjahren Paul Giesler, der auch schon alle anderen bayrischen Ministerämter inne hatte. Vgl.: Führnrohr, S.189.
23 1. Seite des Abstimmungsblattes im Anhang. BA TIR 4395 Volksschulabstimmung in Fuchsmühl (Anhang VI).
24 BA TIR 4395, Betrifft deutschen Gemeinschaftsschulen.
25 Antrag auf die Umwandlung der „katholischen Volksschule Bärnau“ in eine „deutsche Gemeinschaftsschule“ ist dem Anhang beigefügt (Anhang VII)
26 BA TIR 4395, Umwandlung der kath. und prot. Bekenntnisschulen in Tirschenreuth in Gemeinschaftsschulen für Knaben und Mädchen.
27 Hitler sicherte so der katholischen Kirche einen gewissen Freiraum im 3. Reich zu im Gegenzug wurde er durch diesen Vertrag für das Ausland renommierfähig. Die Notwendigkeit des Konkordats von kirchlicher Seite her und ihr ambivalentes Verhalten gegenüber den Nationalsozialisten ist bis heute stark umstritten. Vgl.: Berg, S.333.
28 Erziehung der Menschen im Geiste Christi.
29 Artikel 23: „Die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen bleibt gewährleistet. [...]“, Reichsgesetzblatt von 1933, II, 679ff.
30 BA TIR 4395, Gemeinschaftsschule.
31 BA TIR 4395, Bekanntmachung des Ministers für Unterricht und Kultus vom 24.10.1938, NR. IV 62401, über das öffentliche Volksschulwesen.
32 Abschrift siehe: Anhang VIII.
33 Vorher waren es 7 Jahre. Es ist anzunehmen, dass diese Maßnahme gemacht wurde um die Arbeitslosenzahlen zu „frisieren“.
34 Liste erstellt anhand: BA TIR 4404, Verteilungsplan eines Weihnachtsliederblattes; BA TIR 4669, Verzeichnis der Schulsparkassen.
35 Vgl.: BA TIR 4409, Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6.6.1936, Nr.II 26100, über den Schulbesuch adventistischer Schüler.
36 Vgl.:BA TIR 4409, Exerzitien für die Schuljugend; hier Beurlaubung der Schuljugend zu diesem Zweck.
37 Vgl. BA TIR 4409, Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31.5.1937, Nr.VIII 30403, über die Beurlaubung von Schülern zur Teilnahme an den Zeltlagern der Hitler-Jugend.
38 BA TIR 4404, Die Druckschrift „Katechismus Wahrheiten“, Lernmittel für die Volksschulen.
39 Auch als „Leibeserziehung“ bezeichnet.
40 Vgl.: Führnrohr, S.201 –203.
41 BA TIR 4403, Verwendung von Schulräumen zu kirchlichen Zwecken.
42 BA TIR 4403, Benützung von Schulräumen durch die Hitler-Jugend.
43 BA TIR 4403, Entfernung konfessioneller Bilder und der Kruzifixe aus den Schulräumen, S.1.
44 BA TIR 4403, Entfernung konfessioneller Bilder und der Kruzifixe aus den Schulräumen, S.2; Kopie Original siehe: Anhang IX.
45 BA TIR 4403, Entfernung der Kruzifixe aus den Schulen.
46 Vor allem auch im Stiftland, wo der katholischen Glaube fest verwurzelt war.
47 BA TIR 4403, Entfernung der Kruzifixe aus den Schulen.
48 Begründer des antisemitistischen Hetzblattes Der Stürmer und der NSDAP-Zeitung Völkischer Beobachter. Vgl.: Knopp, S.52.
49 Knopp, S.171.
50 Grundlage für dies waren die Nürnberger Rassegesetze vom 15. September 1935. Das Blutschutzgesetz und das Reichsbürgergesetz waren die gesetzliche Grundlage zur Ausgrenzung und Verfolgung der Juden im Reichsgebiet. Auf diesen baute sich die weitere Rassengesetzgebung der Nationalsozialisten auf. Abschriften siehe: Anhang X & Anhang XI.
51 BA TIR 4409, Beurlaubung der jüdischen Schüler.
52 Es gab auch keine jüdische Schule in diesem Zuständigkeitsbereich, die nächste wäre erst in Weiden gewesen und diese wurde dann auch 1939 mit 9 Schülern geschlossen. Flierl, S.268.
53 BA TIR 4409, Zulassung von Zigeunern und Negermischlingen zum Besuch öffentlicher Schulen.
54 Eigene Übersetzung: „Wir hatten zu diesem Zeitpunkt keine nichtdeutschen Mitschüler an unserer Schule“.
55 BA TIR 4409, Aussonderung von Kindern fremder Volkszugehörigkeit aus den deutschen Volksschulen.
- Quote paper
- Jürgen Gradl (Author), 2008, Das Volksschulwesen in der NS-Zeit am Beispiel des Stiftlandes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120524
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