Die Hochwasserkatastrophe in Österreich im August 2002 hat deutlich gezeigt, dass Naturgewalten unvorbereitet und schwer einschätzbar auftreten.
Die Einstellung von den meisten Facility Managern geht dahin, Verantwortungen in Bezug auf Katastrophen, die unterschiedlich definiert werden, auf Einsatzorganisationen abzuwälzen. Da sich jedoch besagte Einsatzorganisationen, egal ob jetzt freiwillige oder berufliche, auf das Wesentliche beschränken, überlassen sie die Facility Manager in Bezug auf Sicherung der objektinternen Anlagen in einem Katastrophenfall meistens sich selber.
Ziel meiner Arbeit soll nun sein, derartige Ereignisse nicht außer Acht zu lassen bzw. sich Gedanken als Facility Manager zu machen, um Abläufe vor, während sowie nach eines derartigen Ereignisses reibungslos durchführen zu können. Dabei ist es unerheblich in welcher Form eine derartige Katastrophe auftritt.
Folgende Punkte werden in meiner Arbeit abgehandelt:
• Brand
• Diebstahl
• Drohungen verschiedenster Art (mittels Telefon, Brief oder E-Mail)
• Einbruch
• Hochwasser (am Beispiel des Hochwassers in Österreich vom August 2002)
• technische Gefahren (mit Strom, Gas, Öl und Wasser)
• Terror (am Beispiel des Terroranschlages vom 11. September 2001 in New York)
• wirtschaftliche Gefahren (wie Industriespionage, EDV-Datenverlust, etc.)
Die rechtzeitige Erarbeitung von diversen Katastrophenplänen sowie Ablaufstrukturen und Verantwortlichkeiten soll zur Erhöhung der Kompetenz eines Facility Managers beitragen.
Der Kostenfaktor bei Eintritt einer Katastrophe soll nicht aus den Augen verloren werden.
Beachtet ein Facility Manager die oben genannten Punkte, kann er das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter von Objektmietern stark erhöhen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Danksagung
1. methodischer Ansatz
1.1 Krisen-Management-System:
1.2 Risikoanalysen:
1.3 Restrisiko versichern:
1.4 Fluchtwegsimulationen:
1.5 Definitionen:
2 Brand
2.1.1 Rechtliche Bedingungen:
2.1.2 Präventionsmaßnahmen:
2.1.2.1 Brandschutzpläne:
2.1.2.2 Brandschutzeinrichtungen:
2.1.2.2.1 Optische Rauchmelder:
2.1.2.2.2 Wärmemelder:
2.1.2.2.3 Brandrauchentlüftungsanlagen:
2.1.2.2.4 Sprinkleranlagen:
2.1.2.2.5 Oxy Reduct Anlage:
2.1.2.3 Wartungen der Brandschutzeinrichtungen:
2.1.2.4 Evakuierungspläne:
2.1.2.5 Übungen:
2.1.2.6 Schulungen:
2.1.2.7 Konsequenzen:
2.1.3 Tätigkeiten im Ernstfall:
2.1.3.1 Kommunikation:
2.1.3.2 Alarmieren:
2.1.3.3 Retten:
2.1.3.4 Löschen:
2.1.3.5 Unterstützung der Feuerwehr:
2.1.4 Nach einem Brandfall:
2.1.4.1 Allgemeines:
2.1.5 Technische Richtlinien:
3 Diebstahl
3.1.1 Allgemeines:
3.1.2 Prävention:
3.1.2.1 PC-Datendiebstahl durch Mitarbeiter:
3.1.2.1.1 Hardwarediebstahl:
3.1.2.1.2 Softwarediebstahl:
3.1.2.2 Diebstahl von Arbeitsmitteln (wie Material, Arbeitsschutzkleidung, Werkzeug, etc.):
3.1.2.3 Diebstahl von unbeaufsichtigten Einrichtungsgegenständen in den Allgemeinbereichen des Objektes:
3.1.2.4 Diebstahl von Zutrittskarten:
3.1.3 Tätigkeiten im Falle eines Diebstahles:
3.1.4 Nach einem Diebstahl:
4 Drohungen
4.1.1 Allgemeines:
4.1.2 Persönliche Drohungen:
4.1.2.1 Stalking:
4.1.2.2 Mobbing:
4.1.3 Drohung per Telefon:
4.1.4 Drohungen per Mail:
4.1.5 Drohungen per Brief:
5 Einbruch
5.1.1 Allgemeines:
5.1.2 Technische Einbruchsprävention:
5.1.2.1 Freigeländeabsicherung:
5.1.2.1.1 Druckmeldesysteme für die Bodenüberwachung:
5.1.2.1.2 Mikrowellenstrecken:
5.1.2.1.3 Infrarotschranken:
5.1.2.1.4 Laser-Systeme:
5.1.2.1.5 HF-Meldekabel:
5.1.2.2 Zutrittskontrolle:
5.1.2.3 Videotechnik:
5.1.3 Präventionshilfsstellen:
5.1.4 Einbrecher auf frischer Tat ertappt:
5.1.5 Nach einem Einbruch:
5.1.6 Richtlinien:
6 Technische Gefahren
6.1.1 Allgemeines:
6.1.2 Strom:
6.1.3 Gas:
6.1.4 Wasser:
6.1.5 Öl:
7 Wirtschaftliche Gefahren
7.1.1 Allgemeines:
7.1.2 Risikoanalyse:
7.1.3 Kostenermittlung:
7.1.4 Computer-Hacker:
7.1.4.1 Computermanipulation:
7.1.4.2 Computersabotage:
7.1.4.3 Computerspionage:
7.1.4.4 Zeitdiebstahl:
7.1.5 Internetkriminalität:
7.1.5.1 Spamming:
7.1.5.2 Viren:
7.1.6 Bekämpfung der Internetkriminalität:
7.1.7 Mitarbeiter-Kriminalität:
7.1.8 Wirtschaftsspionage:
8 Hochwasser
8.1.1 Allgemeines:
8.1.2 Chronologie des Hochwassers:
8.1.3 Bewältigung des Hochwassers:
8.1.4 Kennzahlen:
8.1.4.1 Rotes Kreuz:
8.1.4.2 Bundesheer:
8.1.4.3 Freiwillige Feuerwehr:
8.1.5 Schlussfolgerung des Hochwassers:
8.1.6 Informationsquellen bei Hochwassergefahren:
8.1.7 Maßnahmen bei Hochwassergefahren:
9 Terror
9.1.1 Allgemeines:
9.1.2 Chronologie:
9.1.3 Kennzahlen:
9.1.4 Auswirkungen:
9.1.5 Schlussfolgerungen:
9.1.6 Präventionsmaßnahmen für Facility Manager:
10 Resümee
11 Fragebogen
11.1 Fragebogen:
11.2 Fragebogenauswertung:
11.3 Fragebogenschlussfolgerungen:
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
Unter dem Eindruck der Hochwasserkatastrophe in Österreich im August 2002 sowie des 1. Jahrestages des Terroranschlages in New York vom 11. September 2001 habe ich mich entschieden das Krisenmanagement zu meinem Thema der Abschlussarbeit zu machen.
Ich möchte mit dieser Arbeit einen Denkanstoß bei Facility Managern bewirken, dieses Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da meist solche Ereignisse schnell und vor allem unvorbereitet eintreffen und massive Auswirkungen auf das Tagesgeschäft haben können.
Obwohl Österreich derzeit zu den sichersten Ländern der Welt zählt[1], werden die Menschen durch oben genannte Ereignisse sensibilisiert. Auch werden diese Personen mehr Konzepte sowie Vorbeugemaßnahmen sowohl auf baulicher als auch auf betrieblicher Seite fordern. Daher kann ein Facility Manager, der auch in dieser Richtung Kompetenz sowie Wissen vermittelt und nachweisen kann, sicher erfolgreicher in seinem Bereich tätig sein. So soll diese Arbeit ein Hilfsmittel sein, um nicht bedachte Aspekte aufzuzeigen und Lösungsansätze liefern.
Aufgrund des ständigen Wechsels von Bedürfnissen kann jedoch keine Gewährleistung auf Vollständigkeit abgegeben werden. Die Arbeit soll aber einen Ansatz liefern, an ein Krisenmanagement zu denken.
Vielleicht ändert sich dadurch das Verhalten, erst nach Ereignissen zu reagieren, in ein vorausschauendes Denken und Handeln von Facility Managern.
Danksagung
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich die Mühe gemacht haben meinen Fragenbogen auszufüllen.
Weiters danke ich jenen, die mir mit Ihrer Erfahrung und Fachwissen hilfreich zur Seite gestanden sind, besonders Herrn Zoratti von der Firma Secureline möchte ich hier erwähnen, der als Vortragender an der Donau Universität Krems und selbständiger Sicherheitsberater mir viel Unterstützung zukommen hat lassen.
Aber auch Herrn Walter, Facility Manager bei der Fa. ELIN EBG und Vortragender am bfi, möchte ich hier besonders danken, da er mich mit guten Tipps auf den rechten Weg der Recherche geführt hat.
Auch meiner Partnerin gilt mein Dank für das Verständnis der Notwendigkeit, viel Zeit und Recherchen in meine Arbeit einfließen zu lassen.
1. methodischer Ansatz
Als Facility Manager sollte man sich Gedanken machen in welcher Form Krisen in seinem Bereich auftreten könnten und wie damit umzugehen ist, speziell vor, während und nach einer Krise.
Da im Sprachgebrauch eine Unterscheidung zwischen einer Krise und einer Katastrophe nicht immer leicht zu treffen ist, weil eine Krise sich rasch zu einer Katastrophe entwickeln kann und umgekehrt, habe ich mich auf folgende Punkte konzentriert:
Brand
Diebstahl
Drohungen verschiedenster Art (mittels Telefon, Brief oder E-Mail)
Einbruch
technische Gefahren mit Strom, Gas, Öl, Wasser, usw.
wirtschaftliche Gefahren wie Industriespionage, EDV-Datenverlust, etc.
Hochwasser
Terror
1.1 Krisen-Management-System:
In meiner Arbeit wird jeder Bereich für sich beleuchtet, wobei ein Krisen-Management-System folgende Punkte enthalten sollte:
Definition der grundsätzlichen Krisenpolitik, wann wer den Eintritt einer Krise feststellen kann;
Erläuterung von Grundsätzen der Krisenkommunikation;
Benennung des Krisenstabes, seiner Mitglieder sowie deren Aufgaben und Befugnisse;
Festlegung der Verantwortungen und Managementstrukturen im Krisenfall;
Beinhaltung aller Krisen- und Notfallpläne des Unternehmens;
Vorgabe von Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter.
1.2 Risikoanalysen:
Ein Krisen-Management-System sollte anhand einer Risikoanalyse erarbeitet werden.
Die Erstellung einer derartigen Analyse, in dem die Gefahren definiert sind, die das Objekt betreffen und wie diese Gefahren bewältigt werden, hat sich in der Praxis als notwendige Maßnahme gezeigt.
Das Risiko lässt sich wie folgt berechnen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Am besten lässt sich das Risiko anhand einer Gefahrenmatrix veranschaulichen, in der die möglichen Gefahren, die betreffenden Bereiche und deren Sicherheitsstufen enthalten sind.
Deren Analyse kann dann einer Versicherung zur Berechnung des Restrisikos dienen, um Versicherungsprämien festzulegen.
1.3 Restrisiko versichern:
Nach Ausarbeitung einer Risikoanalyse und Erstellung einer Gefahrenmatrix, lässt sich das verbleibende Restrisiko nur durch Versicherungen decken.
Dabei ist jedoch festzuhalten, dass es eine 100%ige Sicherheit nicht gibt. Ebenso muss deutlich gesagt werden, dass der Versuch eine annähernd 100%ige Sicherheit zu realisieren eine extrem treue Angelegenheit ist. Der Preis von Sicherheitslösungen steigt nämlich überproportional zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus, d.h. je mehr ich für die Sicherheitsprävention realisieren möchte, desto teurer wird die ganze Sache.
Um nun eine Risikominimierung zu realisieren, empfiehlt es sich eine Kombination aus baulichen, technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zu etablieren, um die Kosten der Restrisikoversicherung in Maßen zu halten.
1.4 Fluchtwegsimulationen:
Als entscheidende Hilfe, um Risiken einschätzen zu können, gibt es auch die Möglichkeit Fluchtwegsimulationsberechnungen für das betreffende Objekt durchführen zu lassen.
Der Vorteil einer derartigen Simulation liegt darin, Erkenntnisse zu gewinnen, wie Menschen in dem betreffenden Objekt in Panik reagieren.
Diese Fluchtwegsimulationen sollten jedoch Idealerweise bereits im Planungsstadium erfolgen, um bauliche Fehler zu vermeiden.
Anhand eines speziell entwickelten Softwareprogramm Namens „Exit“, das vom Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) entwickelt wurde, lassen sich anhand von dynamischen Massenbewegungsprozessen Simulationen durchführen, die exakte Auskunft über Räumungszeiten, Risikopunkte und gefährliche Stauzonen geben können.
So z.B. hat sich bei Simulationen gezeigt, dass durch leicht versetzte Säulen vor Ausgängen der Druck der Masse abgefangen werden kann und somit eine Flucht vor der Gefahr gleichmäßiger und schneller stattfindet.
Da Menschen bei einer ausbrechenden Panik meist herdenartig reagieren, kann es durch verletzte Personen bei Ausgängen leicht zu Verstopfungen kommen, in deren Folge Menschen zu Boden stürzen, erdrückt werden, etc. und damit Personen zu Schaden kommen könnten. In solch einem Fall müsste es auch geschultes Personal geben, das die Menschenströme führt und durch bedachte Aussagen für einen geregelten Ablauf der Flucht sorgt.
Da eine derartige Simulation jedoch auch kostenintensiv ist, wird diese Art der Prävention meist nur in öffentlichen Objekten, wie Stadien, Krankenhäusern, etc. durchgeführt.
Leider wird auch erst nach einem Ereignis, wie der Panikkatastrophe im Bergisel Stadion in Innsbruck (1999), eine derartige Simulation in Auftrag gegeben, um Analysen erarbeiten zu können, statt schon bei Planungen an derartige Ereignisse zu denken.[2]
1.5 Definitionen:
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter dem Stichwort Krise u.a. eine Entscheidungssituation, einen Wende- bzw. einen Höhepunkt einer gefährlichen Entwicklung.
Grundsätzlich ist eine Krise nicht mehr mit der normalen Organisationsstruktur eines Unternehmens bewältigbar und erfordert daher auch eine eigene Ordnung und Struktur.
Auch wird eine Krise erst dann zu einer, wenn sie öffentlich geworden ist.
Als Katastrophe hingegen werden Ereignisse bezeichnet, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet werden und die Abwehr oder Bekämpfung der Gefahr oder des Schadens einen koordinierten Einsatz der dafür notwendigen personellen und materiellen Ressourcen erfordert. Eine Katastrophe muss von der Behörde (Gemeinde, Bundesheer, Land) erklärt werden, um als solche zu gelten.
Da das Hochwasser vom August 2002 und der Terrorangriff vom 11. September 2001 als solches, laut der oben genannten Definition, zu bezeichnen ist, wird in den beiden letzten Bereichen nicht von einer Krise sondern von einer Katastrophe gesprochen.
2 Brand
Für den Fall eines Brandes in einem Objekt bestehen bereits rechtliche Vorschriften.[3]
2.1.1 Rechtliche Bedingungen:
Diese wären:
Feuerlöscher zu installieren,
Brandschutzpläne zu erstellen,
eine Brandschutzanlage zu installieren, sowie eventuell zusätzlich eine Interventionsschaltung bei der Brandschutzanlage einzubauen und dementsprechend geschultes Personal zu beschäftigen, aber auch einen Brandschutzbeauftragten zu haben.
Zusätzlich ist eine 1x jährlich stattfindende „Alarmübung“ durchzuführen, auf die leider in den meisten Fällen aus Kostengründen und auf Kosten der Sicherheit verzichtet wird.
Weiters ist eintretendes Personal in einer Firma bei Arbeitsantritt hinsichtlich Brandschutzes nachweislich zu schulen, auch darauf wird in den meisten Fällen verzichtet.
Eine Statistik der Wiener Feuerwehr hat ergeben, dass immerhin 24% der Einsätze im Jahr 2000 Brandfällewaren. Ein weiterer Grund den Brandschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.[4]
Brandschutz allgemein:
Prinzipiell lässt sich der Brandschutz in folgende Bereiche unterteilen:
baulicher Brandschutz bzw. die Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen (z.B. Steigleitungen und Wandhydranten, bauliche Brandabschnittstrennungen, Einbau von Brandschutztüren, Installation von Brandmelde- und Löschanlagen, etc.)[5]
betrieblicher Brandschutz bzw. alle betrieblich-organisatorischen Maßnahmen (z.B. Bereitstellen von Feuerlöschern und Information über deren Handhabung, Ausbildung von Brandschutzbeauftragten, Erstellen von Räumungs- und Evakuierungskonzepten, etc.)[6]
Da ein Facility Manager meist erst dann zum Einsatz kommt, wenn bei Neubauten das Objekt bereits vom Bauträger fertig gestellt wurde, bzw. bei Altbauten ein erhöhtes Service seitens des Eigentümers geboten werden soll, sind die Grenzen hinsichtlich baulichen Brandschutz bereits gegeben. Also kann dieser Facility Manager seine Kompetenz nur im betrieblichen Brandschutz unter Beweis stellen.
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Entweder er handelt präventiv, durch die Erstellung von Evakuierungsplänen[7], Ausbildung von Brandschutzbeauftragten, Vorsorge hinsichtlich Bereitstellung von Ersatzräumlichkeiten und deren Infrastruktur für die Objektmieter im Ernstfall, um damit Brände zu vermeiden bzw. effektiv zu bekämpfen.
Oder er handelt passiv, indem er nur die Anforderungen nach Gesetzen, ÖNORMEN, TRVB´s (= technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz) und Behördenauflagen erfüllt, um damit Personen- und Sachschäden zu vermindern.
2.1.2 Präventionsmaßnahmen:
Die Erstellung von Brandschutzplänen, Installierung von Brandmeldeanlagen, sowie die Bereitstellung eines Brandschutzbeauftragten gehört heute bereits zum FM-Standard. Damit werden sowohl der bauliche wie auch der betriebliche Brandschutz abgedeckt.[8]
Was kann nun der Facility Manager vorbeugend tun:
Evakuierungspläne erstellen und diese regelmäßig üben, sowie daraus resultierende Analysen und Verbesserungen durchführen
Aushänge, wie „Verhalten im Brandfall“, „Maßnahmen bei einem Brand“, etc. deutlich sichtbar im Objekt anbringen und immer aktuell halten Bandschutzübungen regelmäßig durchführen, um Handhabungen mit Löschgeräten nicht zu verlernen Verständigungsverzeichnis für die Feuerwehr bei den Brandschutzplänen hinterlegen und aktuell halten
So gesehen ist für die Prävention für den Brandfall schon einiges getan. Doch wie sieht es mit der praktischen Umsetzung dieser Maßnahmen aus? Wie werden Brandfälle gehandhabt? Und wie kann die Feuerwehr effizient unterstützt werden?
Für den Fall, dass es zu einem Brandfall kommt, ist die Flammfarbe eine wichtige Informationsquelle, die bei der Alarmierung an die Feuerwehr weitergegeben werden sollte.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In der Risikoanalyse ist auch das optimale technische Hilfsmittel zur Brandvermeidung darzulegen. Denn in einem Textillager wird eine andere Anlage zur Brandvermeidung erforderlich sein, als in einer Produktionsstätte.
2.1.2.1 Brandschutzpläne:
Brandschutzpläne sind bei Neuerrichtung eines Objektes meist richtig erstellt und somit mit den Gegebenheiten übereinstimmend. Mit der Zeit jedoch kann es passieren, dass diese Pläne Ihre Aktualität verlieren, sei es durch Umbauten der Objektmieter (von denen der Facility Manager unter Umständen nichts weiß), sei es durch Entwendung von Feuerlöschern und Hinweisschildern oder durch Vandalismus an Feuerlöschkästen.
Die Nichtkenntnis von Facility Managern bezüglich Umbauten kommt manchmal daher, dass Büromieter in Ihren Mietbereichen derartige Arbeiten durchführen lassen, ohne die Betriebsführung darüber in Kenntnis zu setzen. In vielen Fällen ist die Kommunikation zwischen Objekteigentümer, Facility Manager und Mieter nicht optimal.
Um hier eine Verbesserung zu erzielen ist das aktive, „auf den Mieter zugehen“, durch den Facility Manager gefragt. Auch kann er dadurch die Bindung zwischen Mietern und Betriebsführung erheblich positiv beeinflussen. Da jedoch die Aufgaben des Tagesgeschäftes nicht immer diese Möglichkeit der Kundenbetreuung zulassen, muss seitens des Facility Managers eine Möglichkeit der Delegierung gefunden werden.
Dass die Brandschutzpläne bei der Brandmeldeanlage, soweit vorhanden, aufliegen müssen und diese Anlage gegen unbefugten Zugriff geschützt ist (Schlüssel zur Rückstellung der BMA darf nicht stecken gelassen werden), sollte selbstverständlich sein.
Ideal wäre es, wenn nach der Alarmierung an die Feuerwehr durch eine Brandmeldeanlage bzw. einer Person, ein ortskundiger und entsprechend geschulter Mitarbeiter des Facility Managements (z.B. der Brandschutzbeauftragte, ein Brandschutzwart, bzw. ein Techniker) der Feuerwehr zur Verfügung steht, um den Einsatzleiter auf die Gefahrenpotentiale des Objektes hinzuweisen.
Bei einer eventuellen Evakuierung von Menschen aus dem Objekt ist weiters eine eindeutige Kennzeichnung der Personen wichtig, die diese Evakuierung durchführen sollen, um von jedermann als solche erkannt zu werden (z.B. mittels reflektierenden beschrifteten Gilet, Jacken, Helmen, Trillerpfeifen, Taschenlampe, etc.).
2.1.2.2 Brandschutzeinrichtungen:
In Brandmeldeanlagen werden die Meldungen von Druckknopfmeldern und automatischen Brandmeldern von einer Brandmeldezentrale ausgewertet, die verschiedene Aktionen und Steuerungen zur Folge hat. Die Wahl des richtigen Brandmelders ist daher für die Brandfrüherkennung entscheidend.
Folgende (exemplarische) Brandschutzeinrichtungen gibt es:
2.1.2.2.1 Optische Rauchmelder:
Diese Melder reagieren besonders gut auf das durch den kalten Rauch verursachte Streulicht, wie sie bei Schwelbränden ohne Glimmerscheinungen (z.B. beim Brand von Kabelisolierungen) vorkommen.
2.1.2.2.2 Wärmemelder:
Hier gibt es die Maximal-Wärmemelder, die auf das Überschreiten einer vorgegebenen Maximaltemperatur reagieren, sowie die Differential-Wärmemelder, die dann reagieren, wenn in einem bestimmten Zeitraum eine als unzulässig definierte Temperaturerhöhung stattfindet. Wärmemelder werden in Räumen eingesetzt, in denen mit Luftverschmutzungen zu rechnen ist, wie z.B. in Großküchen.
Beide Varianten können sowohl per Draht, Relais oder Funk vernetzt werden.
2.1.2.2.3 Brandrauchentlüftungsanlagen:
Diese Anlagen dienen zur Rauchfreihaltung von Fluchtwegen und verhindern den Einsturz der Dachkonstruktion eines Objektes. Diese Anlagen bestehen aus Öffnungen in der Decke von z.B. Stiegenhäusern und ermöglichen mittels Steuerung eine Absaugung der Rauchgase über das Dach.
2.1.2.2.4 Sprinkleranlagen:
Sprinkler sind flüssigkeitsgefüllte Glasröhrchen, die den Sprinklerdüsen als Auslöseelement dienen. Kommt es zu einem Entstehungsbrand, platzt das Glasröhrchen, je nach Brandtemperatur, und verteilt damit das Löschwasser in feinverteilter Form über den Brandherd. Bei Sprinkleranlagen wird das Löschmittel Wasser über ein Rohrleitungsnetz zu den Sprinklern geleitet. Der Löscheffekt von Sprinkleranlagen ist damit die Brandherdkühlung und verhindert damit eine Brandausbreitung.
2.1.2.2.5 Oxy Reduct Anlage:
Bei dieser Anlage wird durch Zufuhr von Stickstoff in z.B. Lagerhallen die Sauerstoffkonzentration kontrolliert und so eine Atmosphäre geschaffen, in der ein offener Brand nicht mehr entstehen kann. Da die Brennbarkeit von fast allen Feststoffen in direktem Zusammenhang mit der Sauerstoffkonzentration steht, kann durch Reduktion dieser Konzentration eine Brennbarkeit auf fast null herabgesetzt werden.[9]
2.1.2.3 Wartungen der Brandschutzeinrichtungen:
Ein wichtiger Punkt, wäre die Wartung der Brandschutzeinrichtungen, wie Feuerlöscher (alle 2 Jahre), Brandmelder (jedes Jahr), Sprinkleranlagen (jedes Jahr), Brandschutztüren (jedes Jahr), etc.
Um sich als Facility Manager abzusichern, sind Wartungsverträge ratsam, die nicht nur eine einwandfreie Funktion der Anlagen garantieren, sondern auch die rechtliche Seite abdecken können.
Da Brände nichtlineare Ereignisse sind und kettenreaktionsartig verlaufen gibt es je nach Objekt unterschiedliche Varianten technischer Brandschutzanlagen.
2.1.2.4 Evakuierungspläne:
Evakuierungspläne sollten bei der Erstellung folgende Punkte beinhalten:
Wie werden die gefährdeten Personen auf die Notwendigkeit einer Gebäuderäumung aufmerksam gemacht?
Wie viel Eigenpersonal ist für den Ablauf der Räumung notwendig und welche Personen sollen das sein?
Wie ist die Funktion des Evakuierungspersonals gekennzeichnet (Helm, Gilet, Armbinde, etc.)?
Sind Listen der Mitarbeiter vorhanden und wer hält diese auf aktuellen Stand?
Wo wird der Sammelplatz festgelegt? (nicht mehr als 25 Personen/Platz, wegen Überschaubarkeit)
Wie können die Rückmeldungen der Evakuierten gesammelt und an die eintreffende Feuerwehr weitergeleitet werden?
Ist eine Kommunikation des Evakuierungspersonals untereinander vorhanden und notwendig? Und wie wird diese gewährleistet?
Da die Verantwortung über die weiteren Maßnahmen nach dem Eintreffen der Feuerwehr auf den Einsatzleiter übergeht, ist eine Sammlung der Informationen bis dahin von großer Bedeutung.
2.1.2.5 Übungen:
Aktuelle Brandschutzpläne zu besitzen ist die eine Sache, eine andere ist das Üben von Notmaßnahmen. Nur durch das Trainieren von Abläufen in einem Brandfall kann gewährleistet werden, dass die geschulten Mitarbeiter im Ernstfall richtig reagieren. Auch die Erstellung, sowie die regelmäßige Übung eines Räumungsplanes sind für den Notfall von großer Bedeutung.
Die Tatsache, dass eine Übung 1x pro Jahr durchgeführt werden soll, heißt leider noch lange nicht, dass dies auch in der Realität passiert.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass bei einem Ernstfall die geschulten Mitarbeiter nicht richtig mit Feuerlöschern umgehen können oder nicht wissen wo sich Sammelplätze befinden, um die Mitarbeiter z.B. von Büromietern dorthin lotsen zu können. Auch die Kennzeichnung von Evakuierungspersonal ist in den meisten Fällen nicht gegeben, sodass Gäste und Lieferanten dieser Büromieter nicht wissen an wen sie sich halten sollen. Und da die Feuerwehr nun mal eine Anfahrtszeit braucht, ist hier ein kompetentes Personal von großer Bedeutung, um Personenschaden zu verhindern.[10]
Natürlich stellt sich immer die Frage: „Wozu brauche ich eine Übung? Die kostet mir ja nur Geld, bringt Unruhe in mein Objekt und kann im Tagesgeschäft der Büromieter zu Nachteilen führen.“.
Doch bei genauer Betrachtung macht eine Übung Sinn, wenn man die Konsequenzen bedenkt (siehe 2.1.2.7. Konsequenzen).
Bei Non-Profit-Organisationen, wie dem Roten Kreuz, der freiwilligen Feuerwehr, etc. werden regelmäßig Übungen mit verschiedenen Szenarien abgehalten, um zu sehen, wie deren Mitarbeiter mit außergewöhnlichen Stresssituationen umgehen können.
Auch hier werden immer wieder Fehler begangen, die dann analysiert werden und in die Ausbildung einfließen und damit die Professionalität stetig verbessern.
So sollte auch der Facility Manager bestrebt sein, Fachwissen stetig zu erweitern und somit die Kundenzufriedenheit erhöhen zu können. Denn letztendlich entscheidet der zahlende Kunde, welcher Facility Manager wie lange in dem Objekt tätig sein darf.
2.1.2.6 Schulungen:
Schulungen sind Voraussetzungen, um in der Praxis das Richtige tun zu können.
Die Meinung, man ist einmal geschult worden und braucht daher keine Auffrischungen, ist in manchen Fällen fahrlässig, da das Wissen mit der Zeit in Vergessenheit gerät (auch durch die mangelnde Übung) und weil die Theorie sich aufgrund von Praxiserfahrungen stetig ändert. Nicht umsonst ist z.B. die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nur 5 Jahre gültig.
So sollte der Facility Manager auch darauf achten, dass seine Mitarbeiter das Wissen praktizieren und rechtzeitig eine Fortbildung besuchen, um im Ernstfall nachweisen zu können (mittels Zertifikaten, Schulungsbestätigungen oder firmeninternen Ausbildungslisten wer, wann, worin geschult wurde), alles in seiner Macht stehende getan zu haben, um Schaden zu vermeiden.
Sinnvoll wäre auch jene Mitarbeiter, die in einem Brandfall als Evakuierungspersonal vorgesehen sind, über Bekämpfungsmöglichkeiten einer Panik zu unterweisen, da in solch einem Fall die Menschen ein Herdenverhalten zeigen und nicht mehr nach logischen Kriterien handeln.
Schulungen haben auch den positiven Effekt, dass die Mitarbeiter motivierter sind als jene, die sich nicht weiter fortbilden. Und der Mieter bekommt dadurch auch das Gefühl von Personen betreut zu werden, die wissen was im Ernstfall zu tun ist.
Leider spielen bei diesen Gesichtspunkten die Kosten eine erhebliche Rolle, da man erst bereit ist in Sicherheit zu investieren, wenn schon etwas passiert ist. So gesehen, ist das Bewusstsein präventiv tätig zu sein noch immer keine Selbstverständlichkeit.
2.1.2.7 Konsequenzen:
Die meisten Verantwortlichen für ein Objekt sind sich leider der Gefahren sowie Konsequenzen zu wenig bewusst, wenn bei einem Brand Menschen verletzt werden bzw. ums Leben kommen. In solch einem Fall wird seitens der Behörden das Facility Managementunternehmen als Objektbetreiber zur Rechenschaft gezogen mit all den daraus ergebenden rechtlichen Problemen.
Da sich der Objekteigentümer in einem Prozess, der bei Personenschaden automatisch seitens der Staatsanwaltschaft beantragt wird, auf den Objektbetreiber beziehen wird und sich auch
darauf verlassen darf, dass er die Gefahren erkennen kann, bleibt der Facility Manager der einen etwaigen Brandschutzbeauftragten als Hauptverantwortliche in Bezug auf Brandschutz in seinem Team haben sollte, übrig.[11]
2.1.3 Tätigkeiten im Ernstfall:
Aufgrund der Tatsache, dass in einem Ernstfall viele Faktoren die Brandbekämpfung erheblich beeinflussen können, möchte ich in diesem Kapitel nur die wichtigsten Schwerpunkte auflisten.
2.1.3.1 Kommunikation:
Das Wichtigste in einem Brandfall ist die reibungslose interne wie externe Kommunikation.
[...]
[1] Verfassungsschutzbericht 2001 des Bundesministeriums für Inneres, Wien 2002, Seite 3
[2] Nathalie Waldau, Diplomarbeit Massenpanik in Gebäuden, TU Wien 2002, Seite 21, 39, 46, 119
[3] Arbeitsstättenverordnung
[4] www.magwien.gv.at/feuerwehr
[5] Kursunterlagen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, Kapitel Einführung in das Brandschutzwesen, Seite 9
[6] Kursunterlagen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, Kapitel Einführung in das Brandschutzwesen, Seite 19
[7] Kursunterlagen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, Kapitel Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Seite 46
[8] Kursunterlagen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, Kapitel Aufgaben des Betriebsbrandschutzes, Seite 2, 4
[9] Der Facility Manager, Heft 7/8 2003, Seite 18
[10] Maximilian Edelbacher, Sicherheits Management, Linde Verlag Wien 2000, Seite 302-304
[11] Der Facility Manager, Heft 7/8 2003, Seite 12-13
- Quote paper
- Ivo Lagler (Author), 2003, Der Facility Manager als Krisen- und Katastrophenmanager, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120369
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