Nachfolgend werden vorab die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen in der DDR-Diktatur dargestellt. Danach wird im Einzelnen auf die verschiedenen Formen der Aufarbeitung derselben eingegangen.
Zur Darstellung der staatlich organisierten Verbrechen wird im Einzelnen zuerst auf das Rechts- und Justizsystem in der DDR eingegangen, da die staatlich organisierten Verbrechen in diesem System eingebettet waren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die staatlich organisierten Verbrechen
- 1. Recht und Justiz in der DDR
- 2. Die Verbrechen im Einzelnen
- a. Politische Verfolgung durch die Rote Armee/ SBZ
- b. Politische Verfolgung in der DDR
- aa. Die „Waldheimer Prozesse“
- bb. Enteignungen zur Bildung von LPGs
- cc. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
- dd. Das Grenzgesetz
- III. Die Aufarbeitung
- 1. Aufarbeitung durch die Enquete-Kommissionen
- a. Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“
- aa. Die politischen Bedingungen zur Zeit der Kommissionsarbeit
- bb. Die Arbeit der Kommission
- cc. Ziele und Themen der Enquete-Kommission
- dd. Behandlung der Verbrechensopfer des SED-Regimes in der Kommissionsarbeit
- ee. Umfang der Aufarbeitung
- b. Die Enquete-Kommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 - Aufarbeitung und Versöhnung“
- c. Stellungnahme zu den Kommissionen
- 2. Aufarbeitung durch die Justiz
- a. Möglichkeiten der Überprüfung/ Beseitigung von DDR-Urteilen
- aa. Wiederaufnahme des Verfahrens
- bb. Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung von Strafsanktionen
- cc. Die Kassation
- dd. Rehabilitierung
- b. Wiedergutmachung der staatlichen Enteignungen
- IV. Das Umfeld
- 1. Bedeutung internationaler Einwirkungen für die Aufarbeitung
- 2. Kulturelle und Gesellschaftliche Bedingungen zur Zeit der Aufarbeitung
- 3. Selbstjustiz
- a. Die Gauck-Behörde
- b. Amnestie
- 4. Die Tätergesellschaft
- V. Grenzen der Wahrheitsfindung
- 1. Verstoß gegen den „nulla poena, sine lege“ Grundsatz, Art. 103 II GG, § 1 StGB
- 2. Anwendung von Bundesnormen
- a. DDR als Inland gemäß § 3 StGB
- b. Auslandstaten gem. § 7 StGB
- c. Lösung über den „ordre public“
- d. Lösung über das Naturrecht
- 3. Die Grenzen der Strafjustiz
- VI. Zusammenfassung und Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Aufarbeitung staatlich organisierter Verbrechen in der DDR nach dem Ende der Diktatur. Sie analysiert verschiedene Ansätze, darunter die Arbeit von Enquete-Kommissionen und die Rolle der Justiz bei der Rehabilitierung von Opfern und der Strafverfolgung von Tätern.
- Staatlich organisierte Verbrechen in der DDR
- Die Arbeit der Enquete-Kommissionen zur Aufarbeitung der Vergangenheit
- Die Rolle der Justiz bei der Aufarbeitung
- Grenzen der Wahrheitsfindung und der Strafverfolgung
- Das gesellschaftliche Umfeld der Aufarbeitung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I bildet eine Einleitung. Kapitel II beschreibt die staatlich organisierten Verbrechen der DDR, inklusive politischer Verfolgung und der Aktivitäten des MfS. Kapitel III analysiert die Aufarbeitung durch Enquete-Kommissionen und die Justiz, einschließlich der Möglichkeiten der Rehabilitierung und Wiedergutmachung. Kapitel IV beleuchtet das gesellschaftliche und internationale Umfeld der Aufarbeitung, inklusive der Rolle der Gauck-Behörde. Kapitel V befasst sich mit den Grenzen der Wahrheitsfindung, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Aspekte.
Schlüsselwörter
DDR, SED-Diktatur, Aufarbeitung, Enquete-Kommission, Justiz, Rehabilitierung, Wiedergutmachung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Grenzregime, Staatssicherheit (MfS), Gauck-Behörde, Rechtsstaatlichkeit, Wahrheitsfindung.
Häufig gestellte Fragen
Was waren die Aufgaben der Enquete-Kommissionen zur DDR-Vergangenheit?
Die Kommissionen sollten die Geschichte und Folgen der SED-Diktatur aufarbeiten, Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, Opfern eine Stimme geben und Empfehlungen für die gesellschaftliche Versöhnung erarbeiten.
Welche Rolle spielte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)?
Das MfS (Stasi) war das zentrale Organ für die politische Überwachung und Unterdrückung in der DDR. Es war maßgeblich an der Verfolgung von Oppositionellen und der Absicherung des Grenzregimes beteiligt.
Wie konnten DDR-Unrechtsurteile nach der Wende aufgehoben werden?
Dies geschah durch strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetze. Betroffene konnten die Kassation von Urteilen oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, um Unrechtsurteile für nichtig zu erklären.
Was ist die Gauck-Behörde?
Die Gauck-Behörde (offiziell: BStU) wurde gegründet, um die Stasi-Unterlagen zu verwalten und Bürgern Einsicht in ihre Akten zu gewähren, was ein zentraler Bestandteil der persönlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung war.
Welche rechtlichen Grenzen gab es bei der Bestrafung von DDR-Tätern?
Eine zentrale Hürde war das Rückwirkungsverbot ("nulla poena sine lege"). Täter konnten oft nur bestraft werden, wenn ihre Taten auch nach damaligem DDR-Recht oder nach übergeordnetem Naturrecht (Radbruchsche Formel) als Verbrechen galten.
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- Yonca Kiel (Author), 2000, Versöhnungskommission über die Aufarbeitung von DDR-Unrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119838