Nachfolgend werden vorab die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen in der DDR-Diktatur dargestellt. Danach wird im Einzelnen auf die verschiedenen Formen der Aufarbeitung derselben eingegangen.
Zur Darstellung der staatlich organisierten Verbrechen wird im Einzelnen zuerst auf das Rechts- und Justizsystem in der DDR eingegangen, da die staatlich organisierten Verbrechen in diesem System eingebettet waren.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
I. Einleitung:
II. Die staatlich organisierten Verbrechen
1. Recht und Justiz in der DDR
2. Die Verbrechen im Einzelnen
a. Politische Verfolgung durch die Rote Armee/ SBZ
b. Politische Verfolgung in der DDR
aa. Die „Waldheimer Prozesse“
bb. Enteignungen zur Bildung von LPGs
cc. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
dd. Das Grenzgesetz
III. Die Aufarbeitung
1. Aufarbeitung durch die Enquete-Kommissionen
a. Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-
Diktatur in Deutschland“
aa. Die politischen Bedingungen zur Zeit der Kommissionsarbeit
bb. Die Arbeit der Kommission
cc. Ziele und Themen der Enquete-Kommission
dd. Behandlung der Verbrechensopfer des SED-Regimes in der
Kommissionsarbeit
ee. Umfang der Aufarbeitung
b. Die Enquete-Kommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung
und Versöhnung“. 19
- Forderungen der Kommission
c. Stellungnahme zu den Kommissionen
2. Aufarbeitung durch die Justiz
a. Möglichkeiten der Überprüfung/ Beseitigung von DDR-Urteilen
aa. Wiederaufnahme des Verfahrens
bb. Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung von Strafsanktionen
cc. Die Kassation
dd. Rehabilitierung
b. Wiedergutmachung der staatlichen Enteignungen
IV. Das Umfeld
1. Bedeutung internationaler Einwirkungen für die Aufarbeitung
2. Kulturelle und Gesellschaftliche Bedingungen zur Zeit der Aufarbeitung
3. Selbstjustiz
a. Die Gauck-Behörde
b. Amnestie
4. Die Tätergesellschaft
V. Grenzen der Wahrheitsfindung
1. Verstoß gegen den „nulla poena, sine lege“ Grundsatz, Art. 103 II GG, § 1 StGB
2. Anwendung von Bundesnormen
a. DDR als Inland gemäß § 3 StGB
b. Auslandstaten gem. § 7 StGB
c. Lösung über den „ordre public“
d. Lösung über das Naturrecht
3. Die Grenzen der Strafjustiz
VI. Zusammenfassung und Stellungnahme
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I. Einleitung
Nachfolgend werden vorab die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen in der DDR-Diktatur dargestellt. Danach wird im Einzelnen auf die verschiedenen Formen der Aufarbeitung derselben eingegangen.
II. Die staatlich organisierten Verbrechen
Zur Darstellung der staatlich organisierten Verbrechen wird im Einzelnen zuerst auf das Rechts- und Justizsystem in der DDR eingegangen, da die staatlich organisierten Verbrechen in diesem System eingebettet waren.
1. Recht und Justiz in der DDR
Die DDR selbst bezeichnete sich als sozialistischen Rechtsstaat.[1]
Es erscheint jedoch zweifelhaft ein System wie es in der DDR bestand, und welches unter erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten litt, noch als Rechtsstaat zu bezeichnen.
Wesentliche Elemente des Rechtsstaatsprinzips wie Unparteilichkeit des Rechts, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Kontrolle durch unabhängige Gerichte, Gewaltenteilung und Bindung an Menschenrechte oder sonstige Grundrechte fehlten im sozialistischen Rechtsstaat der DDR.[2]
Dieser sozialistische Rechtsstaat trägt seine Wurzeln in der marxistischen Tradition Recht primär ideologiekritisch als Erscheinung von ökonomischen Herrschaftsverhältnissen zu interpretieren, was auch zur Beseitigung der Gewaltenteilung und des Privateigentums an Produktionsmitteln führt.
Die leninistische strikte politische Instrumentalisierung von Recht, führte dazu, daß die Rechtspflege in der DDR zu einem Instrument politischer Parteilichkeit umfunktioniert wurde.[3]
In welchem Maße die SED personell die Justiz beherrschte, zeigte die prozentuale Parteizugehörigkeit von Richtern und Staatsanwälten. Bereits 1950 gehörten 53,6 % der Richter und 86 % der Staatsanwälte der SED an. Innerhalb weniger Jahre stieg die Parteizugehörigkeit der Richter und Staatsanwälte zur SED auf über 90 %.[4]
Die sozialistische Gesetzlichkeit ermöglichte sogar die Nichtbeachtung der Gesetze unter dem Vorwand des Interesses der Arbeiterklasse, tatsächlich aber nach der Willkür der SED.[5]
Gesetze konnten unkontrolliert und beliebig beiseitegeschoben werden, wenn sie der Staatsführung nicht paßten. Dies sollte der Aufrechterhaltung der Herrschaft um jeden Preis dienen. Recht bestand nur unter dem Vorbehalt des Parteiwillens und konnte nach Willkür ausgelegt oder suspendiert werden.[6]
Das Recht wurde zur Unterdrückung der Bevölkerung und zur Eliminierung echter oder vermeintlicher Gegner eingesetzt.[7]
Dennoch wurden in der DDR auch rechtsstaatliche Tendenzen deutlich. Mittelbare Indikatoren dafür sind die Einzelfallbeurteilung bei der Vollstreckungshilfe für die DDR- Justiz, die Fortwirkung von Urteilen der DDR-Justiz nach Art. 18 I EV und die partielle Anerkennung von DDR Recht nach Maßgabe des Einigungsvertrages.
Unmittelbare rechtsstaatliche Tendenzen ergaben sich aus der Abschaffung der Todesstrafe (1987) und Versuchen zur Wiederbelebung eines Verwaltungsrechts.[8]
2. Die Verbrechen im Einzelnen
a. Politische Verfolgung durch die Rote Armee/ SBZ
Unmittelbar nach der Besetzung durch die spätere SBZ begannen in der DDR politische Verfolgungsmaßnahmen. Infolge der „Säuberung von feindlichen Elementen“ kam es zu regelrechten Massenverhaftungen durch die Rote Armee.
Das Vorhaben der Siegermächte, die Entnazifizierung in Deutschland durchzuführen und die Verantwortlichen der Verbrechen im 3. Reich zu bestrafen, stimmte mit der marxistisch-leninistischen Ideologie der SBZ überein und erwies sich als besonders verhängnisvoll.[9]
[...]
[1] Vgl. H. Sendler – Über Rechtsstaat, Unrechtsstaat und anderes, in NJ 1991, 379
[2] Vgl. H. Sendler – Über Rechtsstaat, Unrechtsstaat und anderes, in NJ 1991, 380
[3] Vgl. Schulze-Fielitz – Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit, in DVBl. 1991,895
[4] Vgl. Werkentin – Recht und Justiz im SED-Staat, 1998 – S. 11
[5] Vgl. I. Drechsler – Getrennte Vergangenheit, gemeinsame Zukunft, 1997 – Bd. I, S. 167
[6] Vgl. H. Sendler – Über Rechtsstaat, Unrechtsstaat und anderes, in NJ 1991, 380
[7] Wassermann – Die strafrechtliche Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, in ?, S. 122
[8] Vgl. Schulze-Fielitz – Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit, in DVBl. 1991,895
[9] C. Widmaier – Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SBZ/ DDR – Unrecht, 1999 – S. 26
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