Warum gibt es bis heute in Deutschland keine Rechtskategorie Feind? Wird davon ausgegangen, sie kann den Schutz der Bürger vor Terroristen durch den Staat verbessern, dann wird sie benötigt. Wie aber könnte sie den gewünschten Zugewinn an Sicherheit erreichen und welche Probleme würden sich aus ihrer Einführung ergeben? Und ließen sich die entstehenden Probleme mit dem erhofften Mehr an Sicherheit für den einzelnen Bürger aufwiegen respektive rechtfertigen?
Den Anspruch, diese Fragen zu beantworten, setzt sich die vorliegende Arbeit. Kann die Forschungslücke einer nicht vorhandenen Abgrenzung vom Feind im Strafrecht geschlossen werden, könnten daraus schließlich Handlungsanweisungen generiert werden, die einen effektiveren Umgang mit Terroristen zuließen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Was ist das, ein Feind?
- 1. Der Begriff bei Schmitt
- 2. Zur Verwendung dieses grundsätzlichen Begriffs
- 3. Der Begriff bei Jakobs
- 4. Gegen Feinde ist man im Krieg
- 5. Feindschaft als Zustandsdelikt: Abgeschlossene, fortgesetzte und andauernde Delikte
- 6. Der Feind – im Strafrecht
- 6.1 Negativer Ausschluss:
- 6.2 Rechtsgutsfeindlich oder feindlich gegenüber dem Rechtsgut? Beispiele für Zustandsstraftäter
- 6.3 Definierbarkeit von Feinden
- II. Perspektiven aus der Bürger-Feind-Trennung - Am Beispiel Kolumbien
- 1. Schutz zu gewährleisten
- 2. Menschenrechte durchzusetzen
- 3. Zwangsläufiger Bedeutungsgewinn der Terrorstrategie durch:
- 3.1 Zulassen einer Feindkategorie
- 3.2 Das Wahrnehmen von Interessen
- III. Der Feindbegriff im Bezug zur bundesdeutschen Strafrechtsdebatte
- 1. Zur Situation in der Bundesrepublik Deutschland
- 2. Potentiale der wehrhaften Demokratie
- 2.1 Gegen Feinde im Inneren
- 2.2 Gegen Feinde von außen
- 3. Bedingungen für sich daraus ergebende Strategien
- IV. Der Umgang mit Feinden
- 1. Zur Beschaffenheit der Feindbehandlung
- 2. Wie ist zu schützen?
- 2.1 Haft
- 2.1.1 Besonderheiten der Feindhaft
- 2.2 Folter und Tötung
- V. Darstellung erwartbarer Effekte
- 1. Das unmittelbare „Vorbild❝ USA
- 2. Wirkung des Feindbegriffs
- 2.1 Mit dem Begriff verbundene Vollzugsvorgaben
- 2.2 Dem Vollzug vorgelagerte Zuständigkeitsvergabe
- 2.3 Veränderte Wortbedeutung der Bekämpfungsgesetzgebung
- 3. Entwicklung der Debatte
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung eines geeigneten Feindbegriffs für das deutsche Feindstrafrecht. Sie analysiert bestehende juristische Konzepte und diskutiert die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung eines Feindbegriffs im Kontext der Grundrechte ergeben.
- Der Begriff des Feindes in der Rechtswissenschaft
- Die Abgrenzung zwischen Bürger- und Feindstrafrecht
- Die Anwendung des Feindbegriffs im Kontext von Terrorismusbekämpfung
- Die Vereinbarkeit von Feindstrafrecht und Grundrechten
- Die Auswirkungen eines Feindstrafrechts auf die Resozialisierung von Straftätern
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problematik des Selbstmordterrorismus und die damit verbundenen Herausforderungen für den Staat dar. Kapitel I analysiert den Begriff des Feindes bei verschiedenen Autoren und im Strafrecht. Kapitel II beleuchtet die Bürger-Feind-Trennung am Beispiel Kolumbiens. Kapitel III befasst sich mit dem Feindbegriff in der bundesdeutschen Strafrechtsdebatte und den Potentialen der wehrhaften Demokratie. Kapitel IV untersucht den Umgang mit Feinden, insbesondere im Hinblick auf Haft und andere Maßnahmen.
Schlüsselwörter
Feindstrafrecht, Bürgerstrafrecht, Terrorismus, Grundrechte, wehrhafte Demokratie, Resozialisierung, Schmitt, Jakobs, Kolumbien, Selbstmordattentat.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter dem Begriff „Feindstrafrecht“?
Feindstrafrecht bezeichnet eine juristische Konzeption, bei der bestimmten Personen (z.B. Terroristen) aufgrund ihrer dauerhaften Rechtsfeindlichkeit weniger Schutzrechte zugestanden werden als normalen Bürgern.
Welche Rolle spielen Carl Schmitt und Günther Jakobs in dieser Debatte?
Die Arbeit analysiert Schmitts politischen Feindbegriff und Jakobs’ strafrechtliche Theorie der Bürger-Feind-Trennung als theoretische Grundlagen.
Gibt es in Deutschland eine offizielle Rechtskategorie „Feind“?
Nein, bis heute gibt es keine solche Kategorie. Die Arbeit untersucht jedoch, ob eine solche Einführung den Schutz vor Terrorismus verbessern könnte oder die Rechtsstaatlichkeit gefährdet.
Welche Gefahren birgt die Einführung einer Feindkategorie?
Kritiker warnen vor dem Verlust persönlicher Freiheitsrechte, einer Aufweichung der Menschenrechte und problematischen Vollzugsvorgaben wie veränderter Haftbedingungen.
Was lehrt das Beispiel Kolumbien über die Bürger-Feind-Trennung?
Am Beispiel Kolumbien werden die Herausforderungen bei der Durchsetzung von Menschenrechten und die Auswirkungen einer Terrorstrategie im Kontext dieser Trennung beleuchtet.
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- Roland Quiatkowski (Author), 2008, Grenzziehungen im Verfassungsstaat - Zur Entwicklung eines tauglichen Gegnerbegriffes für das Feindstrafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119590