Viele männliche pädagogische Fachkräfte, Praktikanten und Auszubildende kennen das Thema um den pauschalen Generalverdacht. Ist das Thema im pädagogischen Alltag präsent? Wie gehen die männlichen Fachkräfte mit dem pauschalen Generalverdacht um und entwickeln sie Strategien in ihrer täglichen Arbeit? Wie gehen die Träger und die Kolleg*innen damit um? Zur Beantwortung dieser Fragen werden Leitungen und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen im Großraum Stuttgart mit Hilfe eines Fragebogens befragt.
Der Ruf nach mehr Männern in der Kinderbetreuung – sowohl im privaten wie auch in der institutionellen Kinderbetreuung – ist in den letzten Jahren gewachsen. Die Zahl der männlichen Erzieher steigt stetig an. Doch spätestens wenn die erste männliche Fachkraft, der erste männliche Praktikant oder der erste männliche Auszubildende in einer Einrichtung arbeitet, befassen sich viele Träger, Leitungen, Angestellte und Eltern erstmals mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Kindertageseinrichtung. Eine Verbindung zwischen dem männlichen Geschlecht und einem potentiellen sexuellem Missbrauch von Kindern durch Männer wird gezogen und damit eine pauschale Verdächtigung in den Raum gestellt. Die Begriffe Männer, Mann oder männlich meinen hier sowohl das biologische Geschlecht (englisch "sex") als auch das soziale Geschlecht (englisch "gender") in Form der gesellschaftlichen und charakteristisch zugeordneten Rollen z.B. in Bezug auf Macht und Machtausübung.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretischer Teil
2.1 Sexueller Missbrauch und Grenzverletzung
2.1.1 Definition
2.1.2 Tatort Kindertageseinrichtung
2.1.3 Täter
2.2 Pauschaler Generalverdacht
2.2.1 Die Situation der Eltern
2.2.2 Die Situation der Träger und Leitung
2.2.3 Die Situation der Männer
2.2.4 Wie gehen die Einrichtungen mit dem Thema Generalverdacht um?
2.3 Relevante Studien zu Männern in Kitas und dem pauschalen Generalverdacht
3 Empirischer Teil
3.1 Fragestellungen und Ziele
3.2 Vermutungen
3.3 Grundkonzeption der empirischen Studie
3.3.1 Die gewählte Forschungsmethode
3.3.2 Beschreibung des Datenerhebungsinstruments
3.3.3 Beschreibung Pretest
3.3.4 Beschreibung Datenerhebung
3.3.5 Rücklauf
3.3.6 Beschreibung Datenbereinigung und Datenauswertung
3.3.7 Soziodemografische Daten der Befragten Personen
4 Ergebnisse
4.1 Zum Thema Generalverdacht
4.2 Institutionelle Rahmenbedingungen
4.3 Persönlicher Wahrnehmungsbereich der Männer
5 Diskussion
6 Fazit
6.1 Zusammenfassung der Forschung
6.2 Herausforderungen und Reflexion der Forschungsarbeit
6.3 Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Männer in Kindertageseinrichtungen 2020
Abbildung 2 Likertskala vierstufig
Abbildung 3 Likertskala fünfstufig
Abbildung 4 Auswahlfeld am Beispiel Frage 1
Abbildung 5 Freitextfeld als Antwortmöglichkeit einer offenen Frage
Abbildung 6 Stand im Fragebogen und Pflichtinformation
Abbildung 7 Altersgruppe
Abbildung 8 Jahre in der Pädagogik
Abbildung 9 Jahre in der Einrichtung
Abbildung 10 Anzahl Männer in der Einrichtung
Abbildung 11 Stadt-/Gemeindezugehörigkeit
Abbildung 12 Trägerzugehörigkeit
Abbildung 13 Gedanken über pauschalen Generalverdacht gegenüber Männern
Abbildung 14 Männer unterliegen dem pauschalen Generalverdacht
Abbildung 15 Andere Geschlechter sind nicht betroffen
Abbildung 16 Verbindung sexueller Missbrauch und Männer
Abbildung 17 Wesentliche Hürde für Männer
Abbildung 18 Zusammenhang Zugehörigkeit und Verdächtigung
Abbildung 19 Abhängigkeit Verhältnis Eltern und Verdächtigung
Abbildung 20 Konflikte und Verdächtigung
Abbildung 21 Machtverhältnis
Abbildung 22 Sensiblere Reflektion der körpernahen Handlung
Abbildung 23 Regelungen um vor Generalverdacht zu schützen
Abbildung 24 Kommunikation Eltern
Abbildung 25 Kommunikation männliche Kollegen
Abbildung 26 Negativer Einfluss für männliche Fachkräfte
Abbildung 27 Regeln männlich und weiblich
Abbildung 28 Unterscheidung Fachkraft und Praktikant u. ä
Abbildung 29 Ausführende Handlungen nur von Frauen
Abbildung 30 Ausführung nur durch Frauen. Auswertung nach Geschlecht
Abbildung 31 Konzeptinhalte
Abbildung 32 Grenzverletzungen
Abbildung 33 Thema innerhalb der Familie
Abbildung 34 Thema innerhalb Bekanntenkreis
Abbildung 35 Medienberichte
Abbildung 36 Gespräch mit Eltern
Abbildung 37 Pflegehandlungen oder Schlafbegleitung
Abbildung 38 Entscheidung gegen eine Krippenstelle
Abbildung 39 Potentieller Berufswechsel
Abbildung 40 Gefühl des Generalverdachts
Abbildung 41 Gefühl der besonderen Beobachtung
Abbildung 42 Unterstützung durch die Einrichtung
1 Einleitung
"Ich habe auch immer wieder darüber nachgedacht, mich selbst zu töten. Weil ich das so schlimm empfunden habe, dass mich die ganze Welt hasst." (SWR, 2021)
Im Oktober 2020 wird in Koblenz ein Erzieher des sexuellen Missbrauchs eines Mädchens in der Kindertagesstätte (Kita) beschuldigt. Zu Unrecht wie sich herausstellt. Ob die Eltern die Beschuldigung aus gutem Glauben oder böswillig - und somit vorsätzlich - ausgesprochen haben, ist ungeklärt. Der Fall geht durch diverse Medien und der Erzieher sieht sich Beschimpfungen, Morddrohungen und Anfeindungen gegenüber. Laut dem Bericht des SWR ist er seit diesem Fall arbeitsunfähig, steht zeitweise unter Polizeischutz und erhielt von der Polizei die Empfehlung seine Identität zu wechseln und das Land zu verlassen.
„Ich wechsle die Straßenseite, wenn ich Eltern mit Kind sehe, aus Angst mir könnte was angehängt werden. Das schränkt mich natürlich schon sehr ein.“ (SWR, 2021)
Die beiden Zitate des Erziehers zeigen, dass dieser mit erheblichen Einschränkungen lebt, nachdem er zu Unrecht beschuldigt wurde.
Der Ruf nach mehr Männern in der Kinderbetreuung - sowohl im privaten wie auch in der institutionellen Kinderbetreuung - ist in den letzten Jahren gewachsen. Die Zahl der männlichen Erzieher steigt in den letzten Jahren stetig an. Die Politik, in Form von Bundes- und Landesregierungen sowie den Kommunen (vgl. deutscher bildungsserver, 2021), hat mit diversen Programmen für mehr Männer in Kitas geworben. Dabei liegt es nah, dass dies unter einem Deckmantel geschieht, um dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen entgegenzuwirken. Auch trägt der gesellschaftliche Wandel - und damit weg von der klassischen Rollenverteilung - dazu bei, dass sich mehr Männer für eine Ausbildung nach der Schule oder einem späteren Berufswechsel in Form einer Neuorientierung entscheiden. Doch spätestens wenn die erste männliche Fachkraft, der erste männliche Praktikant oder der erste männliche Auszubildende in einer Einrichtung arbeitet, befassen sich viele Träger, Leitungen, Angestellte und Eltern erstmals mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Kindertageseinrichtung. Eine Verbindung zwischen dem männlichen Geschlecht und einem potentiellen sexuellem Missbrauch von Kindern durch Männer wird gezogen und damit eine pauschale Verdächtigung in den Raum gestellt. Die Begriffe Männer, Mann oder männlich meinen hier sowohl das biologische Geschlecht (englisch ,sex‘) als auch das soziale Geschlecht (englisch ,gender‘) in Form der gesellschaftlichen und charakteristisch zugeordneten Rollen z.B. in Bezug auf Macht und Machtausübung.
Viele männliche pädagogische Fachkräfte, Praktikanten und Auszubildende kennen das Thema um den pauschalen Generalverdacht. Ist das Thema im pädagogischen Alltag präsent? Wie gehen die männlichen Fachkräfte mit dem pauschalen Generalverdacht um und entwickeln sie Strategien in ihrer täglichen Arbeit? Wie gehen die Träger und die Kolleg*innen damit um? Fragen, die ich mir in meinem Praxissemester 2020 gestellt und meine erste Forschung darauf ausgerichtet habe. Hier wurden die Leitungen und Mitarbeiter*innen der Einrichtungen befragt, die dem Stuttgarter Dachverband Eltern-Kind-Gruppen e.V. angeschlossen sind. Diese Forschungsarbeit wird in meiner Bachelorarbeit fortgeführt und auf Einrichtungen im Großraum Stuttgart ausgeweitet.
Zunächst wird im zweiten Kapitel das Thema pauschaler Generalverdacht gegenüber männlichen Fachkräften (incl. Praktikanten, Auszubildende etc.) in der institutionellen Kinderbetreuung aus theoretischer Sicht betrachtet. Die institutionelle Kinderbetreuung meint hier die Betreuung durch pädagogische Fachkräfte außerhalb der Familie in Einrichtungen mit den Bezeichnungen „Kita“, „Kindergarten“, „Hort“ oder „Krippe“ für die Altersspreizung der Kinder von 0 - 10 Jahre. Weiter wird definiert, was überhaupt unter einem pauschalen Generalverdacht verstanden wird und ein Blick in die bisherige Forschung geworfen. Die Anstellung eines Mannes in der Einrichtung ist heute kein Einzelfall mehr. Es wird aufgezeigt, inwieweit Eltern mehr oder weniger berechtigte Einwände gegenüber männlichen Fachkräften haben. Denn nicht nur Männer können Täter sein. Andere Geschlechter werden beim Thema sexuelle Gewalt - insbesondere im Kontext Kindertageseinrichtungen - auf den ersten Blick selten als Täter*innen gesehen. Das Thema Schutzkonzepte in den Einrichtungen wird ebenfalls Teil des zweiten Kapitels sein. Hier werden wesentliche Inhalte vorgestellt, die neben dem Schutz der Kinder auch die Fachkräfte besser schützen sollen.
Im dritten Kapitel wird die durchgeführte empirische Forschung thematisiert. Es wird der Aufbau der Forschung erläutert, die gewählte Methodologie sowie das Erhebungsinstrument der Datenerhebung näher betrachtet. Die Durchführung der Forschung wird ebenso Bestandteil sein wie die Methodenbeschreibung der Datenauswertung.
Die Auswertung der erhobenen Daten sowie die daraus erarbeiteten Ergebnisse erfolgen im vierten Kapitel. Das fünfte Kapitel widmet sich dann anschließend an die Interpretation der empirischen Ergebnisse sowie der Verbindung zur bestehenden Forschung bzw. der Literatur. Mit dem Fazit und einer Reflektion im sechsten Kapitel wird die empirische Arbeit abgeschlossen.
2 Theoretischer Teil
Der Zuspruch für mehr Männer in Kitas liegt, je nach Betrachtungsweise, an verschiedenen Aspekten. Der Wunsch nach mehr Diversität in den Einrichtungen, der vorhandene Fachkräftemangel oder ein sich verändertes Rollenbild von Mann und Frau können als solche Gründe genannt werden. Dem Ruf nach mehr Männern in der institutionellen Kinderbetreuung sind in den letzten Jahren viele Männer gefolgt. Sie haben eine Ausbildung als Erzieher begonnen oder sind als Quereinsteiger zum Beruf gekommen. Laut dem Fachkräftebarometer (Abbildung 1) zeigt sich, dass sich im Jahr 2020 über 32.000 mehr Männer in Kindertageseinrichtungen befanden, als dies noch vor 10 Jahren der Fall gewesen ist. Die Entwicklung zeigt, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Männer um rund 212 % auf fast 47.700 gestiegen ist. Damit er- reicht Deutschland 2020 nicht nur absolut, sondern auch prozentual einen neuen Rekordwert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 Männer in Kindertageseinrichtungen 2020
Die Projekte der verschiedenen Akteure, mehr Männer für die Kinderbetreuung zu gewinnen, scheinen also zu funktionieren. Real zeigen die Zahlen aber auch, dass der Männeranteil inden Kindertagessstätten noch deutlich unter den Frauen liegt (7,1 % zu 92,9%). Doch woran liegt es, dass der Anteil weiterhin so niedrig ist und welche Hürden zeigen sich für Männer in der Berufswahl und Ausführung?
In der Literatur über Männer im Kontext des Erzieherberufs zeigt sich, dass diverse Hürden in der Berufswahl bzw. der Berufsausübung für Männerim Bereich der institutionellen Kinderbetreuung vorhanden sind. Neben dem geringen Ansehen des Erzieher*innenberufs in der Gesellschaft zählen hierzu die geringe Verdienstmöglichkeit, ein hohes Maß an Verantwortung und Stress, ein veraltetes und stereotypes Rollenverständnis von Mann und Frau in der Gesellschaft sowie eine weiterhin von Frauen dominierte „Branche“ (vgl. Gesterkamp, 2017, S.3). Ein Punkt der ebenfalls als Hürde für Männer angesehen wird - und in dieser Arbeit seinen Schwerpunkt hat - ist die Verbindung von Männern und dem sexuellen Missbrauch von Kindern (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 91; Cremers & Krabel, 2012, S. 269). Hervorzuheben ist insbesondere die Studie von Cameron et al. aus 1999, die den pauschalen Generalverdacht und die daraus entstehende Verunsicherung als wesentliche Hürde für den Einstieg in den Erzieherberuf sieht, während andere Studien hier weniger stark davon ausgehen (vgl. Cremers, Krabel & Calmbach, 2015, S. 22). Männer scheinen erwünscht zu sein, aber es wird ihnen oftmals mit Skepsis begegnet (vgl. Cremers & Krabel, 2013, S. 8). Es wird den Männern unterstellt, dass sie keine „richtigen Männer“ seien weshalb sie sich mit Dingen wie Kindererziehung beschäftigen. Häufig wird auch eine Homosexualität oder sexuelles Interesse an Kindern unterstellt (vgl. ebd.). Dieser Generalverdacht gegenüber Männern und der Stand der Forschung hierzu ist Bestand des zweiten Kapitels. Eine Forschung über den pauschalen Generalverdacht, der Männern unterstellt, Kinder sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen, bedarf zunächst einer Betrachtung des Themas sexuellen Missbrauchs gegenüber Kindern.
2.1 Sexueller Missbrauch und Grenzverletzung
Sexueller Missbrauch ist eine Straftat. Findet dieser Missbrauch oder der Versuch einer sexuellen Handlung bzw. Einwirkung gegenüber Kindern statt, wird dies in Deutschland nach §§ 176a - 176d. Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Wie definiert sich ein sexueller Missbrauch und inwieweit finden derartige Übergriffe gegenüber Kindern in der institutionellen Kindertagesbetreuung statt?
2.1.1 Definition
Es wird von sexuellen Übergriffen gesprochen, von Missbrauch, von sexueller Gewalt oder sexualisierter Gewalt. Diese Arten lassen sich in ihrer Ausführung differenziert betrachten, werden aber oftmals als Synonym für sexuelle Handlungen gegenüber den Opfern (hier Kinder) genutzt. Für sexuellen Missbrauch gegenüber Kindern finden sich verschiedene Definitionen in der Literatur. Als exemplarische Definition für sexuellen Kindesmissbrauch wird hier Brün- del zitiert, nach dessen Ansicht es die „ Absicht des Erwachsenen [ist] , Kinder oder Jugendliche für seine sexuelle Erregung und Befriedigung auszunutzen “ (Bründel, 2011, S. 26, Hinzufügung B.A.). Durch das Abhängigkeits- oder Machtverhältnis wird weiter davon ausgegangen, dass das Kind der Handlung nicht zustimmt oder auf Grund seiner geistigen bzw. körperlichen Entwicklung nicht zustimmen kann (vgl. Bange zit. n. Bründel 2011, S. 26; vgl. Buschmeyer, 2013, S. 114; vgl. Nieke, 2014, S. 24). Gewalt, Manipulation oder Überredung können als Mittel für den Missbrauch oder zu dessen Heranführung eingesetzt werden.
Der Grat zwischen einer zärtlichen Fürsorge, einer Grenzverletzung (Machtüberschreitung) und einem sexuellen Missbrauch kann fliesend sein und von Kindern und Erwachsenen unterschiedlich empfunden werden. Das Fehlverhalten muss dabei nicht immer bewusst stattfinden. Grenzverletzungen können auch unabsichtlich und aus Unwissen geschehen. Sie sind in ihrer Form der Ausführung aber unangemessen. Hierfür helfen klare Regelungen, die eine Grenzverletzung definieren und dadurch den Umgang in der Einrichtung ermöglichen. Immer wenn ein Kind sich „ ausgebeutet oder belästigt fühlt, hat auch tatsächlich ein Übergriff stattgefunden “ (Ber- linger zit. n. Born, 1994, S. 17). Der Missbrauch kann dabei hands-on (mit direktem Körperkontakt) oder hands-off (ohne Körperkontakt z.B. durch verbale Aussagen, Exhibitionismus, Zeigen von Bildern, etc.) geschehen.
Im Folgenden wird die Arbeit mit den Begriffen „ Gewalt “, „ Missbrauch “ und „ Übergriff “ fortgeführt und es werden dabei jegliche Arten gemeint1.
2.1.2 Tatort Kindertageseinrichtung
Nach Bange, Fobian und Ulfers (2012) findet sexueller Missbrauch auch in Kitas statt. Verlässliche Zahlen gibt es jedoch kaum. Dies liegt daran, dass zum einen wenige empirische Daten mit Bezug auf die Kindertagesstätten - sondern eher Schulen, Heime, Internate etc. - erfasst werden. Zum anderen liegt es daran, dass die jungen Opfer oftmals einen sexuellen Übergriff nicht als solchen erkennen (kein Bezug zum Thema Sex, die Handlung nicht als unnormal ansehen), sich nicht mehr daran erinnern oder sich nicht äußern wollen und dieser Missbrauch somit unentdeckt bleibt. Eine der wenigen Zahlen findet sich bei Bieneck, Stadler & Pfeiffer, bezogen auf das Jahr 2011. Dort wird der Kindergarten als (Tat)Ort in 0,7 - 1,7 % der Fälle angegeben (vgl. Bieneck, Stadler, & Pfeiffer, 2012, S. 41). Die Dunkelziffer dürfte jedoch höher sein. Finkelhor und Meyer-Williams nach finden deutlich mehr Übergriffe im familiären Umfeld und anderen Institutionen statt als in der Kita (vgl. ebd. zit n. Bange, Fobian, & Ulfers, 2012, S. 11). Neben dem Tatort Kita wird von Cremers & Krabel angemerkt, dass die Kita ein Ort der Anbahnung sein kann. Es ist möglich, dass sich Fachkräfte so Kontakte und Vertrauensverhältnisse aufbauen, die dann außerhalb der Kita zu einem Missbrauch führen können (vgl. ebd. 2012, S. 274).
Besonders gefährdet für sexuelle Gewalt ist die Gruppe der Grundschüler*innen wie Solveig Braecker und Wilma Wirtz-Weinrich anmerken (vgl. ebd., 1994, S. 14). Dies bestätigen auch die Aussagen von Brockhaus und Kolshorn, die von mindestens 60 % der Fälle ausgehen, in denen Kinder noch vor der Pubertät missbraucht werden, jedoch nur 10 % davon unter sieben Jahre alt sind (vgl. ebd., 1993, S. 63). Auch Cremers und Krabel sehen den Übergang in die Grundschule als Zeitpunkt mit einem hohen Gefährdungspotential (vgl. ebd., 2012, S. 271).
2.1.3 Täter
Statistiken zeigen: mit 80 - 90 % sind Männer der überwiegende Teil der Täter von sexueller Gewalt gegenüber Kindern. Wird dem Mann jedoch per Geschlecht unterstellt, dass er sexuell triebgesteuert (vgl. Connell, 2015, S. 94; vgl. Rohrmann, 2014, S. 75) ist, so werden damit alle Männer unter einen pauschalen Verdacht gestellt, der dazu führt viele Personen zu Unrecht zu beschuldigen. Weiter besteht die Gefahr bei einer einseitigen Fokussierung auf Männer den sexuellen Missbrauch durch weitere Geschlechtergruppen quasi auszuschließen. Laut Buschmeyer ist es gesellschaftlich tief verwurzelt, dass Frauen als Täterinnen, insbesondere bei Kindern, nahezu nicht in Frage kommen (vgl. ebd. 2013, S. 117). Bei der Befragung an österreichischen Ausbildungsinstitutionen im Rahmen der Studie „Public Fathers" - Austrian's male workforce in child care (2008 - 2010) im Jahr 2011 gaben die Mädchen/Frauen an, dass sie sich keine Gedanken darüber machen dem sexuellen Missbrauch beschuldigt zu werden (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 218). Bange, Fobian, & Ulfers führen an, dass laut der Studie von Fin- kelhor und Meyer-Williams aus den USA, der Anteil weiblicher Täterinnen in institutioneller Kinderbetreuung bei 41 % liegt (vgl. ebd. 2012, S. 11). Eine überraschend hohe Zahl im Vergleich zu anderen Angaben in der Literatur. Sie wird mit der hohen Anzahl von weiblichen Fachkräften in der institutionellen Kindertagesbetreuung begründet. Ob sich diese Zahlen aus den USA 1:1 auf Deutschland übertragen lassen- auch unter Einbezug einer unbekannten Dunkelziffer -, bleibt offen.
Frauen wird allgemein weniger zugetraut, dass sie sich sexuell an Kindern vergehen. Handlungen wie Streicheln, in den Arm nehmen, Wickeln etc. wird eher - und damit stereotypisch - dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Sie werden als Akt der Fürsorge gesehen und entsprechen den „natürlichen weiblichen Eigenschaften“ (vgl. Buschmeyer, 2013, S. 106/117; vgl. Cremers & Krabel, 2013, S. 15; vgl. Rohrmann, 2014, S. 79; vgl. Schmidt, 2014, S. 66; vgl. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2020, S. 2). Eine Grenzverletzung oder gar einen sexuellen Übergriff in der Wickelsituation wird deshalb bei einer Frau vielleicht weniger wahrgenommen als bei einem Mann.
Sowohl Born als auch Friedrich führen Täter wie folgt auf:
- 76% der Missbrauchsopfer sind Mädchen. Hiervon wurden 5% von Frauen missbraucht.
- 24% der Missbrauchsopfer sind Jungs. Hiervon wurden etwa 20% von Frauen missbraucht (vgl. Born, 1994, S. 24; vgl. Friedrich, o. D.).
Die aktuellsten Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen für das Jahr 2020, dass die Täter in Bezug auf sexuellen Missbrauch von Kindern (nicht auf die Kita bezogen) nach den §§ 176, 176a, 176b StGB zu 5,4% weiblich und zu 94,5 % männlich sind (vgl. Bundeskriminalamt, 2021, in Tabelle „Schlüssel 131000“, eigene Berechnung). Je nach Literatur werden Zahlen von rund 80-98 % männlichen und 2-20 % weiblichen Täter*innen genannt (vgl. Bange & Enders, 2012, S. 19, Braecker & Wirtz-Weinrich, 1994, S. 21, Brockenhaus & Kolshorn, 1993, S. 68 f., Engfer 2000 zit. n. Cremers & Krabel, 2012, S. 273; Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2020, S. 2). Die Dunkelziffer dürfte hier jeweils höher liegen.
Es zeigt sich, dass Frauen als Täterinnen sexueller Gewalt gegenüber Kindern in Frage kommen - auch in der institutionellen Kinderbetreuung. Doch werden diese nicht mit dem pauschalen Generalverdacht in Verbindung gebracht, da ihnen eher die Fürsorge zugesprochen wird. Männlich konnotiert sind dagegen sexuelle Triebe, Macht und Gewalt - hier gegenüber Kindern (vgl. Buschmeyer, 2013, S. 113 f.; vgl. Connell, 2015, S. 96 f.).
2.2 Pauschaler Generalverdacht
Im vorangegangenen Kapitel wurde aufgezeigt, dass sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern stattfinden. Auch wurde herausgearbeitet, dass diese Übergriffe in Kitas stattfinden und der Großteil der Täter dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist. Doch es wurde auch aufgeführt, dass nicht jeder Mann gleich Täter ist und damit nicht jeder Mann unter Schuld gestellt werden sollte. Findet eine Anschuldigung ohne Anhaltspunkte statt, wird der Vorwurf pauschalisiert und eine entsprechende Personengruppe unter Verdacht gestellt. Dies gilt allgemein und ist nicht auf den Kontext Männer als Täter in Kindertageseinrichtungen beschränkt. Beim pauschalen Generalverdacht, der in dieser Arbeit seinen Fokus hat, bezieht sich dieser explizit auf Männer in der pädagogischen Arbeit, die Kinder innerhalb der institutionellen Kinderbetreuung sexuell missbrauchen. Ein sexueller Missbrauch von Kindern wird somit allen männlichen Fachkräften in der Kita, in deren Obhut die Kinder sind, per Geschlecht zugeschrieben, obgleich es keine konkreten Anhaltspunkte gibt. Eine Definition der BAGE - Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen: "Der Generalverdacht existiert unabhängig von einem konkreten Verdacht. Dieser ist ein unbegründeter, ohne konkrete Anhaltspunkte vorhandener Verdacht gegenüber Männern in Kitas, der ihnen pauschal unterstellt, dass sie Kinder sexuell belästigen oder missbrauchen könnten.[...] Der Generalverdacht beruht auf tatsächlich ausgeübtem Missbrauch einzelner Erzieher, der generalisiert auf alle Männer übertragen wird." (BAGE, 2018) . Bange, Fobian und Ulfers ergänzen, dass Männern unterstellt wird, sich bewusst für diesen Beruf zu entscheiden, um ihren Opfern näher zu kommen. Diese Möglichkeit kommt vor allem bei Pädosexuellen Personen in Frage (vgl. ebd., 2012, S. 11 f.) Diese Gruppe der Pädosexuellen (auch Pädophilen) fühlt sich auch oder nur sexuell zu Kindern hingezogen, was als Störung der Sexualpräferenz gesehen wird (vgl. Bründel, 2011, S. 137 f.). Abgrenzend dazu sind die nicht pädophilen Täter eher an Erwachsenen sexuell orientiert und missbrauchen Kinder als Ersatz.
2.2.1 Die Situation der Eltern
In den letzten Jahren sind immer wieder Missbrauchsfälle gegenüber Kindern in den Medien thematisiert worden. Als Tatorte werden neben dem Familien- und Bekanntenumfeld auch Kirche, Schule, Kindergarten, Heime oder ähnliche Institutionen aufgeführt. Durch die Veränderung der Medienwelt und deren Konsum werden heute Fälle präsent, die früher vielleicht nur regional thematisiert wurden. Die Eltern sind also eher mit Informationen konfrontiert als früher. Das ist gut so, da sonst lange zurückliegende und zusammenhängende Fälle vielleicht nie aufgearbeitet worden wären (Beispiel Missbrauch in der Kirche über mehrere Jahre oder der Fall Odenwaldschule). Es birgt aber auch die Gefahr, dass in Fällen - wie in der Einleitung aufgeführt - eine mediale Hetzjagd beginnt.
Der Ruf nach mehr Männern in Kitas kommt, neben der Politik, auch von vielen Eltern. Und der überwiegende Teil der Eltern findet es gut, wenn ein Mann in der Einrichtung arbeitet. Aber es sind auch viele Eltern die angeben, dass sie schon einmal darüber nachgedacht haben, dass Männer potentielle Täter sein können. Dies hat die Forschungsstudie „ Männliche Fachkräfte in Kindertages-einrichtungen “ der katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin unter der Leitung von Michael Cremers und Jens Krabel aufgezeigt. Laut den Autoren haben 40 % der befragten Eltern angegeben, dass sie schon einmal an die „ Gefahr eines möglichen Missbrauchs durch männliche Erzieher gedacht [haben]“ (vgl. Cremers & Krabel, 2012, S. 268, Hinzufügung B.A.).
Nur ein kleiner Teil der befragten Eltern findet, dass Männer nicht in einer Kindertageseinrichtung arbeiten sollten. Teilweise gehen Eltern auf die Einrichtungsleitung bzw. den Träger zu und suchen das Gespräch, versuchen dabei gewisse körpernahen Handlungen wie Wickeln, Begleitung auf die Toilette, Kinder auf den Schoß nehmen oder die alleinige Anwesenheit mit Kindern in einem Raum für die männlichen Erzieher zu untersagen (vgl. Cremers & Krabel, 2012, S. 266; vgl. Gesterkamp, 2017, S. 1). Sie versuchen so, ihre Kinder zu schützen, obgleich sie eine Fachkraft ohne Anhaltspunkte verdächtigen. Sollte es tatsächlich konkrete Anhaltspunkte geben, ist dies selbstverständlich nicht mit dem pauschalen Generalverdacht gleichzusetzen Doch kann in einem Fall wie eingangs geschildert auch ein einzelner Verdacht bzw. Aussage ausreichend sein, um eine Spirale der Angst, Beschuldigungen und Verdächtigung gegenüber sämtlichen männlichen Kräften in Gang zu setzen.
Von einer Belastung der Männer durch den Generalverdacht gehen rund 1/3 der befragten Eltern aus, die bei der Befragung „Public Fathers“ in Österreich teilgenommen haben (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 348, Koch, Rohrmann, Mösinger-Strubenreither, & Schauer, 2012, S. 362).
2.2.2 Die Situation der Träger und Leitung
Die Bedenken der Eltern müssen von den Einrichtungen und dem Personal ernst genommen werden, denn die Eltern vertrauen der Institution ihre Kinder an und möchten diese beschützt wissen. Dieser Schutzauftrag durch die Kita ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB), näher im § 8a SGB VIII (achtes Buch) verankert. Das bedeutet, dass die Kita verpflichtet ist, für die Gefahrenabwehr zum Wohl der Kinder zu sorgen und diese vor Kindeswohlgefährdung zu schützen. Daneben haben die Träger und die Leitungen als Arbeitgeber auch zusätzlich die Aufgabe ihre Mitarbeiter zu schützen. Und hierzu gehört, dass die männlichen Angestellten vor einer unberechtigten Anschuldigung geschützt und unterstützt werden. Denn laut Cremers & Krabel ziehen neben den Eltern auch 43% der Befragten Personen in Leitungspositionen bzw. 48% der Trägervertreter*innen eine mögliche Verbindung zwischen männlichen Fachkräften und einer potentiellen Missbrauchstat (vgl. Cremers & Krabel, 2012, S. 268). Das Misstrauen gegenüber Männern als pädagogische Fachkräfte geht teilweise soweit, dass sich Leitungen bzw. Träger generell gegen Männer in den Einrichtungen entscheiden (vgl. ebd. 2012, S. 266). Denn es gibt durchaus Teile in der Gesellschaft, die über die Unsicherheit hinaus ein konkretes, von Männern ausgehendes Risiko für die Kinder sehen (vgl. Cremers, Krabel, & Calmbach, 2015, S. 61). Laut der 2008-2009 durchgeführten quantitativen Befragung für der Studie „ Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten “ sehen 4 % der Eltern, 3 % der Träger und 2 % der befragten Kita-Leitungen Männer als Risiko an (vgl. ebd.).
2.2.3 Die Situation der Männer
Betrachtet man die letzten 10 - 15 Jahre, so scheint es, dass Männer geradezu als Heilbringer für die pädagogische Arbeit in der Frühpädagogik gesehen werden. Männer sind wichtig für Kinder, wichtig als (Rollen)Vorbild, wichtig für die Jungs, wichtig für die Väter, wichtig für ein besseres Abschneiden in der bildungsvergleichenden Pisastudie, wichtig um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. In Gesprächen diverser Praktika wurde immer wieder erwähnt: „ Na du als Mann, wirst ja überhaupt keine Probleme haben, einen Job zu bekommen “. So gesehen könnten die Männer völlig unbeschwert ihrer Arbeit nachgehen. Doch viele Personen sind skeptisch, wenn ein Mann plötzlich in der Einrichtung arbeitet und (erst) dadurch das Thema „ Sexueller Missbrauch in Kitas “ präsent wird (vgl. Buschmeyer, 2013, S.119; Cremers & Krabel, 2013, S. 8). Davor war die Möglichkeit eines Missbrauchs in der Kindertageseinrichtung für viele nahezu nicht präsent. Wie gehen Männer mit dem Generalverdacht im beruflichen Alltag um? Fühlen sie sich in der Arbeit unter besonderer Beobachtung? Und wie reagiert das Umfeld? Das Thema Generalverdacht wird in den gesichteten Studien nur als ein Teilaspekt aufgeführt. Ebenso in der Literatur, die sich mit Männern in der institutionellen Kinderbetreuung befasst.
2.2.3.1 Skepsis gegenüber den Männern und deren Auswirkungen für die Männer
In der Forschungsstudie „ Public Fathers" - Austrian's male workforce in child care (2008 - 2010) wird aufgezeigt, dass Schüler in der Berufsfindungsphase und Auszubildende in der Ausbildung zum Erzieher bereits mit dem Generalverdacht konfrontiert werden (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 91 f., auch S. 169; vgl. Koch, Rohrmann, Mösinger-Strubenreither, & Schauer, 2012, S. 362). Es wird von einer „ Gefahr für Kinder “ oder von „ Perversen “ gesprochen. Bezogen auf das junge Alter der „Angeklagten“, muss hier von einem großen äußeren Druck ausgegangen werden. Ebenso hat die Studie aufgeführt, dass Schüler der „ Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP) “ bereits durch die Schule angewiesen wurden, vorsichtig in ihrem Handeln zu sein (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 216). Insgesamt 10 % der befragten Schüler gaben an, dass sie schon einmal das Gefühl hatten verdächtigt worden zu sein, weil sie männlich sind (vgl. ebd. S. 219). Dabei muss der Verdacht nicht offen angesprochen werden. Auch verdeckt können Verdächtigungen stattfinden. Das können Regelungen sein, die individuell und geschlechterspezifisch ausgelegt werden oder Gespräche hinter dem Rücken der Männer. Aber nicht nur die jungen, sich in der Ausbildung befindlichen Männer müssen mit dieser Skepsis rechnen. Auch die älteren Männer mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Quereinsteiger, die sich nach einem Berufswechsel für die pädagogische Arbeit entschieden haben, begegnen dieser Skepsis. Dieser Gruppe scheint aber, im Vergleich zu den Jüngeren, weniger Abneigung durch die Peergroup zu begegnen (vgl. Koch, Rohrmann, Mösinger-Stru- benreither, & Schauer, 2012, S. 362). Vielleicht liegt dies aber auch an einer standhafteren Gegenargumentation, welche lebens- und berufserfahrenere Personen leichter aufbringen und sich so besser behaupten können.
2.2.3.2 Strategien
Männer, die sich dafür entschieden haben in der Kindertagesstätte zu arbeiten, entwickeln oftmals Strategien, um nicht in den Fokus eines Verdachts zu gelangen. Sofern nicht bereits von der Einrichtung vorgegeben, lassen viele Männer die Tür zum Wickelraum oder Gruppenraum offen stehen, wenn sie alleine mit Kindern sind. Vor allem betrifft dies Männer in der Ausbildung und am Beginn der Berufsausübung, während Männer mit mehr Berufs-/Lebenserfahrung in diesem Punkt oft souveräner agieren und die Wichtigkeit von Berührungen im pädagogischen Handeln in den Vordergrund rücken (vgl. Koch, Rohrmann, Mösinger-Strubenreither, & Schauer, 2012, S. 360).
Bereits in der Auswahl der Arbeitsstelle können Männer aktiv eine Strategie einsetzen und sich beispielsweise gegen eine Krippenstelle entscheiden. Sehr körpernahe, intime Pflegehandlungen wie das Wickeln entfallen dann meist für die Männer und bringen diese somit erst gar nicht in die Situation einem potentiellen Verdacht ausgesetzt zu sein. In der österreichischen Studie haben Aigner und Rohrmann aufgezeigt, dass 25 % der männlichen Schüler keine Kinder wickeln oder auf die Toilette begleiten und sich darüber hinaus Gedanken darüber machen, inwieweit sie körperliche Nähe zulassen dürfen (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 215). Cremers und Krabel führen auf, dass der Anteil an Männern in der pädagogischen Arbeit steigt, je älter die Kinder sind - in Deutschland sind unter 1% der Fachkräfte in Krippen männlich (vgl. Cremers & Krabel, 2013, S. 13). Sie beziehen sich dabei auf die steigende gesellschaftliche Anerkennung der Männer, wenn sie ältere Kinder betreuen. Es könnte aber auch folgende Schlussfolgerung daraus abgeleitet werden: je jünger die Kinder sind, desto mehr körpernahe Pflegehandlungen sind erforderlich und desto skeptischer ist das Umfeld gegenüber männlichen Fachkräften. Einen Beleg für diese Vermutung, dass Männer deshalb die Krippe meiden, gibt es jedoch nicht.
Oft kommt es vor, dass ein Kind aus Freude oder auf der Suche nach Trost eine erwachsene Person umarmt. Durch das Größenverhältnis umarmt das Kind bei einem stehenden Erwachsenen aber dann den Bereich um den Oberschenkel und somit befindet sich der Kopf des Kindes im Intimbereich des Erwachsenen. Wenn es nicht schon für die erwachsene Person selbst eine unangenehme Situation darstellt, so wirkt es von außen betrachtet für manche Eltern sicher befremdlich. Teilweise unterbinden bzw. vermindern gerade Männer Berührungen wie das Streicheln, Kinder in den Arm nehmen oder auf den Schoß setzen (vgl. Koch, Rohrmann, Mö- singer-Strubenreither, & Schauer, 2012 S. 360). Aigner und Rohrmann fügen noch an, dass dies insbesondere für den Umgang mit Mädchen gilt (vgl. ebd., 2012, S. 92).
Für viele pädagogische Fachkräfte ist diese eingeräumte Distanz äußerst schwierig und nicht selten einhergehend mit einem inneren Konflikt. Denn die Fachkräfte kennen die Bedeutsamkeit von Nähe, Körperkontakt und Vertrauen für Kinder (Verweis Bowlby's Bindungstheorie). Wird ein Fall öffentlich, in dem ein Mann dem sexuellen Missbrauch überführt wird, müssen andere Männer mit einem Vertrauensverlust der Eltern, der Leitung und des Kollegiums rechnen. Sie gelangen plötzlich unter Generalverdacht, obwohl sich zuvor ein Vertrauensverhältnis mit Träger, Leitung, Kollegium und Eltern entwickelt hat (vgl. Cremers & Krabel, 2012, S. 270).
Für viele Männer wird der pauschale Generalverdacht in der Ausbildung oder im Berufsleben so erdrückend, dass sie sich dafür entscheiden aus dem Berufsfeld der Kita auszusteigen (vgl. Wanielik, 2012, S. 12). Damit es gar nicht so weit kommt, empfiehlt Wanielik den Männern in die Offensive zu gehen und aktiv das Gespräch mit Eltern und dem Team zu suchen sowie klare Grenzen aufzuzeigen (vgl. ebd. 2012, S. 13). Weiter ist es hilfreich, sich selbst zu reflektieren, dahingehend welche Rolle man selbst als Mann in der Kita eingenommen hat und eventuell einnehmen möchte.
2.2.3.3 Generalverdacht - Realität oder Einbildung?
Trotz der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Eltern (60%) ihr Kind ohne Bedenken einem männlichen Erzieher anvertrauen würden (vgl. Cremers, Krabel, & Calmbach, 2015, S. 47 f.) und der Wunsch nach mehr Erziehern vorhanden ist, zeigt der bisherige Verlauf der Arbeit, dass der pauschale Generalverdacht Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit hat.
Männer entwickeln Strategien um einen potentiellen Missbrauchsverdacht erst gar nicht entstehen zu lassen. Sie distanzieren sich körperlich von Kindern, die Nähe und Kontakt suchen. Doch wie kommt es dazu, dass sich vor allem Männer mit einer umfangreicheren Lebens- und Berufserfahrung von den Einschränkungen mehr und mehr loslösen? Cremers und Krabel beziehen sich auf die Aussagen eines Erziehers, der nach vielen Jahren der Einschränkung darüber nachgedacht hat, ob der pauschale Generalverdacht nicht teilweise oder überwiegend in den Köpfen der Männer stattfindet und in der Realität Verdächtigungen nicht in dem Umfang vorhanden sind wie Männer diese verspüren (vgl. Cremers & Krabel, 2012, S. 270 f.). Der pauschale Generalverdacht muss also nicht von Eltern, Kollegium, Leitung oder Trägerschaft ausgesprochen sein, um bei Männern ein Gefühl von Verdächtigung auszulösen. Ohne konkret betroffen zu sein, geht der überwiegende Teil der Männer offenbar davon aus, dass der pauschale Generalverdacht gesellschaftlich bereits mit dem männlichen Geschlecht verbunden ist. Es ist für viele also auch eine Sache des Gefühls, des Empfindens und Sorge vor Anschuldigungen von außen.
Es lässt sich festhalten, dass der pauschale Generalverdacht - ganz gleich ob durch persönliche Erfahrungen oder durch Gedankenspiele im Kopf - über den Männern wie ein Damoklesschwert schwebt und somit erheblichen Einfluss auf die pädagogische Arbeit männlicher Fachkräfte in der institutionellen Kindertagesbetreuung nehmen kann (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S 219).
2.2.4 Wie gehen die Einrichtungen mit dem Thema Generalverdacht um?
In Ländern wie den USA oder Neuseeland wurden teilweise sogenannte no-touch Policies eingeführt - Regelungen, die Berührungen vor allem für Männer untersagen (vgl. Piburn zit. n. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 91 f.). Insbesondere unter Berücksichtigung, dass Berührungen in der Frühpädagogik sehr wichtig sind um Vertrauen und Bindung (die förderlich für die kindliche Entwicklung sind) zwischen Fachkraft und Kind aufzubauen, stellt diese Art von Einschränkung einen höchst fragwürdigen Umgang mit dem Thema sexueller Übergriffe in der Kindertageseinrichtung dar. Auch in Deutschland gibt es Einrichtungen, die einschränkende Regelungen für Männer haben. Diese gehen nicht so weit wie die weitgreifenden no-touch Policies. Es kommt aber durchaus vor, dass Männer in Einrichtungen nicht in den Schlafräumen sein dürfen, nicht wickeln dürfen oder die Tür beim Wickeln offen stehen lassen müssen, um während ihrer Tätigkeit sichtbar für andere Kolleg*innen zu sein (vgl. Aigner & Rohrmann, 2012, S. 93, und S. 299). Auch wenn es hierfür nicht immer eine niedergeschriebene Regelung geben muss, kommt es vor, dass durch die Leitung eine entsprechende Zurückhaltung „ empfohlen “ wird (vgl. ebd., S. 215). Gibt es seitens der Einrichtung Einschränkungen solcher Art, so ist es nicht verwunderlich, dass Männer das Gefühl haben, unter ständiger Beobachtung und Verdächtigung zu stehen. In ihrer pädagogischen Arbeit wenden sie dann weitere Strategien an, um möglichst keine Gelegenheit für eine Beschuldigung entstehen zu lassen. Sofern es unterschiedliche Regelungen, Prozesse oder Anweisungen für unterschiedliche Geschlechter in den Einrichtungen gibt, findet hier eine Diskriminierung statt. Wenn also der männliche Auszubildende beim Wickeln begleitet wird, mag das durchaus sinnvoll sein, um die Handlung im Rahmen der Ausbildung zu begleiten. Wenn die weibliche Auszubildende in der gleichen Situation jedoch alleine agieren darf, wird der männliche Auszubildende per Geschlecht unter Generalverdacht gestellt (Beispiel aus Buschmeyer, 2013, S. 218).
Für Männer ist es positiv, weitere Männer in den Einrichtungen zu haben (vgl. Koch & Aigner, 2016, S. 240, vgl. Rohrmann, 2012, S. 118). Gerade im geschlechterbezogenen Thema des Generalverdachts gegenüber Männern haben diese so die Möglichkeit, sich untereinander über gemachte Erfahrungen und Gefühle auszutauschen, was mit weiblichen Kolleginnen vielleicht eine Überwindung bedeuten oder auf keine positive Resonanz stoßen würde.
Den Generalverdacht aktiv anzugehen und nicht hinter vorgehaltener Hand zu betrachten, zeigt Transparenz und Unterstützung für die Männer seitens der Einrichtung. Innerhalb des Teams können Analysen, Gespräche und Erfahrungsaustausch die Sensibilität für das Thema erhöhen und auch die Möglichkeit schaffen, die Thematik aus der Sicht der anderen zu beleuchten (vgl. Cremers & Krabel, 2013, S. 51). Auch themenspezifischen Elternabende, Sensibilisierung der Fachkräfte durch Austauschmöglichkeiten und Fortbildungen führen zu mehr Verständnis und Sicherheit.
Sollte es zu Aussagen gegenüber männlichen Fachkräften seitens der Eltern oder der Kolleg*in- nen kommen, muss in der Einrichtung klar geregelt sein, wie damit umgegangen wird. Sofern Eltern den Wunsch äußern, dass ein Mann nicht wickelt, müssen diese Bedenken ernst genommen werden. Hierfür bietet sich ein individuelles Gespräch im zeitlich und örtlich angemessenen Rahmen an, statt diesem Wunsch gleich nachzugehen und dem männlichen Erzieher damit eventuell vor den Kopf zu stoßen. Hiervon abzugrenzen ist selbstverständlich ein konkreter Verdacht. In diesem Fall ist aus arbeitsrechtlicher Sicht eine sofortige Freistellung einzuleiten bis der Vorfall abschließend geklärt ist.
Doch was können Einrichtungen noch tun? Nach Cremers und Krabel können Strukturen innerhalb der Einrichtung einen Missbrauch erschweren, indem sie Abläufe verbessern und so das Risiko für die Täter entdeckt zu werden, erhöhen (vgl. ebd., 2012, S. 274) und zeitgleich Männer beim Umgang mit der pauschalen Verdächtigung unterstützen. Solche Strukturen sind in Konzepten festgehalten, welche innerhalb der Einrichtung implementiert werden.
2.2.4.1 Schutzkonzept
Wie in Kapitel 2.2.2 aufgeführt, ist es in erster Linie die Aufgabe der Einrichtungen, die Kinder vor Erwachsenen und anderen Kindern zu schützen - aber eben die männlichen Kräfte dabei nicht einem pauschalen Generalverdacht gänzlich auszusetzen. Cremers & Krabel sehen hierfür das Schutzkonzept als mögliches Instrument der Kita (vgl. ebd., 2013, S. 50). Doch wie sich in den Ergebnissen dieser empirischen Forschung zeigt, sind vielen Fachkräften das Thema Schutzkonzept und dessen Inhalt in der Einrichtung gänzlich unbekannt. Und das, obwohl geeignete Konzepte zum Schutz vor Gewalt gesetzlich durch den § 45 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII vorgeschrieben sind. Schutzkonzepte sind individuell auf die Einrichtung abzustimmen und sollen nicht statisch, sondern ein Prozess der Qualitätsentwicklung sein. Eine kontinuierliche Reflexion und Weiterentwicklung verbessert den Schutz. Auch können Bestandteile außerhalb des Schutzkonzepts als eigene Konzepte in der Kita geführt werden. Übliche Bestandteile sind (sexuelle) Gewalt, Rechte der Kinder, Beschwerdemanagement und Grenzüberschreitungen. Wie können diese Konzepte, die zunächst die Kinder schützen sollen, auch für die Fachkräfte eine Verbesserung im pauschalen Generalverdacht ermöglichen? Die Schutzkonzepte mit den nachgelagerten Prozessen sollen das Risiko eines Übergriffs verringern. Geregelte und gelebte Prozesse, Kinder die darin unterstützt werden sich zu beschweren und darin ernst genommen werden, etc. zeigen eine aktive Auseinandersetzung mit dem Missbrauch in Kindertageseinrichtungen. Durch diese Transparenz steigt das Vertrauen der Eltern in die Einrichtung. Auch die Leitung und das Team können sich auf die Konzepte berufen, die Sicherheit im Umgang mit Macht, Grenzverletzungen, Nähe, Distanz und Körperlichkeit geben. Dadurch können Unsicherheiten abgebaut werden und damit auch der pauschale Generalverdacht.
2.2.4.2 Nähe, Distanz und Körperlichkeit
Grenzverletzungen (Kapitel 2.1.1) haben viel mit Nähe und Distanz zu tun. Nähe, die in der Familie selbstverständlich ist, übersteigt in der Kita eventuell bereits eine Grenze. Ein Kuss auf die Wange der eigenen Kinder ist als Nähe zwischen Eltern und Kind völlig normal. Zwischen einer pädagogischen Fachkraft und einem Kind in der Einrichtung ist hier bereits eine Grenze überschritten. Jedoch suchen Kinder immer wieder die Nähe zu den Fachkräften, um Trost und Sicherheit zu erfahren. Dabei kommt es unweigerlich zu Körperkontakten. Es ist wichtig, dass sowohl Kinder aber auch die Fachkräfte lernen, wo die persönlichen Bedürfnisse und Grenzen des eigenen körperlichen Befinden sind. Deshalb werden im Schutzkonzept Handlungsweisen und der Umgang mit Nähe, Distanz, dem eigenen Körper und dem Körper anderer in der pädagogischen Arbeit, insbesondere in den Pflegesituationen aufgeführt, die eine Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns ermöglichen (vgl. Cremers & Krabel, 2013, S. 52). Wenn somit konzeptionell festgelegt ist, dass es in der Einrichtung als Teil der pädagogischen Arbeit gesehen wird, ein Kind in den Arm zu nehmen und es zu trösten, gibt es dem Mann Sicherheit in seinem Tun.
2.2.4.3 Sexualpädagogisches Konzept und geschlechterbewusste Pädagogik
Klassische und veraltete Rollenbilder von Mann und Frau fördern den pauschalen Generalverdacht, da diese den Mann nicht in einer fürsorglichen Rolle außerhalb der Familie sehen (vgl. Cremers & Krabel, 2013, S. 52). Darüber lässt sich im Rahmen von Elternabenden sprechen, an dem beispielweise die Eltern ihre Bedenken einbringen können und konstruktiv darüber gesprochen wird. Außerdem bieten Elternabende die Möglichkeit Konzepte und Richtlinien vorzustellen. In Bezug auf Nähe und Distanz ist es wichtig, den Kindern Erfahrungen zu Körper, Körperwahrnehmung und Sexualität zu ermöglichen. Hierfür bedarf es aber klare Regelungen wie mit der kindlichen Sexualität umgegangen wird. Diese können in einem sexualpädagogischen Konzept erarbeitet werden, welches auch regelt, inwieweit die Fachkräfte eingebunden sind oder das Handeln unterbunden werden muss (vgl. Cremers & Krabel, 2013, S. 55). „ Doktorspiele “ im Beisein einer pädagogischen Fachkraft führen dann nicht mehr zur sofortigen Verdächtigung, sondern können, in einem definierten Rahmen und mit entsprechenden Regeln, als pädagogisch wertvollen Erfahrungswert für die Kinder gesehen werden. Die Fachkraft begleitet diesen Prozess ohne selbst Teil des „ Spiels “ zu werden.
2.2.4.4 Kommunikation und Transparenz
Eltern sollten regelmäßig über erarbeitete Konzepte und Leitfäden informiert werden. So wird ersichtlich, dass sich die Kita für den Schutz der Kinder einsetzt. Darüber hinaus können auch die Eltern eingebunden werden. Beispielsweise durch die gemeinsame Arbeit von Fachkräften und Eltern an Bestandteilen des Schutzkonzeptes. Dies zeigt Transparenz zum Schutz der Kinder, aber auch zum Schutz der männlichen Fachkräfte (vgl. Bange, Fobian, & Ulfers, 2012, S. 14). Denn ein Schutzkonzept welches aufzeigt, dass in der Einrichtung das Thema „ Schutz der Kinder “ professionell angegangen wird, dient als Werkzeug um unbegründetem Generalverdacht entgegenzutreten und sich als Einrichtung für die männlichen Fachkräfte einzusetzen. Es bietet daher Sicherheit für Kinder, Träger, Leitung, Eltern und Personal.
Die Kita-Leitung kann Männern den Rücken stärken, indem sie Eltern und dem Team die Wichtigkeit von Nähe und Körperlichkeit in der pädagogischen Arbeit aufzeigt. Außerdem sollte klar geregelt sein, dass es keine geschlechterspezifischen Regelungen und Unterscheidungen in der pädagogischen Arbeit gibt.
2.3 Relevante Studien zu Männern in Kitas und dem pauschalen Generalverdacht
Bei der Literaturrecherche fällt auf, der pauschale Generalverdacht gegenüber Männern in der institutionellen Kinderbetreuung zwar thematisiert wird, aber eher als Teilaspekt im großen Themenfeld „ Männer “ und „ Kita “ gesehen. Studien, die sich ausschließlich dem pauschalen Generalverdacht widmen, sind nicht bekannt. Aus diesem Grund werden nachfolgend die Studien aus dem deutschsprachigen Raum aufgeführt, die den pauschalen Generalverdacht gegenüber Männern in institutioneller Kinderbetreuung bzw. den Missbrauch in Kindertageseinrichtungen zumindest als Teilaspekt thematisieren.
- Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten. Eine Studie zur Situation von Männern in Kindertagesstätten und in der Ausbildung zum Erzieher. 2008 bis 2009. Katholische Hochschule für Sozialwesen: Michael Cremers/Jens Krabel, Sinus Sociovision GmbH: Dr. Marc Calmbach
- Kitas im Aufbruch - Männer in Kindertagesstätten. „10 Jahre Männer in Kindertagesstätten “. Basierend auf der Studie „ Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten “ in Form einer Follow-up-Studie. Prof. Dr. Carsten Wippermann , 2018, Sozialwissenschaftliche Repräsentativbefragung des DELTA-Instituts für Sozial-und Ökologieforschung GmbH
- "Public Fathers" - Austrian's male workforce in child care (2008 - 2010) Elementar - Männer in der pädagogischen Arbeit mit Kindern, Josef Christian Aigner, Tim Rohrmann, Universität Innsbruck
- Strategien zur Erhöhung des Anteils von Männern in der Kinderbetreuung. Österreich. Laufzeit: 2012 - 2015 Bernhard Koch, Josef Christian Aigner, Reinhold Gärtner, 2015 Universität Innsbruck. Institut für psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung
- Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch 2011; Nr. 118 Lena Stadler, Steffen Bieneck, Christian Pfeiffer, 2012, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN)
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1 Weitere Literatur zu Definitionen und Abstufungen beispielsweise in Damrow, Miriam: Sexueller Kindesmissbrauch (Juventa) oder Enders, Ursula / Kossatz, Yücel: Grenzverletzung, sexueller Übergriff oder sexueller Missbrauch. In: Grenzen achten. Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen.
- Quote paper
- Benjamin Ammann (Author), 2021, Pauschaler Generalverdacht. Männer in der institutionellen Kinderbetreuung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1195544
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