Die Private Krankenversicherung existiert bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts.
Mit dem zweiten Weltkrieg kam auch das Scheitern der privaten Krankenversicherer.
In den frühen Nachkriegsjahren gründete sich eine Interessenvertretung der
privaten Krankenversicherungen, der Verband der privaten Krankenversicherer. In
den folgenden Jahren wurden immer weitere Teile der Bevölkerung in die gesetzliche
Krankenversicherung einbezogen, weshalb die Privaten an Mitgliedern verloren.
Im Jahr 1989 wurde die Zugehörigkeit zu PKV und GKV im Gesundheitsreformgesetz
neu geregelt. Erstmals wurde es gutverdienenden Arbeitnehmern gestattet,
sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private
Krankenversicherung zu wechseln.
Nicht jeder Person steht es frei, einen privaten Krankheitsvollversicherungsschutz
zu kaufen. Ein Eintritt in die PKV ist möglich für Beamte und Selbstständige sowie
Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das über drei Jahre hinweg oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze lag. Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann
sich privat versichern, allerdings unterliegen die Privaten, mit einigen wenigen Ausnahmen, nicht dem Kontrahierungszwang. Es wird i.d.R. eine dem Risiko entsprechende
einkommensunabhängige Prämie erhoben. Es gelten keine rechtlichen
Sonderbehandlungen für die privaten Krankenversicherer, beispielsweise
Rabatte für Arzneien. Dadurch zahlen privat Versicherte oftmals mehr für eine
bestimmte Leistung, sei es beim Arzt oder in der Apotheke, als gesetzlich Versicherte. Im Gegensatz zu den Tarifen der GKV, die größtenteils denselben Leistungsumfang
enthalten, sind die Privaten bei der Gestaltung des Leistungsumfangs
weitestgehend frei. Anders als die gesetzlichen Kassen verwenden die Privaten
das Anwartschaftsdeckungsverfahren und bauen somit Altersrückstellungen
für ihre Versicherten auf. Bei der GKV, die das Umlageverfahren anwendet, geschieht dies nicht. Ein weiterer elementarer Unterschied ist, dass die PKV das Kostenerstattungsprinzip
anwendet, die gesetzlichen Krankenkassen hingegen das
Sachleistungsprinzip. Beim Kostenerstattungsprinzip zahlt der Versicherte seine
Rechnungen selbst. Anschließend lässt er sich das Geld von seiner Krankenversicherung
erstatten. Beim Sachleistungsprinzip hingegen geht der Versicherte nicht
in Vorleistung, sondern erhält seine Leistung direkt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Positionsbestimmung und Lobbyismus der PKV
3 Reformkonzepte und Positionsbestimmung der Parteien
3.1 CDU/CSU
3.2 SPD
3.3 Bündnis 90/Die Grünen
3.4 Linkspartei.PDS
3.5 FDP
4 Positionsbestimmung ausgewählter Interessensgruppen
4.1 Verbraucherverbände
4.2 Leistungserbringer
4.3 Gesetzliche Krankenkassen
5 Positionsbestimmung der Wissenschaft
6 Zusammenfassende Beurteilung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die Private Krankenversicherung existiert bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit dem zweiten Weltkrieg kam auch das Scheitern der privaten Krankenversiche- rer. In den frühen Nachkriegsjahren gründete sich eine Interessenvertretung der privaten Krankenversicherungen, der Verband der privaten Krankenversicherer. In den folgenden Jahren wurden immer weitere Teile der Bevölkerung in die gesetzli- che Krankenversicherung einbezogen, weshalb die Privaten an Mitgliedern verlo- ren. Im Jahr 1989 wurde die Zugehörigkeit zu PKV und GKV im Gesundheitsre- formgesetz neu geregelt. Erstmals wurde es gutverdienenden Arbeitnehmern ges- tattet, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln.1
Nicht jeder Person steht es frei, einen privaten Krankheitsvollversicherungsschutz zu kaufen. Ein Eintritt in die PKV ist möglich für Beamte und Selbstständige 2 so- wie Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das über drei Jahre hinweg oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag.3 Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann sich privat versichern, allerdings unterliegen die Privaten, mit einigen wenigen Aus- nahmen,4 nicht dem Kontrahierungszwang.5 Es wird i.d.R. 6 eine dem Risiko ent- sprechende einkommensunabhängige Prämie erhoben. Es gelten keine rechtli- chen Sonderbehandlungen für die privaten Krankenversicherer, beispielsweise Rabatte für Arzneien.7 Dadurch zahlen privat Versicherte oftmals mehr für eine bestimmte Leistung, sei es beim Arzt oder in der Apotheke, als gesetzlich Versi- cherte.8 Im Gegensatz zu den Tarifen der GKV, die größtenteils denselben Leis- tungsumfang enthalten, sind die Privaten bei der Gestaltung des Leistungsum- fangs weitestgehend frei. Anders als die gesetzlichen Kassen verwenden die Pri- vaten das Anwartschaftsdeckungsverfahren und bauen somit Altersrückstellungen für ihre Versicherten auf. Bei der GKV, die das Umlageverfahren anwendet, ge- schieht dies nicht. Ein weiterer elementarer Unterschied ist, dass die PKV das Kos- tenerstattungsprinzip anwendet, die gesetzlichen Krankenkassen hingegen das Sachleistungsprinzip.9 Beim Kostenerstattungsprinzip zahlt der Versicherte seine Rechnungen selbst. Anschließend lässt er sich das Geld von seiner Krankenversi- cherung erstatten. Beim Sachleistungsprinzip hingegen geht der Versicherte nicht in Vorleistung, sondern erhält seine Leistung direkt.10
Heutzutage ist das Gesundheitswesen der größte Sektor in der deutschen Volks- wirtschaft mit über 4 Millionen Beschäftigten. Wesentlichen Anteil an dieser Größe haben die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer.11 Das Nebeneinander von GKV und PKV im deutschen Gesundheitssystem ist einzigartig auf der Welt und existiert nicht in anderen Ländern.12 Das heutige Portefeuille der PKV besteht aus 3 Säulen, der Krankheitsvollversicherung, der privaten Zusatzversicherung und den sog. besonderen Versicherungsformen, zu denen beispielsweise Aus- landskrankenversicherungen zählen.13 Bei der privaten Zusatzversicherung lässt sich wiederum differenzieren in Zahnzusatzversicherungen sowie Tarife für ambu- lante Leistungen oder für Wahlleistungen im Krankenhaus. Am Ende des Jahres 2005 zählten die privaten Krankenversicherer knapp 8,4 Millionen Mitglieder in der Krankheitsvollversicherung und gut 17 Millionen Personen mit einer privaten Zu- satzversicherung.14 Die Beitragseinnahmen der PKV betrugen im Jahr 2005 gut 27,3 Milliarden Euro. Die Wachstumsrate der Branche ist mit einer Steigerung der Beitragseinnahmen um gut 3,5 % rückgängig. Knapp 72 % der Einnahmen stam- men aus Krankheitsvollversicherungen, gut 19 % stammen aus privaten Zusatz- versicherungen. Die restlichen Einnahmen bilden die besonderen Versicherungs- formen. Mit einer Erhöhung um knapp 7,5 % wuchsen die Einnahmen aus Zusatz- versicherungen überproportional. Die Schadenquote stieg leicht an und lag bei knapp 78,5 %.15 Die Nettorendite stieg auf gut 5,1 % und erreichte damit ein Vier- Jahres-Hoch.16
Einem Unternehmen stehen verschiedene Anspruchsgruppen mit unterschiedli- chen Forderungen und Erwartungen gegenüber. Daraus resultieren Konflikte, die von einem legitimierten Entscheidungsträger gelöst werden müssen.17 Auch der PKV stehen diverse Anspruchsgruppen gegenüber. Die Rahmenbedingungen werden hinsichtlich der privaten Krankenversicherer von der Politik gesetzt. Die Politiker nehmen durch gesetzliche Regelungen direkten Einfluss auf die Zukunft der PKV und können diese sogar in ihrer Existenz gefährden.18 Es wird versucht, durch gezielte Maßnahmen seitens der Interessensgruppen die Politik zu beein- flussen. Durch Lobbyismus sollen die Entscheidungsprozesse in der Politik beein- flusst werden, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Neben diesen Interes- sensgruppen, die durch Lobbyismus Einfluss auf die Politik nehmen,19 zu denen unter anderem die Leistungserbringer 20, die GKV 21 sowie Verbraucherverbände 22 gehören, beschäftigen sich auch Wissenschaftler mit Fragen rund um die zukünfti- ge Ausgestaltung des deutschen Gesundheitssystems.23 Vor dem Hintergrund, dass Experten der Meinung sind, dass eine weitere Gesundheitsreform von Nöten ist, um die derzeitigen Probleme des Gesundheitssystems zu lösen,24 sind die Standpunkte der Anspruchsgruppen von enormer Relevanz. Nachfolgend werden deshalb die Positionen der privaten Krankenversicherer, der Verbraucherverbände, der Wissenschaftler, der GKV, der Leistungserbringer und der im Bundestag ver- tretenen Parteien untersucht. Außerdem wird erläutert, wie die PKV Einfluss auf die Politik ausübt.
2. Positionsbestimmung und Lobbyismus der PKV
Die Interessen der PKV werden durch den Verband der privaten Krankenversiche- rung e.V., dem 48 Versicherer angehören, vertreten und gefördert. Die dem Ver- band angehörenden Unternehmen haben einen Marktanteil von über 99 %.25 Der Verband bezieht Stellung zu sozialpolitischen Fragen und mischt sich aktiv in nati- onale sowie europäische Gesetzgebungsverfahren ein. Zudem ist der Verband den Mitgliedern bei deren Tarifgestaltung behilflich. 26
Um die Interessen der privaten Krankenversicherung zu vertreten, führt der Ver- band vielfältige Tätigkeiten aus. So werden Anzeigenkampagnen in überregionalen Zeitungen und Magazinen geschaltet mit dem Ziel, die Bevölkerung und die Politik über die PKV aufzuklären.27. Zudem werden auch Informationsplattformen betrie- ben, beispielsweise um die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit einer Existenz der privaten Krankenversicherung zu überzeugen. Eine solche Informationsplattform ist die Webseite pkv-zur-reform.de, auf welcher Stellung zur aktuellen Gesund- heitsreform bezogen wird 28und unter anderem auf die gängigsten Kritikpunkte zur PKV eingegangen wird.29 Des Weiteren wird Pressearbeit geleistet, indem zum Beispiel Pressekonferenzen organisiert werden und Gespräche mit Journalisten geführt werden. Auch mit Politikern wird gezielt gesprochen, um diesen die Aus- wirkungen der Gesetzgebung auf die privaten Krankenversicherer zu erläutern und um auf die Notwendigkeit der PKV für das deutsche Gesundheitssystem hinzuwei- sen. Auftritte in den Medien, beispielsweise in Polit-Talkshows, gehören ebenso zum Aufgabengebiet des Verbandes. Neben dieser reinen Öffentlichkeitsarbeit werden auch soziale Projekte bezuschusst. So wird eine Kampagne zur HIV/AIDS- Prävention mit jährlich 3,5 Millionen Euro unterstützt. Der Verband betreibt seit 2005 das Wissenschaftliche Institut der PKV, welches Analysen zu Fragestellun- gen rund um gesundheitliche Versorgung und das Spannungsfeld von GKV und PKV anfertigt. Neben diesen wissenschaftlichen Projekten werden mehrmals jähr- lich Diskussionspapiere veröffentlicht. 30
Der Verband setzt sich für eine Weiterentwicklung des dualen Systems von GKV und PKV ein.31 Hierzu hat dieser ein eigenes Reformkonzept für das deutsche Ge- sundheitssystem vorgelegt. Dieses basiert auf fünf Punkten, die im Folgenden er- läutert werden.32 Erstens wird vorgeschlagen, den Leistungskatalog der GKV zu überarbeiten und private Unfälle, Krankengeld und Zahnbehandlung sowie -ersatz zu streichen. Diese sollen in der PKV abgesichert werden können und somit von der Umlagefinanzierung zur Kapitaldeckung übergehen. Dies, so wird argumen- tiert, wirke dem Demographiewandel entgegen. Zweitens wird gefordert den Leis- tungskatalog weiter zu überprüfen und gegebenenfalls Satzungsleistungen und versicherungsfremde Leistungen zu streichen und die Selbstbeteiligung zu erhö- hen. Drittens wird gefordert den Wettbewerb zu intensivieren. Im Reformkonzept wird vorgeschlagen, den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen, zwi- schen den privaten Krankenversicherern sowie den Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV zu intensivieren. Um den Wettbewerb zwischen den einzelnen pri- vaten Krankenversicherungen zu erhöhen wird vorgeschlagen die Wechselmög- lichkeiten zwischen diesen zu erleichtern. So sollen Neuversicherte im Basisschutz ohne Verlust ihrer Altersrückstellungen wechseln können und Bestandversicherten sollen ihre Rechte aus dem gesetzlichen 10 % Zuschlag bei einem Wechsel erhal- ten bleiben. Eine Mitnahme der Altersrückstellung sei allerdings bei bereits beste- henden Verträgen, so argumentiert der Verband, nicht möglich.33 Um den System- wettbewerb zwischen den Gesetzlichen und den Privaten zu steigern wird vorge- schlagen, die Versicherungspflichtgrenze abzusenken. Im Gegenzug erklären die Privaten sich bereit, unter 55-jährige in den Basisschutz ohne Risikozuschlag und mit Annahmezwang aufnehmen. Für über 55-jährige soll der Basisschutz unter gleichen Bedingungen für ein Jahr geöffnet werden. Außerdem soll ein höherwerti- ger Schutz für unter 55-jährige innerhalb von sechs Monaten nach Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze mit einem maximalen Risikozuschlag von 30 % möglich sein. Viertens soll für eine Verbesserung der Gerechtigkeit gesorgt wer- den. Hierzu soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern abgeschafft werden. Die Beiträge für Kinder, egal ob deren Eltern gesetzlich oder privat versichert sind, sollen durch Steuern finanziert werden. Fünftens wird eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gefordert. Diese soll mittels Festschrei- bung der Arbeitgeberzuschüsse erreicht werden.34
Der Verband hat sich unter anderem aktiv in das Gesetzgebungsverfahren zur ak- tuellen Gesundheitsreform eingebracht 35 und dazu beigetragen, dass eine Korrek- tur zu Gunsten der privaten Krankenversicherer erfolgte.36 Es wurden etliche Kon- versationen mit politischen Akteuren, Meinungsbildnern und Reportern geführt, um die Konsequenzen des GKV-WSG für die PKV zu verdeutlichen und um die Not- wendigkeit einer privaten Krankenversicherung für das deutsche Gesundheitssys- tem darzustellen. Letztendlich wurde am 12. Januar 2007 die Gesundheitsreform noch einmal überarbeitet und die Folgen für die PKV wurden entschärft. So wurde beispielsweise die Einbeziehung der Privaten in den Gesundheitsfonds rückgängig gemacht. eigenen Angaben zu Folge hätte dies das Ende für die private Kranken- versicherung bedeutet. 37
Nicht nur die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, auch deren Betriebsräte äußerten sich besorgt zur aktuellen Gesundheitsreform und setzen sich für den Erhalt des dualen Systems ein. Diese befürchten einen Wegfall der Krankheitsvollversicherung und sehen darin eine Existenzbedrohung für 50.000 Arbeitsplätze. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sehen die Betriebsräte auch keine Möglichkeit für einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV. Durch steuerliche Bevorzugungen besitzt die gesetzliche Krankenkasse Vorteile gegenüber den Privaten, welche verpflichtet sind, Steuern zu zahlen. Zudem wer- den die Beiträge für die GKV direkt vom Arbeitgeber eingezogen, die PKV hinge- gen muss diese auf eigene Kosten eintreiben. Außerdem besitzen die gesetzlichen Kassen, im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherern, kein Eigenkapital, um möglichen Risiken vorzubeugen. Die PKV muss entsprechend Gewinn erwirtschaf- ten, während dieses für die GKV nicht nötig ist. Unterschiede finden sich auch in der Leistungsabrechnung. Die PKV betreibt eine eigene kostenintensive Abrech- nung der Leistungen, wohingegen die gesetzlichen Krankenkassen nur an die je- weiligen Kassenärztlichen Vereinigungen überweisen müssen. Wesentlicher Fak- tor für die Wettbewerbsfähigkeit sind auch die Vertriebskosten. Die gesetzlichen Kassen haben Zwangsmitglieder und verfügen über ein Adressmonopol, die PKV hingegen muss sich ihre Mitglieder selber akquirieren. 38
3. Reformkonzepte und Positionsbestimmung der Parteien
3.1 CDU/CSU
Die CDU/CSU setzt sich für mehr Freiheiten im Gesundheitssystem bei gleichzeiti- ger Beibehaltung des Solidarprinzips ein. Mehr Freiheit soll unter anderem umge- setzt werden durch Wettbewerb, Therapiefreiheit sowie mehr Wahlmöglichkeiten für die Versicherten hinsichtlich der Leistungen.39
Das von der CDU/CSU erstellte Reformkonzept ist die solidarische Gesundheits- prämie, die umgangssprachlich auch als Kopfpauschale bezeichnet wird. Demnach soll jeder Erwachsene einen monatlichen Beitrag von voraussichtlich 109 Euro zahlen, maximal aber 7 % seines Einkommens. Sollte ein Geringverdiener nicht die volle Prämie aufbringen können, so findet ein sozialer Ausgleich durch Steuer- gelder statt.40 Die einzelnen Kassen können je nach Belieben unterschiedliche Pauschalen erheben.41 Der Arbeitgeber zahlt zudem 6,5 % des Bruttogehaltes als Beitrag.42 Zukünftige Beitragssteigerungen belasten somit nicht mehr die Arbeitge- ber.43 Die Prämie für Kinder soll 80 Euro betragen.44 Vorgesehen ist, dass Kinder beitragsfrei mitversichert werden, was durch Steuern finanziert werden soll. Dies soll auch für die Kinder von Privatversicherten gelten.
[...]
1 Vgl. o. V. (2002), S. 5-8.
2 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 154.
3 Vgl. o. V. (2007a), S. 3.
4 Vgl. o. V. (2007a), S. 10.
5 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 155.
6 Vgl. o. V. (2007a), S. 6.
7 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 155.
8 Vgl. Niehaus, F. / Weber, C. (2005), S. 3.
9 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 155.
10 Vgl. o. V. (o. J. a).
11 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 154.
12 Vgl. o. V. (o. J. b).
13 Vgl. Schlüter, R. (2007), S. 48.
14 Vgl. o. V. (o. J. c).
15 Vgl. Schlüter, R. (2007), S. 48.
16 Vgl. Pohl, D. (2007), S. 16.
17 Vgl. Steinle, C. (2005), S. 128-129.
18 Vgl. o. V. (2007b).
19 Vgl. Leif, T. / Speth, R. (o. J.), S. 10.
20 Vgl. o. V. (2005a), S. 1.
21 Vgl. o. V. (2006a), S. 1.
22 Vgl. Lipicki, C. (2007), S. 12.
23 Vgl. o. V. (2006b).
24 Vgl. Hauser, H. (2007), S. 313.
25 Vgl. o. V. (o. J. d).
26 Vgl. o. V. (o. J. c).
27 Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2007), S. 34-35.
28 Vgl. o. V. (2007b).
29 Vgl. o. V. (o. J. e).
30 Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2007), S. 32-41.
31 Vgl. o. V. (2004a), S. 50.
32 Vgl. Leienbach, V. (2005).
33 Vgl. o. V. (2005b), S. 7-15.
34 Vgl. Leienbach, V. (2005).
35 Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2007), S. 25.
36 Vgl. Maibach-Nagel, E. (2007), S. 28-32,
38 Vgl. o. V. (2006c), S. 44-45.
39 Vgl. o. V. (o. J. f), S. 1.
40 Vgl. o. V. (2005c), S. 2.
41 Vgl. Senges, W. / Schepp, I. (2005), S. 4.
42 Vgl. o. V. (2005c), S. 2.
43 Vgl. Senges, W. / Schepp, I. (2005), S. 3-4.
44 Vgl. o. V. (2005c), S. 2.
- Quote paper
- Sebastian Graß (Author), 2007, Die Zukunft der privaten Krankenversicherung - Eine Positionsbestimmung ausgewählter Stakeholder, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119382
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.