Beginnend mit der Erklärung der Wortherkunft und der Beschreibung des Inbegriffs der Petitionseingabe umfasst die Darstellung die Punkte Petitionsgrundrecht, Petenten, Adressaten, Petitionsinhalt, Petitionsform, rechtliche Dimensionen des Petitionsrechts sowie Petitionsverfahren und Verfahrensabschluss. Ein Exkurs behandelt das Ombudswesen und das Institut der Bürgerbeauftragten.
Das Petitionsaufkommen beim Deutschen Bundestag belegt, dass die Bürger das Instrument der Petition in erheblichem Maße für Individualinteressen nutzen – aber auch zum Zwecke der politischen Partizipation im Allgemeinen wahrnehmen.
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