In Art. 45 Abs. 1 AEUV wird festgehalten, dass in der Europäischen Union die Freizügigkeit von Arbeitnehmern gilt. Doch was bedeutet dies rechtstatsächlich für europäische Arbeitnehmer? Die Frage ist von großer praktischer Relevanz, arbeiteten schließlich im Jahr 2020 6,4 Millionen Bürger der Europäischen Union ab 15 Jahren in einem anderen EU-Land, ohne die dortige Staatsbürgerschaft zu besitzen.
Angesichts der sich aufwerfenden mannigfaltigen Fragestellungen versucht diese Arbeit einerseits, einen Grobumriss der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu zeichnen. Schwerpunktmäßig wird dabei hinterfragt, ob bezüglich der zentralen Merkmale wie der Arbeitnehmereigenschaft Rechtsklarheit besteht oder gar gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben sein könnte. Abschließend erfolgt eine Betrachtung der dogmatischen Begründbarkeit von Übergangsregelungen, wie sie aus der EU-Osterweiterung bekannt sind.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Hintergrund, Funktion und Rechtsquellen der Arbeitnehmerfreizügigkeit
- C. Art. 45 AEUV
- I. Arbeitnehmerbegriff
- 1. Auslegungskriterien des EuGH
- 2. Definition
- a. wirtschaftliche Leistung
- b. unselbstständige Ausübung
- c. Vergütung als Gegenleistung
- 3. Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV
- 4. Stellungnahme: Normierung des Arbeitnehmerbegriffs?
- II. Gewährleistungsgehalt und Konkretisierung durch VO 492/2011
- III. Eingriffe in Art. 45 AEUV
- 1. Unmittelbare und versteckte Diskriminierungen
- 2. Sonstige Beschränkung
- 3. Stellungnahme: Übertragung der Keck-Rechtsprechung?
- IV. Rechtfertigung
- I. Arbeitnehmerbegriff
- D. Exkurs: Übergangsregelungen – dogmatisch tragfähig?
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Artikel 45 AEUV und der Verordnung (EU) 492/2011. Ziel ist es, den Arbeitnehmerbegriff zu definieren, den Gewährleistungsgehalt der Freizügigkeit zu analysieren und zulässige Eingriffe in diese Grundfreiheit zu beleuchten.
- Definition des Arbeitnehmerbegriffs nach Art. 45 AEUV
- Gewährleistungsgehalt der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Rolle der VO (EU) 492/2011
- Zulässige Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Rechtfertigung von Eingriffen in die Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Dogmatische Tragfähigkeit von Übergangsregelungen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Arbeitnehmerfreizügigkeit ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Sie beschreibt die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Binnenmarkt und die Herausforderungen ihrer Umsetzung.
B. Hintergrund, Funktion und Rechtsquellen der Arbeitnehmerfreizügigkeit: Dieses Kapitel beleuchtet den historischen Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit, ihre Funktion für den europäischen Binnenmarkt und die relevanten Rechtsquellen, insbesondere Art. 45 AEUV und die Verordnung (EU) 492/2011. Es analysiert den Zusammenhang zwischen der Freizügigkeit und der Integration der Arbeitnehmer in den Gaststaat.
C. Art. 45 AEUV: Dieses Kapitel analysiert detailliert Artikel 45 AEUV. Es definiert den Arbeitnehmerbegriff anhand der Rechtsprechung des EuGH, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistung, der unselbstständigen Tätigkeit und der Vergütung. Es untersucht die Ausnahmen von der Freizügigkeit nach Art. 45 Abs. 4 AEUV und diskutiert die Frage nach einer präziseren gesetzlichen Normierung des Arbeitnehmerbegriffs. Des Weiteren wird der Gewährleistungsgehalt des Artikels und dessen Konkretisierung durch die Verordnung (EU) 492/2011 beleuchtet. Schließlich werden verschiedene Eingriffe in die Grundfreiheit untersucht, darunter direkte und indirekte Diskriminierungen sowie sonstige Beschränkungen, und die Übertragbarkeit der Keck-Rechtsprechung auf diesen Bereich diskutiert. Die Rechtfertigung solcher Eingriffe wird ebenfalls betrachtet.
D. Exkurs: Übergangsregelungen – dogmatisch tragfähig?: Dieser Exkurs analysiert die dogmatische Tragfähigkeit von Übergangsregelungen im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Es wird untersucht, inwieweit solche Regelungen mit den Grundprinzipien des Unionsrechts vereinbar sind und welche Kriterien für ihre Zulässigkeit gelten.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV, VO (EU) 492/2011, Arbeitnehmerbegriff, Diskriminierung, Beschränkung, Rechtfertigung, Übergangsregelungen, EuGH-Rechtsprechung, Binnenmarkt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Arbeitnehmerfreizügigkeit
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit befasst sich mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Artikel 45 AEUV und der Verordnung (EU) 492/2011. Sie analysiert den Arbeitnehmerbegriff, den Umfang der Freizügigkeit und zulässige Einschränkungen dieser Grundfreiheit.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themenschwerpunkte: Definition des Arbeitnehmerbegriffs nach Art. 45 AEUV; Gewährleistungsgehalt der Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Rolle der VO (EU) 492/2011; Zulässige Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtfertigung von Eingriffen in die Arbeitnehmerfreizügigkeit; und die dogmatische Tragfähigkeit von Übergangsregelungen.
Wie ist die Seminararbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zum Hintergrund und den Rechtsquellen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, ein ausführliches Kapitel zu Art. 45 AEUV (inkl. Arbeitnehmerbegriff, Gewährleistungsgehalt, zulässigen Eingriffen und deren Rechtfertigung), einen Exkurs zu Übergangsregelungen und ein Fazit. Zusätzlich enthält sie ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselbegriffe.
Wie wird der Arbeitnehmerbegriff definiert?
Der Arbeitnehmerbegriff wird anhand der Rechtsprechung des EuGH definiert und unter Berücksichtigung der Kriterien wirtschaftliche Leistung, unselbstständige Tätigkeit und Vergütung als Gegenleistung erläutert. Die Arbeit diskutiert auch Ausnahmen von der Freizügigkeit nach Art. 45 Abs. 4 AEUV und die Frage nach einer präziseren gesetzlichen Normierung.
Welche Rolle spielt die Verordnung (EU) 492/2011?
Die Verordnung (EU) 492/2011 konkretisiert den Gewährleistungsgehalt von Art. 45 AEUV und wird in der Arbeit ausführlich analysiert im Hinblick auf ihre Bedeutung für die praktische Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Welche Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind zulässig?
Die Arbeit untersucht verschiedene Eingriffe in die Grundfreiheit, darunter direkte und indirekte Diskriminierungen sowie sonstige Beschränkungen. Die Übertragbarkeit der Keck-Rechtsprechung auf diesen Bereich wird diskutiert, ebenso die Rechtfertigung solcher Eingriffe.
Wie werden Übergangsregelungen bewertet?
Ein gesonderter Exkurs analysiert die dogmatische Tragfähigkeit von Übergangsregelungen im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit und untersucht deren Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien des Unionsrechts.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant?
Die relevanten Schlüsselbegriffe sind: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV, VO (EU) 492/2011, Arbeitnehmerbegriff, Diskriminierung, Beschränkung, Rechtfertigung, Übergangsregelungen, EuGH-Rechtsprechung, Binnenmarkt.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2021, Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV und ihre Ausprägung in VO (EU) 492/2011, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1191481