Im Folgenden werden der Inhalt und das Wesen des Werkvertrags dargestellt. Anschließend werden die Kriterien aufgezeigt, unter denen der Werkvertrag zu den Vertragsarten Kauf-, Dienst-, Mietvertrag und dem Auftragsverhältnis abgegrenzt werden kann. Es wird sich herausstellen, dass die Abgrenzungen insbesondere für unterschiedliche Behandlung im Gewährleistungsrecht relevant und wichtig sind.
Beim Werkvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen entgeltlichen Vertrag im Sinne der §§ 320 ff BGB. Der Verpflichtung des Bestellers, bei der Abnahme der Werkleistung die vereinbarte Vergütung zu entrichten, steht der Verpflichtung des Unternehmers gegenüber, das versprochene Werk herzustellen. Dabei ist der Unternehmer zur Vorleistung verpflichtet, § 641 Abs. 1 BGB.
Die möglichen Gegenstände der Werkleistung des Unternehmers ergeben sich aus § 631 Abs. 2 BGB. Die vertragstypische Leistung ist danach ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg.
Zum Wesen des Werkvertrags gehört es auch, dass der Leistungsaustausch zwischen den Parteien sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinzieht, ohne dass der Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis einzuordnen ist. Aufgrund der längerfristig angelegten Abwicklung insbesondere in Werkverträgen in Form von Bauverträgen hat das ursprünglich vereinbarte Pflichtenprogramm nicht in jeder Beziehung einen Bestand.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Wesen des Werkvertrags
- 1. Erfolg
- 2. Die Parteien des Werkvertrages
- a.) Unternehmer
- b.) Besteller
- 3. Zustandekommen des Vertrags
- 4. Leistung des Unternehmers
- II. Abgrenzungen gegenüber anderen Vertragsarten
- 1. Abgrenzung gegenüber dem Kaufvertrag
- 2. Abgrenzung gegenüber dem Dienstvertrag
- 3. Abgrenzung gegenüber dem Auftrag
- 4. Abgrenzung gegenüber dem Mietvertrag
- B. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Werkvertrag, seinem Wesen und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragstypen wie Kaufvertrag, Dienstvertrag, Auftrag und Mietvertrag. Ziel ist es, die charakteristischen Merkmale des Werkvertrags herauszuarbeiten und die Kriterien für seine Abgrenzung zu anderen Vertragsarten zu verdeutlichen. Die Bedeutung der Abgrenzung wird insbesondere im Hinblick auf das Gewährleistungsrecht hervorgehoben.
- Wesen und Inhalt des Werkvertrags
- Erfolgsbezogenheit der Werkleistung
- Abgrenzungskriterien zu ähnlichen Vertragsarten
- Relevanz der Abgrenzung für das Gewährleistungsrecht
- Unterschiede in der Leistungspflicht der Vertragsparteien
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung skizziert den Inhalt der Arbeit. Es wird angekündigt, dass das Wesen des Werkvertrags dargestellt und anschließend die Abgrenzungskriterien zu Kauf-, Dienst-, Mietvertrag und Auftrag erläutert werden. Die Relevanz der Abgrenzungen für das Gewährleistungsrecht wird betont.
I. Wesen des Werkvertrags: Dieses Kapitel beschreibt den Werkvertrag als gegenseitigen und entgeltlichen Vertrag (§§ 320 ff. BGB). Die Hauptpflicht des Unternehmers besteht in der Herstellung des versprochenen Werkes (§ 631 Abs. 1 HS 1 BGB), einschließlich der Ablieferung bei körperlichen Werken. Der Erfolg, also das herbeizuführende Ergebnis, stellt den zentralen Begriff dar. Der Unternehmer schuldet nicht nur die Tätigkeit, sondern ein konkretes, zumeist vorher definiertes Ergebnis. Die Kapitel erläutert die verschiedenen Aspekte des Erfolgs, die Parteien (Unternehmer und Besteller) und das Zustandekommen des Vertrags. Die Abgrenzung zu anderen Vertragsarten wird vorbereitet.
II. Abgrenzungen gegenüber anderen Vertragsarten: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Abgrenzung des Werkvertrags von Kauf-, Dienst-, Auftrag- und Mietverträgen. Es werden die jeweiligen Unterschiede in den Leistungspflichten, dem Erfolg und den rechtlichen Konsequenzen herausgearbeitet. Die detaillierte Analyse dieser Abgrenzungen verdeutlicht die spezifischen Merkmale des Werkvertrags und zeigt auf, warum diese Unterscheidung insbesondere im Gewährleistungsrecht von Bedeutung ist. Die einzelnen Abschnitte analysieren die spezifischen Unterschiede in der Leistungserbringung, dem geschuldeten Erfolg, und den rechtlichen Konsequenzen, um eine klare Unterscheidung zu den genannten Vertragsarten zu gewährleisten. Ein Beispielfall verdeutlicht die Anwendung der Abgrenzungskriterien in der Praxis.
Schlüsselwörter
Werkvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Mietvertrag, Abgrenzung, Erfolgsbezogenheit, Gewährleistungsrecht, Leistungspflicht, Unternehmer, Besteller, BGB, § 631 BGB.
Häufig gestellte Fragen zum Werkvertragsrecht
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das Werkvertragsrecht. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und eine Liste der Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf dem Wesen des Werkvertrags und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragsarten wie Kaufvertrag, Dienstvertrag, Auftrag und Mietvertrag.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt folgende Themen: Das Wesen des Werkvertrags (Erfolg, Parteien, Zustandekommen, Leistung des Unternehmers), Abgrenzungen zu Kaufvertrag, Dienstvertrag, Auftrag und Mietvertrag, die Erfolgsbezogenheit der Werkleistung, Abgrenzungskriterien und deren Relevanz für das Gewährleistungsrecht, sowie die Unterschiede in der Leistungspflicht der Vertragsparteien.
Wie ist das Dokument strukturiert?
Das Dokument ist in Einleitung (A. Einleitung), Hauptteil (I. Wesen des Werkvertrags, II. Abgrenzungen gegenüber anderen Vertragsarten) und Fazit (B. Fazit) gegliedert. Der Hauptteil beschreibt detailliert den Werkvertrag und seine Abgrenzung zu ähnlichen Vertragsarten. Jedes Kapitel wird kurz zusammengefasst.
Was ist das Wesen des Werkvertrags?
Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger und entgeltlicher Vertrag (§§ 320 ff. BGB). Die Hauptpflicht des Unternehmers ist die Herstellung des versprochenen Werkes (§ 631 Abs. 1 HS 1 BGB), inklusive der Ablieferung bei körperlichen Werken. Das zentrale Element ist der Erfolg, das herbeizuführende Ergebnis. Der Unternehmer schuldet nicht nur die Tätigkeit, sondern ein konkretes Ergebnis.
Wie grenzt sich der Werkvertrag von anderen Vertragsarten ab?
Das Dokument erläutert die Abgrenzung des Werkvertrags von Kauf-, Dienst-, Auftrag- und Mietverträgen. Es werden die Unterschiede in den Leistungspflichten, dem Erfolg und den rechtlichen Konsequenzen herausgearbeitet. Die Unterscheidung ist besonders im Gewährleistungsrecht relevant.
Welche Rolle spielt das Gewährleistungsrecht?
Die korrekte Abgrenzung des Werkvertrags von anderen Vertragsarten ist für das Gewährleistungsrecht von entscheidender Bedeutung. Die Unterschiede in den Leistungspflichten beeinflussen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Falle von Mängeln.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Werkvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Mietvertrag, Abgrenzung, Erfolgsbezogenheit, Gewährleistungsrecht, Leistungspflicht, Unternehmer, Besteller, BGB, § 631 BGB.
Welche Zielsetzung verfolgt das Dokument?
Das Dokument zielt darauf ab, die charakteristischen Merkmale des Werkvertrags herauszuarbeiten und die Kriterien für seine Abgrenzung zu anderen Vertragsarten zu verdeutlichen. Die Bedeutung der Abgrenzung im Gewährleistungsrecht wird hervorgehoben.
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- Alexander Söllner (Author), 2020, Der Werkvertrag. Inhalt und Abgrenzung zu anderen Vertragstypen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1189620