Was im oben aufgeführten 1. Artikel des Ewigen Landfriedens, der 1495 in Worms beschlossen und bekräftigt wurde, so einfach und imperativisch klingt, war nicht nur das Ergebnis eines zähen Ringens zwischen den Reichsständen und dem deutschen Kaiser Maximilian, sondern auch das Ende eines Jahrhunderte langen andauernden Prozesses. Was die Reichsstände, besonders aber die Kürfürsten und Fürsten, ihrem König und Kaiser dort in Worms abrangen, war angesichts „des offenen Zustandes unverbindlicher Mitarbeit am Reich (...) und der Gewalttätigkeiten des Adels“ bzw. der außenpolitischen Probleme des Reiches längst überfällig. Denn wollte der römisch-deutsche Kaiser seine geschwächte Stellung im Reich erhalten, wollte er seine Herrschaftsansprüche sogar ausweiten und verbessern, musste er sich der inneren Sicherheit des Reiches und der Zufriedenheit seiner Stände versichern. Aber gerade der Landfrieden und die Sicherheit der Straßen hatten sich zu einem virulenten Problem des Spätmittelalters entwickelt. Denn dem Adel, der mit seinen Räuberbanden und Fehdehelfern, unter dem Deckmantel der Fehde, den inneren Frieden des Reiches bedrohte, konnte der König nur schwerlich Einhalt gebieten. Mit der Verabschiedung des Wormser „Ordnungsprogramms“ wanderte das Heft des Handelns endgültig vom König zu den Territorialherren und auf diese Art und Weise verhalfen sie dem Reich zu mehr Staatlichkeit, auch wenn diese dann größtenteils nicht mehr königlicher bzw. kaiserlicher Natur war.
Die bewusste Privilegierung territorialer Staatlichkeit in Fragen der Landfriedenswahrung in Worms 1495 hat schnell zu dem Anschein geführt, dass das Spätmittelalter als „eine Zeit des Niedergangs und als eine Epoche des Verfalls“ angesehen wurde. Dem ständig schwächer werdenden König- und Kaisertum werden die erstarkten Territorien gegenübergestellt. De facto jedoch, war die Staatswerdung im Reich nicht erst ein Nebenprodukt des Kompromisses von 1495, sondern bereits lange vorher hatten die Territorien versucht Bereiche, welche die königliche Herrschaft und Macht nicht ausfüllen konnte, zu usurpieren und im landesherrlichen Sinne auszubauen. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zur Landfriedensproblematik des Spätmittelalters
- Die Territorien Mecklenburg und Brandenburg im 15. Jahrhundert
- Herzogtum Mecklenburg
- Markgrafschaft Brandenburg
- Fazit
- Die Rechtshilfeverträge der beiden Landesfürsten
- Quellenlage
- Die Bezwingung und Bekämpfung der Täter
- Organisation und Hilfe bei der Nacheile
- Grenzen und Möglichkeiten der Nacheile
- Vorgehen gegen Raubritterburgen
- Kostenvereinbarungen und Gewinnbeteilung
- Abschließende Betrachtung
- Quellen und Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Landfriedenswahrung in den Territorien Mecklenburg und Brandenburg im 15. Jahrhundert. Sie untersucht die Rechtshilfeverträge zwischen den Landesfürsten und analysiert deren Strategien zur Bekämpfung von Raubrittern und Fehden.
- Die Landfriedensproblematik des Spätmittelalters
- Die Entwicklung der Landfriedenswahrung in Mecklenburg und Brandenburg
- Die Rechtshilfeverträge der Landesfürsten
- Die Strategien zur Bekämpfung von Raubrittern und Fehden
- Die Bedeutung der Landfriedenswahrung für die staatliche Entwicklung der Territorien
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Problematik der Landfriedenswahrung im Spätmittelalter ein und beleuchtet die Bedeutung des Wormser Landfriedens von 1495. Das zweite Kapitel widmet sich der Landfriedensproblematik des Spätmittelalters und zeigt die Herausforderungen auf, die sich aus dem Fehdewesen und dem Raubrittertum ergaben. Das dritte Kapitel stellt die Territorien Mecklenburg und Brandenburg im 15. Jahrhundert vor und beleuchtet ihre politische und wirtschaftliche Entwicklung. Das vierte Kapitel analysiert die Rechtshilfeverträge der beiden Landesfürsten und untersucht ihre Strategien zur Bekämpfung von Raubrittern und Fehden.
Schlüsselwörter
Landfriedenswahrung, Spätmittelalter, Mecklenburg, Brandenburg, Rechtshilfeverträge, Raubrittertum, Fehdewesen, Territorialherrschaft, Staatlichkeit, Frühneuzeit
Häufig gestellte Fragen
Was war der "Ewige Landfriede" von 1495?
Ein auf dem Reichstag zu Worms beschlossenes Gesetz, das das private Fehdewesen im Heiligen Römischen Reich endgültig verbot und staatliche Rechtssicherheit schaffen sollte.
Warum waren Raubritter im Spätmittelalter ein Problem?
Adlige nutzten Fehden oft als Vorwand für Raubzüge, was die Sicherheit der Handelswege und den inneren Frieden massiv gefährdete.
Wie kooperierten Mecklenburg und Brandenburg bei der Landfriedenswahrung?
Die Landesfürsten schlossen Rechtshilfeverträge ab, die unter anderem die gemeinsame Verfolgung von Tätern ("Nacheile") und das Vorgehen gegen Raubritterburgen regelten.
Was versteht man unter dem Begriff "Nacheile"?
Nacheile bezeichnet das Recht, flüchtige Verbrecher über die eigenen Landesgrenzen hinaus in das Territorium eines Vertragspartners zu verfolgen.
Welche Rolle spielten die Territorialherren für die Staatlichkeit?
Indem sie die Landfriedenswahrung selbst in die Hand nahmen, bauten sie ihre eigene Macht aus und verhalfen dem Reich zu mehr "Staatlichkeit", auch wenn diese dezentral organisiert war.
- Arbeit zitieren
- Frank Stüdemann (Autor:in), 2003, Landfriedenswahrung im Spätmittelalter - Die Landfriedensbünde der mecklenburgischen und brandenburgischen Landesfürsten im 15. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118809