Im Kern der vorliegenden Studie sollen zunächst Überlegungen zur terminologischen Klärung des Begriffes limes angestellt werden. Darauf aufbauend soll zumindest ansatzweise die "Germanica“ des Tacitus im Kontext der entsprechenden Fragestellungen beleuchtet werden; auch wenn freilich bereits an dieser Stelle darauf zu verweisen ist, dass man explizite Aussagen zum Bau des limes bei Tacitus vergeblich sucht. Allerdings muss sein Geschichtswerk für
einen Überblick über die Gesamtrelation zwischen römischem Imperium und dem Freien Germanien interessieren. Und schließlich sollen erste Faktoren analysiert werden, weshalb es überhaupt zur Errichtung des Grenzwalles kam. Die römische "Grenzpolitik" sowie die entsprechenden Entstehungshintergründe für die Konzeption und für die Errichtung des limes sind hierbei von übergeordneter Bedeutung.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Untersuchung des limes und seiner Grenzziehung zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien soll sich daher intensiv mit dem Obergermanischen und mit dem Rätischen limes befasst werden. Von besonderem Wert sollen dabei Analysen zu einzelnen Teilabschnitten beziehungsweise Teilbereichen des limes sein. In einem Exkurs soll anschließend – lediglich zum gesamtkontextuellen Verständnis der römischen Grenzbefestigungen – ein Vergleich mit ähnlichen Grenzbefestigungen an anderen Grenzen des Imperiums erfolgen; vor allem der sogenannte Hadrian‘s Wall in Nordengland soll als wichtige Vergleichsgrundlage dienen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Vorbemerkung
1.2 Zielsetzung
1.3. Forschungsstand
2. Die Historischen Grundlagen
2.1 Die Auseinandersetzungen zwischen Rom und Germanien
2.1.1. Militärische Konflikte in der Epoche der Römischen Republik
2.1.2 Römisch-Germanische Auseinandersetzungen im Zeitalter der Kaiserzeit
2.2. Der friedliche „Austausch“ zwischen Römern und Germanen im Kontext von Kultur und Wirtschaft
3. Die Grenzziehung der Römer als Allegorie von Angst und Respekt gegen- über germanischen Einfällen ins Reich oder als Anzeichen lediglicher Demarkation unterschiedlicher Kulturen?
3.1. Terminologische Klärung: Der Begriff limes
3.2 Tacitus‘ „Germanica“ und ihre Bedeutung als wichtigste Quelle zur Untersuchung des Verhältnisses zwischen Römern und Germanen
3.3. Zur Funktion des limes als Grenze des römischen Imperiums: Zur Frage des Entstehungshintergrundes und der entsprechenden Grenzpolitik
4. Der limes und seine Grenzziehung zwischen Rom und Germanien
4.1. Der Streckenverlauf - ein Überblick
4.2. Die Besonderheiten des Obergermanisch-Rätischen limes
4.3. Exkurs: Vergleich des germanischen limes mit ähnlichen Befestigungs- anlagen an anderen Grenzen des Römischen Reiches
5. Der limes und seine Geschichte im Kontext von römischer Expansions- politik und germanischen Einfällen ins Römische Reich
5.1. Chronologische Betrachtung: Die unterschiedlichen Phasen der limes- Konstruktion
5.2. Die limes-„Bestandteile“
5.2.1. Die „unmittelbaren“ Grenzelemente von Patrouillenweg, Palisade und Wachttürmen
5.2.1.1. Der Kontrollweg
5.2.1.2. Der Kontrollturm
5.2.1.3. Palisade, Erdwall und Graben
5.2.1.4. Die „Grenzdurchgangsstellen“
5.2.2. Die Bedeutung der Truppenlager und Kastelle
5.3. Das limes-„Hinterland“ und dessen Bedeutung als Territorium kultureller und wirtschaftlicher Kontakte
6. Einzelfallbetrachtungen
6.1. Der limes im Gebiet von Lahn und Lippe als frühe Grenzregion zwischen Römischem Reich und „Barbarenland“
6.2. Die Bedeutung des limes während der Herrschaftsepoche der Adoptiv- kaiser
7. Resümee und Ausblick
8. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Vorbemerkung
Ohne Frage kann man davon ausgehen, dass der limes, dessen „Spuren“ sich auf dem Gebiet des heutigen Deutschland nachweisen lassen, gleichsam den „Limeslinien in Britannien, [...] in den Karpaten, am Euphrat und in Nordafrika als wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Steuerungsinstrument der römischen Provinz- und Zentralverwaltung“ fungierte.1
Vor dem Hintergrund, dass die Überreste dieser Grenzlinien als „herausragendes Forschungsobjekt der Provinzialrömischen Archäologie“ zu verstehen sind, muss das Faktum, dass gerade der limes auf heute deutschem Gebiet eine besondere Bedeutung in der Relation von Römischem Reich und „Barbarenland“, nämlich dem Freien Germanien, besaß, interessieren. Der römische limes grenzte hier die Provinzen Germania superior (Obergermanien), als dessen Hauptstadt Mogontiacum (das heutige Mainz) fungierte, sowie Raetia (Rätien) mit der Hauptstadt Augusta Vindelicum (das heutige Augsburg) gegen die Germania magna (in der Bedeutung eines „freien“ Germaniens) ab.2 Im Rahmen der althistorischen Forschung wie auch der Archäologie „erhielt das größte Bodendenkmal auf deutschem Boden“ folgerichtig die Terminologie „Obergermanisch-Raetischer Limes“.3
Dass die Römer ein Interesse hatten, ihr Territorium deutlich abzugrenzen, scheint damit überaus offensichtlich. Nur stellt sich die berechtigte Frage, weshalb an bestimmten Grenzen des römischen Imperiums derartige Befestigungen errichtet wurden und an anderen Grenzen nicht. Fühlten sich die Zentralregierung beziehungsweise in späterer Kaiserzeit die außerhalb Roms „residierenden“ Machthaber durch die nach ihrer Auffassung als Barbaren zu determinierenden Nachbarn militärisch bedroht?4 Oder muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass diese Grenzbefestigungen hauptsächlich als Demarkationslinien im Sinne einer symbolischen Machtdemonstration fungierten? Es ist bereits in diesem Kontext offensichtlich, inwieweit derartige Aspekte zu den wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Geschichte und der entsprechenden Bedeutung des limes zählen.
In epochaler Dimension muss hingegen betont werden, dass die limes -Historie vorrangig mit dem Zeitalter der römischen Kaiserzeit in Verbindung zu bringen ist. Denn auch wenn die Grenzen zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien zum Teil bereits aus der vorkaiserzeitlichen, das heißt: der republikanischen Zeit stammen, so wurde der limes -Ausbau erst ab dem ersten vorchristlichen Jahrhundert forciert. Bereits an dieser Stelle darf auf das diesbezügliche Engagement von unter anderem Kaiser Hadrian verwiesen werden, welcher die „Selbstbeschränkung des römischen Staatswesens durch das Errichten von Palisaden in einer physischen Weise durchführte und damit die Grenzen des Reiches in einem staatsrechtlichen Sinne markierte“.5
Ohne Frage müssen die Überreste, die uns vom limes erhalten geblieben sind, mit den bekanntesten Bauwerken der römischen Antike auf eine Stufe gestellt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der limes gerade auch in ideologisch-propagandistischer Hinsicht im Deutschland des 19. und frühen 20. Jahrhunderts von außerordentlichem Wert war, muss interessieren, weshalb er zu diesem Stellenwert gelangte. Denn auch wenn bereits als These vorausgesetzt werden kann, dass selbstredend national(istisch)-germanisierende Momente dafür verantwortlich waren, ist in der vorliegenden Studie zumindest am Rande die Frage zu stellen, weshalb, auf welche Weise und mit welcher Intensität dies geschah. Zweifelsohne muss hierfür der Gesamtkontext der römisch-germanischen Relation seit dem ersten vorchristlichen Jahrhundert von Bedeutung sein; insbesondere natürlich der umfassende Themenkomplex der römischen Niederlage des Varus gegen die vereinten germanischen Truppen unter Arminius in der (noch heute fälschlich) als „Schlacht im Teutoburger Wald“ determinierten Auseinandersetzung im Jahre 9.6
Wie unter anderem Losemann richtig resümiert, erhält die Erforschung der römischen Antike im Deutschland des späten 19. Jahrhunderts eine „neue Grundlage“:7
„Mit der Gründung der Reichslimeskommission im Jahre 1892 setzt [nämlich] der ‚Wissenschaftsorganisator‘ Theodor Mommsen ‚im Widerspiel von Zentralismus und Föderalismus‘ die ‚Reichseinigung der Limesforschung‘ und deren ‚Verwissenschaftlichung‘ durch.“8 Gleichfalls soll an diesem Punkt betont werden, dass die limes -Forschung nicht zuletzt auch durch Kaiser Wilhelm II., der bekanntlich sehr an antiker Historie und Archäologie interessiert war,9 eine intensive Förderung erfuhr; eine Förderung, deren wissenschaftliche Resultate – sowohl in historiographischer wie auch in archäologischer Hinsicht – für die moderne Wissenschaft von grundlegender Bedeutung und dementsprechend auch für die vorliegende Studie von entscheidendem Gewicht ist.10
1.2 Zielsetzung
Wie bereits angedeutet, soll die Bedeutung des limes als Grenzziehung zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien vor allem in Bezug auf die politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den „Nachbarn“ an der Grenze, zwischen Provinzialrömern auf der einen und den außerhalb des Imperiums lebenden „freien“ Germanen auf der anderen Seite, beleuchtet werden. Dass diese Betrachtungen einerseits nach strukturellen und andererseits nach chronologischen Orientierungen vorzunehmen sind, darf dabei vorausgesetzt werden. Denn zum einen soll es selbstredend von Interesse sein, die Grundzüge des limes, seinen Sinn, seine Wirkungsweise oder auch seine Effizienz nach unterschiedlichen Regionen zu beurteilen. Zum anderen ist es aber auch notwendig, die verschiedenen Phasen der Errichtung nach epochalen Kriterien zu analysieren. So darf bereits an dieser Stelle die These hervorgehoben werden, dass vor allem im Rahmen der Adoptivkaiserzeit, besonders unter der Herrschaft der Kaiser Trajan, Hadrian, Antoninus Pius und Mark Aurel, der Ausbau des Obergermanischen und des Rätischen limes forciert wurde.11 Denn explizit Hadrian war es, welcher sich „daran [machte], die Verwaltungsmaschinerie des Reiches zu reorganisieren und zu konsolidieren“, wobei er an der Grenze zum Freien Germanien dem limes -Bau eine besondere Aufmerksamkeit widmete.12 Für eine effektive „Organisation des Weltreiches“ war es nach Auffassung der römischen Herrschaftseliten – und dies freilich nicht ausschließlich während der Epoche des sogenannten Adoptivkaisertums – notwendig, die Grenzen des Imperiums nach außen stärker denn je zu sichern beziehungsweise zumindest als solche zu deklarieren.13
Als Grundlage für die vorliegende Studie ist es zunächst notwendig, auf die allgemeinen Beziehungen zwischen Römern und Germanen – auch vor der Phase des limes -Ausbaus – einzugehen. Insbesondere die militärischen Auseinandersetzungen, von der Zeit der Republik bis in die Kaiserzeit, müssen dabei von Interesse sein. Explizit die Vorgänge um die Besetzung der Gebiete, die später als Provinzen Obergermanien und Rätien in das Römische Reich eingegliedert wurden, müssen hierbei zumindest in den Grundzügen von Bedeutung sein.14 Daneben sind es aber natürlich auch Aspekte des zivilen Lebens im Sinne des wirtschaftlichen und kulturellen Austausches, die zu beachten sind.
Im Kern der vorliegenden Studie sollen zunächst Überlegungen zur terminologischen Klärung des Begriffes limes angestellt werden. Darauf aufbauend soll zumindest ansatzweise die „Germanica“ des Tacitus im Kontext der entsprechenden Fragestellungen beleuchtet werden; auch wenn freilich bereits an dieser Stelle darauf zu verweisen ist, dass man explizite Aussagen zum Bau des limes bei Tacitus vergeblich sucht. Allerdings muss sein Geschichtswerk für einen Überblick über die Gesamtrelation zwischen römischem Imperium und dem Freien Germanien interessieren. Und schließlich sollen erste Faktoren analysiert werden, weshalb es überhaupt zur Errichtung des Grenzwalles kam. Die römische „Grenzpolitik“ sowie die entsprechenden Entstehungshintergründe für die Konzeption und für die Errichtung des limes sind hierbei von übergeordneter Bedeutung.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Untersuchung des limes und seiner Grenzziehung zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien soll sich daher intensiv mit dem Obergermanischen und mit dem Rätischen limes befasst werden. Von besonderem Wert sollen dabei Analysen zu einzelnen Teilabschnitten beziehungsweise Teilbereichen des limes sein. In einem Exkurs soll anschließend – lediglich zum gesamtkontextuellen Verständnis der römischen Grenzbefestigungen – ein Vergleich mit ähnlichen Grenzbefestigungen an anderen Grenzen des Imperiums erfolgen; vor allem der sogenannte Hadrian‘s Wall in Nordengland soll als wichtige Vergleichsgrundlage dienen.15
Auf Grundlage all dieser Aspekte sollen schließlich in Einzelfallbetrachtungen die „Ursprünge“, die Wirkung und die Bedeutung des limes nachvollzogen werden. Die Auswahl fiel exemplarisch auf den limes -Abschnitt im Gebiet der Flüsse Lahn und Lippe im heutigen Nordrhein-Westfalen. Anhand dieses Abschnitts kann sowohl die militärisch-strategische wie auch die kulturell-wirtschaftliche Bedeutung bereits vor dem 2. Jahrhundert, der „eigentlichen“ Entstehungszeit des limes, nachvollzogen werden. Aufgrund des Faktums, dass der Ausbau beziehungsweise die „Fertigstellung“ des limes weitgehend mit der Epoche der Herrschaft der Adoptivkaiser assoziiert werden kann, soll diesen Jahren schließlich eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. So soll sich beispielsweise die Frage stellen, ob Hadrian, dessen „Leistung“ in Hinsicht auf die Grenzbefestigung des Römischen Reichs vorrangig mit dem Grenzwall in Britannien verbunden werden muss, ein ähnliches Engagement für den limes in Germanien und Rätien aufzeigte.16
Wie bereits angedeutet, besteht das vordergründige Ziel der vorliegenden Studie darin, den limes hinsichtlich seiner Funktion, seiner Effizienz sowie seiner Wirkung nach innen wie auch nach außen zu beleuchten. Auf der einen Seite muss folgerichtig interessieren, inwieweit man ihn als militärisch-strategische Grenzbefestigung interpretieren muss. Auf der anderen Seite ist es aber gleichfalls notwendig, den limes bezüglich kultureller und ökonomischer Transformationsaspekte zu beleuchten. Welche Aufgabe die wichtigere oder entscheidendere war, soll demnach im direkten Fokus der vorliegenden Studie liegen. Denn nochmals soll betont werden, dass davon auszugehen ist, der limes war keine Grenzerrichtung ohne Durchlass oder ein Wall, der Alles abschottete, was nicht auf Seiten der römischen Provinzen lag. Vielmehr soll mit der These gearbeitet werden, dass es sich beim limes um eine Art machtdemonstrative Demarkation handelte, die sowohl den Römern beziehungsweise Provinzialrömern einerseits und den außerhalb des Reiches lebenden Menschen, die im zentralen und weit entfernten Rom zumeist als „Barbaren“ definiert wurden, die territorialen Dimensionen des Römischen Reiches zeigen sollten. Zu beachten ist jedoch von Beginn an, dass die Bedeutung von limes im Sinne einer solchen Reichsgrenze letztlich erst sehr spät an Kontur gewann. Denn sowohl in der republikanischen Epoche wie auch in der sehr frühen Kaiserzeit waren Reichsgrenzen im „völkerrechtlich verbindlichen“ Verständnis weitgehend unbekannt.17
1.3. Forschungsstand
Wenn man einen kurzen Überblick über den Stand der wissenschaftlichen Erforschung des limes darlegen will, ist es notwendig in zwei Teildisziplinen zu differenzieren: in die Historiographie, die sich mit der römischen Antike beschäftigt; und in die epochenrelevante Archäologie. Allerdings muss freilich darauf verwiesen werden, dass nur mittels der interdisziplinären Betrachtung die entscheidenden Forschungserkenntnisse vorgelegt werden können, wobei an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen werden darf, dass der Wert, den die archäologischen Quellen bieten, eine gewisse Dominanz darstellt.
Der limes besaß bereits für die „Wissenschaftler“ des 16. und 17. Jahrhunderts eine große Faszination.18 Dies belegt die Tatsache, dass in diesen Epochen schon sehr intensiv entsprechende römische Inschriften gesammelt und zu interpretieren versucht wurden.19 Erste Ausgrabungen, die freilich nicht nach modernen wissenschaftlichen Kriterien zu beurteilen sind, lassen sich seit dem 18. Jahrhundert, dem Jahrhundert, in welchem im Zuge von Aufklärung und Orientierung an der Antike, gerade auch das Interesse an der römischen Historie wuchs, nachweisen.20
Von außerordentlicher Bedeutung für die Erforschung des limes ab dem 19. Jahrhundert war zweifelsohne die Verwissenschaftlichung der Historiographie und der Archäologie.21 Insbesondere aber auch die sogenannten „Geschichts- und Altertumsvereine“ trugen in wichtigem Maße zur limes -Forschung bei; hauptsächlich jene aus den deutschen Ländern, in welchen die Überreste des limes zu finden sind. Vor allem in Bayern, Hessen, Baden und Württemberg bildeten sich so kleinere „Grabungsvereine“ heraus; wobei deren methodisches Vorgehen nach modernem Wissenschaftsanspruch selbstredend skeptisch zu beurteilen ist.22 Insgesamt muss jedoch betont werden, dass es zu dieser Zeit noch nicht gelang, den gesamten Verlauf des Obergermanisch-Rätischen limes zu rekonstruieren.23
Dies gelang weitestgehend erst durch das wissenschaftliche Engagement des bekannten Historikers Theodor Mommsen.24 Insbesondere seine Aktivität bezüglich der Gründung der länderübergreifenden sogenannten Reichslimeskommission muss in diesem Zusammenhang genannt werden.25 Auch wenn dieser Organisation eine mitunter militaristische Gesinnung nachzuweisen ist, soll nichtsdestotrotz auf die Bedeutung ihrer Arbeiten vor allem in Hinblick auf die Sammlung und Archivierung der Funde verwiesen werden.26
Unter Ausblendung der ideologisch verfälschenden Wissenschaftsperspektive des Dritten Reiches muss schließlich auf die „modernen wissenschaftlichen Methoden“ ab Mitte des 20. Jahrhunderts hingewiesen werden.27 Exemplarisch soll die Luftbildarchäologie, die sehr wertvolle Erkenntnisse für die limes -Forschung bietet, genannt sein.28 Denn damit kommt die Archäologie zu hervorragenden Kenntnissen, auf deren Grundlage speziell die unterschiedlichen „Besetzungsphasen“ um den limes rekonstruiert werden können.29 Ein ähnlicher Wert muss schließlich auch der Archäobotanik beigemessen werden. Denn anhand der entsprechenden Forschungsergebnisse ist es ebenfalls sehr gut nachzuvollziehen, wo beziehungsweise in welchem Ausmaß sich nicht nur die einstige Existenz militärischer, sondern gleichfalls ziviler Siedlungsspuren unmittelbar hinter der limes -Linie nachweisen lassen.30
Parallel zu den geschilderten Aspekten der Bedeutung des limes für die Archäologie kann gleichermaßen eine große Anzahl an wissenschaftlichen Publikationen angeführt werden. Explizit die deutschsprachige limes -Forschung muss hierfür selbstredend angeführt werden, da sie sehr konzentriert nicht nur den Fokus auf den Gesamtkontext des Obergermanisch-Rätischen limes richtet, sondern sich auch sehr speziellen und detaillierten Einzelaspekten widmet. Aufgrund der großen Fülle der Darstellungen soll im Folgenden lediglich eine geringe Auswahl der wichtigsten Darstellungen präsentiert werden. Die Konzentration richtet sich dabei vornehmlich auf Studien, deren wesentliches Interesse dem Obergermanisch-Rätischen limes gilt.
Aufgrund des modernsten Standes der Forschung muss zunächst der prägnante Überblick von Egon Schallmayer genannt werden.31 In diesem werden nicht nur Momente der Forschungsgeschichte, der geographischen Dimension und der Bedeutung des limes als militärische wie auch wirtschaftlich-kulturelle Demarkation beleuchtet, sondern gleichfalls Aspekte der Strukturen des „Limeshinterlandes“ beleuchtet.32 Auch auf die weiteren Arbeiten von Schallmayer, der ohne Frage als einer der besten limes -Experten in Deutschland zu verstehen ist, soll an dieser Stelle verwiesen werden; insbesondere auf seine Artikel im „Neuen Pauly“ sowie im „Reallexikon der Germanischen Altertumskunde“.33
Dietwulf Baatz‘ Darstellung zum limes unter besonderer Berücksichtigung archäologischer Momente muss ebenfalls als wichtige Publikation genannt werden.34 Denn Baatz dokumentiert nicht nur sehr übersichtlich und prägnant die Geschichte und die architektonischen Besonderheiten des Obergermanisch-Rätischen limes. Er fokussiert die Aufmerksamkeit gleichsam sehr detailliert der archäologischen Forschung im Zusammenhang mit den einzelnen limes -Abschnitten.35
Als Überblick sei zudem auf die Werke von Elton, Kemkes / Scheuerbrandt / Willburger, Bechert / Willems sowie nochmals Schallmayer verwiesen, weil diese einerseits jegliche Facetten des limes als Grenze zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien zu beleuchten versuchen; weil diese sich andererseits in Exkursen einzelnen limes -Abschnitten als Fallbeispielen widmen.36
Als Vergleichsbasis zu anderen römischen Grenzbefestigungen sei schließlich auf die Forschungsstudien von Breeze / Dobson, Robertson (Britannien),37 von Bülow / Milceva, Gudea, Pinterovic, Visy (Balkan),38 French / Lightfoot, Kennedy, Wagner (Kleinasien)39 sowie Barker / Mattingly, Ruprechtsberger (Ägypten und Afrika) verwiesen,40 wobei diese für die vorliegende Studie freilich nur partiell interessieren.
2. Die Historischen Grundlagen
2.1 Die Auseinandersetzungen zwischen Rom und Germanien
2.1.1. Militärische Konflikte in der Epoche der Römischen Republik
„Feindschaft anderen Völkern, Gemeinwesen oder fremden Herrschern gegenüber war [für Rom] oft verbunden mit dem Gefühl äußerer Bedrohung sowie dem Bewusstsein eigener politischer, moralischer oder kultureller Überlegenheit. Das Feindbild hatte die Funktion, dem Gefühl äußerer Bedrohung und eigener Überlegenheit in überzeugender Weise sprachlichen oder künstlerischen Ausdruck zu verleihen und damit Motive für den Kampf gegen den Feind zu formulieren.“41
Dass dieses Bewusstsein für Rom stets auch in der Auseinandersetzung mit den „barbarischen“ Stämmen Germaniens von Essenz war, darf sowohl für die Epoche der Republik wie auch für jene der Kaiserzeit vorausgesetzt werden. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass die Außenpolitik Roms beständig durch einen gewissen Pragmatismus geprägt war. Denn zumeist war es nicht die Vernichtung des feindlichen Gegners, sondern zumeist die „Durchsetzung römischer Herrschaftsinteressen“, welche die militärischen Aktionen begründete.42
Auch die Konfrontationen mit den Germanen waren vordergründig von derartigen pragmatischen Interessen geleitet; natürlich weniger jene Auseinandersetzungen, die infolge des Vordringens germanischer Verbände in das Römische Reich notwendig waren.43
So wurden beispielsweise gegen Ende der Republik nicht die Germanen an sich, sondern nur jene, die die militärische Auseinandersetzung mit dem Imperium suchten, als potentielle Feinde eingestuft.44 Unter Caesar gab es so unter anderem das Bestreben, eine Grenze zwischen Gallien und Germanien festzulegen, wobei es sich hierbei freilich um ausschließlich „politische Setzungen“ handelte, welche keineswegs als „Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse“ zu interpretieren sind.45 Nichtsdestotrotz muss die „Grundidee“ der Errichtung einer Grenze bereits mit dem Erreichen von Rhein und Donau durch die Römer in Verbindung gebracht werden.46 Denn zweifelsohne wurde infolge der Eroberung Galliens durch die Truppen Caesars zumindest die Rheinregion zu einer Art „Grenzzone“ zwischen Römern und Germanen.47 Die römischen Feldzüge unter Drusus und Tiberius, die weit nach Germanien führten, änderten in dieser Hinsicht nichts Wesentliches.48
Unter der Führung des Suebenfürsten Ariovist hatten Germanen im ersten vorchristlichen Jahrhundert den Rhein überschritten.49 Damit wird deutlich, dass diese Expansion für Rom eine unmittelbare Gefahr darstellte. Nach der Niederschlagung des Vordringens durch Caesar und dem Rückzug der germanischen Truppen hinter den Rhein existierte zwar in gewisser Weise die Vorstellung, dass die Region um den Fluss als Grenze zu verstehen sei. Allerdings muss darauf verwiesen werden, „dass die Frage nach dem Wohnsitz der Germanen [zumindest in dieser Epoche] nicht so schematisch zu beantworten“ gewesen sein kann.50 Zumindest kann jedoch mit angrenzender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass Caesar selbst keine Intentionen besaß, die Territorien östlich des Rheins zu unterwerfen.51 Allerdings wird auch deutlich, dass keineswegs schon in der Epoche des Marius und nach seinen militärischen Erfolgen von Aquae Sextiae und Vercellae eine konkrete „römische Position“ gegenüber den Germanen verlautbart wurde, sondern eben erst nach dem Vordringen Caesars.52
Nur einige Jahrzehnte, nachdem Caesar Gallien unterworfen hatte, unternahm Oktavian in seiner Rolle als Kaiser Augustus verstärkt den Versuch, „die römische Macht in Mittel- und Nordeuropa auszuweiten“.53 Explizit jene Gebiete, welche sich westlich des Rheins befanden, „und zwar vom Oberlauf des Stromes bis zu seiner Mündung“, hatten für das militärisch-strategische Verständnis Oktavians ersichtlich an Bedeutung gewonnen; nicht zuletzt, um einen Ausbau der Fernstraßen – für möglichst schnelle Truppenbewegungen – zu gewährleisten.54 Der Grundstein für die Handlungsmöglichkeiten der Römer in diesem Gebiet des Imperiums, nämlich die Gründung der beiden germanischen Provinzen sowie der Provinz Rätien, in der Epoche der Kaiserzeit war dementsprechend gelegt. Am Beginn des ersten nachchristlichen Jahrhundert bildeten somit die Flüsse Rhein und Donau eine für die römische Seite imaginäre Grenze zwischen den drei genannten Provinzen sowie den Stammesgebieten der Germanen; von den Bructeri, Sugambri und Marsi im Norden über die Chatti, Tencteri im Gebiet des heutigen Hessen und Rheinland-Pfalz bis hin zu den Marcomanni oder Teutones im südlichen „Grenzgebiet“.55 Allerdings soll nochmals akzentuiert werden, dass all diese Momente im Hinblick auf die Errichtung des limes lediglich als „Vorstufen“ zu interpretieren sind. Denn zum einen sollte sich in der Kaiserzeit schnell zeigen, dass sich entsprechende Auffassungen zur Grenzziehung nach römischer Auffassung noch modifizieren sollten; zum anderen darf erkannt werden, in welchem Maße der geographische Verlauf des limes nur ansatzweise mit den Flüssen Rhein und Donau als „deckungsgleich“ zu beschreiben ist. Denn mit der offensichtlichen Erweiterung der kaiserlichen Provinzen seit Augustus bildeten nicht mehr die Unterläufe der beiden Flüsse die Grenze zum Freien Germanien, sondern der limes -Verlauf vom mittleren Rhein schräg durch germanisches Gebiet bis zur Donau ungefähr beim heutigen Augsburg.56
2.1.2 Römisch-Germanische Auseinandersetzungen im Zeitalter der Kaiserzeit
Wie im Vorangegangenen deutlich geworden ist, spielt die entscheidende Zäsur in der Geschichte Roms, der Untergang der Republik und der Beginn der Kaiserzeit, auch für die Grenzhistorie zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien eine nicht unwesentliche Rolle.
Kaiser Augustus begann schon im Jahre 15 damit, die seit Caesars Zeiten in der Alpenregion stationierten Truppen an den Rhein zu verlegen.57 Das Vordringen der römischen Truppen über den Rhein in germanisches Stammesgebiet schien zuvor, bis zur vernichtenden Niederlage des Varus im Jahre 9, überaus erfolgreich zu enden. Denn die Expansion erreichte gar Gebiete westlich der Elbe.58
Allerdings war es jenes, selbst die Hauptstadt Rom „erschütternde“ Ereignis der Niederlage der römischen Truppen gegen die vereinten germanischen Kräfte unter dem Heerführer Arminius, welche einen Rückzug und folgerichtig ein neues „Sicherheitsdenken“ an der nördlichen Grenze des Imperiums veranlasste. Denn die römischen Vorstellungen zur Eingliederung der germanischen Provinzen bestand unter anderem auch darin, mit aller Konsequenz die kulturellen Werte Roms durchzusetzen: „Die Römer hielten Teile [von Germanien], die nicht zusammenhängend waren, sondern vielmehr wie sie sie gerade zufällig unterworfen hatten [...] Und Soldaten von diesen [Römern] überwinterten dort, und Städte [...] wurden gegründet. Und die Barbaren glichen sich ihrer Lebenswelt an, sie gewöhnten sich an Märkte und hielten friedliche Versammlungen ab. Sie hatten aber keineswegs ihre alten Sitten, die eingeborene Lebensweise, die autonome Lebensführung und die Möglichkeit des Waffengebrauchs vergessen. Und deswegen, [...] wurden sie nicht durch die Veränderungen der Lebensführung aufgebracht und veränderten sich, ohne dass sie es merkten.“59 Eine Assimilation war demnach bereits den Zeitgenossen offensichtlich. Dass aufgrund dessen aber auch eine germanische „Gegenwehr“ zu erwarten war, schien trotzdem folgerichtig. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die „Arrangements“ seit dem Jahr 4 für die germanischen Stämme aufgrund der immer strikteren römischen Einmischung (insbesondere nachdem dem römischen Statthalter Varus die Aufgabe übertragen worden war, die Stärke der römischen Administration vor allem auch bezüglich steuerlicher Aspekte stärker denn je zu demonstrieren)60 nicht mehr einzuhalten waren.61
Zweifelsohne erfolgte der „Abfall der germanischen Stammesverbände unter Führung des Cheruskers Arminius“ für den römischen Statthalter Varus überaus „unerwartet“.62 Nicht zuletzt, weil die römische Seite – und dies nicht unberechtigter Weise - davon ausging, dass sich die Stämme im Freien Germanien hinsichtlich ihrer Romloyalität beziehungsweise Romgegnerschaft überaus uneins waren.63 An dieser Stelle ist es nicht notwendig, auf die weiteren Umstände der „Schlacht im Teutoburger Wald“ einzugehen, da dies in unzähligen Studien und aus verschiedensten Perspektiven bereits geschehen ist. Allerdings soll darauf verwiesen werden, dass die Schlacht „vorerst mit dem Untergang dreier Legionen, ebenso vieler Alen und sechs Infanteriekohorten sowie der Zerstörung der über das Land verteilten Stützpunkte alle Absichten Roms, das Gebiet der Germania magna vom Rhein bis zur Elbe zu provinzialisieren“, vernichtete.64
2.2. Der friedliche „Austausch“ zwischen Römern und Germanen im Kontext von Kultur und Wirtschaft
Wie bereits angedeutet, bestand die Relation zwischen Römern und Germanen jedoch nicht ausschließlich in konfliktreichen Auseinandersetzungen. Bereits die Expedition des römischen Feldherren L. Domitius Ahenobarbus zwischen 7 v.Chr. und dem Jahr 1 und der entsprechenden „Begegnung“ mit dem Stamm der Hermunduren hatte gezeigt, dass es durchaus zu einem friedlichen Austausch kam.65
Wie unter anderem Kai Ruffing sehr richtig feststellt, waren die Beziehungen zwischen den römischen Provinzen und dem Freien Germanien „auf den ersten Blick“ zwar augenscheinlich durch kriegerische Auseinandersetzungen geprägt.66 Ohne Frage kommen in diesem Zusammenhang vor allem historische Konfrontationen wie die Varusschlacht oder auch die auf rechtsrheinisches Gebiet führenden Kriegszüge germanischer Truppen in republikanischer und augusteischer Epoche sowie die Kämpfe während der Regierungszeit Kaiser Mark Aurels gegen die Markomannen in Erinnerung.67
Allerdings soll gleichfalls darauf verwiesen werden, inwieweit eine Vielzahl römischer Händler schon vor der Existenz des limes Geschäfte auf dem Gebiet der „Barbaren“, nämlich im Freien Germanien, betrieb.68 Die Beziehung zwischen den römischen Provinzen und dem nicht durch Rom besetzten Germanien war demnach keineswegs nur durch Feindseligkeiten geprägt. Vielmehr nahmen die Germanen eine überaus wichtige Rolle im Handel der Römer ein. Wie insbesondere Tacitus überlieferte, assoziierten die Germanen, welche nahe zur Grenze des Römischen Reichs lebten, mit Edelmetallen wie Gold und Silber einen hohen materiellen Wert. Dem entgegen besaßen diese Wertgüter für jene germanischen Stämme, die weiter im Landesinneren wohnten, weniger Bedeutung, weil man vielmehr noch immer einen „einfacheren und älteren Tauschhandel“ bevorzugte.69
Wie anhand einer Reihe von Inschriften nachzuvollziehen ist, war der Handel zwischen Provinzialrömern und freien Germanen sehr bedeutend.70 Es scheint, als spielte die Grenze zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien hinsichtlich einer „Behinderung“ des wirtschaftlichen – und damit einhergehend des kulturellen – Austausches keine wesentliche Rolle.71
Aus beiden Perspektiven, aus römischer wie auch aus germanischer Sicht, bestand ein großes Interesse an einem zivilen „Miteinander“. Wie wiederum Ruffing treffend analysiert, „dürfen wir [...] mit großer Berechtigung ein starkes Interesse der im Grenzgebiet lebenden Germanen an einem Warenaustausch mit Personen im römischen Reich unterstellen“.72 Für jene germanischen Stämme, die „aufgrund ihrer Treue“ zu Rom einen besonderen Status besaßen (wie vor allem die Hermunduren), gab es gar die Möglichkeit, weit auf römisches Territorium vorzudringen, um ihre Handelsgüter gegen begehrte römische Waren einzutauschen.73 nach den Überlieferungen Tacitus‘ waren es zudem ebenfalls die Hermunduren, welchen man angeblich „die Stadthäuser und Villen öffnete“, wogegen Rom den anderen germanischen Stämmen ausschließlich mit militärischer Gewalt begegne.74 Die bekanntlich sehr kritisch zu bewertende Qualität der Tacitus-Quelle wird an dieser Stelle sehr ersichtlich, denn selbstredend darf hinsichtlich der römisch-germanischen Beziehungen keine derartige Pauschalisierung gelten.75
Insgesamt kann aber davon ausgegangen werden, dass die Germanen, die rechts des Rheins lebten, beziehungsweise auch jene Menschen, die im Freien Germanien selbst siedelten, einer überaus starken römischen Prägung unterlagen; und dies kann offensichtlich in großem Maße auch auf freundschaftliche und zivile Kontakte zurückgeführt werden. So muss der landwirtschaftliche Faktor in seiner Funktion als wichtigster Wirtschaftszweig im Grenzgebiet genannt werden. Denn hier, wo mehr als drei Viertel der Gesamtbevölkerung tätig war, brachte die „römische Wirtschaftsweise einen grundlegenden Wandel“.76 Es handelte sich um eine Modifikation, welche „im rechtsrheinischen Gebiet der Provinz ziemlich abrupt nach der römischen Okkupation einsetzte“.77 Dass diese Landwirtschaftlichen Neuerungen schließlich auch für die Germanen, die ab der Errichtung des limes auf östlicher Seite dessen siedelten, von Bedeutung war, ist als logisch zu determinierende Folge zu erklären.
Für die Kontrolle über die Landwirtschaft beziehungsweise als „Anlaufpunkte“ für den damit verbundenen Handel fungierten nicht nur die von den Römern gegründeten Siedlungen, sondern ab dem ersten nachchristlichen Jahrhundert auch immer mehr die westlich des limes liegenden villae rusticae.78 Sie bildeten in der Korrelation mit den Handwerksbetrieben in den Städten ohne Frage wichtige Orientierungspunkte für den römisch-germanischen Handel.79
Insgesamt lässt sich somit bereits an dieser Stelle darauf verweisen, dass die Intensität der römisch-germanischen Beziehungen in den Grenzgebieten, insbesondere infolge der Errichtung der limites, in entscheidendem Maße durch zivile Kontakte geprägt war. Das Verhältnis zwischen den römischen Provinzen und dem Freien Germanien als ein vorrangig durch militärische Spannungen geprägtes zu bezeichnen, wäre deshalb überaus problematisch.80
3. Die Grenzziehung der Römer als Allegorie von Angst und Respekt gegenüber germanischen Einfällen ins Reich oder als Anzeichen lediglicher Demarkation unterschiedlicher Kulturen?
3.1. Terminologische Klärung: Der Begriff limes
Abgeleitet von der ursprünglichen lateinischen Bedeutung der Terminologie limes „stoßen wir zunächst auf einen Begriff, der im Zusammenhang mit der Erschließung eines Raumes und der Einteilung eines Geländes steht“.81 Eine etymologische Erklärung muss folgerichtig zunächst als Ausgangsbasis das Adjektiv limus, in der weitgehenden Bedeutung von „quer“, vorangestellt werden.82 In der morphologischen Verbindung mit dem Verbalnomen – it (in der Bedeutung von „gehend“) entstand die Assoziation für einen Terminus, mit welchem etwas bezeichnet werden kann, das durchquerend wirkt; also beispielsweise den Wald, den Himmel, das Meer aber eben auch eine bestimmte geographische Region.83
Von besonderer Bedeutung ist jedoch die Begriffsklärung in militärhistorischer Dimension. Denn in diesem Kontext ist davon auszugehen, dass unter einem limes eine „Bahn“ verstanden wurde, welche „zur Erschließung strategisch wichtiger Gebiete von römischer Seite in Feindesland [...] vorgetrieben“ wurde.84 Es ist bekannt, dass die Römer auch bei der Eroberung und anschließenden Erschließung von Gebieten, die nicht dem italischen Mutterland zugehörig waren, ein großes Engagement bezüglich des Baus neuer Straßen aufzeigten. Diese reichten oftmals gleichsam Schneisen (limites) in die neu eroberten Regionen, so dass bereits in diesem Zusammenhang der Begriff limes als Allegorie neuer „Einschnitte“ verstanden wurde.85
Für den Obergermanisch-Rätischen limes sind die im Zusammenhang mit einer militärischen Offensive angelegten strategemata des Sextus Julius Frontius von wichtiger Bedeutung.86 Denn diese Kriegslisten enthalten augenscheinlich den Terminus limes; und dies wiederum in der Bedeutung für „Schneisen“.87 Es wird damit deutlich, dass nicht nur eine Linie bezeichnet wird, welche als militärische Versorgungs- oder Bewegungsbahn fungierte. Vielmehr soll erkannt werden, inwieweit es sich dabei gleichermaßen um „eine strategische Maßnahme zur Veränderung der Bedingungen der Kriegsführung“ an sich handelte.88 Zwar wurde die „Sicherung und der Ausbau der Grenzen“ an den germanischen Provinzen sowie an der Provinz Rätien bereits bis zum Ende der dreißiger Jahre des ersten nachchristlichen Jahrhunderts vorangetrieben.89 Zur Perfektion wurde dieses militärische System, in dessen Folge dann auch der befestigte limes errichtet wurde, aber vor allem in der Epoche der sogenannten Adoptivkaiser, also von 98 bis 193, gebracht.90
3.2 Tacitus‘ „Germanica“ und ihre Bedeutung als wichtigste Quelle zur Untersuchung des Verhältnisses zwischen Römern und Germanen
Auch wenn die „Germania“ des römischen Historikers Tacitus zwar nicht unmittelbar auf den limes in seiner Funktion als Grenzbefestigung des römischen Imperiums zum Freien Germanien eingeht, so soll sie doch aufgrund ihres Wertes der Beurteilung Germaniens und seiner Völker an sich von Interesse sein.91 Denn in dieser Hinsicht gilt diese Quelle, wenn man mitunter freilich auch die bekannten Übersteigerungen des Autors relativieren muss, als sehr wichtige Information.
Unter anderem definiert Tacitus die Grenzen zu Germanien. Er behauptet: „ Gallia omnis a Gallis Raetisque et Pannoniis Rheno et Danuvio fluminibus, a Sarmatis Dacisque mutuo metu aut montibus separatur; cetera Oceanus ambit, latos sinus et insularum immensa spatia complectens, nuper cognitis quibusdam gentibus ac regibus, quos bellum aperuit.“92
Damit wird nicht nur deutlich, inwieweit er den Versuch einer territorialen Bestimmung und einer dementsprechenden Abgrenzung von den römischen Provinzen vorgibt. Es wird gleichermaßen offensichtlich, dass Tacitus der Auffassung ist, dass durch den Verdienst der römischen Militärexpansionen in diese Regionen der „Zugang“ geöffnet wurde; wobei er in diesem Zusammenhang eine klare Aussage, was genau er unter dem „Zugang“ versteht, vermissen lässt. Dass er jedoch den Flüssen Rhein und Donau als markante Orientierung für die Grenzen eine besondere Bedeutung zuschreibt, wird mit seinen weiteren Ausführungen ersichtlich:
„ Rhenus Raeticarum Alpium inaccesso ac praecipiti vertice ortus modico flexu in occidentem versus septentrionali Oceano miscetur. Danuvius molli et clementer edito montis Abnobae iugo effusus pluris populos adit, donec in Ponticum mare sex meatibus erumpat: septimum os paludibus hauritur.“93
[...]
1 Schallmayer, E.: Der Limes. Geschichte einer Grenze. 2. Aufl. München 2007, S. 9.
2 Zu allen Aspekten vgl.: Ebenda, S. 10f.
3 Ebenda, S. 11.
4 Zu den Momenten der diesbezüglichen Machtausübung vgl. u.a.: Christ, K.: Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis Konstantin. 3. Aufl. München 1995, S. 285-349, 434-438.
5 Schallmayer, Limes, S. 16.
6 Vgl. u.a.: Losemann, V.: Denkmäler, völkische Bewegung und Wissenschaft. Die römisch-germanische Auseinandersetzung in der Sicht des 19. und 20. Jahrhunderts. In: Schneider, H. (Hg.): Feindliche Nachbarn. Rom und die Germanen. Köln, Weimar, Wien 2008, S. 229.
7 Ebenda, S. 236.
8 Ebenda, S. 236. Zitate nach: Leppin, H.: Die Römer in der Heimat zu suchen. Manuskript eines Vortrages auf dem Aachener Historikertag 2000; Braun, R.: Die Saalburg als Reichs-Limesmuseum? Die Gründung des Saalburgmuseums im Widerspiel von Zentralismus und Föderalismus. In: Schallmayer, E. (Hg.): Hundert Jahre Saalburg. Vom römischen Grenzposten zum europäischen Museum. Mainz 1997, S. 55-59-
9 Vgl. dazu am Rande: Clark, C.: Wilhelm II. Die Herrschaft des letzten deutschen Kaisers. München 2008, u.a. S. 324.
10 Zu allen Aspekten: Losemann, Denkmäler, S. 236.
11 Vgl. dazu u.a.: Wells, C.: Das Römische Reich. 4. Aufl. München 1994, S. 233f.
12 Ebenda, S.233.
13 Zitat und Vgl.: Bringmann, K.: Römische Geschichte. Von den Anfängen bis zur Spätantike. 4. Aufl. München 1998, S. 70.
14 Vgl. als prägnanten Überblick dazu bereits an dieser Stelle: Lauffer, S.: Kurze Geschichte der antiken Welt. Augsburg 2001, S. 212f.
15 Vgl. dazu u.a. Huttner, U.: Römische Antike. Tübingen, Basel 2008, S. 317-319.
16 Vgl. nochmals: Ebenda.
17 Schallmayer, Limes, S. 14.
18 Als Überblick vgl.: Bechert, T.: Römische Archäologie in Deutschland. Geschichte. Denkmäler, Museen. Stuttgart 2003, S. 37-51.
19 Vgl.: Schallmayer, Limes, S. 36.
20 Vgl.: Ebenda. Vgl. dazu auch: Fuhrmann, M.: Der europäische Bildungskanon. Frankfurt am Main, Leipzig 2004, S. 37-56. Exemplarisch kann auf die Verdienste von Christian Ernst Hanßelmann verwiesen werden, welcher als gräflich-hohenlohische Archivar limes-Forschungen betrieb. Vgl. dazu: Hanßelmann, C. E.: Beweiß, wie weit der Römer Macht, in den mit verschiedenen teutschen Völkern geführten Kriegen, auch in die nunmehrige Ost-Fränkische, sonderlich Hohenlohische, Lande eingedrungen. Schwäbisch Hall 1768; Ders.: Fortsetzung des Beweißes, wie weit der Römer Macht, in denen mit verschiedenen teutschen Völkern geführten Kriegen, auch in die nunmehrige Ost-Fränkische, sonderlich Hohenlohische, Lande eingedrungen. Schwäbisch Hall 1773.
21 Exemplarisch sollen die Erkenntnisse des Regensburger Historikers Andreas Buchner genannt sein. Vgl.: Schallmayer, Limes, S. 37.
22 Zu allen Aspekten vgl.: Ebenda.
23 Vgl.: Bechert, Römische Archäologie, S. 52-67.
24 Vgl. als Überblick: Wolff, H.: Theodor Mommsen. In: Bruch, R. vom; Müller, R. A. (Hg.): Historikerlexikon. 2. Aufl. München 2002, S. 228-230.
25 Vgl. dazu: Fabricius, E.; Leonhard, F.; Hettner, F.; Sarwey, O. von: Der obergermanisch-raetische Limes des Römerreiches, hg. von der Reichs-Limes-Kommission, 15 Bde. Heidelberg, Berlin, Leipzig 1894–1937. Vgl. außerdem: Oldenstein, J. (Hg.): Fundindex zu Der obergermanisch-raetische Limes des Römerreiches. Mainz 1982.
26 Vgl.: Schallmayer, Limes, S. 40f.
27 Ebenda, S. 41.
28 Als Überblick zu Methode und Erkenntnisgewinn sei verwiesen auf: Braasch, O.; Planck, D.: Vom heiteren Himmel... Luftbildarchäologie. Porträt Archäologie, Bd. 1. Esslingen 2005; Lyons, T. R.: Aerial Remote Sensing Techniques in archeology. Albuquerque 1977.
29 Schallmayer, Limes, S. 41.
30 Vgl.: Ebenda. Vgl. als Überblick auch: Jacomet, S.; Kreuz, A.: Archäobotanik. Stuttgart 1999.
31 Vgl. nochmals: Schallmayer, E.: Der Limes. Geschichte einer Grenze. 2. Aufl. München 2007.
32 Vgl.: Ebenda, S. 127-132.
33 Vgl.: Ders., Schmidt, W.: Art. Limes. In: Der Neue Pauly. Enzyklopädie der Antike. Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte, Bd. 15. Stuttgart, Weimar 2001, Sp. 156-170; Ders., Becker, M.: Art. Limes. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Bd. 18. Berlin, New York 2001, S. 403-442; Ders.: Neue Forschungen am Limes in Hessen. In: Denkmalpflege und Kulturgeschichte, 3 (2005), S. 17-21.
34 Vgl.: Baatz, D.: Der römische Limes. Archäologische Ausflüge zwischen Rhein und Donau. 4. Aufl. Berlin 2000.
35 Hierzu vgl. besonders: Ebenda, S. 87-334.
36 Vgl.: Elton, H.: Frontiers of the Roman Empire. London 1996: Kemkes, M.; Scheuerbrandt, J.; Willburger, N.: Am Rande des Imperiums. Der Limes – Grenze Roms zu den Barbaren. Stuttgart 2002; Bechert, T.; Willems, W. (Hg.): Die römische Reichsgrenze von der Mosel bis zur Nordseeküste. Stuttgart 1995.
37 Vgl.: Breeze, D. J.; Dobson, B.: Hadrian’s Wall. London 2000; Robertson, A. S.: The Antonine Wall. A handbook to the surviving remains. Glasgow 2001.
38 Vgl.: Bülow, G. von; Milceva, A. (Hg.): Der Limes an der unteren Donau von Diokletian bis Heraklios. Sofia 1999; Gudea, N.: Römer und Barbaren an den Grenzen des römischen Daciens. Zalau 1997; Pinterovic, D.: Limesstudien in der Baranja und in Slawonien. In: Archaeologica Jugoslavica, 9 (1986), S. 5-83; Visy, Z.: Der Pannonische Limes in Ungarn. Stuttgart 1988.
39 Vgl.: French, D. H.; Lightfoot, C. S. (Hg.): The Eastern Frontier of the Roman Empire. In: British Archaeological Reports International Series, 553 (1989); Kennedy, D.: The Roman Army in Jordan. London 2000; Wagner, J.: Die Römer an Euphrat und Tigris. Geschichte und Denkmäler des Limes im Orient. In: Antike Welt, Sh. 16 (1985).
40 Vgl.: Barker, G.; Mattingly, D. (Hg.): Farming the Desert. The UNESCO Libyan Valleys Archaeological Survey, 2 Bde. London 1996; Ruprechtsberger, E. M.: Die römische Limeszone in Tripolitanien und der Kyrenaika Tunesien – Libyen. Eine Verteidigungsgrenze wie der Limes zwischen Rhein und Donau. In: Schriften des Limesmuseums Aalen, 47 (1993).
41 Schneider, H.: Die Germanen in einem Zeitalter der Zerstörung und Gewalt. In: Ders. (Hg.): Feindliche Nachbarn. Rom und die Germanen. Köln, Weimar, Wien 2008, S. 10.
42 Vgl. und Zitat: Ebenda, S. 11.
43 Hier sei vor allem an die Expansion der Sugambrer im Jahr 17/16 v.Chr. in römisches Gebiet erinnert. Vgl.: Wiegels, R.: Von der Niederlage des M. Lollius bis zur Niederlage des Varus. Die römische Germanienpolitik in der Zeit des Augustus. In: Schneider, H. . (Hg.): Feindliche Nachbarn. Rom und die Germanen. Köln, Weimar, Wien 2008, S. 50-54.
44 Vgl.: Schneider, Die Germanen in einem Zeitalter, S. 11.
45 Bringmann, K.:Geschichte der Römischen Republik. Von den Anfängen bis Augustus. München 2002, S. 325.
46 Vgl.: Baatz, Der Römische Limes, S. 9.
47 Zitat und Vgl.: Ebenda.
48 Vgl. dazu: Wiegels, Von der Niederlage, S. 58-60.
49 Vgl. dazu besonders: Gaius Iulius Caesar: De Bello Gallico, 1, 30-54; Cassius Dio: Römische Geschichte 38, 35, 45-50.
50 Baatz, Der Römische Limes, S. 9.
51 Vgl.: Ebenda. Zum Gesamtkontext vgl. auch: Bringmann, Römische Republik, S. 324-326.
52 Zitat und Vgl.: Schneider, H.: Von den Kimbern und Teutonen zu Ariovist. Die Kriege Roms gegen germanische Stämme in der Zeit der römischen Republik. In: Ders. (Hg.): Feindliche Nachbarn. Rom und die Germanen. Köln, Weimar, Wien 2008, S. 25.
53 Baatz, Der Römische Limes, S. 10.
54 Zitat und Vgl.: Eck, W.: Augustus und seine Zeit. München 1998, S. 92.
55 Zur geographischen Situation sehr anschaulich: Leisering, W. (Hg.): Historischer Weltatlas. 102. Aufl. Berlin 1997, S. 30f. Als prägnanter Überblick zu den germanischen Stämmen vgl.: Wolfram, H.: Die Germanen. 8. Aufl. München 2004.
56 Vgl.: Christ, Römische Kaiserzeit, S. 120-132.
57 Vgl.: Baatz, Der römische Limes, S. 10.
58 Vgl.: Ebenda, S. 11.
59 Cassius Dio, Römische Geschichte, 56, 18. Zitiert nach: Dreyer, B.: Als die Römer frech geworden. Varus, Hermann und die Katastrophe im Teutoburger Wald. Darmstadt 2008, S. 36f.
60 Vgl.: Ebenda, S. 42.
61 Huttner, Römische Antike, S. 232.
62 Wiegels, Von der Niederlage, S. 63.
63 Vgl.: Ebenda
64 Ebenda, S. 63. Die Kursivsetzung entspricht dem Zitat. Als Überblick zu den militärischen Einheiten vgl. am Rande: König, I.: Der römische Staat. Ein Handbuch. Stuttgart 2007, S. 215-232.
65 Vgl.: Baatz, Der Römische Limes, S. 13.
66 Ruffing, K.: Friedliche Beziehungen. Der Handel zwischen den römischen Provinzen und Germanien. In: Schneider, H. (Hg.): Feindliche Nachbarn. Rom und die Germanen. Köln, Weimar, Wien 2008, S. 153.
67 Vgl.: Ebenda.
68 Vgl.: Ebenda, S. 154-156.
69 Ebenda, S. 159. Vgl. dazu: Tacitus, Germania, 5, 3.
70 Vgl. dazu exemplarisch: Wolters, R.: Zum Waren- und Dienstleistungsaustausch zwischen dem Römischen Reich un dem Freien Germanien in der Zeit des Prinzipats. Eine Bestandsaufnahme. In: MBAH, 9, 1 (1990); S. 14-44; Ders.: Römische Funde in der Germania magna und das Problem der römisch-germanischen Handelsbeziehungen. In: Franzius, G. (Hg.): Aspekte römisch-germanischer Beziehungen in der frühen Kaiserzeit (Quellen und Schrifttum zur Kulturgeschichte des Wiehengebirgsraums, Reihe B, Bd. 1). Espelkamp 1995, S. 99-117.
71 Vgl. auch: Ders.: Der Waren- und Dienstleistungsaustausch zwischen dem Römischen Reich und dem Freien Germanien. Eine Bestandsaufnahme, Tl. 2. In: MBAH, 10, 1 (1991), S. 78-132.
72 Ruffing, Friedliche Beziehungen, S. 159.
73 Ebenda. Vgl. auch: Tacitus, Germania, 41, 1.
74 Zitat nach: Ruffing, Friedliche Beziehungen, S. 159. Vgl. wiederum: Tacitus, Germania, 41, 2. Vgl. außerdem: Wolters, Römische Funde, S. 110.
75 Zur kritischen Quellenbetrachtung vgl. am Rande als Überblick u.a.: Timpe, D.: Romano-Germanica: gesammelte Studien zur Germania des Tacitus. Stuttgart, Leipzig 1995; Neumann, G.; Seemann, H. (Hg.): Beiträge zum Verständnis der Germania des Tacitus, Tl. 2: Bericht über die Kolloquien der Kommission für die Altertumskunde Nord- und Mitteleuropas im Jahr 1986 und 1987. Göttingen 1992; Lund, A. A.: Zur Gesamtinterpretation der Germania des Tacitus. In: Temporini, H.; Haase, W. (Hg.): Aufstieg und Niedergang der römischen Welt. Tl. 2, Bd. 33, 3. Berlin, New York 1991, S. 1858f.
76 Baatz, D.: Das Leben im Grenzland des Römerreichs. In: Ders.; Herrmann, F.-R. (Hg.): Die Römer in Hessen. Hamburg 2002, S. 93.
77 Ebenda.
78 Vgl.: Ebenda, S. 96f. Vgl. dazu: Bender, H.; Wolff, H. (Hg.): Ländliche Besiedlung und Landwirtschaft in den Rhein-Donau-Provinzen des Römischen Reiches (Passauer Universitätsschriften zur Archäologie; 2). Espelkamp 1994; Percival, J.: The Roman Villa. A Historical Introduction. London 1988; Rothenhöfer, P.: Die Wirtschaftsstrukturen im südlichen Niedergermanien. Untersuchungen zur Entwicklung eines Wirtschaftsraumes an der Peripherie des Imperium Romanum (Kölner Studien zur Archäologie der römischen Provinzen, 7). Köln 2005; Lenz, K.-H.: Ländliche Besiedlung. In: Fischer, T. (Hg.): Die römischen Provinzen. Eine Einführung in ihre Archäologie. Stuttgart 2001, S. 58-67
79 Vgl.: Baatz, Das Leben im Grenzland, S. 96.
80 Nochmals allgemein zu den Intentionen der limites -Errichtung vgl. als Überblick: Schallmayer, Limes, S. 16-32.
81 Ebenda, S. 11.
82 Vgl.: Ebenda.
83 Vgl.: Ebenda.
84 Ebenda.
85 Vgl.: Ebenda, S. 11f.
86 Vgl. als Überblick: Ireland, R. I. (Hg.): Iuli Frontini Strategemata. Leipzig 1990; Bendz, G. (Hg.): Kriegslisten: lateinisch und deutsch. Berlin 1963.
87 Vgl.: Schallmayer, Limes, S. 13.
88 Ebenda.
89 Vgl.: Bechert, Römische Archäologie, S. 126.
90 Zur Epoche der Adoptivkaiser vgl. u.a. Wells, Das Römische Reich, S. 196-202, 231-252.
91 Zu Biographie und Wirkung sei exemplarisch verwiesen auf: Benario, H. W.: An introduction to Tacitus. Athens (Ohio) 1975; Mellor, R.: Tacitus. London, New York 1993; Sailor, D.: Writing and Empire in Tacitus. Cambridge 2008; Schmal, S.: Tacitus. Hildesheim 2005.
92 Tacitus, Germania, 1, 1-5.
93 Ebenda, 1, 6-11.
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