Bekämpfung der Geldwäsche. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung im Finanzdienstleistungssektor


Term Paper, 2019

86 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Aktuelle Situation im Banking
1.2 Vorgehensweise und Methodik
1.3 Abgrenzung

2. Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
2.1 Definition, Historie und Ziele der Geldwäsche
2.2 Das Drei-Phasen-Modell der Geldwäsche
2.3 Methoden und Erscheinungsformen der Geldwäsche
2.4 Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Geldwäsche

3. Geldwäscheprävention
3.1 Rechtliche Bestimmungen für die Geldwäschebekämpfung
3.1.1 Internationale Organisationen
3.1.2 Rechtliche Bestimmungen in Deutschland
3.2 Präventionsmethoden zur Bekämpfung der Geldwäsche
3.2.1 Know-Your-Customer-Prinzip
3.2.2 Überwachung von Konten und Transaktionen
3.2.3 Meldung verdächtiger Transaktionen
3.2.4 Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse
3.3 Risikoanalyse
3.3.1 Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation
3.3.2 Erfassung, Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen Risiken
3.3.3 Identifizierung und Klassifizierung von Risiken
3.3.4 Entwicklung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen
3.3.5 Überprüfung und Weiterentwicklung

4. Geldwäscheprävention von Produkten und Dienstleistungen
4.1 Geldwäscheprävention von Bargeld
4.1.1 Wirtschaftliche Aspekte
4.1.2 Rechtlicher Rahmen und Prävention
4.1.3 Praxisfall zur Geldwäsche bei Bargeld
4.2 Geldwäscheprävention bei Bitcoins und anderen virtuellen Währungen
4.2.1 Geldwäscherisiko bei Bitcoins
4.2.2 Regulatorische Bestimmungen und Prävention
4.2.3 Praxisfall zur Geldwäsche bei Bitcoins
4.3 Geldwäscheprävention bei Derivaten
4.3.1 Hintergrund und rechtliche Grundlagen
4.3.2 Geldwäsche mit Derivaten
4.3.3 Praxisfälle zur Geldwäsche mit Derivaten

5. Umsetzung des Geldwäschegesetzes in der Praxis
5.1 Interne Sicherungsmaßnahmen
5.2 IT-basierte Überwachungssysteme
5.3 Überprüfung von Sicherungsmaßnahmen
5.4 Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und staatlichen Stellen
5.5 Sanktionen bei Verstößen

6. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Drei-Phasen-Modell

Abbildung 2: Entwicklung der Anzahl der Verdachtsmeldungen (2002-2016)

Abbildung 3: Anzahl der Verdachtsmeldungen gemäß GwG nach Hinweisgebern

Abbildung 4: Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland

Abbildung 5: Prozess der Risikoanalyse

Abbildung 6: Identifizierung und Klassifizierung von Risiken

Abbildung 7: Prognose zum Umsatz im Bereich Enterprise Governance, Risk & Compliance

Abbildung 8: Verbreitung von Compliance-Programmen (2011)

Abbildung 9: Verurteilungen wegen Geldwäsche (2008-2016)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Methoden und Erscheinungsformen der Geldwäsche

Tabelle 2: Übersicht der Sanktionen gegenüber Banken

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Aktuelle Situation im Banking

Die Bekämpfung der Geldwäsche, also die Einschleusung illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, stellt eine Herausforderung für Kreditinstitute dar. Praktisch jede wirtschaftliche legale Tätigkeit kann schon für die Zwecke der Geldwäsche genutzt werden.1

Die Geldwäschebekämpfung und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sind spätestens nach dem 11. September 2001 für die Finanzdienstleistungsbranche immer bedeutender geworden. Auch der Druck die Regularien zu erfüllen, wird immer höher. Dies ist durch die Vielzahl an Anforderungen ersichtlich, die zum Schutz vor Überfällen des Vermögens der Banken und ihrer Kunden permanent erhöht worden sind.2 Die Geldwäsche ist in der Finanzbranche auf nationalen und internationalen Ebenen immer ein aktuelles Thema. Die gesetzlichen Vorschriften zur Geldwäscheprävention auf Basis von EU-Normen haben nicht nur zugenommen, sondern werden auch in Bezug auf technologische Entwicklungen stetig aktualisiert (5. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie und die international festgesetzten Standards durch die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)).3

Die EU gab den Anstoß im Juni 2015 für die aktuelle Neufassung der Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems mit der Zielsetzung der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (4. EU-Geldwäscherichtlinie) an. Diese wurde im Juli 2016 nochmals von der EU-Kommission um weitere Teile wie Finanzierung terroristischer Aktivitäten und Steuerhinterziehung u. a. aktualisiert.4 Eine weitere Anpassung erfolgte mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie im Sommer 2018.5

Die ständige Anpassung der Regelungen verdeutlicht sehr, welchem Wandel die Bekämpfung der Geldwäsche unterliegt. Es folgen den neuen Geldwäsche Techniken dauernd neue Ansätze zu ihrer Bekämpfung und zur Verbesserung der bestehenden Vorgehensweisen. Die Verdachtsmeldungen durch die verpflichteten Hinweisgeber (z. B. Kreditinstitute) ist hierbei ein wesentlicher Faktor in der Geldwäschebekämpfung. Nur durch die qualifizierte Mithilfe der verpflichteten Hinweisgeber ist dem Staat eine effektive Geldwäschebekämpfung möglich. Aus diesem Grund ist das Know-How der GwG-Verpflichteten um Methoden und Vorgehen der Geldwäsche und ihrer Präventions-Möglichkeiten von entscheidender Bedeutung. Die Institutionen wie BKA, Financial Intelligence Unit (FIU), die gemeinsamen Finanz-Ermittlungsgruppen Polizei/ Zoll (GFGen) der Länder und die Aufsichtsbehörden (BaFin), geben ihr Möglichstes, um den verpflichteten Hinweisgeber die Einhaltung der Vorschriften leicht zu machen. Die Praxis zeigt allerdings, dass hier insgesamt eine starke Unübersichtlichkeit vorliegt, die den Banken erschwert, einen Überblick zu behalten.6

Diese Arbeit hat das Ziel die Herausforderungen der Geldwäschebekämpfung und mögliche Vorgehen zur Umsetzung der Richtlinien in der Praxis darzustellen. Aufgrund des großen Umfangs der Thematik können in der vorliegenden Arbeit nur die Grundzüge der Geldwäschebekämpfung in der Finanzdienstleistungsbranche behandelt werden.

1.2 Vorgehensweise und Methodik

Die Einleitung der vorliegenden Arbeit wird in Kapitel 2 durch die Definition, Historie und Ziele der Geldwäsche ergänzt. In diesem Kapitel wird der Wesenszug der Geldwäsche erläutert und auf das Drei-Phasen-Modell der Geldwäsche sowie auf die Methoden und Erscheinungsformen der Geldwäsche eingegangen. Im Anschluss werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Geldwäsche dargestellt.

Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Geldwäscheprävention. Hier werden die gesetzlichen Vorgaben für die Geldwäschebekämpfung beschrieben, internationale Organisationen vorgestellt und mögliche Maßnahmen zur Geldwäscheprävention für die Praxis abgeleitet. Die Vorgehensweise zur Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse wird nach der Methode des Rundschreibens 8/2005 und der Konsultation 05/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Kapitel 3 erläutert. Das Kapitel 4 geht auf die Geldwäscheprävention von Produkten und Dienstleistungen ein und stellt anhand von Beispielen geeignete Maßnahmen vor. Es werden Fälle aus der Praxis in Bezug auf die Geldwäscheprävention bei Bargeld, Kryptowährungen (Bitcoin) und Derivaten genannt.

Im Kapitel 5 wird auf das Vorgehen zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes in der Praxis eingegangen und dabei die internen Sicherungsmaßnahmen und IT-Systeme zur Geldwäschebekämpfung beschrieben. Zuzüglich werden Kontrollsysteme wie die internen und externen Prüfungen angeschnitten und die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und staatlichen Stellen erläutert. Das Kapitel endet mit der Darstellung von möglichen Sanktionen, die den Banken bei Verstößen drohen. Das Kapitel 6 fast alle gewonnenen Erkenntnisse zum Thema Geldwäsche zusammen und gibt einen Ausblick auf die Zukunftsaussichten in der Finanzbranche.

1.3 Abgrenzung

Die vorliegende Arbeit bezieht sich nicht auf alle Branchen, in denen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität auftritt, sondern vermittelt einen ersten groben Überblick in das Thema Geldwäsche in dem Finanzdienstleistungssektor in Deutschland. Andere Wirtschaftsbereiche und Marktteilnehmer wie zum Beispiel das Versicherungswesen, Anbieter von Glücksspieldiensten, Güterhändler, Immobilienmakler und sonstige Non-Financial-Unternehmen werden in dieser Arbeit nicht behandelt.

Zur Vereinfachung werden die Wörter Bank, Kreditinstitut, Finanzinstitut, Finanzdienstleistungssektor und Finanzgesellschaft sowie Risiko- und Gefährdungsanalyse als Synonyme verwendet. Der Begriff „Bitcon“ hat viele Bedeutungen und steht für die Kryptowährung, das Peer-to-Peer-Netzwerk7, das dezentrale Hauptbuch (Blockchain), die Open-Source-Software, die Software für die Entwicklungsplattform und die Transaktionsplattform. Zur Erleichterung wird der Begriff „Bitcoin“ mit einem Kleinbuchstaben „b“ geschrieben, wenn es um die Einheit der Kryptowährung „bitcoin“ geht. In allen anderen Fällen wird der Begriff mit einem großen „B“ geschrieben. Zudem wird auf den Artikel verzichtet, sodass nur von Bitcoin bzw. bitcoin gesprochen wird.

2. Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität

2.1 Definition, Historie und Ziele der Geldwäsche

„Money Laundering is the process by which one conceals the existence, illegal source, or illegal application of income, and disguise that income to make it appear legitimate.” 8 Die Definition der President´s Commission on Organized Crime President´s Commission on Organized Crime (The cash connection, Washington, 1984) aus den USA bildet den Ausgangspunkt für die Begriffsbestimmung der Geldwäsche und ist die Grundlage aller Definitionen.9 10 Das Deutsche Geldwäschegesetz (GwG) definiert Geldwäsche folgendermaßen: „Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs.“ 11

Der Begriff „Geldwäsche“ (engl. money laundering) beschreibt das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes oder illegal erworbener Vermögenswerte wie zum Beispiel Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen, Luxusgüter, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Bei diesem Prozess wird die Herkunft des illegal erworbenen Vermögens verschleiert. Der Begriff „Wäsche“ wird hierbei verwendet, da illegale, also „dreckige“ Vermögenswerte in „saubere“ Vermögenswerte umgewandelt, also „gewaschen“ werden und dadurch der Anschein der Legalität verschaffen wird.12

Woher kommt allerdings der Begriff der Geldwäsche? Es wird angenommen, dass Geldwäsche schon so lange existiert, wie Geld als Zahlungsmittel (Bargeld) vorkommt. Der Vorläufer der Geldwäschebekämpfung geht in die Prohibitionszeit in Amerika Anfang der 1920er und 1930er Jahre zurück. Al Capone, der berüchtigte Gangsterboss, soll riesengroße Gewinne aus illegalen Geschäften wie dem damaligen unerlaubten Alkoholverkauf, Prostitution, Drogenhandel und verbotenen Glückspiel, erwirtschaftet haben. Dabei hat Al Capone seine Einnahmen aus den illegalen Geschäften mit legalen Einnahmen aus seinen Waschsalons vermischt und somit die Herkunft des illegalen Geldes verschleiert. Die Geldwäsche flog 1931 auf und der Gangsterboss wurde zu jahrelanger Haftstrafe verurteilt.

Ein weiteres Beispiel bietet der Gangsterboss Meyer Lansky, welcher in den 1930er Jahren als Erster Offshore-Zentren und anonyme Schweizer Nummernkonten nutzte.13 Es folgten weitere „Geldwäsche-Skandale“ wie z. B. die „Watergate-Affaire“ im Jahre 1972. Der US-amerikanische Präsident Richard Nixon hat zur Absicht seiner Wiederwahl u. a. illegale Gelder anonymer Wahlkampf Zuwendungen veranlasst. Auch die irische Befreiungsgruppe Irish Republican Army (IRA) hatte ihre Einnahmen aus Schmuggel, Erpressung und Betrug in Pubs und Tankstellen gewaschen. Erst nach unzähligen Geldwäsche-Skandalen fand der Begriff „Geldwäsche“ im Jahre 1973 Eingang in die Literatur und wurde von den USA als schwere Straftat definiert.14

Das Ziel der Geldwäsche ist es, die Herkunft des Vermögens aus organisierter Kriminalität zu verschleiern und dabei nicht von der Strafverfolgungsbehörde entdeckt zu werden. Die Geldwäsche ermöglicht, dass illegal erworbene Vermögen aus illegalen Geschäften (Waffenhandel, Drogenhandel, Schmuggel, Korruption, Bestechung Menschenhandel, Raub, Erpressung, Bilanzmanipulationen, usw.) als legal zu tarnen.15

Der Reiz die Geldwäsche zu betreiben, liegt darin begründet, die direkten und indirekten Steuern umgehen zu wollen. Weitere Gründe können die Vermeidung von Sozialabgaben sein, das Umgehen von Mindeststandards im Arbeitsmarkt und vor allem die unstillbare Gier nach immer mehr Reichtum und Gewinn. Der Prozess der Geldwäsche erfolgt in drei Phasen: Einspeisung ( engl. Placement ), Verschleierung ( engl. Layering ) und Integration ( engl. Integration ).16 Die Phasen des Geldwäscheprozesses werden im nachfolgenden Kapitel erläutert.

2.2 Das Drei-Phasen-Modell der Geldwäsche

Die notwendigen Handlungen zur Erfüllung des Ziels der Geldwäsche, illegales Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu bringen, lassen sich in die folgenden drei Phasen einteilen:

1. Phase: Einspeisung/ Placement

Im ersten Schritt des Drei-Phasen-Modells erfolgt die Einspeisung der durch kriminelle Geschäfte erwerbenden Bargeldmenge mittels von sog. Gatekeeper. Gatekeeper sind Personen oder Institutionen, welche Zugang zum legalen Wirtschaftskreislauf möglich machen. Dazu zählen Kreditinstitute, Geldwechselstuben, Notare und Gewerbetreibende von hochwertigen Gütern.17 Das illegal erworbene Geld wird von Bargeld in Buchgeld durch Einzahlungen des illegalen Geldes auf Bankkonten umgewandelt. Dies geschieht in kleinen Teilmengen, um keinen Verdacht zu schaffen und um bestimmte Sicherungsmaßnahmen der Kreditinstitute zu umgehen.18

2. Phase: Verschleierung/ Layering

Nach der Platzierung erfolgt im zweiten Schritt die Verschleierung der tatsächlichen Herkunft des Geldes. Hierzu wird das Geld durch viele Transaktionen auf Konten verschiedener Kreditinstitute weltweit transferiert, um jegliche Verbindung des illegalen Gelds mit ihren zugrundeliegenden kriminellen Handlungen zu verwischen. Dadurch wird die Rückverfolgung unmöglich gemacht.19 Durch unzählige Ein- und Auszahlungen auf diversen Konten wird die Nichtverfolgung der elektronischen und papierhaften Spuren somit unterbrochen und das Täuschungsmanöver erfolgreich durchgeführt.20

3. Phase: Integration

Nach der Verschleierung der Herkunft des Geldes, erfolgt im letzten Schritt die Integration. In der Integrationsphase wird das „gewaschene“ Geld wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Das „gewaschene“ Kapital kann nun in Aktien, Immobilien, Luxusgüter, Fonds und sonstige Finanzprodukte investiert werden. Die daraus erworbenen Erträge sind „blütenweiß“ und können nicht mehr mit kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht werden.21,22

Das hier beschriebene Modell ist, das am häufigsten benutzte. Seinen Ursprung hat es in der US-Zollbehörde. Das Modell ist eine künstliche und vereinfachte Darstellung des komplexen Geldwäsche-Verfahrens und kann von der Praxis abweichen.23 Die folgende Abbildung veranschaulicht den Prozess der Geldwäsche:

Abbildung 1: Das Drei-Phasen-Modell

Quelle: Eigene Darstellung i. A. a. Deloitte, Geldwäscheprävention bei Güterhändlern, 2016, S. 6

2.3 Methoden und Erscheinungsformen der Geldwäsche

Es gibt eine Vielzahl von Methoden und Erscheinungsformen der Geldwäsche. Diese werden von den Tätern permanent weiterentwickelt und aufgrund der Verbesserung der technischen Möglichkeiten vereinfacht. Die hier aufgeführten Methoden und Erscheinungsformen der Geldwäsche stellen nur eine aktuelle Momentaufnahme dar. Dabei handelt es sich um einige mögliche Varianten für die Absicht der Geldwäsche:

Tabelle 1: Methoden und Erscheinungsformen der Geldwäsche

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung i. A. a. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 6-43

2.4 Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Geldwäsche

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Geldwäsche sind enorm. Von der Geldwäsche gehen erhebliche Gefahren nicht nur für die legale Wirtschaft, sondern auch für die Gesellschaft und Politik aus. Die Geldwäsche ist eine Bedrohung für die Sicherheit der Bürger und Verbraucher, für den Schutz von Unternehmen, für die Reisefreiheit, für die Entfaltung des Wettbewerbs, für die Verhinderung einer Verzerrung des legalen Wirtschaftskreislaufs und für die grundlegenden demokratischen Prinzipien der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.39 Die Geldwäsche kann u. a. zu den folgenden Auswirkungen führen:40

- Untergrabung der Privatwirtschaft,
- Anstieg von Straftaten und Korruption,
- Schwächung der Finanzinstitute durch Rechtliche-, Finanzielle-, Operationelle- und Reputations-Risiken,
- Verlust des Vertrauens der Öffentlichkeit in bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Notare, Rechtsanwälte, Buchprüfer sowie in Wirtschaftszweige wie Immobilien, Hotel- und Gastronomie,
- Wirtschaftliche Verzerrungen und Instabilität,
- Beeinträchtigung des Wettbewerbs,
- Verlust von Steuereinnahmen,
- Negative Auswirkungen auf Zahlungsbilanzen.

Der Umfang der tatsächlichen Geldwäsche ist schwer zu ermitteln. Nach den Schätzungen der UNODC werden jährlich Gewinne aus kriminellen Handlungen in Höhe von ca. 2,7 % des weltweiten Bruttosozialprodukts gewaschen. Das waren im Jahr 2009 ca. 1,6 Billionen USD.41 In Deutschland wird jährlich von ca. 50 Mrd. € gewaschener Gelder aus illegalen Geschäftstätigkeiten ausgegangen, mit einem Gesamtvolumen der Schattenwirtschaft in Deutschland von ca. 500 Mrd. €.42 Es wird angenommen, dass ca. 80 % der Fälle von Wirtschaftskriminalität nicht aufgedeckt werden.43 Es ist dennoch positiv zu beobachten, dass die Verdachtsmeldungen gemäß §§ 11 und 14 GwG seit Jahren stetig steigen. Im Jahr 2016 wurden 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU) übermittelt. Das macht eine Steigerungsrate von ca. 40 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum aus.44 In der folgenden Tabelle wird die Steigerung der Verdachtsmeldungen sichtbar:

Abbildung 2: Entwicklung der Anzahl der Verdachtsmeldungen (2002-2016)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundeskriminalamt, Jahresbericht 2016 Financial Intelligence Unit Deutschland, 2017, S. 9

Der größte Teil der Verdachtsmeldungen, insgesamt 35.038 im Jahr 2016, wurde von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern erstattet.45 Weitere verpflichtende Hinweisgeber gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7-13 GwG sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Spielbanken.46 Die Übersicht der Aufteilung der Verdachtsmeldungen nach den Hinweisgebern gemäß dem Geldwäschegesetz (§ 11 GwG) von 2016 wird in der folgenden Tabelle veranschaulicht und ermöglicht den Vergleich zum Vorjahr:

Abbildung 3: Anzahl der Verdachtsmeldungen gemäß GwG nach Hinweisgebern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundeskriminalamt, Jahresbericht 2016 Financial Intelligence Unit Deutschland, 2017, S. 10

Die Statistik zeigt, dass die Verdachtsmeldungen der Verpflichteten gemäß § 2 Abs. 1 noch gering sind. Die nächste Abbildung stellt die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland in den Jahren von 1995 bis 2016 dar. Laut dieser Statistik wurden im Jahr 2016 an die 11.541 Fälle von Geldwäsche in Deutschland erfasst. Die Darstellung bildet Fälle von Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gemäß § 261 StGB ab.47

Abbildung 4: Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statista.com, Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland von 1991 bis 2017, 2018

Obwohl die Aufklärungsrate mit ca. 90 % hoch ist, vermutet das BKA, dass aufgrund von Virtualität und Anonymität von Online-Finanzdienstleistungen, den strengen Bankgeheimnissen in einigen Staaten und Geldtransfers in ausländische Steueroasen, viele Fälle erst gar nicht erkannt werden.48,49

3. Geldwäscheprävention

3.1 Rechtliche Bestimmungen für die Geldwäschebekämpfung

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Geldwäschebekämpfung. Das Kapitel gibt einen kurzen Einblick in die Zusammenarbeit der internationalen Organisationen und in die rechtlichen nationalen Regelungen in Deutschland.

3.1.1 Internationale Organisationen

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Finanzwirtschaft und grenzüberschreitenden Kriminalität, verliert der Bekämpfungsansatz der Geldwäsche nur auf der nationalen Ebene an Bedeutung. Da es sich hierbei um staatenübergreifende organisierte Kriminalität handelt, sind international abgestimmte Bekämpfungsstrategien zwingend erforderlich.50 Durch die Erkenntnis, dass nur ein gemeinsames Vorgehen aller Staaten der Welt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erfolgversprechend ist, wurde 1988 die Wiener Drogenkonvention durch die Vereinten Nationen (United Nations Organisation – UNO) verabschiedet. Die Wiener Drogenkonvention verpflichtet alle Staaten die Geldwäsche als Straftat in den nationalen Gesetzen aufzunehmen.51

Neben den Zusammenschlüssen wie der UNO oder EU, bildeten sich unter der Führung der stärksten Industrienationen weitere internationale Organisationen. Dazu zählen die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering), die UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime), der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision – BCBS), die Wolfsberg Gruppe und die Egmont Gruppe u. a. Diese Organisationen haben sich dem gemeinsamen Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) und der Geldwäsche verschrieben.52

Im nachfolgenden Abschnitt werden einige der oben genannten Organisationen kurz vorgestellt. 1960 ist die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD von Regierungsvertretern aus 21 Staaten in Paris, Frankreich, gegründet worden und verfolgt u. a. folgende Ziele:

- Förderung der optimalen Wirtschaftsentwicklung und des Wirtschaftswachstums,
- Ausweitung des Welthandels auf multilateraler Basis,
- Sicherung finanzieller Stabilität ihrer Mitgliedstaaten,
- Bekämpfung der Korruption und Geldwäsche.53

Die 1989 in Paris durch den G7 Gipfel gegründete FATF ist der OECD angegliedert und stellt ihr wichtigstes Gremium zur Geldwäschebekämpfung dar. Die FATF spricht seit 1990 Empfehlungen aus und prüft regelmäßig dessen Einhaltung. Bei Verstoßen nimmt sich die Organisation heraus, Sanktionen auszusprechen oder die Staaten mit groben Missständen bei der Geldwäschebekämpfung auf die Liste der Nicht-kooperierenden Staaten aufzunehmen. Die Empfehlungen der FATF „Internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und der Proliferation“ sind 2012 um die Ausführungen zur Proliferationsfinanzierung erweitert worden. Die Empfehlungen dieser Organisation beinhalten Aspekte zur Bekämpfung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der OK, den Kampf gegen die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, als auch Empfehlungen für die verstärkte internationale Zusammenarbeit, die Schaffung von zentralen Registern zur Ermittlung des wirtschaftlichen Berechtigten und dem länderübergreifenden Informationsaustausch.54,55

Im Jahre 1974 ist der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht von den Präsidenten und National- bzw. Zentralbanken, der damals G10 Staaten, in Basel, der Schweiz gegründet worden. Dieser spricht Empfehlungen an die Leiter der Zentralbanken und der Finanzaufsichten der Mitgliedstaaten aus und gibt Richtlinien für eine qualitativ einheitliche Bankenaufsicht und Prinzipien in der Finanzwirtschaft vor. Obwohl die Empfehlungen des Baseler Ausschuss keine Verbindlichkeit haben, werden diese von vielen Staaten in nationales Recht transferiert.56

Die Gründung der United Nations Office on Drugs and Crime (zu Deutsch: Vereinte Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung) erfolgte im Jahre 1997 in Wien, Österreich. Die UNODC beschäftigt sich mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Geldwäsche, Korruption, Drogen- und Menschenhandel.

[...]


1 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Geldwäscheprävention, 2018, S. 6

2 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Praxiswissen Geldwäsche, 2011, S. 51

3 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Geldwäscheprävention, 2018, S. V

4 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Geldwäscheprävention, 2018, S. 5

5 Vgl. Internetquelle: BaFin, Lang, H.M. Geldwäsche: Neue Richtlinie tritt in Kürze in Kraft, 2018

6 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. V

7 Peer-to-Peer-Netzwerke bzw. Peer-to-Peer-Marktplätze: Die gewünschte Funktionalität wird durch die Kooperation aller vorhandenen Teilnehmer (Peers) gemeinsam erbracht. Es gibt keine strenge Unterteilung in einen zentralen Dienstgeber (Server) und eine Vielzahl von Dienstleistungsnehmern (Clients). Quelle: Sixt, E. Bitcoins und andere dezentrale Transaktionssysteme, 2017, S. 13

8 Zitat: Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 1

9 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 1

10 Vgl. Forthauser, R. Geldwäscherei de lege lata et ferenda, 1992, S. 2

11 Vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz-GwG), 2017, S. 3

12 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 1

13 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 3

14 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Praxiswissen Geldwäsche, 2011, S. 5

15 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Praxiswissen Geldwäsche, 2011, S. 160

16 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 3

17 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 4

18 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Praxiswissen Geldwäsche, 2011, S. 160

19 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 4

20 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Praxiswissen Geldwäsche, 2011, S. 160

21 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 5

22 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Praxiswissen Geldwäsche, 2011, S. 160

23 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 4

24 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 36

25 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 30-31

26 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 43

27 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 37-40

28 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 15-20

29 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 25-30

30 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 42

31 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 6

32 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 34

33 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 41

34 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 33-35

35 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 12-15

36 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 9

37 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 21-24

38 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 32

39 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 44

40 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 45

41 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 46

42 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 47

43 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D. Praxiswissen Geldwäsche, 2011, S. 7

44 Vgl. Bundeskriminalamt, Jahresbericht 2016 Financial Intelligence Unit Deutschland, 2017, S. 9

45 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 52-60

46 Vgl. Bundeskriminalamt, Jahresbericht 2016 Financial Intelligence Unit Deutschland, 2017, S. 8

47 Vgl. Internetquelle: Statista.com, Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland von 1991 bis 2017, 2018

48 Vgl. Internetquelle: Fründt, S./ Nagel, L. Geldwäsche – wer es tut und wie es geht, Die Welt, 2016

49 Vgl. Internetquelle: Jahn, J. Dunkles Vermögen: Geldwäscher entkommen fast immer, FAZ, 2016

50 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 47

51 Vgl. Quedenfeld R. Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 2013, S. 25

52 Vgl. Quedenfeld R. Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 2013, S. 25

53 Vgl. Quedenfeld R. Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 2013, S. 26

54 Vgl. Quedenfeld R. Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 2013, S. 26, 27

55 Vgl. Diergarten, A./ Barreto da Rosa, S. Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 78 ff.

56 Vgl. Quedenfeld R. Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 2013, S. 28

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Details

Title
Bekämpfung der Geldwäsche. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung im Finanzdienstleistungssektor
College
University of Applied Sciences Koblenz  (Financial Risk Management)
Grade
1,0
Author
Year
2019
Pages
86
Catalog Number
V1182733
ISBN (eBook)
9783346614063
ISBN (eBook)
9783346614063
ISBN (eBook)
9783346614063
ISBN (Book)
9783346614070
Language
German
Keywords
AML, Geldwäsche, Geldwäschebekämpfung, Geldwäscheprävention, EU-Geldwäscherichtlinie, Bitcoin, KYC, Know-Your-Customer, Risikoanalyse, Verdachtsmeldung, BaFin, Banken, Anti-Money-Laundering, Transaktionsmonitoring
Quote paper
Justyna Anna Grecko (Author), 2019, Bekämpfung der Geldwäsche. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung im Finanzdienstleistungssektor, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1182733

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Title: Bekämpfung der Geldwäsche. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung im Finanzdienstleistungssektor



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