Im weiteren Verlauf sollen hauptsächlich folgende Themenschwerpunkte
sowie Fragenkomplexe behandelt werden: In erster Linie wird dargestellt, wieso das Dritte Reich von der Masse der Zeitgenossen, trotz katastrophaler
Kriegserfahrungen und Beraubung elementarer Grundrechte, nicht selten als
Sozialstaat empfunden wurde (vgl. Huster, Boeckh & Benz 2006: 84). Auf den
Punkt gebracht: Welche Maßnahmen wurden im Sinne der
nationalsozialistischen Sozialpolitik im Zeitraum von 1933 bis 1945 eigentlich
umgesetzt? Desweiteren werden die hierfür charakteristischen Merkmale
beschrieben und aufgezeigt, welche Ziele Hitler wirklich verfolgte als er vom
„Aufbau des sozialen Volksstaates“ sprach. Daran anschließend wird der Frage
hinsichtlich Finanzierung bzw. Ressourcen der nationalsozialistischen Sozialpolitik
nachgegangen, die verdeutlichen wird, wie eng die Verbindung zwischen Sozialund
Vernichtungspolitik des Dritten Reiches war. Zuletzt soll in einem kurzen
Vergleich gezeigt werden, inwiefern Parallelen zwischen Ideologie und
Terminologie der Sozialpolitik der NSDAP zur heutigen NPD existieren. Hierbei
werden das im Internet publizierte Parteiprogramm der NSDAP von 1920 und das
gegenwärtige Partei- sowie Aktionsprogramm der NPD konsultiert.
Bevor diese Arbeit zum besseren Verständnis zunächst einmal an den
verhängnisvollen Auswirkungen historischer Ereignisse in der Zeit von 1918 bis
1933 – die maßgeblich für den Erfolg des Hitler-Regimes verantwortlich sind –
anknüpft, wird das theoretische Verständnis von Sozialstaat und Sozialpolitik für
das heutige und zeitgenössische, nationalsozialistische Verständnis voneinander
abgegrenzt und definiert.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Fragestellung
2. Terminologische Definition und Distanzierung
3. Historische Ausgangssituation
4. Im Zeichen der Volksgemeinschaft
4.1 Die Deutsche Arbeitsfront
4.2 Kraft durch Freude
4.3 Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
4.4 Sonstige sozialpolitische Maßnahmen
5. Die Finanzierung der Sozialpolitik
6. Die Motive hinter der Sozialpolitik
7. Vergleich zwischen der NPD und NSDAP
8. Schlussfolgerung und Fazit.
1. Einleitung und Fragestellung
„ Im Krieg hat alles gut funktioniert, wir hatten genug, erst danach mussten wir hungern.“ (zitiert nach Alexander 2005: 1). Zu dieser oder ähnlicher Aussage kommen laut des deutschen NS-Forschers und Historikers Götz Aly etliche, gegenwärtig alte Frauen, die sich an ihre leibhaftigen Erfahrungen während der Zeit des Zweiten Weltkrieges zurückerinnern, obwohl viele von ihnen – vor allem im letzten Drittel des Krieges – erhebliche Opfer bringen mussten. Insofern verschweigt Aly keinesfalls, dass unzählige ihre Ehemänner sowie Söhne im Einsatz für Volk und Vaterland an den zahlreichen Fronten und Kriegsschauplätzen verloren, ihre städtischen Häuser zerbombt und ihr eigenes Leben bei Luftangriffen der Alliierten regelmäßig bedroht war. Gemessen an den zur Verfügung stehenden Geldmitteln und Versorgungsleistungen allerdings, mangelte es den in der Heimat zurückgebliebenen Frauen, zumindest in den ersten Kriegsjahren, nicht (vgl. Alexander 2005: 1). Kann man in dieser Situation tatsächlich von einem „ Sozialstaat“ im eigentlichen Sinne sprechen? Welche Motive veranlasste die nationalsozialistische Führung zu ihren sozialpolitischen Zugeständnissen? Kannten sie ihr eigenes Volk und deren Bedürfnisse schlichtweg besser als es die Reichsleitung im vorangegangenen Weltkrieg tat? Letztere war in dieser Zeit unfähig die große Not vieler Bürger zu erkennen (ebd.), weswegen die Vermutung nahe liegt, dass die Nazis von den früheren, zum großen Teil auch eigenen Erfahrungen profitierten und insgeheim ihre Konsequenzen daraus zogen. Schließlich war ihrer Überzeugung nach die militärische Niederlage des deutschen Vaterlandes bekanntlich nur dem symbolischen „ Dolchstoß von hinten“ – dem Zerbrechen der „ inneren Front“ – zu verdanken. Mit anderen Worten: Angeblich basierte der Zusammenbruch des Kaiserreichs auf den mit der Zeit entstandenen Mangel an zivil-politischer Geschlossenheit und Loyalität zur Führung der Obersten Heeresleitung (vgl. Aly 2005: 31). Gab es infolgedessen ähnliche Befürchtungen für eine mögliche Entwicklung des in Planung befindlichen Zweiten Weltkriegs?
Im weiteren Verlauf sollen hauptsächlich folgende Themenschwerpunkt e sowie Fragenkomplexe behandelt werden: In erster Linie wird dargestellt, wieso das Dritte Reich von der Masse der Zeitgenossen, trotz katastrophaler Kriegserfahrungen und Beraubung elementarer Grundrechte, nicht selten als Sozialstaat empfunden wurde (vgl. Huster, Boeckh & Benz 2006: 84). Auf den Punkt gebracht: Welche Maßnahmen wurden im Sinne der nationalsozialistischen Sozialpolitik im Zeitraum von 1933 bis 1945 eigentlich umgesetzt? Desweiteren werden die hierfür charakt eristischen Merkmale beschrieben und aufgezeigt, welche Ziele Hitler wirklich verfolgte als er vom
„ Aufbau des sozialen Volksstaates“ sprach. Daran anschließend wird der Frage hinsichtlich Finanzierung bzw. Ressourcen der nationalsozialistischen Sozialpolitik nachgegangen, die verdeutlichen wird, wie eng die Verbindung zwischen Sozial- und Vernichtungspolitik des Dritten Reiches war. Zuletzt soll in einem kurzen Vergleich gezeigt werden, inwiefern Parallelen zwischen Ideologie und Terminologie der Sozialpolitik der NSDAP zur heutigen NPD existieren. Hierbei werden das im Internet publizierte Parteiprogramm der NSDAP von 1920 und das gegenwärtige Partei- sowie Aktionsprogramm der NPD konsultiert.
Bevor diese Arbeit zum besseren Verständnis zunächst einmal an den verhängnisvollen Auswirkungen historischer Ereignisse in der Zeit von 1918 bis 1933 – die maßgeblich für den Erfolg des Hitler-Regimes verantwortlich sind – anknüpft, wird das theoretische Verständnis von Sozialstaat und Sozialpolit ik für das heutige und zeitgenössische, nationalsozialistische Verständnis voneinander abgegrenzt und definiert.
2. Terminologische Definition und Distanzierung
„ Sozialstaat bezeichnet einen demokratischen Staat, der verfassungsgemäß nicht nur die Grundrechte und persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten garantiert (Rechtsstaat), sondern auch rechtliche, finanzielle und materielle Maßnahmen ergreift, um soziale Gegensätze und Spannungen auszugleichen.“ (Schubert & Klein 2006: 282)
Diese Definition entzieht jeder potenziellen Behauptung, dass Dritte Reich sei ein Sozialstaat gewesen, jegliche Grundlage. Spätestens mit der Verabschiedung des sogenannten „ Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März
1933 war der Weg zum totalitären Führerstaat geebnet. Jenes
„ Ermächtigungsgesetz“ legitimierte sodann zur restlosen Beseitigung des Pluralismus und der Demokratie in Deutschland. Die Verfassung der Weimarer Republik existierte nur noch formell und wurde faktisch in beträchtlichen Teilen annulliert , vormals undenkbare Gesetze waren nun realisierbar. Menschenrechte wurden aberkannt, wodurch „ die Grundrechte und persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten“ (ebd.) nicht mehr gewährleistet wurden (vgl. Lampert & Althammer 2007: 99). Nunmehr galt: „ Recht ist was arische Männer für Recht befinden“ (Rexin 2007: Kapitel 9). Mit der Tatsache, dass der Wille des Führers höchstes Gebot war (sog. „ Führerprinzip“ ) und diesem alles untergeordnet werden musste, wurde „ die demokratische Substanz von Sozialstaatlichkeit nachhalt ig beschädigt“ (Huster, Boeckh & Benz 2006: 87). Zusammengefasst sind dies die Gründe, die maßgeblich den Ausschlag geben, wieso das Dritte Reich kein Sozialstaat war, sondern „ diesem vielmehr die Grundlagen entzog“ (ebd.).
Auch wenn der Begriff von Sozialstaatlichkeit, wie soeben gezeigt wurde, per Definition nicht für das Dritte Reich galt, so lässt sich gleichwohl einwenden, dass das NS-Regime nichtsdestotrotz eine Sozialpolit ik praktizierte.
„ Sozialpolitik bezeichnet politische und verbandliche Aktivitäten sowie gesetzgeberische Maßnahmen, die sich auf die Absicherung existenzieller Risiken, die Verbesserung der Lebenssituation sozial Schwacher (…) und die Regelung der spannungsreichen Interessenunterschiede zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer beziehen.“ (Schubert & Klein 2006: 280)
Im Gegenteil zum heutigen sozialpolitischen Verständnis, wurde die Sozialpolitik im Dritten Reich jedoch zweckentfremdet. Sie diente nicht primär den sozial Schwachen, sondern wurde ausschließlich auf den „ Volksgenossen“ beschränkt und letztendlich als Erziehungs-und Überwachungsinstrument missbraucht (vgl. Lampert & Althammer 2007: 105). Das Erreichen von sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit innerhalb der „ Volksgemeinschaft“ waren für die NS-Führung unentbehrliche Faktoren, die zum Gelingen ihrer weitreichenden politischen Pläne berücksichtigt werden mussten. Die „ Regelung der spannungsreichen Interessenunterschiede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ (Schubert & Klein 2006: 280) erfuhr eine besondere Bedeutung und Reform, wie das Kapitel über die „ Deutsche Arbeitsfront“ verdeutlicht.
3. Historische Ausgangssituation
Um die politischen Grundlagen der Sozialpolit ik des Dritten Reichs besser nachzuvollziehen, bedarf es zunächst der näheren Betrachtung einiger wesentlicher, historischer Fakten.
Der Schock über den sieglosen Ausgang des Weltkrieges von 1918 saß den meisten Deutschen noch tief im Nacken. Er bedeutete das endgültige Ende einer dreißigjährigen Aufschwungphase in Deutschland. Aufgrund der massiven Geldentwertung konnten die rapide steigenden Lebensmittelpreise von der einfachen Bevölkerung nicht mehr bezahlt werden, da sie über keinerlei materielle Reserven verfügten. Die Folge war eine schreckliche Hungersnot, die schon während des Krieges erste Opfer forderte (vgl. Aly 2005: 30). Die das Kaiserreich ablösende Weimarer Republik war zudem während der gesamten Zeit ihres Bestehens durch die Kriegsfolgelasten und Reparationszahlungen schwer beeinträchtigt, weil diese der Stabilisierung der deutschen Währung unumgänglich entgegenwirkte und folglich den wirtschaftlichen Wiederaufschwung verlangsamte (vgl. Stieglitz, Patt & Rücker 1997: 33). Als dann 1923 mit der Rentenmark eine wertbeständige Währung eingeführt wurde, war das Inflationselend schließlich beendet. Was folgte war eine sechsjährige Phase der wirtschaftlichen Konsolidierung, bis die Republik mit dem New Yorker Börsenkrach vom 25. Oktober 1929 der nächste Schicksalsschlag ereilte, welcher letztendlich in der „ Weltwirtschaftskrise“ gipfelte (ebd.: 34).
Die sozialen Folgeerscheinungen dieses erneuten Tiefpunkts, darunter vor allem aber die hohe Arbeitslosigkeit1, wurden zum drängendsten Problem in
Deutschland und begünstigten neben dem grundsätzlichen Sprießen radikaler Massenbewegungen insbesondere den Aufschwung der NSDAP (ebd.: 34f.). Vorwiegend letzere gab dem Volk Hoffnung, versprach ihr einen absehbaren Aufschwung und warb obendrein damit, sich an ihrem politischen Können, das mittelfristig entweder Erfolg oder Scheitern bedeuten musste, messen zu lassen. So äußerte sich Hitler wie folgt: „ Nun deutsches Volk, gib uns die Zeit von vier Jahren, und dann urteile und richte über uns!“ (zitiert nach Benz 2000: 95). Die Nazis bekamen ihre Chance - und nutzten sie zu ihren Gunsten. Ironischerweise griff man bei Überwindung der Weltwirtschaftskrise auf viele Ideen, Konzepte und Instrumente zurück, die ihren Ursprung in der Zeit der Weimarer Republik hatten. Insofern ernteten die Nazis beispielsweise mit dem Bau der Reichsautobahn oder dem Wohnungsbau die Früchte ihrer politischen Feinde. Im Laufe der folgenden Jahre gelang es dem Regime die Zahl der Arbeitslosen drastisch zu reduzieren bis schließlich im Oktober 1938 mit nur rund 200.000 Arbeitslosen die Vollbeschäftigung praktisch erreicht worden war (vgl. Lampert & Althammer 2007: 100). Allerdings profitierten die neuen Machthaber von der Tatsache, dass der Höhepunkt der Wirtschaftskrise längst überschritten war. Demnach war der Zeitpunkt ihrer Machtergreifung besonders günstig für ihr politisches Programm (vgl. Zolling 2005: 171).
Diese Arbeitslosenstatistik ist allerdings mit Vorsicht zu genießen und bedarf darum einer präziseren Darstellung: Gerade bei dem Ausüben von körperlichen, mühsam-monotonen Arbeiten (wie beispielsweise bei dem Autobahnbau), verzichtete man, sofern möglich, bewusst auf den Einsatz von arbeitserleichternden Maschinen, um auf diese Weise mehr Leute gleichzeitig beschäftigen zu können. Desweiteren zogen sich bis 1937 eine stattliche Anzahl arischer Frauen aus dem Berufsleben zurück, weil diesen der Anspruch auf ein zinsloses und somit höchst rentables „ Ehestandsdarlehen“ lediglich dann zugestanden wurde, wenn sie auf ihre (gegenwärtige und/ oder zukünftige) Tätigkeit als Arbeitnehmerin verzichteten (vgl. Benz 2000: 96). Alle Nichtarier und allgemein sämtliche Menschen, die fortan kein Bestandteil der nationalsozialistischen „ Volksgemeinschaft“ (siehe Folgekapitel) waren, erhielten Kündigungen oder Berufsverbot und fanden darüber hinaus in der
Arbeitslosenstatistik keine Erwähnung mehr. Die jeweils frei werdenden Arbeitsplätze konnten sogleich von „ Volksgenossen“ besetzt werden (vgl. Huster, Boeckh & Benz 2006: 85). Generell war die politische Führung zudem in der Lage das gesamte Arbeitskräftepotenzial besser zu steuern und die Arbeitsmarktsituation hinlänglich zu planen, weil spätestens seit 1933/ 34 mit Zerschlagung der Gewerkschaften keine Rücksicht mehr auf etwaige Arbeitnehmerforderungen genommen werden mussten (vgl. Benz 2000: 97). Nicht zuletzt hatte auch die 1935 wieder eingeführte allgemeine Wehrpflicht mit ihrem vorgeschobenen, sechsmonatigen „ Reichsarbeitsdienst“ ihren senkenden Einfluss auf die Arbeitslosenquote. Kombiniert mit einer Politik, die durch zusätzliches Ankurbeln der Wirtschaft eine massive Verschuldung des öffentlichen Haushalts in Kauf nahm, ist es nicht von der Hand zu weisen, dass all die genannten Maßnahmen nachträglich der statistischen Entlastung, aber auch der Beschönigung der damaligen Arbeitsmarkt situation dienten (vgl. Benz 2000: 96f.).
Die Behauptung, Hitler habe die Arbeitslosigkeit beseitigt, ist daher aus zwei Gründen äußerst kritisch zu bewerten. Zum einen hinsichtlich der gerade beschriebenen Vorgehensweisen und zum anderen durch die Tatsache, dass die deutsche Wirtschaftslage insbesondere von Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen profitierte (vgl. Stieglitz, Patt & Rücker: 1997: 35f.). Was aber zählte, war das Ergebnis. Entscheidend war somit nur die endgültige Überwindung der Weltwirtschaftskrise von 1929, um die Zustimmung der breiten Masse für die nationalsozialistische Politik zu festigen. Der folgenschwere Weg, der dabei beschritten wurde, um dieses Ziel zu erreichen, spielte für viele „ Volksgenossen“ eine untergeordnete Rolle, wurde nicht durchschaut oder schlichtweg verdrängt.
[...]
1 Im Oktober 1929, dem Ausgangsmonat der Weltwirtschaftskrise, gab es in Deutschland 1.760.000 Arbeitslose, im Februar 1930 bereits über 3,5 Millionen und der Höchststand wurde Anfang 1932 mit 6.128.000 Arbeitslosen bei den Arbeitsämtern registriert. Bei diesen Zahlen muss außerdem bedacht werden, dass damals die Quote der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung deutlich geringer war als heute (vgl. Stieglitz, Patt & Rücker 1997: 34).
- Arbeit zitieren
- Alexander Schneider (Autor:in), 2008, Verbrechen zum Wohle des Volkes - Wie sozial war das Dritte Reich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118244
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