Der Fokus dieser Arbeit liegt auf die Untersuchung der Regelung des § 12 II UrhDaG, und ob, beziehungsweise inwieweit, sie grundrechts- und europarechtskonform ist. Dabei wird die Entwicklung vom alten zum neuen Recht aufgezeigt und die Norm analysiert. Am 06.06.2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für "Digital Single Market") in Kraft. Die Mitgliedsstaaten sind damit zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht aufgefordert und ihnen wurde ein umfangreicher Rechtsetzungsauftrag erteilt, das Urheberrecht zu modernisieren, womit etliche Rechtsänderungen verbunden sind.
Primäres Ziel der Reformation des Urheberrechts ist somit die Umsetzung der DSM-RL, welche vor allem erreichen soll, dass ein hohes Maß an Schutz für die Rechteinhaber gewährleistet ist, die Rechteklärung erleichtert wird und ein Regelungsrahmen geboten werden kann, in dem Werke und sonstige Schutzgegenstände verwertet werden können.
Inhaltsverzeichnis
A. Überblick
B. Entwicklungen der Richtlinien-Umsetzung
I. Vorherige Haftung
II. Verschiebung der Verantwortlichkeit
III. Schranke
C. Das UrhDaG als neues Stammgesetz
I. Anwendungsbereich
1. Persönlicher Anwendungsbereich
a) Hauptzweck
b) Gewinnerzielungsabsicht
c) Große Menge urheberrechtlich relevanter Inhalte
2. Sachlicher Anwendungsbereich
a) Öffentliche Wiedergabe im UrhG
b) Öffentliche Wiedergabe im UrhDaG
c) Konkurrenz
II. Die Regelung des § 12 II S. 1 UrhDaG
1. Diensteanbieter
2. Mutmaßlich erlaubte Nutzungen
3. Die urheberrechtliche Verantwortlichkeit
III. Die Regelung des § 12 II S. 2 UrhDaG-E
1. Pflichten nach § 14 UrhDaG
2. Schuldhaft
3. Beweislast
D. Einschätzungen
I. Bundesrat
II. Nichtverantwortlichkeit
III. Aus der Sicht der Diensteanbieter
E. Vereinbarkeit
I. In Bezug auf das Verfassungsrecht
(Grundrechtskonformität)
II. In Bezug auf Europarecht
1. Art. 16 GrCh
2. Art. 11 GrCh
3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
a) Legitimer Zweck
b) Erforderlichkeit
c) Angemessenheit
F. Zukunftstauglichkeit der Regelung
I. Beschwerdeverfahren
II. Haftung und Verantwortlichkeit
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