Der Fokus dieser Arbeit liegt auf die Untersuchung der Regelung des § 12 II UrhDaG, und ob, beziehungsweise inwieweit, sie grundrechts- und europarechtskonform ist. Dabei wird die Entwicklung vom alten zum neuen Recht aufgezeigt und die Norm analysiert. Am 06.06.2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für "Digital Single Market") in Kraft. Die Mitgliedsstaaten sind damit zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht aufgefordert und ihnen wurde ein umfangreicher Rechtsetzungsauftrag erteilt, das Urheberrecht zu modernisieren, womit etliche Rechtsänderungen verbunden sind.
Primäres Ziel der Reformation des Urheberrechts ist somit die Umsetzung der DSM-RL, welche vor allem erreichen soll, dass ein hohes Maß an Schutz für die Rechteinhaber gewährleistet ist, die Rechteklärung erleichtert wird und ein Regelungsrahmen geboten werden kann, in dem Werke und sonstige Schutzgegenstände verwertet werden können.
Inhaltsverzeichnis
- A. Überblick
- B. Entwicklungen der Richtlinien-Umsetzung
- I. Vorherige Haftung
- II. Verschiebung der Verantwortlichkeit
- III. Schranke
- C. Das UrhDaG als neues Stammgesetz
- I. Anwendungsbereich
- 1. Persönlicher Anwendungsbereich
- a) Hauptzweck
- b) Gewinnerzielungsabsicht
- c) Große Menge urheberrechtlich relevanter Inhalte
- 2. Sachlicher Anwendungsbereich
- a) Öffentliche Wiedergabe im UrhG
- b) Öffentliche Wiedergabe im UrhDaG
- c) Konkurrenz
- 1. Diensteanbieter
- 2. Mutmaßlich erlaubte Nutzungen
- II. Die Regelung des § 12 II S. 1 UrhDaG
- III. Die Regelung des § 12 II S. 2 UrhDaG-E
- 1. Pflichten nach § 14 UrhDaG
- 2. Schuldhaft
- 3. Beweislast
- D. Einschätzungen
- I. Bundesrat
- II. Nichtverantwortlichkeit
- III. Aus der Sicht der Diensteanbieter
- E. Vereinbarkeit
- I. In Bezug auf das Verfassungsrecht (Grundrechtskonformität)
- II. In Bezug auf Europarecht
- 1. Art. 16 GrCh
- 2. Art. 11 GrCh
- 3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- a) Legitimer Zweck
- b) Erforderlichkeit
- c) Angemessenheit
- F. Zukunftstauglichkeit der Regelung
- I. Beschwerdeverfahren
- II. Haftung und Verantwortlichkeit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert den Entwurf für ein Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E) und untersucht die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters im Kontext von erlaubter und mutmaßlich erlaubter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
- Haftung von Diensteanbietern für Urheberrechtsverletzungen
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL) im deutschen Recht
- Anwendungsbereich des UrhDaG und seine Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht
- Bewertung der zukünftigen Herausforderungen im Kontext der digitalen Welt
- Regulierung von Online-Plattformen und deren Rolle im Urheberrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die die Entwicklungen und Implikationen des UrhDaG-E im Detail beleuchten.
- A. Überblick: Dieser Abschnitt bietet eine einleitende Zusammenfassung des Themas und der zentralen Fragestellungen der Arbeit.
- B. Entwicklungen der Richtlinien-Umsetzung: Hier werden die verschiedenen Phasen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL) in deutsches Recht dargestellt und die damit verbundenen Änderungen im Bereich der Haftung von Diensteanbietern beleuchtet.
- C. Das UrhDaG als neues Stammgesetz: In diesem Abschnitt wird der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes, insbesondere der persönliche und sachliche Anwendungsbereich, sowie die Regelung des § 12 II UrhDaG-E im Detail analysiert.
- D. Einschätzungen: Dieser Abschnitt präsentiert verschiedene Perspektiven auf den UrhDaG-E, sowohl aus Sicht des Bundesrates als auch aus der Sicht von Diensteanbietern.
- E. Vereinbarkeit: Die Vereinbarkeit des UrhDaG-E mit dem Verfassungs- und Europarecht wird hier geprüft und verschiedene Aspekte, wie z. B. die Grundrechtskonformität und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, werden beleuchtet.
- F. Zukunftstauglichkeit der Regelung: Der letzte Abschnitt befasst sich mit der Frage, wie die Regelung des UrhDaG-E zukünftigen Herausforderungen im digitalen Bereich begegnen kann.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Urheberrecht, Diensteanbieter, Haftung, Online-Plattformen, Urheberrechtsverletzung, Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL), UrhDaG-E, Verfassungsrecht, Europarecht, Digitalisierung und zukünftige Herausforderungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG)?
Das Ziel ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-RL) in deutsches Recht, um den Schutz von Rechteinhabern auf Online-Plattformen zu stärken und die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern zu klären.
Für welche Diensteanbieter gilt das UrhDaG?
Es gilt für Anbieter, deren Hauptzweck darin besteht, große Mengen an von Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich relevanten Inhalten zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen, sofern sie eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Was bedeutet „mutmaßlich erlaubte Nutzung“ im Rahmen des Gesetzes?
Dies bezieht sich auf Nutzungen, die vermutlich durch Schrankenregelungen (wie Zitate oder Parodien) gedeckt sind und daher nicht sofort blockiert werden dürfen.
Wie ändert sich die Haftung für Plattformbetreiber?
Plattformen sind nun grundsätzlich für die öffentliche Wiedergabe von Inhalten verantwortlich und müssen sich um Lizenzen bemühen oder nachweisen, dass sie alles Zumutbare getan haben, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Ist das UrhDaG mit dem Europarecht vereinbar?
Die Arbeit untersucht kritisch die Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die unternehmerische Freiheit der Plattformbetreiber.
- Quote paper
- Sarah Selke (Author), 2021, Der Entwurf für ein Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1182117