Berufsausbildung oder Studium ist geschafft. Sie möchten nun Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Sie möchten nicht von Versicherungs- und Finanzberatern abhängig sein und sich selbst ein gutes Basiswissen aneignen. Die Zielsetzung dieses Buches lautet daher Absicherung von Lebensrisiken, Altersvorsorge und Vermögensaufbau.
Vergleichen wir unser Vorgehen mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis. Bevor wir uns in das Auto setzen und mit Fahrstunden beginnen, müssen die Rahmenbedingungen erfüllt sein, d.h. die Verkehrsregeln müssen beherrscht und die Fähigkeit, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden durch praktisches Fahren mit dem Fahrlehrer erlernt werden. In unserem Fall bedeutet dies, bevor in den Vermögensaufbau investiert wird, muss die Absicherung im Alter und die Absicherung von Lebensrisiken gesichert sein und dann sollten Kenntnisse über die einzelnen Anlageprodukte, also über die wichtigsten Wertpapierarten, bekannt sein.
1.2 Notwendigkeit der Altersvorsorge
1.2Der Einfluss von Zins und Zinseszins
III. Basisrisiken bei der Vermögensanlage
3.4. Konjunkturkreislauf und Branchenrotation
3.5. Konjunkturentwicklung: Auswirkungen auf den Aktien- und Anleihenmarkt
3.6. Inflationsrisiko (Kaufkraftrisiko/ Wertbeständigkeit im Sinne von Inflationsschutz)
3.7. Welche Auswirkungen hat der Verbraucherpreisindex auf die Finanzmärkte?
3.8. Geldpolitik, Aktien- und Rentenmarkt – Zusammenspiel von Konjunktur-, Zins- und Aktienzyklus -
3.9. Wirtschaftsindikatoren und deren kurzfristige Auswirkungen
3.10. Risiken und betriebswirtschaftliche Kennzahlen
4.1.1. Gesetzliche Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung
4.1.2. Freiwillige Basisversorgung: Rürup - Rente
4.2. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
4.2.1. Betriebliche Altersversorge
3. Schicht: Sonstige private Vorsorge
4.3.1. Sonstige Leibrentenversicherung
4.3.2. Berufsunfähigkeitsschutz
4.3.3. Sparförderung für Arbeitnehmer (vL)
V. Vermögensaufbau - Anlageprodukte -
5.1. Rentenpapiere (festverzinsliche Wertpapiere)
5.1.3. High- Yield- Bonds / Junk- Bonds
5.2. Rating / Beurteilung der Bonität eines Emittenten und seines Schuldtitels
5.3. Warum notieren Anleihen in Prozent?
5.4. Auswahl der festverzinslichen Wertpapiere
5.4.2. Zero-Bonds (Nullkupon-Anleihe)
5.4.5. Nachrang- Anleihen (Banken) und Hybrid- Anleihen (Industriekonzerne)
5.4.8. Bondx der Börse Stuttgart
5.2 Aktien
5.5.1. Börsenkalender
5.5.2. Privat handelt wie moderne Unternehmer
5.5.3. Wie man Börsendaten liest - Auswahl aus dem DAX (ab 20. Sept. 2021: DAX 40) -
5.6. Fundamentalanalyse
5.6.1. Bewertungskennzahlen
5.6.2. Wie kann ich bei der Auswahl von Aktien vorgehen?
5.6.3. Blick auf Kennzahlen: Was ist zurzeit günstiger bewertet, Aktien oder Anleihen?
5.7. Technische Analyse - Chartanalyse -
5.7.1. Linienchart
5.7.2. Balkenchart (Bar – Chart)
5.7.3. Kerzenchart (Candlestick – Chart)
5.7.4. Gleitender Durchschnitt (200 Tage – Linie)
5.7.5. MACD
5.7.6. Volatilität
5.7.7. Relative – Stärke Indikator (RSI)
5.7.8. Kursziele definieren
1. Fundamentale Analyse
2. Kursziel technische Analyse
5.7.9. Verluste bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen
5.7.10. Anlageverhalten schulen
5.7.11. Haben Aktien einen fairen Wert?
5.7.12. Preisfindung
5.8. Kauf von Aktien
5.9. Orderzusätze
5.9.1. Arten der Kauforder
5.9.2. Arten der Verkaufsorder
5.10. Neuemissionen zeichnen?
5.11. Seien Sie ein intelligenter Eigentümer!
5.12. Verlustbegrenzung
5.13. Was ist beim Kauf von ausländischen Aktien zu beachten?
5.14. Grundsätze beim Aktienkauf
5.15. Investmentfonds / Indexfonds -ETF´s –
5.15.1. Anlagestrategie und Anlegeschwerpunkt
5.15.2. Besonderheiten bei Indexfonds:
5.15.3. Aktien - Fonds
5.15.4. Internationale Fonds / Länder- und Regionen - Fonds
5.15.5. Riester-Fondssparpläne
5.15.6. Branchen- und Themenfonds
5.15.7. Rentenfonds
5.15.8. Immobilienfonds
5.15.9. Immobilienaktien / Spezialform: REITS
5.15.10. Dachfonds
5.15.11. Mischfonds
5.15.13 Fonds - Rating
5.15.14.Performancevergleich bei Investmentfonds
5.15.15. Steuerliche Besonderheiten bei Investmentfonds
Dies ist etwas kompliziert. Es dient –wie auf Seite 146 und Seite 212 ausgeführt- eine pauschale Wertsteigerung als Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer (sog. Vorabpauschale). Die Vorabpauschale ergibt sich, indem man den Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn mit der risikofreien Mindestverzinsung, dem sogenannten Basiszinssatz, multipliziert. Davon geht eine Kostenpauschale in Höhe von 30 Prozent ab. Sollte die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds in einem Jahr geringer sein als die Pauschale, gilt diese Wertsteigerung als Bemessungsgrundlage.
5.16. Zertifikate
5.16.1. Was sind Zertifikate?
5.16.2. Wie können Zertifikate gekauft und veräußert werden?
5.16.3. Chancen für jedes Marktszenario
5.16.4. Vermögensaufbau mit Zertifikaten.
5.16.5. Portfoliostruktur mit Zertifikaten und mit kleinem Startkapital
5.16.6. Garantie - Zertifikate
5.16.7. Index - Zertifikate / Partizipations - Zertifikate
5.16.8. Strategiepapiere (selektive Investments)
5.16.8.1. Discount-Zertifikate
5.16.8.2. Bonus - Zertifikate
VI. Planung und Entwicklung einer eigenen Strategie
1.1. Selbstüberschätzung
1.2. Risikoanalyse
1.3. Anlageobjekte
1.4. Money- Management
VII. Aufbau eines Portfolios
7.0 Grundsätzliches
7.1. Eigenes Risikoprofil
7.2. Diversifikation und Risikomaße
7.3.Volatilität (Schwankungsbreite bei Aktien)
7.4.Beta und Beta-Faktor
7.5.Korrelation
7.6. Struktur des Portfolios
7.7. Anlageklassen
7.8.Grundsätzliche Gedanken zur Depotstruktur
7.9.Wie sollte mein Portfolio in der jeweiligen Lebensphase aussehen?
7.10. Auch daran ist zu denken: Vermögensübertragung / Testament/ Kontovollmacht
VIII. Besteuerung: Inwieweit muss das Finanzamt an Ihren Erträgen beteiligt werden?
8.1. Einkommensteuer
8.2. Abgeltungssteuer
8.3. Veräußerungsgeschäfte
8.4. Besonderheiten:
8.5. Werbungskosten:
8.6. Negative Kapitalerträge (Verlustverrechnungstopf)
8.7. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV- Bescheinigung)
8.8. Option zur Einkommensteuerveranlagung
8.9. Ausländische Kapitalerträge
8.10. Kontenabrufverfahren
8.11. Zusammenfassung
8.12. Anlageform / Besteuerungsregel / Einkommensteuererklärung
IX. Zusammenfassung
9.1. Mein Finanzkonzept
9.2. Wie viele Wertpapiere sollten sich in einem Wertpapierdepot befinden?
9.3. Wie lange sollte ich meine Wertpapiere halten?
9.4. Anlage- Stil
9.5. Investmentkreislauf
9.6. Was ist zu tun, wenn die Beratung durch die Bank fehlerhaft war?
9.7. Start in die Vermögensanlage
9.8. Noch ein letztes Wort:
X. Stichwortverzeichnis
XI. Literaturverzeichnis und weiterführende Medien
I. Zielsetzung
Ein "Vermögen" aufbauen kann jeder. Und das muss auch jeder. Denn wir werden immer älter, die gesetzliche Rente wird in einigen Jahrzehnten kaum mehr als auf Sozialhilfeniveau sein.
Berufsausbildung oder Studium ist geschafft. Sie möchten nun Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Sie möchten nicht von Versicherungs- und Finanzberatern abhängig sein und sich selbst ein gutes Basiswissen aneignen.
Die Zielsetzung lautet daher:☺
· Absicherung von Lebensrisiken,
· Altersvorsorge und
· Vermögensaufbau.
Vergleichen wir unser Vorgehen mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis. Bevor wir uns in das Auto setzen und mit Fahrstunden beginnen, müssen die Rahmenbedingungen erfüllt sein, d.h. die Verkehrsregeln müssen beherrscht und die Fähigkeit, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden durch praktisches Fahren mit dem Fahrlehrer erlernt werden. In unserem Fall bedeutet dies, bevor in den Vermögensaufbau investiert wird, muss die Absicherung im Alter und die Absicherung von Lebensrisiken gesichert sein und dann sollten Kenntnisse über die einzelnen Anlageprodukte, also über die wichtigsten Wertpapierarten, bekannt sein.
Danach kann der Vermögensaufbau beginnen. Hier liegt auch unser Schwerpunkt. Ein Anleger sollte nur in die Produkte investieren, die er kennt und deren Funktionsweise ihm bekannt ist. Deshalb werden wir uns ausführlich mit den einzelnen Anlageprodukten beschäftigen. Erst dann wollen wir uns mit der Planung und Entwicklung einer eigenen Strategie beschäftigen und Musterdepots für die einzelnen Lebensphasen nach dem eigenen Chance– Risiko- Profil anlegen.
Bei Geldanlagen steht allerdings über allen Anlageentscheidungen die Selbstdisziplin des Investors. Bevor der Schritt Vermögensanlage getan wird, muss ein gewisses Maß an Selbstdisziplin vorliegen, weil ansonsten die ersten Fahrstunden recht teuer werden.
Wenn Sie gelernt haben, den besten Chancen, die gerade an der Börse empfohlen bzw. die von Analysten und von Freunden gehandelt werden, zu widerstehen, dann sind Sie reif dazu, mit dem eigenen Wagen auf die Piste zu gehen, also eigenes, verdientes Kapital einzusetzen. Wer dies nicht beherzigt, für den wird letztendlich der alte Witz gelten:
Wie macht man aus einem großen Vermögen ein kleines? Antwort: In dem man an der Börse spekuliert.
Ein Verkehrsübungsplatz ist sinnvoll, d. h. es sollte zunächst mit Musterdepots geübt werden. Jede Online-Bank ermöglicht heute dieses Vorgehen. Die Werkzeuge (Tools) dazu werden von den Online-Banken kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit diesen Musterdepots kann verfolgt werden, wie sich die eigenen Ideen entwickelt haben - und dies zum Nulltarif.
„Vorsorgen und Vermögen aufbauen“ heißt auch immer, ein bisschen Verzicht üben und einen Blick in die Zukunft richten. Wer diesen Weitblick hat bzw. entwickelt, dem wird der Vermögensaufbau auch recht viel Spaß machen, da er erkennen wird, wie Wirtschaft funktioniert. Der Aufbau geschieht ganz leicht: durch planvolles Handeln. Sie haben es nun selbst in der Hand, wirtschaftlich selbstständig zu werden und Ihr Vermögen eigenständig aufzubauen.
Beginnen wird also mit dem Vorbereitungsprogramm. Sie stehen an einem neuen Lebensabschnitt oder mitten im Berufsleben und haben sich bisher noch nicht um Ihre Versorgung und Ihren Vermögensaufbau gekümmert.
Um in der Finanzwelt den Überblick zu erhalten, wollen wir uns zunächst um die grundsätzlichen Regeln kümmern.
Wer nur eine grobe Vorstellung von seinen laufenden monatlichen Ausgaben hat, sollte vielleicht zunächst sich darüber im Klaren werden. Behilflich sind hier die Broschüren (z. B. „Mein Haushaltsbuch“) der Finanzgruppe des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder deren Internetseiten (www.geld-und-haushalt.de).
1.1. Lebensphasenzyklus
Risikobereitschaft
Je nach Lebensphasenzyklus unterliegt der Mensch einer unterschiedlichen Risikobereitschaft. Außerdem ist die Risikobereitschaft vom Typ des Investors abhängig. Und dies ist auch gut so. Von der Risikobereitschaft wird später abhängen, in welche Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Zertifikate, etc.) Sie investieren sollten. Davon dürfen Sie sich auch nicht abbringen lassen. Jeder Anleger sollte sich in der Risikoklasse bewegen, in der er sich gut aufgehoben und wohl fühlt. Doch dazu später.
Gehen wir von folgenden Lebensphasen aus:
Beginn der Existenzsicherung / Persönliche Grundsicherung
Die persönliche Grundsicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Versicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) findet in der 1. und 2. Phase statt, die Absicherung von Lebensrisiken und der Vermögensaufbau meist in der Phase 2 und 3. In der Phase 4 wird verstärkt auf das aufgebaute Vermögen zurückgegriffen. Dies wird auch durch statistische Angaben gestützt:
Aus der nachstehenden Tabelle können Sie die ungefähren monatlichen Sparleistungen eines Haushalts – nach Altersgruppen – erkennen:
Unschwer zu erkennen ist, dass in der Altersgruppe "unter 25" die geringste Sparleistung erbracht wird, wohingegen die Sparleistung der Gruppe der "36 – 65jährigen" am höchsten ist.
Die Sparquote, also das Einkommen in Relation zu den Ersparnissen, beträgt in Deutschland ca. 10% des verfügbaren Einkommens.
Schauen wir uns zunächst die persönliche Grundsicherung, also die Lebensphase 1, einmal genauer an.
1.2 Notwendigkeit der Altersvorsorge
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat für statistische Zwecke den „Eck-Rentner“ mit der „Eckrente“ erfunden. Er beschreibt einen geschlechtsneutralen Arbeitnehmer von 65 Jahren und einer Arbeitszeit und Einzahlungsdauer in die Rentenkasse von 45 Jahren. Im Jahre 2020 erhielt er eine Rente von1.539 € (alte) bzw. 1.506 € (neue Bundesländer).
Wie hoch die Durchschnittsrente in Deutschland ist, gibt die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig bekannt.
Bei 40 Versicherungsjahren bekam jeder Dritte eine Rente unter 1.200 € (Stand: 31.12.2020).
Nach dem ersten Schock nach diesen Zahlen dürfte die Notwendigkeit, in einer alternden Gesellschaft stärker selbst für das Alter vorzusorgen, hinreichend dargestellt sein. Dabei wird unterstellt, dass diese Renten auch in der Zukunft noch gezahlt werden können. Dies dürfte jedoch eine sehr wohlwollende Annahme sein.
Als das Deutsche Institut für Altersvorsorge (www.dia-vorsorge.de/gesetzliche-rente) die Bürger vieler Länder nach ihrer Einstellung zum Ruhestand befragen ließ, war ein Ergebnis kaum überraschend – aber gleichwohl erschreckend:
Die finanzielle Lage im Rentenalter wurde in der Bundesrepublik am pessimistischsten eingeschätzt. Nur in Frankreich und Italien herrscht ähnlich wenig Zuversicht. Woran liegt dies, da in den angelsächsischen Staaten und Japan viel entspannter in die Zukunft geschaut wird? Dort sind nur 25 % Pessimisten. Die Erklärung ist relativ einfach: In Deutschland, Frankreich und Italien ist die staatliche Rentenversicherung die mit weitem Abstand wichtigste Quelle der Alterseinkünfte. Ganz anders in den USA; England oder Kanada: Dort spielen betriebliche und private Vorsorge längst eine entscheidende Rolle. In diesen Ländern wird sich weniger auf die Fürsorge durch den Staat verlassen, sondern mehr Eigeninitiative entwickelt und die Finanzplanung selbst in die Hand genommen.
Bei den Einkommen eines durchschnittlichen Rentnerhaushalts dominiert die gesetzliche Rentenversicherung. So stammen
· 72 % der Einkommen und Einnahmen eines Rentnerhaushalts aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
· 19 % der Einkünfte aus privatem Vermögen und
· 9 % aus sonstigen Einnahmen (Arbeitslohn, selbstständige Arbeit , etc.).
Wer jetzt also noch glaubt, dass die staatliche Rente mehr als eine Grundversorgung liefern wird, dem ist nicht mehr zu helfen. Alle anderen aber sollten sich selbst helfen und aktiv werden.
Gerade beim frühen Beginn eines Aufbaues einer privaten Altersvorsorge ist der Zinseszins-effekt von entscheidender Bedeutung. Obwohl zurzeit und auf absehbarer Zeit kaum Guthabenzinsen gezahlt werden, sollte das Thema „Verzinsung“ nicht aus dem Blickwinkel verloren gehen.
1.2Der Einfluss von Zins und Zinseszins
Welche Faktoren beeinflussen meine Ersparnisse / Kapitalanlagen im Laufe des Anlagezeitraums? Dazu sollte man die Auswirkungen von Zins und Zinseszins kennen.
Als Zinseszinsen bezeichnet man Zinsen, die durch die Mitverzinsung der auf einem Konto bereits gutgeschriebenen Zinsen entstehen. Hat man 10.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und werden für dieses Geld im Jahr 1 bei einem Zinssatz von 1,00 Prozent Zinsen in Höhe von 100 Euro gutgeschrieben, befinden sich danach 10.100 Euro auf dem Konto, die im Jahr 2 weiterverzinst werden. Am Ende vom Jahr 2 werden dann 101 Euro an Zinsen gutgeschrieben. Die Differenz zwischen den 100 Euro Zinsgutschrift aus dem Jahr 1 und den 101 Euro Zinsgutschrift aus dem Jahr 2 sind die Zinseszinsen.
Wie kann man die Auswirkungen von Zinseszinsen am besten erklären? Da greifen wir einfach das Gedankenexperiment vom Josephspfennig auf. Es geht zurück auf den britischen Moralphilosophen, Geistlichen und Ökonom Richard Price.
Nun das Gedankenexperiment:
Wir stellen uns vor, dass ein glücklicher Josef nach der Geburt seines Sohnes Jesus überlegte, was er tun könnte, um dem Kleinen ein kostbares Geschenk zu machen. Da Josef mittellos war, hatte er nicht viele Möglichkeiten. Schließlich bekam er von einem Kaufmann den Ratschlag, für Jesus einen Pfennig anzulegen und niemals anzurühren, weil durch den Zinseszinseffekt ein Vermögen entstehen würde. Josef ging zur Bank, wo ihm eine Verzinsung von 4 % im Jahr angeboten wurde. Er eröffnete ein Sparkonto und zahlte sogleich einen Pfennig ein. Das Sparbuch gab er Jesus mit der Auflage, dieses zu hüten wie einen Schatz.
Der Josephspfennig wird verzinst und die Zinsen werden verzinst.
Uns interessiert nun, wie viel Geld Jesus heute hätte, wenn er zur Bank ginge, um sich die Zinsen nachtragen zu lassen.
Es ist ein beeindruckendes Ergebnis. Hätte Josef im Jahr 0 einen Euro-Cent zu einer jährlichen Verzinsung von 4 % angelegt, wäre nach 2012 Jahren ein Betrag von 186.671.780.195.916.000.000.000.000.000.000 Euro zustande gekommen. Sie bedauern sicher, dass Ihre Urahnen nicht so umsichtig gewesen waren und für Sie einen Pfennig investiert haben, denn Sie wären heute ein unvorstellbar reicher Mensch. Ein schöner Gedanke, der zum Weiterdenken anregt (siehe ausführlich: www.zins-zinseszins.de/geschichte-des-josephspfennig)
Zur Verdeutlichung von Zins und Zinseszins soll nachfolgendes Beispiel dienen:
Anlage eines Einmalbetrages von 10.000 €-unter Berücksichtigung von Zinseszinsen-
Anlage eines Sparplanes von monatlich 100 € - unter Berücksichtigung von Zinseszinsen -
Berechnung Zinseszinsen, siehe Gabler Wirtschaftslexikon „Zinseszinsen“( https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinseszinsen) und www.lynxbroker.de, Stichwort „Zinseszinsen“).
- Bei diesen Darstellungen darf allerdings die jeweilige Inflationsrate nicht vernachlässigt werden, da diese den Wert der Anlage wiederum schmälert. -
Lassen Sie uns zunächst die Rahmenbedingungen für einen Vermögensaufbau festlegen:
Jeder muss „seine“ Vermögenswerte (Kapital, Wissen, Gesundheit, Lebenssituation) zusammentragen. Sie haben richtig gelesen, auch Bildung und Gesundheit („human capital“) sind als Vermögenswerte anzusehen. Denn Gesundheit und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten sowie Bildung und die damit im Zusammenhang stehenden Berufsaussichten sind Teil der privaten Vorsorge. Wer besonders gut ausgebildet ist, ist auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten seltener von Arbeitslosigkeit betroffen.
Danach könnte man von folgender Infrastruktur beim Vermögensaufbau ausgehen:
Die Rahmenbedingungen Gesundheit und Bildung sind vorgegeben, ebenfalls Ihre Lebensphase. Einfluss nehmen sollten wir gemeinsam auf den Faktor „Kapital“.
Lebensphase 1: Absicherung von Lebensrisiken
Sie schaffen mit den vorhandenen finanziellen Mitteln die Voraussetzungen für die Absicherung von Lebensrisiken durch Abschluss entsprechender Produkte (z.B. gegen Berufsunfähigkeit) und, wenn die Absicht der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Immobilie besteht, durch Abschluss eines Bausparvertrages.
Lebensphase 2 und 3 : Altersvorsorge/ Vermögensaufbau/ Vermögensoptimierung
Das Alter muss durch ergänzende Altersvorsorgeprodukte (Riester- /Rürup-Vertrag, Lebensversicherung, etc.) abgesichert werden. Danach kann der Vermögensaufbau beginnen.
Wir werden ein Portfolio (ein Depot, einen Bestand an Vermögen) aufbauen.
Den Aufbau Ihres Depots wollen wir nach den Grundsätzen eines Anlage- und Risikomanagements vornehmen. Wir wollen den Fokus auf das Management des monetären Risikos legen.
Ihr Portfolio wird von Ihnen -nach eigenem Risikoprofil- zusammengestellt und gemanagt. Ich werde Ihnen dazu Vorschläge unterbreiten und Sie entscheiden, welches Portfolio - um es noch einmal zu wiederholen - nach Ihrem Risikoprofil in Betracht kommt.
Hier möchte ich schon auf Ihre persönliche Anlagepolitik hinweisen. Sie werden sich später zwischen
· renditeorientierten,
· wachstumsorientierten und / oder
· chancenorientierten Anlagen
zu entscheiden haben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr persönliches Risikoprofil kennen.
Als persönlicher Wegweiser, als Ihr persönliches GPS bei der Richtungsfindung Ihrer Vermögensanlage sollte folgende Überlegung dienen:
Wollen Sie als Investor oder Spekulant tätig werden?
Ein Investor ist ein Kapitalanleger. Da Investoren in unterschiedlicher Art und Weise auftreten und dabei unterschiedliche Anlegestrategien verfolgen, werden sie in Gruppen aufgeteilt, beispielsweise als Aktionäre bei Beteiligungen durch Aktien oder als Finanzinvestoren oder als strategische Investoren. Investoren investieren, das heißt, sie legen Geld- oder Sachwerte an, um damit neue oder höhere Gewinne zu erwirtschaften.
Ein Spekulant dagegen ist eher kurzfristig ausgerichtet.
Der Vermögensaufbau und die Alterssicherung verlangen nach langfristigen Szenarien. Wir wollen also beim Vermögensaufbau als Investor tätig werden.
Sie müssen verschiedene Entscheidungen treffen, so z. B. darüber:
· welche Art von Marktteilnehmer Sie sein wollen (Investor oder Spekulant);
· mit welchen Produkten - Anleihen (Bonds), Aktien, Zertifikaten, Investmentfonds– und mit welchem Zeitrahmen Sie tätig werden möchten;
· ob die Tätigkeit Ihrem persönlichen Risikoprofil entspricht;
· welcher Analysemethode Sie folgen wollen (fundamentale oder technische Analyse);
· welche Regeln Sie bei Ihrer Planung für einen Einstieg und Ausstieg im jeweiligen Markt aufstellen, also wie Sie Verluste begrenzen wollen (Risiko- und Money- Management );
· welche Kontrollmechanismen Sie in Ihre Vermögensanlage einbauen möchten.
Entscheidungsprozesse werden wir sukzessive abarbeiten. Sie sehen, es wird spannend werden, den Vermögensaufbau in die eigene Hand zu nehmen.
Wie konnte ich nur den Fehler machen und den Experten trauen?
John F. Kennedy (nach der Invasion / dem Debakel auf Kuba)
II. Einführung
Bevor Sie an das Steuer in der Fahrschule durften, hat der Fahrlehrer versucht, Ihnen zunächst einige theoretische Kenntnisse zu vermitteln.
Ich werde Ihnen daher zunächst die Basisrisiken bei der Vermögensanlage schildern.
Die wichtigsten Grundbegriffe zur Börsen- / Wirtschaftssprache, die für die Beurteilung des Geschehens an der Börse oder für ein Wertpapier vor dem Hintergrund individueller Anlageziele von Bedeutung sind, kann ich Ihnen nicht ersparen. Dabei versuche ich, Ihnen -um in der Sprache der Fahrschule zu bleiben- nicht den Motor und die einzelnen Bestandteile des Autos im Detail zu schildern, da Sie kein Mechaniker werden wollen, sondern die Automodelle mit den wichtigsten Eigenschaften zu schildern. Verkehrsregeln müssen gelernt werden und auch die wichtigsten Funktionen des Autos.
Die wesentlichen Anlageinstrumente und deren Funktionsweise müssen beherrscht werden, damit Sie selber entscheiden können, welches Produkt für Sie geeignet ist:
- ein Sportwagen (etwas schnellere und risikoreiche Produkte) oder
- ein komfortables Familienauto (sichere und entspannte Anlageprodukte).
Ich stelle Ihnen bewusst nur die nach meiner Ansicht in Betracht kommenden Anlagemöglichkeiten vor, weil sonst der Überblick verloren geht. Des Weiteren werde ich Ihnen in diesem Buch die wichtigsten Grundsätze eines Vermögensaufbaues systematisch und grundlegend darlegen.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an die gut gemeinten Worte des Fahrlehrers, dass am Anfang die größten Gefahren lauern und die Gefahr der Selbstüberschätzung (zu große Selbstsicherheit) am höchsten ist. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit Risiken verbunden, die alleine schon dadurch entstehen, dass Sie sich im Verkehrsgetümmel befinden.
Gehen Sie unverkrampft und entspannt, aber mit Neugier die Sache an.
Wenn es dann zum Kauf des ersten eigenen Autos geht, werden Sie viel Zeit investieren. Kaufpreis, Ausstattung und Wiederverkaufswert werden in Ihren Überlegungen eine Rolle spielen. Investieren Sie mindestens genau so viel Zeit in Ihre Planung des Vermögensaufbaus. Sie wissen, auch beim Autokauf sollten Sie die allgemeinen Ausstattungsmerkmale Ihres zukünftigen Fahrzeuges kennen (Sicherheitsausstattung, Kosten und Unterhalt). Damit wollen wir nun beginnen.
Willst du jemandem das Bootbauen beibringen, vermittle ihm die Sehnsucht nach dem Meer.
III. Basisrisiken bei der Vermögensanlage
3.1. Vorüberlegungen:
Das Autofahren selbst macht Spaß, das Lesen der Gebrauchsanweisung ist meist nicht so prickelnd. Trotzdem sollten Sie sich mit den Risiken vertraut machen.
Jede Form der Vermögensanlage lässt sich anhand von bestimmten Kriterien (Sicherheit, Risiko, Wirtschaftsverlauf, Inflation) und Indikatoren beurteilen.
3.2. Sicherheit
Wenn Sie eine Anlage tätigen, ist die Anlage einigen Risiken unterworfen. Hier spielt die Bonität des Schuldners, das Kursrisiko, die politische Stabilität des Anlagelandes und nicht zuletzt auch das Währungsrisiko bei Auslandsinvestitionen eine Rolle.
Dazu werden wir später lesen, dass eine Erhöhung der Sicherheit durch eine ausgewogene Aufteilung des Vermögens erreicht werden kann. Eine solche Vermögensstreuung (auch Diversifizierung genannt) erfolgt durch den Kauf von unterschiedlichen Wertpapierformen bzw. Anlage in bestimmte Branchen, Länder oder Währungen.
Sie werden immer wieder vor der Frage stehen, will ich einen höheren Ertrag erwirtschaften und damit ein höheres Risiko in Kauf nehmen. Rendite und Risiko korrelieren, bedingen sich also gegenseitig. Es muss festgelegt werden, wie hoch der Anteil Ihres persönlichen Vermögens sein darf, der mit höherem Risiko angelegt werden soll.
Die mit Geld erworbenen Anlageobjekte werden allgemein auch als Assets und die Gesamtheit aller Anlagen eines Investors als Portfolio bezeichnet. Im Asset - Management teilt man das gesamte Risiko einer Anlage in eine
· systematische und eine
· unsystematische Komponente auf.
Eine Diversifikation der Anlageobjekte führt nur dann zu einer Risikoreduktion, wenn zwischen den Renditen der ausgewählten Anlagen ein Zusammenhang in dem Sinne besteht, dass in Zeiten geringer Renditen des einen Teils der Anlagen der andere Teil des Portfolios hoch rentiert und umgekehrt.
Unsystematische (titelspezifische) Risiken, also solche Risiken, die nur bestimmte Anlagen / eine bestimmte Branche betreffen, können durch Diversifikation gemindert oder sogar vollständig beseitigt werden.
Baukonzern erzielt seit Jahren hohe Gewinne. In einem Jahr wird eine Konventionalstrafe fällig, weil aufgrund eines Streiks ein großer Bauauftrag nicht rechtzeitig abgewickelt werden konnte. Die daraus resultierende Gewinnminderung des Unternehmens wird den Aktionären in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben. Daraufhin gibt der Kurs stark nach.
= Diese Nachricht betrifft nur dieses Unternehmen und nicht alle anderen Unternehmen der gleichen Branche. Hat der Anleger auch in einer anderen Branche investiert (z. B. Automobilhersteller), wird diese Anlage von dem unsystematischen Risiko nicht berührt.
Systematische Risiken lassen sich nicht durch eine Diversifikation innerhalb einer Anlagekategorie (innerhalb der Anlageklasse Aktien) erreichen, weil die gesamte Anlagekategorie von diesen Risiken gleichermaßen betroffen ist.
Die Bundesregierung hat eine Unternehmenssteuerreform beschlossen. Betroffen sind somit alle börsennotierten Aktiengesellschaften (Anlageklasse: Aktien).
= Eine Diversifikation innerhalb der Anlageklasse Aktien lässt sich, da alle Unternehmen betroffen sind, nicht herbeiführen.
Eine Diversifikation würde sich nur durch die Anlage in unterschiedlichen Anlagekategorien (Anleihen, Immobilien, Rohstoffe) ergeben.
Andere systematische Risiken sind neben den politischen Einflussgrößen die Wachstumsraten, Wirtschaftszyklen, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken, Kriegsgefahren oder Naturkatastrophen.
3.3. Konjunkturrisiko
Darunter wird das Risiko verstanden, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigt und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Wertpapieranlage tätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase hält.
Die Konjunktur macht sich in zyklischen Wellenbewegungen bemerkbar. Der einzelne Zyklus kann zwischen 3- 8 Jahren dauern und stellt sich in 4 Phasen dar:
Ende der Rezession / Depression
Aufschwung und Erholung
Konjunkturboom, oberer Wendepunkt
Abschwung und Rezession.
Die Dauer und das Ausmaß der einzelnen wirtschaftlichen Auf- und Abschwungphasen variieren. Außerdem kann der Konjunkturzyklus in einem anderen Land vorlaufen oder nachlaufen.
Die Veränderungen der wirtschaftlichen Aktivität einer Volkswirtschaft haben stets Auswirkungen auf die Kursentwicklung der Wertpapiere. Die Kurse schwanken in etwa im Rhythmus der konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen der Wirtschaft.
3.4. Konjunkturkreislauf und Branchenrotation
Innerhalb eines Konjunkturzyklus verhalten sich die einzelnen Branchen unterschiedlich. Grundsätzlich wird zwischen zyklischen und nichtzyklischen Branchen unterschieden. Zyklische Branchen sind zum Beispiel Medien, Bau, Chemie, Auto, Technologie und Telekommunikation. Geht die Wirtschaft auf Talfahrt, empfiehlt es sich, Aktien aus nichtzyklischen Sektoren (Nahrungs-, Pharmawerte und Versorger) über zu gewichten, weil Umsätze von Unternehmen aus diesen Branchen von Konjunkturschwankungen weniger beeinflusst werden.
Für Sie als Anleger bedeutet das: Anlageformen, die in bestimmten Konjunkturphasen empfehlenswert sind und Gewinne erwarten lassen, sind in einer anderen Phase weniger geeignet und bringen möglicherweise Verluste ein. Grundsätzlich sollten Sie also – soweit möglich - auf das "Timing" bei der Wahl des Wertpapierkaufs oder -verkaufs achten.
Konjunkturzyklus – Wellenreiter-
Stellen Sie sich die Konjunktur als Welle vor. Je nach Wellenentwicklung prosperiert eine bestimmte Branche. – eigene Grafik -
Besonders anfällig bei Zinsänderungen sind die so genannten „zinssensitiven Werte“ wie Banken; Finanzdienstleister; Versicherungen und Versorger.
An der Börse ist derjenige erfolgreich, der zum richtigen Zeitpunkt ein- oder aussteigt. Dabei helfen Konjunkturindikatoren: Sie liefern Informationen zum Zustand einer Volkswirtschaft. Es wird zwischen vorlaufenden (Einkaufsmanager-, Konsumklima- und Geschäftsklimaindex), gleichlaufenden (Industrieproduktion) und nachlaufenden (Arbeitslosenrate) Indikatoren unterschieden. Frühindikatoren sind für die Einschätzung der künftigen Wirtschafts- und Börsenentwicklung besonders wichtig, sollten aber nicht alleiniger Maßstab für Aktienkauf- oder Aktienverkaufsentscheidung sein.
3.5. Konjunkturentwicklung: Auswirkungen auf den Aktien- und Anleihenmarkt
Während und nach einer Rezession sind typischerweise Value-Aktien (= günstig bewertete Aktien; Aktien haben ein niedriges Kurs- Buchwertverhältnis) bei Anlegern gefragt, weil sie verlässliche Gewinne und Dividenden versprechen.
Während zu Beginn der Aufschwungphase vor allem Small Caps (= Nebenwerte, Gegenteil: Blue Chips oder Standardwerte) und Mid Caps (mittelgroße Unternehmen) gut abschneiden, werden in der zweiten Phase des Konjunkturzyklus Large Caps (Standardwerte, Blue Chips) attraktiv, die mit einer dominanten Marktstellung in der Lage sind, auch Phasen steigender Inflation und anziehender Zinsen zu meistern. Denn grundsätzlich sind dies harte Zeiten an den Aktienmärkten. Es wird für die Unternehmen immer schwieriger, Gewinne zu erzielen. Die Finanzierung und der Einkauf werden teurer, und die steigenden Preise können nur bedingt auf die Kunden abgewälzt werden.
Die Erfahrungen aus der V333ergangenheit haben übrigens gezeigt, dass, wenn die Inflation sehr negativ ist, es dann auch den Aktien schlecht geht. Der Grund ist darin zu sehen, dass die Preise für Verbrauchsgüter und für Dienstleistungen sanken.
Bei mäßiger Inflationsrate laufen die Aktien gut. Ein wenig Gift ist folglich gut für die Börse. Bei leichter Inflation kann der Unternehmer die steigenden Beschaffungskosten an die Kunden weiterreichen.
Wenn aber die Inflationsrate auf ein sehr hohes Niveau ansteigt, dann weisen Aktien eine unberechenbare Performance auf; oft gibt es starke Verluste.
Sie erkennen, es gibt eine Vielzahl an Basisrisiken bei der Vermögensanlage. Der italienische Politiker und Ministerpräsident Giuseppe Pella (1902-1981) hat dies zutreffend wie folgt ausgedrückt:“ Das Kapital hat das Herz eines Hasen, die Beine eines Rennpferds und das Gedächtnis eines Elefanten“.
Manchmal ist es besser, eine Stunde über Geld nachzudenken, als eine Woche dafür zu arbeiten.
3.6. Inflationsrisiko (Kaufkraftrisiko/ Wertbeständigkeit im Sinne von Inflationsschutz)
Der Anleger erleidet infolge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden. Dem Risiko unterliegt der Realwert des vorhandenen Vermögens, zum anderen der reale Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet wird.
Eine Inflationsrate von 4 - 5 Prozent pro Jahr wird in nur 6 Jahren zu einem Geldwertschwund von rund einem Viertel, in 12 Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldvermögens führen. Als Anleger sollten Sie daher auf die Realverzinsung achten. Darunter versteht man bei festverzinslichen Wertpapieren die Differenz zwischen der Rendite und der Inflationsrate.
Erhalten Sie auf einen angelegten Betrag von 1.000 € eine jährliche Verzinsung von 2,5 %, so beträgt Ihr Konto am Jahresende 1.025 €. Lag die Inflationsrate (der Kaufkraftverlust) bei 2 %, so liegt die reale Verzinsung nur noch bei 0,5 %.
Wer mit seiner Einlage auf dem Sparbuch nur 1,5 % Zinsen erhält, die Inflationsrate dagegen 2 % beträgt, macht real einen Verlust von 0,5 %. Sein Kapital ist real weniger wert geworden.
Wenn Sie an der Tankstelle tanken, ist Ihre Messlatte für das Benzin der Preis. Ist der Benzinpreis kräftig gestiegen, fahren Sie weniger und verweigern dadurch den Konsum. Sie versuchen, durch die Konsumverweigerung Kosten zu sparen.
So messen die Verbraucherpreisindizes die inflationären Tendenzen. Sie basieren auf Warenkörben, deren Inhalt gewichtet und von Zeit zu Zeit angepasst wird. Aus dem Vergleich verschiedener Preisniveaus lassen sich Aussagen zur Preisentwicklung im beobachteten Zeitraum machen. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird monatlich vom Statistischen Bundesamt berechnet und veröffentlicht. Es werden die Preise von etwa 750 Waren und Dienstleistungen erhoben, die in die Berechnung des Warenkorbs eingehen.
Daneben konzentrieren sich die Volkswirte auf die so genannte Verbraucherpreis – Kerninflationsrate. Dabei handelt es sich um den um Energie und Lebensmittel bereinigten Verbraucherpreisindex (VPI), denn sowohl Energie- wie auch Lebensmittelpreise unterliegen sehr starken, zum Teil saisonalen Schwankungen.
3.7. Welche Auswirkungen hat der Verbraucherpreisindex auf die Finanzmärkte?
Fällt der Anstieg des Verbraucherpreisindex höher aus, als von den Marktteilnehmern erwartet wird, hat das meist zur Folge, dass sowohl der Aktien- wie auch der Anleihemarkt mit Kursverlusten reagieren.
Ist die erwartete Inflation zu hoch, wirkt sich eine geringere Kaufkraft negativ auf die Erträge und Dividenden der Unternehmen aus. Folglich reagiert
· der Aktienmarkt auf die Erwartung hoher Inflation mit Kursverlusten;
· der Anleihemarkt wird ebenfalls mit Kursverlusten reagieren, da bei höherer Inflation nicht nur die Kuponzahlungen real niedriger ausfallen, auch der Rückzahlungsbetrag wird bei Fälligkeit real weniger wert. Dies macht Anleihen als Anlage bei hoher Inflation weniger attraktiv. Daher reagieren auch Anleihemärkte mit Kursverlusten auf einen Anstieg des Verbraucherpreisindexes, der höher ausgefallen ist, als erwartet wurde.
Dies lässt sich wie folgt darstellen:
Sie erkennen, Kursbewegungen an der Börse haben oft einen volkswirtschaftlichen Hintergrund. Daneben spielt auch die Veröffentlichung von anderen Werten (Arbeitslosenzahlen etc.) eine wichtige Rolle an den Kapitalmärkten. Ebenso die Anhebung der Zinsen durch die EZB (Europäische Zentralbank).
Der Verbraucherpreisindex hat kurz- bis mittelfristigen Einfluss auf die Börsentendenz.
Die nominale Rendite, die Sie erzielen, finden Sie in den Anzeigen der Banken. Doch die Inflation mindert klammheimlich diese große Zahl. Ihr Anlageerfolg ist nicht an dem zu messen, was Sie bekommen, sondern an dem, was nach Abzug der Inflationsrate noch übrig- bleibt.Der Boom stirbt nicht, er wird von den Notenbanken gekillt.
Ein alter Ökonomenspruch
3.8. Geldpolitik, Aktien- und Rentenmarkt – Zusammenspiel von Konjunktur-, Zins- und Aktienzyklus -
Wie hängen Geldpolitik, Aktien- und der Rentenmarkt zusammen. Das wichtigste Instrument jeder Notenbank ist die Veränderung des Leitzinses.
Während eines „normalen“ Konjunkturzyklus (vgl. Seite 16 und 17) erhöht die Notenbank (Europäische Zentralbank) die Leitzinsen, um Inflationsgefahren zu begegnen. Dadurch kommen Aktien unter Druck und Anleihen werden attraktiver.
Letztlich verdüstern sich die Konjunkturaussichten. In der Abschwungphase profitieren Anleihen von Kursgewinnen, da Aktien verkauft und in ertragreichere Anleihen investiert werden.
Verbessern sich die Konjunkturaussichten wieder, startet wiederum eine günstige Aktiensaison. Aktienanleger sollten nicht gegen die Notenbanken investieren.
Der Zusammenhang zwischen der Geldpolitik einerseits und dem Aktien- und Rentenmarkt anderseits lässt sich auch grafisch darstellen:
3.9. Wirtschaftsindikatoren und deren kurzfristige Auswirkungen
Haben Sie sich auch schon gefragt, wie es kommt, dass Aktienkurse tagelang schlafen und plötzlich zum Leben erwachen und heftige Reaktionen (Kursausschläge) zeigen?
Von den Erwartungen der Investoren an die zukünftige Entwicklung der Renten- bzw. Aktienmärkte hängt es ab, zu welchem Zeitpunkt sich ein Investor beteiligt. Stimmungen machen folglich Märkte und Kurse. Solche Kursreaktionen lösen bestimmte Veröffentlichungen aus, die so genannten „Stimmungsindikatoren“.
Ein solcher Stimmungsindikator (Sentiment- Indikator) und ein solches Konjunkturbarometer ist z. B. der Ifo- Geschäftsklimaindex.
Der Ifo-Geschäftsklimaindex ist ein vom „Ifo Institut für Wirtschaftsforschung“ an der Universität München erstellter Indikator für die Entwicklung der Konjunktur in Deutschland.
Monatlich werden circa 7.000 Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Großhandels und des Einzelhandels gebeten, ihre gegenwärtige Geschäftslage zu beurteilen und ihre Erwartungen für die nächsten sechs Monate mitzuteilen.
Die Unternehmen können ihre Lage mit "gut", "befriedigend" oder "schlecht" und ihre Geschäftserwartungen für die nächsten sechs Monaten als "günstiger", "gleich bleibend" oder "ungünstiger" kennzeichnen.
Der Euro-Bund-Future (kurz: Bund-Future) ist ein in Bezug auf Menge, Qualität und Liefertermin standardisierter Terminkontrakt auf eine idealtypische Bundesanleihe.
Grundlage ist ein fiktives Papier, das auf eine Nominalverzinsung von sechs Prozent und auf eine Laufzeit von zehn Jahren standardisiert ist. Der Inhaber eines Bund-Future-Kontraktes hat das Recht, zu einem festgelegten Zeitpunkt die genannte idealtypische Bundesanleihe im Wert von nominal 100.000 Euro zu kaufen oder zu verkaufen.
Artikel in der Tageszeitung:
Nach einem ruhigen Wochenstart löste der unerwartet starke Anstieg des Ifo-Geschäftsklima-Index auf 104,5 Punkte kräftige Kursverluste am Rentenmarkt aus.
Der Bund-Future erreichte zwischenzeitlich ein neues Jahrestief.
Warum kann diese Nachricht für den Anleger interessant sein?
Der Renditeunterschied zwischen Zehn-Jahres-Anleihen und kurzfristigen Drei-Monats-Papieren ist normalerweise ein Ausdruck von Inflations- und Wachstumserwartungen. Wenn langjährige Anleihen weniger abwerfen als kurzfristige, wird dies im Allgemeinen als Zeichen einer Rezession angesehen.
Der Euro-BUND-Future gilt folglich als ein Indikator für die weitere Zinsentwicklung. Dementsprechend gestalten sich die Erwartungen am Markt. Steigende Kurse lassen auf sinkende Marktzinsen hoffen, während fallende Kurse auf steigende Zinsen hinweisen.
Einkaufsmanager – Index (EMI)
Der Einkaufsmanager-Index stellt die Verfassung der Wirtschaft durch die Auswertung von Befragungen dar. Grundsätzlich bedeutet ein Stand von 50, dass sich der Anteil an Einkaufsmanagern mit positiver Einschätzung und der Anteil derer mit negativer Einschätzung genau die Waage halten.
· Stände über 50 weisen auf eine günstige Wirtschaftslage und somit aufsteigende Aktienkurse hin (= expansive Konjunktur),
· Stände unter 50 auf sinkende Aktienkurse, hervorgerufen durch eine ungünstige Wirtschaftslage (= konjunkturelle Schwäche).
Bruttosozialprodukt
Das Bruttosozialprodukt ist die Summe aller Waren und Dienstleistungen, die in einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums hergestellt wurden.
· Ein steigendes Bruttosozialprodukt weist auf steigendes Wirtschaftswachstum hin. Ein zu stark steigendes Bruttosozialprodukt führt allerdings zu Inflation und Zinssteigerungen. Dies hätte einen negativen Einfluss auf die Finanzmärkte.
· Ein sinkendes Bruttosozialprodukt deutet auf eine nachlassende Wirtschaftskraft hin.
Produktivität
Steigt die Produktivität, können Unternehmensgewinne und Einkommen entsprechend wachsen. Volkswirte berechnen die Produktivität meist, indem sie das Bruttoinlandsprodukt durch die Anzahl der Erwerbstätigen teilen.
Sie erkennen, dass die Börsenbewegungen / Wertpapierkurse von vielen Faktoren abhängen können. Es spielt nicht nur der innere Wert der Wertpapiere eine Rolle, sondern auch die jeweilige Marktsituation, das volkswirtschaftliche Umfeld und die psychische Stimmung in der Anlegerschaft (Übertreibungen in Branchentrends, z. B. Internet, Solartechnik, etc.).
Ausländische marktrelevante Wirtschaftsdaten
Wenn Sie sich etwas länger mit der Börse beschäftigen, wird Ihnen auffallen, dass der deutsche Markt besonders auf die Wirtschaftsdaten aus Amerika reagiert. So trägt der Konsum der Privathaushalte in Amerika zwei Drittel zur amerikanischen Wirtschaftsleistung bei. Sie erkennen, dass ein nachlassender Konsum das Konjunkturwachstum lähmt, zumal Amerika noch die führende Welt- Wirtschaftslokomotive ist.
Aktienkurse schlagen teils vor und nach den Tagen nach den Veröffentlichungen der Sitzungsergebnissen der FED (Federal Reserve Bank / USA) und den geldpolitischen Beschlüssen der EZB (Europäischen Zentralbank) heftig aus.
Sie erkennen, für die kurzfristige Anlage sind Wirtschaftsnachrichten wichtig, um die Bewegungen an der Börse und am Anleihenmarkt nachvollziehen zu können. Ebenso für die Großwetterlage an den Weltbörsen. Für den langfristigen Vermögensaufbau sind diese Faktoren jedoch von untergeordneter Bedeutung, da diese in dem langen Anlagezeitraum geglättet werden.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Börsenentwicklung der Wirtschaft um sechs bis neun Monate vorausläuft.
3.10. Risiken und betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Währungsrisiko
Haben Sie ausländische Wertpapiere - außerhalb des Euroraumes - erworben, ist diese Wertpapieranlage dem Währungsrisiko unterworfen. Durch die Aufwertung des Euro (Abwertung der Auslandswährung) verlieren die in Euro bewerteten ausländischen Vermögenspositionen an Wert. Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu. Dies gilt natürlich gleichermaßen, wenn die Wertpapiere an einer deutschen Börse gehandelt werden. Zum Währungsrisiko werde ich später noch näher eingehen (siehe Seite 73 „Fremdwährungsanleihen“).
Achten Sie daher auf währungsgesicherte Anlagen!
Psychologisches Marktrisiko
Ein Investor muss einen Frühstart schaffen - er muss ganz am Anfang einsteigen. Diese Theorie unterstellt, dass es immer einen noch Dümmeren gibt. Es ist durchaus in Ordnung, einen dreifach überhöhten Preis für etwas zu bezahlten, solange Sie jemanden finden können, der so dumm ist, dass er den fünffachen Wert dafür bezahlt.
Die Stimmung an der Börse unterliegt häufig irrationalen Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchten. Je nach Börsensituation (Hausse / Baisse) führen diese psychologischen Faktoren zu übermäßigen Reaktionen.
Ist die Stimmung an der Börse schlecht, wirken Ad- hoc- Mitteilungen (Kurs beeinflussende Meldungen) von Aktiengesellschaften oft wie ein Katalysator. Die Auswirkungen werden übertrieben. Langfristig - also für einen Vermögensaufbau - spielen diese Faktoren eine untergeordnete Rolle. Die psychologische Marktstimmung ist eher im Zeitpunkt des Kaufes oder Verkaufes wichtig ("Timing").
Die verhaltensorientierte Kapitalmarktforschung („Behavioral Finance“) beschäftigt sich wissenschaftlich mit der Identifizierung des Einflusses von Emotionen auf Kursbewegungen, also mit „Gier und Angst“. So genannte Sentimentindikatoren wie der Sentix (www.sentix.de) versuchen, den Grad des Optimismus und des Pessimismus zu messen. Es sollen Übertreibungen erkannt und so Voraussagen von Kursentwicklungen verbessert werden.
Risiko Wertpapierkredite
Sie haben gerade eine größere Anschaffung gemacht und benötigen Geld, um ein besonders günstig aussehendes Wertpapiergeschäft zu tätigen.
Kreditfinanzierte spekulative Engagements sollten, selbst wenn Sie sehr risikofreudig sind, einen bestimmten Teil der Anlage nicht übersteigen. Nur so bleibt gewährleistet, dass die Wertpapiere nicht in einer Baisse, in einem Börsentief, verkauft werden müssen, um den Kredit zu bedienen.
Dies kann auch dann für Sie zu einem Problem werden, wenn die Aktien im Kurswert fallen und die Bank dann zwangsweise verkauft, um den Kredit zu sichern. Es kann in Extremfällen dazu kommen, dass die Wertpapiere durch die Bank verkauft worden sind, der Verkaufserlös den Kredit aber nicht ganz deckt. Dieses Problem ergab sich in Zeiten des "Neuen Marktes", als viele Leute mit nicht vorhandenem Eigenkapital - also kreditfinanziert - Technologiewerte kauften und dann den Absturz der Kurswerte bis 90 % verkraften mussten.
Steuerliche Risiken
Auch das Steuerrecht wird von Zeit zu Zeit geändert und es gelten neue Bestimmungen, die auf die Besteuerung und damit auf die Rendite Einfluss nehmen.
Laufender Ertrag von Wertpapieren
Laufende Erträge aus Wertpapieren (Zinsen, Dividenden, etc.) unterliegen in voller Höhe der Abgeltungssteuer von 25 %. Inländische Schuldner / Zahlstellen (z. B. Banken) sind verpflichtet, von bestimmten im Inland dem Gläubiger zufließenden Erträgen aus Kapitalanlagen den Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Gläubigers grundsätzlich abgegolten.
Veräußerungsgewinne von Wertpapieren:
Veräußerungsgewinne gelten als positive Einnahmen aus Kapitalvermögen. Veräußerungsgewinne unterliegen in voller Höhe - ohne Berücksichtigung der Haltedauer - der Abgeltungssteuer. Auch Währungsgewinne werden mit einbezogen.
Veräußerungsverluste aus Aktien können nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet werden (eingeschränkte Verlustverrechnung). Dies bedeutet, negative Einkünfte aus diesen Einkünften aus Kapitalvermögen werden nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet.
Bei der langfristigen Anlage spielt die Abgeltungssteuer eine große Rolle, da diese die Rendite und damit auch den späteren Ertrag / die spätere Auszahlung mindert. Auf die Abgeltungssteuer werde ich daher später noch detailliert eingehen (vgl. Seite 205).
Doppelbesteuerung bei Auslandsanlagen
Erträge aus ausländischen Wertpapieren unterliegen im Quellenstaat der Quellensteuer (= ausländische Kapitalertragsteuer). Da die Erträge auch im Wohnsitzstaat besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor. Diese wird durch so genannte Doppelbesteuerungsabkommen gemildert, meist aber nicht beseitigt. Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen wird in der Regel die gezahlte ausländische Kapitalertragsteuer (= Quellensteuer) im Wohnsitzstaat ganz oder zum Teil auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Herr A hat über seine inländische Bank Aktien der niederländischen ING Groep gekauft. Lt. Dividendengutschrift wurde eine Dividende von 1.000 € ausgeschüttet. Die niederländische ING hat eine Quellensteuer in Höhe von 25 % einbehalten.
Die ausländische Quellensteuer in Höhe von 25 % wird gem. Deutsch / Niederländischem Doppelbesteuerungsabkommen zu 15 % angerechnet. Bei der niederländischen Steuerbehörde kann über die deutsche Depotbank eine Erstattung der nicht anrechenbaren Quellensteuer (10%) beantragt werden. Dazu ist ein bestimmter Vordruck notwendig, der bei der deutschen Depotbank erhältlich ist. Auf diesem Vordruck hat das Wohnsitzfinanzamt einen Vermerk mit Dienstsiegel anzubringen, dass Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben. Anschließend wird der Vordruck der Depotbank zwecks Weiterleitung an die ausländische Steuerbehörde zugeleitet bzw. Sie selber (bei Online-Banking) schicken den Vordruck an die ausländische Steuerbehörde.
Der Vordruck für die Erstattung der Quellensteuer kann auch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Internet heruntergeladen werden. Sie finden unter dem Link : https://www.bzst.de/de/privatpersonen/kapitalertraege/auslaendischequellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html eine Übersicht über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (vgl. später auch Seite 117).
Lassen Sie sich durch die Darstellung der einzelnen Risiken nicht zu sehr erschrecken. Sie sollen den Begriffen „Sicherheit und Risiko“ nur die notwendige Beachtung schenken. Sie stellen die Verkehrsschilder im Wirtschaftsverkehr dar.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Unter Liquidität einer Kapitalanlage wird die Möglichkeit verstanden, diesen Vermögenswert jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn ein Anleger seine Wertpapiere verkaufen kann, ohne dass schon ein (gemessen am marktüblichen Umsatzvolumen) durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Kursschwankungen führt und nur auf deutlich niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden kann.
Schauen Sie sich, wenn Sie ein Wertpapier kaufen wollen, in den Fachzeitschriften bzw. bei Ihrer Online-Bank auch die Umsätze an den jeweiligen Börsen an. Bei kleineren Aktiengesellschaften (Small Caps) werden Sie sehen, dass das Handelsvolumen teils sehr klein sein kann (vgl. Seite 121). In diesen Fällen besteht latent das Risiko, in ein Liquiditätsrisiko zu geraten.
Die Liquidität einer Kapitalanlage sagt etwas darüber aus, wie schnell ein Betrag, der in einen bestimmten Wert investiert wurde, realisiert, also wieder in Geldguthaben umgewandelt werden kann.
Bestimmte Investitionen binden Sie auch für eine gewisse Anzahl von Jahren, so dass auch der Zeithorizont in die Betrachtung mit einbezogen werden muss.
Wenn Sie investieren, möchten Sie auch einen Ertrag sehen. Die Rentabilität einer Wertpapieranlage bestimmt sich aus deren Ertrag. Zu den Erträgen eines Wertpapiers gehören Zins- und Dividendenzahlungen sowie Wertsteigerungen.
Dabei wird später zu unterscheiden sein, ob Sie in Produkte investieren möchten, die laufend Erträge ausschütten oder diese sofort wieder anlegen (= thesaurieren). Möchten Sie in Wertpapiere mit schwankendem Ertrag oder mit festem Ertrag investieren. Diese Fragen werden für die Rentabilität auch eine Rolle spielen.
Was haben Sie sich unter dem Begriff "Rendite" vorzustellen? Rendite ist eine Kennzahl, die das Verhältnis des jährlichen Ertrags auf den Kapitaleinsatz bezieht, ggf. unter Berücksichtigung der (Rest-)Laufzeit des Wertpapiers.
Rendite ist also der auf das eingesetzte Kapital bezogene Ertrag, den eine Anlage nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes erzielt. Die Rendite wird üblicherweise als Prozentwert angegeben und bezieht sich meist auf einen Zeitraum von einem Jahr (Annualisierung).
1. Anleger A tätigt am 01. 01. 2020 eine Investition zum Preise von 800 €, die er am 01. 10. 2020 wieder für 990 € veräußert.
2. Anleger B tätigt am 01. 01. 2020 eine Investition für 20.000 €, von der er sich am 01. 11. 2020 für 22.000 € wieder trennt.
Anleger A erzielt bei einem Kapitaleinsatz von 800 € für einen Zeitraum von 9 Monaten einen Ertrag von 190 €. Das entspricht einer Rendite von
990 – 800 x 12 Monate x 100 % = 31,66 %.
800 9 Monate
Anleger B erzielt für sein eingesetztes Kapital in Höhe von 20.000 € einen Ertrag von 2.000 €. Er erwirtschaftet folglich eine Rendite in Höhe von
22.000 – 20.000 x 12 Monat x 100% = 12,00 %.
20.000 10 Monate
Der absolute Ertrag des Anlegers B ist zwar höher (= 2.000 €) als der von A (= 190 €), die Anlage des Anlegers A erwirtschaftet aber einen Ertrag von 0,3166 € für jeden investierten Euro im Gegensatz zum Anleger B mit 0,12 € je investiertem Euro.
Für Sie als Anleger ist auch noch bedeutend, ob die Rendite vor oder nach Einkommensteuer angesprochen ist, da die Erträge aus Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig sind.
Aktien sind Risikopapiere und deshalb für ein Investment riskant. Diese Tatsache müssen Sie grundsätzlich akzeptieren. Langfristig erhält deshalb ein Anleger für dieses Risiko als positive Prämie die Rendite. Rendite und Risiko sind die beiden Größen, die den Ausschlag dafür geben, in welcher Gewichtung Anleihen, Aktien, Immobilien und Geldmarktpapiere ins Portfolio aufzunehmen sind.
Abhängigkeit zwischen Rentabilität und Risiko
Sie werden später erkennen, dass zwischen Rentabilität und Sicherheit ein Spannungsverhältnis besteht. Je höher die Rentabilität, umso mehr wird die Sicherheit abnehmen. Will ein Land (z. B. Argentinien) ein festverzinsliches Wertpapier auf den Markt bringen, wird aufgrund der nicht ausgeprägten Bonität des Gläubigers der Anleger nur investieren, also das Wertpapier kaufen, wenn die Rentabilität besonders hoch ist (Zinsen 9 oder 10 %), weil der Anleger für das erhöhte Risiko entschädigt werden möchte.
Hinweis: Die Rendite Ihrer Kapitalanlage besteht aus dem laufenden Ertrag (Zinsen und Dividenden,) und dem Ertrag durch Wertsteigerungen. Bei einem Depot, das verschiedene Anlageklassen enthält, spricht man vom Total Return, der Gesamtrendite.
Nachdem die Basisrisiken beim Vermögensaufbau bekannt sind, können wir uns jetzt der Altersabsicherung zuwenden. Das verbleibende verfügbare Kapital kann dann in den Vermögensaufbau investiert werden.
Vorsorge ist Vermögensmanagement. Hinter dem Vorsorgegedanken steht nichts anderes, als der Wunsch, zum richtigen oder erforderlichen Zeitpunkt genügend finanzielle Ressourcen zu haben.
IV. Altersabsicherung
4.1. Altersversorgung
Bevor wir uns gedanklich mit dem Vermögensaufbau auseinandersetzen, muss eine persönliche und finanzielle Absicherung
· gegen eine eventuelle Berufsunfähigkeit und
· für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorliegen.
Die Grund- und Basisversorgung der späteren Altersversorgung muss gegeben sein. Bekanntermaßen finden viele dieses Thema nicht besonders aufregend und schieben es weiter vor sich her. Aber gerade bei der jüngeren Generation findet aufgrund der demografischen Struktur in der Bundesrepublik ein Umdenken statt. Beginnen wir folglich mit der Planung der Altersvorsorge. Lassen Sie sich nicht durch die Fachbegriffe erschrecken.
Bei der individuellen Vorsorge hilft uns das so genannte 3 – Schichten – Modell (auch 3-Säulen-Modell genannt)
Nachdem Sie die drei Schichten oder Säulen kennengelernt haben, müssen wir uns auch die steuerliche Förderung ansehen. Grafisch lässt sich die steuerliche Förderung wie folgt darstellen:
Alle wollen alt werden, aber keiner will es sein.
1. Schicht: Basis- oder Grundversorgung
Betrachten wir die Basis- oder Grundversorgung einmal gründlich:
Die Basis- oder Grundversorgung besteht aus der
· gesetzlichen Rentenversicherung und einer
· freiwilligen Rentenversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllen muss, der so genannten Rürup - Rente.
Damit wir erkennen können, warum die gesetzliche Rentenversicherung an ihre Leistungsgrenze gestoßen ist, sollten wir uns einen kurzen Überblick über die Funktionsweise dieser Versicherung verschaffen.
4.1.1. Gesetzliche Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung
Eine Rentenversorgung erfolgt entweder im Wege der Umlagefinanzierung oder der Kapitaldeckung. Die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt nach dem Prinzip der Umlagefinanzierung und die ist aufgrund der gesellschaftlichen Überalterung in der Zukunft nur noch zur Absicherung des Existenzminimums geeignet. Dies möchte ich an folgendem Beispiel erläutern:
In dem Rentensystem sind 10 Personen versichert, davon sind 7 erwerbstätig und 3 erhalten Rente. Die Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgen durch die 7 Erwerbstätigen. Im Umlageverfahren werden diese Beträge sofort für die 3 Rentner verwendet. Sollten noch Beiträge in der Rentenkasse übrig sein, werden diese einer Rücklage zugeführt. Die Rentenhöhe richtet sich zwar nach den eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren, jedoch finanziert werden diese aus dem großen Topf, der durch die zurzeit Erwerbstätigen gespeist wird.
In dem Rentensystem sind 10 Personen versichert, davon sind 5 erwerbstätig und 5 in Rente. Die Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgen durch die 5 Erwerbstätigen. Die eingehenden Beiträge in die Rentenkasse von den 5 Erwerbstätigen werden sofort für die 5 Rentner verwendet. Im Beispiel muss also jeder Erwerbstätige einen Rentner finanzieren. Das System ist aufgrund der geringen Zahl von Einzahlern in die Rentenkasse nur noch durchführbar, wenn den 5 Rentnern eine Grundversorgung gewährt wird. Das System der Umlagefinanzierung stößt an seine Grenzen.
Sie können sich ausmalen, was passiert, wenn das Verhältnis der Anzahl der aktiven Arbeitnehmer zu den Rentnern kippt, z. B. 4 aktive Arbeitnehmer und 6 Rentner.
In dem Rentensystem sind 10 Personen versichert, davon sind 7 erwerbstätig und 3 erhalten Rente. Mit den Einzahlungen in die Rentenkasse finanziert jeder Einzahlende seine eigene (kapitalgedeckte) Rente. Nach seinen Einzahlungen richtet sich auch seine spätere Rente. Die 3 in Rente befindlichen Personen haben zwar auch ihre eigene Rente finanziert, erhalten aber die Rente aus ihren eigenen (kapitalgedeckten) Einzahlungen.
Aufgrund des demografischen Wandels in der Bundesrepublik Deutschland steht das umlagefinanzierte staatliche Rentensystem vor dem Kollaps: Kamen im Jahr 1960 noch über drei Beitragszahler auf einen Rentner, wird das Verhältnis im Jahr 2040 bei 1:1 liegen: Jeder Arbeitnehmer muss mit seinen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung einem Rentner dessen staatlich garantierte Rente finanzieren. Als Folge sank die Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung (also der Zeitraum, zu dem die Renten auch ohne Beitragszahlungen zu finanzieren wären) von über 5 Jahren auf unter einen Monat.
Die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind im Einkommensteuergesetz als steuerbegünstigte Altersvorsorgeaufwendungen zu werten. Die monatlichen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden im Rahmen der privaten Einkommensteuer-Erklärung in einem festgelegten Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt. Dies führt dann bei Durchführung Ihrer Einkommensteuerveranlagung zu einer Einkommensteuerminderung.
Bei Arbeitnehmern sind die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge bereits im Rahmen der Vorsorgepauschale, die in der jeweiligen Lohnsteuerklasse eingearbeitet ist, pauschal beim Lohnsteuerabzug, also bei Auszahlung des Monatslohnes, berücksichtigt. Eine zusätzliche (weitere) steuerliche Auswirkung kann sich bei Arbeitnehmern durch Erklärung der tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuer-Erklärung ergeben.
Frauen /Witwenrente
Frauen leben im Schnitt sieben Jahre länger als Männer. Sie brauchen folglich länger Geld. Außerdem haben sie häufig Ausfallzeiten aufgrund der Kindererziehung. Die so genannte „große Witwen / Witwerrente“ beträgt 55 % (bei „Altfällen“ 60 %) der zum Todestag des Versicherten gezahlten Rente. Diese Rente alleine dürfte kaum ihr Existenzminimum sichern.
Höhe der Rente/ Mitteilung der aktuellen Rentenansprüche/ Versorgungslücke
Der gesetzliche Rentenversicherungsträger teilt Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und 5 Beitragsjahre vorweisen, jährlich ihre aktuellen Rentenansprüche mit. Auch wenn keiner die Höhe der gesetzlichen Rente voraussagen kann, sollte eine eventuelle Rentenlücke geschlossen werden. Dazu sollte der „Rentenschätzer“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (www.dia-vorsorge.de) verwendet werden oder der Rechner des Versicherungsverbands für die Berechnung der Rentenlücke (www.dieverschicherer.de/versicherer/rentenrechner).
4.1.2. Freiwillige Basisversorgung: Rürup - Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung wird zukünftig nur noch die Grundversorgung absichern können und nicht mehr den gewohnten Lebensstandard. Zusätzliche Leistungen sind erforderlich. Daher sollte der Abschluss einer freiwilligen Zusatzversorgung als Rentenversicherung erwogen werden. Dazu bietet sich eine weitere Basisversorgung, nämlich die als freiwillige Rentenversicherung ausgestattete so genannte „Rürup-Rente“ an.
Als Konsequenz dieser seit über 40 Jahren bekannten demografischen Problematik hat sich der Gesetzgeber in der Bundesrepublik dazu durchgerungen, die private Vorsorge für das Alter zu subventionieren, um dem angeschlagenen Umlageverfahren ein kapitalgedecktes Rentensystem stützend an die Seite zu stellen. Die Rürup-Rente kann jeder Steuerbürger in Anspruch nehmen.
Beiträge des Vertragsabschließenden zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung können dann als Sonderausgaben in der privaten Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn der Vertrag
· nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Vertragsschließenden bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht,
· die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt wird.
· Gefördert werden folglich lediglich
· Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung; unschädlich ist, wenn ergänzend der Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit sowie Hinterbliebene abgesichert werden.
· Die genannten Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
Die Rürup-Rente wird, wie Sie festgestellt haben, genauso gefördert wie die gesetzliche Rentenversicherung. Die steuerliche Berücksichtigung ist ein Meisterstück an gesetzgeberischer Fabulierkunst und kaum vermittelbar. Versuchen wir es:
Die gezahlten Vorsorgeaufwendungen dürfen bei den Sonderausgaben einen Höchstbetrag von 20.000 € (Verheiratete 40.000 €) nicht überschreiten. Die gezahlten Beiträge (aber höchstens 20.000 € bei einem Ledigen) sind jedoch wiederum in den einzelnen Jahren in der Abzugsfähigkeit beschränkt. Wenn Rentenbeginn in
· 2005: abzugsfähig sind 60 % der Aufwendungen (= also 60% von 20.000 = 12.000 €)
· ab 2006: erhöht sich der Prozentsatz bis 2025 um jeweils 2 % je Jahr.
Im Jahre 2020 wären also (60 % + 15 x 2 % =) 90 % der Aufwendungen für die kapitalgedeckte Altersversorgung als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Als eigener geleisteter Beitrag gilt auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil. Von den geleisteten Gesamtbeiträgen wiederum wird dann später der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen. Verstanden? Wohl kaum, daher zur Veranschaulichung folgendes Beispiel:
Der ledige Arbeitnehmer B zahlte im Jahr 2020 2.000 € in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Arbeitgeber zahlte den gleichen Betrag. Außerdem hat B eine private Leibrentenversicherung (= Rürup-Rente) abgeschlossen und hat in diese 1.400 € eingezahlt.
Als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung wirken sich aus:
Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Rentenversicherung 2.000 €
+ steuerfreier Arbeitgeberanteil zur gesetzl. Rentenversicherung 2.000 €
+ Beitrag private Leibrentenversicherung (Rürup-Rente) 1.400 €
gesamt: 5.400 €
60% für 2005 + je 2% Steigerung für 2006-2020= 30 %;
90 % von 5.400 € = 4.860 €
(max. 90 % von 20.000 € in 2020)
abzüglich steuerfreier Arbeitgeberanteil - 2.000 €
als Sonderausgaben zu berücksichtigende
abziehbare Vorsorgeaufwendungen: 2.860 €.
Steuerlich führt die gesetzliche Rentenversicherung, die Riester-Rente und die Rürup-Rente zur nachgelagerten Besteuerung, d. h. die späteren Leistungen unterliegen in voller Höhe der Einkommensteuer. Hier gilt aber, je nach Renteneintrittsjahr, eine Übergangsregelung, die aus der nachfolgenden Tabelle zu ersehen ist: -beachte Basis 2005: 50%-
Beachten Sie, dass auf das Renteneintrittsalter abgestellt wird. Der Besteuerungsanteil ändert sich dann nicht mehr.
Eigene Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung liegen vor, wenn Personenidentität zwischen dem Beitragszahler, der versicherten Person und dem Leistungsempfänger besteht. D. h. Beiträge von Eltern zur Absicherung der Altersversorgung ihrer Kinder sind damit z. B. nicht begünstigt. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt es für den Abzug von Sonderausgaben allerdings nicht darauf an, ob der Ehemann oder die Ehefrau die Beiträge geleistet hat.
Nicht Voraussetzung ist eine laufende Beitragszahlung. Aufgrund der betragsmäßigen Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für die Basisversorgung hat der Gesetzgeber auf die laufende Zahlung verzichtet.
Rentenversicherungsverträge sind nur dann begünstigt, wenn Zusatzrisiken wie Berufs- oder Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenschutz lediglich als ergänzende Absicherung zur Altersversorgung vereinbart sind. Um die Zuordnung der privaten Rentenversicherungsprodukte zur Basisversorgung zu rechtfertigen, hat der Gesetzgeber Produktvoraussetzungen vorgesehen. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Beiträge zu einer kapitalgedeckten Leibrentenversicherung, deren Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind, kein verfügbares Einkommen dar. Daraus leitet der Staat das Recht ab, diese Beiträge in der Ansparphase steuerfrei zu belassen (=steuerpflichtiger Lohn wird durch entsprechenden Sonderausgabenabzug entsteuert) und die späteren Rentenleistungen in voller Höhe zu besteuern.
Der einmal maßgebende Besteuerungsanteil ändert sich nicht mehr.
A erhält seine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von mtl. 1.500 € ab dem Jahre 2022.
A hat folglich 82 % der Rente zu versteuern, d. h. (1.500 € x 12 Zahlungen = 18.000) 82 % von 18.000 € = 14.760 €. Der steuerpflichtige Anteil von 82 % verändert sich nicht im Leben des Herrn A.
Würde Herr A im Jahre 2040 in Rente gehen, hätte er in jedem Jahr 100 % der Rentenbeträge zu versteuern (= nachgelagerte Besteuerung ).
Die wichtigsten Punkte der Rürup-Rente im Überblick:
Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die Förderung der Rürup-Rente nicht direkt über staatliche Zulagen, sondern über die Gewährung von Steuervorteilen. Um diese zu erlangen, sind von Seiten der Rentenversicherung verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
· Die Rente muss als Leibrente auf das Leben des Versicherungsnehmers abgeschlossen sein und ist nicht vererb- oder verschenkbar.
· Die Leibrentenzahlung muss als lebenslange Rente in Form von monatlichen Auszahlungen erfolgen.
· Der früheste Rentenbeginn ist das vollendete 60. Lebensjahr.
· Die vorzeitige Nutzung des angesparten Kapitals darf nicht möglich sein, daher dürfen die Versorgungsansprüche nicht beleihbar, veräußerbar oder übertragbar sein.
· Beitragszahler, versicherte Person und Leistungsempfänger müssen identisch sein; bei Ehegatten kommt es allerdings nicht darauf an, ob der Ehemann oder die Ehefrau die Beiträge leistet.
· Die Einnahmen aus der Leibrente kann der Empfänger um seine persönlichen Werbungskosten (z.B. Kosten für Rentenberater) mindern.
· Erfüllt eine Rente diese Anforderungen, ist sie vom Gesetzgeber als Rürup-Rente (synonym auch Basisrente, Leibrente) anerkannt und wird in der Ansparphase gefördert. Die Förderung drückt sich in einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der gezahlten Beträge innerhalb der zuvor genannten Beträge (20.000 / 40.000 €) aus.
· Einkommensteuer: Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen. In der Auszahlungsphase erfolgt die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz und nicht mit dem Abgeltungssteuersatz wie bei Wertpapieren. Die Rürup-Rente (private Basisrente) unterliegt folglich steuerlich den gleichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung.
· Besonders geeignet für: Alle Selbstständigen und gut verdienende Angestellte, die einen Teil ihrer Einkünfte in die Rentenphase verschieben und eine Altersvorsorge aufbauen möchten.
Rürup-Fondspolicen
Bei fondsgebundenen Rürup-Versicherungen wird das Sparguthaben vorwiegend in Investmentfonds angelegt. Diese Anlage bedeutet oft eine bessere Rendite, Garantien gibt es jedoch meist von den Gesellschaften nicht.
Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
· Neben der Basis- oder Grundversorgung als 1. Schicht existiert als kapitalgedeckte Zusatzvorsorge
· die „Betriebliche Altersversorgung“ und
· die „Riester – Rente“als 2. Schicht (siehe Abbildung Seite 27 ).
2. Schicht: a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung
4.2. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Betriebliche Altersversorgung ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.
4.2.1. Betriebliche Altersversorge
Jetzt wird es etwas kompliziert. Die betriebliche Altersvorsorge kann der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln finanzieren (= arbeitgeberfinanziert) oder er lässt diese durch Eigenbeiträge des Arbeitnehmers finanzieren, durch so genannte Entgeltsumwandlung (Lohn wird in einen Beitrag für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers umgewandelt). Abgesichert werden muss ein biometrisches Risiko (Alter, Tod, Invalidität). Bei den Durchführungswegen wird zwischen
· Pensionsfonds,
· Pensionskasse und
· Direktversicherung unterschieden.
Wie funktioniert dies?
Sie müssen nur zu Ihrer Personalabteilung im Betrieb gehen und dort das weitere Vorgehen mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen.
Jeder Arbeitnehmer hat in der Bundesrepublik einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Wenn der Arbeitgeber keinen Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) vorgibt, kann der Arbeitnehmer einen Weg frei wählen.
Entweder zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn in die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers ein oder, falls der Arbeitgeber dies nicht anbietet, kann der Arbeitnehmer auf einen Teil seines steuerpflichtigen Gehaltes verzichten (Entgeltsumwandlung) und in eine betriebliche Altersversorgung (z. B. in eine Direktversicherung) einzahlen. Dieser Teil des Arbeitslohnes bleibt dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich eines steuerfreien Betrages von 1.800 €.
Beispiel: - 2021: ledig, keine Kinder, Steuerklasse I -
Der ledige Arbeitnehmer A erzielt einen monatlichen Bruttolohn von 4.000 €.
Monatliche gesetzliche Abzüge:
Lohnsteuer, Kirchensteuer 716 €
Sozialversicherung 809 €
Verbleibt ein Nettolohn von: 2.475 €
A entschließt sich dazu, eine Zusatzrente aufzubauen und monatlich 100 € in eine Direktversicherung einzuzahlen. Der Arbeitgeber schließt zugunsten des Arbeitnehmers A eine Direktversicherung (= Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer ist Bezugsberechtigter) ab. Da der Arbeitgeber selbst keinen Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse) vorgibt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, den Durchführungsweg selbst zu bestimmen.
Bruttomonatslohn (Jahr 2021) 4.000 €
./. Einzahlung in betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung) ./. 100 €
verbleiben: 3.900 €.
Monatliche gesetzliche Abzüge:
Lohnsteuer, Kirchensteuer 686 €
Sozialversicherung 789 €
verbleibt ein monatlicher Nettolohn von: 2.425 €
Der Arbeitnehmer hat im Jahr 12 x 100 € in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
An Lohnsteuer und Sozialversicherung spart der Arbeitnehmer insgesamt mtl. 50 €.
Selber hat der Arbeitnehmer daher nur folgende Beträge tatsächlich getragen:
Einzahlungen Direktversicherung: 12 x 100 € = 1.200 €
./. Ersparnis aufgrund von um 100 € verminderten Lohn an Steuerbeträgen und Sozialversicherung mtl. 50 € (12 x 50 =): 600 €
tatsächliche (jährliche) Belastung: 600 €
Durch die Inanspruchnahme der betrieblichen Altersversorgung ergibt sich in der Ansparphase eine erhebliche Einkommensteuerersparnis für den Anleger.
Der betrieblichen Altersversorgung liegt das Kapitaldeckungsverfahren zugrunde. Sie bauen sich also Ihre eigene, durch ihre eigenen Mittel gedeckte, Zusatzrente auf. Zum Aufbau der Rente wird der Arbeitgeber eingeschaltet, der die Mittel an den jeweiligen Versicherungsträger abführt. Der einkommensteuerliche Vorteil ist hoch (vgl. vorstehendes Beispiel).
Wichtig zu wissen:
Es gibt einen Pensions-Sicherungs-Verein. Das ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Dies ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Die sichere Zukunft dieses Instruments unternehmerischer Verantwortung ist eine sozialpolitische Aufgabe von zentraler Bedeutung. Dadurch ist der Arbeitnehmer zusätzlich geschützt (www.psvag.de).
Eine betriebliche Altersversorgung ist anzunehmen, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden.
Das biologische Ereignis ist bei der Altersversorgung das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben; als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gilt im Regelfall das 60. Lebensjahr.
a) Pensionsfonds (Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins)
b)
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die gegen Zahlung von Beiträgen eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführen. Pensionsfonds werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Bei Leistungszusagen ist ein bestimmter monatlicher Betrag garantiert. Sofern sich die zur Erfüllung dieser Leistung vereinbarten Fondsbeiträge wegen Änderungen in der ursprünglichen Kalkulationsgrundlage als nicht mehr angemessen erweisen, müssen sie den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Die Leistungen dürfen nur als lebenslange Zahlung erbracht werden.
Beiträge des Arbeitgebers zum Pensionsfonds sind teilweise steuerfrei, vgl. dazu Seite 39.
Ein Arbeitgeber in Bonn entrichtet für seinen Arbeitnehmer Beiträge an einen Pensionsfonds in Höhe von 400 € im Monat. Die Versorgungszusage wurde am 02. 01. 2021 erteilt. Der Arbeitnehmer hat die Lohnsteuerklasse III. Jahresbruttolohn 70.000 €.
Beiträge an Pensionskassen sind gegenwärtig zufließender und zu versteuernder Arbeitslohn. Von dem Jahresbetrag von (400 x 12 = ) 4.800 € sind steuerfrei:
4 % vom Bruttoarbeitslohn 70.000 €, maximal 4 % von 85.200 € (Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2021 ) 2.800 €
zusätzlich 1.800 € (gem. § 3 Nr. 63 EStG) = 1.800 €
insgesamt: 4.600 €.
c) Pensionskasse (= kleine Versicherungsgesellschaft)
Eine Pensionskasse ist eine Lebensversicherungsgesellschaft, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Die Mittel für die von der Pensionskasse zugesagten Versorgungsleistungen werden entweder ausschließlich durch den Arbeitgeber oder vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern gemeinsam erbracht.
Ein Arbeitgeber in Bonn entrichtet für seinen Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse in Höhe von 500 € im Monat. Die Versorgungszusage wurde am 02. 01. 2021 erteilt. Der Arbeitnehmer hat die Lohnsteuerklasse III.
Beiträge an Pensionskassen sind gegenwärtig zufließender und zu versteuernder Arbeitslohn. Von dem monatlichen Betrag von 500 € sind steuerfrei: -vgl. Seite 39-
4 % vom Monatslohn (1/12 von 70.000 €=) 5.833 € = 233 €
(mtl. Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2021 = 1/12 von 85.200€, nicht erreicht) 233 €
zusätzlich: 1/12 von 1.800 € = 150 €
insgesamt max. steuerfrei 383 €.
Der übersteigende mtl. Betrag von (500 € - 383 € =) 117 € ist als laufender Arbeitslohn individuell nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte zu versteuern.. Für diese 117 € kann der Arbeitnehmer den Sonderausgabenabzug als Altersvorsorgeaufwand (Sonderausgabenabzug) beantragen.
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung.
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen worden ist und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind.
Eine Direktversicherung liegt danach vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
· Lebensversicherung,
· Arbeitnehmer als versicherte Person,
· Arbeitgeber als Versicherungsnehmer,
· Arbeitnehmer (oder dessen Hinterbliebene) als Bezugsberechtigter.
Die Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen muss vom Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) der Versicherungsgesellschaft gegenüber erklärt werden.
Die Direktversicherung (Lebensversicherung) muss Leistungen für die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer lebenslänglichen Rente vorsehen.
Die Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers stellen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn des Arbeitnehmers dar, weil dieser einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen hat. Diese Beiträge können wie Beiträge zu einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung sein (vgl. Seite 40).
Zusammenfassung:
· Pensionskassen: Investieren dagegen die Gelder ihrer Kunden i.d.R. in Anleihen (Bonität mit AAA bewertet), Investmentanteilen und höchstens zu 35% in Aktien.
· Pensionsfonds: Legen die Kundengelder, da sie eine größere Freiheit in der Anlage der Kundengelder haben, mit einem höheren Aktienanteil an. Es ergeben sich höhere Renditechancen und größere Verlustrisiken. Der Arbeitgeber haftet jedoch mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Leistungen.
· Sowohl bei Pensionsfonds als auch bei Pensionskassen besteht ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Beiträge bei einem Arbeitgeberwechsel.
· Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab.
· Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber also der Versicherungsnehmer, welcher für den Arbeitnehmer kontinuierlich eine bestimmte Summe aus dem Einkommen des Arbeitnehmers anspart.
Die Ansparsumme wird von dem Bruttogehalt abgezogen.
Bei Auszahlung der Rente erhält der versicherte Arbeitnehmer eine regelmäßige Rentenzahlung. Die Auszahlungen aus einer Direktversicherung werden bei Renteneintritt nachgelagert (= bei Bezug in voller Höhe) besteuert.
Dank der gesetzlich vorgeschriebenen Portabilität (= Übertragung) wird der Rentenanspruch der Direktversicherung auch bei einem Arbeitgeberwechsel beibehalten.
Dazu noch folgender Hinweis:
Gehaltsumwandlung/ Umwandlung von Barlohn in später zufließende Versorgungsbezüge
Es handelt sich hier um ein Hinausschieben des Zuflusszeitpunkts mit der Folge einer nachgelagerten Besteuerung. Dies wird auch als arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage bezeichnet.
Es handelt sich dabei um Modelle, bei denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente gewährt (Direktzusage) und der Arbeitnehmer dafür mit einer Gehaltsminderung einverstanden ist. Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass bei einem Arbeitnehmer mit hohem Einkommen durch die Gehaltsherabsetzung zunächst eine erhebliche Steuerersparnis eintritt, während die später zufließende Betriebsrente (regelmäßig Versorgungsbezug) geringer besteuert wird.
2. Schicht: b) Die „Riester – Rente“
Zu erläutern verbleibt dann noch von der 2. Schicht der Teil 2b, der kapitalgedeckten Zusatzversorgung, nämlich die „Riester-Rente“.
4.2.2. Riester - Rente
Ziel der staatlichen Förderung ist es, die Alterssicherung der Arbeitnehmer auf eine breite finanzielle Grundlage zu stellen, die es ermöglicht, die Sicherung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards trotz der Absenkung des Rentenniveaus bei der gesetzlichen Sozialversicherungsrente im Alter zu gewährleisten.
Niemand ist allerdings verpflichtet, einen privaten Altersvorsorgevertrag abzuschließen. Dies geschieht auf rein freiwilliger Basis.
Zunächst müssen Sie, wenn Sie Arbeitnehmer sind, mit einem Anbieter einen Altersvorsorgevertrag abschließen. Es werden bei Altersvorsorgeverträgen geschlechts-unabhängige Tarife angeboten (sog. Unisex-Tarife). Jeder Anbieter von Altersvorsorgeprodukten (Kreditinstitut, Versicherung, Investmentgesellschaft) muss durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüfen lassen, ob sein Produkt die steuerlichen Kriterien für eine Förderung erfüllt. Zertifizierte Altersvorsorgeverträge erkennt man an der amtlichen Prüfnummer und an einem Zusatz, der die Förderfähigkeit des Produktes bescheinigt.
Bei den Produkten der privaten Altersvorsorge (Riester –Rente) lassen sich zwei Grundtypen unterscheiden:
· Versicherungsprodukte und
· Bank- und Fondssparprodukte.
Steuerliche / staatliche Förderung
Die Riester – Rente wird im Rahmen der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch
· Zulagen und ergänzend durch den
· Sonderausgabenabzug gefördert.
Die staatliche Förderung durch Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug stellt in der Ansparphase sicher, dass die Eigenvorsorge aus entsteuertem Einkommen aufgebaut werden kann. Damit korrespondierend wird in der Auszahlungsphase eine so genannte nachgelagerte Besteuerung der Versorgungsleistungen durchgeführt.
Anstelle der Zulagen kann auch ein besonderer Sonderausgabenabzug bei der Einkommen-steuer (ESt) nach § 10a EStG in Anspruch genommen werden.
Vom Finanzamt wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geprüft, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage günstiger ist. Bei dieser Günstigerprüfung wird immer das für den Steuerpflichtigen vorteilhaftere Ergebnis zu Grunde gelegt. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, wird die Zulage zurückgefordert.
Vereinfachtes Beispiel:
Lediger Arbeitnehmer, Bruttolohn 30.000 €, gezahlte Altersvorsorgebeiträge (Riester) in 2020:
1.025 €, erhaltene Zulage 175 € = gesamt 1.200 €.
Zu versteuerndes Einkommen einschließlich übrige Einkünfte (z.B. Vermietungseinkünfte) 50.000 €.
Einkommensteuer
="<"/span> Zu versteuerndes Einkommen für 50.000 € -ohne Riester- führt zu einer ESt von 12.141 €,
Günstigerprüfung: (50.000 €./. 1.200 €), zu versteuerndes Einkommen 48.800 € =11.676 €.
Nach der Günstigerprüfung ergibt sich eine Steuerermäßigung von 465 €,
die den Zulagenanspruch von 175 € übersteigt.
Der Arbeitnehmer erhält eine zusätzliche Steuerermäßigung von (465 €./. Zulage 175 €=) 290 €.
Riester- Rente und Tod des Versicherten
Die Riester- Rente verfällt nach dem Tod des Versicherten in der Regel nicht. Die Details hängen aber davon ab, ob es sich um einen Banksparplan, Fondssparplan oder eine Rentenversicherung handelt.
Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:
Die private Altersvorsorge kann durch staatliche Zulagen oder Steuervergünstigung gefördert werden.
Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden.
Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
Wird eine Förderung in Anspruch genommen, sind die darauf beruhenden späteren Rentenzahlungen einkommensteuerpflichtig (= so genannte nachgelagerte Besteuerung).
Nicht begünstigt sind u. a. Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen oder die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind; Pflichtversicherte in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Versorgungswerk der Rechtsanwälte oder der Steuerberater); freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte; geringfügig Beschäftigte, die nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben; Bezieher einer Vollrente wegen Alters und Pensionäre.
Geeignet für: Alle Anspruchsberechtigten. Durch Zulagen und Steuervorteile ist eine gute Rendite quasi garantiert.
Einkommensteuer: Die Leistungen aus zertifizierten Riester- Verträgen werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen.
Beanstandet wird häufig, dass die Verwaltungskosten zu hoch seien. Bei einer typischen Riester-Versicherung mit 30 Sparjahren sollen im Schnitt Kosten von 24% anfallen. So auch Bürgerbewegung „Finanzwende“ vom 03.12.2020 (www.finanzwende.de).
Mit der Riester – Förderung kann auch in so genannte Riester-Fondssparpläne investiert werden. Riester – Produkte sind so konstruiert, dass nicht nur die Einzahlungen garantiert sind, sondern auch die staatlichen Zulagen. Es besteht also insoweit eine 100prozentige Garantie.
Es gibt eine Reihe von Vorzügen, die für die vom Gesetzgeber neu geschaffene Riester-Rente sprechen:
· Steuerliche Abzugsfähigkeit in der Ansparphase,
· Insolvenz- bzw. Hartz IV-Schutz.
Dem gegenüber sind allerdings auch die Restriktionen der legislativen Kreation zu sehen:
· Fehlende Vererbbarkeit,
· fehlendes Kapitalwahlrecht,
· (voll) steuerpflichtig in Auszahlungsphase,
· zu beachtende Günstigerprüfung (Zulage oder Sonderausgabenabzug).
Aus diesen Gründen ist für jeden individuell im Einzelfall zu prüfen, ob die Rürup-Rente oder die Riester- Rente die geeignete Form der privaten Altersvorsorge ist, oder ob sie durch andere Varianten der Vorsorge ergänzt bzw. ersetzt werden sollte.
Einkommensteuererklärung: Anlage Vorsorgeaufwand (AV)
Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Der Sonderausgabenabzug ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr.
Die hierfür benötigten Angaben und Bescheinigungen werden in der Regel von dem jeweiligen Anbieter zwischen Januar und März automatisch per Post zugesandt.
Wie hoch ist die Steuererstattung?
Die Höhe der Steuererstattung hängt von 3 Faktoren ab:
· dem persönlichen Steuersatz,
· der Höhe der eingezahlten Beiträge,
· der Höhe der erhaltenen Zulagen.
Das zuständige Finanzamt ermittelt, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist, als die bereits erhaltenen Zulagen (sogenannte Günstigerprüfung).
Die ausgezahlte Steuererstattung berechnet sich dann nach folgendem Muster:
Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
- bereits erhaltene Zulagen
= Auszahlungsbetrag.
Sind die bereits erhaltenen Zulagen höher als der Steuervorteil, gibt es keine zusätzliche Steuererstattung.
Hinweis: Rentenbezugsmitteilung / Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung
Zur Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Erfassung von Leibrentenzahlungen wurde ein sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Da der Rentenstelle die steuerliche Identifikationsnummer (= Steuernummer) des Rentenempfängers bekannt ist, besteht für die Finanzverwaltung ein automatisiertes Abrufverfahren.
Mitteilungspflichtig sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen , die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Anbieter von zertifizierten Altersversorgungsverträgen. Die vorgenannten Mitteilungspflichtigen müssen die jeweiligen Daten auf elektronischem Weg an die zentrale Stelle für Altersvorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übermitteln. Die Daten werden dann an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde zur Auswertung übermittelt. Die Rentenbeiträge können so von der Finanzverwaltung für die vorausgefüllte Einkommensteuer (ESt)-Erklärung des Versorgungsempfängers bereitgestellt werden (Elster).
3. Schicht: Sonstige private Vorsorge
4.3Sonstige private Vorsorge
Kapitalbildende Lebensversicherung
Früher galt sie als sichere Säule der privaten Altersvorsorge. Jetzt steht die jahrzehntelange Konstruktion der kapitalbildenden Lebensversicherung vor dem Einsturz: Deutschlands größte Lebensversicherung, die Allianz Leben, hat die 100prozentige Beitragsgarantie gekippt. Ab 2021 können Neukunden nicht mehr auf den vollen Erhalt ihrer eingezahlten Gelder bauen.
Kapitalbildende Lebensversicherungen haben immer noch einen guten Ruf – obwohl das Produkt kompliziert ist, unflexibel, intransparent. Und meist enttäuschend, weil die Auszahlung oft weit unter der Prognose von einst liegt. Im Moment gibt es rund 92 Millionen abgeschlossene Verträge. Die Mischung aus Sparen und Versichern für den Todesfall galt in den 80er und 90er Jahren noch „als dritte Säule der Altersvorsorge“.
Tatsächlich gab es früher vergleichsweise hohe Zinsen. Vor allem die Dauer-Niedrigzinsphase macht es den Versicherern schwer. Dass die Kapitalleben nach 2005 stark an Attraktivität einbüßte, lag auch am Wegfall des Steuerprivilegs (= die geleisteten Lebensversicherungsbeiträge sind nicht mehr bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abzugsfähig). Für 2021 meldet die finanzstarke Allianz-Versicherung eine Absenkung der Gesamtverzinsung für Klassikpolicen auf 2,9%. Die Zinsen setzen sich zusammen aus der laufenden Verzinsung von 2,3% und dem Schlussüberschuss inklusive Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von weiteren 0,6%. Der Branchenführer bei Lebensversicherungen (Allianz mit 30% Marktanteil) garantiert bei neuen Verträgen zu Laufzeitende höchstens 90% der Einzahlungen.
Der Garantiezins bezieht sich nicht auf die gesamten Prämien, sondern nur auf den sogenannten Sparbeitrag, also auf Einzahlungen minus Kosten.
Wenn Sie sich für eine Lebensversicherung entscheiden, möchte ich Sie auf einen länderspezifischen Unterschied aufmerksam machen. Sie sollten nämlich überlegen, ob entsprechend Ihrer Risikoneigung ein deutsches oder angelsächsisches Produkt in Betracht kommt.
Der entscheidende Unterschied zwischen deutschen und britischen Lebensversicherungen liegt in der langfristig höheren Renditechance der angelsächsischen Policen. Möglich macht das ein signifikant höherer Aktienanteil bei der Kapitalanlage. Dies liegt in den Anlagevorschriften der einzelnen Länder begründet. Die deutschen Vorschriften erlauben bei klassischen Policen eine maximale Aktienquote von 35 Prozent, in Großbritannien sind dagegen bis zu 100 Prozent möglich. Die freie und flexible Anlagepolitik nutzen die britischen Anbieter, um die Beiträge ihrer Kunden renditeoptimiert zu investieren, denn Aktien schlagen Rentenpapiere in den Performancevergleichen.
Sicherlich liegt bei den britischen Produkten ein höheres Risiko. Aber auch die angelsächsischen Versicherer haben ein Sicherheitsnetz gespannt. So muss der deutsche Kunde nicht auf Garantieelemente verzichten. Als Mindestgarantie wird eine Wertentwicklung zugesichert, die in der Regel dem Erhalt der eingezahlten Beiträge dient. Außerdem gibt es eine jährlich Bonuszuweisung, die dem Kunden gutgeschrieben wird. Schließlich beinhalten die angelsächsischen Policen zur Risikominderung ein Smoothing-Verfahren, eine Art Ablaufmanagement, bei dem die Erträge geglättet und so Schwankungen der Kapitalmärkte ausgeglichen werden. Diese Sicherheitsnetze greifen allerdings nur, wenn die Versicherung auch bis zum Vertragsende durchgehalten wird. Wer vorher aussteigt, kann unter Umständen weniger kassieren.
Die in der Bundesrepublik aktiven ausländischen Versicherungsunternehmen können zwar von den großzügigen Anlagevorschriften ihres Heimatlandes profitieren, für die Policen gilt aber sonst deutsches Steuerrecht. Daher ist die spätere Rente nur mit dem günstigen Ertragsanteil zu versteuern (vgl. dazu nachfolgende Tabelle).
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter
https://www.cecu.de/britische-lebensversicherung.html.
Risikolebensversicherung: Als Sicherheitsnetz für Eltern mit kleinen Kindern bietet die Risikolebensversicherung vernünftigen Schutz. Sie deckt nur das Sterberisiko ab und wird bei Tod des Versicherungsnehmers fällig. Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass die Hinterbliebenen für einen längeren Zeitraum finanziell abgesichert sind. Es sollte von einem 10 – Jahreszeitraum ausgegangen werden. Daher gilt die Faustregel für die Berechnung der Versicherungssumme: Netto-Monatseinkommen x 120 Monate.
Kapitallebensversicherung / Risikolebensversicherung:
· Die Beiträge der Risikolebensversicherung sind günstiger als die einer Kapitallebensversicherung. Die Risikolebensversicherung wird nur im Todesfall ausgezahlt. In der Regel dient sie zur Absicherung der Familie.
· Wird eine Risikolebensversicherung im Todesfalle ausgezahlt, ist dies immer steuerfrei.
· Von einer Kapitallebensversicherung profitieren Sie selbst, wenn die angesparte Summe nach Ablauf der Versicherung ausgezahlt wird.
· Erträge aus Kapitallebensversicherungen sind steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25%.
Private Rentenversicherung
Gute Informationen zum Thema „Private Rentenversicherung“ erhalten Sie unter www.test.de/private-rentenversicherung und Finanztest 04/2018 von der Stiftung Warentest.
4.3.1. Sonstige Leibrentenversicherung
Erfolgt die Auszahlung als Leibrente, ist der Betrag nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Auszahlung führen also nicht zur nachgelagerten Besteuerung (wie z. B. die vorgenannte Rürup-Rente, Riester- Rente bzw. die gesetzliche Rentenversicherung. Die Besteuerung hängt vom Alter bei erstmaliger Auszahlung ab. Die Ertragsanteile (= steuerpflichtige Zinsanteile) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Der EuroRent-Fonds (fondsgebundene Rentenversicherung) wird mit dem 65. Lebensjahr fällig und es soll eine monatliche – kapitalgedeckte – Rente von 500 € gezahlt werden.
= Von den zugeflossenen Beträgen in Höhe von (12 Monate x 500 € = ) 6.000 € sind, da der Anleger zu Beginn der Rente das 65. Lebensjahr vollendet hat, 18 % = 1.080 € steuerpflichtig. Der Ertragsanteil der Rente von 18 % verändert sich in den nachfolgenden Jahren nicht.
Sonstige Vorsorge (Versicherungen)
4.3.2. Berufsunfähigkeitsschutz
Nach 1961 Geborene bekommen bei Berufsunfähigkeit nichts mehr vom Staat. Nur bei Erwerbsunfähigkeit erhalten sie eine Rente. Berufsanfänger erhalten noch nicht einmal eine Erwerbsminderungsrente, weil sie dazu mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben müssen.
Die Versicherungssumme für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so hoch sein, dass damit annähernd das derzeitige Nettogehalt erreicht wird. Diese Summe sollte über eine Nachversicherungsgarantie (= Anpassung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung) an die jeweilige Lebenslage angepasst werden können. Extrem wichtig sind bei diesem Versicherungsschutz die Bedingungen. So sollte der Vertrag beispielsweise eine „abstrakte Verweisung“ ausschließen. Dann kann die Versicherung vom Kunden nicht verlangen, eine andere Arbeit anzunehmen, die ihm noch zuzumuten ist.
Die Bemessung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre vor Antragstellung. Sollte die Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gelten Abschläge (0,3% pro Monat vor vollendetem 63. Lebensjahr, aber nicht mehr als 10,8%).
Berufsunfähigkeitsrente: Diese private Zusatzversicherung ist unbedingt erforderlich. Beachten Sie, dass die staatliche Erwerbsminderungsrente Teil der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Wer bis zu 3 Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert, wer 3 – 6 Stunden arbeiten kann, als teilweise erwerbsgemindert. Jeder, der theoretisch mehr als 6 Stunden arbeiten kann, geht leer aus. Um überhaupt Geld aus der gesetzlichen Rentenkasse zu bekommen, müssen Sie mindestens 60 Monate (5 Jahre) Versicherungszeit erfüllt haben und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 36 Monatsbeiträge (insgesamt 3 Jahre) als Pflichtversicherter entrichtet haben. Diese Daten dürften Sie überzeugt haben, dass auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verzichtet werden kann, erst recht nicht, wenn Sie eine Familie haben.
Danach stellt sich die Frage, wie hoch sollte denn die Berufsunfähigkeitsrente sein bzw. wie hoch ist die Versorgungslücke?
Private Unfallversicherung: Diese Versicherung ist in der Regel nicht unbedingt notwendig. Etwas anderes gilt für Personen, die risikoreiche Sportarten außerhalb von Vereinen lieben.
Überlegenswert sind auch für bestimmte Berufsgruppen noch folgende Versicherungen:
· Dread– Disease-Policen
Diese zahlen eine einmalige Kapitalleistung, allerdings nur, wenn man an einem von mehreren bei Vertragsabschluss definierten schweren Leiden (etwa Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multipler Sklerose, Parkinson oder Alzheimer im Endstadium) erkrankt. Der Krankheitskatalog kann dabei eine Handvoll Leiden oder mehrere Dutzend umfassen.
Vorteil dieser Policen: Dem Versicherten wird sofort nach Diagnose der versicherten Krankheit die Versicherungsleistung ausgezahlt.
Langwierige Streitereien vor Gericht, ob Berufsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht, entfallen. Diese Policen sind in der Regel billiger als Berufsunfähigkeitsversicherungen und auch Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen, können oft noch eine Dread-Disease-Police abschließen. Versicherungsanbieter finden Sie unter:
www.krankheiten-versichern.de/ www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/dread-disease.
· Grundfähigkeits-Policen.
Diese schließen wiederum nicht an bestimmen Krankheiten an, sondern an grundlegenden Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände oder Orientierungsvermögen. Verliert man eine dieser Fähigkeiten, wird die Police fällig. Dabei ist egal, ob ein Unfall, eine Krankheit oder ein Gebrechen die Ursache des Verlusts ist. Anders als bei Dread-Disease-Policen wird hier jedoch eine monatliche Rente gezahlt. Derzeit bietet nur Canada Life solche Versicherungen an.
Steuerliche Behandlung der Hausrat- und Rechtsschutzversicherung
Die Hausratversicherung ist als so genannte Sachversicherung steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Dies trifft auch auf die private Rechtsschutzversicherung zu. (vgl. „übrige Versicherungen“ auf Seite 28).
Lassen Sie uns festhalten, welche Absicherungen durch Versicherungen in den einzelnen Lebensphasen sinnvoll sind:
Vergleich Rürup-Rente, betriebliche Altersversorgung und Riester-Rente
Die 3 staatlich geförderten Wege der Altersversorgung bringen grundsätzlich höhere Renten als die nicht subventionierten Varianten wie Sparpläne oder private Versicherungen.
Die betriebliche Altersversorgung bildet das meiste Vorsorgekapital und außerdem werden die Sozialabgaben gespart. Doch das angesammelte Kapital ist nur die halbe Wahrheit, denn die Summen müssen verrentet werden. Letztlich entscheidend ist für den Vorsorgesparer das Ergebnis der Nettorente.
Bei der Betriebsrente sind neben der Einkommensteuerbelastung auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Die Betriebsrente wird aus dem Bruttoverdienst angespart.
Bei der Rürup-Rente ist zu berücksichtigen, dass je nach Jahr des Rentenbeginns der steuerpflichtige Anteil unterschiedlich hoch ist.
Die Riester-Rente erzielt die höchste Nettorente. Von der Riester-Rente ist lediglich die Einkommensteuerbelastung in Abzug zu bringen. Die Riester-Rente bietet allen Sparern unabhängig von Alter, Einkommen oder Familienstand die höchste Rente.
In allen Modellen wird der gesetzlich geforderte Erhalt der eingezahlten Beiträge sichergestellt.
Wegen einer etwaigen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht sollten Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen.
4.3.3. Sparförderung für Arbeitnehmer (vL)
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer der im 5. Vermögensbildungsgesetz genannten Anlageformen anlegt. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer grundsätzlich unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger zu leisten, bei dem nach Wahl des Arbeitnehmers die vermögenswirksame Anlage erfolgen soll. Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Steuerrechtlich gehören vermögenswirksame Leistungen zu den steuerpflichtigen Einnahmen, sozialversicherungsrechtlich sind vermögenswirksame Leistungen Arbeitsentgelt. Daher sind bei ihnen, wie bei anderem Arbeitsentgelt auch, Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten.
Um die Vereinbarungen über vermögenswirksame Leistungen durchführen zu können, benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Angaben über die Art und den Zeitpunkt der Anlage sowie über das Unternehmen, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden sollen. Der Arbeitnehmer wird seiner Anzeigepflicht i. d. R. dadurch nachkommen, dass er dem Arbeitgeber einen Vordruck des betreffenden Unternehmens oder Anlageinstituts aushändigt, der die entsprechenden Angaben enthält.
1. Vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer sollte das 5. Vermögensbildungsgesetz in Anspruch nehmen.
Diese vermögenswirksamen Leistungen müssen in einem bestimmten Sinne angelegt werden. Der Arbeitnehmer steht immer vor der Frage, in welche Art von Vertrag er seine vermögenswirksamen Leistungen anlegt. Der Anlagekatalog für vermögenswirksame Leistungen lautet:
· Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund von Wertpapier- oder anderen Vermögensbeteiligungs- Sparverträgen
·
Hinweis:Sie wählen sich einen Fonds aus. Das kann ein deutscher, europäischer oder internationaler Aktienfonds sein. Fondsgesellschaften oder Banken und Sparkassen geben Auskunft, welche Fonds für VL-Sparen in Frage kommen. Im Internet hat der BVI (www.bvi.de) stets die aktuelle Liste aller VL-Aktienfonds parat. Sie finden sie in der Rubrik Vermögensbildung. Den VL-Vertrag schließen Sie direkt mit der Fondsgesellschaft oder bei Banken und Sparkassen ab. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie in welchem Fonds sparen wollen. Der Arbeitgeber überweist die VL – entweder die tariflichen VL oder / und Teile des Gehalts- auf diesen Vertrag. Die Prämie ist gesichert.
· Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund von Wertpapier- Kaufverträgen
· Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund von Beteiligungsverträgen oder Beteiligungskaufverträgen
· Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsprämiengesetz, insbesondere Bausparbeiträge
· Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund von Kontensparverträgen
· Beiträge des Arbeitnehmers zu Kapitalversicherungsverträgen .
Interessant sind auch Sparpläne für die vermögenswirksamen Leistungen mit monatlichen Beträgen ab 25 € (www.oskar.de).
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt
· 20 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 400 € jährlich beschränkt
· Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
· Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags
· 9 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 470 € jährlich beschränkt
·
· Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
· Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung, zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus u. a.
Die beiden Zulagen (20 % und 9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt können also vermögenswirksame Leistungen bis 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sein.
Voraussetzung ist, dass die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen: 17.900 € bei Ledigen bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten 35.800 €) nicht überschritten ist. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Antrag des Arbeitnehmers (zu stellen bis Ende des 2. Kalenderjahres nach der vermögenswirksamen Leistung) von seinem für ihn zuständigen. Finanzamt gezahlt.
Die Arbeitnehmer –Sparzulage wird auf Antrag durch das zuständige Finanzamt des Arbeitnehmers (Wohnsitzfinanzamt) festgesetzt. Der Antrag ist auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen, der mit der Einkommensteuererklärung verbunden ist.
2. Wohnungsbauprämie
Voraussetzung für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie ist, dass die Aufwendungen nicht vermögenswirksame Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer – Sparzulage besteht und das maßgebende Einkommen des Prämienberechtigten die Einkommensgrenze nicht überschritten hat.
Es werden nur Kinder berücksichtigt, für die es Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gibt.
Wo liegen die Einkommensgrenzen für die verbesserte Wohnungsbauprämie?
Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen die zweite wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Ab 2021 betragen die Einkommensgrenzen 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro. Wichtig zu wissen: Als Berechnungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen, dessen Größenordnung Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen können.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie ab 2021?
Wenn Sie im Jahr bis zu 700 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie ab 2021 eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent auf diese Sparsumme – also bis zu 70 Euro. Für Verheiratete liegt der förderfähige Betrag mit 1.400 Euro doppelt so hoch. Die Wohnungsbauprämie bringt in diesem Fall 140 Euro pro Jahr. Somit ist die neue Wohnungsbauprämie eine gute Kompensation der aktuell relativ niedrigen Verzinsung des Bausparguthabens.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Zu Beginn jedes Jahres erhalten alle Bausparkunden automatisch einen Wohnungsbauprämien-Antrag für das Vorjahr. Diesen Antrag müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Bausparkasse einreichen. Sie können die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen – das heißt, das Interessierte beispielsweise noch bis zum 31. Dezember 2021 ein Formular für die Prämie für das Jahr 2019 ausfüllen und bei der Bausparkasse einreichen können.
So gehen Sie vor
· Füllen Sie jährlich den Antrag auf Wohnungsbauprämie aus, wenn Sie bereits einen Bausparvertrag haben und die Voraussetzungen erfüllen.
· Achten Sie bei einem Neuabschluss darauf, dass die Bausparsumme nicht zu hoch ist. Geht es Ihnen nur um die Förderung, reichen 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 20.000 Euro Bausparsumme bei Paaren.
· Außerdem sollten Sie später eine Immobilie kaufen, bauen oder umbauen wollen.
4.4. Eigengenutzte Immobilie
Auch die eigengenutzte Immobilie dient durch ersparte Ausgaben (Fremdmiete) der späteren Absicherung im Alter.
Eine eigengenutzte Immobilie wirkt letztlich wie eine zweite Rente (= durch ersparte Mietausgaben ergibt sich eine Sachrente), die nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegt, da eigengenutzte Immobilien nicht der Besteuerung unterliegen. Insofern liegt sogar ein legales Steuersparmodell vor, da Renten der nachgelagerten Besteuerung - also der Besteuerung ab Renteneintritt - unterliegen.
Eigengenutzte Immobilie und Riester-Vertrag („sog. „Wohn-Riester“)
Das in einem „Riester-Vertrag“ –siehe Seite 41- gebildete und steuerlich geförderte Kapital kann in vollem Umfang oder teilweise bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwendet werden. Das vorgesehene Objekt muss den Lebensmittelpunkt bilden.
Der Zulagenberechtigte muss die Entnahme bei der Zentralstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) beantragen und dabei die notwendigen Nachweise erbringen. Die ZfA teilt dem Zulage-Berechtigten und dem Anbieter mit, welche Beträge förderungsunschädlich entnommen werden dürfen.
Annuitätenrechner[1]
Bei dem heutigen Zinsniveau lohnt sich der Erwerb einer Immobilie besonders. Berechnen Sie allerdings vorher Ihre mögliche monatliche Belastung mittels eines Annuitätenrechners im Internet (z.B. www.interhyp.de/rechner, dann Tilgungsrechner).
Zusammenfassung Altersabsicherung:
1. Rentenkonto der gesetzlichen Altersvorsorge künftig prüfen. Aufschluss darüber geben die jährlichen Renteninformationen. Diese werden automatisch an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und 5 Beitragsjahre vorweisen. Die Rentenbehörde informiert über die aktuellen Rentenansprüche bei Erwerbsunfähigkeit, die Altersrente auf Grundlage der bisher erworbenen Entgeltpunkte und die prognostizierte Rente, sollten Beiträge wie in den vergangenen 5 Jahren bis zum Alter von 65 Jahren fließen. Dabei ist die Inflation, die Lohnsteuer und sind die Krankenversicherungsprämien nicht berücksichtigt.
2. Die Rentenlücke wurde ermittelt. Dazu stellt das Deutsche Institut für Altersvorsorge im Internet eine sehr gute und einfache Rechenhilfe zur Verfügung (= DIA-Rentenschätzer, siehe www.dia-vorsorge.de). Wer das Rentenniveau der derzeitigen Rentnergeneration (etwa 70 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens) erreichen will, muss privat vorsorgen. Als Faustformel gilt: Zwischen 8–10 Prozent des Bruttoeinkommens sollten in die Altersvorsorge fließen. Laut Deutschem Institut für Altersvorsorge (DIA) ist ein Durchschnittsverdiener mit einer monatlichen Versorgungslücke von mindestens 586 € konfrontiert, ein Besserverdiener gar von 1.213 €. Wollen Sie diese Lücke schließen, müssen bei einem Durchschnittsverdiener bei einer Verzinsung von 4,5 Prozent 30 Jahre lang rund 221 € pro Monat in die Altersvorsorge fließen.
3. Risiken absichern. Der Versicherungsschutz wurde optimiert. Denn es nutzt wenig, für das Alter vorzusorgen, andere existenzielle Risiken aber völlig zu ignorieren. So braucht jeder Erwerbstätige eine Berufsunfähigkeitspolice. Weitere unverzichtbare Versicherungen sind Haftpflichtversicherung und - für alle, die Familie zu versorgen haben – Risikolebensversicherung.
4. Die persönlichen Einnahmen und Ausgaben sind bekannt und in Deckung gebracht.
5. Derjenige, der später eine selbst genutzte Immobilie erwerben möchte, sollte einen Bausparvertrag abschließen. Auch ein Riester- Vorsorgevertrag kann bei der späteren Finanzierung des Erwerbs einer selbst genutzten Immobilie helfen, da gefördertes Kapital dem Vertrag entnommen werden kann.
6. Die vermögenswirksamen Leistungen werden ausgeschöpft.
7. Die einzelnen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen der kapitalgedeckten Zusatzversorgung bei der Altersabsicherung sind bekannt.
8. Inflation (schleichende Geldentwertung) bei der Vorsorgeplanung nicht vergessen.
9. Frühzeitig beginnen. Je früher ein Vorsorgewilliger mit dem Vermögensaufbau beginnt, desto besser, weil er dann insgesamt weniger anzusparen braucht, um im Alter auf einen ansehnlichen Kapitalstock zurückgreifen zu können (Zinseszinseffekt macht es möglich).
10. Sollte der Erwerb einer eigengenutzten Immobilie erwogen werden, Abschluss eines Bauspar- sowie Riester-Vertrages, damit Wohn –Riester später in Anspruch genommen werden kann. Mit dem Annuitätenrechner die notwendige und mögliche Belastung ausrechnen.
11. Lebensplan integrieren. In jeder Lebensphase sind neben den Kosten des Alltags auch Zusatzbelastungen möglich. Dabei ist stets auch ein ausreichender Liquiditätspuffer für unvorhergesehene Ausgaben einzukalkulieren. Eine eiserne Reserve von etwa 3 –4 Monatsgehältern liegt vor.Nun können wir uns in die Fahrschule für den Vermögensaufbau begeben und uns auf die Theorie und Praxis freuen. Beides ist erforderlich, um das Vehikel durch den fließenden Verkehr zu führen.
Spekulant Es gibt zwei Gelegenheiten im Leben eines Mannes, bei denen er keinesfalls spekulieren sollte: Wenn er es sich nicht leisten kann und dann, wenn er es sich leisten kann.
V. Vermögensaufbau - Anlageprodukte -
Nun ist es soweit. Haben Sie sich entschlossen, in Wertpapiere zu investieren (Rentenpapiere, Aktien, Fonds, Zertifikate), müssen Sie ein Wertpapierdepot bei Ihrer Hausbank oder bei einer Direkt-/Onlinebank eröffnen. Die Einrichtung eines Depots kostet bei der Filialbank Geld, bei einer Direkt-/Onlinebank ist es kostenlos bzw. weniger kostenintensiv.
Bei der Filialbank werden Sie beraten, dagegen bei einer Direkt-/Onlinebank nicht. Was sind die Vor- bzw. Nachteile zwischen Filialbank und Direkt-/Onlinebank?
Möchten Sie bei einer Bank / Sparkasse ein Depot eröffnen, müssen Sie dazu einfach nur in die Filiale gehen. Direktbanken nutzen dagegen das so genannte Post-Ident-Verfahren: Der Interessent füllt online die Eröffnungsformulare aus. Er geht dann mit den Unterlagen zu einer Filiale der Post und identifiziert sich dort bei dem Postmitarbeiter mit seinem Personalausweis. Dieser bestätigt die Identität des neuen Bankkunden und leitet die Unterlagen an die Direktbank weiter und diese schaltet das Depot frei.
Wer mit seiner Bank/Sparkasse unzufrieden ist, kann sein Depot zu einem anderen Anbieter lt. Rechtsprechung des Bundesgerichtshof kostenlos übertragen lassen.
Ich empfehle, das Depot bei einer Direkt-/Onlinebank zu eröffnen. Der große Vorteil besteht nicht nur in den geringen Transaktionskosten als vielmehr auch in der kostenlosen Zurverfügungstellung der vielen Werkzeuge (Tools) , die die Kaufentscheidung erleichtern können (Fundamentaldaten wie Bilanzen, Daten für die technische Analyse, wie Charts, Analysekennzahlen, Renditeberechnungen, Termine Hauptversammlungen, Börsenkalender, Ad-hoc-Mitteilungen, etc.).
Sie können sich bei einer Direkt-/Onlinebank (z. B. Comdirect, ING DIBA, etc.) mit einem kostenlosen „Musterdepot“ registrieren und dann folgende Informationsquellen nutzen:
Legen Sie zunächst ein Musterdepot mit den Werten an, die Sie für erfolgreich halten und beobachten Sie deren Entwicklung mit den diversen Tools. Machen Sie also zunächst Trockenübungen. Verfolgen Sie die Nachrichten mit den „News“. Dann bekommen Sie auch ein besseres Verständnis für Wertpapiere.
Mit jedem Lesefortschritt in diesem Buch werden Sie besser in der Lage sein, die einzelnen Marktinstrumente und Informationsquellen zu nutzen und zu verstehen.
Ich habe mich für die „comdirect“ entschieden und werde alle Übersichten und Darstellungen (z.B. von An- und Verkaufsordern, Charts) von dieser Direktbank übernehmen.
Wichtig:
Bevor wir nun mit den ersten Fahrstunden beginnen, müssen wir noch die einzelnen Autotypen, die Funktionsweise der einzelnen Verkehrsmittel und ein paar Verkehrsregeln kennen lernen. Übertragen auf die Vermögensanlage bedeutet dies, man muss die einzelnen Wertpapiere vom Grunde her kennen, damit eine vernünftige Vermögensanlage erfolgen kann. Damit wollen wir nun beginnen und danach mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots.
5.1. Rentenpapiere (festverzinsliche Wertpapiere)
Grundsätzliches zu festverzinslichen Wertpapieren
Nicht jeder Anleger hat den gleichen Mut zum Risiko - für den einen ist Risiko ein Faktor, den er zu 100 Prozent ausschalten will, der andere ist bereit, ein mehr oder weniger kalkulierbares Risiko einzugehen.
Die Risiken sind bei Anleihen vielfältiger Natur. Als Investor in festverzinsliche Wertpapiere bzw. Anleihen sollten Sie sich über die nachfolgenden Risiken bewusst sein:
· Bonitätsrisiko des Emittenten,
· Zinsänderungsrisiko.
·
Jeder Anleger geht das Risiko ein, dass sich der Marktzins verändert, während er die Anleihe im Bestand hält. Mit einer Änderung des Zinsniveaus ändert sich auch der Kurs der Anleihe. Fällt das Zinsniveau, dann steigen die Kurse der Anleihen. Neu emittierte Anleihen haben einen geringeren Kupon, alte Anleihen steigen daher im Kurs, da diese einen höheren Kupon haben, also für den Anleger interessanter sind.
Ein steigendes Zinsniveau bedeutet fallende Anleihekurse. Alte am Markt existierende Anleihen haben einen geringeren Kupon und sind daher für den Anleger weniger ertragsreich. Dieses Risiko ist bei allen handelbaren festverzinslichen Wertpapieren vorhanden, also bei Bundesschatzanweisungen, Pfandbriefen, Bundesobligationen, Industrieobligationen und Fremdwährungsanleihen. Bei Sparbriefen der Banken und Sparkassen ist dieses Risiko aufgrund der fehlenden Börsennotierung nicht vorhanden. So gelten Deutsche Bundesanleihen als absolut sicher, dafür erhält man auch nur einen recht mageren Zinssatz.
Anleihen sind Wertpapiere mit einem festen Zinssatz und einer festen Laufzeit. Anleihen bzw. festverzinsliche Wertpapiere werden in der Regel vom Staat, von den Banken und von großen Unternehmen herausgegeben. Kaufen Sie eine Anleihe, geben Sie im Grunde dem Emittenten einen Kredit. Der Herausgeber der Anleihe, der Emittent, verspricht, dass er Ihnen während der Laufzeit regelmäßig Zinsen zahlt und am Ende der Laufzeit Ihr Kapital zurückzahlt.
Noch ein kurzer Überblick über die Arten der Anleihen
Hier sollten wir uns, da ein Grundsatz der Vermögensanlage die „Risikostreuung“ ist (Anschaffung nicht nur inländischer, sondern auch ausländischer Anleihen bzw. Anlage in anderen Währungen), die internationalen Anleihen kurz ansehen.
Ich möchte jedoch schon hier darauf hinweisen, dass mit Anleihen zurzeit nur begrenzt vernünftige Renditen zu erzielen sind.
5.1.1. Auslandsanleihe
Eine Auslandsanleihe wird am Kapitalmarkt eines bestimmten Emissionslandes emittiert, lautet auf die entsprechende Landeswährung und wird im Wesentlichen nur dort platziert, gehandelt und börslich notiert. Die von ausländischen Schuldnern in Deutschland emittierten, auf Euro lautenden Anleihen, bezeichnet man als Euro- Auslandsanleihen.
5.1.2. Eurobonds
Eurobonds sind internationale – nicht nur europäische – Schuldverschreibungen, die über internationale Bankkonsortien platziert werden, auf eine international anerkannte Währung lauten und in mehreren Ländern, vor allem außerhalb des Heimatlandes des Emittenten, gehandelt werden. Eurobonds werden nicht an der Börse des Heimatlandes notiert. Eurobonds sind nicht mit Anleihen zu verwechseln, die auf die gemeinsame europäische Währung Euro lauten.
5.1.3. High- Yield- Bonds / Junk- Bonds
So werden festverzinsliche Wertpapiere schlechterer Kreditqualität bezeichnet. Im deutschen nennt man diese Anleihen auch "Ramschanleihen". Sie werden von den Rating- Agenturen i.d.R. als BB+ oder schlechter eingestuft. Sie bieten höhere Renditen als Bonds mit besseren Ratings, beinhalten allerdings auch höhere Risiken.
Die Nennwerte der Anleihen sind in Deutschland nicht vereinheitlicht. Zinspapiere weisen i.d.R. Nennwerte von 1.000 oder sogar 100.000 Euro aus. Die Angabe ist vor allem für Investoren mit kleinen Anlagebeträgen wichtig.
Wie auch beim Handel mit Aktien, gibt es einen Brief- und einen Geldkurs. Der Briefkurs entspricht dem Angebotskurs der Anleihe (= Kurs, zu dem Sie als Anleger kaufen).Der Geldkurs ist der Kurs, zu dem der Emittent oder der Makler eine Anleihe kaufen möchte (=Kurs, zu dem Sie als Anleger verkaufen).
Ebenso wie bei Aktien gibt es auch bei Anleihen den Unterschied zwischen risikoarmen und risikoreichen Papieren. Was für den Aktienkäufer Blue Chips sind, sind für den Anleihekäufer Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen mit einem Rating.
5.2. Rating / Beurteilung der Bonität eines Emittenten und seines Schuldtitels
Was bedeutet nun „Rating“? Spezielle Agenturen beurteilen die Bonität eines Emittenten und seiner Schuldtitel nach einem standardisierten Verfahren über lang- und kurzfristige Zeiträume.
Möchten Sie eine Anleihe erwerben, stehen Sie im Zeitpunkt des Kaufs vor dem Problem, die Zahlungsfähigkeit des Emittenten einzuschätzen. Anleger verfügen gewöhnlich nicht über die Sachkenntnis, die Bonität eines Anleihe- Emittenten zu beurteilen. Diese Aufgabe haben Rating- Agenturen übernommen, zu deren bekanntesten Standard & Poor´s und Moody´s Investors Service zählen. Sie prüfen Schuldverschreibungen sowie deren Emittenten anhand einer Vielzahl von Kriterien und fällen ein Gesamturteil, das schließlich mit einem Symbol - meist eine Buchstaben- oder Buchstaben- Ziffern - Kombination - dargestellt wird.
5.3. Warum notieren Anleihen in Prozent?
Anders als Aktien notieren in Deutschland die meisten Anleihen in Prozent des jeweiligen Nominalwerts. Ein Kurs von 120,65 bedeutet also, dass der Käufer ohne Berücksichtigung der Stückzinsen 120,65 Prozent des Nominalwerts der Anleihe beim Kauf bezahlen muss.
Diese Form der Notierung entstand in einer Zeit, in der es keine Vereinheitlichung der Nominalwerte gab.
Lassen Sie uns anhand der Anleihe der BRD 96/2026 die einzelnen Begriffe klären.
Was sind Stückzinsen bei Anleihen?
Was ist jedoch, wenn der Anleger Anleihen nicht genau zum Ausschüttungszeitpunkt gekauft hat, sondern zwischen den Zinszahlungsterminen? Dann stehen dem bisherigen Inhaber die Zinsen bis zum Verkaufstag zu. Diese heißen Stückzinsen. Sie sind steuerlich interessant, da sie negative Einnahmen aus Kapitalvermögen beim Erwerber darstellen, die mit anderen steuerpflichtigen Erträgen verrechnet werden können. Im Gegenzug muss der Verkäufer die Stückzinsen, die er erhält, versteuern.
Der ledige A hat am 01. 08. des Jahres festverzinsliche Wertpapiere (Nennwert 100.000 €) erworben. Diese sind mit einem Zins von 6 % ausgestattet. Der Zinszahlungstermin ist der 31. 12. eines Jahres. Andere Wertpapiere besitzt A nicht.
= A erhält am 31. 12. von der Bank 6.000 € Zinsen gutgeschrieben. Andererseits hat A bei Kauf der festverzinslichen Wertpapiere Stückzinsen zahlen müssen, die im Jahr der Zahlung negative Einnahmen aus Kapitalvermögen darstellen. Diese betragen (6.000 : 12 x 7 Monate = ) 3.500 € .
Stückzinsen gezahlt: Zeitraum 01. 01. – 31. 07. = 7 Monate (3.500 €)
= negative Einnahmen aus Kapitalvermögen beim Erwerber
Für den Zinszahlungszeitraum: 01. 01. – 31. 12. = 12 Monate (6.000 €)
= Positive Einnahmen aus Kapitalvermögen
Steuerliche Einnahmen beim Erwerber, wenn ansonsten keine Zinseinnahmen erzielt worden sind:
Positive Zinseinnahmen 6.000 €
Negative Einnahmen (Stückzinsen) 3.500 €
Einnahmen gesamt 2.500 €
./. Sparerpauschbetrag 801 €
Einkünfte aus Kapitalvermögen 1.699 €
Die erhaltenen Stückzinsen unterliegen beim Veräußerer i.H.v. 3.500 € als Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen) der Abgeltungssteuer, beim Käufer unterliegen letztendlich 2.500 € der Abgeltungssteuer.
Nominalzins / Rendite
Zinsen werden vom Nennwert berechnet. Wenn Sie zum Beispiel Anleihen im Nennwert von 1.000 € besitzen und der Zinssatz mit 5 % festgelegt ist, haben Sie jedes Jahr Zinseinkünfte in Höhe von 50 €. Über diese Zinsen können Sie verfügen.
Was Sie aber wirklich für Ihr Geld bekommen, hängt nicht nur vom Nominalzins ab. Hier spielen auch der Börsenkurs (bei Neuemissionen der Emissionskurs) und die Restlaufzeit der Anleihe eine Rolle. Daraus erst ergibt sich die tatsächliche Verzinsung, die so genannte Rendite.
Die mathematisch exakte Rendite zu berechnen ist recht schwierig. Sie können die Rendite annähernd wie folgt ermitteln:
Nominalzins x 100 + 100 - Börsenkurs = Rendite.
Börsenkurs (Rest-) Laufzeit
Sie haben eine 5% ige Anleihe im Nennwert von 1.000 € erworben. Restlaufzeit 5 Jahre, Kurs 100 %.
= Sie erhalten 50 € Zinsen (= die Zinsen entsprechen der Rendite ).
Die 5%ige Anleihe im Nennwert von 1.000 € wurde zum Kurs von 99 % erworben.
= Auch hier erhalten Sie pro Jahr 50 € Zinsen, denn der einmal festgesetzte Nominalzins verändert sich ja nicht.
Aber im Beispiel 2 wurde statt 1.000 € nur 990 € eingesetzt. Ihre Rendite, d.h. das, was Ihnen das angelegte Geld tatsächlich einbringt, ist im 2. Beispiel höher, da Sie hier - außer den Nominalzinsen - bei der Rückzahlung der Anleihe zum Nennwert von 1.000 € noch einen Kursgewinn von 10 € erzielen. Nach vorstehender vereinfachter Formel ergibt sich folgende Rechnung für Beispiel 2:
5 x 100 + 100 - 99 = 5,05 + 0,20 = 5,25 % Rendite.
99 5
Beispiel 3:
4,75%ige Anleihe im Nennwert von 1.000 € wurde zum Kurs von 100,50 erworben. Restlaufzeit 6 Jahre.
= Nach der vereinfachten Formel fällt die Rendite wie folgt aus:
4,75 x 100 + 100 - 100,50 = 4,73 - 0,08 = 4,65 % Rendite
100,50 6
Die Rendite einer Kapitalanlage ergibt sich aus ihrem laufenden Ertrag und durch Wertsteigerungen.
Als Anleger sollten Sie, damit Sie den Zusammenhang von Wirtschaft, Zinsen, Krediten und Inflation besser verstehen, folgende Auswirkungen auf die Anleihen erkennen:
Einsatz von Anleihen zum Vermögensaufbau
Anleihen dienen dem Portfolio als sichere Basis mit einer klar definierten Sockelrendite.
Bedenken Sie bei der Anlage in Anleihen:
· Kletternde Renditen haben sinkende Kursnotierungen zur Folge.
· Bis zum Ende der Laufzeit bewegt sich der Anleihekurs wieder auf den Nominalwert zu. Aber bis dahin können festverzinsliche Wertpapiere ihre Sicherheitsfunktion im Depot bei steigenden Renditen nicht immer erfüllen.
· Dies gilt natürlich auch im umgekehrten Fall. Fallende Renditen haben steigende Kurse zur Folge.
Das eherne Gesetz des Anleihenmarkts heißt also: Rückläufige Rendite = steigender Kurs. Achten Sie also nicht nur auf die Verzinsung. Risikobewusste Anleger können auch mit Anleihen recht gut Geld verdienen. Ermäßigt sich etwa die Rendite einer 30-jährigen Anleihe von derzeit rund 4 Prozent auf 3 Prozent, klettert der Kurs um rund 20 Prozent. Anleihen mit 10 Jahren Restlaufzeit steigen bei der Abnahme des Marktzinses um einen Prozentpunkt um knapp 8 Prozent. Umgekehrt drohen bei steigenden Marktzinsen Verluste. Es gilt also auch hier den Markt zu beobachten.
Das zurzeit vorherrschende Negativ-, Null- oder Niedrigzinsniveau lässt festverzinsliche Wertpapiere in der Hintergrund treten. Ändern sich diese Verhältnisse wieder, kann aus dem Paket „festverzinsliche Wertpapiere“ das von Ihnen favorisierte Anlageobjekt herausgesucht werden.
5.4. Auswahl der festverzinslichen Wertpapiere
Grundsätzliches
Anleihen stellen eine eigene Anlageklasse von Wertpapieren dar. Eine Anleihe zeichnet sich durch regelmäßige Zahlungen (Zinsen) als Gegenleistung für die Kapitalüberlassung dar. Eine Standardform ist die Festzinsanleihe.
Synonyme (sinnverwandte /gleichbedeutende) Begriffe für Anleihe sind Obligation, Schuldverschreibung und Rentenpapier. Emittenten (Herausgeber) sind der Staat (Bundesrepublik Deutschland), die Bundesländer, Finanzinstitute (Banken) und Unternehmen.
Aus der Vielzahl der Anleihen wollen wir uns nur um die gängigen Arten kümmern, die auch für Sie als Vermögensanlage in Betracht kommen können:
· Pfandbriefe
· Zerobonds (Nullkuponanleihen)
· Unternehmensanleihen
· Hochzinsanleihen
· Nachranganleihen
· Aktienanleihen
· Fremdwährungsanleihen
· Zertifikate
Zertifikate: sind ihrer Rechtsnatur nach auch Schuldverschreibungen bzw. Anleihen. Allerdings ist hier in der Regel keine Verzinsung vorgesehen, stattdessen sind sie derivativ[2] konstruiert: ihre Wertentwicklung hängt von der Entwicklung anderer Finanzprodukte oder Größen ab. Dadurch erhalten Zertifikate sehr häufig einen spekulativen Charakter mit spezifischen Risiken, was sie von „klassischen“ Anleihen deutlich unterscheidet. Darum werde ich Zertifikate gesondert besprechen (siehe Seite 149).
5.4.1. Pfandbriefe
Was ist ein Pfandbrief?
Ein Pfandbrief ist eine Anleiheform, deren Deckung auf Grundstücke oder Immobilien beruht. Die Hauptgeschäftstätigkeit besteht darin, Immobilien zu beleihen und durch die erworbenen Hypothekenrechte Pfandbriefe auszugeben und dem Bund, den Ländern und Gemeinden Kredit zu gewähren.
Emittenten von Pfandbriefen unterliegen besonders strengen gesetzlichen Vorschriften, die insbesondere die Verwendung der Kredite und die Haftung der Emittenten betreffen. So dürfen die Mittel aus dem Verkauf von Pfandbriefen, nur als Kredite zur Grundstücks- oder Gebäudefinanzierung, wobei die Kredite durch die betreffenden Grundstücke und Gebäude besichert sein müssen, vergeben werden.
Pfandbriefe werden an der Börse gehandelt.
Im gegenwärtigen Zinsumfeld sind einige festverzinsliche Wertpapiere aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nicht sonderlich attraktiv. Dies kann sich jedoch wieder ändern. Zur Beimischung und zur Diversifikation des Portfolios/ Depots sind sie jedoch absolut notwendig.
5.4.2. Zero-Bonds (Nullkupon-Anleihe)
Bei Zerobonds handelt es sich um Anleihen mit langer Laufzeit, bei denen keine jährliche Auszahlung von Zinsen erfolgt, sondern der Anleger eine einmalige vollständige Auszahlung zum Ende der Laufzeit erhält. Meist wird zu diesem Zeitpunkt der Nennwert der Anleihe ausbezahlt, denn sie wird üblicherweise deutlich unter diesem Wert ausgegeben.
Eine Anleihe kann also entweder als Kupon oder als Null-Kupon-Anleihe begeben werden.
Nullkupon-Anleihen sind quasi ins Extrem gesteigerte Niedrigzinsanleihen. Sie werden ganz ohne Zinsschein (Kupon), dafür aber deutlich unter Nennwert begeben.
Merkmale eines Zero-Bonds sind also, dass diese
· keine laufenden Zinsen abwerfen und
· die steuerliche Belastung auf den Fälligkeitszeitpunkt bzw. auf den Zeitpunkt der vorzeitigen Veräußerung fällt.
Zero-Bonds haben üblicherweise Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren. Sie werfen einen Ertrag in Form von Kurssteigerungen ab, der sich aus der Thesaurierung der aufgelaufenen Zinsen ergibt. So zeigt beispielsweise eine Notierung zu 45 Prozent sofort an, dass der Kurs bis zur Fälligkeit noch 55 Punkte steigen wird und sich somit mehr als verdoppelt. Der Ertrag resultiert also aus der Differenz zwischen Emissions- oder späterem Kaufkurs und dem Verkaufs- beziehungsweise Einlösungspreis.
· bestimmt den Nennwert, z. B. 1.000 €,
· schlägt dem Nominalbetrag einen gewissen Geldbetrag (Diskont) ab und
· bringt diese Wertpapiere zum diskontierten Nennwert auf den Markt.
Bei Nullkupon-Anleihen haben Veränderungen des Marktzinsniveaus wegen der stark unter pari liegenden Emissionskurse, die durch die Abzinsung zu Stande kommen, wesentlich stärkere Auswirkungen auf die Kurse als bei üblichen Anleihen. Die Folge ist: Steigen die Marktzinsen, so erleiden Nullkupon - Anleihen (Zero- Bonds) höhere Kursverluste als andere Anleihen mit gleicher Laufzeit und Schuldnerbonität.
Bei Zero-Bonds ist grundsätzlich der Ertrag erst beim Verkauf der Papiere oder bei Fälligkeit zu versteuern. Solange der Anleger Zero-Bonds im Depot behält, fällt keine Abgeltungsteuer an.
Da die Zero- Bonds börsentäglich gekauft werden können, sind theoretisch alle Laufzeiten von einem Tag bis über 30 Jahren darstellbar.
Der folgenden Tabelle können Sie in der Übersicht entnehmen, durch welche Eigenschaften sich Zerobonds im Vergleich zu „gewöhnlichen“ Anleihen auszeichnen können:
Beim gegenwärtigen Zinsniveau spielen Zerobonds keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle.
5.4.3. Unternehmensanleihen
Zur Beschaffung von Fremdkapital geben Unternehmen so genannte Unternehmensanleihen (engl. „Corporate Bonds“) heraus. Diese Finanzierungsquelle bietet die Möglichkeit, hohe Kapitalbeträge zu langen Laufzeiten aufzunehmen. Unternehmensanleihen sind verbriefte Inhaberschuldverschreibungen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwei bis zehn Jahre, das Emissionsvolumen liegt meist zwischen 100 Millionen und 1 Milliarde Euro.
Schuldverschreibungen der großen Industrieunternehmen werden unter dem Begriff "Unternehmensanleihen" oder "Industrieobligationen" zusammengefasst. Emittenten sind Unternehmen aus Industrie und Handel (Dt. Telekom, Thyssen- Krupp, RWE, etc.). Die Ausstattung ist unterschiedlich; die jeweiligen Anleihebedingungen geben im Einzelnen Auskunft darüber.
Kurszettel – börsengehandelte Unternehmensanleihen -
Ein Beispiel: Darstellung von comdirect
Die Bank zeigt alle wichtigen Daten bei Aufruf der Anleihe mittels Eingabe der Wertpapiernummer oder des Namens der Anleihe als Entscheidungshilfe an.
Wie funktioniert die Abwicklung, wenn die Unternehmensanleihe nicht an der Börse gehandelt wird?
Die Inhaber- Teilschuldverschreibung wird girosammelverwahrt in einem Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl. Sie senden dem Unternehmen einen Kaufantrag zu, der den Angebotsunterlagen beiliegt, und überweisen den Kaufpreis unter Angabe der Referenznummer auf das Konto der Gesellschaft.
Nach der finanziellen Transaktion erhält der Käufer eine Wertpapierabrechnung und eine Depotgutschrift.
Etwaige Stückzinsen sind zu zahlen. Dem Verkaufsprospekt ist in der Regel eine Einzahlungstabelle beigefügt, die für mögliche Einzahlungstermine die Kaufbeträge inklusive Stückzinsen pro Nennwert enthält.
Was ist, wenn ich die Unternehmensanleihe weiter veräußern möchte ?
Eine vorzeitige Kündigung der Anleihe ist in der Regel nicht möglich.
Das Inhaberpapier (die Unternehmensanleihe) kann jedoch jederzeit weiterverkauft bzw. übertragen werden. Die Frage ist nur, ob Sie einen Käufer finden. Dies hängt wohl zum überwiegenden Teil davon ab, ob die Unternehmensanleihe an der Börse gehandelt wird oder nicht. Sollte die Unternehmensanleihe nicht an der Börse gehandelt werden, bitte ich das Risiko, einen Käufer bei einem etwaigen Weiterverkauf finden zu müssen, nicht zu unterschätzen.
Sie können Unternehmensanleihen unter der
· Internetseite boerse-online.de
· Anleihen
· Anleihesuche
· Pull-down-Fenster finden.
Auch Anleihen unterliegen einem Kursrisiko. Schauen Sie sich die Siemens Fin.-Anleihe an (Chart von comdirect).
5.4.4. Hochzinsanleihen
No risk, no fun: Hochzinsanleihen (High-Yield-Bonds)
Neben den Länderanleihen bzw. Unternehmensanleihen mit gutem Rating gibt es auch noch Anleihen, deren Emittenten mit einem schlechteren Rating eingeschätzt werden. Diese Anleihen werden „High-Yield-Anleihen“ (= Ramsch- oder „Hochzinsanleihen“) genannt.
Aufgrund der niedrigen Bonität der Emittenten (Länder: Argentinien, Türkei; Unternehmen: z.Zt.
Dürr, TUI) müssen diese höhere Zinsen zahlen (Grundsatz: mehr Risiko, mehr Rendite). Diese Emittenten zahlten eine so genannte Zitterprämie.
Befürworter der „Hochzinsanleihen-Szene“ finden ein Engagement in Unternehmenstitel erst ab der Bonitätsstufe BBB- und abwärts interessant. Geschrumpft ist in den letzten Jahren die Zahl der Ausfälle.
Anleger, die langfristig Vermögen aufbauen wollen, sollten in Unternehmensanleihen mit gutem Rating investieren und nach Möglichkeit den Spaß an Hochzinsanleihen mit schlechtem Rating meiden.
Achtung: Die hohen Zinsen bei den Unternehmensanleihen werden nicht umsonst „Zitter- prämien“ genannt. Dies ist halt der Zinsaufschlag für unsichere Schuldner.
5.4.5. Nachrang- Anleihen (Banken) und Hybrid- Anleihen (Industriekonzerne)
Emittieren Industriekonzerne nachrangige Bonds, heißen diese Hybrid-Anleihen. Bei Banken tragen sie so seltsame Namen wie „Tier1“ oder „Lower Tier2“. Im Grad der Nachrangigkeit entsprechen diese Tier-1- Bonds den Hybrid-Papieren. Die Schuldner dürfen die Anleihen bis zu 75 % dem Eigenkapital zurechnen. Damit die Anerkennung als Eigenkapital möglich ist, müssen Hybride 2 Merkmale aufweisen: Sie dürfen im Fall einer Insolvenz des Schuldners erst nach allen anderen ausstehenden Anleihen bedient werden (Nachranganleihen) und sie müssen eine sehr lange bis (theoretische) unendliche Laufzeit haben.
Für Unternehmen stellen Hybrid-Anleihen folglich eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit dar. Für die emittierenden Banken bzw. Unternehmen sind die Papiere eine kostengünstige Möglichkeit der Eigenkapitalbeschaffung. Eine Mehr-Rendite bieten Hybrid-Anleihen auf Grund ihrer nachrangigen Besicherung.
Das bedeutet: Im Insolvenzfall haben Besitzer von Hybrid-Bonds gegenüber allen anderen Gläubigern des Unternehmens das Nachsehen und werden mit ihren Zins- und Rückzahlungsansprüchen nachrangig bedient. Schlechter gestellt sind nur die Aktionäre: Sie stehen ganz am Ende der Forderungsreihe. Außerdem können Emittenten die Zinszahlungen bei Hybrid-Bonds aussetzen, wenn bestimmte wirtschaftliche Ziele nicht erreicht werden.
Auf Grund der nachrangigen Besicherung sollten Investoren nur auf Schuldner mit solider Bonität setzen. Nachrangige Zinspapiere bieten wegen des höheren Ausfallrisikos mehr Zinsen als „normale“ Anleihen.
Oberstes Gebot ist bei allen Nachrang-Bonds, die Bonität des Emittenten zu prüfen, damit die Zinsernte nicht auf der Strecke bleibt. Wenn eine solche Anlage ins Auge gefasst wird, dann sollte der Anteil nur ein ganz kleiner Teil des Depots ausmachen.
Bei Hybridanleihen besitzt nur der Emittent ein Kündigungsrecht, das er zu einem bestimmten Datum, dem so genannte „First Call“, ausüben kann und zu dem die Bank die Anleihe zu 100 % zurückzahlt. Bisher ist die Kündigung einer Hybridanleihe zum „First Call“ die Regel! Die sehr lange Laufzeit ist also mehr theoretischer Natur.
Nachteil der Nachranganleihen
Ein Nachteil kann in der Liquidität der Anleihe liegen. Denn der Emittent unterliegt beim Rückkauf bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Der Emittent darf höchstens 3 % des Emissionsvolumens zurücknehmen. So kann ein Verkauf der Anleihe über die Börse problematisch werden, wenn am Markt keine anderen Käufer als der Emittent auftritt. Außerdem können Zinszahlungen eingestellt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, wenn der Konzern in einem Geschäftsjahr bestimmte Finanzkennzahlen nicht erreicht.
Zusammenfassung: Kündigung einer Unternehmensanleihe durch den Emittenten.
Hybridanleihen haben – wie dargestellt - eine sehr lange Laufzeit (ggf. auch „endlos“). In den Anleihebedingungen ist in der Regel ein Kündigungsrecht des Emittenten zu bestimmten Zeitpunkten enthalten („First Call“). Damit stellt der Emittent sicher, dass er eine Hochzinsanleihe vorzeitig tilgen kann. Dies wird z. B. dann sein, wenn er am Kapitalmarkt bessere (niedrigere) Zinsen erzielen kann. In diesen Fällen erhalten Sie von Ihrer Depotbank eine Mitteilung, wann der Einlösungsbetrag und zu welchem Kurs Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
5.4.6. Aktienanleihen
Aktienanleihen weisen stets eine überproportionale Verzinsung aus. Sie versprechen oft mehr als 6 Prozent Zinsen im Jahr. Die hohe Verzinsung wird jedoch mit einem höheren Risiko erkauft. Denn der Emittent (= Herausgeber der Aktienanleihe) hat das Recht, statt der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals Aktien zu liefern, wenn diese zum Einlösungszeitpunkt einen Stand unterschreiten, der bei Emission der Anleihe vereinbart war. Aktienanleihen haben mit üblichen Anleihen daher wenig zu tun.
Sie sollten eine positive Einstellung zum Basisinstrument - der zugrunde liegenden Aktie - besitzen, da Sie diese am Fälligkeitstag zu den im Voraus festgelegten Konditionen ggf. abnehmen müssen. (Andienungsschwelle). Zum festgelegten Stichtag erfolgt ein Vergleich des Kurses der Aktie mit der Andienungsschwelle der Aktienanleihe.
· Liegt am Stichtag der Preis der Aktie oberhalb der Andienungsschwelle oder sind beide Preise identisch, erhalten Sie den Nennwert der Anleihe zurückgezahlt. Einen Verlust erleiden Sie dann, wenn Sie während der Laufzeit die Aktienanleihe zu einem höheren Kurs als dem Rückzahlungswert erworben haben und die Differenz auch nicht durch die während der Laufzeit vereinnahmten Zinsen ausgleichen können.
· Wird die Andienungsschwelle am Stichtag unterschritten, wird der Anleihe-Emittent die Aktien liefern. In diesem Fall wird in der Regel der aktuelle Marktwert der gelieferten Aktien geringer sein als das ursprünglich eingesetzte Kapital. Bei einer Insolvenz der AG könnten Sie im Extremfall sogar wertlose Aktien erhalten. Die Höhe eines möglichen Verlustes ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglich für die Anleihe gezahlten Kaufpreis und dem niedrigeren Kurswert der gelieferten Aktien. Er vermindert sich um die vereinnahmten Zinszahlungen. Halten Sie die gelieferten Aktien, so tragen Sie ab dem Lieferzeitpunkt die Risiken einer Aktienanlage.
Beispiel: - Darstellung in Presseanzeigen -
Aktien-Anleihe auf Kursentwicklung der Siemens-Aktie: 6,00 % Zinsen
Laufzeit: ein Jahr, Nominalwert: 1.000 €, Zinskupon: 6 Prozent pro Jahr. Es fallen keine Dividendenzahlungen für die Aktie an. Der Basispreis beträgt 100 € und entspricht dem anfänglichen Kurs der Aktie.
Rechnerisch ergibt sich aus Nominalwert und Basispreis die Anzahl von 10 hinterlegten Aktien pro Anleihe (1.000: 100).
Notiert die Aktie am Laufzeitende auf oder über dem Basispreis, erhalten Anleger die 1.000 € Nominalwert zurück zuzüglich 60 € als Zinsertrag.
Falls nicht, liefert die Bank die 10 Aktien zum dann geltenden Kurs. Da die Zinsen auf jeden Fall gezahlt werden, kommt es erst tatsächlich zu einem Verlust, wenn die Kursverluste der Aktie größer sind als der erzielte Zinsgewinn.
Protect-Aktienanleihen: Diese Variante besitzt eine Sicherheitsschwelle, die unterhalb des
Basispreises liegt. Im obigen Beispielfall also unter 100 €.
Aktienanleihen bieten überdurchschnittliche Zinserträge in schwachen Börsenphasen. Wer diese Chance höher einschätzt als das Aktienrisiko, findet eine attraktive Anlagemöglichkeit.
Zusammenfassung:
Aktienanleihen sind von Banken emittierte (herausgegebene) Wertpapiere, denen als Basiswert eine Aktie zugrunde liegt. Sie besitzen eine feste Laufzeit und einen Zinskupon, der sich auf den Nennwert bezieht. Der Kupon gibt gewöhnlich die Jahresverzinsung an (= z.B. 6% p.a.).
5.4.7. Fremdwährungsanleihen
Währungsanleihen, auch Fremdwährungsanleihen genannt, sind festverzinsliche Anleihen, die nicht in Euro notieren.
Meistens muss der Anleger zunächst in fremde Währung investieren, erhält bei Fälligkeit fremde Währung zurück und die Zinszahlung erfolgt ebenfalls in der fremden Währung. Währungsanleihen werden in der Regel an der Börse gehandelt.
Merkmale von Fremdwährungsanleihen
Fremdwährungsanleihen sind häufig mit hohen Zinsen ausgestattet. Kursverluste können jedoch attraktive Zinsen von einer in Fremdwährung begebenen Anleihe auffressen (siehe Stichwort „Währungsrisiko“ auf Seite 23).
Bereits der Erwerb von Währungsanleihen wird mit Hilfe des aktuellen Devisenkurses berechnet. Nach dem Kauf der fremden Währung zum jeweils gültigen Devisenkurs, müssen die laufenden Kupons sowie der Nennwert der Anleihe in Euro zurückgetauscht werden.
1. Vorteile einer Währungsanleihe. Die Vorteile von Währungsanleihen liegen dabei im Falle einer Aufwertung der jeweiligen Fremdwährung gegenüber dem Euro in Währungsgewinnen. Zudem können in anderen Währungen die Renditevorteile genutzt werden.
2. Nachteile einer Währungsanleihe: Auf der anderen Seite ist es möglich, dass auch bei einer Abwertung der Fremdwährung gegenüber dem Euro Währungsverluste entstehen.
3. Höhere gegebene Auslandszinsen können einen Verlustpuffer darstellen, bei einer potenziellen Abwertung der Fremdwährung gegenüber dem Euro.Des Weiteren herrscht auch bei Währungsanleihen ein gewisses Zinsänderungsrisiko – ein Risiko steigender Zinsen und damit fallenden Anleihekurse – vor.
Beispiel:
Sie haben eine in Dollar begebene amerikanische Anleihe erworben (10.000 $). Der Euro notierte bei Kauf bei 1,25 Dollar. Die Anleihe kostete folglich bei Anschaffung (10.000 / 1,25) 8.000 €. Der Kupon soll 5 % betragen, Laufzeit 5 Jahre.
Kursentwicklung der 10.000-$-Anleihe bei Änderungen des Euro/Dollar-Kurses
Steuerliche Behandlung der Anleihen
· Laufende Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer.
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