Kaum ein Staat hat solche Wachstumsraten, keiner lockt so viele Investoren an, keiner baut so schnell wie die „Fabrik der Welt“, so hat die Zeitschrift „Spiegel“ die Entwicklung in den letzten Jahren in China beschrieben. Im Zuge des Wirtschaftbooms und der steigenden Bevölkerungszahl hat sich auch die Immobilienbranche rapide entwickelt. Mit hohen Renditen, die sogar mehr als 50% betragen, ist das Immobiliengewerbe in China zu einem der attraktivsten Investmentsektoren geworden. Deswegen fließt eine große Menge Kapital in die Branche, welches nicht nur aus dem Inland sondern auch von Außen kommt.
Obwohl der Immobilienmarkt so blühend aussieht, müssen die Chancen und Risiken eines Engagements sorgfältig geprüft werden. Die Heterogenität und mangelnde Transparenz des Immobilienmarktes, zahlreiche komplizierte Bestimmungen und Anforderungen der Immobilienbranche, ein besonderes Landnutzungsrecht, schleppende Behördengenehmigungen, spezielle finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen und interkulturelle Managementkonflikte stellen für ausländische Investoren große Herausforderungen dar.
In dieser Arbeit werden zuerst die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedienungen für Investitionsaktivitäten und der Wohnimmobilienmarkt in der VR China präsentiert, die grundsätzlich für ausländische Investoren zu verstehen sind. Die Marktanalyse wird dann in ganzes China sowie in Shanghai durchgeführt, wobei Shanghai als Hauptpunkt dieser Arbeit betrachtet wird. Zum Schluss werden zwei ausgewählte Projekten im Umland von Shanghai dargestellt und analysiert. Diese zwei Fallstudien dienen insbesondere dazu, die Erfolgs- und Risikofaktoren für ausländische Engagements als Beispiel heranzuziehen.
Inhaltverzeichnis
TABELLEVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. RAHMENBEDIENUNGEN
2.1 rechtliche Beschränkungen für ausländische Investoren
2.1.1 Neues Gesellschaftsgesetz
2.2 Boden und Grundstück
2.3 Zu berücksichtigende Steuern
2.3.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer
2.3.2 Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer
3. INVESTITIONSWEGE FÜR AUSLÄNDISCHE INVESTOREN
3.1 Mögliche Investitionswege
3.1.1 Repräsentanzen
3.1.2 Equity Joint Ventures
3.1.3 Kooperatives Joint Ventures
3.1.4 Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOE)
3.1.5 Holdinggesellschaften
3.1.6 Erweb eines Eigenkapitalanteiles an einem bestehenden FIE
3.2 Bestandanalyse – Eintrittsvorschlag
3.2.1 Direktinvestition und Handel in China
3.2.2 Immobilienentwicklung
3.2.3 Typischer Projektentwicklungsprozess in China
4. FINANZIERUNGSMARKT DER WOHNIMMOBILIEN IN CHINA
4.1 marktübliche Bankfinanzierung
4.2 Die Wohnungsbaugenossenschaften
4.3 neue Finanzierungsmöglichkeiten
5. MARKTANALYSE DER IMMOBILIENBRANCHE IN CHINA
5.1 Allgemeine Lage des Immobilienmarktes in China
5.1.1 Hintergrund
5.1.2 Darstellung der Entwicklungsphasen des Immobilienmarktes
5.1.2.1 Phase: Theoriedurchbruch und Generalprobe (1978-1991)
5.1.2.2 weite Phase: Spekulative Investition und Regulierung ( 1992-1997)
5.1.2.3 Dritte Phase: Ständige und kontinuierliche Entwicklung(1998-2002)
5.1.2.4 Aktuelle Situation: Steigende Preise (ab 2003)
5.1.3 Analyse der problematischen Struktur des Wohnimmobilienangebotes
5.2 Marktanalyse der Wohnimmobilien in Shanghai
5.2.1 Zügige Marktentwicklung bei Wohnimmobilien
5.2.2 Restrukturierung des Boden- und Wohnungsangebotmarktes
5.2.3 Ausblick und Prognose
6. FALLSTUDIEN: AKTUELLE PROJEKTE IN SHANGHAI
6.1 Das deutsche „Anting New Town“
6.2 Das italienische „Pujiang New Town“
6.3 Zusammenfassung
Tabelleverzeichnis
Tabelle 1: Beschränkungen im Immobiliensektor der VR China
Tabelle 2: Befristung der Landnutzungsrechte
Tabelle 3: Anzubietende Boden und Grundstücke der Regierung Chinas
Tabelle 4: Boden- und Grundstücksangebote in Wesentlichen Jahren Shanghais
Tabelle 5: Durchschnittliche Boden- und Grundstückpreise in wesentlichen Städten Chinas (in RMB)
Tabelle 6: Steuerbegünstigungen in verschiedenen Zone Chinas
Tabelle 7: wesentliche ausländische Investitionen in China
Tabelle 8: Rating des BoomMarktes in China
Tabelle 9: Steigerungsrate der Stücksummen von Wohnungen (2000-2002)
Tabelle 11: Wohnfläche je Einwohner 1990 bis 2005 in m² in Deutschland und in Industrieländern
Tabelle 12: Demographische Entwicklung aller Bezirken Shanghais Personen Pro qkm.
Tabelle 13: Vermarktungsbericht des Anting New Towns
Tabelle 14: Sozialeinrichtung in Anting Jiading
Tabelle 15: Fläche und Herstellkosten (RMB/qm) in vergangen Jahren in Shanghai
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: typischer Projektentwicklungsprozess in China
Abbildung 2: Kapitalbestand der Immobilienentwicklung in China
Abbildung 3: Preisindex von Immobilienpreis, Immobilienmiete und Allgemeinpreis (1998-2005)
Abbildung 4: Steigerungsrate der Immobilieninvestition (1993-2005)
Abbildung 5: Angebot und Nachfrage kommerzieller Wohnimmobilien in VR China (1997-2004)
Abbildung 6: Wohnimmobilienpreis pro qm in Shanghai (1995-2004)
Abbildung 7: Bodenflächenangeboten in Shanghai
Abbildung 8: Dramatische Preisänderung der Wohnimmobilien in Shanghai
Abbildung 9 : Einblick des Anting New Towns
Abbildung 10: Verkehrsanbindung des Bezirks Jiadings
Abbildung 11: Standort des Pujiang New Towns
Abbildung 12: Überblick von Pujiang New Town
Abbildung 13: Überblick der Wohnbereiche
Abbildung 14: Vertikale Ansicht des Pujiang New Towns
Abbildung 15: Perspektive der Wohngebäude am Wasser
Abbildung 16: Preisdarstellung von Villenmarkt in Shanghai
Abbildung 17: Perspektive von Reihenhäuser am Wasser
Abbildung 18: Photos der Villen/Einzelhäuser
Abbildung 19: Prozentsatz der verkauften Villen in jeweiligen Bezirken
Abbildung 20: Preisvergleich zwischen Pudong und Minhang in Shanghai
1. Einleitung
Kaum ein Staat hat solche Wachstumsraten, keiner lockt so viele Investoren an, keiner baut so schnell wie die „Fabrik der Welt“[1], so hat die Zeitschrift „Spiegel“ die Entwicklung in den letzten Jahren in China beschrieben. Im Zuge des Wirtschaftbooms und der steigenden Bevölkerungszahl hat sich auch die Immobilienbranche rapide entwickelt. Mit hohen Renditen, die sogar mehr als 50% betragen, ist das Immobiliengewerbe in China zu einem der attraktivsten Investmentsektoren geworden. Deswegen fließt eine große Menge Kapital in die Branche, welches nicht nur aus dem Inland sondern auch von Außen kommt.
Obwohl der Immobilienmarkt so blühend aussieht, müssen die Chancen und Risiken eines Engagements sorgfältig geprüft werden. Die Heterogenität und mangelnde Transparenz des Immobilienmarktes, zahlreiche komplizierte Bestimmungen und Anforderungen der Immobilienbranche, ein besonderes Landnutzungsrecht, schleppende Behördengenehmigungen, spezielle finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen und interkulturelle Managementkonflikte stellen für ausländische Investoren große Herausforderungen dar.
In dieser Arbeit werden zuerst die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedienungen für Investitionsaktivitäten und der Wohnimmobilienmarkt in der VR China präsentiert, die grundsätzlich für ausländische Investoren zu verstehen sind. Die Marktanalyse wird dann in ganzes China sowie in Shanghai durchgeführt, wobei Shanghai als Hauptpunkt dieser Arbeit betrachtet wird. Zum Schluss werden zwei ausgewählte Projekten im Umland von Shanghai dargestellt und analysiert. Diese zwei Fallstudien dienen insbesondere dazu, die Erfolgs- und Risikofaktoren für ausländische Engagements als Beispiel heranzuziehen.
2. Rahmenbedienungen
2.1 rechtliche Beschränkungen für ausländische Investoren
Der Immobilienmarkt ist wegen seiner Besonderheiten in den meisten Ländern stark beschränkt. Die Beschränkungen entstehen hauptsächlich aus der Knappheit von Landressourcen, der öffentlichen Interessen, der militärischen Sicherheit und dem Schutz vor spekulativen Investitionen durch Ausländer. Im Vergleich zu vielen Staaten ist China zurzeit eines der wenigen Länder, das die Aktivitäten und die Bemühungen von ausländischen Investoren in Immobilienentwicklung und -handel nicht stark reglementiert.
Die „Anordnung für Devisengeschäft und -beschränkung 2003" des Internationalen Währungsfonds hat bestätigt, dass 137 von 187 Länder die Immobilieninvestitionen von Nicht-Einwohnern in unterschiedlichem Grad einschränken. Beispielsweise muss in der Regel der zwischenstaatliche Immobilienhandel, ohne die Sonderfälle zu berücksichtigen, in Russland, Südkorea und in Thailand von der Zentralbank bewilligt werden. In Australien muss der Nicht-Einwohner die Genehmigung für den Immobilienerwerb beantragen und selbst genutzte Immobilien innerhalb 12 Monaten nach Verlassen des Landes übertragen. Um Investitionsprojekte über 50 Millionen Australische Dollar zu erwerben, muss unabhängig der Staatsangehörigkeit eine Ermächtigung beantragt werden.[2]
In den letzten 10 Jahren, insbesondere nach dem Eintritt in die WTO, hat sich die Handhabung des Gesetzes für ausländische Investitionen gelockert, obwohl das Immobiliengewerbe im „Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue“ gemäß des 1990 erlassenen „Auslandsanlagen- Unternehmensgesetz der VR China“ als „reglementiert“ festgelegt wurde. In dem “Protocol on the Accession of the People´s Republic of China to World Trade Organization” sind die Beschränkungen für ausländische Investitionen auf dem Immobiliensektor geregelt.[3] Die folgende Tabelle verdeutlicht welche Beschränkungen existieren:
Tabelle 1: Beschränkungen im Immobiliensektor der VR China[4]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In den letzten 26 Jahren wurden Schritt für Schritt wirtschaftliche Reformen durchgeführt, so dass der chinesische Markt heute für ausländische Investoren offen steht und hierbei eine starke Kontinuität aufweist. Der kontinuierliche Bevölkerungswachstum sowie das steigende Prokopfeinkommen und das anwachsende BIP stellen die Grundlage und die Vorraussetzung zur Fortsetzung der seit zehn Jahren stattfindenden Expansion im Immobilienmarkt dar. Wohni]mmobilien erfahren derzeit ein extremes Wachstum. Wegen des derzeit in vielen großen Städten auftretenden Immobilienbooms, wird immer häufiger die Frage laut, ob doch die spekulativen ausländischen Investitionen beschränkt werden sollten. Hierbei hat die Regierung die Tendenz zur weiteren Lockerung der Beschränkungen für den Immobilienmarkt in der VR China. Dazu hat die Regierung Chinas ein neues Gesellschaftsgesetz in Kraft gesetzt.[5]
2.1.1 Neues Gesellschaftsgesetz
Das neue Gesellschaftsgesetz wurde im Oktober 2005 vom ständigen Ausschuss des 10. Nationalen Volkskongress des VR. China beschlossen und trat zum 1. Jan 2006 in Kraft. Es enthält zahlreiche Änderungen, die sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der ausländischen Investoren auswirken werden.
Das Gesetz folgt dem Trend zur Erleichterung der Investmentvoraussetzungen und senkt die Mindestkapitalausstattung von GmbHs und AGs deutlich; bei GmbHs von 100,000 RMB auf 30,000 RMB (etwa von 10.000€ auf 3.000€) und bei AG von 10 Mio. RMB auf 5 Mio. RMB (etwa von 1 Mio. € auf 0.5 Mio. €). Wie bisher kann das Stammkapital auch durch Sacheinlagen von Vermögensgegenständen erbracht werden. Jedoch muss das Kapital zu mindestens 30% in Form von Barvermögen erbracht werden. Danach können die restlichen bis zu 70 % des Stammkapitals von immateriellen oder materiellen Vermögensgegenständen, sowie Know-how und Wirtschaftsgüter ausgemacht werden.[6]
Vereinfacht wurde auch der Transfer von Kapitalgesellschaftsanteilen. Die Haltedauer von drei Jahren wurde auf 1 Jahr verkürzt. Die vorgeschriebene Beschränkung der Beteiligung eines Unternehmens an anderen Gesellschaften bis max. zur Hälfte des Net Asset Values wurde sogar komplett abgeschafft. Somit sind die Barrieren, die viele Unternehmen bislang von der Gründung von Tochtergesellschaften oder dem Erwerb von Anteilen der Kapitalgesellschaften abgehalten haben, aus dem Weg geräumt. Eine Anpassung durch entsprechende Änderungen für ausländische Investition in der Praxis bleibt abzuwarten![7]
2.2 Boden und Grundstück
Gemäß der chinesischen Verfassung gibt es kein Privateigentum an Grund und Boden. Der Grund und Boden gehört dem Staat. In ländlichen Regionen und in den vorstädtischen Gebieten gibt es das Kollektiveigentum an urbarem Land und Hügelland, aber kein explizites Privateigentum an Grund und Boden.
Der Staat gewährt den Bürgern Landnutzungsrechte, die übertragbar und zu belasten sind. Die Landnutzungsrechte sind eigentumsähnlich ausgestaltet, aber mit einigen signifikanten Ausnahmen (wie das deutsches Erbbaurecht). So gelten die folgenden zeitlichen Befristungen für verschiedene Fälle:
Tabelle 2: Befristung der Landnutzungsrechte[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bei Auseinandersetzung über Bestand und Umfang von Landnutzungsrechten entscheidet die jeweilige Lokalregierung, die auch alle Verwaltungsaufgaben übernimmt. Die Übertragung von Landnutzungsrechten kann durch folgende Methode erfolgen:
(1) Vereinbarung durch Beratung
(2) Öffentliche Vergabe
(3) Tafelaushang oder
(4) Versteigerung[9]
Die Auswahl der Übertragungsmethode ist abhängig vom Preisniveau des Grundstücks. Gewöhnlich werden die günstigsten Grundstücke über eine Vereinbarung(1) und die teuersten Grundstück im Rahmen der Versteigerung(4) übertragen. Öffentliche Vergabe(2) und Tafelaushang(3) liegen dazwischen[10].
Im Mai 2002 hat das Ministerium für Landressourcen die „Bestimmung zur Übertragung des Landnutzungsrechtes“ erlassen. Es schreibt vor, dass Grundstücke bei Handel-, Hotel-, Unterhaltung- und Wohnnutzung nur über öffentlichen Vergabe, Tafelaushang und Versteigerung übertragen werden können. Durch das Inkrafttreten der vom Landressourcenministerium und dem Überwachungsministerium gemeinsam verabschiedeten „Ausführungsbestimmung zur Übertragung von betrieblichen Grundstücken“ ist seit dem 31. August 2004 die Übertragung über Vereinbarung verboten.
Die aktuelle Flächennutzungsplanung räumt der Erhaltung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, dem Umweltschutz, sowie der verbesserten Ausnutzung von bebautem Lande nach Maßgabe des Bodenverwaltungsgesetzes den Vorrang ein. Die Provinz- und Lokalregierungen haben bei der Planaufstellung die Vorgaben der Zentralregierung einzuhalten und diese den übergeordneten Behörden zur Genehmigung vorzulegen. Neben den allgemeinen Flächennutzungsplänen sind noch so genannte Jahrespläne für den Baubereich sowie für Bauprojektentwicklung und Stadtplanung vorgesehen.
Zustand des Bodenmarktes
Um eine bessere Ausnutzung des Bodens zu gewährleisten, wird das Brachliegenlassen von Land mit Bußgeldern und in schweren Fällen mit dem Entzug des Landnutzungsrechts geahndet. Die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen bedarf ab einer bestimmten Größe (35 bzw. 70 Hektar)[11] der Genehmigung der Zentralregierung. Auf diese Weise soll der Flächenverbrauch kontrolliert und dessen Zunahme zumindest verlangsamt werden.
Tabelle 3: Anzubietende Boden und Grundstücke der Regierung Chinas[12]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: Boden- und Grundstücksangebote in Wesentlichen Jahren Shanghais[13]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Nach Ablauf der Nutzungsdauer eines Landnutzungsrechts werden die Grundstücke einschließlich Gebäude und Infrastruktur an dem Staat zurückgeführt. Hierbei gibt es kein Recht auf Entschädigung für Werte, die sich noch auf dem Grundstück befinden. Nach aktuellem Bodenverwaltungsrecht hat der Landbesitzer nur die Möglichkeit eine Verlängerung des Vertrags zur beantragen, was jedoch mit entsprechenden Gebühren verbunden ist.
Die Bedeutsamkeit des Boden und des Grundstücks im Immobiliensektor ist selbstverständlich. Nicht nur wegen der Knappheit von Landressourcen und des schnell zunehmenden Prokopfeinkommens steigen die Grundstückpreise, sondern auch durch die höhere Besteuerung des Staates.
Tabelle 5: Durchschnittliche Boden- und Grundstückpreise in wesentlichen Städten Chinas (in RMB)[14]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Sehr wichtig für ausländische Investitionen ist, dass die Nichtigkeit von Landnutzungsgenehmigungen ausgesprochen werden kann, wenn diese in deren Umfang und Zweck nicht im Einklang mit den Zielen des Bodenverwaltungsgesetzes stehen. Deshalb müssen Investoren den Bestand und Umfang von Landnutzungsrechten immer sorgfältig prüfen.
2.3 Zu berücksichtigende Steuern
Zwischen China und Deutschland ist das Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und als ausländische Unternehmen müssen die folgenden steuerlichen Regelungen betrachtet werden:
2.3.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer
Ausländer, die sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Steuerjahrs in China aufhalten, werden als Inländer behandelt und müssen ihre gesamten Einkünfte dieser Periode in China versteuern (sog. 183-Tage-Regel). Grundsätzlich unterliegen in China vertretene ausländische Unternehmen, auch Joint Venture und 100% im ausländischen Besitz stehende Tochterunternehmen, einer Körperschaftssteuer in Höhe von 33% (30% auf nationale Ebene, 3% auf lokale Ebene) ihrer Einnahmen.
Um die ausländischen Investitionen in China einzuführen, gewährt die Regierung Chinas ausländische Investoren viele Steuervergünstigungen und -befreiungen. Das Ausmaß der Steuervergünstigungen ist vom Wirtschaftszweig, Geschäftstätigkeit sowie Standort der Investition abhängig. Es gibt unterschiedliche Besteuerungsgesetze in den verschiedenen Regionen Chinas:[15]
Tabelle 6: Steuerbegünstigungen in verschiedenen Zone Chinas[16]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Außer den oben genannten Begünstigungen in den speziellen Zonen genießen ausländischen Unternehmen noch weitere Vergünstigungsprogramme in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens[17]:
-Die im Hafenbau beschäftigte Unternehmen (FIEs[18] ), deren Projekte mehr als 10 Jahren daueren, erhalten eine Befreiung von der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer in den ersten 5 Gewinnjahren und eine reduzierte Steuervergünstigung von 50% in den darauf folgenden fünf Gewinnjahren.
-Infrastrukturprojekte (Flughafen, Hafen, Eisenbahn, Straßenbahn, Kraftwerk usw.), die in der Sonderwirtschaftzone von Hainan oder Shanghai Pudong stattfinden und eine Laufzeit von mehr als 15 Jahren aufweisen, werden in den ersten 5 Gewinnjahren von der Körperschaftssteuer freigestellt und zahlen für weitere 5 Jahre nur 50% Körperschaftssteuer.
-In der Sonderwirtschaftzone oder andere von der Zentralregierung bewilligte Joint Venture Bank sowie 100% im ausländische Besitz stehende Tochterbank, deren ausländische Anteile mehr als zehn Millionen beträgt und die länger als zehnjährige China-Erfahrung hat, erhält eine einjährige Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie im Anschluss eine zweijährige Reduktion ihrer Steuerschuld um 50%.
-Auch bestimmte in den Sonderwirtschaftszonen gegründete FIE, die im Dienstleistungssektor tätig sind, können gewisse steuerliche Förderungen beantragen.
-Für die Projekte in den Sonderwirtschaftzonen oder den an der Küste gelegenen Wirtschaftsentwicklungszonen bei denen die ausländischen Investitionen mehr als dreißig Millionen betragen, zahlen die FIEs nur 50% Körperschaftssteuer.
Wenn FIEs länger als 5 Jahre die eigenen Erlöse wieder in China reinvestieren, können sie bis zu 40% ihrer Steuern erlassen bekommen.
2.3.2 Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer
Beide Steuern werden auf Grundlage des Unternehmensumsatzes ermittelt. Der normale Mehrwertsteuersatz liegt bei 17%, wobei dieser bei bestimmten Produkten, wie z.B. Bücher, Wasser und auch bestimmte Immobilien-/Bauprodukte, auf 13% reduziert ist. Wenn der Jahresumsatz einen bestimmten Wert nicht überschreitet, kann eine Mehrwertsteuer mit 6% Satz beantragt werden.[19]
Die Gewerbesteuer variiert normalerweise zwischen 3% und 5%, jedoch beträgt diese in bestimmten Wirtschaftszweigen wie z.B. der Unterhaltungs- und Sportsbranche bis zu 20%. Für Dienstleistungen im Baubereich gilt ein Steuersatz von 3%. Eine Freistellung der Gewerbesteuer ist auf nationaler und lokaler Ebene gemäß verschiedener Verordnungen vorgesehen.[20]
3. Investitionswege für ausländische Investoren
3.1 Mögliche Investitionswege
3.1.1 Repräsentanzen
Die einfachste Form einer ausländischen Marktpräsenz in China ist die Eröffnung einer Repräsentanz. Mit Repräsentanz können lokale Verkaufs- und Einkaufsaktivitäten von dort ansässigem Personal betrieben werden. Gründe für eine Repräsentanz sind:
- eine Niederlassung mit einem Firmenschild eröffnen und in den örtlichen Markt einsteigen
- Visitenkarten des Unternehmens mit einem Ansprechpartner vor Ort drucken
- Bankkonten eröffnen
- persönliches Eigentum und Gegenstände des persönlichen Bedarfs von ortsansässigen Firmenvertretern einführen und
- chinesische Mitarbeiter einstellen zu können.
Aber auf der anderen Seite ist einer Repräsentanz auch untersagt, selbst unmittelbare Geschäftstätigkeit auszuführen. Eine Repräsentanz darf nicht direkt Verträge mit einer Gewinnabsicht schließen oder in der VR China Investitionen tätigen.
3.1.2 Equity Joint Ventures
Wegen der Ähnlichkeit mit westlichen Unternehmen sind Equity Joint Ventures (Equity JV) die wahrscheinlich am weitesten verbreitete Form ausländischer Investitionsvarianten in China.
Equity JV sind beschränkt haftende Rechtspersönlichkeiten und funktionieren im Wesentlichen wie ein Unternehmen nach der westlichen Rechtsordnung mit einem Vorstand und einer Geschäftsführung. Jedoch weisen Equity JV viele Züge einer Personalgesellschaft auf. Sie können in China durch Beteiligungskapital von Unternehmen, Privatpersonen und ökonomische Organisationen verschiedener Form gebildet werden, sowohl auf Seiten des ausländischen, als auch des inländischen Joint Venture Partners.
Die Haupteigenschaft ist, dass beide betroffene Parteien zusammen investieren, zusammen betreiben und gemeinsam am Risiko und Gewinn entsprechend dem Verhältnis ihrer Kapitalanteile partizipieren. Die jeweiligen Anteile am Joint Venture leiten sich vom Verhältnis des eingebrachten Beteiligungskapitals ab. Im Allgemeinen darf der Anteil der ausländischen Partei nicht niedriger als 25% sein.
[...]
[1] Vgl. Zeitschrift Spiegel Special: China Aufstieg zur Weltmacht Nr.5/2004 S.6
[2] International Monetary fond, Anordnung an Devisengeschäft und –Beschränkung 2003, 2004
[3] World Trade Organization, Annex 9 Schedule of Specific Commitments on Services, Compilation of the Legal Instruments on China's
[4] World trade organization, Annex 9 Schedule of specific commitments on service Compilation of the Accession to the World Trade Organization, Jan.1997, S. 11
[5] Immobilienprojekte des hohen Standards beziehen sich auf Immobilienprojekte mit Erstellungskosten pro Maßeinheit zweimal mehr als die durchschnittlichen Erstellungskosten pro Maßeinheit in der gleichen Stadt
[6] http://www.dffy.com/faguixiazai/msf/200311/20031110211428.htm 28.10.2005
[7] www.ikb.de/content/de/presse/HNaA/060510.pdf 10,05,2006
[8] the State Council of the People's Republic of China, interim regulations of the People’s Republic of China concerning the assignment and transfer of the right to the use of the state owned land in the urban areas, May 19.1990, Chapter 2, Article 12
[9] the State Council of the People's Republic of China, interim regulations of the People’s Republic of China concerning the assignment and transfer
of the right to the use of the state owned land in the urban areas, May 19.1990, Chapter 2, Article 13
[10] Vgl, Hou, Jian, Erklärung des Vergaberecht, 1999, S. 4
[11] Vgl, Bauministerium, Bodenverwaltungsgesetz, 1988,
[12] Network Information http://www.landchina.com/landinfo erstellt von Landressourcensamt
[13] http://www.stats-sh.gov.cn/ Statistiksamt Shanghai
[14] http://www.landvalue.com.cn Ministerium für Landressourcen Chinas 2006,05
[15] income tax law for enterprises with foreign investment and foreign enterprises Lehrskript von Anwältbüro zhongchenghaihua shenzhen China
[16] the Fourth Session of the Seventh National People's Congress, income tax law of the People’s Republic of China for enterprises with foreign investment and foreign enterprises, April 9, 1991
[17] income tax law for enterprises with foreign investment and foreign enterprises Lehrskript von Anwaltbüro Zhongchenghaihua Shenzhen China
[18] FIEs abkürzung für Foreign Invested Enterprise
[19] State Council, provisional regulations of the People´s Republic of China on value-added Tax, 13.December.1993
[20] State Council, provisional regulations of the Peoples Republic of China on Business TAX, 13.December.1993
- Arbeit zitieren
- MSC Chenhui Xia (Autor:in), 2006, Untersuchung ausländischer Investitionen auf dem Wohnimmobilienmarkt unter besonderer Betrachtung von aktuellen Projekten in Shanghai, China , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117939
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