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Demokratische Legitimation in der EU - 27 Staaten - (k)ein Volk?

Titel: Demokratische Legitimation in der EU - 27 Staaten - (k)ein Volk?

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2008 , 20 Seiten , Note: 12

Autor:in: Moritz Rödle (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Über ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union wird häufig diskutiert. Im Zuge der
europäischen Integration wurden zahlreiche und zunehmend wichtigere Regierungsfunktionen
auf “Brüssel” übertragen.
Durch die Erweiterungsrunden zum ersten Mai 2004 und zum ersten Januar 2007 sind in den
letzten vier Jahren zwölf neue Mitgliedsländer zur Europäischen Union dazugekommen, eine
Erweiterung, die sich natürlich auch in den absoluten Bevölkerungszahlen zeigt. Inzwischen
sind fast fünfhundert Millionen Menschen Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der
Europäischen Union und damit EU - Bürger.
Angesichts dieser Zahlen in der erweiterten Europäischen Union wird die Frage der
Legitimation von Herrschaft auf europäischer Ebene immer wichtiger. Der Weg zu einer
solchen demokratischen Legitimation kann nur über das Volk oder die Völker der EU führen.
In dieser Arbeit möchte ich zunächst grundsätzlich klären, wie Herrschaft demokratisch
legitimiert wird, dann werde ich den Fragen nachgehen, ob auch in der europäischen Union
die Legitimation über ein homogenes Staatsvolk hergeleitet werden kann oder ob das dafür
benötigte einheitliche EU – Volk vielleicht gar nicht besteht.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Demokratie

2.1 Das Prinzip der Volkssouveränität

2.1.1. Das Volk als Inhaber der Staatsgewalt

3. Funktionen des Volkes für die Gesellschaft

3.1. Das Volk als Zurechnungsobjekt der Rechtsordnung

3.2. Das Volk als Orientierungspunkt für Gemeinwohlzielsetzung

3.3. Das Volk als Bedingung der Wirksamkeit einer Rechtsordnung

3.4. Das Volk als Garant sachlich richtiger Entscheidungen

3.5. Das Volk als Legitimationssubjekt

3.5.1 Die funktionelle - institutionelle Legitimation

3.5.2. Die organisatorisch – personelle demokratische Legitimation

3.5.3. Die sachlich – inhaltliche demokratisch Legitimation

3.5.4 Das Zusammenwirken von organisatorisch personeller und sachlich – inhaltlicher demokratischer Legitimation

4. Das Volk auf europäischer Ebene

4.1 Der Begriff der Identität

4.1.1 Begriffsabgrenzung: Identität

4.1.2 Fokussierung: Die kulturelle Identität

4.1.3 Fokussierung: Die kollektive Identität

4.2 Definition des Volksbegriffes

4.2.1 Das Volk im soziologischen Sinne

4.2.2. Das Volk im juristischen Sinne – Die Staatsangehörigkeit

5. Siebenundzwanzig Staaten - (k)ein Volk?

5.1. Vorliegen einer kulturellen und kollektiven Identität in der Europäische Union

5.2 Vorliegen eines Volkes in soziologischer Sichtweise

5.3 Vorliegen eines Volkes in juristischer Sichtweise

5.4. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob die Europäische Union über die notwendigen demokratischen Legitimationsgrundlagen verfügt, die klassischerweise an ein homogenes Staatsvolk geknüpft sind. Dabei wird analysiert, inwieweit ein europäischer Demos im soziologischen und juristischen Sinne existiert, um Herrschaft auf EU-Ebene demokratisch zu legitimieren.

  • Theoretische Grundlagen demokratischer Legitimation
  • Funktionen des Volkes im staatlichen Gefüge
  • Identitätsbegriff im soziologischen und kulturellen Kontext
  • Definition von Staatsvolk und Staatsangehörigkeit
  • Prüfung der europäischen Identität und des Demos-Status

Auszug aus dem Buch

3.5.1 Die funktionelle - institutionelle Legitimation.

Über die funktionelle – institutionelle Legitimation sind die Verfassung selbst und alle Ämter und Organe, die aus ihr hervorgehen, grundsätzlich legitimiert. Über diese kann das Volk die von ihm ausgehende Staatsgewalt erst ausüben. So kann garantiert werden, dass etwa ein Exekutivorgan im Rahmen seines verfassungsgemäßen Auftrages frei handeln kann und nicht jegliche Entscheidung einem Abstimmungsvorbehalt durch das Volk zu unterwerfen hat.

Zusätzlich zur funktionellen – institutionellen Legitimation muss die handelnde Person in einem funktionell und institutionell legitimierten Organ konkret über eine Legitimationskette autorisiert sein. Dies geschieht über weitere Legitimationsformen, die ich im nächsten und übernächsten Punkt beschreiben werde.

Die funktionelle – institutionelle Legitimation lässt sich allerdings auch kritisch hinterfragen. Angela Augustin nennt zwei zentrale Kritikpunkte. Zunächst sieht sie die legitimierende Wirkung der auf das Volk rückführbaren Verfassungssetzung relativiert, da durch eine punktuelle Entscheidung des Volkes keine dauerhaft legitimierende Wirkung erzielt werden könne. Diese Annahme resultiert aus der Tatsache, dass bereits nach kurzer Zeit „der Mitgliederbestand der Menschengruppe, die die Entscheidung getroffen hat, verschieden von demjenigen, der später berechtigt ist, eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Dadurch wächst mit vergehender Zeit das Legitimationsdefizit einer Verfassung.

Als zweiten Kritikpunkt nennt Augustin das zumindest scheinbare Fehlen von möglicherweise legitimationsstiftenden inhaltlichen Kriterien. Verfassungen und Gesetze könnten ihren Geltungsanspruch nicht alleine auf das Zustandekommen in einem formal ordnungsgemäß verlaufenen Verfahren begründen. Sie fügt aber an, dass durch das Zustandekommen in einer Mehrheitsentscheidung inhaltliche Richtigkeit zumindest vermutet werden könne.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Demokratiedefizit in der EU und formuliert die zentrale Fragestellung zur demokratischen Legitimation im Kontext eines fehlenden einheitlichen europäischen Volkes.

2. Demokratie: Dieses Kapitel erläutert das Grundprinzip der Volkssouveränität und die Bedeutung des Volkes als Ausgangspunkt jeglicher Staatsgewalt.

3. Funktionen des Volkes für die Gesellschaft: Es werden fünf zentrale Funktionen des Volkes analysiert, wobei ein besonderer Fokus auf das Volk als Legitimationssubjekt und die verschiedenen Formen demokratischer Legitimation gelegt wird.

4. Das Volk auf europäischer Ebene: Dieses Kapitel definiert die Begriffe Identität und Volk, um die theoretische Basis für die Untersuchung eines europäischen Demos zu schaffen.

5. Siebenundzwanzig Staaten - (k)ein Volk?: Das Schlusskapitel prüft anhand der aufgestellten Kriterien, ob tatsächlich ein europäischer Demos im kulturellen, soziologischen oder juristischen Sinne vorliegt.

Schlüsselwörter

Demokratie, Volkssouveränität, Europäische Union, Legitimation, Staatsgewalt, Europäischer Demos, Identität, Kulturelle Identität, Kollektive Identität, Staatsangehörigkeit, Unionsbürgerschaft, Verfassungsrecht, Demokratiedefizit, Staatsvolk, Soziologie.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die demokratische Legitimation der Europäischen Union und fragt, ob diese ohne ein homogenes europäisches Staatsvolk auskommt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die demokratische Legitimationslehre, die Funktionen des Volkes im Staat, der Begriff der kollektiven Identität und die rechtliche Definition eines Volkes.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu klären, ob in der EU eine Legitimation über ein homogenes Staatsvolk überhaupt möglich ist oder ob der benötigte einheitliche Demos schlicht nicht existiert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse, die einschlägige Literatur, Verfassungsgrundsätze und aktuelle Identitätsfragen kombiniert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erarbeitet die theoretischen Grundlagen der Volkssouveränität und Legitimationsketten sowie die begriffliche Definition von Identität und Volk.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Volkssouveränität, demokratische Legitimation, europäischer Demos, Identität und Staatsangehörigkeit.

Warum spielt die kulturelle Identität eine Rolle für die EU?

Die Arbeit diskutiert, ob eine gemeinsame kulturelle Identität die notwendige Basis für einen Demos bilden kann, der die Ausübung von Herrschaft auf EU-Ebene legitimiert.

Kann die EU-Bürgerschaft die nationale Staatsangehörigkeit ersetzen?

Nach Ansicht des Autors ist dies zu verneinen, da die EU-Bürgerschaft die Staatsangehörigkeit lediglich ergänzt, aber nicht die gleiche Wirkungskraft in Bezug auf die Legitimationsvoraussetzungen besitzt.

Welches Fazit zieht der Autor?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass derzeit kein einheitlicher europäischer Demos besteht, obwohl erste Ansätze einer Identitätsbildung in Umfragen erkennbar sind.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Demokratische Legitimation in der EU - 27 Staaten - (k)ein Volk?
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Juristisches Seminar)
Veranstaltung
„Demokratische Legitimation (in) der Europäischen Union.“
Note
12
Autor
Moritz Rödle (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
20
Katalognummer
V117795
ISBN (eBook)
9783640201235
ISBN (Buch)
9783640206452
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demokratische Staaten Volk Europäischen Union Legitimation Staatsvolk EU Volkssouveränität Legitimationsketten böckenförde Volksvertretung Parlament Demokratieprinzip Herrschaft kulturelle Identität kollektive Identität 27 institutionell funktionell Rechtsordnung sachlich inhaltliche inhaltlich Volksbegriff drei Elemente Lehre
Produktsicherheit
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Arbeit zitieren
Moritz Rödle (Autor:in), 2008, Demokratische Legitimation in der EU - 27 Staaten - (k)ein Volk?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117795
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Leseprobe aus  20  Seiten
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