Das Hauptthema der Masterarbeit ist die Neuregelung des Börsenrückzugs durch den Gesetzgeber im November 2015. Im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Transparenz-Richtlinie wurden im Deutschen Bundestag auch die Voraussetzungen für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse neu geregelt. Zuvor hatte der BGH in seiner Frosta-Entscheidung am 08.10.2013 entschieden, dass es in den Fällen des Börsenrückzugs keiner Hauptversammlung und Barabfindung mehr bedarf. Zwei Jahre später wurde § 39 BörsG im Bundestag erweitert. Durch die Neuregelung wurde die Barabfindungspflicht eingeführt, die Zustimmung der Hauptversammlung für entbehrlich erachtet. Diese Masterarbeit dient dazu, einen Überblick über die Gesetzesentwicklung des § 39 BörsG zu geben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
C. Der Börsenrückzug (Going Private)
I. Kaltes Delisting
II. Delisting von Amts wegen
III. Reguläres Delisting
1.) Regulierter Markt
2.) Freiverkehr
3.) Downlisting und Downgrading
D. Entwicklung der Rechtsprechung
I. Macrotron-Urteil des BGH
II. Lindner/MVS-Urteil des BVerfG
III. Frosta-Urteil des BGH
E. Würdigung der Rechtslage
I. Gesellschaftsrechtlicher Anlegerschutz
1.) § 29 I 1 UmwG analog - Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
2.) § 207 UmwG analog - Angebot der Barabfindung
3.) § 243 II 1 AktG analog - Anfechtungsgründe - Sondervorteil
4.) Gesamtanalogie zu den §§ 305, 320b, 327b AktG, §§ 29, 207 UmwG - Gesamtanalogie zu gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen
II. Vermögensinteressen
III. Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz
1.) Börse Frankfurt FBW
2.) Börsen Berlin und München
3.) Börsen Düsseldorf und Hamburg/Hannover
F. Die Neuregelung des Börsenrückzugs durch den Gesetzgeber
I. Überblick
II. Praxisfolgen der Frosta-Rechtsprechung 2013-2015
III. Inhalt des neu geregelten Gesetzes § 39 BörsG
1.) § 39 I BörsG - Widerruf der Zulassung von Amts wegen
2.) § 39 II BörsG - Widerruf der Zulassung auf Antrag des Emittenten
3.) § 39 III BörsG - Regelung der Abfindung
4.) § 39 III 4 BörsG - Marktenge
5.) § 39 IV BörsG - Delisting von ausländischen Emittenten
6.) § 39 V BörsG - Verfahren der Geschäftsführung
7.) § 39 VI BörsG - Rechtmäßigkeit des Widerrufs
IV. Rechtsschutz
1.) Rechtsschutz bezüglich des Börsenrückzugs
2.) Rechtsschutz bezüglich des Angebotspreises
V. Übergangsregelung
G. Stellungnahme
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