Allgemein bedeutet Freiheit „Unabhängigkeit von äußerem […] oder innerem Zwang; auch das Vermögen des Willens, sich Handlungsziele frei setzen bzw. nach bestimmten (eth.) Normen zu handeln“2. Es sind moralische Normen, die dem Menschen innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft ein Recht auf diese Freiheit gewähren. Ziel vorliegender Arbeit ist es deshalb das Freiheitsverständnis der einzelnen in Goethes Werk auftauchenden Stände unter den Aspekten Recht und Gerechtigkeit näher zu beleuchten. Auf diese Weise soll Antwort auf die Fragen gegeben werden, was Recht ist, was als gerecht empfunden wird und worauf sich letztlich Freiheit in den einzelnen Ständevorstellungen gründet. Um eine Basis für die Bewerkstelligung dessen zu schaffen, wird zunächst in einem allgemeinen Teil Entstehung und Form des Dramas beschrieben, sowie außerdem auf die Intention des Autors eingegangen, es dergestalt verfasst zu haben. Im zweiten Abschnitt des Hauptteils erfahren dann die Begriffe Recht und Gerechtigkeit ihre definitorische Ausarbeitung. Im weiteren Verlauf sollen schließlich die Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen der sich entgegenstehenden Parteien und ihrer Figuren erläutert werden, um daraus Rückschlüsse für das jeweilige Freiheitsempfinden der Stände ziehen zu können.
INHALT
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Allgemeine Hinführung zum Thema
1.1 Entstehung des Dramas
1.2 Form des Dramas
1.3 Intention des Autors
2. Freiheit durch Recht und Gerechtigkeit
2.1 Recht und Gerechtigkeit: Definition
2.2 Recht und Gerechtigkeit im Drama
2.2.1 Figuren der alten Ordnung
2.2.2 Figuren der neuen Ordnung
III. Schluss
IV. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
„Himmlische Luft – Freiheit! Freiheit!“[1] – Diese letzten Worte aussprechend stirbt der Protagonist Götz von Berlichingen im Einklang mit der Natur. Das fünf Aufzüge umfassende, von Johann Wolfgang Goethe verfasste Werk des Sturm und Drang Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand – Ein Schauspiel ist im Jahre 1773 erschienen und wurde am 12. April 1774 in Berlin uraufgeführt. Das Drama handelt von der Auseinandersetzung des kaisertreuen Ritters Götz von Berlichingen mit dem Territorialfürsten Bischof von Bamberg. Begründet liegt dieser Zwist in Götzens Festhalten an der mittelalterlichen Werte-Ordnung und seiner Ablehnung einer aufkommenden neuen Ordnung, das heißt im allmählichen Übergang der Ständegesellschaft in die bürgerliche Gesellschaft. Neben diesem Kernkonflikt beinhaltet das Stück mehrere weitere Dispute, welche innerhalb der konkurrierenden Parteien des Dramas zum Tragen kommen und die sich größtenteils auf den zentralen Begriff der Freiheit beziehen.
Allgemein bedeutet Freiheit „Unabhängigkeit von äußerem […] oder innerem Zwang; auch das Vermögen des Willens, sich Handlungsziele frei setzen bzw. nach bestimmten (eth.) Normen zu handeln“[2]. Es sind moralische Normen, die dem Menschen innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft ein Recht auf diese Freiheit gewähren. Ziel vorliegender Arbeit ist es deshalb das Freiheitsverständnis der einzelnen in Goethes Werk auftauchenden Stände unter den Aspekten Recht und Gerechtigkeit näher zu beleuchten. Auf diese Weise soll Antwort auf die Fragen gegeben werden, was Recht ist, was als gerecht empfunden wird und worauf sich letztlich Freiheit in den einzelnen Ständevorstellungen gründet. Um eine Basis für die Bewerkstelligung dessen zu schaffen, wird zunächst in einem allgemeinen Teil Entstehung und Form des Dramas beschrieben, sowie außerdem auf die Intention des Autors eingegangen, es dergestalt verfasst zu haben. Im zweiten Abschnitt des Hauptteils erfahren dann die Begriffe Recht und Gerechtigkeit ihre definitorische Ausarbeitung. Im weiteren Verlauf sollen schließlich die Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen der sich entgegenstehenden Parteien und ihrer Figuren erläutert werden, um daraus Rückschlüsse für das jeweilige Freiheitsempfinden der Stände ziehen zu können.
II. Hauptteil
1. Allgemeine Hinführung zum Thema
In den folgenden Punkten dieses Abschnittes werden allgemeine Charakteristika des Dramas aufgezeigt, um ein grundlegendes Verständnis für Goethes Werk zu schaffen.
1.1 Entstehung des Dramas
Bei dem dieser Arbeit zugrunde gelegten und einleitend erwähnten Stück handelt es sich um die Zweitfassung des Goetheschen Dramas. Die erste Fassung, die Geschichte Gottfriedens von Berlichingen, dramatisirt, entstand bereits Ende des Jahres 1771 innerhalb von sechs Wochen.[3] Inspiriert wurde Goethe dazu „im Sommer 1770 in Straßburg nach der Lektüre der von G.P. Pistorius 1731 herausgegebenen Autobiographie Lebens-Beschreibung Herrn Goezens von Berlichingen.“[4] Diese schrieb der historische Götz von Berlichingen „1557, im hohen Alter von 77 Jahren“[5], zu einem Zeitpunkt, „als er auf Burg Hornberg seinen behaglichen Lebensabend nach einem langen und trotz hohen Geldbußen und Haftstrafen, trotz Reichsacht und Urfehden letztlich erfolgreichen Raubritterleben verbrachte.“[6] Aus dieser Vorlage entnahm Goethe „zahlreiche Episoden, Figuren und den authentischen Sprachgestus, benutzte die historische Vorlage jedoch mit dichterischer Freiheit“[7]. Neben jener Autobiographie waren zudem auch Goethes „Begeisterung für Shakespeares[8] große Charaktere, das von Herder[9] angeregte Interesse für ältere deutsche Geschichte und G[oethe]s juristische Studien zum mittelalterlichen Rechtswesen“[10] ausschlaggebend für die Verwertung dieses historischen Stoffes. Herder war es schließlich auch, dem Goethe „Anfang 1772 […] das Manuskript“[11] der Erstfassung schickte, dem so genannten Urgötz. Die folgende Kritik Herders, welche sich „vor allem auf die formale Unregelmäßigkeit des Dramas bezogen haben“ dürfte, berücksichtigte Goethe und arbeitete das Stück schließlich Anfang 1773 um.[12] Die auf diese Weise „im Juli […] anonym im Selbstverlag“[13] entstandene Zweitfassung ist letztlich also Ergebnis „des Dreigestirns Shakespeare – Herder – Möser“[14], mit dem Goethe „der Durchbruch zum historischen Drama in Deutschland“[15] gelang.
1.2 Form des Dramas
Das Drama spielt zur Zeit der Bauernkriege und der Regentschaft des Kaisers Maximilian I., das heißt zur Wende vom 15. ins 16. Jahrhundert, einer „Epoche […], in der die Reichsritterschaft letztmalig versuchte, eine eigenständige Rolle in der sich seit Beginn der Neuzeit radikal verändernden politischen und wirtschaftlichen Wirklichkeit zu spielen.“[16] Dennoch wird die Einordnung des Götz von Berlichingen als historisches Drama, der „dramat[ischen] Form der Geschichtsdichtung mit […] histor[ischen] Stoffen, die tatsachengetreu oder mehr oder minder nach künstler[ischen] Erfordernissen abgeändert […] erscheinen“[17], in der Sekundärliteratur nicht immer vorgenommen. So sieht Fritz Martini das Werk eher als „Experiment einer Vereinigung von Charakterdrama und Gesellschaftsdrama, also des Dramas eines großen Menschen und des Dramas, das in die Gesellschaft eingebettet ist.“[18] Ferdinand van Ingen wiederum bezeichnet es als ein „im wahrsten Sinn […] politisches Drama“[19]. Wie man es jedoch auch einzustufen vermag, es ist „das erste deutsche erzählerisch angelegte Drama, das sich aus allen Einschnürungen durch den Klassizismus befreite“[20]. Demgemäß wird der Rezipient in Goethes Drama mit einer „an Shakespeares anknüpfende[n], die drei Einheiten des Ortes, der Zeit und der Handlung zersprengende[n] offene[n] Form“[21] konfrontiert. In dieser „bewußten Nichtbeachtung des traditionellen Dramenaufbaus“[22] liefert der Verfasser an über 50 einzelnen Schauplätzen einen „reich kolorierte[r]n szenische[r]n Bilderbogen […], der in der Abfolge von Stationen und im Panorama der Episoden ein totales Gesellschaftsbild vorführt: vom Kaiser, bis zu den aufrührerischen Bauern und dem Lumpenproletariat der Zigeuner“[23].
1.3 Intention des Autors
Bei der Beschäftigung mit dem Thema vorliegender Arbeit stellt sich die Frage, weshalb Goethe seine Konzeption des Freiheitskampfes in die Zeit um 1500 verlegte und was diese historische Verschiebung, die sich anhand der Autobiographie des Götz von Berlichingen vollzieht, dabei für die Darstellung des Freiheitskonzeptes leistet.
Goethe bedient sich „der historischen Tatsachen […] zur Illustration seines Dramas, […] nicht […], um Geschichte nachzuzeichnen, sondern um das Leben Götz von Berlichingens zu beleuchten.“[24] Vor diesem Hintergrund sind auch die verschiedenen historischen Unstimmigkeiten des Stückes zu bewerten. Beispielsweise ereignen sich die Bauernkriege des Jahres 1525 im Drama vor der Kunde vom Tode des Kaisers Maximilian, dessen historisches Vorbild jedoch bereits 1519 verstarb. Aber vor allem ist, neben Goethes Absicht, „die Geschichte eines der edelsten Deutschen“ zu dramatisieren und somit „das Andencken eines braven Mannes“ zu retten,[25] ein direkter Bezug zwischen dem vom Verfasser dargestellten Zeitabschnitt und seiner eigenen Epoche ersichtlich. So ging es ihm darum, durch die Schaffung einer „mit geschichtlichem Dasein erfüllte[n] Gestalt, […] den Widerspruch zu seiner eigenen Zeit an[zu]melden“[26]. Oder anders formuliert: er „schrieb es als Kritik seiner Gegenwart und jener Vergangenheit, die verschuldet hatte, daß das Gegenwärtige geworden war, was es nun war.“[27] Dabei ist entscheidend, dass sich die Hauptfigur des Dramas – genau wie Goethe und seine Zeitgenossen zur Entstehungszeit des Stückes – „an einer Zeitenwende“[28] befindet. Das durch den Protagonisten verkörperte „Selbsthelferideal […] war […] Ausdruck des Protests gegen den verwaltungsuniformierten Staat des Absolutismus, auch gegen die in ihm nicht überwundene Rechtsungleichheit, und Aufforderung, den zwischenmenschlichen Beziehungsformen größere Geltung zu verschaffen.“[29] Goethe stellt durch Götz „seine Sehnsucht (und die seiner ganzen Generation) nach einem dynamischen, allesumfassenden und unmittelbaren Lebensstil dar.“[30] Somit eröffnet sich dem Zeitgenossen Goethes „im Götz des Buchs und der Bühne […] die Möglichkeit, ein verschüttetes Gefühl für Freiheit neu aus den Keimen zu entwickeln, […] als Ausweg aus einer bedrückenden Gegenwart in eine neue Zukunft“[31]. Denn „tritt der Rezipient […] der inszenierten Geschichte gegenüber, so wird […] dessen eigener Standort deutlich, nämlich als einer, der eingewoben ist in die Zeit der Nachkommenschaft“[32]. In diesem Zusammenhang könnte man die Aussage Lerses[33], welche gleichzeitig den letzten Vers des Stückes markiert, auch als eine Aufforderung an den Empfänger bewerten, sich der im Drama aufgegriffenen Freiheitsthematik anzunehmen.
2. Freiheit durch Recht und Gerechtigkeit
Der erste Abschnitt des Hauptteils diente dazu, mit Hilfe einer allgemeinen Hinführung zum Götz von Berlichingen, eine Grundlage für die Behandlung der eigentlichen Thematik vorliegender Arbeit zu schaffen. So folgt nun in diesem zweiten Teil zunächst die Definition der Termini Recht und Gerechtigkeit, um sich daraufhin inhaltlich mit Goethes Werk auseinanderzusetzen.
2.1 Recht und Gerechtigkeit: Definition
Was ist Recht und was ist Gerechtigkeit? Bedingen sich diese Begriffe gegenseitig, oder besteht die Möglichkeit, dass Recht auch ungerecht sein kann? Es ist die Frage danach, ob automatisch gerecht ist, was das Recht vorschreibt und inwieweit das Recht die Richtlinie in der Bestimmung von Gerechtigkeit sein sollte. Vermag ein allgemeingültiges Recht in Form von Gesetzen überhaupt für Gerechtigkeit zu sorgen? Diese terminologische und philosophische Problematik wird in Goethes Götz von Berlichingen literarisch aufgegriffen. So sucht dieser Punkt einen definitorischen Brückenschlag zwischen den beiden Termini zu liefern, um einen interpretatorischen Zugang bezüglich der Kernthematik des Dramas zu ermöglichen.
Hinter dem Begriff Recht verbirgt sich zunächst einmal ein „Relationsbegriff […], der Handlungen – oder auch Zustände – in Beziehung zu einem Maßstab setzt. Gemessen an diesem Maßstab erweisen sich die Bezugsgegenstände dann als dem R[echt] entsprechend oder nicht dem R[echt] entsprechend“[34]. Somit hängt die Frage danach was rechtens ist davon ab, welchen Maßstab man zu dessen Bewertung anwendet. Ist der Maßstab moralischer Natur, so wird der Rechtsbegriff in einen Gerechtigkeitskontext gesetzt: „Gerechtigkeit ist der feste und dauernde Wille, jedem das ihm zustehende R[echt] zuteil werden zu lassen“[35], womit gleichzeitig ein Bezug zum Naturrecht hergestellt wird. Betrachtet man das Recht wiederum „als Gesamtheit der Gesetze […], [so wird] Recht zu einer vom Gesetzesbegriff abhängigen Größe […] und die für das Gesetz […] gegebenen Bestimmungen zu Determinanten des R[echts]-verständnisses“[36]. Es ergibt sich folglich eine grundsätzliche Differenz „zwischen der äußeren Rechtmäßigkeit [in Form von Gesetzen] und der sittlich orientierten inneren Motivation menschlicher Handlungen [in Form von Moralvorstellungen]“[37] – eine Diskrepanz von Legalität und Legitimität menschlichen Handelns.
[...]
[1] Goethe, Johann Wolfgang: Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. Ein Schauspiel. Stuttgart 2002 (Reclam Universalbibliothek Nr. 71), S. 119 (V. 12/13).
[2] Paulick, Siegrun (Hrsg.): Der Brockhaus in einem Band – Jubiläumsedition 2005. Leipzig 2005, S. 296.
[3] Von Wilpert, Gero: Goethe-Lexikon. Stuttgart 1998, S. 409.
[4] Ebd, S. 408.
[5] Jeßing, Benedikt (Hrsg.): Metzler Goethe Lexikon: Personen – Sachen – Begriffe. 2. verb. Aufl.. Stuttgart; Weimar 2004, S. 180.
[6] Neuhaus, Volker: Götz von Berlichingen, in: Buck, Theo (Hrsg.): Goethe-Handbuch – Band 2: Dramen. Stuttgart; Weimar 1996, S. 79.
[7] Jeßing, Benedikt (Hrsg.): Metzler Goethe Lexikon, S. 180.
[8] Anm.: Goethe über Shakespeare: „Seine Stücke drehen sich alle um den geheimen Punkt […], in dem das Eigentümliche unsres Ichs, die prätendierte Freiheit unsres Wollens, mit dem notwendigen Gang des Ganzen zusammenstößt.“ [Goethe, Johann Wolfgang: Zum Shakespearestag [1771], in: Müller, Peter (Hrsg.): Sturm und Drang – Weltanschauliche und ästhetische Schriften, Bd. 2. Berlin; Weimar, 1978, S. 5].
[9] Anm.: Herder im Dritten Wäldchen: „So fort bis auf Maximilian und Karl den fünften, deren Zeitalter ich für den Mittelpunkt aller Geschichte hinter den Römern […] halte“ [Suphan, Bernhard: Johann Gottfried Herder – Sämtliche Werke, Bd. 3. 2. Nachdruckaufl. d. Ausg. Berlin 1878. Hildesheim; New York, S. 470.].
[10] Von Wilpert, Gero: Goethe-Lexikon. Stuttgart 1998, S. 409; Anm: Vor allem beeinflusste Justus Mösers Aufsatz Vom Faustrecht (1770) Goethe maßgeblich [Luserke, Matthias: Der junge Goethe – ‚Ich weis nicht warum ich Narr soviel schreibe’. Göttingen 1999, S. 83.].
[11] Luserke, Matthias: Der junge Goethe – ‚Ich weis nicht warum ich Narr soviel schreibe’. Göttingen 1999, S. 83.
[12] Ebd., S. 82/83.
[13] Ebd., S. 84.
[14] Ulmschneider, Helgard: Götz von Berlichingen – Mein Fehd und Handlungen. Sigmaringen 1981, S. 9.
[15] Neuhaus, Volker: Götz von Berlichingen, S. 88.
[16] Ulmschneider, Helgard: Götz von Berlichingen, S. 5.
[17] Von Wilpert, Gero: Sachwörterbuch der Literatur, 8., verb. U. erw. Aufl.. Stuttgart 2001, S. 346.
[18] Martini, Fritz: Goethes Götz von Berlichingen – Charakterdrama und Gesellschaftsdrama, in: Ders.: Geschichte im Drama, Drama in der Geschichte – Spätbarock, Sturm und Drang, Klassik, Frührealismus. Stuttgart 1979, S. 114.
[19] Van Ingen, Ferdinand: Aporien der Freiheit – Goethes Götz von Berlichingen, in: Wittkowski, Wolfgang (Hrsg.): Verlorene Klassik? – Ein Symposium. Tübingen 1996, S. 6.
[20] Martini, Fritz: Goethes Götz von Berlichingen – Charakterdrama und Gesellschaftsdrama, S. 105.
[21] Nusser, Peter: Deutsche Literatur von 1500 bis 1800 – Lebensformen, Wertvorstellungen und literarische Entwicklungen, Stuttgart 2002, S. 338.
[22] Von Wilpert, Gero: Goethe-Lexikon. Stuttgart 1998, S. 410.
[23] Martini, Fritz: Goethes Götz von Berlichingen – Charakterdrama und Gesellschaftsdrama, S. 105.
[24] Karthaus, Ulrich: Sturm und Drang: Epoche – Werke – Wirkung. München 2000, S. 89.
[25] Neuhaus, Volker: Götz von Berlichingen, S. 80.
[26] Hinck, Walter: Einleitung: Zur Poetik des Geschichtsdramas, in: Hinck, Walter (Hrsg.): Geschichte als Schauspiel – Deutsche Geschichtsdramen Interpretationen. Frankfurt am Main 1981, S. 14.
[27] Martini, Fritz: Goethes Götz von Berlichingen – Charakterdrama und Gesellschaftsdrama, S. 108.
[28] Karthaus, Ulrich: Sturm und Drang: Epoche – Werke – Wirkung, S. 92.
[29] Nusser, Peter: Deutsche Literatur von 1500 bis 1800, S. 341.
[30] McInnes, Edward: Moral, Politik und Geschichte in Goethes ‚Götz von Berlichingen’, in: Zeitschrift für deutsche Philologie 103. Berlin [u.a.] 1984 (Sonderheft), S. 8.
[31] Neuhaus, Volker: Johann Wolfgang Goethe – Götz von Berlichingen, in: Hinck, Walter (Hrsg.): Geschichte als Schauspiel – Deutsche Geschichtsdramen Interpretationen. Frankfurt am Main 1981, S. 97/98.
[32] Fehr, Wolfgang: Der junge Goethe – Drama und Dramaturgie – eine analysierende Gesamtdarstellung. Paderborn 1994, S, 90.
[33] Goethe, Johann Wolfgang: Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand: „Wehe der Nachkommenschaft die dich verkennt“ (Lerse: S. 119, 18).
[34] Ritter, Joachim (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band 8: R - Sc. Darmstadt 1992, S. 221.
[35] Ebd., S. 223.
[36] Ritter, Joachim (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band 8: R - Sc , S. 224.
[37] Ders.: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band 5: L - Mn. Darmstadt 1980, S. 161.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Schoener (Autor:in), 2006, Freiheit durch Recht und Gerechtigkeit - Die Begründung von Legitimität in Goethes "Götz von Berlichingen", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117681
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