In dieser Arbeit geht es zunächst darum, herauszustellen, dass das Ziel der Sozialwirtschaft die individuelle und gemeinschaftliche Wohlfahrt ist. Sie bringt ökonomische und soziale Aspekte interdisziplinär zusammen und wird durch die Sozialgesetzgebung umgesetzt. Im Weiteren wird der Begriff der Armut erläutert und welche Bevölkerungsgruppen von ihr betroffen sind. Der Begriff des Armutsrisikos wird von verschiedenen Seiten beleuchtet und kritisch hinterfragt. Es folgt eine kurze Darstellung der Einkommensverteilung in Deutschland. Es ergibt sich die Frage, welche Aufgaben sich für die Soziale Arbeit aus der Zielsetzung der Sozialwirtschaft ergeben und welche praktischen Möglichkeiten zur Armutsbekämpfung diese beinhalten. Durch ein lebensnahes Beispiel aus eigener Berufspraxis wird das Ergebnis schließlich veranschaulicht.
Inhalt
1. Einleitung
1.1.Sozial und Wirtschaft, geht das eigentlich zusammen?
2. Armut
2.1. Definition Armut
2.2. Wie definiert die Bundesregierung Armut?
2.3. Armutsrisiko
2.4. Armut messen
2.5. Kritik an der Bemessungsgrenze
3. Einkommensverteilung
4. Soziale Arbeit
4.1. Folgen von Armut
4.2. Von Armut gefährdete Gruppen
5. Aspekte für die Soziale Arbeit
5.1. Bildung mindert Armutsgefährdung
5.2. Integrative Arbeitsplätze
5.3. Strategie der aktiven Eingliederung
5.4. Praxisbeispiel Familienzentrum XX
6. Fazit
7. Lernreflexion
Literatur
Abbildungsverzeichnis
„In der EU gilt als arm, wer über so geringe materielle, kulturelle und soziale Mittel verfügt, dass eine Lebensweise, die im jeweiligen Mitgliedsland als Minimum hinnehmbar wäre, nicht möglich ist“
1. Einleitung
Bis in unsere heutige Zeit hinein zählt die Existenz der Armut zu den größten gesellschaftlichen Problemen. Über die Tatsache, dass es auch in reichen europäischen Wohlfahrtsstaaten Armut gibt und dass eine gesellschaftliche Teilhabe sowie ein Mindestmaß an sozialer Sicherung nicht für alle Menschen verwirklicht ist, besteht ein Konsens. Diese Tatsache existiert, obwohl in Europa ein vergleichsweise hoher und abgesicherter Lebensstandard im Vergleich zu vielen anderen Ländern herrscht (vgl. Böhnke 2002).
„Die Sozialwirtschaft ist ein intermediäres und hybrides Funktionssystem, in dem soziale Fragen und Probleme mit gemeinwohlorientierten Zielen nach ökonomischen, sozialen, politischen und zivilgesellschaftlichen Prinzipien bearbeitet werden“ (Evers/Ebert 2010; Wendt 2015).
In dieser Arbeit geht es zunächst darum, herauszustellen, dass das Ziel der Sozialwirtschaft die individuelle und gemeinschaftliche Wohlfahrt ist. Sie bringt ökonomische und soziale Aspekte interdisziplinär zusammen und wird durch die Sozialgesetzgebung umgesetzt. Im Weiteren wird der Begriff der Armut erläutert und welche Bevölkerungsgruppen von ihr betroffen sind. Der Begriff des Armutsrisikos wird von verschiedenen Seiten beleuchtet und kritisch hinterfragt. Es folgt eine kurze Darstellung der Einkommensverteilung in Deutschland. Es ergibt sich die Frage, welche Aufgaben sich für die Soziale Arbeit aus der Zielsetzung der Sozialwirtschaft ergeben und welche praktischen Möglichkeiten zur Armutsbekämpfung diese beinhalten. Durch ein lebensnahes Beispiel aus eigener Berufspraxis wird das Ergebnis schließlich veranschaulicht.
1.1. Sozial und Wirtschaft, geht das eigentlich zusammen?
Die Sozialwirtschaft mag sowohl Sozialarbeitenden, Klient*innen und Beratenden oft wie eine Musikkapelle vorkommen, bei der man nicht immer sicher sein kann, wer oder wie viele gerade den Ton angeben. Gemeinschaftsbezogene, sozialstaatsbezogene sowie markt- und betriebswirtschaftliche Elemente konkurrieren und kooperieren in diesem Bereich miteinander. Manchmal erscheint es einem wie gewöhnungsbedürftiger Free Jazz, manchmal auch nur wie eine chaotische Kakophonie. Die Sozialwirtschaft stellt den intermediären Bereich der Wohlfahrtsproduktion dar und bietet mit ihren sozialen, personenbezogenen Dienstleistungen auch Vorteile, sofern diese gut kombiniert werden. In modernen Gesellschaften entwickelt sich dieser Bereich zum am stärksten wachsenden Arbeitsmarkt. Das grundlegende Organisationsprinzip von Gemeinschaft ist hier die Kooperation. Das Leitprinzip des Marktes hingegen ist die Konkurrenz. Der Sozialstaat hat die verfassungsgemäße Aufgabe, soziale, personenbezogene Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge und –Fürsorge zu gewährleisten. Chancengleichheit, sozialer Ausgleich und Schutz vor sozialen Risiken sind Bereiche, für die auf Grundlage von Gesetzen gesorgt werden soll. Das primäre Handlungsmotiv innerhalb einer Gemeinschaft ist die Solidarität. Sofern die individuellen Möglichkeiten vorhanden sind, hilft man sich außerhalb eines Reziprozitätsprinzips gegenseitig, ohne die Erwartung einer Gegenleistung. Eine Marktsituation basiert dagegen auf dem Äquivalenzprinzip. Die Akteure schließen wechselseitige Verträge mit kaufkräftigen Kunden, mit dem Ziel, möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Hier setzt der Sozialstaat an. Seine Aufgabe ist es, in diesem Gefüge die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, für sozialen Ausgleich und für Frieden zu sorgen. Bedürftigen werden dafür Leistungen gewährt, die auf Rechtsvorschriften basieren. Beispielsweise müssen Antragsteller ihre Bedürftigkeit nachweisen. Teilweise werden von politischen Instanzen auch präventive oder resozialisierende Maßnahmen verlangt, manchmal auch gegen den Willen der Adressat*innen. Dies kommt regelmäßig bei den Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) oder den Hilfen zur Arbeit (SGB II) vor (vgl. Conen/Ceccin 2018 z. n. Vandenhoeck & Ruprecht Verlage 2019).
2. Armut
2.1. Definition Armut
„Armut bedeutet mehr als fehlendes Einkommen, um seinen*ihren Lebensunterhalt zu sichern. Armut zeigt sich in Hunger und Unterernährung oder im eingeschränkten Zugang zu Bildung. Armut bedeutet vor allem weniger Möglichkeiten für Menschen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Armut führt zu sozialer Diskriminierung, eingeschränkter sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und folglich sozialer Ausgrenzung“ (Armut verletzt Menschenrechte / Amnesty International Österreich o. D.).
2.2. Wie definiert die Bundesregierung Armut?
Die Bundesregierung definiert den Begriff der Armut u. a. als einen Mangel an Teilhabechancen. Armut ist folglich abhängig vom Kontext, in dem eine Person lebt. Einerseits führen zwar fehlende finanzielle Ressourcen in eine unsichere Lebenssituation, andererseits stehen diese aber auch oft in Verbindung mit dem Mangel an gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten und individuellen Ressourcen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die eine aktive Lebensgestaltung erst möglich machen. Der 7. Familienbericht definiert neben fehlendem Einkommen folgende zentrale Armutsdimensionen: die Ausgrenzung von einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, Bildung und Erziehung, ein fehlender Zugang zum Arbeitsmarkt und eine schlechte Wohnraumqualität (vgl. Dossier Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
2.3. Armutsrisiko
Diejenigen, die in einem Haushalt mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens leben, gelten als armutsgefährdet. Bei einer alleinlebenden Person lag diese Grenze im Jahr 2019 in Deutschland bei einem monatlichen Einkommen von 1.176 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren wurden 2.469 Euro im Monat angesetzt. Aus Ergebnissen des Mikrozensus geht die Zahl der Erwerbstätigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen hervor. Diese Zahl bezieht sich auf Kernerwerbstätige. Darunter zählen Personen im Alter zwischen 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden.
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