Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kapitalmarktinformationshaftung und mit dem Fehlen eines allgemeinen Grund- /Auffangtatbestandes für fehlerhafte Publizitätsakte in selbigem Regime. Insbesondere besteht kein Haftungstatbestand, welcher einen Schadensersatzanspruch geschädigter Anleger für fehlerhafte sonstige Publizitätsakte begründen würde. Die Arbeit untersucht daher, ob § 97 WpHG so weit ausgelegt werden könnte, um als allgemeiner Auffangtatbestand der Kapitalmarktinformationshaftung dienen zu können und diese Lücke schließen zu können. Der Autor unterzieht Meinungen der Literatur einer kritischen Würdigung und bringt eigene Gedankengänge in die Argumentation ein.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
I. Problemstellung
II. Zielsetzung
III. Gang der Untersuchung
B) § 97 WpHG als Auffangtatbestand der Kapitalmarkthaftung
I. Abgrenzung IKB-Fall zu lediglich fehlerhafter sonstiger Informationsbekanntgabe
II. Vorliegen einer Insiderinformation
1. Präzise und nicht öffentlich bekannte Information
2. Kursrelevanz der Information
III. Systemwidrigkeit einer weiten Auslegung
IV. Schutzlücken
1. Haftungszeitpunkt
2. Verschulden
C) Ergebnis
- Quote paper
- B.A. Florian Konstantin Jakob Stockinger (Author), 2021, § 97 WpHG als allgemeiner Auffangtatbestand der Kapitalmarkthaftung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1175972
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.