Auf das Thema der so genannten „Duldung“ bin ich im Verlauf der
Erkundungen im Berliner Justizvollzug vom 6. - 8. / 11. - 13. Oktober
2006 unter anderem mit Gesprächen mit Strafgefangenen und
Freunden gekommen.
Im Zentrum der nachfolgenden Arbeit steht ein Rechtsinstitut, das im
Kontext der Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländern bzw.
ausländischen Gefangenen in der Bundesrepublik Deutschland eine
Sonderstellung einnimmt. Vor allem geht es mir um die Konstellation
eines ausländischen Haftentlassenen, der nach Verbüßung seiner
langjährigen Haftstrafe in Deutschland von der zuständigen
Ausländerbehörde eine Duldung gem. § 60a II Aufenthaltsgesetz
(AufenthG) erhält. Geduldete Ausländer befinden sich folglich in
einem Schwebezustand zwischen erlaubtem und illegalem Aufenthalt.
Einerseits erhält diese Gruppe kein Recht zum weiteren Aufenthalt in
Deutschland, andererseits wird ihre Ausreiseverpflichtung nicht
zwangsweise durchgesetzt, denn die Abschiebung ist ausgesetzt. Ihre
Situation lässt sich kennzeichnen als ein Zwischenstadium des
unrechtmäßigen, nicht sanktionierten Aufenthalts.
[...]
Gliederung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
2.1 Ausländer
2.2 Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten
3. Ausländer und Strafvollzug
3.1 Ausländer im Strafvollzug
3.1.1 Lebensmittelpunkt im Ausland
3.1.2 Lebensmittelpunkt in Deutschland
4. Aufenthaltsstatus
4.1 Aufenthaltstitel
4.2 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen – Ausweisung
4.2.1 Ausweisungsgründe
4.2.1.1 Ausweisung nach § 53 ff. AufenthG
4.2.1.1.1 Zwingende („Ist“) Ausweisung § 53 AufenthG
4.2.1.1.2 Regel Ausweisung § 54 AufenthG
4.2.1.1.3 Kann Ausweisung § 55 AufenthG
4.1.2.1.4 Rechtsmittel / Rechtsschutz
5. Duldung
5.1 Aussetzung der Abschiebung
5.1.1 Aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen § 60a I AufenthG
5.1.1.1 Gefahr der Folter
5.1.1.2 Gefahr der Todesstrafe
5.1.1.3 Abschiebung in anderen Staaten
5.1.2 Aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen § 60a II
5.1.2.1 Aus tatsächlichen Gründen gem. § 60a II AufenthG
5.1.2.1.1 Mögliche Duldungsgründe
5.1.2.1.2 keine Duldungsgründe
5.1.2.1.3 Vorübergehende Duldungsgründe
5.1.3 Aus rechtlichen Gründen gem. § 60a II AufenthG
5.1.3.1 Schutz von Ehe und Familie gem. Art. 6 I GG
5.1.3.2 Insbesondere Krankheit
5.1.4 Das Leben mit einer Duldung
5.1.4.1 Arbeit
5.1.4.2 Hilfe zum Lebensunterhalt
5.1.4.3 Medizinische Versorgung
5.1.4.4 Residenzpflicht
5.1.4.5 Wohnen
6. Schluss
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das Rechtsinstitut der "Duldung" im Kontext der ausländerrechtlichen Bestimmungen in Deutschland, insbesondere für Haftentlassene, die sich in einem Schwebezustand zwischen erlaubtem und illegalem Aufenthalt befinden. Ziel ist es, die prekären Lebensbedingungen und die rechtliche Ausgrenzung, die mit diesem Status einhergehen, detailliert darzustellen.
- Strukturelle Analyse der ausländerrechtlichen Aufenthaltsbeendigung und Ausweisung.
- Untersuchung der Abschiebungshindernisse nach § 60a AufenthG.
- Kritische Beleuchtung der Lebensbedingungen Geduldeter (Arbeit, Sozialleistungen, medizinische Versorgung).
- Bewertung der staatlichen Repressionen und Einschränkungen wie Residenzpflicht und Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
Auszug aus dem Buch
5.1.4.1 Arbeit
Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz, wurde das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren für die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitsgenehmigung, durch ein behördeninternes Zustimmungsverfahren der Agentur für Arbeit, auf die Ausländerbehörde übertragen. Das bedeutet, dass der Ausländer künftig die Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung, zusammen mit dem Aufenthaltstitel von der für ihn zuständigen Ausländerbehörde erteilt bekommt, wenn die Agentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat (§ 39ff. AufenthG).
Nach § 10 BeschVerfV (Beschäftigungsverfahrensverordnung) können geduldete Ausländer (§ 60a AufenthG) nach einjährigem ununterbrochenen, rechtmäßigem Aufenthalt zum Arbeitsmarkt zu gelassen werden. Findet der Geduldete eine geeignete Beschäftigung, muss er, wie schon oben genannt, einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Diese leitet den Antrag zur Zustimmung an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Nach Überprüfung des Antrages, teilt sie ihr Ergebnis (Erteilung der Arbeitserlaubnis oder Erlass eines Ablehnungsbescheids) der Ausländerbehörde mit. Voraussetzung für die Zustimmung der Agentur für Arbeit zu einer Beschäftigung ist, dass die Vorrangsprüfung eingehalten wird. In dieser wird überprüft, ob zunächst kein Deutscher, kein Staatsangehöriger aus den EWR Ländern (Europäische Wirtschaftsraum), der Schweiz, sowie Ausländer, die deutschen Arbeitnehmern hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind, für den vom geduldeten Ausländer gefundenen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Dauer der Prüfung ist vom Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle und des damit verbundenen Umfangs der Vermittlungsbemühungen abhängig, so dass es nicht selten vorkommt, dass eine Prüfung vier bis sechs Wochen dauern kann.
Für den einen oder anderen Geduldeten kann das verzögert Zustimmungsverfahren zum Verlust des mit Mühe Gefundenen Arbeitsplatzes führen. Gewöhnlich werden Duldungen auf einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten befristet und fortlaufend dann in gleicher Weise verlängert, so dass nach Beendigung der Duldung auch die Arbeitserlaubnis mit erlischt (§ 14 BeschVerfV). Die Arbeitserlaubnis muss demnach jedes Mal vier Wochen vor Beendigung der Duldung neu beantragt werden. Wird jedoch die Weiterbeschäftigung durch die Ausländerbehörde nicht mehr erlaubt, so bedeutet das für den betroffenen Geduldeten eine Verweigerung der Arbeitserlaubnis ein noch stärkeres Abgleiten in das soziale Abseits. Ein Großteil der Geduldeten besitzen keine Arbeitsgenehmigung oder lediglich eine eingeschränkte Arbeitsgenehmigung und häufig sind sie in saisonaler oder anderer prekärer Erwerbstätigkeit beschäftigt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einführung erläutert den Entstehungskontext der Arbeit durch Erkundungen im Justizvollzug und definiert den Fokus auf die Duldung als unrechtmäßiges Zwischenstadium für Haftentlassene.
2. Begriffsbestimmung: Hier wird der rechtliche Begriff des Ausländers sowie die abweichende Rechtsstellung von EU- und EWR-Angehörigen definiert.
3. Ausländer und Strafvollzug: Dieses Kapitel analysiert die Situation von ausländischen Gefangenen, unterscheidet zwischen Lebensmittelpunkten im Ausland oder Deutschland und beschreibt die damit verbundenen Vollzugsprobleme.
4. Aufenthaltsstatus: Es werden die verschiedenen Aufenthaltstitel sowie die Systematik aufenthaltsbeendender Maßnahmen und Ausweisungsgründe erläutert.
5. Duldung: Dies ist der Hauptteil der Arbeit, der ausführlich die rechtlichen Grundlagen, Abschiebungshindernisse sowie die massive Einschränkung der Lebensbedingungen (Arbeit, Sozialhilfe, Wohnen) für Geduldete behandelt.
6. Schluss: Der Abschluss fasst die Kritik an der aktuellen ausländerrechtlichen Praxis zusammen und fordert eine menschlichere Lösung seitens des Gesetzgebers.
Schlüsselwörter
Duldung, Ausländerrecht, Aufenthaltsgesetz, Abschiebung, Ausreisepflicht, Strafvollzug, Resozialisierung, Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitserlaubnis, soziale Ausgrenzung, Grundrechte, Aufenthaltsstatus, Ausweisung, Sozialleistungen, Existenzminimum.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche und soziale Situation von Ausländern in Deutschland, die keine Aufenthaltserlaubnis haben, aber aufgrund von Abschiebungshindernissen "geduldet" werden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Aufenthalts- und Ausweisungsrecht, den rechtlichen Voraussetzungen einer Duldung sowie den täglichen Einschränkungen für Geduldete in den Bereichen Arbeit, Wohnen und soziale Versorgung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Darstellung der prekären Lebenslage von Personen im Duldungsstatus und die Aufdeckung der diskriminierenden Auswirkungen der geltenden Gesetzeslage.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Verordnungen und aktueller Rechtsprechung, ergänzt durch empirische Einblicke aus dem Berliner Justizvollzug.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Ausweisungsrechts, die verschiedenen Gründe für eine Duldung und eine detaillierte Analyse der Lebensbedingungen für Geduldete unter dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Duldung, Abschiebungshindernisse, Aufenthaltsgesetz, soziale Ausgrenzung und prekäre Lebensbedingungen.
Wie wirkt sich die "Kettenduldung" auf das Leben der Betroffenen aus?
Durch die oft jahrelange Verlängerung der Duldung befinden sich die Menschen in einem dauerhaften Schwebezustand, der jegliche Lebensplanung erschwert und durch ständige Auflagen der Ausländerbehörden geprägt ist.
Warum haben Geduldete laut Arbeit kaum Zugang zum Arbeitsmarkt?
Geduldete unterliegen einem komplizierten behördlichen Zustimmungsverfahren und einer Vorrangprüfung, die den Zugang zu einer legalen Erwerbstätigkeit massiv erschweren, was oft direkt in die Langzeitarbeitslosigkeit führt.
Inwiefern ist die medizinische Versorgung für Geduldete eingeschränkt?
Geduldete sind von der gesundheitlichen Regelversorgung ausgeschlossen und erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oft nur bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen.
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- Aytekin Özcan (Author), 2007, Die Duldung nach § 60a AufenthG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117196